Aus dem Gebiete des Bergbaues hat die Deutsche Kolonial-Gesellschaft

mangels ausreichenden Betriebskapitals sich von eigenen bergmännischen

Arbeiten fern gehalten. Dagegen hat sie wenigstens ihr Gebiet durch

Ausgabe von Schürfscheinen dem allgemeinen Wettbewerb erschlossen,

selbstverständlich aber wieder zu einem etwas höheren Preise, als die

Regierung verlangt. Ihr Gebiet hat sich bis jetzt neben demjenigen der

South West Africa Company als das mineralreichste des Schutzgebietes

erwiesen. Zahlreiche Kupfervorkommen sind dort von allen Seiten

gemeldet, darunter zwei, an deren Abbauwürdigkeit nicht mehr zu

zweifeln ist. Es sind dies die Otjisongatimine bei Okahandja und die

Gorobmine am unteren Kuiseb. Aus diesen beiden Minen dürfte für die

Gesellschaft ein reicher Gewinn, für das mittlere Schutzgebiet aber ein

bedeutender Aufschwung zu erwarten sein.

Ihr Betriebskapital beträgt 1300000 Mark bei einem Aktienkapital von

2000000 Mark, viel zu wenig für die Erschließung ihres bedeutenden

Gebietes. Verkauft hat sie von letzterem bis zu Beginn des Aufstandes

an Farmen rund 155000 ~ha~, an Bauplätzen rund 141000 ~qm~, verpachtet

an Farmen rund 140000 ~ha~, an Bauplätzen rund 18000 ~qm~. Der Erlös

betrug aus Verkäufen rund 240000 Mark, aus Verpachtungen rund 33000

Mark. Der Aufstand hat der Gesellschaft gleichfalls bedeutende Verluste

gebracht, doch hat sie wenigstens einen Ausgleich in der durch

ihn gestiegenen Entwicklung der beiden Hafenplätze Swakopmund und

Lüderitzbucht gefunden.

Während wir mit der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika

als mit einem auf der historischen Entwicklung des Schutzgebietes

beruhenden Unternehmen rechnen und somit deren Bestehen als eine

gegebene Tatsache hinnehmen müssen, ist die Siedlungsgesellschaft

für Deutsch-Südwestafrika unter entschiedenem Widerstande aus dem

Schutzgebiete heraus entstanden. Sowohl mein Vorgänger, der Major

v. François, wie ich und mein Vertreter, der jetzige Gouverneur v.

Lindequist, sind Gegner ihrer Gründung gewesen. Sie verdankt ihr

Entstehen einer Zeit, in der man -- im Gegensatz zu heute -- das

Betreiben des Siedlungsgeschäftes von Regierungs wegen für bedenklich

hielt und dasselbe lediglich der Privattätigkeit überlassen zu müssen

glaubte. Die Gründer der Gesellschaft sind wohl auch von patriotischen

Erwägungen geleitet gewesen. Darauf läßt schon die Tatsache schließen,

daß sie aus dem Schoße der Deutschen Kolonial-Gesellschaft erwachsen,

und daß ihr erster Präsident, Fürst zu Hohenlohe-Langenburg, eine

kurze Zeit auch Präsident des Siedlungs-Syndikats (Vorgängerin der

Gesellschaft) gewesen ist. Nach langen Verhandlungen, die bereits im

Jahre 1892 begonnen hatten, erfolgte im Jahre 1896 die endgültige

Verleihung der Konzession an das Syndikat unter der Bedingung, daß

es sich in eine Kolonial-Gesellschaft mit einem Betriebskapital von

300000 Mark umwandle. Eine Zeitlang hatte es geschienen, als ob man an

leitender Stelle in Berlin durch die Berichte aus dem Schutzgebiete in

bezug auf die Nützlichkeit der Gründung einer neuen landbesitzenden

Gesellschaft -- der sechsten im Schutzgebiet -- wieder schwankend

geworden wäre. Welche Einflüsse schließlich doch den Ausschlag

zugunsten der Gesellschaft gegeben haben, ist nicht bekannt geworden.

