1902 erhielten 1 Eber, 4 Mutterschweine sowie verschiedene Enten,

Hühner und Puten Preise. Ein Fortschritt auf diesem Gebiete trat gegen

1899 gleichfalls hervor.

~E.~ Erzeugnisse des Landbaues.

Auf diesem Gebiete läßt sich nicht mittels Zahlen, sondern nur durch

Besichtigung an Ort und Stelle ein Vergleich anstellen. Und dieser

fiel ebenfalls entschieden zugunsten der Ausstellung 1902 aus. Beide

Ausstellungen hatten auf dem Gebiete des Landbaues überhaupt mit dem

Mißstande zu kämpfen, daß sie im Monat Juni stattfanden, mithin in der

kalten Jahreszeit. Diese Zeit war mit Rücksicht auf die für das Land

wichtigere Viehzucht gewählt worden. Doch haben die Aussteller diese

Schwierigkeit zu überwinden gewußt, was aus einer Zusammenstellung

dessen ersehen werden möge, was geboten war. Es war in beiden Jahren

ausgestellt:

~a~) _Getreide_, und zwar Mais, Hafer, Kaffernkorn und Weizen. Bei dem

ausgestellten Weizen befand sich 1902 eine Notiz, daß eine Aussaat von

10 Pfund eine Ernte von 1600 Pfund ergeben habe.

~b~) _Wein._ Die katholische Mission hatte 1902 vier Muster ausgestellt

und erhielt hierfür alle drei Preise. Die Weine waren noch jung, boten

aber günstige Zukunftsaussichten. Als einziger Konkurrent der Mission

war ein Ansiedler aus Klein-Windhuk aufgetreten, dessen Weinberg

dicht neben demjenigen der ersteren liegt, sonach mit den gleichen

Verhältnissen zu rechnen hat. Nur die Art der mehr oder weniger

sachverständigen Behandlung hatte mithin den Unterschied ergeben.

[Illustration: Eingeführtes Rindvieh in Swakopmund.]

~c~) _Tabak_. Während im Jahre 1899 nur Tabakstauden zur Stelle waren,

hatten sich aber 1902 bereits 6 Konkurrenten mit fertigen Fabrikaten

eingefunden, die mit vier Preisen bedacht worden sind.

~d~) _Obst und Konserven._ 1899 wie 1902 waren ausgestellt Apfelsinen,

Bananen, Granaten, Apfelschnitte, Rosinen, und an eingemachten Früchten

Feigen, Feigenmarmelade, Wassermelonen und Maulbeergelee.

~e~) _Kartoffeln._ Auch diese waren in beiden Jahren gleich reichlich

ausgestellt, darunter die bekannte deutsche blaßrote Kartoffel, die

sich im Schutzgebiete alle Jahre hindurch als fortpflanzungsfähig

erwiesen hat. Ferner fiel eine sehr große Kapsche Kartoffel mit viel

Stärkegehalt auf.

~f~) _Futterrüben und Luzerne._ Nichts Besonderes zu erwähnen.

~g~) Unter den _übrigen Erzeugnissen des Gartenbaues_ waren außerdem

fast sämtliche Rüben und Kohlarten, Karotten, Kürbisse, Hülsenfrüchte

und Zwiebeln vertreten. Ferner erhielt im Jahre 1899 ein Ansiedler

in Klein-Windhuk, der sich ganz besonders mit der Einführung der

heimatlichen Obstsorten befaßt hatte, für selbstgezogene Obstbäume

(Bismarckäpfel und Goldreinetten) einen Preis. Für 1902 ist er jedoch

nicht mehr erschienen, so daß der Schluß nahe liegt, daß er seine

Kultur als zu wenig lohnend wieder aufgegeben hat.

[Illustration: Aus der Landwirtschaftlichen Ausstellung 1902.]

Ferner hat die Ausstellung 1902 diejenige von 1899 weit übertroffen in

bezug auf die

~F.~ Erzeugnisse der Viehwirtschaft,

und zwar Butter, Käse und fertige Fleischwaren. Die schärfste

Konkurrenz fand in der Butterausstellung statt, für die 11 Konkurrenten

mit durchweg guten Proben erschienen, dagegen nur drei Preise

ausgesetzt waren. An Käse waren Handkäse und Kochkäse ausgestellt.

