Wenn man der Stellungnahme Rathenaus und seines Kreises für das

Elektrizitätsmonopol in der oben geschilderten Art neben den

objektiven, volkswirtschaftlichen Gründen auch so etwas wie ein

subjektives, sozusagen -- im erlaubten Sinne -- eigennütziges

Motiv unterlegen wollte, so könnte es im folgenden liegen: Der

kluge Realpolitiker, der sich bei allem Gedankenschwung nie an

Unmöglichkeiten klammerte, dessen Stärke darin bestand, immer nur

zu wollen, was er konnte, hatte wohl erkannt, daß die Tendenz zum

Staatsmonopol so stark sei, daß ihr auf die Dauer nicht Widerstand

zu leisten war. Gewisse Widerstände, denen Konzessionsanträge von

Privatgesellschaften für Großkraftwerke seit einiger Zeit bei der

Regierung begegneten, zeigten ihm, daß man dort die Zukunft nicht zu

„präjudizieren“, sondern sich die Freiheit des Handelns zu erhalten

wünschte. War sich die Privatunternehmung aber einmal klar darüber

geworden, daß sie die Zukunft auf dem Gebiete der Stromerzeugung

nicht mehr so würde beherrschen können wie die Vergangenheit und

zum Teil auch noch die Gegenwart, so war es für sie unklug, sich

gegen eine doch unvermeidliche Entwickelung zu sträuben, schließlich

besiegt zu werden und unter Bedingungen kapitulieren zu müssen, die

sie dann nicht mehr stellen, mit bestimmen oder auch nur beeinflussen

könnte. Bis zur Rolle des Expropriierten hat sich Emil Rathenau nie

drängen lassen. Er hielt es in solcher Lage für besser, mit den

Zukunftsmächten in einem Zeitpunkte zu paktieren, in dem er ihnen noch

als Gleichstarker, Ebenbürtiger, in freier Verhandlungs-, Forderungs-

und Konzessionsfähigkeit gegenübertreten konnte. Er wollte lieber

beizeiten einen Teil seiner Macht und seines Besitzes an Kräfte,

deren schließliche Überlegenheit er erkannt hatte, hergeben, um sich

durch dieses Opfer den anderen Teil zu erhalten, anstatt später einmal

alles zu verlieren. Auf unseren Fall übertragen: Rathenau hielt es

für richtiger und vorteilhafter, früh ein Strommonopol vorzuschlagen,

auf dessen Konstruktion und Beschaffenheit er bestimmend einwirken

konnte, statt schließlich eins nehmen zu müssen, bei dessen Formung und

Verwaltung er ausgeschaltet sein würde. Sein Elektrizitätsmonopol mit

der Zentralkraftherstellung durch den Staat und der Verteilung durch

die bisherigen Privatunternehmer läßt auch deutlich die Aufteilung der

Macht, des Besitzes, der produktiven und ertragsfähigen Arbeit zwischen

Staat und Privatindustrie erkennen.

Genau nach diesem diplomatischen Rezept hatte sich Rathenau bereits

vorher mit einem anderen -- kleineren, wenn auch für die Zeit seiner

Geltung sehr wichtigen -- Problem abgefunden, nämlich dem Problem der

+kommunalen+ und sonstigen +öffentlich-korporativen Einfluß-

und Besitzansprüche+ auf dem Gebiete der Elektrizitätserzeugung.

Die Gefahr war auch hier die völlige Überführung der Stromversorgung

und Stromverteilung auf die Gemeinden, Kreise, Provinzen usw. und

damit die Expropriierung der Privatindustrie gewesen, die Lösung wurde

in der +gemischt-wirtschaftlichen Unternehmung+ gefunden. Diese

ist im Verhältnis zum staatlichen Elektrizitätsmonopol, der Betriebs-

und Verwaltungsform der Größtkraftversorgung von morgen, das Gewand,

das die Großkraftversorgung der letzten Vergangenheit und zum Teil

auch noch der Gegenwart sich geschaffen hat. Eine Schöpfung, die im

+Prinzip+ bereits wieder überholt und überwunden ist, in der

Praxis aber die Verhältnisse gegenwärtig noch stark beherrscht. Ist das

Elektrizitätsmonopol die Rechts- und Betriebsform, der die zentrale

Fernkraftversorgung zudrängt, so ist die gemischt-wirtschaftliche

Unternehmung die typische Rechtsform der +Überlandzentrale+.

