Solange sich jedoch der Übergang des Landes aus den Händen der

Eingeborenen in diejenigen der Weißen in mäßigen Grenzen hielt,

handelte es sich nur um einen naturgemäßen und mit Freuden zu

begrüßenden Prozeß. Dies änderte sich jedoch mit zunehmender

Einwanderung. Denn jeder kaufte natürlich sein Land da, wo er es

am billigsten erhalten konnte. Die höchsten Landpreise hatten die

landbesitzenden Gesellschaften, weit geringere dagegen die Regierung,

mit denen diejenigen der Eingeborenen sich annähernd die Wage hielten.

Die Gepflogenheit, bei den letzteren an Stelle der Barzahlung

diejenige mit teuer berechneten Waren treten zu lassen, ließ jedoch

bei diesen das Land am billigsten erscheinen, auch wenn die Regierung

Zahlungsbedingungen auf längere Sicht gewährte. Infolgedessen drängten

die Käufer nach den Stammesgebieten, vor allem nach denjenigen der

Hereros. Hier lockten nicht nur die allgemeinen besseren Wasser- und

Weideverhältnisse, sondern auch die Nähe der Bahn, sowie ein über

die Maßen genußsüchtiger und verschwenderischer Oberhäuptling, der

für seine Rechte als Herr der Hereros sehr viel Verständnis besaß,

für seine Pflichten aber umsoweniger. Oberhäuptling Samuel war die

fortgesetzte Sorge aller seiner Distriktschefs, die ihn zuweilen

geradezu unter Kuratel stellen mußten. Und doch kam er auch beim

Verkauf einer Farm nach der anderen aus seinen Schulden niemals

heraus. Er zehrte daher an dem Kapital seines Volkes und huldigte

offensichtlich dem bekannten Grundsatz »~après nous le déluge~«. Auch

Ermahnungen und Warnungen, die ich persönlich an ihn verschwendete,

nützten nichts. Er pflegte schuldbewußt das Haupt zu senken, sein

und seiner Leute Leichtsinn einzugestehen und -- weiter Farmen

zu verkaufen. Trat dann ein Weißer mit den von Samuel und seinen

Großleuten unterschriebenen Kaufverträgen mit der Bitte um Bestätigung

an das Gouvernement heran, so wollte eine etwaige abschlägige Antwort

wohl überlegt sein. Und doch erfolgte eine solche mit Rücksicht auf die

gefährdeten Interessen der verkaufenden Eingeborenen nicht selten. Aber

stets riskierte die Regierung hierwegen den Vorwurf, die Besiedlung

des Landes aufzuhalten, häufig auch unter der Drohung: »Ich werde mich

an den Reichstag wenden.«

Aber auch die Untertanen des Oberhäuptlings sahen nicht immer

stumpfsinnig dessen Landverschleuderung zu. So erhielt ich im Jahre

1901 folgenden charakteristischen Brief:

Otjihaenena, den 19. August 1901.

Sehr geehrter Herr Gouverneur!

Soeben kommen die unterzeichneten Herero-Großleute zu mir und bitten

mich, Euer Hochwohlgeboren folgendes mitzuteilen: Kajata von Okatumba

erzählt, daß um Ostern 1900 ein Ansiedler, Herr Westphal, nach

Okatumba gekommen sei und habe sich dort ein kleines Pfahlhaus gebaut

und darin einen kleinen Store eröffnet. Jetzt habe er vor etwa fünf

Wochen angefangen, ein Haus aus Lehmsteinen zu bauen. Er wie auch

Muambo hätten ihm dieses verboten, weil er kein Eigentum habe; aber

Herr Westphal habe sich gar nicht daran gekehrt. Sie könnten Herrn

Westphal in Okatumba keine Heimstätte geben, da der Platz ihnen und

ihren Kindern bleiben solle, da sie denselben seit 1893 bewohnten,

auch seien sie in dieser Zeit nicht nach anderen Plätzen gezogen.

