Hühner und Puten Preise. Ein Fortschritt auf diesem Gebiete trat gegen
1899 gleichfalls hervor.
~E.~ Erzeugnisse des Landbaues.
Auf diesem Gebiete läßt sich nicht mittels Zahlen, sondern nur durch
Besichtigung an Ort und Stelle ein Vergleich anstellen. Und dieser
fiel ebenfalls entschieden zugunsten der Ausstellung 1902 aus. Beide
Ausstellungen hatten auf dem Gebiete des Landbaues überhaupt mit dem
Mißstande zu kämpfen, daß sie im Monat Juni stattfanden, mithin in der
kalten Jahreszeit. Diese Zeit war mit Rücksicht auf die für das Land
wichtigere Viehzucht gewählt worden. Doch haben die Aussteller diese
Schwierigkeit zu überwinden gewußt, was aus einer Zusammenstellung
dessen ersehen werden möge, was geboten war. Es war in beiden Jahren
ausgestellt:
~a~) _Getreide_, und zwar Mais, Hafer, Kaffernkorn und Weizen. Bei dem
ausgestellten Weizen befand sich 1902 eine Notiz, daß eine Aussaat von
10 Pfund eine Ernte von 1600 Pfund ergeben habe.
~b~) _Wein._ Die katholische Mission hatte 1902 vier Muster ausgestellt
und erhielt hierfür alle drei Preise. Die Weine waren noch jung, boten
aber günstige Zukunftsaussichten. Als einziger Konkurrent der Mission
war ein Ansiedler aus Klein-Windhuk aufgetreten, dessen Weinberg
dicht neben demjenigen der ersteren liegt, sonach mit den gleichen
Verhältnissen zu rechnen hat. Nur die Art der mehr oder weniger
sachverständigen Behandlung hatte mithin den Unterschied ergeben.
[Illustration: Eingeführtes Rindvieh in Swakopmund.]
~c~) _Tabak_. Während im Jahre 1899 nur Tabakstauden zur Stelle waren,
hatten sich aber 1902 bereits 6 Konkurrenten mit fertigen Fabrikaten
eingefunden, die mit vier Preisen bedacht worden sind.
~d~) _Obst und Konserven._ 1899 wie 1902 waren ausgestellt Apfelsinen,
Bananen, Granaten, Apfelschnitte, Rosinen, und an eingemachten Früchten
Feigen, Feigenmarmelade, Wassermelonen und Maulbeergelee.
~e~) _Kartoffeln._ Auch diese waren in beiden Jahren gleich reichlich
ausgestellt, darunter die bekannte deutsche blaßrote Kartoffel, die
sich im Schutzgebiete alle Jahre hindurch als fortpflanzungsfähig
erwiesen hat. Ferner fiel eine sehr große Kapsche Kartoffel mit viel
Stärkegehalt auf.
~f~) _Futterrüben und Luzerne._ Nichts Besonderes zu erwähnen.
~g~) Unter den _übrigen Erzeugnissen des Gartenbaues_ waren außerdem
fast sämtliche Rüben und Kohlarten, Karotten, Kürbisse, Hülsenfrüchte
und Zwiebeln vertreten. Ferner erhielt im Jahre 1899 ein Ansiedler
in Klein-Windhuk, der sich ganz besonders mit der Einführung der
heimatlichen Obstsorten befaßt hatte, für selbstgezogene Obstbäume
(Bismarckäpfel und Goldreinetten) einen Preis. Für 1902 ist er jedoch
nicht mehr erschienen, so daß der Schluß nahe liegt, daß er seine
Kultur als zu wenig lohnend wieder aufgegeben hat.
[Illustration: Aus der Landwirtschaftlichen Ausstellung 1902.]
Ferner hat die Ausstellung 1902 diejenige von 1899 weit übertroffen in
bezug auf die
~F.~ Erzeugnisse der Viehwirtschaft,
und zwar Butter, Käse und fertige Fleischwaren. Die schärfste
Konkurrenz fand in der Butterausstellung statt, für die 11 Konkurrenten
mit durchweg guten Proben erschienen, dagegen nur drei Preise
ausgesetzt waren. An Käse waren Handkäse und Kochkäse ausgestellt.
