mangels ausreichenden Betriebskapitals sich von eigenen bergmännischen
Arbeiten fern gehalten. Dagegen hat sie wenigstens ihr Gebiet durch
Ausgabe von Schürfscheinen dem allgemeinen Wettbewerb erschlossen,
selbstverständlich aber wieder zu einem etwas höheren Preise, als die
Regierung verlangt. Ihr Gebiet hat sich bis jetzt neben demjenigen der
South West Africa Company als das mineralreichste des Schutzgebietes
erwiesen. Zahlreiche Kupfervorkommen sind dort von allen Seiten
gemeldet, darunter zwei, an deren Abbauwürdigkeit nicht mehr zu
zweifeln ist. Es sind dies die Otjisongatimine bei Okahandja und die
Gorobmine am unteren Kuiseb. Aus diesen beiden Minen dürfte für die
Gesellschaft ein reicher Gewinn, für das mittlere Schutzgebiet aber ein
bedeutender Aufschwung zu erwarten sein.
Ihr Betriebskapital beträgt 1300000 Mark bei einem Aktienkapital von
2000000 Mark, viel zu wenig für die Erschließung ihres bedeutenden
Gebietes. Verkauft hat sie von letzterem bis zu Beginn des Aufstandes
an Farmen rund 155000 ~ha~, an Bauplätzen rund 141000 ~qm~, verpachtet
an Farmen rund 140000 ~ha~, an Bauplätzen rund 18000 ~qm~. Der Erlös
betrug aus Verkäufen rund 240000 Mark, aus Verpachtungen rund 33000
Mark. Der Aufstand hat der Gesellschaft gleichfalls bedeutende Verluste
gebracht, doch hat sie wenigstens einen Ausgleich in der durch
ihn gestiegenen Entwicklung der beiden Hafenplätze Swakopmund und
Lüderitzbucht gefunden.
Während wir mit der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika
als mit einem auf der historischen Entwicklung des Schutzgebietes
beruhenden Unternehmen rechnen und somit deren Bestehen als eine
gegebene Tatsache hinnehmen müssen, ist die Siedlungsgesellschaft
für Deutsch-Südwestafrika unter entschiedenem Widerstande aus dem
Schutzgebiete heraus entstanden. Sowohl mein Vorgänger, der Major
v. François, wie ich und mein Vertreter, der jetzige Gouverneur v.
Lindequist, sind Gegner ihrer Gründung gewesen. Sie verdankt ihr
Entstehen einer Zeit, in der man -- im Gegensatz zu heute -- das
Betreiben des Siedlungsgeschäftes von Regierungs wegen für bedenklich
hielt und dasselbe lediglich der Privattätigkeit überlassen zu müssen
glaubte. Die Gründer der Gesellschaft sind wohl auch von patriotischen
Erwägungen geleitet gewesen. Darauf läßt schon die Tatsache schließen,
daß sie aus dem Schoße der Deutschen Kolonial-Gesellschaft erwachsen,
und daß ihr erster Präsident, Fürst zu Hohenlohe-Langenburg, eine
kurze Zeit auch Präsident des Siedlungs-Syndikats (Vorgängerin der
Gesellschaft) gewesen ist. Nach langen Verhandlungen, die bereits im
Jahre 1892 begonnen hatten, erfolgte im Jahre 1896 die endgültige
Verleihung der Konzession an das Syndikat unter der Bedingung, daß
es sich in eine Kolonial-Gesellschaft mit einem Betriebskapital von
300000 Mark umwandle. Eine Zeitlang hatte es geschienen, als ob man an
leitender Stelle in Berlin durch die Berichte aus dem Schutzgebiete in
bezug auf die Nützlichkeit der Gründung einer neuen landbesitzenden
Gesellschaft -- der sechsten im Schutzgebiet -- wieder schwankend
geworden wäre. Welche Einflüsse schließlich doch den Ausschlag
zugunsten der Gesellschaft gegeben haben, ist nicht bekannt geworden.
