Eingeborenen in diejenigen der Weißen in mäßigen Grenzen hielt,
handelte es sich nur um einen naturgemäßen und mit Freuden zu
begrüßenden Prozeß. Dies änderte sich jedoch mit zunehmender
Einwanderung. Denn jeder kaufte natürlich sein Land da, wo er es
am billigsten erhalten konnte. Die höchsten Landpreise hatten die
landbesitzenden Gesellschaften, weit geringere dagegen die Regierung,
mit denen diejenigen der Eingeborenen sich annähernd die Wage hielten.
Die Gepflogenheit, bei den letzteren an Stelle der Barzahlung
diejenige mit teuer berechneten Waren treten zu lassen, ließ jedoch
bei diesen das Land am billigsten erscheinen, auch wenn die Regierung
Zahlungsbedingungen auf längere Sicht gewährte. Infolgedessen drängten
die Käufer nach den Stammesgebieten, vor allem nach denjenigen der
Hereros. Hier lockten nicht nur die allgemeinen besseren Wasser- und
Weideverhältnisse, sondern auch die Nähe der Bahn, sowie ein über
die Maßen genußsüchtiger und verschwenderischer Oberhäuptling, der
für seine Rechte als Herr der Hereros sehr viel Verständnis besaß,
für seine Pflichten aber umsoweniger. Oberhäuptling Samuel war die
fortgesetzte Sorge aller seiner Distriktschefs, die ihn zuweilen
geradezu unter Kuratel stellen mußten. Und doch kam er auch beim
Verkauf einer Farm nach der anderen aus seinen Schulden niemals
heraus. Er zehrte daher an dem Kapital seines Volkes und huldigte
offensichtlich dem bekannten Grundsatz »~après nous le déluge~«. Auch
Ermahnungen und Warnungen, die ich persönlich an ihn verschwendete,
nützten nichts. Er pflegte schuldbewußt das Haupt zu senken, sein
und seiner Leute Leichtsinn einzugestehen und -- weiter Farmen
zu verkaufen. Trat dann ein Weißer mit den von Samuel und seinen
Großleuten unterschriebenen Kaufverträgen mit der Bitte um Bestätigung
an das Gouvernement heran, so wollte eine etwaige abschlägige Antwort
wohl überlegt sein. Und doch erfolgte eine solche mit Rücksicht auf die
gefährdeten Interessen der verkaufenden Eingeborenen nicht selten. Aber
stets riskierte die Regierung hierwegen den Vorwurf, die Besiedlung
des Landes aufzuhalten, häufig auch unter der Drohung: »Ich werde mich
an den Reichstag wenden.«
Aber auch die Untertanen des Oberhäuptlings sahen nicht immer
stumpfsinnig dessen Landverschleuderung zu. So erhielt ich im Jahre
1901 folgenden charakteristischen Brief:
Otjihaenena, den 19. August 1901.
Sehr geehrter Herr Gouverneur!
Soeben kommen die unterzeichneten Herero-Großleute zu mir und bitten
mich, Euer Hochwohlgeboren folgendes mitzuteilen: Kajata von Okatumba
erzählt, daß um Ostern 1900 ein Ansiedler, Herr Westphal, nach
Okatumba gekommen sei und habe sich dort ein kleines Pfahlhaus gebaut
und darin einen kleinen Store eröffnet. Jetzt habe er vor etwa fünf
Wochen angefangen, ein Haus aus Lehmsteinen zu bauen. Er wie auch
Muambo hätten ihm dieses verboten, weil er kein Eigentum habe; aber
Herr Westphal habe sich gar nicht daran gekehrt. Sie könnten Herrn
Westphal in Okatumba keine Heimstätte geben, da der Platz ihnen und
ihren Kindern bleiben solle, da sie denselben seit 1893 bewohnten,
auch seien sie in dieser Zeit nicht nach anderen Plätzen gezogen.
Die Handlungsweise hätte ihn mit veranlaßt, die anderen Großleute zu
einer Beratung zusammenzurufen. Da sie nun niemand hätten, welcher
die deutsche Sprache gut verstände und schreiben könnte, so seien
sie zu ihrem Missionar gekommen, damit derselbe Euer Hochwohlgeboren
obiges und noch folgendes schreibe.