Für letzteren hatte sich jedoch nur ein Aussteller eingefunden. Ganz
hervorragend war dagegen eine Sammlung hergerichteter Fleischwaren,
ausgestellt seitens eines Schlächtermeisters in Windhuk.
Trotzdem somit die Ausstellung 1902 diejenige von 1899 übertroffen
hatte, bot sie doch nicht das belebte Bild der letzteren. Vielleicht
hat die Neuheit der Veranstaltung 1899 mitgewirkt; nicht zu verkennen
ist aber auch, daß damals die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse
bessere gewesen sein mögen. Denn die Einwanderung in das Schutzgebiet
hatte sich in den zwischen beiden Ausstellungen liegenden drei Jahren
nicht immer in gesunden Bahnen gehalten. Die Anzahl der Verdienst und
Arbeit _suchenden_ Einwanderer hatte diejenige der Verdienst und Arbeit
_gebenden_ Elemente weit überstiegen; ein Mißstand, dem auch künftig in
Südwestafrika nur eine staatlich geleitete Ansiedlungspolitik im großen
Stile wird begegnen können. Im übrigen aber hat jede junge Kolonie ihre
sogenannten Kinderkrankheiten durchzumachen.
Ein besonderer Lichtblick in die Zukunft war jedoch noch mit der
Ausstellung 1902 verbunden, nämlich die Eröffnung der Eisenbahn
Swakopmund-Windhuk. Es war dies ein absichtlich herbeigeführtes
Zusammentreffen, das zu erreichen die den Eisenbahnbau leitenden
Offiziere mit anerkennenswertester Energie angestrebt hatten. Aber auch
diesen Lichtblick verdankt die Kolonie lediglich der Selbsttätigkeit
der Regierung, nachdem ein Versuch, für den Bahnbau Privatkapital zu
gewinnen, gescheitert war. (South West Africa Company, siehe Kapitel
~IV~, S. 133.)
[Illustration: Kaiserhoch auf der Landwirtschaftlichen Ausstellung
1902.]
Für denjenigen Leser, der sich in erster Linie über die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Schutzgebietes unterrichten will,
wird der vorstehende Abschnitt der lehrreichste gewesen sein. Denn
mit langen Abhandlungen und Vorschlägen über das, was eine Kolonie
leisten könnte, gibt man kein derart klares Bild über den Wert und
die künftigen Aussichten eines Landes, wie durch Vorführung dessen,
was es in der Tat geleistet hat. Von diesem Standpunkte aus habe ich
unsere beiden Ausstellungen als das Beste angesehen, was in bezug auf
Entwicklung der Kolonie getan worden ist. So hielt z. B. einst bei
einer Versammlung des Landwirtschaftlichen Vereins in Windhuk 1899,
bei der ich anwesend war, einer der Herren einen schönen Vortrag über
den Kartoffelbau, während ein zweiter einige von ihm selbst gezogene
Gartenfrüchte, darunter auch Äpfel, vorzeigte. Ich konnte nicht umhin,
bei aller Anerkennung des ersteren Vortrages doch den zweiten, der
lediglich in dem Vorzeigen des Ergebnisses praktischer Arbeit bestanden
hatte, als den besseren zu bezeichnen. Über Südwestafrika sind schon
Berge von Büchern geschrieben worden, namentlich von solchen, die nur
kurze Zeit drüben waren, dann aber in der Heimat für lange Zeit als
»hervorragende Landeskenner« galten. Ich kann nur sagen, wer einen
Vorschlag über die Entwicklung Südwestafrikas zu machen hat, der
schreibe und drucke möglichst wenig darüber, sondern gehe hinüber und
führe ihn aus, oder lasse ihn durch einen anderen ausführen. Denn ein
Farmer, der drüben bei der landwirtschaftlichen Ausstellung einige
gute Zuchtkühe vorführt, ist für den Wert der Kolonie weit höher
einzuschätzen als ein solcher, der ein gutes Buch über die dortige
Viehzucht schreibt, selbst aber zu Hause bleibt.
