worden, so z. B. von dem auch auf landwirtschaftlichem Gebiete sehr
rührigen Kaufmann Gustav Voigts auf seiner Farm Voigtsland in der Nähe
von Windhuk.
7. _Schweinezucht._ Das Schwein liebt Sumpf und Pfützen, mithin
gerade das, was wir in Südwestafrika wenig haben. Es bedarf
daher dort mehr der künstlichen Fütterung als anderswo und wird
infolgedessen im Schutzgebiet eine größere Verbreitung nicht finden.
Wo die Hauptbedingungen für sein Dasein vorhanden sind, wie in dem
wasserreichen Windhuk, gedeiht es dagegen gut. Namentlich die Truppe
betreibt eine größere Schweinezucht behufs Aufbesserung der Menage. Die
stets zahlreich vorhandenen Abfälle aus der Truppenküche gestalten die
Zucht auch weniger kostspielig.
[Illustration: Schweine eigener Zucht (Regierung).]
Vor dem Aufstande konnte man ein der Mutter entwöhntes Ferkel bereits
für 5 Mark erstehen.
8. _Sonstige Zuchten._ Hier sei vor allem der Seidenraupe Erwähnung
getan. Der Maulbeerbaum, dessen die Raupe zu ihrem Dasein bedarf,
hat sich in Südwestafrika gut einzubürgern vermocht. Versuche des
Gouvernements, die Raupe (Kokon) einzuführen, sind jedoch bis jetzt
nicht gelungen, da die Tierchen auf der Reise zugrunde gingen. Doch
darf bei den sonstigen guten Aussichten, welche die Zucht bietet, ein
Mißerfolg nicht für alle Zukunft abschrecken.
Ferner wäre noch die _Hühnerzucht_ zu nennen. Auch sie hat sich
in Südwestafrika als lohnend erwiesen. Der Preis der Eier betrug
durchschnittlich 3 Mark für das Dutzend, mithin schon recht viel
für den Eigentümer, da das Huhn selbst bis zuletzt nur 3 bis 5 Mark
kostete. Viel natürliche Nahrung finden die Hühner in dessen in
dem trockenen Südwestafrika nicht, doch sind sie ja genügsam und
nehmen auch mit den eingeführten, auf dem Transport verdorbenen
Nahrungsmitteln, wie besonders Reis, vorlieb. Als selbständiger
Erwerbszweig würde sich aber Hühnerzucht nicht lohnen, sie kann
vielmehr nur nebenbei betrieben werden.
Schließlich sei hier auch noch des _Kamels_ gedacht, aber nicht als
eines für den Farmer lohnenden Zuchtobjekts. Es handelt sich vielmehr
nur um Tiere, die zu Gebrauchszwecken, fast ausschließlich für die
Truppe, von außerhalb eingeführt sind. Die Schutztruppe besitzt
solche schon seit 15 Jahren. Viel Freude hat sie jedoch an ihnen
bis jetzt nicht erlebt. Man sollte meinen, Südwestafrika mit seinen
Grassteppen und seinem trockenen Boden sei ein Eldorado für die so
wenig wasserbedürftigen Kamele. Nur im Hinblick auf den letztgenannten
Umstand sind überhaupt die Versuche mit ihnen gemacht worden; man
wollte mit ihrer Tragkraft die Zugkraft des viel durstigeren Ochsen
ersetzen. Woher es kommt, ich weiß es nicht, aber die bei uns
eingeführten Kamele haben sich in der Folge als ebenso wasserbedürftig
erwiesen wie der Ochse, dafür aber als störrischer, bösartiger und
dummer.
[Illustration: Reitkamele in Windhuk.]
