Elektrizitätsmonopol in der oben geschilderten Art neben den
objektiven, volkswirtschaftlichen Gründen auch so etwas wie ein
subjektives, sozusagen -- im erlaubten Sinne -- eigennütziges
Motiv unterlegen wollte, so könnte es im folgenden liegen: Der
kluge Realpolitiker, der sich bei allem Gedankenschwung nie an
Unmöglichkeiten klammerte, dessen Stärke darin bestand, immer nur
zu wollen, was er konnte, hatte wohl erkannt, daß die Tendenz zum
Staatsmonopol so stark sei, daß ihr auf die Dauer nicht Widerstand
zu leisten war. Gewisse Widerstände, denen Konzessionsanträge von
Privatgesellschaften für Großkraftwerke seit einiger Zeit bei der
Regierung begegneten, zeigten ihm, daß man dort die Zukunft nicht zu
„präjudizieren“, sondern sich die Freiheit des Handelns zu erhalten
wünschte. War sich die Privatunternehmung aber einmal klar darüber
geworden, daß sie die Zukunft auf dem Gebiete der Stromerzeugung
nicht mehr so würde beherrschen können wie die Vergangenheit und
zum Teil auch noch die Gegenwart, so war es für sie unklug, sich
gegen eine doch unvermeidliche Entwickelung zu sträuben, schließlich
besiegt zu werden und unter Bedingungen kapitulieren zu müssen, die
sie dann nicht mehr stellen, mit bestimmen oder auch nur beeinflussen
könnte. Bis zur Rolle des Expropriierten hat sich Emil Rathenau nie
drängen lassen. Er hielt es in solcher Lage für besser, mit den
Zukunftsmächten in einem Zeitpunkte zu paktieren, in dem er ihnen noch
als Gleichstarker, Ebenbürtiger, in freier Verhandlungs-, Forderungs-
und Konzessionsfähigkeit gegenübertreten konnte. Er wollte lieber
beizeiten einen Teil seiner Macht und seines Besitzes an Kräfte,
deren schließliche Überlegenheit er erkannt hatte, hergeben, um sich
durch dieses Opfer den anderen Teil zu erhalten, anstatt später einmal
alles zu verlieren. Auf unseren Fall übertragen: Rathenau hielt es
für richtiger und vorteilhafter, früh ein Strommonopol vorzuschlagen,
auf dessen Konstruktion und Beschaffenheit er bestimmend einwirken
konnte, statt schließlich eins nehmen zu müssen, bei dessen Formung und
Verwaltung er ausgeschaltet sein würde. Sein Elektrizitätsmonopol mit
der Zentralkraftherstellung durch den Staat und der Verteilung durch
die bisherigen Privatunternehmer läßt auch deutlich die Aufteilung der
Macht, des Besitzes, der produktiven und ertragsfähigen Arbeit zwischen
Staat und Privatindustrie erkennen.
Genau nach diesem diplomatischen Rezept hatte sich Rathenau bereits
vorher mit einem anderen -- kleineren, wenn auch für die Zeit seiner
Geltung sehr wichtigen -- Problem abgefunden, nämlich dem Problem der
+kommunalen+ und sonstigen +öffentlich-korporativen Einfluß-
und Besitzansprüche+ auf dem Gebiete der Elektrizitätserzeugung.
Die Gefahr war auch hier die völlige Überführung der Stromversorgung
und Stromverteilung auf die Gemeinden, Kreise, Provinzen usw. und
damit die Expropriierung der Privatindustrie gewesen, die Lösung wurde
in der +gemischt-wirtschaftlichen Unternehmung+ gefunden. Diese
ist im Verhältnis zum staatlichen Elektrizitätsmonopol, der Betriebs-
und Verwaltungsform der Größtkraftversorgung von morgen, das Gewand,
das die Großkraftversorgung der letzten Vergangenheit und zum Teil
auch noch der Gegenwart sich geschaffen hat. Eine Schöpfung, die im
+Prinzip+ bereits wieder überholt und überwunden ist, in der
Praxis aber die Verhältnisse gegenwärtig noch stark beherrscht. Ist das
Elektrizitätsmonopol die Rechts- und Betriebsform, der die zentrale
Fernkraftversorgung zudrängt, so ist die gemischt-wirtschaftliche
Unternehmung die typische Rechtsform der +Überlandzentrale+.