Die Entschädigungsfrage.
Da das vorliegende Kapitel auch die Zukunft des Schutzgebietes in den
Bereich seiner Betrachtungen gezogen hat, so kann es nicht geschlossen
werden, ohne gleichfalls die Frage des Wiederaufbaues des durch den
Aufstand Zerstörten zu berühren. Wir können in Zukunft kein staatlich
geleitetes Besiedlungswerk größeren Stiles beginnen und dabei achtlos
an den früher schon vorhanden gewesenen blühenden, jetzt aber
verwüsteten Farmen vorübergehen. Im staatlichen Leben kennt man nur
den Standpunkt der reinen Interessenpolitik, der jedoch auf seiten
des einzelnen nicht minder vorherrscht wie auf seiten des Staates.
Nur ist der Staat der hierzu Berechtigtere, da ihm die Vertretung des
Allgemeinwohls obliegt. Denn was er dem einen Teil seiner Untertanen
zuwendet, muß er dem anderen entziehen, und letzteres kann er nur
verantworten, wenn das erstere im Interesse der Allgemeinheit liegt.
Gefühlspolitik gibt's für ihn nicht.
Bedauerlicherweise ist in der vorliegenden Sache dieser Kernpunkt
infolge Hereinziehens anderer Fragen vollständig verdunkelt worden.
Mit mehr Energie als Klugheit stellten sich die Geschädigten auf den
Standpunkt: »Uns steht das _Recht_ zur Seite, denn Ihr -- die Regierung
wie die gesetzgebenden Faktoren -- seid schuld an unserem Unglück.«
Da war es nur naturgemäß, wenn als Antwort entgegenschallte: »Ihr habt
gar nichts zu fordern; so ganz unschuldig, wie Ihr tut, seid Ihr denn
doch nicht an der Katastrophe; außerdem habt Ihr wissen müssen, daß
in jungen Kolonien Leben und Eigentum nicht so sicher sein können wie
in der Heimat.« Und da der Staat in diesem Falle der Stärkere ist --
ist er doch der Gebende, die anderen lediglich die Empfangenden --, so
fiel bei diesem Frage- und Antwortspiel der Nachteil auf die Seite der
Geschädigten.
Entkleiden wir daher diese Sache alles übrigen Beiwerks und beschränken
wir uns lediglich auf die Frage: »Kann der Staat die Millionen, die
zum Wiederaufbau des Schutzgebietes gehören, vor der Gesamtheit seiner
Steuerzahler verantworten?« Zu den für den Wiederaufbau erforderlichen
Millionen gehören in erster Linie diejenigen verhältnismäßig wenigen,
die zur Wiederherstellung der durch den Aufstand zerstörten Werte
erforderlich sind. Diese Millionen werden sich künftig gerade so
lohnen wie diejenigen, die wir zugunsten _neuer_ Farmgründungen werden
opfern müssen, ja vielleicht noch mehr, denn die Erfahrungen der alten
Ansiedler können wir den neuen nicht mitgeben, wohl aber können wir die
letzteren auf jene verweisen. Darum kann die oben gestellte Frage nur
bejaht werden.
Dies ist der klare Interessenstandpunkt, demgegenüber der gleichfalls
vorhandene moralische weit zurücktritt; aber ganz unberücksichtigt
kann auch letzterer nicht bleiben. Denn sicher ist, daß von den nach
Südwestafrika ausgewanderten Reichsdeutschen zur Zeit wohl nur die
Angehörigen der Mission sich dort befinden würden, wenn das Land nicht
seinerzeit unter deutschen Schutz gestellt worden wäre. Und dies
Vertrauen auf seinen Schutz darf ein großer Staat nicht enttäuschen,
auch wenn er rechtlich hierzu nicht verpflichtet ist. Ebenso wie das
Reich jetzt für sein nun einmal verletztes Ansehen im Kampfe gegen die
Eingeborenen Hunderte von Millionen opfern muß, von denen es nicht
weiß, ob sie je wieder einbringlich sein werden, ebenso darf es auch
die Ausgabe weniger Millionen für die Wiederherstellung seines Ansehens
bei seinen enttäuschten Untertanen nicht scheuen. Nur müssen diese
Millionen streng an Bedingungen geknüpft werden, die ihren Zweck, d. h.
den Wiederaufbau des Zerstörten, tatsächlich sichern, anderseits aber
auch denjenigen versagt bleiben, die nachgewiesenermaßen durch ihr
Verhalten mit zu dem Aufstande beigetragen haben. Beide Gesichtspunkte
sind in der Verordnung des Herrn Reichskanzlers vom 2. Juni 1904
berücksichtigt. Nur müssen sie in der Praxis auch durchgeführt werden.