Die Kamele verlangen eine ganz besonders nachsichtige Behandlung und
eine unendliche Geduld. Mangelt es hieran, und dies ist beim Militär
häufig der Fall, so versagt das Tier einfach und ist weder mit Güte
noch mit Strenge zu irgend einer Arbeitsleistung zu bringen. Bei dem
letzten seitens der Truppe vor dem Aufstande gemachten Versuch (1900)
wurden mit schweren Kosten arabische Wärter mit eingeführt. Solange
diese anwesend waren, ging die Sache einigermaßen, aber nachher griff
man wieder schleunigst auf das geduldige südwestafrikanische Pferd und
den noch geduldigeren Ochsen zurück. Im ganzen kann das Kamel nur als
Notbehelf, als eine Art Verzweiflungsmittel in Frage kommen, wenn, wie
dies bei den jetzigen Verpflegungsschwierigkeiten in Südwestafrika der
Fall, die bisherigen Reit- und Zugtiere ihre Aufgabe nicht mehr zu
bewältigen vermögen. Was die Fortpflanzung des Kamels anbetrifft, so
stockt sie in der Gefangenschaft des Tieres nicht ganz, bleibt aber nur
vereinzelt.
9. _Statistik._ Am Schlusse dieses Abschnittes sei das Ergebnis einer
amtlichen Viehzählung aus sämtlichen Bezirken des Schutzgebietes vom
Jahre 1902 wiedergegeben. Hierbei ist aber zu beachten, daß die den
Weißen gegenüber stets mißtrauischen Eingeborenen ihre Tiere so gut
wie seinerzeit die Gewehre der amtlichen Registrierung zu entziehen
versucht haben. Anspruch auf annähernde Sicherheit können daher nur
die bei den Weißen gegebenen Zahlen machen. Hiernach waren vor dem
Aufstande im Besitze von:
~a.~ Pferden:
die Weißen die Eingeborenen
Hengste 260 185
Stuten 1700 770
Wallache 770 380
Fohlen 860 340
-------------------------------
3590 1675
~b.~ Großvieh:
die Weißen die Eingeborenen
Bullen 760 1390
Ochsen 14330 6030
Kühe 14190 18620
Färsen 5700 6390
Kälber 9510 13480
-------------------------------
44490 45910
~c.~ Kleinvieh:
die Weißen die Eingeborenen
Ziegen 82010 74710
Angoraziegen 2230 1160
Fettschwänze 122150 60390
Wollschafe 3910 290
-------------------------------
210300 136550
Der seitens der Eingeborenen der Zählung wahrscheinlich entzogene
Bestand wurde damals bei dem Großvieh auf 1770 Stück, bei dem Kleinvieh
auf 2630 Stück geschätzt. Die Gesamtzahlen wurden danach rund berechnet
auf 5260 Pferde, 92160 Stück Großvieh, 349500 Stück Kleinvieh.
Ich meinerseits möchte indessen die seitens der Eingeborenen
verheimlichten Bestände weit höher bemessen, als sie damals seitens
der Bezirksverwaltungen eingeschätzt worden sind. Zumal in dem weiten,
von Polizeistationen nur wenig besetzten Hererolande ist eine auch nur
annähernde Veranschlagung gar nicht möglich gewesen.
[Illustration: Südwestafrikanische Adler.]
Von Interesse ist hier noch die Erwähnung, daß in der Handelsbilanz des
Schutzgebietes im Jahre 1902 der Wert der Ausfuhr lebender Tiere mit
1023000 Mark, im Jahre 1903 mit 2337000 Mark verzeichnet ist.
_Raubtiere._ Unter den Feinden der Viehzucht Südwestafrikas sind auch
die Raubtiere zu nennen, und zwar der Leopard, dort Tiger genannt, die
Hyäne, der wilde Hund (Hyänenhund) und der Schakal. An erwachsenes
Großvieh und Pferde wagt sich auch das stärkste dieser Tiere, der
Tiger, nicht heran; eher tun dies in Rudeln jagende Hyänen und wilde
Hunde. Doch weiß sich ihrer das einheimische gesunde Großvieh wohl zu
erwehren. Nur kranke, bereits schwache sowie noch nicht ausgewachsene
Tiere fallen ihnen zum Opfer, aber auch eben eingeführte, die sich
bei einem Angriff seitens der Raubtiere einem ungewohnten Ereignis
gegenüber sehen und sich nun nicht zu helfen wissen. So ist 1901 sogar
ein neu eingeführter Simmentaler Bulle in der Nähe Windhuks durch
Hyänen zerrissen worden. Unter dem Kleinvieh sucht jedoch das Raubzeug
zahlreiche Opfer. Der Farmer hilft sich dagegen durch Fallen und Gift,
weniger mittels offener Jagd, die wenig aussichtsvoll ist, da sämtliche
südwestafrikanischen Raubtiere solange wie möglich dem Menschen
ausweichen. Letzteres tut sogar auch der Löwe, der sich nur noch in den
nördlichen und östlichen Grenzgebieten des Schutzgebietes findet.