Sollten sie auf den Vorstand der neuzugründenden Gesellschaft selbst
zurückzuführen sein, so hat dieser damals gewiß mehr Freude aus dem
Unternehmen erwartet, als er in der Folge gefunden hat. Gerade diese
Gesellschaft mußte infolge ihrer geographischen Lage dicht vor den
Toren Windhuks ganz von selbst zum Stein des Anstoßes sowohl für
das Gouvernement wie für die Ansiedler werden. Für ersteres, weil
ihr Vorhandensein dessen eigene Siedlungstätigkeit beengte, für die
Ansiedler, weil sie naturgemäß nach deren geographisch so günstig
gelegenem Gebiete strebten und daher sogleich Gelegenheit hatten,
Anstoß an den höheren Preisen der Gesellschaft zu nehmen.
Im Schutzgebiet selbst rissen die Differenzen zwischen der
Regierung und dem Gesellschaftsvertreter nie ab. Erst mit dem
Auftreten des letzten, zur Zeit noch im Schutzgebiet befindlichen
Gesellschaftsvertreters kam eine versöhnlichere Stimmung in die
beiderseitigen Beziehungen, was aber das Weiterbestehen sachlicher
Meinungsverschiedenheiten -- weil eben unvermeidlich -- nicht zu
unterbinden vermochte. An gutem Willen, etwas zu leisten, hat es der
Siedlungsgesellschaft gewiß nicht gefehlt, schon weil damit auch
der Begriff »Verdienen« für sie verbunden war. Untätigkeit kann man
ihr daher keineswegs zum Vorwurf machen. Anderseits aber krankte
sie sehr an ihrem zu geringen Betriebskapital -- von dem an sich
schon unbedeutenden Grundkapital von 300000 Mark sind bis jetzt nur
163000 Mark eingezahlt -- sowie ferner an der bereits beleuchteten
Tatsache, daß eine Besiedlungstätigkeit für eine Aktiengesellschaft
das ungeeignetste Arbeitsfeld ist. Wenn sie ihre Aufgabe richtig
auffaßt, soll die Gesellschaft Ansiedler anwerben, herausbefördern,
mit Vieh, Baumaterial und Saatgut, sogar mit Geld unterstützen, ihnen
Wasser erbohren und für alle diese Aufwendungen Gewinn erst in langer
Sicht suchen, d. h., wenn der Einwanderer wirtschaftlich erstarkt
ist. Zu einer solchen Art der Besiedlungstätigkeit gehören jedoch
viel Mittel und viel Geduld. Die ersteren besitzt die Gesellschaft
nicht, und die letztere paßt nicht zu dem Begriff »Aktionär«.
Die Siedlungsgesellschaft hat daher auch eine direkte aktive
Siedlungstätigkeit mit verschwindenden Ausnahmen nie betrieben,
sondern gleichfalls abgewartet, bis die ansiedlungslustigen Einwanderer
von selbst kamen.
Die der Gesellschaft verliehenen Rechte bestanden in der Überweisung
von 20000 ~qkm~ Land zum Zwecke der Besiedlung mit Deutschen oder
deutschredenden Einwanderern, wogegen sie die Verpflichtung übernahm,
aus dem Erlös für den Verkauf oder die Verpachtung des Landes 10 vH.
an die Regierung zu entrichten und 15 bis 30 vH. auf Verbesserung
des Landes zu verwenden. Nach Ablauf von 25 Jahren sollte dann
alles nichtverkaufte oder nicht verpachtete Land an die Regierung
zurückfallen. Die an die Verleihung der Konzession geknüpfte Bedingung
der Aufbringung eines Kapitals von 300000 Mark hat die Gesellschaft
nur mit Mühe und Not zu erfüllen vermocht. Diese Kleinigkeit störte
indessen den damaligen unerschrockenen Gesellschaftsvertreter im
Schutzgebiete 1896 nicht; er stellte mutig den Antrag auf Überweisung
des Landes auch ohne Nachweis der 300000 Mark und zeigte sich über den
erhaltenen abschlägigen Bescheid höchst ungehalten.