Vorige Woche ist ein Herr Stöpke hier angekommen und dieser hat uns
gesagt, er habe den Platz zwischen der Farm des Herrn Conrad in
Orumbo und der Farm des Herrn Schmerenbeck in Ommadjereke von der
Bezirkshauptmannschaft in Windhuk gekauft und verlange daher, daß
Mbaratjo mit seinen Leuten, welche auf demselben wohnen, von dort
wegziehen sollen. In Otjivero wohnt Herr Heldt, welcher nun schon
drei Jahre dort wohnt und sucht den Platz auf allerlei Art und Weise
zu kaufen. In Okamaraere gegenüber von Orumbo wohnt Herr Wosidlo, in
Omitava wohnt Herr Eilers und in Okahua hat sich in diesen Tagen Herr
v. Falkenhausen niedergelassen. Orumbo ist dahin, Ommadjereke und
Ogipave ist an Herrn Schmerenbeck übergegangen und Otjituepa an die
Herren Voigts. Dieses ist aber nicht von uns geschehen, sondern von
Samuel Maharero.
Aber nun geehrter Herr Gouverneur, wo sollen wir bleiben, wenn unser
ganzer Fluß und alles Land uns abgenommen wird? Anbei legen wir
ein Verzeichnis aller Werften, welche im Gebiete von Otjituepa bis
Omitava liegen. Diese alle tränken ihr Vieh im Weißen Nosob. Und so
fragen wir nochmals, wo sollen alle diese Leute hin?
Wir sehen mit Entsetzen, wie ein Platz nach dem anderen in die Hände
der Weißen übergeht, und bitten wir daher unseren geehrten Herrn
Gouverneur untertänigst, doch keinen weiteren Verkauf hier im Gebiete
des Weißen Nosob zu genehmigen und alles Land, welches noch nicht
verkauft ist, zu einem großen Hereroreservat zu machen; denn dann
sind wir und unsere Kinder geborgen, d. h. wir haben einen Platz,
wo wir wohnen können und Gärten machen. Alle auf dem Verzeichnis
verzeichneten Werften haben sich an dem Aufstande in Gobabis nicht
beteiligt, ja viele von uns haben sogar gegen unsere Landsleute
Kahimema und Nikodemus mitgefochten. So haben wir auch treu bis
heute auf seiten der Regierung gestanden und werden auch noch ferner
dasselbe tun. So dürfen wir auch hoffen, daß Sie, geehrter Herr,
unsere Bitte erfüllen werden.
Wir Endesunterzeichneten bemerken noch zum Schluß, daß Herr Missionar
Lang in dieser Sache nichts zu tun hat. Wir haben unter Darlegung,
wie alles gekommen ist, versucht, unser Herz vor Ihnen auszuschütten,
und das konnte hier nur Herr Missionar in Worten wiedergeben.
Alle Unterzeichneten senden darum ihrem geehrten Gouverneur
viele Grüße.
Dieser Brief stammt von den in der Nähe der Missionsstation Otjihaenena
wohnenden Herero-Großen, an der Spitze der schon mehrfach genannte
Kajata, und hat viel dazu beigetragen, daß man der Frage der Schaffung
unveräußerlicher Reservate für die Eingeborenen auch im Hererolande
näher trat.
Denn mit noch mehr Sorge als die Regierung hatte die Rheinische
Mission dem Schwinden des Stammesvermögens der Eingeborenen zugesehen.