Für Jagdliebhaber bemerke ich noch, daß die südwestafrikanische Fauna
ungeheuer reich an Antilopen und eßbaren Vögeln jeder Art ist. Wer die
Beschwerlichkeiten einer Jagd dort nicht scheut, wird daher stets auf
seine Rechnung kommen.[103]
Handel und Verkehr.
Wir betreten jetzt ein Gebiet, auf dem wir zur Zeit in Südwestafrika
mehr noch als auf jedem anderen nur von der Vergangenheit sprechen
können. Das Innere des Hererolandes war das Hauptabsatzgebiet für den
Handel, man nannte es daher kurzweg das »Handelsfeld«. In der Zukunft
wird sich daher der Handel neue Bahnen schaffen müssen und sie mit der
Zeit gewiß auch finden. Bis dahin aber wird vielleicht manches nicht
fest genug fundierte Handelshaus den neuen Verhältnissen zum Opfer
fallen, was indessen nicht gerade als Schaden angesehen zu werden
braucht.
[Illustration: Wagenbauerei von Hälbich Wwe. in Otjimbingwe.]
Die Hauptträger des _Binnenhandels_ im Schutzgebiet waren die
feststehenden großen Kaufgeschäfte, wenn sie auch nicht den Handel mit
den Eingeborenen direkt betrieben haben. Ihn vermittelten vielmehr
die kleinen Händler, sei es in gleichfalls feststehenden Geschäften
mitten unter den Eingeborenen, sei es als Wanderhändler. Der letzteren
habe ich bereits im Kapitel ~VIII~ (Abschnitt »Kreditverordnung« S.
246) gedacht. Obwohl der Beruf eines solchen kleinen Händlers recht
wenig Verlockendes bot, so hatte ihre Zahl vor dem Aufstande doch
weit über den Bedarf zugenommen, und namentlich zu dem Berufe eines
Wanderhändlers drängten sich manche zweifelhaften Elemente, die das
mit ihm verbundene freie, wenn auch mühsame Leben der regelmäßigen
Arbeit vorzogen. Die Folge war eine ungesunde Konkurrenz, und die
weitere Folge dieser die Zunahme des das wirtschaftliche Interesse
beider Teile schädigenden Kreditunwesens, letzteres wieder verbunden
mit eigenmächtigem Eintreiben von Außenständen den im Bezahlen gern
säumigen Eingeborenen gegenüber.[104] Daß es bei diesem häufig nicht
ohne Roheiten abging, ist nur natürlich. Gehört doch zum Ergreifen des
Berufs als Wanderhändler an sich schon ein gutes Teil Abenteureranlage.
Der Händler befindet sich allein mitten unter Eingeborenen, die
es mit Mein und Dein gerade nicht genau nehmen, und während des
mühsamen Feilschens um die kleinste Ware muß er die Augen überall
haben, andernfalls ist sein Fahrzeug im Augenblick leer. Eine an
sich schon skrupelfrei angelegte Natur kann unter solchen Umständen
selbstverständlich nicht feiner werden. Daß dagegen die Hereros sich
die Selbstjustiz der Wanderhändler so lange Zeit haben gefallen lassen,
ohne daß einem derselben, die doch wochenlang wehrlos unter ihnen
lebten, auch nur ein Haar gekrümmt worden ist, beweist, daß in letzter
Linie die Achtung der Eingeborenen vor der deutschen Regierungsgewalt
doch nicht so gering gewesen sein kann, wie nachträglich angebliche
»Sachverständige« wissen wollten. Bis zum 12. Januar 1904, d. i. dem
Tage des Aufstandes, ist keiner der unter den Hereros lebenden Weißen
in bezug auf seine Person irgend einer Gefahr ausgesetzt gewesen.