Sollten sie auf den Vorstand der neuzugründenden Gesellschaft selbst

zurückzuführen sein, so hat dieser damals gewiß mehr Freude aus dem

Unternehmen erwartet, als er in der Folge gefunden hat. Gerade diese

Gesellschaft mußte infolge ihrer geographischen Lage dicht vor den

Toren Windhuks ganz von selbst zum Stein des Anstoßes sowohl für

das Gouvernement wie für die Ansiedler werden. Für ersteres, weil

ihr Vorhandensein dessen eigene Siedlungstätigkeit beengte, für die

Ansiedler, weil sie naturgemäß nach deren geographisch so günstig

gelegenem Gebiete strebten und daher sogleich Gelegenheit hatten,

Anstoß an den höheren Preisen der Gesellschaft zu nehmen.

Im Schutzgebiet selbst rissen die Differenzen zwischen der

Regierung und dem Gesellschaftsvertreter nie ab. Erst mit dem

Auftreten des letzten, zur Zeit noch im Schutzgebiet befindlichen

Gesellschaftsvertreters kam eine versöhnlichere Stimmung in die

beiderseitigen Beziehungen, was aber das Weiterbestehen sachlicher

Meinungsverschiedenheiten -- weil eben unvermeidlich -- nicht zu

unterbinden vermochte. An gutem Willen, etwas zu leisten, hat es der

Siedlungsgesellschaft gewiß nicht gefehlt, schon weil damit auch

der Begriff »Verdienen« für sie verbunden war. Untätigkeit kann man

ihr daher keineswegs zum Vorwurf machen. Anderseits aber krankte

sie sehr an ihrem zu geringen Betriebskapital -- von dem an sich

schon unbedeutenden Grundkapital von 300000 Mark sind bis jetzt nur

163000 Mark eingezahlt -- sowie ferner an der bereits beleuchteten

Tatsache, daß eine Besiedlungstätigkeit für eine Aktiengesellschaft

das ungeeignetste Arbeitsfeld ist. Wenn sie ihre Aufgabe richtig

auffaßt, soll die Gesellschaft Ansiedler anwerben, herausbefördern,

mit Vieh, Baumaterial und Saatgut, sogar mit Geld unterstützen, ihnen

Wasser erbohren und für alle diese Aufwendungen Gewinn erst in langer

Sicht suchen, d. h., wenn der Einwanderer wirtschaftlich erstarkt

ist. Zu einer solchen Art der Besiedlungstätigkeit gehören jedoch

viel Mittel und viel Geduld. Die ersteren besitzt die Gesellschaft

nicht, und die letztere paßt nicht zu dem Begriff »Aktionär«.

Die Siedlungsgesellschaft hat daher auch eine direkte aktive

Siedlungstätigkeit mit verschwindenden Ausnahmen nie betrieben,

sondern gleichfalls abgewartet, bis die ansiedlungslustigen Einwanderer

von selbst kamen.

Die der Gesellschaft verliehenen Rechte bestanden in der Überweisung

von 20000 ~qkm~ Land zum Zwecke der Besiedlung mit Deutschen oder

deutschredenden Einwanderern, wogegen sie die Verpflichtung übernahm,

aus dem Erlös für den Verkauf oder die Verpachtung des Landes 10 vH.

an die Regierung zu entrichten und 15 bis 30 vH. auf Verbesserung

des Landes zu verwenden. Nach Ablauf von 25 Jahren sollte dann

alles nichtverkaufte oder nicht verpachtete Land an die Regierung

zurückfallen. Die an die Verleihung der Konzession geknüpfte Bedingung

der Aufbringung eines Kapitals von 300000 Mark hat die Gesellschaft

nur mit Mühe und Not zu erfüllen vermocht. Diese Kleinigkeit störte

indessen den damaligen unerschrockenen Gesellschaftsvertreter im

Schutzgebiete 1896 nicht; er stellte mutig den Antrag auf Überweisung

des Landes auch ohne Nachweis der 300000 Mark und zeigte sich über den

erhaltenen abschlägigen Bescheid höchst ungehalten.

