Im Schutzgebiet ist diese Zucht bis jetzt nur vereinzelt betrieben

worden, so z. B. von dem auch auf landwirtschaftlichem Gebiete sehr

rührigen Kaufmann Gustav Voigts auf seiner Farm Voigtsland in der Nähe

von Windhuk.

7. _Schweinezucht._ Das Schwein liebt Sumpf und Pfützen, mithin

gerade das, was wir in Südwestafrika wenig haben. Es bedarf

daher dort mehr der künstlichen Fütterung als anderswo und wird

infolgedessen im Schutzgebiet eine größere Verbreitung nicht finden.

Wo die Hauptbedingungen für sein Dasein vorhanden sind, wie in dem

wasserreichen Windhuk, gedeiht es dagegen gut. Namentlich die Truppe

betreibt eine größere Schweinezucht behufs Aufbesserung der Menage. Die

stets zahlreich vorhandenen Abfälle aus der Truppenküche gestalten die

Zucht auch weniger kostspielig.

[Illustration: Schweine eigener Zucht (Regierung).]

Vor dem Aufstande konnte man ein der Mutter entwöhntes Ferkel bereits

für 5 Mark erstehen.

8. _Sonstige Zuchten._ Hier sei vor allem der Seidenraupe Erwähnung

getan. Der Maulbeerbaum, dessen die Raupe zu ihrem Dasein bedarf,

hat sich in Südwestafrika gut einzubürgern vermocht. Versuche des

Gouvernements, die Raupe (Kokon) einzuführen, sind jedoch bis jetzt

nicht gelungen, da die Tierchen auf der Reise zugrunde gingen. Doch

darf bei den sonstigen guten Aussichten, welche die Zucht bietet, ein

Mißerfolg nicht für alle Zukunft abschrecken.

Ferner wäre noch die _Hühnerzucht_ zu nennen. Auch sie hat sich

in Südwestafrika als lohnend erwiesen. Der Preis der Eier betrug

durchschnittlich 3 Mark für das Dutzend, mithin schon recht viel

für den Eigentümer, da das Huhn selbst bis zuletzt nur 3 bis 5 Mark

kostete. Viel natürliche Nahrung finden die Hühner in dessen in

dem trockenen Südwestafrika nicht, doch sind sie ja genügsam und

nehmen auch mit den eingeführten, auf dem Transport verdorbenen

Nahrungsmitteln, wie besonders Reis, vorlieb. Als selbständiger

Erwerbszweig würde sich aber Hühnerzucht nicht lohnen, sie kann

vielmehr nur nebenbei betrieben werden.

Schließlich sei hier auch noch des _Kamels_ gedacht, aber nicht als

eines für den Farmer lohnenden Zuchtobjekts. Es handelt sich vielmehr

nur um Tiere, die zu Gebrauchszwecken, fast ausschließlich für die

Truppe, von außerhalb eingeführt sind. Die Schutztruppe besitzt

solche schon seit 15 Jahren. Viel Freude hat sie jedoch an ihnen

bis jetzt nicht erlebt. Man sollte meinen, Südwestafrika mit seinen

Grassteppen und seinem trockenen Boden sei ein Eldorado für die so

wenig wasserbedürftigen Kamele. Nur im Hinblick auf den letztgenannten

Umstand sind überhaupt die Versuche mit ihnen gemacht worden; man

wollte mit ihrer Tragkraft die Zugkraft des viel durstigeren Ochsen

ersetzen. Woher es kommt, ich weiß es nicht, aber die bei uns

eingeführten Kamele haben sich in der Folge als ebenso wasserbedürftig

erwiesen wie der Ochse, dafür aber als störrischer, bösartiger und

dummer.

[Illustration: Reitkamele in Windhuk.]