Die Leistungen der Gesellschaft bestehen in erster Linie in der
Errichtung zweier eigenen Viehzuchtsfarmen in der Nähe von Windhuk.
Vor dem Ausbruch des Aufstandes befanden sich daselbst rund 740 Stück
Großvieh und 1400 Stück Kleinvieh. Aus dieser Farm erhielten auch junge
Landwirte gegen Zahlung von 130 Mark im Monat freie Station sowie
Gelegenheit, sich über den Wirtschaftsbetrieb zu unterrichten. Gut
gedacht war diese Sache jedenfalls. Ich habe indes bereits ausgeführt
(S. 168), daß genossenschaftliche Viehfarmen mit einem bezahlten
Leiter an der Spitze nie dieselben Leistungen aufzuweisen haben wie
Privatfarmen. Denn der Eigentümer muß seine Farm persönlich leiten und
sich um das Gedeihen seiner Rinder selbst kümmern. In der unweit der
beiden Siedlungsfarmen gelegenen Farm des tatkräftigen Hauptmanns a. D.
v. François konnte nach meinem Dafürhalten z. B. ein afrikanischer
Neuling mehr lernen als auf den ersteren. In diesem Umstande liegt ja
auch der Grund für das bereits erwähnte Mißlingen der Farmtätigkeit
der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika. Damit soll kein
Vorwurf gegen die Gesellschaft ausgesprochen werden. Ihre Bestrebungen
auf diesem Gebiete sind auf alle Fälle anzuerkennen. Jedenfalls hat
die Siedlungsgesellschaft mit dieser Seite ihrer Tätigkeit wenigstens
in etwas den Zweck ihrer Gründung erfüllt, wie sie überhaupt von allen
unseren landbesitzenden Gesellschaften sich ihrer Ansiedler immerhin
noch am meisten angenommen hat. Wenn sie trotzdem zu einem Stein des
Anstoßes geworden ist, so liegt die Ursache weniger in ihrer Tätigkeit
wie in ihrem Dasein überhaupt, dessen Notwendigkeit für die Entwicklung
des Schutzgebietes jetzt, nachdem sie zehn Jahre Zeit gehabt hat, sie
zu beweisen, immer noch durchaus zweifelhaft erscheint.
Den Stein des Anstoßes für das Gouvernement, d. h. die Einengung der
Besiedlungstätigkeit des letzteren, hat dagegen die Gesellschaft in
der Folge beseitigen helfen. Gelegentlich meines ersten Heimatsurlaubs
habe ich auf diesen Mißstand hingewiesen und bei dem damaligen
Kolonialdirektor, dem leider jetzt verstorbenen Staatssekretär v.
Richthofen, volles Verständnis gefunden. Die Siedlungsgesellschaft
verzichtete damals zugunsten des Gouvernements für 15 Jahre auf
die Hälfte ihrer Landkonzession, mithin auf 10000 ~qkm~, unter der
Bedingung, daß das, was bis dahin von dieser nicht verwertet sei,
wieder an die Gesellschaft zurückfalle. Von dem Erlös für die innerhalb
des fraglichen Gebietes verkauften Farmen hat sich die Gesellschaft
ferner einen Anteil vorbehalten, der nach Verwertung sämtlicher 10000
~qkm~ die Hälfte ihres Aktienkapitals, somit 150000 Mark, erreichen
sollte. Doch hat sie 100000 ~ha~ behufs unentgeltlicher Überlassung an
ehemalige Angehörige der Schutztruppe freiwillig abgezweigt, wohl unter
einem kleinen Drucke seitens des Präsidenten der Kolonial-Gesellschaft,
des Herzogs Johann Albrecht. Letzterer Umstand soll aber die
Anerkennung für ihr in dieser Sache bewiesenes Entgegenkommen nicht
beeinträchtigen.