Die Leistungen der Gesellschaft bestehen in erster Linie in der

Errichtung zweier eigenen Viehzuchtsfarmen in der Nähe von Windhuk.

Vor dem Ausbruch des Aufstandes befanden sich daselbst rund 740 Stück

Großvieh und 1400 Stück Kleinvieh. Aus dieser Farm erhielten auch junge

Landwirte gegen Zahlung von 130 Mark im Monat freie Station sowie

Gelegenheit, sich über den Wirtschaftsbetrieb zu unterrichten. Gut

gedacht war diese Sache jedenfalls. Ich habe indes bereits ausgeführt

(S. 168), daß genossenschaftliche Viehfarmen mit einem bezahlten

Leiter an der Spitze nie dieselben Leistungen aufzuweisen haben wie

Privatfarmen. Denn der Eigentümer muß seine Farm persönlich leiten und

sich um das Gedeihen seiner Rinder selbst kümmern. In der unweit der

beiden Siedlungsfarmen gelegenen Farm des tatkräftigen Hauptmanns a. D.

v. François konnte nach meinem Dafürhalten z. B. ein afrikanischer

Neuling mehr lernen als auf den ersteren. In diesem Umstande liegt ja

auch der Grund für das bereits erwähnte Mißlingen der Farmtätigkeit

der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika. Damit soll kein

Vorwurf gegen die Gesellschaft ausgesprochen werden. Ihre Bestrebungen

auf diesem Gebiete sind auf alle Fälle anzuerkennen. Jedenfalls hat

die Siedlungsgesellschaft mit dieser Seite ihrer Tätigkeit wenigstens

in etwas den Zweck ihrer Gründung erfüllt, wie sie überhaupt von allen

unseren landbesitzenden Gesellschaften sich ihrer Ansiedler immerhin

noch am meisten angenommen hat. Wenn sie trotzdem zu einem Stein des

Anstoßes geworden ist, so liegt die Ursache weniger in ihrer Tätigkeit

wie in ihrem Dasein überhaupt, dessen Notwendigkeit für die Entwicklung

des Schutzgebietes jetzt, nachdem sie zehn Jahre Zeit gehabt hat, sie

zu beweisen, immer noch durchaus zweifelhaft erscheint.

Den Stein des Anstoßes für das Gouvernement, d. h. die Einengung der

Besiedlungstätigkeit des letzteren, hat dagegen die Gesellschaft in

der Folge beseitigen helfen. Gelegentlich meines ersten Heimatsurlaubs

habe ich auf diesen Mißstand hingewiesen und bei dem damaligen

Kolonialdirektor, dem leider jetzt verstorbenen Staatssekretär v.

Richthofen, volles Verständnis gefunden. Die Siedlungsgesellschaft

verzichtete damals zugunsten des Gouvernements für 15 Jahre auf

die Hälfte ihrer Landkonzession, mithin auf 10000 ~qkm~, unter der

Bedingung, daß das, was bis dahin von dieser nicht verwertet sei,

wieder an die Gesellschaft zurückfalle. Von dem Erlös für die innerhalb

des fraglichen Gebietes verkauften Farmen hat sich die Gesellschaft

ferner einen Anteil vorbehalten, der nach Verwertung sämtlicher 10000

~qkm~ die Hälfte ihres Aktienkapitals, somit 150000 Mark, erreichen

sollte. Doch hat sie 100000 ~ha~ behufs unentgeltlicher Überlassung an

ehemalige Angehörige der Schutztruppe freiwillig abgezweigt, wohl unter

einem kleinen Drucke seitens des Präsidenten der Kolonial-Gesellschaft,

des Herzogs Johann Albrecht. Letzterer Umstand soll aber die

Anerkennung für ihr in dieser Sache bewiesenes Entgegenkommen nicht

beeinträchtigen.