Die Handlungsweise hätte ihn mit veranlaßt, die anderen Großleute zu

einer Beratung zusammenzurufen. Da sie nun niemand hätten, welcher

die deutsche Sprache gut verstände und schreiben könnte, so seien

sie zu ihrem Missionar gekommen, damit derselbe Euer Hochwohlgeboren

obiges und noch folgendes schreibe.

Vorige Woche ist ein Herr Stöpke hier angekommen und dieser hat uns

gesagt, er habe den Platz zwischen der Farm des Herrn Conrad in

Orumbo und der Farm des Herrn Schmerenbeck in Ommadjereke von der

Bezirkshauptmannschaft in Windhuk gekauft und verlange daher, daß

Mbaratjo mit seinen Leuten, welche auf demselben wohnen, von dort

wegziehen sollen. In Otjivero wohnt Herr Heldt, welcher nun schon

drei Jahre dort wohnt und sucht den Platz auf allerlei Art und Weise

zu kaufen. In Okamaraere gegenüber von Orumbo wohnt Herr Wosidlo, in

Omitava wohnt Herr Eilers und in Okahua hat sich in diesen Tagen Herr

v. Falkenhausen niedergelassen. Orumbo ist dahin, Ommadjereke und

Ogipave ist an Herrn Schmerenbeck übergegangen und Otjituepa an die

Herren Voigts. Dieses ist aber nicht von uns geschehen, sondern von

Samuel Maharero.

Aber nun geehrter Herr Gouverneur, wo sollen wir bleiben, wenn unser

ganzer Fluß und alles Land uns abgenommen wird? Anbei legen wir

ein Verzeichnis aller Werften, welche im Gebiete von Otjituepa bis

Omitava liegen. Diese alle tränken ihr Vieh im Weißen Nosob. Und so

fragen wir nochmals, wo sollen alle diese Leute hin?

Wir sehen mit Entsetzen, wie ein Platz nach dem anderen in die Hände

der Weißen übergeht, und bitten wir daher unseren geehrten Herrn

Gouverneur untertänigst, doch keinen weiteren Verkauf hier im Gebiete

des Weißen Nosob zu genehmigen und alles Land, welches noch nicht

verkauft ist, zu einem großen Hereroreservat zu machen; denn dann

sind wir und unsere Kinder geborgen, d. h. wir haben einen Platz,

wo wir wohnen können und Gärten machen. Alle auf dem Verzeichnis

verzeichneten Werften haben sich an dem Aufstande in Gobabis nicht

beteiligt, ja viele von uns haben sogar gegen unsere Landsleute

Kahimema und Nikodemus mitgefochten. So haben wir auch treu bis

heute auf seiten der Regierung gestanden und werden auch noch ferner

dasselbe tun. So dürfen wir auch hoffen, daß Sie, geehrter Herr,

unsere Bitte erfüllen werden.

Wir Endesunterzeichneten bemerken noch zum Schluß, daß Herr Missionar

Lang in dieser Sache nichts zu tun hat. Wir haben unter Darlegung,

wie alles gekommen ist, versucht, unser Herz vor Ihnen auszuschütten,

und das konnte hier nur Herr Missionar in Worten wiedergeben.

Alle Unterzeichneten senden darum ihrem geehrten Gouverneur

viele Grüße.

Dieser Brief stammt von den in der Nähe der Missionsstation Otjihaenena

wohnenden Herero-Großen, an der Spitze der schon mehrfach genannte

Kajata, und hat viel dazu beigetragen, daß man der Frage der Schaffung

unveräußerlicher Reservate für die Eingeborenen auch im Hererolande

näher trat.

Denn mit noch mehr Sorge als die Regierung hatte die Rheinische

Mission dem Schwinden des Stammesvermögens der Eingeborenen zugesehen.