Schließlich hat die Gesellschaft sich auch mit einem Beitrag von 20000
Mark an einem sogenannten Bewässerungssyndikat beteiligt, das durch
Sachverständige die Zweckmäßigkeit der Anlegung von Stauanlagen im
Schutzgebiet untersuchen sollte. An der Spitze dieses Syndikats stand
zuerst Ingenieur Rehbock und dann Ingenieur Kuhn. Beide Herren haben
sehr wertvolle Arbeiten geliefert, die aber bis jetzt leider nur auf
dem Papier stehen.
Von ihrem Landbesitz hat die Gesellschaft bis Ende 1903 rund
81270 ~ha~ verkauft und dafür 148400 Mark erlöst. Dies gibt einen
Durchschnittspreis von 1,80 Mark pro ~ha~. Aus dem Verkauf von
Gartenland in Klein Windhuk -- sogenannten Heimstätten -- hat sie
außerdem einen Gewinn von 17000 Mark erzielt. Dazu kommen noch die
Gewinne aus der Dampferverbindung mit der Heimat, die sie während der
ersten fünf Jahre ihres Bestehens in eigene Verwaltung genommen hatte.
Sämtliche Gewinne hat sie nicht zur Verteilung gebracht, sondern der
Reserve zugeführt. Nach ihren Angaben hat sie insgesamt 560000 Mark zu
Gesellschaftszwecken verwendet, mithin rund 400000 Mark mehr, als ihr
Betriebskapital beträgt.
In Zusammenfassung des in diesem Abschnitt Gesagten wiederhole ich, daß
die Form, in der wir das genossenschaftliche Kapital zur Mitwirkung
bei der Entwicklung des Schutzgebietes bis jetzt herangezogen haben,
sich mit zwei Ausnahmen als ungeeignet erwiesen hat. Diese Ausnahmen
haben uns den Weg gezeigt, den wir künftig einzuhalten haben. Die
Otavi-Gesellschaft baut z. B. eine bestimmt bezeichnete Bahn und beutet
bereits festgestellte Mineralfunde aus. Dem genossenschaftlichen
Kapital dagegen aufs Geratewohl große Länderstrecken behufs Besiedlung
sowie Bergbau zu überlassen, heißt gleichsam mit Gewalt zwischen
einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer einen überflüssigen Dritten
einschieben. Denn sowohl der landwirtschaftliche Betrieb wie das
Schürfen auf Mineralien ist Sache des Einzelkapitals. Und letzteres
setzt sich mit dem Vorbesitzer, d. i. in diesem Falle mit der
Regierung, besser direkt auseinander als mit einer nach eigenem
Gewinn trachtenden Aktiengesellschaft. Es wäre daher jetzt, nachdem
dies erkannt ist, sowohl für die Kolonialverwaltung wie für die
Gesellschaften selbst ein Glück, wenn sich -- ich wiederhole es -- ein
Weg finden ließe, auf dem beide Teile mit Anstand wieder aus einer
unhaltbar gewordenen Lage herauszukommen vermöchten.
Die Besiedlungstätigkeit der Regierung.
Wie unter dem Abschnitt Konzessionsgesellschaften bereits erwähnt,
hatte die Kolonialverwaltung zu Beginn unserer Kolonisation von einer
Besiedlung von Regierungs wegen abzusehen und diese in der Gegend
von Windhuk, Hoachanas und Gobabis dem Syndikat für Siedlungswesen
übertragen zu sollen geglaubt. Das letztere begann seine Tätigkeit mit
Entsendung eines Landmessers in das Schutzgebiet und mit Vermessung
sogenannter Heimstätten in Klein-Windhuk sowie der Abgrenzung von
einigen Farmen außerhalb. Ferner faßte damals das Syndikat seine
Tätigkeit insofern richtig auf, als es nicht wartete, bis die Ansiedler
von selbst kamen. Es warb vielmehr solche an und sandte sie, zum Teil
noch mit Geldmitteln unterstützt, in das Schutzgebiet. Doch blieb
das ganze schön gedachte Unternehmen in seinen Anfängen stecken, da
einerseits die politischen Verhältnisse des Schutzgebietes -- damals
tobte noch der Witbooikrieg --, anderseits die noch ungeregelten
Besitzverhältnisse wie endlich die unzureichende Organisation des
Syndikats dessen Tätigkeit Schranken zogen. So fand ich die Lage,
als ich 1894 das Schutzgebiet betrat und hierüber nach Berlin
berichtete. Insbesondere hatten auch die Hereros die Farmvermessungen
des Syndikats außerhalb Windhuks mit Mißtrauen betrachtet. Von da
ab stockte dann die Tätigkeit des letzteren, bis es sich 1896 in die
jetzt noch bestehende Siedlungsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika
umwandelte.