[Illustration: Kammergebäude mit Normaluhr.]
Der in das Hereroland ziehende Wanderhändler pflegte seine Waren
nicht selbst in das Schutzgebiet einzuführen, sondern von den großen
Kaufgeschäften zu beziehen, selten gegen bar, meist in Kommission.
Mit den auf einem Wagen oder einer Karre untergebrachten Gegenständen
zog der Händler in das Feld und setzte sie ab, so gut es ging. Meist
wurde der Käufer durch den in entgegenkommendster Weise angebotenen
Kredit zum Kaufen unnötiger Dinge verleitet, aber durch die bereits
nach wenigen Wochen erfolgende Schuldeneintreibung belehrt, daß
die Sache doch nicht so liebenswürdig gemeint gewesen war, wie er
geglaubt hatte. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle konnte der
Wanderhändler nach Rückkehr von seinem Zuge mit seinem eigenen
Kreditgeber zur Zufriedenheit abrechnen und für sich selbst noch
einen guten Gewinn einstreichen. Hatte er doch seine schon an sich
nicht billig erstandenen Waren noch mit einem namhaften Aufschlag
an die Eingeborenen abgesetzt. Die außer den Wanderhändlern noch
im Hererolande befindlichen zahlreichen feststehenden kleinen
Kaufgeschäfte verfuhren bei Bezug, wie bei Absetzung ihrer Waren
ähnlich wie jene, nur pflegten sich bei ihnen die Schuldsummen mehr
anzuhäufen, so daß zu deren Regulierung meist die Behörden in Anspruch
genommen werden mußten.
Gegen den bedeutenden Warenabsatz unter den Eingeborenen an sich ist
nichts einzuwenden. Mochte derjenige Eingeborene, der nicht arbeiten,
dabei aber doch die Güter dieser Welt nicht entbehren wollte, sich
allmählich ruinieren, während der betriebsame Weiße dabei gewann. Damit
würde nur ein ganz naturgemäßer Prozeß gegeben gewesen sein. Vom Übel
waren lediglich das unsinnige Kreditgeben und die erst durch dieses
hervorgerufene Kauflust der Eingeborenen, endlich aber beim Eintreiben
der entstandenen Schulden die Inanspruchnahme der Regierung ebenso
wie Eigenmächtigkeiten in dieser Sache. Ersteres ging, wie im Kapitel
~VIII~ (S. 245) auseinandergesetzt, nicht ohne einen politischen
Beigeschmack ab und konnte daher zu Verwicklungen führen, und die
Schutztruppe vermehren, lediglich damit Weiße, die nicht schnell genug
reich werden konnten, freiere Hand erhielten, das würde wohl auch der
fanatischste Eingeborenenfeind nicht vorzuschlagen gewagt haben. Daß
im übrigen das Kreditgeben für die Eingeborenen nicht nur zwecklos,
sondern auch überflüssig sei, habe ich in den in Anlage 2 befindlichen
Ausführungen zu den Kommissionsbeschlüssen des Kolonialrates vom 8.
März 1903 auseinanderzusetzen versucht. Sie gipfeln darin, daß der
erwerbslose Eingeborene, der heute nicht bezahlen kann, in einigen
Wochen oder Monaten hierzu ebensowenig imstande sei und daher keinerlei
Kredit verdiene. Er brauche jedoch auch solchen nicht, da er sehr wohl
zeitweise oder ganz auf europäische Genüsse verzichten könne, die er
nicht bar zu bezahlen vermöge.
Insoweit die großen Geschäfte mit den Eingeborenen direkt handelten,
haben sie sich bedauerlicherweise gleichfalls nicht immer des
Kreditgebens enthalten können. In der Regel aber beschränkte sich deren
Warenabgabe auf die Häuptlinge und die sonstigen Großleute. Hatte die
Schuldsumme eine ausreichende Höhe erreicht, so erfolgte dann ihre
Regulierung durch Landabtretung; ein auch für den Kaufmann nicht immer
angenehmer Prozeß, er sah sich dann häufig in der Zwangslage, mehr Land
übernehmen zu müssen, als er zu verwerten vermochte.