Für letzteren hatte sich jedoch nur ein Aussteller eingefunden. Ganz

hervorragend war dagegen eine Sammlung hergerichteter Fleischwaren,

ausgestellt seitens eines Schlächtermeisters in Windhuk.

Trotzdem somit die Ausstellung 1902 diejenige von 1899 übertroffen

hatte, bot sie doch nicht das belebte Bild der letzteren. Vielleicht

hat die Neuheit der Veranstaltung 1899 mitgewirkt; nicht zu verkennen

ist aber auch, daß damals die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse

bessere gewesen sein mögen. Denn die Einwanderung in das Schutzgebiet

hatte sich in den zwischen beiden Ausstellungen liegenden drei Jahren

nicht immer in gesunden Bahnen gehalten. Die Anzahl der Verdienst und

Arbeit _suchenden_ Einwanderer hatte diejenige der Verdienst und Arbeit

_gebenden_ Elemente weit überstiegen; ein Mißstand, dem auch künftig in

Südwestafrika nur eine staatlich geleitete Ansiedlungspolitik im großen

Stile wird begegnen können. Im übrigen aber hat jede junge Kolonie ihre

sogenannten Kinderkrankheiten durchzumachen.

Ein besonderer Lichtblick in die Zukunft war jedoch noch mit der

Ausstellung 1902 verbunden, nämlich die Eröffnung der Eisenbahn

Swakopmund-Windhuk. Es war dies ein absichtlich herbeigeführtes

Zusammentreffen, das zu erreichen die den Eisenbahnbau leitenden

Offiziere mit anerkennenswertester Energie angestrebt hatten. Aber auch

diesen Lichtblick verdankt die Kolonie lediglich der Selbsttätigkeit

der Regierung, nachdem ein Versuch, für den Bahnbau Privatkapital zu

gewinnen, gescheitert war. (South West Africa Company, siehe Kapitel

~IV~, S. 133.)

[Illustration: Kaiserhoch auf der Landwirtschaftlichen Ausstellung

1902.]

Für denjenigen Leser, der sich in erster Linie über die

wirtschaftlichen Verhältnisse des Schutzgebietes unterrichten will,

wird der vorstehende Abschnitt der lehrreichste gewesen sein. Denn

mit langen Abhandlungen und Vorschlägen über das, was eine Kolonie

leisten könnte, gibt man kein derart klares Bild über den Wert und

die künftigen Aussichten eines Landes, wie durch Vorführung dessen,

was es in der Tat geleistet hat. Von diesem Standpunkte aus habe ich

unsere beiden Ausstellungen als das Beste angesehen, was in bezug auf

Entwicklung der Kolonie getan worden ist. So hielt z. B. einst bei

einer Versammlung des Landwirtschaftlichen Vereins in Windhuk 1899,

bei der ich anwesend war, einer der Herren einen schönen Vortrag über

den Kartoffelbau, während ein zweiter einige von ihm selbst gezogene

Gartenfrüchte, darunter auch Äpfel, vorzeigte. Ich konnte nicht umhin,

bei aller Anerkennung des ersteren Vortrages doch den zweiten, der

lediglich in dem Vorzeigen des Ergebnisses praktischer Arbeit bestanden

hatte, als den besseren zu bezeichnen. Über Südwestafrika sind schon

Berge von Büchern geschrieben worden, namentlich von solchen, die nur

kurze Zeit drüben waren, dann aber in der Heimat für lange Zeit als

»hervorragende Landeskenner« galten. Ich kann nur sagen, wer einen

Vorschlag über die Entwicklung Südwestafrikas zu machen hat, der

schreibe und drucke möglichst wenig darüber, sondern gehe hinüber und

führe ihn aus, oder lasse ihn durch einen anderen ausführen. Denn ein

Farmer, der drüben bei der landwirtschaftlichen Ausstellung einige

gute Zuchtkühe vorführt, ist für den Wert der Kolonie weit höher

einzuschätzen als ein solcher, der ein gutes Buch über die dortige

Viehzucht schreibt, selbst aber zu Hause bleibt.