Die Kamele verlangen eine ganz besonders nachsichtige Behandlung und

eine unendliche Geduld. Mangelt es hieran, und dies ist beim Militär

häufig der Fall, so versagt das Tier einfach und ist weder mit Güte

noch mit Strenge zu irgend einer Arbeitsleistung zu bringen. Bei dem

letzten seitens der Truppe vor dem Aufstande gemachten Versuch (1900)

wurden mit schweren Kosten arabische Wärter mit eingeführt. Solange

diese anwesend waren, ging die Sache einigermaßen, aber nachher griff

man wieder schleunigst auf das geduldige südwestafrikanische Pferd und

den noch geduldigeren Ochsen zurück. Im ganzen kann das Kamel nur als

Notbehelf, als eine Art Verzweiflungsmittel in Frage kommen, wenn, wie

dies bei den jetzigen Verpflegungsschwierigkeiten in Südwestafrika der

Fall, die bisherigen Reit- und Zugtiere ihre Aufgabe nicht mehr zu

bewältigen vermögen. Was die Fortpflanzung des Kamels anbetrifft, so

stockt sie in der Gefangenschaft des Tieres nicht ganz, bleibt aber nur

vereinzelt.

9. _Statistik._ Am Schlusse dieses Abschnittes sei das Ergebnis einer

amtlichen Viehzählung aus sämtlichen Bezirken des Schutzgebietes vom

Jahre 1902 wiedergegeben. Hierbei ist aber zu beachten, daß die den

Weißen gegenüber stets mißtrauischen Eingeborenen ihre Tiere so gut

wie seinerzeit die Gewehre der amtlichen Registrierung zu entziehen

versucht haben. Anspruch auf annähernde Sicherheit können daher nur

die bei den Weißen gegebenen Zahlen machen. Hiernach waren vor dem

Aufstande im Besitze von:

~a.~ Pferden:

die Weißen die Eingeborenen

Hengste 260 185

Stuten 1700 770

Wallache 770 380

Fohlen 860 340

-------------------------------

3590 1675

~b.~ Großvieh:

die Weißen die Eingeborenen

Bullen 760 1390

Ochsen 14330 6030

Kühe 14190 18620

Färsen 5700 6390

Kälber 9510 13480

-------------------------------

44490 45910

~c.~ Kleinvieh:

die Weißen die Eingeborenen

Ziegen 82010 74710

Angoraziegen 2230 1160

Fettschwänze 122150 60390

Wollschafe 3910 290

-------------------------------

210300 136550

Der seitens der Eingeborenen der Zählung wahrscheinlich entzogene

Bestand wurde damals bei dem Großvieh auf 1770 Stück, bei dem Kleinvieh

auf 2630 Stück geschätzt. Die Gesamtzahlen wurden danach rund berechnet

auf 5260 Pferde, 92160 Stück Großvieh, 349500 Stück Kleinvieh.

Ich meinerseits möchte indessen die seitens der Eingeborenen

verheimlichten Bestände weit höher bemessen, als sie damals seitens

der Bezirksverwaltungen eingeschätzt worden sind. Zumal in dem weiten,

von Polizeistationen nur wenig besetzten Hererolande ist eine auch nur

annähernde Veranschlagung gar nicht möglich gewesen.

[Illustration: Südwestafrikanische Adler.]

Von Interesse ist hier noch die Erwähnung, daß in der Handelsbilanz des

Schutzgebietes im Jahre 1902 der Wert der Ausfuhr lebender Tiere mit

1023000 Mark, im Jahre 1903 mit 2337000 Mark verzeichnet ist.

_Raubtiere._ Unter den Feinden der Viehzucht Südwestafrikas sind auch

die Raubtiere zu nennen, und zwar der Leopard, dort Tiger genannt, die

Hyäne, der wilde Hund (Hyänenhund) und der Schakal. An erwachsenes

Großvieh und Pferde wagt sich auch das stärkste dieser Tiere, der

Tiger, nicht heran; eher tun dies in Rudeln jagende Hyänen und wilde

Hunde. Doch weiß sich ihrer das einheimische gesunde Großvieh wohl zu

erwehren. Nur kranke, bereits schwache sowie noch nicht ausgewachsene

Tiere fallen ihnen zum Opfer, aber auch eben eingeführte, die sich

bei einem Angriff seitens der Raubtiere einem ungewohnten Ereignis

gegenüber sehen und sich nun nicht zu helfen wissen. So ist 1901 sogar

ein neu eingeführter Simmentaler Bulle in der Nähe Windhuks durch

Hyänen zerrissen worden. Unter dem Kleinvieh sucht jedoch das Raubzeug

zahlreiche Opfer. Der Farmer hilft sich dagegen durch Fallen und Gift,

weniger mittels offener Jagd, die wenig aussichtsvoll ist, da sämtliche

südwestafrikanischen Raubtiere solange wie möglich dem Menschen

ausweichen. Letzteres tut sogar auch der Löwe, der sich nur noch in den

nördlichen und östlichen Grenzgebieten des Schutzgebietes findet.