Was den _Außenhandel_ des Schutzgebietes betrifft, so stellt er sich
nach der Statistik der letzten drei Jahre, wie folgt:
_Einfuhr_ _Ausfuhr_ _Gesamthandel_
1901 10075494 Mk. 1241761 Mk. 11317255 Mk.
1902 8567550 " 2212973 " 10780523 "
1903 8330000 " 3540000 " 11870000 "
Diese Handelsbilanz ist ja immer noch recht passiv, d. h., die Einfuhr
überwiegt in ihr bei weitem, dafür aber zeigt sich die Ausfuhr im
fortgesetzten Steigen begriffen. Eine Hauptrolle bei der letzteren
spielte die Ausfuhr von lebenden Tieren. Sie betrug an Wert 1901:
120225 Mk., 1902: 1023637 Mk. 1903: 2337682 Mk. Bemerkenswert ist
ferner, daß unter der Ausfuhr von 1903 sich ein Betrag von 66000 Mk.
für Erze befindet, vorerst jedoch nur Probesendungen.
[Illustration: Hafenleben in Swakopmund.]
Die Masse der _Einfuhr_ (1903 gleich 85 vH.) kommt aus Deutschland, an
zweiter Stelle aus Kapstadt, an dritter aus England. Von der Ausfuhr
gingen ungefähr zwei Drittel, d. h. das gesamte lebende Vieh, nach der
Kapkolonie, dann folgt England, wohin der größte Teil des gewonnenen
Guano ging, und an dritter Stelle Deutschland. Die Ausfuhr erstreckte
sich neben den bereits genannten lebenden Tieren auf tierische
Erzeugnisse, darunter hauptsächlich Hörner, Robbenfelle, Straußenfedern
und Guano. Eingeführt wurden dagegen so ziemlich alle übrigen
Bedarfsartikel, da das Schutzgebiet zur Zeit weder eine Industrie noch
einen ausreichenden Acker- und Gartenbau aufweist.
Der Schiffsverkehr mit Europa wurde durch die Woermannlinie mit
dem Sitze in Hamburg vermittelt, in der Regel je zweimal im Monat
direkt und außerdem ein drittes Mal über Kapstadt mit Anschluß
an die dortigen englischen Linien. Falls Bedarf vorlag, wurde
zeitweise auch eine weitere Verbindung eingeschaltet. Außerdem liefen
jährlich durchschnittlich zwei deutsche Kriegsschiffe die Häfen
des Schutzgebietes an. Diese Verhältnisse haben sich während des
gegenwärtigen Aufstandes naturgemäß völlig verschoben. Jetzt gehen
die Dampfer nach Bedarf, und zwar neben der Verbindung mit Kapstadt,
noch durchschnittlich zwei- bis viermal im Monat direkt nach Hamburg
und zurück. Der Postverkehr ist bereits im Kapitel ~VII~ (S. 235)
besprochen.
Der Bergbau.
Unter dem Abschnitt »Konzessionsgesellschaften« (Kapitel ~XI~) wird
dargelegt werden, wie wir auf dem Gebiet des Bergbaues insofern
auf eine schiefe Ebene geraten sind, als wir, statt den einzelnen
Schürfer vorangehen und das Kapital nachfolgen zu lassen, ein
umgekehrtes Verfahren eingeschlagen haben. Wir haben weite Gebiete
behufs bergbaulicher Erschließung an Aktiengesellschaften abgetreten,
und diese schicken nun ihrerseits den Schürfer vor oder sie lassen
ihr Gebiet brach liegen. Obwohl das Schutzgebiet ohne Frage sehr
mineralhaltig ist, haben wir infolge dieser Entwicklung Ergebnisse aus
dem Bergbau noch nicht zu verzeichnen. Indessen hatte sich trotzdem
kurz vor Beginn des letzten Aufstandes auf diesem Gebiete schon ein
gewisses Leben zu regen begonnen, worunter vor allem der Bau einer
Bahn lediglich behufs Ausbeutung von Kupferminen zu verstehen ist, der
Otavibahn. Was sonst noch auf dem Wege des Bergbaues bis jetzt erreicht
ist, sowie welche Aussichten er überhaupt in der südwestafrikanischen
Kolonie bietet, darüber glaube ich am zweckmäßigsten denjenigen Beamten
zu Worte kommen zu lassen, der auf bergbaulichem Gebiete 15 Jahre lang
Sachverständiger der Landesregierung und mir persönlich eine treue
Stütze gewesen ist. Dieser -- Bergrat Duft -- hat mir auf meine Bitte
in freundlicher Weise nachstehendes Material zur Verfügung gestellt.