Schließlich hat die Gesellschaft sich auch mit einem Beitrag von 20000

Mark an einem sogenannten Bewässerungssyndikat beteiligt, das durch

Sachverständige die Zweckmäßigkeit der Anlegung von Stauanlagen im

Schutzgebiet untersuchen sollte. An der Spitze dieses Syndikats stand

zuerst Ingenieur Rehbock und dann Ingenieur Kuhn. Beide Herren haben

sehr wertvolle Arbeiten geliefert, die aber bis jetzt leider nur auf

dem Papier stehen.

Von ihrem Landbesitz hat die Gesellschaft bis Ende 1903 rund

81270 ~ha~ verkauft und dafür 148400 Mark erlöst. Dies gibt einen

Durchschnittspreis von 1,80 Mark pro ~ha~. Aus dem Verkauf von

Gartenland in Klein Windhuk -- sogenannten Heimstätten -- hat sie

außerdem einen Gewinn von 17000 Mark erzielt. Dazu kommen noch die

Gewinne aus der Dampferverbindung mit der Heimat, die sie während der

ersten fünf Jahre ihres Bestehens in eigene Verwaltung genommen hatte.

Sämtliche Gewinne hat sie nicht zur Verteilung gebracht, sondern der

Reserve zugeführt. Nach ihren Angaben hat sie insgesamt 560000 Mark zu

Gesellschaftszwecken verwendet, mithin rund 400000 Mark mehr, als ihr

Betriebskapital beträgt.

In Zusammenfassung des in diesem Abschnitt Gesagten wiederhole ich, daß

die Form, in der wir das genossenschaftliche Kapital zur Mitwirkung

bei der Entwicklung des Schutzgebietes bis jetzt herangezogen haben,

sich mit zwei Ausnahmen als ungeeignet erwiesen hat. Diese Ausnahmen

haben uns den Weg gezeigt, den wir künftig einzuhalten haben. Die

Otavi-Gesellschaft baut z. B. eine bestimmt bezeichnete Bahn und beutet

bereits festgestellte Mineralfunde aus. Dem genossenschaftlichen

Kapital dagegen aufs Geratewohl große Länderstrecken behufs Besiedlung

sowie Bergbau zu überlassen, heißt gleichsam mit Gewalt zwischen

einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer einen überflüssigen Dritten

einschieben. Denn sowohl der landwirtschaftliche Betrieb wie das

Schürfen auf Mineralien ist Sache des Einzelkapitals. Und letzteres

setzt sich mit dem Vorbesitzer, d. i. in diesem Falle mit der

Regierung, besser direkt auseinander als mit einer nach eigenem

Gewinn trachtenden Aktiengesellschaft. Es wäre daher jetzt, nachdem

dies erkannt ist, sowohl für die Kolonialverwaltung wie für die

Gesellschaften selbst ein Glück, wenn sich -- ich wiederhole es -- ein

Weg finden ließe, auf dem beide Teile mit Anstand wieder aus einer

unhaltbar gewordenen Lage herauszukommen vermöchten.

Die Besiedlungstätigkeit der Regierung.

Wie unter dem Abschnitt Konzessionsgesellschaften bereits erwähnt,

hatte die Kolonialverwaltung zu Beginn unserer Kolonisation von einer

Besiedlung von Regierungs wegen abzusehen und diese in der Gegend

von Windhuk, Hoachanas und Gobabis dem Syndikat für Siedlungswesen

übertragen zu sollen geglaubt. Das letztere begann seine Tätigkeit mit

Entsendung eines Landmessers in das Schutzgebiet und mit Vermessung

sogenannter Heimstätten in Klein-Windhuk sowie der Abgrenzung von

einigen Farmen außerhalb. Ferner faßte damals das Syndikat seine

Tätigkeit insofern richtig auf, als es nicht wartete, bis die Ansiedler

von selbst kamen. Es warb vielmehr solche an und sandte sie, zum Teil

noch mit Geldmitteln unterstützt, in das Schutzgebiet. Doch blieb

das ganze schön gedachte Unternehmen in seinen Anfängen stecken, da

einerseits die politischen Verhältnisse des Schutzgebietes -- damals

tobte noch der Witbooikrieg --, anderseits die noch ungeregelten

Besitzverhältnisse wie endlich die unzureichende Organisation des

Syndikats dessen Tätigkeit Schranken zogen. So fand ich die Lage,

als ich 1894 das Schutzgebiet betrat und hierüber nach Berlin

berichtete. Insbesondere hatten auch die Hereros die Farmvermessungen

des Syndikats außerhalb Windhuks mit Mißtrauen betrachtet. Von da

ab stockte dann die Tätigkeit des letzteren, bis es sich 1896 in die

jetzt noch bestehende Siedlungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika

umwandelte.