Sie war es daher, die in zahlreichen Eingaben immer wieder auf die

Notwendigkeit der Schaffung von unverkäuflichen Reservaten für die

Eingeborenen zurückkam. In einem Schreiben vom 21. April 1902 führte

deren Vertretung z. B. folgendes aus:

»Und nun erlauben Sie uns, daß wir etwas näher auf die ganze Art und

Weise eingehen, wie die Europäer mehr und mehr in den Besitz des Landes

kommen. Es ist ja durchaus anzuerkennen, daß die Regierung jeden

einzelnen Landverkauf erst genehmigen muß. Wie schon oben angedeutet,

vollziehen sich aber fast alle Landverkäufe in der Art, daß die

Hereros bei den Händlern, die gar nicht selten gegen den Willen der

Hereros sich unter ihnen niederlassen, auf Borg, oder wie man dort zu

Lande sehr bezeichnend sagt, »auf Bankerott« alle möglichen Waren,

und zwar keineswegs nur gute und nützliche Dinge, sondern vielfach

ganz unnötigen Putz und dgl. kaufen, wozu sie von den betreffenden

Händlern auf alle Weise ermuntert werden, solange sie noch irgend

etwas, sei es Vieh oder Land, besitzen. Gegen dieses sehr zweifelhafte

Verfahren hatte der Herr Gouverneur unter dem 1. Januar 1899 eine

sehr heilsame Verordnung erlassen. Aber leider wurde dieselbe schon

am 23. Februar desselben Jahres wieder suspendiert. Man kann sich des

Eindruckes kaum erwehren, daß solches dadurch zu erklären ist, daß

der Herr Gouverneur dem Drängen der weißen Ansiedler, oder besser

gesagt, Kaufleute nachgegeben hat. Denn tatsächlich gibt es nur sehr

wenige der sogenannten »Ansiedler«, die nicht gleichzeitig oder sogar

ausschließlich Händler wären, und manche von ihnen haben so viele

Farmen erworben, daß sie offenbar Landspekulation im Sinne haben.

»Daß diese Ansiedler es offen aussprechen, wie es in der

»Deutsch-Südwestafrikanischen Zeitung« vom 22. Januar dieses Jahres

zu lesen steht: »Daß das Land aber überhaupt aus den Händen der

Eingeborenen in die der Weißen übergeht, entspricht nur dem Zwecke der

Kolonisation in diesem Gebiete. Das Land soll durch Weiße besiedelt

werden. Dann müssen die Eingeborenen aber weichen und sich entweder

in den Dienst der Weißen begeben oder sich in die ihnen bestimmten

Reservate zurückziehen.« Anderwärts wird noch hinzugefügt, daß die

weißen Farmer nicht so billig Viehzucht treiben könnten wie die

Hereros. Darum müsse diese Konkurrenz dadurch abgetan werden, daß

man letzteren ihre wirtschaftliche Selbständigkeit nimmt. Wir sagen,

daß dies die Meinung und das Ziel der weißen Ansiedler sei, das ist

nicht zu verwundern, sondern ganz natürlich. Aber wogegen wir auf das

entschiedenste protestieren müssen, ist dies, daß sich die Regierung

diesen Standpunkt aneignet und danach verfährt. Solcher unser Protest

stützt sich auf drei gute Gründe, nämlich auf das feierliche Wort

unseres Kaisers, auf die Kaiserliche Verordnung, betreffend Schaffung

von Eingeborenen-Reservaten, und endlich auf das, was unsere Mission

in diesem Gebiete in fast 60jähriger mühsamer Arbeit zustande gebracht

hat.«

Diese Ausführungen enthalten vieles Wahre. Immerhin erscheint aber

der Standpunkt der Mission ebensosehr als zu weitgehend wie derjenige

mancher Weißen. Denn daß die Eingeborenen möglichst besitzlos gemacht

werden sollten, erscheint ebenso unberechtigt wie daß sie möglichst in

ihrem Besitz erhalten werden sollten. Auf alle Fälle aber verlangten

unser Vertragsverhältnis zu den Eingeborenen sowohl wie auch die

bestehenden Machtverhältnisse ein schonendes Vorgehen in dieser

schwierigen Sache. Wenn demgegenüber der Verfasser des in dem Schreiben

der Mission erwähnten Artikels der »Südwestafrikanischen Zeitung«

kurzer Hand eine Entrechtung der Eingeborenen verlangt, so hat er

anscheinend beides übersehen.