Die Entschädigungsfrage.

Da das vorliegende Kapitel auch die Zukunft des Schutzgebietes in den

Bereich seiner Betrachtungen gezogen hat, so kann es nicht geschlossen

werden, ohne gleichfalls die Frage des Wiederaufbaues des durch den

Aufstand Zerstörten zu berühren. Wir können in Zukunft kein staatlich

geleitetes Besiedlungswerk größeren Stiles beginnen und dabei achtlos

an den früher schon vorhanden gewesenen blühenden, jetzt aber

verwüsteten Farmen vorübergehen. Im staatlichen Leben kennt man nur

den Standpunkt der reinen Interessenpolitik, der jedoch auf seiten

des einzelnen nicht minder vorherrscht wie auf seiten des Staates.

Nur ist der Staat der hierzu Berechtigtere, da ihm die Vertretung des

Allgemeinwohls obliegt. Denn was er dem einen Teil seiner Untertanen

zuwendet, muß er dem anderen entziehen, und letzteres kann er nur

verantworten, wenn das erstere im Interesse der Allgemeinheit liegt.

Gefühlspolitik gibt's für ihn nicht.

Bedauerlicherweise ist in der vorliegenden Sache dieser Kernpunkt

infolge Hereinziehens anderer Fragen vollständig verdunkelt worden.

Mit mehr Energie als Klugheit stellten sich die Geschädigten auf den

Standpunkt: »Uns steht das _Recht_ zur Seite, denn Ihr -- die Regierung

wie die gesetzgebenden Faktoren -- seid schuld an unserem Unglück.«

Da war es nur naturgemäß, wenn als Antwort entgegenschallte: »Ihr habt

gar nichts zu fordern; so ganz unschuldig, wie Ihr tut, seid Ihr denn

doch nicht an der Katastrophe; außerdem habt Ihr wissen müssen, daß

in jungen Kolonien Leben und Eigentum nicht so sicher sein können wie

in der Heimat.« Und da der Staat in diesem Falle der Stärkere ist --

ist er doch der Gebende, die anderen lediglich die Empfangenden --, so

fiel bei diesem Frage- und Antwortspiel der Nachteil auf die Seite der

Geschädigten.

Entkleiden wir daher diese Sache alles übrigen Beiwerks und beschränken

wir uns lediglich auf die Frage: »Kann der Staat die Millionen, die

zum Wiederaufbau des Schutzgebietes gehören, vor der Gesamtheit seiner

Steuerzahler verantworten?« Zu den für den Wiederaufbau erforderlichen

Millionen gehören in erster Linie diejenigen verhältnismäßig wenigen,

die zur Wiederherstellung der durch den Aufstand zerstörten Werte

erforderlich sind. Diese Millionen werden sich künftig gerade so

lohnen wie diejenigen, die wir zugunsten _neuer_ Farmgründungen werden

opfern müssen, ja vielleicht noch mehr, denn die Erfahrungen der alten

Ansiedler können wir den neuen nicht mitgeben, wohl aber können wir die

letzteren auf jene verweisen. Darum kann die oben gestellte Frage nur

bejaht werden.

Dies ist der klare Interessenstandpunkt, demgegenüber der gleichfalls

vorhandene moralische weit zurücktritt; aber ganz unberücksichtigt

kann auch letzterer nicht bleiben. Denn sicher ist, daß von den nach

Südwestafrika ausgewanderten Reichsdeutschen zur Zeit wohl nur die

Angehörigen der Mission sich dort befinden würden, wenn das Land nicht

seinerzeit unter deutschen Schutz gestellt worden wäre. Und dies

Vertrauen auf seinen Schutz darf ein großer Staat nicht enttäuschen,

auch wenn er rechtlich hierzu nicht verpflichtet ist. Ebenso wie das

Reich jetzt für sein nun einmal verletztes Ansehen im Kampfe gegen die

Eingeborenen Hunderte von Millionen opfern muß, von denen es nicht

weiß, ob sie je wieder einbringlich sein werden, ebenso darf es auch

die Ausgabe weniger Millionen für die Wiederherstellung seines Ansehens

bei seinen enttäuschten Untertanen nicht scheuen. Nur müssen diese

Millionen streng an Bedingungen geknüpft werden, die ihren Zweck, d. h.