Sie war es daher, die in zahlreichen Eingaben immer wieder auf die
Notwendigkeit der Schaffung von unverkäuflichen Reservaten für die
Eingeborenen zurückkam. In einem Schreiben vom 21. April 1902 führte
deren Vertretung z. B. folgendes aus:
»Und nun erlauben Sie uns, daß wir etwas näher auf die ganze Art und
Weise eingehen, wie die Europäer mehr und mehr in den Besitz des Landes
kommen. Es ist ja durchaus anzuerkennen, daß die Regierung jeden
einzelnen Landverkauf erst genehmigen muß. Wie schon oben angedeutet,
vollziehen sich aber fast alle Landverkäufe in der Art, daß die
Hereros bei den Händlern, die gar nicht selten gegen den Willen der
Hereros sich unter ihnen niederlassen, auf Borg, oder wie man dort zu
Lande sehr bezeichnend sagt, »auf Bankerott« alle möglichen Waren,
und zwar keineswegs nur gute und nützliche Dinge, sondern vielfach
ganz unnötigen Putz und dgl. kaufen, wozu sie von den betreffenden
Händlern auf alle Weise ermuntert werden, solange sie noch irgend
etwas, sei es Vieh oder Land, besitzen. Gegen dieses sehr zweifelhafte
Verfahren hatte der Herr Gouverneur unter dem 1. Januar 1899 eine
sehr heilsame Verordnung erlassen. Aber leider wurde dieselbe schon
am 23. Februar desselben Jahres wieder suspendiert. Man kann sich des
Eindruckes kaum erwehren, daß solches dadurch zu erklären ist, daß
der Herr Gouverneur dem Drängen der weißen Ansiedler, oder besser
gesagt, Kaufleute nachgegeben hat. Denn tatsächlich gibt es nur sehr
wenige der sogenannten »Ansiedler«, die nicht gleichzeitig oder sogar
ausschließlich Händler wären, und manche von ihnen haben so viele
Farmen erworben, daß sie offenbar Landspekulation im Sinne haben.
»Daß diese Ansiedler es offen aussprechen, wie es in der
»Deutsch-Südwestafrikanischen Zeitung« vom 22. Januar dieses Jahres
zu lesen steht: »Daß das Land aber überhaupt aus den Händen der
Eingeborenen in die der Weißen übergeht, entspricht nur dem Zwecke der
Kolonisation in diesem Gebiete. Das Land soll durch Weiße besiedelt
werden. Dann müssen die Eingeborenen aber weichen und sich entweder
in den Dienst der Weißen begeben oder sich in die ihnen bestimmten
Reservate zurückziehen.« Anderwärts wird noch hinzugefügt, daß die
weißen Farmer nicht so billig Viehzucht treiben könnten wie die
Hereros. Darum müsse diese Konkurrenz dadurch abgetan werden, daß
man letzteren ihre wirtschaftliche Selbständigkeit nimmt. Wir sagen,
daß dies die Meinung und das Ziel der weißen Ansiedler sei, das ist
nicht zu verwundern, sondern ganz natürlich. Aber wogegen wir auf das
entschiedenste protestieren müssen, ist dies, daß sich die Regierung
diesen Standpunkt aneignet und danach verfährt. Solcher unser Protest
stützt sich auf drei gute Gründe, nämlich auf das feierliche Wort
unseres Kaisers, auf die Kaiserliche Verordnung, betreffend Schaffung
von Eingeborenen-Reservaten, und endlich auf das, was unsere Mission
in diesem Gebiete in fast 60jähriger mühsamer Arbeit zustande gebracht
hat.«
Diese Ausführungen enthalten vieles Wahre. Immerhin erscheint aber
der Standpunkt der Mission ebensosehr als zu weitgehend wie derjenige
mancher Weißen. Denn daß die Eingeborenen möglichst besitzlos gemacht
werden sollten, erscheint ebenso unberechtigt wie daß sie möglichst in
ihrem Besitz erhalten werden sollten. Auf alle Fälle aber verlangten
unser Vertragsverhältnis zu den Eingeborenen sowohl wie auch die
bestehenden Machtverhältnisse ein schonendes Vorgehen in dieser
schwierigen Sache. Wenn demgegenüber der Verfasser des in dem Schreiben
der Mission erwähnten Artikels der »Südwestafrikanischen Zeitung«
kurzer Hand eine Entrechtung der Eingeborenen verlangt, so hat er
anscheinend beides übersehen.