Die einschlägigen Bestimmungen lauten, wie folgt:
§ 2.
»Berücksichtigt können alle diejenigen in Deutsch-Südwestafrika
ansässigen Personen und Gesellschaften werden, die nicht
nachgewiesenermaßen beim Aufstande eine der Landesregierung
unfreundliche Haltung angenommen oder den Aufstand durch eigenmächtige
oder gesetzwidrige Handlungen mitverschuldet haben.
Inwieweit Ausländer zu berücksichtigen sind, bleibt der Entscheidung
des Reichskanzlers (Auswärtiges Amt, Kolonial-Abteilung) vorbehalten.«
§ 3.
»Darlehen und Hilfeleistungen sind grundsätzlich nur solchen
Geschädigten zu gewähren, die sich -- möglichst unter entsprechender
Sicherheitsleistung -- zum Wiederaufbau ihrer Anwesen und Fortsetzung
ihres Wirtschaftsbetriebes im Schutzgebiete verpflichten.
Ausnahmen von diesem Grundsatze können jedoch zugelassen werden,
wenn nach Lage der Verhältnisse die Weiterführung des Betriebes aus
persönlichen oder sachlichen Gründen als unmöglich anerkannt wird. In
einem solchen Falle kann die Abtretung des Anwesens an den Landesfiskus
zur Bedingung gemacht werden.«
* * * * *
Die Geschädigten aber mögen bedenken, daß man, es sei mir der Ausdruck
gestattet, »einem geschenkten Gaul nicht ins Maul sieht«, und mögen
daher weniger Wert auf die Form legen, in der ihnen ihre Verluste
zurückerstattet werden, als auf die Tatsache, daß dies überhaupt
geschieht. Dann mögen sie ferner bedenken, daß man, in einer jungen
Kolonie lebend, in der Tat niemals auf die gleiche Sicherheit rechnen
kann wie in den ausgefahrenen Geleisen des alten Vaterlandes. Nur
unter diesem Vorbehalte können offiziöse Auslassungen über den dort
erzielten Sicherheitszustand aufgenommen werden. Ich meinerseits habe,
wenn ich von diesem Thema privatim oder öffentlich sprach, etwaigen
Versicherungen dieser Art fast immer die Einschränkung hinzugefügt,
»falls wir keine Fehler machen«. Denn daß der wirtschaftlich
Schwächere, aber an Ort und Stelle physisch Überlegene gegen eine
ihm ungerecht erscheinende Behandlung sich schließlich auch einmal
auf seine Weise wehren könnte, das konnte sich jeder denkende Mensch
selbst sagen. Daß auch ich in dieser Richtung keineswegs von Sorge frei
gewesen bin, habe ich bereits im Kapitel ~VIII~, insbesondere unter dem
Abschnitt »Kreditverordnung« dargelegt. Oft habe ich mich gewundert,
woher angesichts der nun einmal bestehenden Machtverhältnisse, die zu
übersehen ein jeder in der Lage gewesen ist, mancher Weiße mitten im
Eingeborenenlande den Mut zu der Art seines Auftretens genommen hat.