Über den gegenwärtigen Stand des Bergbaues in Deutsch-Südwestafrika.
Von _G. Duft_, Kaiserlicher Bergrat.
Die nachstehende Betrachtung verfolgt den Zweck, ein allgemeines
Interesse an einem der bedeutendsten und besonders für die Kolonie
höchst wichtigen Industriezweige zu erwecken und ein Miniaturbild der
gegenwärtigen Lage des Bergbaues in Deutsch-Südwestafrika dem größeren
Publikum vor Augen zu führen.
Als Zeitpunkt des Beginns oder des Versuchs einer planmäßigen
bergmännischen Durchforschung im Schutzgebiete muß der Erlaß der
Kaiserlichen Verordnung vom 25. März 1888 angesehen werden, weil
durch sie zuerst die Bergwerksrechte und die Regelung der Aufsuchung
und Gewinnung gewisser Mineralien gesetzlich niedergelegt waren.
Durch diese Verordnung wurde der Deutschen Kolonial-Gesellschaft für
Südwestafrika als Rechtsnachfolgerin von Lüderitz das Bergregal auf
alle für den Bergbau in Betracht kommenden Mineralien eingeräumt. Der
Inhalt dieses Regals bestand darin, daß die Gesellschaft die sogenannte
Bergbauhoheit unter Aufsicht des Reichs ausüben und gewisse fiskalische
Einkünfte aus dem Bergbau beziehen sollte. Im übrigen war der Bergbau
freigegeben.
Den Schauplatz der Schürftätigkeit in den Anfangsstadien der
wirtschaftlichen Entwicklung des Schutzgebietes bildeten das südliche
Hereroland und die nördlichen Teile des Rehobother Bastardgebietes,
weil von hier aus die _ersten Goldfunde_ gemeldet wurden und man
eine ähnliche rapide steigende Goldausbeute vermutete, wie sie in
der jetzigen englischen Nachbarkolonie Transvaal vorauszusehen war.
Aber im Gegensatz zu dem an Gold wirklich sehr reichen Witwatersrand
bei Johannesburg entsprachen die Goldvorkommen im Hinterlande von
Walfischbai und die zum Zwecke der bergmännischen Durchforschung nach
dorthin entsandten Expeditionen und Privatschürfunternehmungen nicht
den gehegten Erwartungen.
Wenn auch die Schürfarbeiten aus jener Zeit nur eine geringe Ausdehnung
annahmen, so ist doch erwiesen, daß reine Golderze, d. h. solche, die
Gold als vorherrschend oder als alleiniges Metall enthalten, in den
genannten Gebieten nicht vorkommen. Ohne hier im einzelnen auf die
genauen geologischen Verhältnisse der einzelnen Fundpunkte hinzuweisen,
mögen die wichtigsten Goldvorkommen aus jener Zeit in folgender
Aufzählung erläutert sein.
Örtliches Vorkommen und kurze Bemerkung über geologischen Charakter und
Begleiter des Goldes.
~A.~ Im Hererolande.
_Usap_ (Husap) am Swakopfluß: Als Spuren von Gold in Biotitgneis
zusammen mit Wolfram und Kupferglanz.
_Potmine_: In Granatfels im Ausgehenden von Kupfersulfideinlagerungen.
_Usakos_: In körnigem Kalk in zersetzten Kupfer- und
Schwefelkieseinlagerungen.
_Ussis_: In der Nähe eines Granitmassivs mit Wismut in streichenden
Quarzgängen.
_Chuosgebirge_: In mit Kupfererzen durchsetzten Quarzadern in
kristallinischen Gesteinsarten der archäischen Formation.
~B.~ _Im Bastardgebiet von Rehoboth_ (i. J. 1899/1900 weiter
aufgeschlossen).