Um die ganze Atmosphäre, die historische Bedingtheit zu

verstehen, in der sich die gemischt-wirtschaftliche Unternehmung

entwickelte, muß man etwas weiter ausholen und sich kurz die

Entwicklung des +Staatssozialismus+ vergegenwärtigen, ehe

man sich dem für uns in Betracht kommenden damit verschwisterten

+Kommunalsozialismus+ zuwenden und neben dem technischen auch den

öffentlich-wirtschaftlichen Wurzelboden der gemischt-wirtschaftlichen

Unternehmung verstehen lernen kann.

Eine Zeitlang hat es den Anschein gehabt, als ob der Staats- und

Kommunalsozialismus mit raschen Schritten das wirtschaftliche Gebiet

mit Beschlag belegen wolle, das den von ihm bereits beherrschten

Verwaltungsfeldern benachbart oder verwandt ist. Nachdem das Reich und

die Einzelstaaten mit bedeutendem Organisations- und Finanzerfolge die

großen Verkehrsmittel, wie Eisenbahnen, Post, Telegraph und Telephon,

verstaatlicht hatten, nachdem auch in den Kommunen vielfach mit Erfolg

versucht worden war, Anstalten lokaler Ausbreitung und öffentlichen

Charakters, wie Straßenbahnen, Schlachthäuser, Wasserwerke, Gas-

und Elektrizitätswerke, in eigenen Betrieb zu nehmen, schien die

Entwicklung darauf hinzuzielen, die privatwirtschaftlichen Reste

innerhalb dieses von der Theorie bereits mit Entschiedenheit für

die öffentliche Unternehmung in Anspruch genommenen Gebietes auch

praktisch zu verdrängen. Es gab eine Zeit -- und sie liegt gar nicht

einmal weit zurück --, in der es zum Beispiel für die städtischen

Verwaltungsorgane, für die Presse und die Bürgerschaft von Berlin

außer Zweifel stand, daß alle Straßenbahnen und Elektrizitätswerke

beim Erlöschen der Privat-Konzessionen städtisch werden müßten; in der

es das Ziel jeder großzügigen Gemeindepolitik war, alle derartigen

Anstalten in kommunale Verwaltung zu bringen, einerseits um die

Anstalten den öffentlichen Gesichtspunkten besser und unabhängiger von

privaten Unternehmerinteressen dienstbar zu machen, andererseits auch,

um die aus den Anstalten erzielten Unternehmergewinne den Kommunen in

vollem Umfang zuzuführen.