Dem mithin in den Kolonien unleugbar vorhandenen lückenhafteren
Polizeischutz steht dagegen auf der anderen Seite auch die geringere
Bevormundung durch die Polizei gegenüber. Und letzteres liebt nun
einmal der Deutsche, so hohe Anforderungen er auch gern an die
Polizei stellt, wo es sich um deren Pflichten handelt. »Mir gefällt
es hier, weil nicht an jeder Straßenecke ein Schutzmann steht«, hat
mir mancher Ansiedler gesagt. Endlich aber mögen die Geschädigten
bedenken, daß, wenn in jungen Kolonien mehr mit Verlusten gerechnet
werden muß als in der Heimat, dort dafür auch die Gewinnaussichten
entsprechend höher sind. Obgleich vor dem Aufstande alles über den
geschäftlichen Niedergang geklagt hatte, haben die nachher angemeldeten
Schadenersatzansprüche ergeben, daß trotzdem hohe Gewinne erzielt
worden sind. Leute, die ich vor wenig Jahren noch als mittellose
Schutztruppenangehörige oder als nicht bessergestellte Einwanderer
gekannt habe, haben jetzt Verluste von 30000 bis 40000 Mark angemeldet
und sind auch hierfür seitens der Prüfungskommission anerkannt worden.
Wollte das alte Vaterland die Logik auf die Spitze treiben, würde es
sagen können: »So wenig wie ich auf Anteil an eurem Gewinn gerechnet
habe, so wenig gehen mich jetzt eure Verluste an.« Selbstverständlich
wird es diese Schlußfolgerung nicht ziehen, dafür aber entsprechenden
Dank erwarten dürfen. Möge daher an Stelle des laut Fordernden
der dankbar Empfangende treten, dann wird diese Frage bald zur
Zufriedenheit beider Teile, aber auch zum Wohle des alten ebensogut wie
des neuen Vaterlandes gelöst sein.
[Illustration]
[Illustration]
Kapitel ~XII.~
Die Jahre 1903/04.
Die Stellung der Eingeborenen zur weißen Bevölkerung.
Sollen wir die innersten Gründe zu den genannten Jahren der Katastrophe
verstehen, müssen wir auf dasjenige zurückgreifen, was ich bereits in
dem Kapitel ~VIII~, besonders unter den Abschnitten »Schutzverträge«
und »Rechtspflege« gesagt habe, selbst auf die Gefahr hin, daß mir
Wiederholungen mit unterlaufen.
Es gab eine Zeit, in der -- hervorgerufen durch die bekannten
Ausschreitungen in den Kolonien Kamerun und Ostafrika -- die Stimmung
im alten Vaterlande derart geworden war, daß man nunmehr umgekehrt
für Exzesse von Eingeborenen gegen Weiße fast kein Empfinden mehr zu
haben schien. Damals konnte sogar ich, dem stets Überhumanität gegen
die Eingeborenen vorgeworfen worden ist, mich nicht enthalten, dem
Bericht über einen seitens Eingeborener an einem Weißen begangenen
Mord die Bemerkung hinzuzufügen: »Da es sich bloß um die Ermordung
eines Weißen handelt, wird sich in diesem Falle die öffentliche
Meinung in der Heimat wohl nicht besonders aufregen.« Fern sei es
jedoch von mir, dieses öffentliche Empfinden tadeln zu wollen, aber
an dasselbe zu erinnern, gehört mit in den Rahmen dessen, was ich
unter dem vorliegenden Abschnitt zu sagen habe. Im übrigen aber ist
es keine Unehre für uns, wenn der Durchschnittsdeutsche die Neigung
besitzt, sich stets auf die Seite des Schwächeren zu schlagen. Und
als solche erschienen damals zweifellos die Eingeborenen. Um so jäher
aber schlug die Meinung wieder um, als unsere Eingeborenen ihren
Aufstand mit der Ermordung wehrloser Weißer begonnen hatten. Denn nun
erschienen doch sie als die Stärkeren, und wie sehr sie im Rechte
waren, sich im Grunde genommen auch als solche zu fühlen, das hat dann
der Verlauf des Aufstandes erwiesen. Denn eine volle, kriegsstarke
Division, ausgestattet mit allen technischen Hilfsmitteln neuzeitlicher
Kriegführung, hat bis jetzt noch nicht dem Lande den Frieden
wiederzugeben vermocht, obwohl man zur Zeit den Aufständischen so weit
entgegenkommt, als dies mit unserer Würde überhaupt zu vereinbaren ist.