_Aub_, südlich von Rehoboth: In Tonschieferschichten in der Nähe von
Konglomeratbänken zwischen quarzitähnlichem Gestein.
_Großer und kleiner Spitzkopf_: Kupfererz führende Quarzgänge mit auf-
und unterliegenden Glimmerschieferschichten. Gold sichtbar in fettem
Quarz, fein verteilt in zerbröckeltem, mattem und braungefärbtem Quarz,
3 bis 4 ~g~ Gold, 20 ~g~ Silber in 1000 ~kg~ Ganggestein.
_Swartmodder_: Im Gneis auftretende Kupfergänge und Nester.
_Nauas_: In Brauneisensteingängen.
_Areb_: In kupfererzhaltigen Quarzgängen der Tonschieferzone.
Mit Sicherheit kann bei dem eigenartigen Vorkommen dieser goldhaltigen
Kupfererzlagerstätten jetzt schon behauptet werden, daß sich weitere
Aufschlußarbeiten der Goldausbeute wegen allein nicht lohnen werden,
wohl aber, da der Goldgehalt an die Kupfererze gebunden bleibt,
eine eingehendere Untersuchung besonders der im Rehobother Gebiete
auftretenden Lagerstätten zu raten ist, zumal diese sich nach der Tiefe
zu aushaltender zeigen als die genannten Funde im Hererogebiete.
Nachdem sich gezeigt hatte, daß die Entwicklung des Bergbaues im
Schutzgebiete sich in einer Richtung vollziehen würde, die nicht im
Einklang mit der oben genannten Verordnung stand und nachdem auch die
im Schutzgebiete herrschenden Zustände, insbesondere die feindliche
Haltung der Hereros und die fortwährenden Kämpfe zwischen den letzteren
und dem Witbooistamm ein unmittelbares Eingreifen der Regierung
sehr bald nötig machten, ging auch die Bergverwaltung auf Grund der
Kaiserlichen Verordnung vom 15. August 1899 in die Hände der Regierung
über.
Hiermit beginnt die zweite Ära der bergbaulichen Entwicklung, und zwar
fällt nun, soweit es die politischen Verhältnisse zuließen und die
Privattätigkeit sich entfaltete, in die Folgezeit die Entwicklung des
_Kupfererzbaues_. -- Hatte sich bereits bei dem Aussuchen der Goldlager
gezeigt, daß nur die Kupfererze in denselben vorherrschend waren, so
kam man bald mit Rücksicht auf die übrigen schon bekannten Vorkommen
und neuen Funde zu der richtigen Erkenntnis, daß die Kupferfunde von
größter wirtschaftlicher und lukrativ hoffnungsvollster Bedeutung für
unsere junge Kolonie sein müßten.
[Illustration: Westschacht der Kupfermine Tsumeb.]
Mehrere Gesellschaften, die im Wege staatlicher Verleihung Rechte
erworben hatten, wurden mit dem ausgesprochenen Programm des
Minenbetriebs gegründet. Aber nur höchst mangelhaft oder in sehr großen
Zeitintervallen entfalteten diese mit ausgedehnten Konzessionen
versehenen Gesellschaften wegen Mangels an ausreichenden Geldmitteln
ihre bergbauliche Tätigkeit.
Erst im Jahre 1898 wurden die Bergwerksgerechtsame der Deutschen
Kolonial-Gesellschaft für Südwestafrika und im Jahre 1901 die der South
African Territories dem allgemeinen Wettbewerb dadurch zugänglich
gemacht, daß sie die Erlaubnis zum Schürfen und auch für den Fall der
Entdeckung ergiebiger Fundstellen das Recht zum Abbau derselben unter
gewissen Bedingungen an die Bewerber verliehen.
Aber immer nur waren es das weitere Hereroland, das Gebiet der
Rehobother Bastards und das Küstengebiet, in denen in erheblichem
Umfang eine ersprießliche Tätigkeit entfaltet wurde.
Die im Süden des Schutzgebietes im Gebiet der South African Territories
ausgeführten Arbeiten auf bergbaulichem Gebiet blieben ohne Erfolg.