In diesem Zwiespalt der Meinungen mußte daher der Standpunkt des
Gouverneurs ein vermittelnder sein. Das Ziel unserer Kolonisation war
zweifellos die Schaffung einer von Weißen bevölkerten Kolonie, aber
die Erreichung dieses Zieles war ohne Härte und ohne Gewaltmaßregeln
anzustreben. Auch erschien es so sehr wohl erreichbar. Denn die
Tatsache, daß die Eingeborenen nun einmal arbeitsscheu und genußsüchtig
sind, daß sie von der Hand in den Mund leben und somit in dem
wirtschaftlichen Wettkampf mit den betriebsameren Weißen schließlich
der Sieg diesen zufallen mußte, kann auch der wohlwollendste Berater
der Eingeborenen nicht aus der Welt schaffen.
Um indessen bei diesem Wettkampfe die größten Härten von vornherein
auszuschließen, war es ein auf den ersten Blick einleuchtender Gedanke,
beide Rassen mittels Eindämmung der einen von ihnen in bestimmte
Gebiete einerseits zu trennen, anderseits die Eingeborenen, als die
wirtschaftlich Schwächeren, lebensfähig zu erhalten. Daher stand die
Kolonialverwaltung den Anträgen der Mission auf Reservatsbildung,
soweit sie dies mit ihren Pflichten gegenüber einer Besiedlungskolonie
vereinbaren konnte, auf das wohlwollendste gegenüber. Geringere
Schwierigkeiten als im Hererolande mußte im übrigen die Reservatbildung
im Namalande bieten. Dort wohnte ein viehbesitzendes, hier dagegen ein
vieharmes Volk. Im Namalande kam denn auch diese Frage zuerst in Fluß,
dort wurde sie seitens der Mission bereits 1895 in Anregung gebracht,
worauf nach mehrjährigen Verhandlungen die diese Sache regelnde
Allerhöchste Verordnung vom 10. April 1898 erlassen worden ist.
In der Fassung dieser Verordnung blieb das Reservat unbeschränktes
Eigentum der Eingeborenenstämme, wogegen es der Mission unbenommen
war, ihre Ziele durch Abschluß besonderer Verträge mit den ersteren
zu erreichen. Erstmals zur Anwendung kam die Verordnung im Gebiete
Witboois. Dieser kluge und einsichtige Kapitän hatte den Vorteil, den
eine Reservatbildung für die Zukunft seines Stammes bieten mußte, wohl
erkannt. Denn, so klug er auch war, den raschen Übergang seines Landes
in die Hände der Weißen vermochte auch er nicht zu hindern. Der Zudrang
weißer Einwanderer in sein Gebiet war vielmehr bei der in diesem
herrschenden Sicherheit sowie bei der anerkannten Tüchtigkeit des
dortigen Bezirksamtmanns v. Burgsdorff gerade am lebhaftesten. Schulden
hatte dagegen stets sogar auch Kapitän Witbooi. Denn seine Leute
waren so wenig wie die übrigen Hottentotten produzierende Elemente.
Höchstens waren sie zeitweise an öffentlichen Arbeiten beschäftigt.
Da nun nach der Stammessitte der Eingeborenen der Kapitän für seine
hungernden Untertanen zu sorgen hat, so konnte auch dem Kapitän Witbooi
das Schuldenmachen nicht erspart bleiben, obwohl er -- im Gegensatz zu
Oberhäuptling Samuel -- für seine Person durchaus mäßig lebte.
Der Kapitän, der gewiß zuweilen gleichfalls mit Sorge in die
Zukunft seines Volkes gesehen hat, gab daher gern seine Zustimmung
zur Schaffung eines Reservates für sein Gebiet. Auf Grund der
erwähnten Allerhöchsten Verordnung wurde im Juli 1898 mittels
Gouvernementsverfügung das Gebiet von Rietmond und Kalkfontein in einer
ungefähren Ausdehnung von insgesamt 120000 ~ha~ zum unveräußerlichen
Reservat des Witbooistammes erklärt. Die Mission sicherte sich dann
ihren Wirkungskreis in diesem durch besonderen Vertrag mit dem
Kapitän, in dem ihr für die Dauer von 70 Jahren das Recht eingeräumt
war, sich mit ihren Angehörigen im Reservat beliebig niederzulassen
und alle Einrichtungen zu treffen, die das Wohl der Eingeborenen in
seelsorglicher wie in wirtschaftlicher Hinsicht zu fördern geeignet
seien. Die zu erzielenden Einnahmen verpflichtete sich die Mission nur
zur Bestreitung von Ausgaben im Interesse des südwestafrikanischen
Schutzgebietes zu verwenden. Dieses Reservat wurde auch sofort
eingerichtet, und Witbooi wohnte von da ab meist in ihm und nicht mehr
in seiner alten Residenz Gibeon.