Aber eine Errungenschaft des Syndikats ist auf deren Nachfolgerin

übergegangen, nämlich der bei dessen Gründung festgesetzte Minimalpreis

von 2 Mark pro Hektar. Zunächst war das Gouvernement diesem Wege

gefolgt, hat ihn jedoch trotz Widerstrebens der Gesellschaft bald

wieder verlassen, da bei einem so hohen Preise nur reiche Leute

bestehen können und auf die Einwanderung von solchen in den seltensten

Fällen zu rechnen war. Die Regierung setzte daher bald den Mindestpreis

für einen Hektar auf 1 bis 1,50 Mark fest und ging im Jahre 1898 auf

0,50 bis 1 Mark herunter für wehrpflichtige Reichsangehörige sogar

bis 0,30 Mark, Angehörige der Schutztruppe brauchten gar nichts zu

entrichten. Die übrigen Bedingungen aber wurden enger gezogen als

bei den Gesellschaften, mit dem Ziel, jede Spekulation mit dem so

billig erworbenen Lande auszuschließen. Die allgemeinen Bedingungen

für den Verkauf von Farmen sowie die Vorzugsbedingungen für

wehrpflichtige Reichsangehörige sind in Anlage 4 beigefügt. Übrigens

ist die Siedlungsgesellschaft, wenn sie auch theoretisch an ihrem

Mindestpreis von 2 Mark pro Hektar festgehalten hat, in der Praxis

doch mannigfach unter ihn gegangen, so daß, wie wir gesehen haben, ihr

Durchschnittspreis -- aber auch noch zu hoch -- 1,80 Mark betragen hat.

Nach weiteren Erfahrungen hat sich die Kolonialverwaltung dem Gedanken

nicht verschließen können, daß der Ansiedler neben billigstem Erwerb

des Landes auch noch namhafte Barunterstützung erhalten müsse, wenn die

Besiedlung des Schutzgebietes in regeren Fluß gebracht werden soll. Zum

Nachweis dessen hatte ich im Jahre 1902 durch einen Sachverständigen

die Anlagekosten für eine Farm von 5000 ~ha~ zu einem Preise von 2 Mark

pro Hektar berechnen lassen. Es ergab sich folgendes Bild: Der Farmer

zahlt bei einem Gesamtpreise von 2 × 5000 = 10000 Mark für die Farm:

1. 1/10 Anzahlung (sowohl Regierungs- wie

Gesellschaftsbedingung) 1000 Mark.

2. Für Anschaffung von Großvieh (20 Kühe, 1 Bulle) 4000 "

3. 100 Stück Kleinvieh 1200 "

4. Zum Bau eines Hauses 5000 "

5. Für zwei Pferde 800 "

----------------------

Transport 12000 Mark.

6. Eine Ochsenkarre mit 12 Zugochsen 3600 "

7. Für Handwerkszeug und sonstige Wirtschaftsgeräte 1000 "

8. Für Verpflegung für sich und 5 Eingeborene 1095 "

9. Desgleichen für das zweite Jahr 1095 "

-----------------

Summa 18790 Mark.