Für Jagdliebhaber bemerke ich noch, daß die südwestafrikanische Fauna

ungeheuer reich an Antilopen und eßbaren Vögeln jeder Art ist. Wer die

Beschwerlichkeiten einer Jagd dort nicht scheut, wird daher stets auf

seine Rechnung kommen.[103]

Handel und Verkehr.

Wir betreten jetzt ein Gebiet, auf dem wir zur Zeit in Südwestafrika

mehr noch als auf jedem anderen nur von der Vergangenheit sprechen

können. Das Innere des Hererolandes war das Hauptabsatzgebiet für den

Handel, man nannte es daher kurzweg das »Handelsfeld«. In der Zukunft

wird sich daher der Handel neue Bahnen schaffen müssen und sie mit der

Zeit gewiß auch finden. Bis dahin aber wird vielleicht manches nicht

fest genug fundierte Handelshaus den neuen Verhältnissen zum Opfer

fallen, was indessen nicht gerade als Schaden angesehen zu werden

braucht.

[Illustration: Wagenbauerei von Hälbich Wwe. in Otjimbingwe.]

Die Hauptträger des _Binnenhandels_ im Schutzgebiet waren die

feststehenden großen Kaufgeschäfte, wenn sie auch nicht den Handel mit

den Eingeborenen direkt betrieben haben. Ihn vermittelten vielmehr

die kleinen Händler, sei es in gleichfalls feststehenden Geschäften

mitten unter den Eingeborenen, sei es als Wanderhändler. Der letzteren

habe ich bereits im Kapitel ~VIII~ (Abschnitt »Kreditverordnung« S.

246) gedacht. Obwohl der Beruf eines solchen kleinen Händlers recht

wenig Verlockendes bot, so hatte ihre Zahl vor dem Aufstande doch

weit über den Bedarf zugenommen, und namentlich zu dem Berufe eines

Wanderhändlers drängten sich manche zweifelhaften Elemente, die das

mit ihm verbundene freie, wenn auch mühsame Leben der regelmäßigen

Arbeit vorzogen. Die Folge war eine ungesunde Konkurrenz, und die

weitere Folge dieser die Zunahme des das wirtschaftliche Interesse

beider Teile schädigenden Kreditunwesens, letzteres wieder verbunden

mit eigenmächtigem Eintreiben von Außenständen den im Bezahlen gern

säumigen Eingeborenen gegenüber.[104] Daß es bei diesem häufig nicht

ohne Roheiten abging, ist nur natürlich. Gehört doch zum Ergreifen des

Berufs als Wanderhändler an sich schon ein gutes Teil Abenteureranlage.

Der Händler befindet sich allein mitten unter Eingeborenen, die

es mit Mein und Dein gerade nicht genau nehmen, und während des

mühsamen Feilschens um die kleinste Ware muß er die Augen überall

haben, andernfalls ist sein Fahrzeug im Augenblick leer. Eine an

sich schon skrupelfrei angelegte Natur kann unter solchen Umständen

selbstverständlich nicht feiner werden. Daß dagegen die Hereros sich

die Selbstjustiz der Wanderhändler so lange Zeit haben gefallen lassen,

ohne daß einem derselben, die doch wochenlang wehrlos unter ihnen

lebten, auch nur ein Haar gekrümmt worden ist, beweist, daß in letzter

Linie die Achtung der Eingeborenen vor der deutschen Regierungsgewalt

doch nicht so gering gewesen sein kann, wie nachträglich angebliche

»Sachverständige« wissen wollten. Bis zum 12. Januar 1904, d. i. dem

Tage des Aufstandes, ist keiner der unter den Hereros lebenden Weißen

in bezug auf seine Person irgend einer Gefahr ausgesetzt gewesen.