Aber eine Errungenschaft des Syndikats ist auf deren Nachfolgerin
übergegangen, nämlich der bei dessen Gründung festgesetzte Minimalpreis
von 2 Mark pro Hektar. Zunächst war das Gouvernement diesem Wege
gefolgt, hat ihn jedoch trotz Widerstrebens der Gesellschaft bald
wieder verlassen, da bei einem so hohen Preise nur reiche Leute
bestehen können und auf die Einwanderung von solchen in den seltensten
Fällen zu rechnen war. Die Regierung setzte daher bald den Mindestpreis
für einen Hektar auf 1 bis 1,50 Mark fest und ging im Jahre 1898 auf
0,50 bis 1 Mark herunter für wehrpflichtige Reichsangehörige sogar
bis 0,30 Mark, Angehörige der Schutztruppe brauchten gar nichts zu
entrichten. Die übrigen Bedingungen aber wurden enger gezogen als
bei den Gesellschaften, mit dem Ziel, jede Spekulation mit dem so
billig erworbenen Lande auszuschließen. Die allgemeinen Bedingungen
für den Verkauf von Farmen sowie die Vorzugsbedingungen für
wehrpflichtige Reichsangehörige sind in Anlage 4 beigefügt. Übrigens
ist die Siedlungsgesellschaft, wenn sie auch theoretisch an ihrem
Mindestpreis von 2 Mark pro Hektar festgehalten hat, in der Praxis
doch mannigfach unter ihn gegangen, so daß, wie wir gesehen haben, ihr
Durchschnittspreis -- aber auch noch zu hoch -- 1,80 Mark betragen hat.
Nach weiteren Erfahrungen hat sich die Kolonialverwaltung dem Gedanken
nicht verschließen können, daß der Ansiedler neben billigstem Erwerb
des Landes auch noch namhafte Barunterstützung erhalten müsse, wenn die
Besiedlung des Schutzgebietes in regeren Fluß gebracht werden soll. Zum
Nachweis dessen hatte ich im Jahre 1902 durch einen Sachverständigen
die Anlagekosten für eine Farm von 5000 ~ha~ zu einem Preise von 2 Mark
pro Hektar berechnen lassen. Es ergab sich folgendes Bild: Der Farmer
zahlt bei einem Gesamtpreise von 2 × 5000 = 10000 Mark für die Farm:
1. 1/10 Anzahlung (sowohl Regierungs- wie
Gesellschaftsbedingung) 1000 Mark.
2. Für Anschaffung von Großvieh (20 Kühe, 1 Bulle) 4000 "
3. 100 Stück Kleinvieh 1200 "
4. Zum Bau eines Hauses 5000 "
5. Für zwei Pferde 800 "
----------------------
Transport 12000 Mark.
6. Eine Ochsenkarre mit 12 Zugochsen 3600 "
7. Für Handwerkszeug und sonstige Wirtschaftsgeräte 1000 "
8. Für Verpflegung für sich und 5 Eingeborene 1095 "
9. Desgleichen für das zweite Jahr 1095 "
-----------------
Summa 18790 Mark.