Das nächste Reservat ward in Hoachanas, dem Hauptorte der roten Nation,
gebildet. Dort wurde 1902 der Platz selbst mit einem Flächeninhalt
von 50000 ha für unveräußerliches Eigentum des Stammes erklärt.
Amtlich festgelegt konnten indessen seine Grenzen bis zum Ausbruch
des Aufstandes noch nicht werden. Weitere Reservate wurden im
Namalande vorläufig nicht gebildet, da bei der geringen Seelenzahl
der Hottentotten im Verhältnis zu dem weiten Lande ein Bedürfnis
hierzu noch nicht vorlag. Während sich so im Namalande die Frage der
Reservatbildung mithin in der glattesten Weise abgewickelt hatte, nahm
sie im Hererogebiet einen ganz anderen Verlauf.
Die Mission, der im Hererolande in dieser Sache zu erwartenden
Schwierigkeiten sich wohl bewußt, regte die Frage überhaupt für dort
erst im Jahre 1901 an. Nach längeren Verhandlungen erging auf Grund
einer Weisung von Berlin unter dem 31. Januar 1902 an die Bezirks- und
Distriktsämter im Hererolande nachstehende Weisung des Gouverneurs:
».... Die pp. ersuche ich ergebenst, hiernach festzustellen, welche
Reservate für die einzelnen Hererostämme gewünscht werden. Das
Bezirksamt Windhuk wird voraussichtlich deren mehrere in Vorschlag
bringen müssen. Für die übrigen Verwaltungsbehörden dürfte je eins
genügen, da auch nur je ein geschlossener Hererostamm in deren Bezirk
wohnhaft ist.
»Um übertriebenen Forderungen, die namentlich seitens der Mission
zu erwarten sind, zu begegnen, bitte ich, bei den bezüglichen
Besprechungen mit Missionaren und Häuptlingen stets den Begriff
»Reservat« klar festzuhalten. Dieser Begriff geht dahin, daß das zum
Reservat erklärte Land seitens der Eingeborenen nie verkauft werden
darf, daß aber alles übrige Land nach wie vor in deren Eigentum
verbleibt und dieselben niemand zu dessen Verkauf zwingen kann. Die
Mission hat zunächst mit den Reservaten an sich nichts zu tun, doch
ist es naturgemäß, wenn die letzteren sich um die Missionsstationen
herum gruppieren und wenn dann die Missionare versuchen werden,
mittels besonderer Abmachungen mit den Eingeborenen sich innerhalb
der Reservate unter Ausschluß aller übrigen Weißen gewisse Rechte zu
sichern. Unter diesem Gesichtspunkte der drohenden Monopolisierung
einerseits, anderseits aber auch der Sicherung der Zukunft der
Eingeborenen sind daher die Lage und der Umfang der Reservate
festzusetzen. Auch ersuche ich, bei den Verhandlungen zu betonen, daß
die Schaffung der Reservate selbst vorläufig noch nicht in allzu naher
Zeit in Aussicht zu nehmen sei.
»Im übrigen verweise ich auf die Allerhöchste Verordnung vom 10. April
1898.«
Die hieraus eingegangenen Vorschläge wurden einstweilen zurückgelegt,
bis ich Gelegenheit hatte, während eines Heimaturlaubes im Jahre 1902
in der Sache persönlich im Kolonialamt Vortrag zu halten. In einer
Konferenz zu Berlin, November 1902, bei der auch der Missionsinspektor
Dr. Schreiber zugegen war, wurde beschlossen: 1. Im Gebiet von
Otjimbingwe jetzt schon ein förmliches Reservat zu bilden. 2. In den
übrigen Gebieten des Hererolandes lediglich sogenannte »papierne«
Reservate festzulegen, d. h., es sollten durch eine Kommission
einstweilen diejenigen Gebiete bezeichnet werden, die in Zukunft für
den Fall der Einrichtung fester Reservate in Betracht kämen. In diesen
Gebieten sollten dann Landveräußerungen schon jetzt nur in dringenden
Ausnahmefällen zugelassen werden.