[Illustration: Kammergebäude mit Normaluhr.]

Der in das Hereroland ziehende Wanderhändler pflegte seine Waren

nicht selbst in das Schutzgebiet einzuführen, sondern von den großen

Kaufgeschäften zu beziehen, selten gegen bar, meist in Kommission.

Mit den auf einem Wagen oder einer Karre untergebrachten Gegenständen

zog der Händler in das Feld und setzte sie ab, so gut es ging. Meist

wurde der Käufer durch den in entgegenkommendster Weise angebotenen

Kredit zum Kaufen unnötiger Dinge verleitet, aber durch die bereits

nach wenigen Wochen erfolgende Schuldeneintreibung belehrt, daß

die Sache doch nicht so liebenswürdig gemeint gewesen war, wie er

geglaubt hatte. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle konnte der

Wanderhändler nach Rückkehr von seinem Zuge mit seinem eigenen

Kreditgeber zur Zufriedenheit abrechnen und für sich selbst noch

einen guten Gewinn einstreichen. Hatte er doch seine schon an sich

nicht billig erstandenen Waren noch mit einem namhaften Aufschlag

an die Eingeborenen abgesetzt. Die außer den Wanderhändlern noch

im Hererolande befindlichen zahlreichen feststehenden kleinen

Kaufgeschäfte verfuhren bei Bezug, wie bei Absetzung ihrer Waren

ähnlich wie jene, nur pflegten sich bei ihnen die Schuldsummen mehr

anzuhäufen, so daß zu deren Regulierung meist die Behörden in Anspruch

genommen werden mußten.

Gegen den bedeutenden Warenabsatz unter den Eingeborenen an sich ist

nichts einzuwenden. Mochte derjenige Eingeborene, der nicht arbeiten,

dabei aber doch die Güter dieser Welt nicht entbehren wollte, sich

allmählich ruinieren, während der betriebsame Weiße dabei gewann. Damit

würde nur ein ganz naturgemäßer Prozeß gegeben gewesen sein. Vom Übel

waren lediglich das unsinnige Kreditgeben und die erst durch dieses

hervorgerufene Kauflust der Eingeborenen, endlich aber beim Eintreiben

der entstandenen Schulden die Inanspruchnahme der Regierung ebenso

wie Eigenmächtigkeiten in dieser Sache. Ersteres ging, wie im Kapitel

~VIII~ (S. 245) auseinandergesetzt, nicht ohne einen politischen

Beigeschmack ab und konnte daher zu Verwicklungen führen, und die

Schutztruppe vermehren, lediglich damit Weiße, die nicht schnell genug

reich werden konnten, freiere Hand erhielten, das würde wohl auch der

fanatischste Eingeborenenfeind nicht vorzuschlagen gewagt haben. Daß

im übrigen das Kreditgeben für die Eingeborenen nicht nur zwecklos,

sondern auch überflüssig sei, habe ich in den in Anlage 2 befindlichen

Ausführungen zu den Kommissionsbeschlüssen des Kolonialrates vom 8.

März 1903 auseinanderzusetzen versucht. Sie gipfeln darin, daß der

erwerbslose Eingeborene, der heute nicht bezahlen kann, in einigen

Wochen oder Monaten hierzu ebensowenig imstande sei und daher keinerlei

Kredit verdiene. Er brauche jedoch auch solchen nicht, da er sehr wohl

zeitweise oder ganz auf europäische Genüsse verzichten könne, die er

nicht bar zu bezahlen vermöge.

Insoweit die großen Geschäfte mit den Eingeborenen direkt handelten,

haben sie sich bedauerlicherweise gleichfalls nicht immer des

Kreditgebens enthalten können. In der Regel aber beschränkte sich deren

Warenabgabe auf die Häuptlinge und die sonstigen Großleute. Hatte die

Schuldsumme eine ausreichende Höhe erreicht, so erfolgte dann ihre

Regulierung durch Landabtretung; ein auch für den Kaufmann nicht immer

angenehmer Prozeß, er sah sich dann häufig in der Zwangslage, mehr Land

übernehmen zu müssen, als er zu verwerten vermochte.