In diesem Zwiespalt der Meinungen mußte daher der Standpunkt des

Gouverneurs ein vermittelnder sein. Das Ziel unserer Kolonisation war

zweifellos die Schaffung einer von Weißen bevölkerten Kolonie, aber

die Erreichung dieses Zieles war ohne Härte und ohne Gewaltmaßregeln

anzustreben. Auch erschien es so sehr wohl erreichbar. Denn die

Tatsache, daß die Eingeborenen nun einmal arbeitsscheu und genußsüchtig

sind, daß sie von der Hand in den Mund leben und somit in dem

wirtschaftlichen Wettkampf mit den betriebsameren Weißen schließlich

der Sieg diesen zufallen mußte, kann auch der wohlwollendste Berater

der Eingeborenen nicht aus der Welt schaffen.

Um indessen bei diesem Wettkampfe die größten Härten von vornherein

auszuschließen, war es ein auf den ersten Blick einleuchtender Gedanke,

beide Rassen mittels Eindämmung der einen von ihnen in bestimmte

Gebiete einerseits zu trennen, anderseits die Eingeborenen, als die

wirtschaftlich Schwächeren, lebensfähig zu erhalten. Daher stand die

Kolonialverwaltung den Anträgen der Mission auf Reservatsbildung,

soweit sie dies mit ihren Pflichten gegenüber einer Besiedlungskolonie

vereinbaren konnte, auf das wohlwollendste gegenüber. Geringere

Schwierigkeiten als im Hererolande mußte im übrigen die Reservatbildung

im Namalande bieten. Dort wohnte ein viehbesitzendes, hier dagegen ein

vieharmes Volk. Im Namalande kam denn auch diese Frage zuerst in Fluß,

dort wurde sie seitens der Mission bereits 1895 in Anregung gebracht,

worauf nach mehrjährigen Verhandlungen die diese Sache regelnde

Allerhöchste Verordnung vom 10. April 1898 erlassen worden ist.

In der Fassung dieser Verordnung blieb das Reservat unbeschränktes

Eigentum der Eingeborenenstämme, wogegen es der Mission unbenommen

war, ihre Ziele durch Abschluß besonderer Verträge mit den ersteren

zu erreichen. Erstmals zur Anwendung kam die Verordnung im Gebiete

Witboois. Dieser kluge und einsichtige Kapitän hatte den Vorteil, den

eine Reservatbildung für die Zukunft seines Stammes bieten mußte, wohl

erkannt. Denn, so klug er auch war, den raschen Übergang seines Landes

in die Hände der Weißen vermochte auch er nicht zu hindern. Der Zudrang

weißer Einwanderer in sein Gebiet war vielmehr bei der in diesem

herrschenden Sicherheit sowie bei der anerkannten Tüchtigkeit des

dortigen Bezirksamtmanns v. Burgsdorff gerade am lebhaftesten. Schulden

hatte dagegen stets sogar auch Kapitän Witbooi. Denn seine Leute

waren so wenig wie die übrigen Hottentotten produzierende Elemente.

Höchstens waren sie zeitweise an öffentlichen Arbeiten beschäftigt.

Da nun nach der Stammessitte der Eingeborenen der Kapitän für seine

hungernden Untertanen zu sorgen hat, so konnte auch dem Kapitän Witbooi

das Schuldenmachen nicht erspart bleiben, obwohl er -- im Gegensatz zu

Oberhäuptling Samuel -- für seine Person durchaus mäßig lebte.

Der Kapitän, der gewiß zuweilen gleichfalls mit Sorge in die

Zukunft seines Volkes gesehen hat, gab daher gern seine Zustimmung

zur Schaffung eines Reservates für sein Gebiet. Auf Grund der

erwähnten Allerhöchsten Verordnung wurde im Juli 1898 mittels

Gouvernementsverfügung das Gebiet von Rietmond und Kalkfontein in einer

ungefähren Ausdehnung von insgesamt 120000 ~ha~ zum unveräußerlichen

Reservat des Witbooistammes erklärt. Die Mission sicherte sich dann

ihren Wirkungskreis in diesem durch besonderen Vertrag mit dem

Kapitän, in dem ihr für die Dauer von 70 Jahren das Recht eingeräumt

war, sich mit ihren Angehörigen im Reservat beliebig niederzulassen

und alle Einrichtungen zu treffen, die das Wohl der Eingeborenen in

seelsorglicher wie in wirtschaftlicher Hinsicht zu fördern geeignet

seien. Die zu erzielenden Einnahmen verpflichtete sich die Mission nur

zur Bestreitung von Ausgaben im Interesse des südwestafrikanischen

Schutzgebietes zu verwenden. Dieses Reservat wurde auch sofort

eingerichtet, und Witbooi wohnte von da ab meist in ihm und nicht mehr

in seiner alten Residenz Gibeon.