den Wiederaufbau des Zerstörten, tatsächlich sichern, anderseits aber

auch denjenigen versagt bleiben, die nachgewiesenermaßen durch ihr

Verhalten mit zu dem Aufstande beigetragen haben. Beide Gesichtspunkte

sind in der Verordnung des Herrn Reichskanzlers vom 2. Juni 1904

berücksichtigt. Nur müssen sie in der Praxis auch durchgeführt werden.

Die einschlägigen Bestimmungen lauten, wie folgt:

§ 2.

»Berücksichtigt können alle diejenigen in Deutsch-Südwestafrika

ansässigen Personen und Gesellschaften werden, die nicht

nachgewiesenermaßen beim Aufstande eine der Landesregierung

unfreundliche Haltung angenommen oder den Aufstand durch eigenmächtige

oder gesetzwidrige Handlungen mitverschuldet haben.

Inwieweit Ausländer zu berücksichtigen sind, bleibt der Entscheidung

des Reichskanzlers (Auswärtiges Amt, Kolonial-Abteilung) vorbehalten.«

§ 3.

»Darlehen und Hilfeleistungen sind grundsätzlich nur solchen

Geschädigten zu gewähren, die sich -- möglichst unter entsprechender

Sicherheitsleistung -- zum Wiederaufbau ihrer Anwesen und Fortsetzung

ihres Wirtschaftsbetriebes im Schutzgebiete verpflichten.

Ausnahmen von diesem Grundsatze können jedoch zugelassen werden,

wenn nach Lage der Verhältnisse die Weiterführung des Betriebes aus

persönlichen oder sachlichen Gründen als unmöglich anerkannt wird. In

einem solchen Falle kann die Abtretung des Anwesens an den Landesfiskus

zur Bedingung gemacht werden.«

* * * * *

Die Geschädigten aber mögen bedenken, daß man, es sei mir der Ausdruck

gestattet, »einem geschenkten Gaul nicht ins Maul sieht«, und mögen

daher weniger Wert auf die Form legen, in der ihnen ihre Verluste

zurückerstattet werden, als auf die Tatsache, daß dies überhaupt

geschieht. Dann mögen sie ferner bedenken, daß man, in einer jungen

Kolonie lebend, in der Tat niemals auf die gleiche Sicherheit rechnen

kann wie in den ausgefahrenen Geleisen des alten Vaterlandes. Nur

unter diesem Vorbehalte können offiziöse Auslassungen über den dort

erzielten Sicherheitszustand aufgenommen werden. Ich meinerseits habe,

wenn ich von diesem Thema privatim oder öffentlich sprach, etwaigen

Versicherungen dieser Art fast immer die Einschränkung hinzugefügt,

»falls wir keine Fehler machen«. Denn daß der wirtschaftlich

Schwächere, aber an Ort und Stelle physisch Überlegene gegen eine

ihm ungerecht erscheinende Behandlung sich schließlich auch einmal

auf seine Weise wehren könnte, das konnte sich jeder denkende Mensch

selbst sagen. Daß auch ich in dieser Richtung keineswegs von Sorge frei

gewesen bin, habe ich bereits im Kapitel ~VIII~, insbesondere unter dem

Abschnitt »Kreditverordnung« dargelegt. Oft habe ich mich gewundert,

woher angesichts der nun einmal bestehenden Machtverhältnisse, die zu

übersehen ein jeder in der Lage gewesen ist, mancher Weiße mitten im

Eingeborenenlande den Mut zu der Art seines Auftretens genommen hat.