Was den _Außenhandel_ des Schutzgebietes betrifft, so stellt er sich

nach der Statistik der letzten drei Jahre, wie folgt:

_Einfuhr_ _Ausfuhr_ _Gesamthandel_

1901 10075494 Mk. 1241761 Mk. 11317255 Mk.

1902 8567550 " 2212973 " 10780523 "

1903 8330000 " 3540000 " 11870000 "

Diese Handelsbilanz ist ja immer noch recht passiv, d. h., die Einfuhr

überwiegt in ihr bei weitem, dafür aber zeigt sich die Ausfuhr im

fortgesetzten Steigen begriffen. Eine Hauptrolle bei der letzteren

spielte die Ausfuhr von lebenden Tieren. Sie betrug an Wert 1901:

120225 Mk., 1902: 1023637 Mk. 1903: 2337682 Mk. Bemerkenswert ist

ferner, daß unter der Ausfuhr von 1903 sich ein Betrag von 66000 Mk.

für Erze befindet, vorerst jedoch nur Probesendungen.

[Illustration: Hafenleben in Swakopmund.]

Die Masse der _Einfuhr_ (1903 gleich 85 vH.) kommt aus Deutschland, an

zweiter Stelle aus Kapstadt, an dritter aus England. Von der Ausfuhr

gingen ungefähr zwei Drittel, d. h. das gesamte lebende Vieh, nach der

Kapkolonie, dann folgt England, wohin der größte Teil des gewonnenen

Guano ging, und an dritter Stelle Deutschland. Die Ausfuhr erstreckte

sich neben den bereits genannten lebenden Tieren auf tierische

Erzeugnisse, darunter hauptsächlich Hörner, Robbenfelle, Straußenfedern

und Guano. Eingeführt wurden dagegen so ziemlich alle übrigen

Bedarfsartikel, da das Schutzgebiet zur Zeit weder eine Industrie noch

einen ausreichenden Acker- und Gartenbau aufweist.

Der Schiffsverkehr mit Europa wurde durch die Woermannlinie mit

dem Sitze in Hamburg vermittelt, in der Regel je zweimal im Monat

direkt und außerdem ein drittes Mal über Kapstadt mit Anschluß

an die dortigen englischen Linien. Falls Bedarf vorlag, wurde

zeitweise auch eine weitere Verbindung eingeschaltet. Außerdem liefen

jährlich durchschnittlich zwei deutsche Kriegsschiffe die Häfen

des Schutzgebietes an. Diese Verhältnisse haben sich während des

gegenwärtigen Aufstandes naturgemäß völlig verschoben. Jetzt gehen

die Dampfer nach Bedarf, und zwar neben der Verbindung mit Kapstadt,

noch durchschnittlich zwei- bis viermal im Monat direkt nach Hamburg

und zurück. Der Postverkehr ist bereits im Kapitel ~VII~ (S. 235)

besprochen.

Der Bergbau.

Unter dem Abschnitt »Konzessionsgesellschaften« (Kapitel ~XI~) wird

dargelegt werden, wie wir auf dem Gebiet des Bergbaues insofern

auf eine schiefe Ebene geraten sind, als wir, statt den einzelnen

Schürfer vorangehen und das Kapital nachfolgen zu lassen, ein

umgekehrtes Verfahren eingeschlagen haben. Wir haben weite Gebiete

behufs bergbaulicher Erschließung an Aktiengesellschaften abgetreten,

und diese schicken nun ihrerseits den Schürfer vor oder sie lassen

ihr Gebiet brach liegen. Obwohl das Schutzgebiet ohne Frage sehr

mineralhaltig ist, haben wir infolge dieser Entwicklung Ergebnisse aus

dem Bergbau noch nicht zu verzeichnen. Indessen hatte sich trotzdem

kurz vor Beginn des letzten Aufstandes auf diesem Gebiete schon ein

gewisses Leben zu regen begonnen, worunter vor allem der Bau einer

Bahn lediglich behufs Ausbeutung von Kupferminen zu verstehen ist, der

Otavibahn. Was sonst noch auf dem Wege des Bergbaues bis jetzt erreicht

ist, sowie welche Aussichten er überhaupt in der südwestafrikanischen

Kolonie bietet, darüber glaube ich am zweckmäßigsten denjenigen Beamten

zu Worte kommen zu lassen, der auf bergbaulichem Gebiete 15 Jahre lang

Sachverständiger der Landesregierung und mir persönlich eine treue

Stütze gewesen ist. Dieser -- Bergrat Duft -- hat mir auf meine Bitte

in freundlicher Weise nachstehendes Material zur Verfügung gestellt.