Das nächste Reservat ward in Hoachanas, dem Hauptorte der roten Nation,

gebildet. Dort wurde 1902 der Platz selbst mit einem Flächeninhalt

von 50000 ha für unveräußerliches Eigentum des Stammes erklärt.

Amtlich festgelegt konnten indessen seine Grenzen bis zum Ausbruch

des Aufstandes noch nicht werden. Weitere Reservate wurden im

Namalande vorläufig nicht gebildet, da bei der geringen Seelenzahl

der Hottentotten im Verhältnis zu dem weiten Lande ein Bedürfnis

hierzu noch nicht vorlag. Während sich so im Namalande die Frage der

Reservatbildung mithin in der glattesten Weise abgewickelt hatte, nahm

sie im Hererogebiet einen ganz anderen Verlauf.

Die Mission, der im Hererolande in dieser Sache zu erwartenden

Schwierigkeiten sich wohl bewußt, regte die Frage überhaupt für dort

erst im Jahre 1901 an. Nach längeren Verhandlungen erging auf Grund

einer Weisung von Berlin unter dem 31. Januar 1902 an die Bezirks- und

Distriktsämter im Hererolande nachstehende Weisung des Gouverneurs:

».... Die pp. ersuche ich ergebenst, hiernach festzustellen, welche

Reservate für die einzelnen Hererostämme gewünscht werden. Das

Bezirksamt Windhuk wird voraussichtlich deren mehrere in Vorschlag

bringen müssen. Für die übrigen Verwaltungsbehörden dürfte je eins

genügen, da auch nur je ein geschlossener Hererostamm in deren Bezirk

wohnhaft ist.

»Um übertriebenen Forderungen, die namentlich seitens der Mission

zu erwarten sind, zu begegnen, bitte ich, bei den bezüglichen

Besprechungen mit Missionaren und Häuptlingen stets den Begriff

»Reservat« klar festzuhalten. Dieser Begriff geht dahin, daß das zum

Reservat erklärte Land seitens der Eingeborenen nie verkauft werden

darf, daß aber alles übrige Land nach wie vor in deren Eigentum

verbleibt und dieselben niemand zu dessen Verkauf zwingen kann. Die

Mission hat zunächst mit den Reservaten an sich nichts zu tun, doch

ist es naturgemäß, wenn die letzteren sich um die Missionsstationen

herum gruppieren und wenn dann die Missionare versuchen werden,

mittels besonderer Abmachungen mit den Eingeborenen sich innerhalb

der Reservate unter Ausschluß aller übrigen Weißen gewisse Rechte zu

sichern. Unter diesem Gesichtspunkte der drohenden Monopolisierung

einerseits, anderseits aber auch der Sicherung der Zukunft der

Eingeborenen sind daher die Lage und der Umfang der Reservate

festzusetzen. Auch ersuche ich, bei den Verhandlungen zu betonen, daß

die Schaffung der Reservate selbst vorläufig noch nicht in allzu naher

Zeit in Aussicht zu nehmen sei.

»Im übrigen verweise ich auf die Allerhöchste Verordnung vom 10. April

1898.«

Die hieraus eingegangenen Vorschläge wurden einstweilen zurückgelegt,

bis ich Gelegenheit hatte, während eines Heimaturlaubes im Jahre 1902

in der Sache persönlich im Kolonialamt Vortrag zu halten. In einer

Konferenz zu Berlin, November 1902, bei der auch der Missionsinspektor

Dr. Schreiber zugegen war, wurde beschlossen: 1. Im Gebiet von

Otjimbingwe jetzt schon ein förmliches Reservat zu bilden. 2. In den

übrigen Gebieten des Hererolandes lediglich sogenannte »papierne«

Reservate festzulegen, d. h., es sollten durch eine Kommission

einstweilen diejenigen Gebiete bezeichnet werden, die in Zukunft für

den Fall der Einrichtung fester Reservate in Betracht kämen. In diesen

Gebieten sollten dann Landveräußerungen schon jetzt nur in dringenden

Ausnahmefällen zugelassen werden.