Bei dieser Berechnung ist mit Recht angenommen, daß der Farmer auf
Erträgnisse aus seiner Viehzucht für das erste und das zweite Jahr
nicht rechnen könne. Mithin könnte ein Einwanderer nur mit mindestens
20000 Mark Vermögen an einen solchen Ankauf herantreten, und als
Ergebnis seiner Arbeit bliebe ihm dann nach den ersten zwei Jahren
ein Rest von 1210 Mark. An den Ankauf einer etwas größeren Farm würde
dagegen ein Einwanderer mit dem genannten Vermögen gar nicht denken
können. Denn im Falle des Ankaufs einer Farm von 10000 ~ha~ würden
z. B. die Landpreise allein einschließlich Zinsen innerhalb 15 Jahren
bei einem Verkaufspreis von 2,00 Mark 27160 Mark
" " " " 1,50 " 20620 "
" " " " 0,50 " 6900 "
betragen. Wer zu 2 Mark gekauft hat, hat alljährlich im
Durchschnitt für Ratenzahlungen und Zinsen 1600 Mark aus der Farm
herauszuwirtschaften. Für denjenigen, der zu 1,50 Mark gekauft hat,
beträgt die Summe 1000 bis 1200 Mark. Daneben will aber auch noch
der eigene Lebensunterhalt verdient sein. Unter solchen Bedingungen
kann kein Farmer bestehen, es sei denn, daß er den Kaufpreis für
die Farm nebst den Kosten für den Wirtschaftsbetrieb und den ersten
Lebensunterhalt, zusammen im Betrage von 30000 bis 40000 Mark, bereits
in der Tasche mitbringt. Und auf derart finanziell gutgestellte Leute
können wir nur in ganz beschränktem Maße rechnen.
Welchen Einfluß aber die Farmpreise auf die Stärke der Einwanderung
ausüben, mögen folgende Zahlen beweisen. In den Jahren 1898 bis
1902 sind seitens der Regierung wie aus den Stammesgebieten
der Eingeborenen, welch' letztere gleichfalls annähernd zu
Regierungspreisen verkaufen, an Ansiedlungslustige 1093694 ~ha~
verkauft worden, seitens sämtlicher Konzessionsgesellschaften dagegen
während der ganzen Zeit ihres Bestehens zusammen nur 324510 ~ha~,
dazu verpachtet 478505 ~ha~. Die letztere Zahl spricht auch noch
ihre besondere Sprache. Während die Regierung von der Abgabe mittels
Verpachtung ganz abgesehen hat, übertrifft bei den Gesellschaften der
Flächeninhalt des verpachteten Landes denjenigen des verkauften. Der
Gedanke liegt daher nahe, daß die letzteren Verpachtungen vorziehen, um
an der künftigen Wertsteigerung des Landes ihren Anteil zu behalten;
ein Gedanke, den man ja Erwerbsgesellschaften nicht übelnehmen kann.
Der Fehler liegt lediglich in dem Vorhandensein von solchen zu
Besiedlungszwecken.
Um indessen die Besiedlung in noch rascheren Fluß zu bringen, wurden
von seiten der Kolonialverwaltung im Etat 1901 zunächst 100000 Mark als
Ansiedlungsbeihilfen eingestellt. Mit dieser Summe sind 28 Soldaten
angesiedelt worden, mithin jeder mit einem Zuschuß von 3000 bis 4000
Mark, der in Form von Vieh, Baumaterial und landwirtschaftlichen
Gerätschaften gegeben wurde. Als Bedingung war den Bewerbern der
Nachweis eines eigenen Kapitals von 2500 Mark auferlegt, einer
Summe, die ein sparsam wirtschaftender Soldat sich während seiner
Dienstzeit erübrigen konnte. Letzteres gab dann die Gewähr, daß aus dem
Unterstützten ein brauchbarer Ansiedler würde, wie es denn überhaupt
unrichtig wäre, einen Farmer ausschließlich mit fremder Beihilfe
wirtschaften zu lassen. Nur wenn er auch eigene Mittel in seinen
Betrieb hineingesteckt hat, wird er das erforderliche Interesse daran
behalten.