Über den gegenwärtigen Stand des Bergbaues in Deutsch-Südwestafrika.

Von _G. Duft_, Kaiserlicher Bergrat.

Die nachstehende Betrachtung verfolgt den Zweck, ein allgemeines

Interesse an einem der bedeutendsten und besonders für die Kolonie

höchst wichtigen Industriezweige zu erwecken und ein Miniaturbild der

gegenwärtigen Lage des Bergbaues in Deutsch-Südwestafrika dem größeren

Publikum vor Augen zu führen.

Als Zeitpunkt des Beginns oder des Versuchs einer planmäßigen

bergmännischen Durchforschung im Schutzgebiete muß der Erlaß der

Kaiserlichen Verordnung vom 25. März 1888 angesehen werden, weil

durch sie zuerst die Bergwerksrechte und die Regelung der Aufsuchung

und Gewinnung gewisser Mineralien gesetzlich niedergelegt waren.

Durch diese Verordnung wurde der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für

Südwestafrika als Rechtsnachfolgerin von Lüderitz das Bergregal auf

alle für den Bergbau in Betracht kommenden Mineralien eingeräumt. Der

Inhalt dieses Regals bestand darin, daß die Gesellschaft die sogenannte

Bergbauhoheit unter Aufsicht des Reichs ausüben und gewisse fiskalische

Einkünfte aus dem Bergbau beziehen sollte. Im übrigen war der Bergbau

freigegeben.

Den Schauplatz der Schürftätigkeit in den Anfangsstadien der

wirtschaftlichen Entwicklung des Schutzgebietes bildeten das südliche

Hereroland und die nördlichen Teile des Rehobother Bastardgebietes,

weil von hier aus die _ersten Goldfunde_ gemeldet wurden und man

eine ähnliche rapide steigende Goldausbeute vermutete, wie sie in

der jetzigen englischen Nachbarkolonie Transvaal vorauszusehen war.

Aber im Gegensatz zu dem an Gold wirklich sehr reichen Witwatersrand

bei Johannesburg entsprachen die Goldvorkommen im Hinterlande von

Walfischbai und die zum Zwecke der bergmännischen Durchforschung nach

dorthin entsandten Expeditionen und Privatschürfunternehmungen nicht

den gehegten Erwartungen.

Wenn auch die Schürfarbeiten aus jener Zeit nur eine geringe Ausdehnung

annahmen, so ist doch erwiesen, daß reine Golderze, d. h. solche, die

Gold als vorherrschend oder als alleiniges Metall enthalten, in den

genannten Gebieten nicht vorkommen. Ohne hier im einzelnen auf die

genauen geologischen Verhältnisse der einzelnen Fundpunkte hinzuweisen,

mögen die wichtigsten Goldvorkommen aus jener Zeit in folgender

Aufzählung erläutert sein.

Örtliches Vorkommen und kurze Bemerkung über geologischen Charakter und

Begleiter des Goldes.

~A.~ Im Hererolande.

_Usap_ (Husap) am Swakopfluß: Als Spuren von Gold in Biotitgneis

zusammen mit Wolfram und Kupferglanz.

_Potmine_: In Granatfels im Ausgehenden von Kupfersulfideinlagerungen.

_Usakos_: In körnigem Kalk in zersetzten Kupfer- und

Schwefelkieseinlagerungen.

_Ussis_: In der Nähe eines Granitmassivs mit Wismut in streichenden

Quarzgängen.

_Chuosgebirge_: In mit Kupfererzen durchsetzten Quarzadern in

kristallinischen Gesteinsarten der archäischen Formation.