Nachdem ich in das Schutzgebiet zurückgekehrt war, erging demnächst
unter dem 21. Mai 1903 an die Verwaltungsbehörden im Hererolande
folgendes Rundschreiben:
»Die pp. ersuche ich um Vorschläge über die in Aussicht genommenen
Reservatbildungen, wobei ich jedoch dringend festzuhalten bitte, daß
nur annehmbare Vorschläge eingereicht werden, und verweise in dieser
Beziehung auf die Verfügung vom 31. Januar 1902. Die auf letztere
eingegangenen Vorschläge entsprechen nicht immer dieser Anforderung.
Ein Stamm wie derjenige des Häuptlings Tjetjo mit vielleicht 2000
Seelen bedarf nur ein bis zwei guter Wasserstellen nebst dem dazu
gehörigen Weideland. Zu weitgehend sind auch die Vorschläge, die
seinerzeit für die Stämme von Omaruru und Okahandja-Waterberg
eingereicht worden sind. Als annehmbar können -- um dies zu wiederholen
-- nur Vorschläge bezeichnet werden, die 1. nicht allzu ausgedehnte
Gebiete beanspruchen, 2. nicht verkehrsreiche Plätze in Aussicht
nehmen, deren Besiedlung durch Weiße bereits in Angriff genommen oder
zu erhoffen ist.
»Den gelegentlich der Missionskonferenz in Windhuk zusammengetretenen
Herero-Missionaren habe ich die vorstehenden Gesichtspunkte
auseinandergesetzt und im großen und ganzen Verständnis gefunden.
Indessen sind doch von dieser Seite Versuche zu weitergehenden
Anforderungen zu erwarten, als die Regierung sie zu bewilligen vermag.
»Wie aus den Beschlüssen der Kommission hervorgeht, ist bis jetzt
einzig und allein das Reservat von Otjimbingwe bewilligt. In diesem
Stammesgebiete war solches möglich, da die Eisenbahn dessen Entwicklung
bereits festgelegt hat. Ich ersuche den Distriktschef von Karibib,
in Gemeinschaft mit dem Missionar von Otjimbingwe die Grenzen des
künftigen Reservats nunmehr im Gelände festzulegen und das Ergebnis
zur Genehmigung hierher einzureichen. Sämtliche bereits von Weißen
gekauften Farmen müssen selbstredend außerhalb des Reservats bleiben,
daran anschließend auch diejenigen Farmen, die voraussichtlich noch
ein Kaufobjekt für Ansiedler bilden könnten. Auch ist die Mission
zu verpflichten, einem etwaigen späteren Bergwerksbetrieb innerhalb
des Reservats keinerlei Hindernisse in den Weg zu legen. Daß dies
die Eingeborenen nicht tun werden, darf wohl als selbstverständlich
angenommen werden.
»Zu der Kommission, welche die Grenzen des Reservats festlegt, sind
auch zwei Ansiedler hinzuzuziehen. Den einen wählt der Distriktschef,
den zweiten der Missionar. Ob auch zur Festlegung der vorzubereitenden
Reservate bereits Kommissionen gebildet werden sollen, stelle ich
anheim. Diese Reservate können bei eintretendem Bedürfnis jederzeit
wieder geändert werden.«
Nachdem die Vorschläge eingegangen waren, wurde unter dem 8. Dezember
1903 ein Teil des Gebietes von Otjimbingwe zum unveräußerlichen
Reservat des dortigen Stammes erklärt, in den Distrikten Okahandja
und Gobabis dagegen sogenannte papierne Reservate festgelegt. Die
Bestimmung der Grenzen für ein solches im Bezirk Omaruru wurde dagegen
vorläufig ausgesetzt, da mittlerweile die Otavi-Gesellschaft gegründet
worden war und sonach ein Eisenbahnbau durch das dortige Gebiet in
Aussicht stand, den abzuwarten rätlicher erschien, da in seinem Gefolge
sich im Bezirk die Besitzverhältnisse verschieben mußten.