Der Kreis der für den öffentlichen Betrieb geeigneten Unternehmungen

erweiterte sich immer mehr. Die bereits öffentlich betriebenen

Gewerbe zogen andere nach sich, die als Hilfsgewerbe für sie wichtig

waren. Der preußische Staat errichtete in Westfalen staatliche

Kohlenbergwerke, um den Kohlenbezug für seine Bahnen sicherzustellen

und sich von der Preisdiktatur des Kohlensyndikats unabhängig zu

machen. Das war in einer Zeit, in der die Kartellbildungen noch neu

waren und, namentlich was die Roh- und Halbstoffindustrien anlangt,

nicht nur bei den Konsumenten, sondern auch bei den Regierenden

Beklemmungen erweckten und Gegenwehr erheischten. Den schlüpfrigen

Boden eines Kartellgesetzes scheute man sich zu betreten, da man

nicht wußte, wie sich die neuen Organisationen entwickeln würden, da

man auch fürchtete, für die Gesamtwirtschaft vielleicht fruchtbare

(und tatsächlich außerordentlich fruchtbar gewordene) Möglichkeiten

durch Bureaukratismus und Polizeimaßregeln zu verbauen. So versuchte

man es mit einer indirekten Methode der Sicherung, indem man in

staatlichen Konkurrenzwerken Gegengewichte gegen die Überspannung

des Unternehmereigennutzes zu schaffen suchte. Aus dieser Stimmung

heraus motivierte man die neuen Unternehmungen nicht nur mit

den fiskal-wirtschaftlichen Beweggründen der Sicherstellung des

Kohlenbedarfs für die staatlichen Bahnen, sondern man stellte sie

auch unter die Gesichtspunkte der Wahrung allgemeiner Bürger- (das

heißt Verbraucher-)Interessen. Es mag dahingestellt sein, ob man

sich damals klar darüber war, wie weit man mit solchen immerhin nur

in beschränktem Umfange vorgenommenen Experimenten das angestrebte

Ziel überhaupt erreichen konnte, oder ob man mit der Möglichkeit

rechnete, diesen Experimenten im Erfolgsfalle eine breitere Basis

zu geben, oder ob man vielleicht nur aus einer Stimmung, nicht aus

einem durchdachten Plane heraus staatssozialistischen und auch

bodenreformerischen Bestrebungen, die sich damals zu einem System

gerundet hatten, eine Konzession machen wollte. Jedenfalls griff die

staatssozialistische Theorie die vereinzelten Eroberungszüge, die die

öffentliche Unternehmung aus dem Gebiet der Kommunikationsmittel in

das Gebiet der Produktionsmittel unternahm, sofort begeistert auf und

verallgemeinerte sie zu Forderungen, nach denen die Bodenschätze und

Bodenwerte eines Landes nicht von einzelnen Unternehmern nach Belieben

ausgenutzt werden dürften, sondern im Interesse der Allgemeinheit

verwendet werden müßten. Damit war eine Atmosphäre geschaffen,

in der es auch im kommunalen Leben als überaus rückständig galt,

Unternehmungen öffentlicher Art mit lokal umgrenztem Wirkungskreise

privaten Unternehmern zu überlassen.

Es ist aber bald ein Rückschlag eingetreten. Er mußte eintreten, da

es sich zeigte, daß staatssozialistische Experimente, auf schmaler

Grundlage zaghaft und ohne volle Konsequenz ausgeführt, ohne

organische Umbildung des ganzen Wirtschaftslebens auf ungünstige

Betriebsbedingungen angewiesen, ohne Monopolrechte dem in vielen

Dingen freieren Wettbewerb der Privatunternehmer unterlegen, keinen

überzeugenden und namentlich keinen schnellen Erfolg haben konnten.

Die Verstaatlichung der Eisenbahnen gelang, weil hier ein Monopol

geschaffen wurde, dessen ganze Organisation dem bureaukratischen

Apparat entgegenkam und dessen Betrieb mehr die verwaltende als die

propagandistische Seite der Kaufmannstätigkeit in Anspruch nahm. Die

Ordnung, die Sicherheit, die Einheitlichkeit bedeuteten hier mehr

als die bloße geschäftliche Nutzwirkung, die möglicherweise beim

Privatbetriebe größer gewesen wäre als beim Staatsbetriebe. Was aber

für die Kommunikationsmittel galt, das galt nicht in gleicher Weise

für die Produktionsmittel. Die teurere Betriebsweise des Staates,

die im bureaukratischen Betriebe wie in der staatssozialistischen

Idee begründeten Hemmungen des unternehmerischen Agens, würden auch

bei einer vollständigen Verstaatlichung vieler Produktionsmittel

(namentlich solcher, die in ihrem Absatzradius nicht auf die

Staatsgrenzen beschränkt, sondern auf den Ausfuhrmarkt angewiesen

sind) den volkswirtschaftlichen Nutzeffekt der Industrien

herabgedrückt haben, ohne daß diese Nachteile auf der anderen Seite

durch so große Vorteile wie bei den Eisenbahnen aufgewogen worden

wären. Ganz besonders augenfällig mußte diese Unterlegenheit des

staatlichen Betriebes in Erscheinung treten, als der Staat auf

privatkapitalistischem Boden mit der Privatindustrie in Wettbewerb

trat, als er sich nicht die monopolistische Form schuf, die seiner

Verwaltungsmethode entsprach. Hier mußte er den Kürzeren ziehen, nicht

nur weil seine Arbeits- und Verwaltungsweise weniger beweglich war,

sondern auch weil er in seiner Unternehmerpolitik naturgemäß sozialer

und rücksichtsvoller sein mußte als die Privatindustrie.