Infolge dieses Umschlages der öffentlichen Meinung schien man
unmittelbar nach dem Ausbruch des Aufstandes im alten Vaterlande
geneigt, das bisherige System als die Hauptursache der Katastrophe
anzusehen und daher zu verurteilen. Die Eingeborenen seien zu milde
behandelt worden, und erst dadurch hätten sie den Mut zu dem Aufstande
gefunden. Denn Milde betrachteten die Eingeborenen als Schwäche.
Dieses Urteil erscholl, und mit ihm wurde das bisherige System kurzweg
abgetan. Hiermit aber komme ich auf den springenden Punkt der Sache.
Es hat in bezug auf Eingeborenenbehandlung in Südwestafrika niemals
das System eines einzelnen oder einzelner gegeben, auch im Gegensatz
zur öffentlichen Meinung in der Heimat niemals geben können. Es gab
vielmehr lediglich ein System des deutschen Mutterlandes, das keine
blutige Eroberungspolitik wünschte, vielmehr in Südwestafrika seine
Kolonisation mit dem Abschluß von Schutz- und Handelsverträgen mit den
Eingeborenen begonnen und so den Schutz des deutschen Handels wie von
Leben und Eigentum der unter den Eingeborenen wohnenden Weißen den
Stammeshäuptlingen anvertraut hatte. Im Verfolg dieses Systems mußten
daher die Häuptlinge gleichsam als Beamte des Reiches für den Schutz
der in ihren Gebieten befindlichen Weißen interessiert werden. Auch
die seitens des Mutterlandes in der Kolonie entfalteten Machtmittel
entsprachen lediglich diesem Gesichtspunkte, indem sie ohne die
Mitwirkung der Häuptlinge den Weißen ausreichenden Schutz nicht bieten
konnten. Wer mithin dieses System für falsch hielt, der durfte nicht
die angeblich zu nachsichtige Behandlung der Eingeborenen angreifen,
er mußte vielmehr den Bruch mit dem System selbst verlangen. Und
dieser Bruch bedeutete nichts anderes als Aushebung der Verträge und
gewaltsame Unterwerfung der Eingeborenen, koste es, was es wolle. Mit
anderen Worten: der Änderung unseres Systems mußte eine bedeutende
Verstärkung unserer Machtmittel in personeller wie materieller Richtung
vorhergehen, um wieviel, möge jeder sich selbst sagen, wenn er jetzt
nach Südwestafrika hinübersieht.
Von diesem logischen Gedankengang mußte jede gegen die Art unserer
Eingeborenenbehandlung gerichtete Bewegung getragen sein. Unter
dem Druck der öffentlichen Meinung in der Heimat würde es dann
vielleicht möglich gewesen sein, diejenigen Machtmittel zu erlangen,
die als Vorbedingung für eine Änderung unseres Kolonisationssystems
erforderlich gewesen sein würden, wie dies ja auch jetzt tatsächlich
eingetreten ist. Statt dessen aber richtete sich die mit zunehmender
weißer Einwanderung steigende Bewegung gegen die Eingeborenen lediglich
gegen die bisherige Politik. So konnte in der Heimat der Gedanke
entstehen, die Kolonialverwaltung, insbesondere der Gouverneur ließen
sich bei ihrer Politik lediglich durch übelangebrachte Sentimentalität
leiten, obwohl die zur Verfügung stehenden Machtmittel eine andere
Politik gestattet hätten.[110] Hatte doch sogar noch kurz vor dem
Bondelzwarts-Aufstande 1903 der Bezirksverein des Hauptortes des
Schutzgebietes, Windhuk, die Kolonialverwaltung wegen Verstärkung
unserer Schutztruppe um eine Gebirgsbatterie angegriffen, da die
hierfür erforderlichen Mittel besser einem wirtschaftlichen Zweck
zugeführt worden wären. Dabei sah man an sich schon in der Heimat eine
Verminderung der Schutztruppe stets lieber als deren Verstärkung.