Bei dieser Berechnung ist mit Recht angenommen, daß der Farmer auf

Erträgnisse aus seiner Viehzucht für das erste und das zweite Jahr

nicht rechnen könne. Mithin könnte ein Einwanderer nur mit mindestens

20000 Mark Vermögen an einen solchen Ankauf herantreten, und als

Ergebnis seiner Arbeit bliebe ihm dann nach den ersten zwei Jahren

ein Rest von 1210 Mark. An den Ankauf einer etwas größeren Farm würde

dagegen ein Einwanderer mit dem genannten Vermögen gar nicht denken

können. Denn im Falle des Ankaufs einer Farm von 10000 ~ha~ würden

z. B. die Landpreise allein einschließlich Zinsen innerhalb 15 Jahren

bei einem Verkaufspreis von 2,00 Mark 27160 Mark

" " " " 1,50 " 20620 "

" " " " 0,50 " 6900 "

betragen. Wer zu 2 Mark gekauft hat, hat alljährlich im

Durchschnitt für Ratenzahlungen und Zinsen 1600 Mark aus der Farm

herauszuwirtschaften. Für denjenigen, der zu 1,50 Mark gekauft hat,

beträgt die Summe 1000 bis 1200 Mark. Daneben will aber auch noch

der eigene Lebensunterhalt verdient sein. Unter solchen Bedingungen

kann kein Farmer bestehen, es sei denn, daß er den Kaufpreis für

die Farm nebst den Kosten für den Wirtschaftsbetrieb und den ersten

Lebensunterhalt, zusammen im Betrage von 30000 bis 40000 Mark, bereits

in der Tasche mitbringt. Und auf derart finanziell gutgestellte Leute

können wir nur in ganz beschränktem Maße rechnen.

Welchen Einfluß aber die Farmpreise auf die Stärke der Einwanderung

ausüben, mögen folgende Zahlen beweisen. In den Jahren 1898 bis

1902 sind seitens der Regierung wie aus den Stammesgebieten

der Eingeborenen, welch' letztere gleichfalls annähernd zu

Regierungspreisen verkaufen, an Ansiedlungslustige 1093694 ~ha~

verkauft worden, seitens sämtlicher Konzessionsgesellschaften dagegen

während der ganzen Zeit ihres Bestehens zusammen nur 324510 ~ha~,

dazu verpachtet 478505 ~ha~. Die letztere Zahl spricht auch noch

ihre besondere Sprache. Während die Regierung von der Abgabe mittels

Verpachtung ganz abgesehen hat, übertrifft bei den Gesellschaften der

Flächeninhalt des verpachteten Landes denjenigen des verkauften. Der

Gedanke liegt daher nahe, daß die letzteren Verpachtungen vorziehen, um

an der künftigen Wertsteigerung des Landes ihren Anteil zu behalten;

ein Gedanke, den man ja Erwerbsgesellschaften nicht übelnehmen kann.

Der Fehler liegt lediglich in dem Vorhandensein von solchen zu

Besiedlungszwecken.

Um indessen die Besiedlung in noch rascheren Fluß zu bringen, wurden

von seiten der Kolonialverwaltung im Etat 1901 zunächst 100000 Mark als

Ansiedlungsbeihilfen eingestellt. Mit dieser Summe sind 28 Soldaten

angesiedelt worden, mithin jeder mit einem Zuschuß von 3000 bis 4000

Mark, der in Form von Vieh, Baumaterial und landwirtschaftlichen

Gerätschaften gegeben wurde. Als Bedingung war den Bewerbern der

Nachweis eines eigenen Kapitals von 2500 Mark auferlegt, einer

Summe, die ein sparsam wirtschaftender Soldat sich während seiner

Dienstzeit erübrigen konnte. Letzteres gab dann die Gewähr, daß aus dem

Unterstützten ein brauchbarer Ansiedler würde, wie es denn überhaupt

unrichtig wäre, einen Farmer ausschließlich mit fremder Beihilfe

wirtschaften zu lassen. Nur wenn er auch eigene Mittel in seinen

Betrieb hineingesteckt hat, wird er das erforderliche Interesse daran

behalten.