Nachdem ich in das Schutzgebiet zurückgekehrt war, erging demnächst

unter dem 21. Mai 1903 an die Verwaltungsbehörden im Hererolande

folgendes Rundschreiben:

»Die pp. ersuche ich um Vorschläge über die in Aussicht genommenen

Reservatbildungen, wobei ich jedoch dringend festzuhalten bitte, daß

nur annehmbare Vorschläge eingereicht werden, und verweise in dieser

Beziehung auf die Verfügung vom 31. Januar 1902. Die auf letztere

eingegangenen Vorschläge entsprechen nicht immer dieser Anforderung.

Ein Stamm wie derjenige des Häuptlings Tjetjo mit vielleicht 2000

Seelen bedarf nur ein bis zwei guter Wasserstellen nebst dem dazu

gehörigen Weideland. Zu weitgehend sind auch die Vorschläge, die

seinerzeit für die Stämme von Omaruru und Okahandja-Waterberg

eingereicht worden sind. Als annehmbar können -- um dies zu wiederholen

-- nur Vorschläge bezeichnet werden, die 1. nicht allzu ausgedehnte

Gebiete beanspruchen, 2. nicht verkehrsreiche Plätze in Aussicht

nehmen, deren Besiedlung durch Weiße bereits in Angriff genommen oder

zu erhoffen ist.

»Den gelegentlich der Missionskonferenz in Windhuk zusammengetretenen

Herero-Missionaren habe ich die vorstehenden Gesichtspunkte

auseinandergesetzt und im großen und ganzen Verständnis gefunden.

Indessen sind doch von dieser Seite Versuche zu weitergehenden

Anforderungen zu erwarten, als die Regierung sie zu bewilligen vermag.

»Wie aus den Beschlüssen der Kommission hervorgeht, ist bis jetzt

einzig und allein das Reservat von Otjimbingwe bewilligt. In diesem

Stammesgebiete war solches möglich, da die Eisenbahn dessen Entwicklung

bereits festgelegt hat. Ich ersuche den Distriktschef von Karibib,

in Gemeinschaft mit dem Missionar von Otjimbingwe die Grenzen des

künftigen Reservats nunmehr im Gelände festzulegen und das Ergebnis

zur Genehmigung hierher einzureichen. Sämtliche bereits von Weißen

gekauften Farmen müssen selbstredend außerhalb des Reservats bleiben,

daran anschließend auch diejenigen Farmen, die voraussichtlich noch

ein Kaufobjekt für Ansiedler bilden könnten. Auch ist die Mission

zu verpflichten, einem etwaigen späteren Bergwerksbetrieb innerhalb

des Reservats keinerlei Hindernisse in den Weg zu legen. Daß dies

die Eingeborenen nicht tun werden, darf wohl als selbstverständlich

angenommen werden.

»Zu der Kommission, welche die Grenzen des Reservats festlegt, sind

auch zwei Ansiedler hinzuzuziehen. Den einen wählt der Distriktschef,

den zweiten der Missionar. Ob auch zur Festlegung der vorzubereitenden

Reservate bereits Kommissionen gebildet werden sollen, stelle ich

anheim. Diese Reservate können bei eintretendem Bedürfnis jederzeit

wieder geändert werden.«

Nachdem die Vorschläge eingegangen waren, wurde unter dem 8. Dezember

1903 ein Teil des Gebietes von Otjimbingwe zum unveräußerlichen

Reservat des dortigen Stammes erklärt, in den Distrikten Okahandja

und Gobabis dagegen sogenannte papierne Reservate festgelegt. Die

Bestimmung der Grenzen für ein solches im Bezirk Omaruru wurde dagegen

vorläufig ausgesetzt, da mittlerweile die Otavi-Gesellschaft gegründet

worden war und sonach ein Eisenbahnbau durch das dortige Gebiet in

Aussicht stand, den abzuwarten rätlicher erschien, da in seinem Gefolge

sich im Bezirk die Besitzverhältnisse verschieben mußten.