Dem mithin in den Kolonien unleugbar vorhandenen lückenhafteren

Polizeischutz steht dagegen auf der anderen Seite auch die geringere

Bevormundung durch die Polizei gegenüber. Und letzteres liebt nun

einmal der Deutsche, so hohe Anforderungen er auch gern an die

Polizei stellt, wo es sich um deren Pflichten handelt. »Mir gefällt

es hier, weil nicht an jeder Straßenecke ein Schutzmann steht«, hat

mir mancher Ansiedler gesagt. Endlich aber mögen die Geschädigten

bedenken, daß, wenn in jungen Kolonien mehr mit Verlusten gerechnet

werden muß als in der Heimat, dort dafür auch die Gewinnaussichten

entsprechend höher sind. Obgleich vor dem Aufstande alles über den

geschäftlichen Niedergang geklagt hatte, haben die nachher angemeldeten

Schadenersatzansprüche ergeben, daß trotzdem hohe Gewinne erzielt

worden sind. Leute, die ich vor wenig Jahren noch als mittellose

Schutztruppenangehörige oder als nicht bessergestellte Einwanderer

gekannt habe, haben jetzt Verluste von 30000 bis 40000 Mark angemeldet

und sind auch hierfür seitens der Prüfungskommission anerkannt worden.

Wollte das alte Vaterland die Logik auf die Spitze treiben, würde es

sagen können: »So wenig wie ich auf Anteil an eurem Gewinn gerechnet

habe, so wenig gehen mich jetzt eure Verluste an.« Selbstverständlich

wird es diese Schlußfolgerung nicht ziehen, dafür aber entsprechenden

Dank erwarten dürfen. Möge daher an Stelle des laut Fordernden

der dankbar Empfangende treten, dann wird diese Frage bald zur

Zufriedenheit beider Teile, aber auch zum Wohle des alten ebensogut wie

des neuen Vaterlandes gelöst sein.

[Illustration]

[Illustration]

Kapitel ~XII.~

Die Jahre 1903/04.

Die Stellung der Eingeborenen zur weißen Bevölkerung.

Sollen wir die innersten Gründe zu den genannten Jahren der Katastrophe

verstehen, müssen wir auf dasjenige zurückgreifen, was ich bereits in

dem Kapitel ~VIII~, besonders unter den Abschnitten »Schutzverträge«

und »Rechtspflege« gesagt habe, selbst auf die Gefahr hin, daß mir

Wiederholungen mit unterlaufen.

Es gab eine Zeit, in der -- hervorgerufen durch die bekannten

Ausschreitungen in den Kolonien Kamerun und Ostafrika -- die Stimmung

im alten Vaterlande derart geworden war, daß man nunmehr umgekehrt

für Exzesse von Eingeborenen gegen Weiße fast kein Empfinden mehr zu

haben schien. Damals konnte sogar ich, dem stets Überhumanität gegen

die Eingeborenen vorgeworfen worden ist, mich nicht enthalten, dem

Bericht über einen seitens Eingeborener an einem Weißen begangenen

Mord die Bemerkung hinzuzufügen: »Da es sich bloß um die Ermordung

eines Weißen handelt, wird sich in diesem Falle die öffentliche

Meinung in der Heimat wohl nicht besonders aufregen.« Fern sei es

jedoch von mir, dieses öffentliche Empfinden tadeln zu wollen, aber

an dasselbe zu erinnern, gehört mit in den Rahmen dessen, was ich

unter dem vorliegenden Abschnitt zu sagen habe. Im übrigen aber ist

es keine Unehre für uns, wenn der Durchschnittsdeutsche die Neigung

besitzt, sich stets auf die Seite des Schwächeren zu schlagen. Und

als solche erschienen damals zweifellos die Eingeborenen. Um so jäher

aber schlug die Meinung wieder um, als unsere Eingeborenen ihren

Aufstand mit der Ermordung wehrloser Weißer begonnen hatten. Denn nun

erschienen doch sie als die Stärkeren, und wie sehr sie im Rechte

waren, sich im Grunde genommen auch als solche zu fühlen, das hat dann

der Verlauf des Aufstandes erwiesen. Denn eine volle, kriegsstarke

Division, ausgestattet mit allen technischen Hilfsmitteln neuzeitlicher

Kriegführung, hat bis jetzt noch nicht dem Lande den Frieden

wiederzugeben vermocht, obwohl man zur Zeit den Aufständischen so weit

entgegenkommt, als dies mit unserer Würde überhaupt zu vereinbaren ist.