Der Versuch, einen Farmbetrieb mit so wenig Betriebskapital beginnen

zu lassen, konnte man den Angehörigen der Schutztruppe gegenüber schon

wagen, da deren bereits erworbene Landeskenntnis allein schon mehrere

tausend Mark wert war. Sie hatten ferner keine Übersiedlungskosten

zu tragen und konnten auch die Auswahl ihrer Plätze schon während

ihrer Dienstzeit, mithin ganz kostenlos, treffen. Ferner war ihnen

ausnahmsweise für eine gewisse Zeit vor dem Ausscheiden aus der

Schutztruppe das Halten eigener Viehposten gestattet, so daß sie

auch in bezug auf Ankauf von Zuchtvieh die besten Preise sowie die

günstigsten Gelegenheiten erfassen konnten. Tatsächlich sind diese

Ansiedler auch gut fortgekommen, jedenfalls besser als in der Heimat,

wo sie fast durchweg den besitzlosen Klassen angehört haben würden.

Im Jahre 1903 trat man dann an einen Versuch zur Besiedlung in größerem

Stil heran, indem auf die Anregung des damaligen Kolonialdirektors

~Dr.~ Stuebel in den Etat 300000 Mark eingestellt wurden. Von dieser

Summe sollten 100000 Mark für eine Kommission abgezweigt werden, die

nach eingehendem Studium, auch in den Nachbarkolonien, praktische

Vorschläge für eine allgemeine Besiedlung des Schutzgebietes vorzulegen

hatte. Sie sollte aus einem Beamten als Vorsitzendem, einem weiteren

Beamten des Gouvernements als Sachverständigem und mehreren Angehörigen

der Farmerkreise des Schutzgebietes zusammengesetzt werden. Als

Einwanderer waren deutsche Bauernfamilien mit tadellosem Leumund,

die auch über eigene Mittel verfügten, in Aussicht genommen. Der

aufgestellte Voranschlag zur Ansiedlung für eine Familie von 4 Köpfen

wies folgende Zahlen auf:

1. Kosten der Reise vom Wohnort in der Heimat bis zur Farm:

~a~) Zwischendeck Hamburg-Swakopmund, 4 mal 250 Mark 1000 Mark,

~b~) Reisekosten vom Wohnorte nach Hamburg und

Unkosten an Bord 300 "

~c~) Reise- und Frachtkosten im Schutzgebiete 200 "

------------

1500 Mark.

2. Acker- und Wirtschaftsgeräte (Pflüge, Egge, Beile,

Spaten, Schaufeln, Harken, Picken, Buttermaschine,

Maismühle) 1000 "

3. Baumaterialien für ein Wohnhaus und innere Einrichtung 3500 "

4. Sämereien, Kartoffeln für zwei Ernten 200 "

5. Eine Ochsenkarre 1200 "

6. 10 Zugochsen à 200 Mark 2000 "

7. 10 Milchkühe à 150 Mark 1500 "

8. Ein Bulle 200 "

9. 50 Schafe und Ziegen 600 "

10. Eine Reitstute mit Fohlen 400 "

11. Verpflegung einer Familie von vier Köpfen auf die Zeit

von 1½ Jahren oder rund 550 Tagen, auf den Tag

4 Mark gerechnet 2200 "

12. Verpflegung für drei Eingeborene für die gleiche Zeit pro

Tag 1,50 Mark, in der Annahme, daß denselben Milch

aus eigenem Betriebe gegeben wird 825 "

13. Bar zu sonstigen Bedarfsgegenständen 875 "

----------------------

Insgesamt 16000 Mark.

Zu dieser Summe tritt noch der Kaufpreis für das Land in der üblichen

Höhe von 0,50 bis 1 Mark. In Berücksichtigung dieser Auslagen wie des

Staatszuschusses müßte der Einwanderer daher über _eigene_ Mittel

von etwa 10000 Mark verfügen und könnte somit seine Wirtschaft im

Schutzgebiete mit einem Betriebskapital von insgesamt 20000 bis 30000

Mark beginnen. Während er mithin in der Heimat nur ein mäßig begüterter

Mann war, trat er im Schutzgebiet in die Reihe der Wohlhabenden, zumal

er in bezug auf Zins- und Kapitalzurückzahlung seitens der Regierung

keinen Druck zu erwarten hatte.

Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika · 第 31 / 50 段