Bei Festsetzung dieser Reservate im Hererolande, auf welche die

Mission schon so lange gedrungen hatte, mußte angenommen werden, daß

es den Hereromissionaren bei ihrer Beherrschung der Landessprache

gelungen wäre, den Eingeborenen die Bedeutung wie auch den Nutzen

unveräußerlicher Reservate klarzumachen. Außerdem kamen noch drei

Monate vor dem Aufstande die Großleute der Hereros unter Führung des

Distriktschefs von Okahandja zur Besprechung zu mir nach Windhuk.

Hierbei habe auch ich ihnen persönlich die Bedeutung der Reservate für

ihre Zukunft klarzulegen versucht. Ich habe sie auf ihre leichtsinnige

Schuldenwirtschaft hingewiesen und hinzugefügt, daß diese den Anlaß zur

Aufrollung dieser Frage gegeben habe. Besonders aber habe ich betont,

daß auch das nicht zum Reservat erklärte Hereroland ihr, der Hereros

Eigentum bliebe, das sie nach Belieben verkaufen oder auch behalten

könnten. Als Zeichen, daß mich wenigstens die Großleute verstanden

hatten, glaubte ich den Zwiespalt auffassen zu dürfen, der nunmehr

zwischen der Partei des Oberhäuptlings Samuel und derjenigen des mehr

zur Wirtschaftlichkeit neigenden Unterhäuptlings Assa Riarua zutage

trat. Die erstere wollte die Reservate möglichst klein, die letztere

möglichst groß bemessen haben, die eine, um auch ferner viel Land

verkaufen zu können, die andere, um für alle Zeiten viel Weideland zu

behalten. Ich selbst habe mich entschieden auf die Seite der letzteren

gestellt.

Erst nach Ausbruch des Aufstandes tauchten Gerüchte auf, die

Reservatsfrage sei mit ein Anlaß zu ihm gewesen. Aus dieser Tatsache

würde man zwei Schlüsse ziehen können. Entweder, daß die Mission an

diese Frage ohne Fühlung mit der Masse des Hererovolkes herangetreten

sei, oder daß dessen Großleute die Bedeutung der Sache doch nicht

verstanden, vielleicht aber auch nachträglich absichtlich so getan

hätten. Die Regierung ihrerseits würde keinerlei Interesse gehabt

haben, die Frage jetzt schon aufzurollen. Wäre nur die geringste

Unzuträglichkeit zu erwarten gewesen, so hätte sie anstandslos bis in

spätere Zeiten vertagt werden können.

»Kein Weißer kann je ein Kafferngehirn verstehen«, sagt mit Recht ein

altes afrikanisches Sprüchwort. Jedenfalls haben wir in der Landfrage

die Hereros nicht verstanden, und sie uns auch nicht. Außerdem müssen

die Hererogroßleute ein falsches Spiel gespielt haben. Kein Mensch

hat diese je zu einem Landverkauf gezwungen. Im Gegenteil, sie wurden

nicht nur durch die Verwaltungsbeamten, sondern auch durch die

Missionare, außerdem aber auch der Oberhäuptling selbst durch mich

persönlich oft genug belehrt und ermahnt, sie sollten endlich ihrem

wilden Schuldenmachen und der damit verbundenen Landverschleuderung ein

Ende setzen. Alles vergeblich! An ihrer unüberwindlichen Genußsucht,

verbunden mit Arbeitsscheu, prallten alle Ermahnungen ab. Hierüber ist

zweifellos die Masse des Hererovolkes nie aufgeklärt worden, vielmehr

haben der Oberhäuptling und die Großleute ihre Landverschleuderungen

anscheinend mit einem »Drucke« seitens der deutschen Regierung

entschuldigt.

Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika · 第 20 / 50 段