Die Tatsache, daß die staatssozialistischen Eroberungszüge in das

Gebiet der Produktionsmittel, geführt mit dem Rüstzeug und auf dem

Boden der kapitalistischen Wirtschaftsordnung, unergiebig ausgelaufen

sind und auslaufen mußten, schien vor dem Kriege fast festzustehen.

Was der Krieg an +unfreiwilligen+ und durch die Verhältnisse

erzwungenen staatssozialistischen Verwirklichungen umfassenderer Art

gebracht hat, welche Erfahrungen -- sie schienen zuerst günstiger, dann

wieder ungünstiger zu sein, als man erwartet hatte -- dabei gemacht

wurden, braucht uns hier ebenso wenig zu interessieren wie die Folgen,

die sich daraus ergeben werden. Denn wir sprechen von dem Zeitpunkt

und den Zeitverhältnissen, aus denen die gemischt-wirtschaftliche

Unternehmung historisch entstand und die wir in ihren Ursachen und

Anlässen zu erklären haben.

In dieser Zeit war nun die Folge der wenig erfolgreichen

staatssozialistischen Experimente, daß die Stimmung in den Kreisen der

Regierenden unsicher wurde, und neues Feld für staatssozialistische

Versuche nicht mehr zu gewinnen war. Der Fiskus, der bei der ganzen

Sache viel riskiert und wenig gewonnen hatte, sträubte sich und

verlangte aus dem Spiel gelassen zu werden, und somit war der

Bildung von Unternehmungen, die eine rein staatliche Verwaltung

und beträchtliche staatliche Mittel erforderten, zunächst der Weg

erschwert. Dennoch war die Luft inzwischen mit staatssozialistischen

Ideen derart getränkt worden, daß ein völliger Rückzug nicht mehr gut

möglich war. So kam man denn schließlich zu dem +Aushilfsgebilde+

der +halböffentlichen Betriebs- und Verwaltungsform+. Verschiedene

brennende Probleme der Industriepolitik suchte man mit ihr zu

bewältigen. So stellte die Diamantenregie Dernburg-Fürstenbergs ein

gelungenes, für die Privatunternehmung und den Staat vorteilbringendes

Beispiel, die Regelung des Kaliabsatzes, die der Industrie als

solcher nur Unsegen und dem Staate keinerlei Vorteil brachte, ein

mißglücktes Beispiel dieser halbstaatlichen Verwaltungsform dar.

Alle diese Experimente liegen aber nicht mehr ausschließlich in der

Richtung des Staatssozialismus; sie laufen nicht lediglich auf eine

Regulierung, Machtbeschränkung und Erziehung der Produzenten im

staatlichen und Konsumenten-Interesse hinaus. Zu derselben Zeit, da

der Staat seine Bemühungen, den großen Unternehmerorganisationen mit

Staatssozialismus beizukommen, fast schon aufgeben wollte, hatten die

Unternehmer erkannt, welche Möglichkeiten ihnen der Staatssozialismus

für die Aufrechterhaltung ihrer künstlichen Marktregelungen zu

bieten vermochte. Das Argument, daß man die wirtschaftliche Lage,

wie sie durch die ehemals als Feinde bekämpften Kartelle seit Jahren

befestigt worden war, im volkswirtschaftlichen Interesse nicht

zusammenbrechen lassen dürfe, daß aus der Auflösung dieser oder jener

„bewährten Organisation“ unberechenbare Folgen sich ergeben würden,

wurde nicht selten als Vorspann für die Forderung oder Verwirklichung

halböffentlicher Regelungen von den privaten Unternehmern selbst

benutzt und die Verbraucher mußten noch froh sein, wenn bei derartigen

auf Anregung der Produzenten vorgenommenen Regelungen durch gewisse

Lieferungsvorschriften auch auf sie Rücksicht genommen wurde.