Infolge dieses Umschlages der öffentlichen Meinung schien man

unmittelbar nach dem Ausbruch des Aufstandes im alten Vaterlande

geneigt, das bisherige System als die Hauptursache der Katastrophe

anzusehen und daher zu verurteilen. Die Eingeborenen seien zu milde

behandelt worden, und erst dadurch hätten sie den Mut zu dem Aufstande

gefunden. Denn Milde betrachteten die Eingeborenen als Schwäche.

Dieses Urteil erscholl, und mit ihm wurde das bisherige System kurzweg

abgetan. Hiermit aber komme ich auf den springenden Punkt der Sache.

Es hat in bezug auf Eingeborenenbehandlung in Südwestafrika niemals

das System eines einzelnen oder einzelner gegeben, auch im Gegensatz

zur öffentlichen Meinung in der Heimat niemals geben können. Es gab

vielmehr lediglich ein System des deutschen Mutterlandes, das keine

blutige Eroberungspolitik wünschte, vielmehr in Südwestafrika seine

Kolonisation mit dem Abschluß von Schutz- und Handelsverträgen mit den

Eingeborenen begonnen und so den Schutz des deutschen Handels wie von

Leben und Eigentum der unter den Eingeborenen wohnenden Weißen den

Stammeshäuptlingen anvertraut hatte. Im Verfolg dieses Systems mußten

daher die Häuptlinge gleichsam als Beamte des Reiches für den Schutz

der in ihren Gebieten befindlichen Weißen interessiert werden. Auch

die seitens des Mutterlandes in der Kolonie entfalteten Machtmittel

entsprachen lediglich diesem Gesichtspunkte, indem sie ohne die

Mitwirkung der Häuptlinge den Weißen ausreichenden Schutz nicht bieten

konnten. Wer mithin dieses System für falsch hielt, der durfte nicht

die angeblich zu nachsichtige Behandlung der Eingeborenen angreifen,

er mußte vielmehr den Bruch mit dem System selbst verlangen. Und

dieser Bruch bedeutete nichts anderes als Aushebung der Verträge und

gewaltsame Unterwerfung der Eingeborenen, koste es, was es wolle. Mit

anderen Worten: der Änderung unseres Systems mußte eine bedeutende

Verstärkung unserer Machtmittel in personeller wie materieller Richtung

vorhergehen, um wieviel, möge jeder sich selbst sagen, wenn er jetzt

nach Südwestafrika hinübersieht.

Von diesem logischen Gedankengang mußte jede gegen die Art unserer

Eingeborenenbehandlung gerichtete Bewegung getragen sein. Unter

dem Druck der öffentlichen Meinung in der Heimat würde es dann

vielleicht möglich gewesen sein, diejenigen Machtmittel zu erlangen,

die als Vorbedingung für eine Änderung unseres Kolonisationssystems

erforderlich gewesen sein würden, wie dies ja auch jetzt tatsächlich

eingetreten ist. Statt dessen aber richtete sich die mit zunehmender

weißer Einwanderung steigende Bewegung gegen die Eingeborenen lediglich

gegen die bisherige Politik. So konnte in der Heimat der Gedanke

entstehen, die Kolonialverwaltung, insbesondere der Gouverneur ließen

sich bei ihrer Politik lediglich durch übelangebrachte Sentimentalität

leiten, obwohl die zur Verfügung stehenden Machtmittel eine andere

Politik gestattet hätten.[110] Hatte doch sogar noch kurz vor dem

Bondelzwarts-Aufstande 1903 der Bezirksverein des Hauptortes des

Schutzgebietes, Windhuk, die Kolonialverwaltung wegen Verstärkung

unserer Schutztruppe um eine Gebirgsbatterie angegriffen, da die

hierfür erforderlichen Mittel besser einem wirtschaftlichen Zweck

zugeführt worden wären. Dabei sah man an sich schon in der Heimat eine

Verminderung der Schutztruppe stets lieber als deren Verstärkung.

Aber auch die unter den Eingeborenen selbst lebenden Weißen schienen

aus ihren Angriffen gegen den Gouverneur wegen dessen wohlwollender

Behandlung der ersteren zu schließen, der Ansicht zu sein, daß --

die diesem zur Verfügung stehenden Machtmittel zu einer anderen Art

Eingeborenenpolitik ausreichend gewesen wären.