Der Versuch, einen Farmbetrieb mit so wenig Betriebskapital beginnen
zu lassen, konnte man den Angehörigen der Schutztruppe gegenüber schon
wagen, da deren bereits erworbene Landeskenntnis allein schon mehrere
tausend Mark wert war. Sie hatten ferner keine Übersiedlungskosten
zu tragen und konnten auch die Auswahl ihrer Plätze schon während
ihrer Dienstzeit, mithin ganz kostenlos, treffen. Ferner war ihnen
ausnahmsweise für eine gewisse Zeit vor dem Ausscheiden aus der
Schutztruppe das Halten eigener Viehposten gestattet, so daß sie
auch in bezug auf Ankauf von Zuchtvieh die besten Preise sowie die
günstigsten Gelegenheiten erfassen konnten. Tatsächlich sind diese
Ansiedler auch gut fortgekommen, jedenfalls besser als in der Heimat,
wo sie fast durchweg den besitzlosen Klassen angehört haben würden.
Im Jahre 1903 trat man dann an einen Versuch zur Besiedlung in größerem
Stil heran, indem auf die Anregung des damaligen Kolonialdirektors
~Dr.~ Stuebel in den Etat 300000 Mark eingestellt wurden. Von dieser
Summe sollten 100000 Mark für eine Kommission abgezweigt werden, die
nach eingehendem Studium, auch in den Nachbarkolonien, praktische
Vorschläge für eine allgemeine Besiedlung des Schutzgebietes vorzulegen
hatte. Sie sollte aus einem Beamten als Vorsitzendem, einem weiteren
Beamten des Gouvernements als Sachverständigem und mehreren Angehörigen
der Farmerkreise des Schutzgebietes zusammengesetzt werden. Als
Einwanderer waren deutsche Bauernfamilien mit tadellosem Leumund,
die auch über eigene Mittel verfügten, in Aussicht genommen. Der
aufgestellte Voranschlag zur Ansiedlung für eine Familie von 4 Köpfen
wies folgende Zahlen auf:
1. Kosten der Reise vom Wohnort in der Heimat bis zur Farm:
~a~) Zwischendeck Hamburg-Swakopmund, 4 mal 250 Mark 1000 Mark,
~b~) Reisekosten vom Wohnorte nach Hamburg und
Unkosten an Bord 300 "
~c~) Reise- und Frachtkosten im Schutzgebiete 200 "
------------
1500 Mark.
2. Acker- und Wirtschaftsgeräte (Pflüge, Egge, Beile,
Spaten, Schaufeln, Harken, Picken, Buttermaschine,
Maismühle) 1000 "
3. Baumaterialien für ein Wohnhaus und innere Einrichtung 3500 "
4. Sämereien, Kartoffeln für zwei Ernten 200 "
5. Eine Ochsenkarre 1200 "
6. 10 Zugochsen à 200 Mark 2000 "
7. 10 Milchkühe à 150 Mark 1500 "
8. Ein Bulle 200 "
9. 50 Schafe und Ziegen 600 "
10. Eine Reitstute mit Fohlen 400 "
11. Verpflegung einer Familie von vier Köpfen auf die Zeit
von 1½ Jahren oder rund 550 Tagen, auf den Tag
4 Mark gerechnet 2200 "
12. Verpflegung für drei Eingeborene für die gleiche Zeit pro
Tag 1,50 Mark, in der Annahme, daß denselben Milch
aus eigenem Betriebe gegeben wird 825 "
13. Bar zu sonstigen Bedarfsgegenständen 875 "
----------------------
Insgesamt 16000 Mark.
Zu dieser Summe tritt noch der Kaufpreis für das Land in der üblichen
Höhe von 0,50 bis 1 Mark. In Berücksichtigung dieser Auslagen wie des
Staatszuschusses müßte der Einwanderer daher über _eigene_ Mittel
von etwa 10000 Mark verfügen und könnte somit seine Wirtschaft im
Schutzgebiete mit einem Betriebskapital von insgesamt 20000 bis 30000
Mark beginnen. Während er mithin in der Heimat nur ein mäßig begüterter
Mann war, trat er im Schutzgebiet in die Reihe der Wohlhabenden, zumal
er in bezug auf Zins- und Kapitalzurückzahlung seitens der Regierung
keinen Druck zu erwarten hatte.