Diese ganze Hemmung und Umbiegung einer in ihrer Art und Richtung

anfänglich recht entschiedenen Bewegung ist aber nicht lediglich auf

die obengeschilderte wirtschaftliche und betriebliche Überlegenheit

der Privatindustrie über die Staatsindustrie (wohlgemerkt, wenn sie

nach dem System und auf dem Boden der Privatindustrie arbeitet),

sondern auch auf die Überlegenheit der privatwirtschaftlichen

+Finanztechnik+ über die staatswirtschaftliche zurückzuführen. Es

ist durchaus kein Zufall, daß die Resignation des Staatssozialismus

mit dem damals vielleicht vorläufigen, aber doch recht entschiedenen

+Siege der Industrieaktie+, ja sogar der Industrieobligation,

über die Staatsrente zeitlich zusammenfiel. Einstmals besaß die

staatliche Unternehmung vor der privaten den einen, manche Nachteile

ausgleichenden Vorteil der wesentlich billigeren Geldbeschaffung.

Hier hat die neuere Entwicklung abschwächend gewirkt. Als der Staat

noch sein Leihgeld mit nur 3 oder 3½% zu verzinsen brauchte, die

Privatindustrie aber für das ihrige 5 bis 6% oder noch mehr zahlen

mußte, bestand hinsichtlich der Sicherheit und Stabilität zwischen

Staats- und Privatpapieren eine scharfe Trennungslinie. Auch heute sind

Staatsanleihen theoretisch noch sicherer als die besten Privatpapiere,

aber je mehr die großgewerblichen Kartelle und Trustgebilde die

privatindustrielle Rente ausgeglichen und befestigt haben, um so

mehr ist die +praktische+ Sicherheitsgrenze verwischt worden.

Dazu kam, daß die zunehmende Industrialisierung unserer Wirtschaft

schon im Frieden eine andauernde Verteuerung der Lebenshaltung und

ein andauerndes Sinken des Geldwerts im Gefolge hatte, wodurch der

Rentner veranlaßt worden ist, auf eine höhere Verzinsung seines

Kapitals hinzuarbeiten. Es war eben die Rückwirkung der überwiegend im

Produzenteninteresse liegenden Wirtschaftspolitik, die der Staat in

den letzten Jahrzehnten getrieben hatte und vielleicht mit Rücksicht

auf die Gesamtwirtschaft und ihre Stellung im Wettbewerb auch treiben

mußte, daß der Staat nun diese Politik bei seiner Finanzgebarung am

eigenen Leibe nachteilig zu spüren bekam. Jedenfalls hatte diese

Entwicklung, welche die althergebrachte, in der Finanzwissenschaft

beinahe zum Dogma gewordene Lehre von dem Abstand zwischen Staatsrente

und Industriepapier zuungunsten der Staatsrente verschob, für eine

Weiterbildung der staatssozialistischen Ansätze starke finanzpolitische

Hemmungen geschaffen.

Die zurückflutende Welle der staatssozialistischen Bewegung hat

naturgemäß auch die Entwicklung des +Kommunalsozialismus+, die

an sich schon durch allerlei Reibungen in ihrem zeitweilig kräftigen

Vorwärtsdrängen gehemmt worden war, nicht unberührt gelassen. Das

bureaukratische Betriebssystem ist mit seinen Nachteilen und Vorteilen

in der Kommune und der sonstigen öffentlichen Körperschaft ungefähr

dasselbe wie im Staate. Das schwerfällige Rechnungs- und Haushaltswesen

der öffentlichen Gemeinschaften, das ohnehin die Beweglichkeit und

Elastizität der privaten Unternehmertätigkeit nicht zuläßt, macht

sich vielleicht in den Kommunen noch störender bemerkbar, weil

bei ihnen nicht nur der eigene Instanzenzug, sondern auch der der

übergeordneten Staatsbehörde zu berücksichtigen ist. Selbst wenn eine

Kommune Unternehmungen in eigenen Betrieb übernehmen wollte, ist ihr

dies häufig (man denke an die Erfahrungen der Stadt Berlin in der

Straßenbahn-Verstadtlichungsfrage und bei dem Ankaufsgebot auf das

Tempelhofer Feld) durch die Staatsregierung erschwert, wenn nicht ganz

unmöglich gemacht worden.