Bei Festsetzung dieser Reservate im Hererolande, auf welche die
Mission schon so lange gedrungen hatte, mußte angenommen werden, daß
es den Hereromissionaren bei ihrer Beherrschung der Landessprache
gelungen wäre, den Eingeborenen die Bedeutung wie auch den Nutzen
unveräußerlicher Reservate klarzumachen. Außerdem kamen noch drei
Monate vor dem Aufstande die Großleute der Hereros unter Führung des
Distriktschefs von Okahandja zur Besprechung zu mir nach Windhuk.
Hierbei habe auch ich ihnen persönlich die Bedeutung der Reservate für
ihre Zukunft klarzulegen versucht. Ich habe sie auf ihre leichtsinnige
Schuldenwirtschaft hingewiesen und hinzugefügt, daß diese den Anlaß zur
Aufrollung dieser Frage gegeben habe. Besonders aber habe ich betont,
daß auch das nicht zum Reservat erklärte Hereroland ihr, der Hereros
Eigentum bliebe, das sie nach Belieben verkaufen oder auch behalten
könnten. Als Zeichen, daß mich wenigstens die Großleute verstanden
hatten, glaubte ich den Zwiespalt auffassen zu dürfen, der nunmehr
zwischen der Partei des Oberhäuptlings Samuel und derjenigen des mehr
zur Wirtschaftlichkeit neigenden Unterhäuptlings Assa Riarua zutage
trat. Die erstere wollte die Reservate möglichst klein, die letztere
möglichst groß bemessen haben, die eine, um auch ferner viel Land
verkaufen zu können, die andere, um für alle Zeiten viel Weideland zu
behalten. Ich selbst habe mich entschieden auf die Seite der letzteren
gestellt.
Erst nach Ausbruch des Aufstandes tauchten Gerüchte auf, die
Reservatsfrage sei mit ein Anlaß zu ihm gewesen. Aus dieser Tatsache
würde man zwei Schlüsse ziehen können. Entweder, daß die Mission an
diese Frage ohne Fühlung mit der Masse des Hererovolkes herangetreten
sei, oder daß dessen Großleute die Bedeutung der Sache doch nicht
verstanden, vielleicht aber auch nachträglich absichtlich so getan
hätten. Die Regierung ihrerseits würde keinerlei Interesse gehabt
haben, die Frage jetzt schon aufzurollen. Wäre nur die geringste
Unzuträglichkeit zu erwarten gewesen, so hätte sie anstandslos bis in
spätere Zeiten vertagt werden können.
»Kein Weißer kann je ein Kafferngehirn verstehen«, sagt mit Recht ein
altes afrikanisches Sprüchwort. Jedenfalls haben wir in der Landfrage
die Hereros nicht verstanden, und sie uns auch nicht. Außerdem müssen
die Hererogroßleute ein falsches Spiel gespielt haben. Kein Mensch
hat diese je zu einem Landverkauf gezwungen. Im Gegenteil, sie wurden
nicht nur durch die Verwaltungsbeamten, sondern auch durch die
Missionare, außerdem aber auch der Oberhäuptling selbst durch mich
persönlich oft genug belehrt und ermahnt, sie sollten endlich ihrem
wilden Schuldenmachen und der damit verbundenen Landverschleuderung ein
Ende setzen. Alles vergeblich! An ihrer unüberwindlichen Genußsucht,
verbunden mit Arbeitsscheu, prallten alle Ermahnungen ab. Hierüber ist
zweifellos die Masse des Hererovolkes nie aufgeklärt worden, vielmehr
haben der Oberhäuptling und die Großleute ihre Landverschleuderungen
anscheinend mit einem »Drucke« seitens der deutschen Regierung
entschuldigt.