Aber auch die unter den Eingeborenen selbst lebenden Weißen schienen
aus ihren Angriffen gegen den Gouverneur wegen dessen wohlwollender
Behandlung der ersteren zu schließen, der Ansicht zu sein, daß --
die diesem zur Verfügung stehenden Machtmittel zu einer anderen Art
Eingeborenenpolitik ausreichend gewesen wären.
Allerdings war in Wirklichkeit auch schon mit den damaligen
Machtmitteln eine scheinbare Herrenstellung der Weißen über die
Eingeborenen erzielt und von diesen stillschweigend anerkannt worden.
Dies war aber lediglich das Ergebnis der sonst von Wohlwollen gegen
die Eingeborenen getragenen Politik des Mutterlandes. Die Sache selbst
möge ein Ausflug auf das Gebiet der Rechtspflege erweisen, indem
wir die Sühne für an Weißen begangene Morde mit derjenigen in bezug
auf Eingeborene in Vergleich stellen. Während meiner Amtszeit im
Schutzgebiet kamen zu Tode:
~A.~ Weiße durch Handlungen Eingeborener.
_Namen_ _Sühne_
~a~) 1894 Engländer Christi 1 Todesurteil u.
1 Freiheitsstrafe,
~b~) 1895 ein Reiter der Schutztruppe. 6 Todesurteile,
~c~) 1895 Bur Smith 2 Todesurteile,
~d~) 1896 Engländer Feyton. 1 Todesurteil,
~e~) 1899 Ansiedler Claasen und Dürr. 2 Todesurteile,
~f~) 1900 ein weißer Polizist 3 Todesurteile.
~B.~ Eingeborene durch Handlungen Weißer.
~a~) 1896 Hottentotten Jantje und
Kurieb 1. Instanz: 5½ Jahre
Zuchthaus,
2. Instanz: 3 Monate
Gefängnis,
~b~) 1901 Herero Leonhardt. 1 Jahr Gefängnis,
~c~) 1902 Herero Kamauru 2 Jahre Gefängnis,
~d~) 1903 Tochter des Häuptlings
Zacharias von Otjimbingwe 1. Instanz: Freisprechung,
2. Instanz: 3 Jahre
Gefängnis.
Diese Zusammenstellung möge erkennen lassen, welche Bewandtnis es im
Grunde mit der angeblichen Milde gegen die Eingeborenen unter dem
bisherigen System gehabt hat. Sie ergibt, daß das Leben des Weißen
höher eingeschätzt worden ist, als dasjenige des Eingeborenen, was auch
der ziffermäßigen Unterlegenheit der Weißen entsprochen hat. Immerhin
ist aber die Ahndung dieser Vergehen gegen das Leben Eingeborener
von weißer Seite als unstreitig zu milde zu bezeichnen. Denn während
das weiße Gericht bei seinen Stammesgenossen stets Milderungsgründe
gefunden und bloß Totschlag angenommen hat, kennen die Eingeborenen
solch eine subtile Auffassung nicht. Für sie ist Mord und Totschlag
genau dasselbe.
Abgesehen von den aufgezählten Verletzungen Eingeborener mit
nachgefolgtem Tode, sind nach Ausweis der Akten des Lazaretts Windhuk
in den Jahren 1901/03 noch acht Eingeborene wegen körperliche
Verletzungen, die durch Mißhandlung seitens Weißer, meist der
Dienstherrschaft, herbeigeführt wurden, in Lazarettbehandlung
gewesen. Die gerichtliche Sühne hatte in diesen Fällen stets in
Geldstrafen bestanden, die im Nichtbeitreibungsfalle in entsprechende
Gefängnisstrafen umzuwandeln waren. Umgekehrt sind Fälle tätlichen
Angriffs Eingeborener auf Weiße stets mit Kettenhaft und Hieben
bestraft worden. Bei dieser Gelegenheit sei mir vergönnt, den
vielen Klagen über die angeblich vorhandene besondere Faulheit und
Unzuverlässigkeit der eingeborenen Bediensteten entgegenzuhalten, daß
solche Klagen auch den weißen Dienstboten Europas gegenüber nicht zu
verstummen pflegen, sowie daß, wenn man die letzteren fragen würde, sie
über ihre Herrschaften auch ihr eigenes Urteil haben dürften.