Ein weiterer und sehr wichtiger Grund, der einer allzustarken

Ausdehnung des Kommunalsozialismus -- selbst wenn betriebliche

Gründe, von denen noch die Rede sein wird, ihm nicht von selbst

schon gewisse Schranken gezogen hätten -- hinderlich werden mußte,

war wieder die Finanzierungsfrage, die sich für die Kommunen noch

schwieriger gestaltete als für den Staat. Der Kapitalmarkt, schon

an sich den festverzinslichen Rentenwerten nicht mehr so geneigt

wie früher, vermochte die sich von Jahr zu Jahr häufende Menge von

Stadt- und Kommunalanleihen nicht mehr aufzunehmen; das Wettrennen

zwischen den Staaten, Kommunen, Bodenkreditanstalten und industriellen

Unternehmungen um den günstigsten Platz auf dem Anleihemarkte

drohte diesen der Schonung dringend bedürftigen Markt völlig zu

desorganisieren. Die Städte hatten unter diesen Umständen Mühe,

ihren bei den erhöhten Anforderungen der modernen Kommunalpolitik

schon an und für sich stark angeschwollenen Geldbedarf für reine

Verwaltungszwecke recht und schlecht zu decken. Die Aufgaben des

Kommunalsozialismus mußten so nach Möglichkeit eingeschränkt oder

zurückgestellt werden, und sie ließen sich leichter zurückstellen

als die übrigen öffentlichen Aufgaben. Man kann der Regierung

infolgedessen nicht so unrecht geben, wenn sie die Kommunen mehrfach

zur Einschränkung ihrer Anleiheausgaben aufgefordert und so indirekt

auf eine Eindämmung des reinen Kommunalsozialismus hingewirkt hat.

Emil Rathenau, der diese Entwickelung frühzeitig erkannt hatte,

machte verschiedene Versuche, um aus ihr Nutzen zu ziehen oder doch

die sich daraus für die Elektrizitätsbewegung ergebenden Nachteile

zu beseitigen. Ein erster Versuch in dieser Richtung, der darin

bestand, +Elektrotreuhandbanken+ zu errichten, die den Kommunen

und Korporationen zur Errichtung von Elektrizitätsunternehmungen

Obligationenkredit einräumen sollten, führte zu keinem rechten

Ergebnis. Dagegen bürgerte sich die ähnlichen Zwecken dienende

gemischt-wirtschaftliche Unternehmung ziemlich schnell und umfassend

ein und die Kommunalpolitik nahm bereitwillig diese Form an, als das

Großgewerbe -- den Zeichen der Zeit folgend -- sie ihr sozusagen auf

halbem Wege entgegenbrachte. Man hat sie hier sogar in verhältnismäßig

kurzer Zeit praktisch wirkungsvoller auszugestalten vermocht, als dies

dem Staat gelungen ist. Allerdings gerade denjenigen Vorteil, den

der theoretische Befürworter und Ausgestalter dieser Form, Geheimrat

Freund, vielleicht als den ausschlaggebenden angesehen hat, konnte sie

nicht erbringen. Sie vermochte nicht mit der privatwirtschaftlichen

Initiative und Beweglichkeit die billigere Geldbeschaffung der Kommunen

zu vereinigen, eben weil eines der Hauptmotive zu ihrer Bildung und

zur Abkehr der Kommunen von eigenen Betrieben die Überspannung des

Kommunalkredits gewesen ist.

Anwendung gefunden hat die Form der gemischt-wirtschaftlichen

Unternehmung bisher hauptsächlich bei Elektrizitätswerken (Kraft-,

Lichtwerken und elektrischen Bahnen), Kleinbahnbetrieben, und mit

schwächeren Ansätzen auf dem Gebiet der Grundstücksunternehmung. Im

nachfolgenden soll ausschließlich von dem uns im Rahmen unserer Arbeit

vornehmlich angehenden Anwendungsgebiet der Elektrizitätsbetriebe die

Rede sein.