Allerdings war in Wirklichkeit auch schon mit den damaligen

Machtmitteln eine scheinbare Herrenstellung der Weißen über die

Eingeborenen erzielt und von diesen stillschweigend anerkannt worden.

Dies war aber lediglich das Ergebnis der sonst von Wohlwollen gegen

die Eingeborenen getragenen Politik des Mutterlandes. Die Sache selbst

möge ein Ausflug auf das Gebiet der Rechtspflege erweisen, indem

wir die Sühne für an Weißen begangene Morde mit derjenigen in bezug

auf Eingeborene in Vergleich stellen. Während meiner Amtszeit im

Schutzgebiet kamen zu Tode:

~A.~ Weiße durch Handlungen Eingeborener.

_Namen_ _Sühne_

~a~) 1894 Engländer Christi 1 Todesurteil u.

1 Freiheitsstrafe,

~b~) 1895 ein Reiter der Schutztruppe. 6 Todesurteile,

~c~) 1895 Bur Smith 2 Todesurteile,

~d~) 1896 Engländer Feyton. 1 Todesurteil,

~e~) 1899 Ansiedler Claasen und Dürr. 2 Todesurteile,

~f~) 1900 ein weißer Polizist 3 Todesurteile.

~B.~ Eingeborene durch Handlungen Weißer.

~a~) 1896 Hottentotten Jantje und

Kurieb 1. Instanz: 5½ Jahre

Zuchthaus,

2. Instanz: 3 Monate

Gefängnis,

~b~) 1901 Herero Leonhardt. 1 Jahr Gefängnis,

~c~) 1902 Herero Kamauru 2 Jahre Gefängnis,

~d~) 1903 Tochter des Häuptlings

Zacharias von Otjimbingwe 1. Instanz: Freisprechung,

2. Instanz: 3 Jahre

Gefängnis.

Diese Zusammenstellung möge erkennen lassen, welche Bewandtnis es im

Grunde mit der angeblichen Milde gegen die Eingeborenen unter dem

bisherigen System gehabt hat. Sie ergibt, daß das Leben des Weißen

höher eingeschätzt worden ist, als dasjenige des Eingeborenen, was auch

der ziffermäßigen Unterlegenheit der Weißen entsprochen hat. Immerhin

ist aber die Ahndung dieser Vergehen gegen das Leben Eingeborener

von weißer Seite als unstreitig zu milde zu bezeichnen. Denn während

das weiße Gericht bei seinen Stammesgenossen stets Milderungsgründe

gefunden und bloß Totschlag angenommen hat, kennen die Eingeborenen

solch eine subtile Auffassung nicht. Für sie ist Mord und Totschlag

genau dasselbe.

Abgesehen von den aufgezählten Verletzungen Eingeborener mit

nachgefolgtem Tode, sind nach Ausweis der Akten des Lazaretts Windhuk

in den Jahren 1901/03 noch acht Eingeborene wegen körperliche

Verletzungen, die durch Mißhandlung seitens Weißer, meist der

Dienstherrschaft, herbeigeführt wurden, in Lazarettbehandlung

gewesen. Die gerichtliche Sühne hatte in diesen Fällen stets in

Geldstrafen bestanden, die im Nichtbeitreibungsfalle in entsprechende

Gefängnisstrafen umzuwandeln waren. Umgekehrt sind Fälle tätlichen

Angriffs Eingeborener auf Weiße stets mit Kettenhaft und Hieben

bestraft worden. Bei dieser Gelegenheit sei mir vergönnt, den

vielen Klagen über die angeblich vorhandene besondere Faulheit und

Unzuverlässigkeit der eingeborenen Bediensteten entgegenzuhalten, daß

solche Klagen auch den weißen Dienstboten Europas gegenüber nicht zu

verstummen pflegen, sowie daß, wenn man die letzteren fragen würde, sie

über ihre Herrschaften auch ihr eigenes Urteil haben dürften.

Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika · 第 33 / 50 段