~B.~ _Im Bastardgebiet von Rehoboth_ (i. J. 1899/1900 weiter

aufgeschlossen).

_Aub_, südlich von Rehoboth: In Tonschieferschichten in der Nähe von

Konglomeratbänken zwischen quarzitähnlichem Gestein.

_Großer und kleiner Spitzkopf_: Kupfererz führende Quarzgänge mit auf-

und unterliegenden Glimmerschieferschichten. Gold sichtbar in fettem

Quarz, fein verteilt in zerbröckeltem, mattem und braungefärbtem Quarz,

3 bis 4 ~g~ Gold, 20 ~g~ Silber in 1000 ~kg~ Ganggestein.

_Swartmodder_: Im Gneis auftretende Kupfergänge und Nester.

_Nauas_: In Brauneisensteingängen.

_Areb_: In kupfererzhaltigen Quarzgängen der Tonschieferzone.

Mit Sicherheit kann bei dem eigenartigen Vorkommen dieser goldhaltigen

Kupfererzlagerstätten jetzt schon behauptet werden, daß sich weitere

Aufschlußarbeiten der Goldausbeute wegen allein nicht lohnen werden,

wohl aber, da der Goldgehalt an die Kupfererze gebunden bleibt,

eine eingehendere Untersuchung besonders der im Rehobother Gebiete

auftretenden Lagerstätten zu raten ist, zumal diese sich nach der Tiefe

zu aushaltender zeigen als die genannten Funde im Hererogebiete.

Nachdem sich gezeigt hatte, daß die Entwicklung des Bergbaues im

Schutzgebiete sich in einer Richtung vollziehen würde, die nicht im

Einklang mit der oben genannten Verordnung stand und nachdem auch die

im Schutzgebiete herrschenden Zustände, insbesondere die feindliche

Haltung der Hereros und die fortwährenden Kämpfe zwischen den letzteren

und dem Witbooistamm ein unmittelbares Eingreifen der Regierung

sehr bald nötig machten, ging auch die Bergverwaltung auf Grund der

Kaiserlichen Verordnung vom 15. August 1899 in die Hände der Regierung

über.

Hiermit beginnt die zweite Ära der bergbaulichen Entwicklung, und zwar

fällt nun, soweit es die politischen Verhältnisse zuließen und die

Privattätigkeit sich entfaltete, in die Folgezeit die Entwicklung des

_Kupfererzbaues_. -- Hatte sich bereits bei dem Aussuchen der Goldlager

gezeigt, daß nur die Kupfererze in denselben vorherrschend waren, so

kam man bald mit Rücksicht auf die übrigen schon bekannten Vorkommen

und neuen Funde zu der richtigen Erkenntnis, daß die Kupferfunde von

größter wirtschaftlicher und lukrativ hoffnungsvollster Bedeutung für

unsere junge Kolonie sein müßten.

[Illustration: Westschacht der Kupfermine Tsumeb.]

Mehrere Gesellschaften, die im Wege staatlicher Verleihung Rechte

erworben hatten, wurden mit dem ausgesprochenen Programm des

Minenbetriebs gegründet. Aber nur höchst mangelhaft oder in sehr großen

Zeitintervallen entfalteten diese mit ausgedehnten Konzessionen

versehenen Gesellschaften wegen Mangels an ausreichenden Geldmitteln

ihre bergbauliche Tätigkeit.

Erst im Jahre 1898 wurden die Bergwerksgerechtsame der Deutschen

Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika und im Jahre 1901 die der South

African Territories dem allgemeinen Wettbewerb dadurch zugänglich

gemacht, daß sie die Erlaubnis zum Schürfen und auch für den Fall der

Entdeckung ergiebiger Fundstellen das Recht zum Abbau derselben unter

gewissen Bedingungen an die Bewerber verliehen.

Aber immer nur waren es das weitere Hereroland, das Gebiet der

Rehobother Bastards und das Küstengebiet, in denen in erheblichem

Umfang eine ersprießliche Tätigkeit entfaltet wurde.

Die im Süden des Schutzgebietes im Gebiet der South African Territories

ausgeführten Arbeiten auf bergbaulichem Gebiet blieben ohne Erfolg.

Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika · 第 28 / 50 段