Will man verstehen, warum gerade das +elektrische Lokal-

und Überlandunternehmen+ die Hauptanwendungsform für die

gemischt-wirtschaftliche Unternehmung geworden ist, so muß

man notwendig auf die Entstehung und Geschichte der lokalen

Elektrizitätsunternehmungen zurückgehen. Sie gehörten im Anfang nicht

zu jenen Betrieben, die mit städtischen Mitteln und in städtischer

Verwaltung errichtet wurden. Das hat seinen Grund vor allem darin, daß

vor der Elektrizitätszentrale die Gasanstalt da war. Die Errichtung der

ersten lokalen Zentralbeleuchtungsanstalt war naturgemäß eine wichtige

Angelegenheit jeder einigermaßen fortgeschrittenen Kommunalpolitik.

Es bildete eine fast unerläßliche Aufgabe jeder größeren Kommune,

eine zentrale Beleuchtung einzuführen, die nicht nur eine helle

Lichtwirkung, sondern auch eine bequeme Bedienung ermöglichte. Diese

Möglichkeit bot zuerst das Gas, und da die Privatunternehmung nicht

mit einer an der Gasherstellung interessierten Spezialindustrie

zusammenhing, und da sich überdies die Städte damals noch nicht damit

befreunden konnten, ihren Straßengrund der privaten Röhrenverlegung

preiszugeben, so mußten die Kommunen, wenn sie sich modernes Licht

schaffen wollten, die Gaszentralen und die verteilenden Röhrennetze in

vielen Fällen selbst errichten (wenngleich auch auf diesem Gebiete der

Privatunternehmung ein größeres Arbeitsfeld verblieb). Als dann geraume

Zeit später die elektrische Beleuchtung aufkam, zögerten die Kommunen,

die ja ihr Beleuchtungssystem in eine immerhin moderne Verfassung

gebracht hatten, neben ihren Gaswerken noch Elektrizitätswerke zu

bauen. Das Bedürfnis dafür schien nicht unbedingt vorhanden zu sein,

zumal da die Gasbeleuchtung den Kampf mit der Elektrizität tatkräftig

und lange Zeit erfolgreich führte. Das Elektrizitätswerk stellte zudem

eine technisch wesentlich kompliziertere, in ihrem Betriebe besonders

in der ersten Zeit schwerer zu übersehende Unternehmung dar als die

Gaszentrale. Auch beschränkte sich die Elektrizität nicht auf das

Beleuchtungsgebiet, vielmehr griff sie in der Form von Antriebsenergie

für alle Arten von Maschinen direkt auf das industrielle Leben über

und in den allgemeinen Produktionsprozeß hinein. Man scheute sich

daher in kommunalen Kreisen zunächst, eine so vielfältige und schwer

übersehbare Produktion in eigene Verwaltung zu übernehmen. Da griff

denn die Elektrizitätsindustrie -- als Großinteressentin an der

Ausbreitung der elektrischen Energie -- wie wir dies in unserem Buche

bereits ausführlich geschildert haben, mit privater Initiative ein.

Die privaten Elektrizitätswerke, an die zumeist auch elektrische

Straßenbahnnetze angeschlossen wurden, entwickelten sich trotz der

beträchtlichen Abgaben, die an die Kommunen zu entrichten waren,

so nutzbringend, daß die Privatindustrie gern die ganze kommunale

Elektrizitätsversorgung dauernd in ihrer Hand behalten hätte. Je mehr

aber die hohe Nutzwirkung der Stromerzeugung ersichtlich wurde, desto

mehr zeigte sich bei den Kommunen das Bestreben, diese Quelle reichlich

strömender Gewinne völlig für sich mit Beschlag zu belegen. Es kam

die Periode, in der allenthalben die Verstadtlichung der elektrischen

Kraftwerke und Straßenbahnen angestrebt und vielfach auch durchgesetzt

wurde.

Emil Rathenau und das elektrische Zeitalter · 第 34 / 41 段