Um die ganze Atmosphäre, die historische Bedingtheit zu
verstehen, in der sich die gemischt-wirtschaftliche Unternehmung
entwickelte, muß man etwas weiter ausholen und sich kurz die
Entwicklung des +Staatssozialismus+ vergegenwärtigen, ehe
man sich dem für uns in Betracht kommenden damit verschwisterten
+Kommunalsozialismus+ zuwenden und neben dem technischen auch den
öffentlich-wirtschaftlichen Wurzelboden der gemischt-wirtschaftlichen
Unternehmung verstehen lernen kann.
Eine Zeitlang hat es den Anschein gehabt, als ob der Staats- und
Kommunalsozialismus mit raschen Schritten das wirtschaftliche Gebiet
mit Beschlag belegen wolle, das den von ihm bereits beherrschten
Verwaltungsfeldern benachbart oder verwandt ist. Nachdem das Reich und
die Einzelstaaten mit bedeutendem Organisations- und Finanzerfolge die
großen Verkehrsmittel, wie Eisenbahnen, Post, Telegraph und Telephon,
verstaatlicht hatten, nachdem auch in den Kommunen vielfach mit Erfolg
versucht worden war, Anstalten lokaler Ausbreitung und öffentlichen
Charakters, wie Straßenbahnen, Schlachthäuser, Wasserwerke, Gas-
und Elektrizitätswerke, in eigenen Betrieb zu nehmen, schien die
Entwicklung darauf hinzuzielen, die privatwirtschaftlichen Reste
innerhalb dieses von der Theorie bereits mit Entschiedenheit für
die öffentliche Unternehmung in Anspruch genommenen Gebietes auch
praktisch zu verdrängen. Es gab eine Zeit -- und sie liegt gar nicht
einmal weit zurück --, in der es zum Beispiel für die städtischen
Verwaltungsorgane, für die Presse und die Bürgerschaft von Berlin
außer Zweifel stand, daß alle Straßenbahnen und Elektrizitätswerke
beim Erlöschen der Privat-Konzessionen städtisch werden müßten; in der
es das Ziel jeder großzügigen Gemeindepolitik war, alle derartigen
Anstalten in kommunale Verwaltung zu bringen, einerseits um die
Anstalten den öffentlichen Gesichtspunkten besser und unabhängiger von
privaten Unternehmerinteressen dienstbar zu machen, andererseits auch,
um die aus den Anstalten erzielten Unternehmergewinne den Kommunen in
vollem Umfang zuzuführen.
Der Kreis der für den öffentlichen Betrieb geeigneten Unternehmungen
erweiterte sich immer mehr. Die bereits öffentlich betriebenen
Gewerbe zogen andere nach sich, die als Hilfsgewerbe für sie wichtig
waren. Der preußische Staat errichtete in Westfalen staatliche
Kohlenbergwerke, um den Kohlenbezug für seine Bahnen sicherzustellen
und sich von der Preisdiktatur des Kohlensyndikats unabhängig zu
machen. Das war in einer Zeit, in der die Kartellbildungen noch neu
waren und, namentlich was die Roh- und Halbstoffindustrien anlangt,
nicht nur bei den Konsumenten, sondern auch bei den Regierenden
Beklemmungen erweckten und Gegenwehr erheischten. Den schlüpfrigen
Boden eines Kartellgesetzes scheute man sich zu betreten, da man
nicht wußte, wie sich die neuen Organisationen entwickeln würden, da
man auch fürchtete, für die Gesamtwirtschaft vielleicht fruchtbare
(und tatsächlich außerordentlich fruchtbar gewordene) Möglichkeiten
durch Bureaukratismus und Polizeimaßregeln zu verbauen. So versuchte
man es mit einer indirekten Methode der Sicherung, indem man in
staatlichen Konkurrenzwerken Gegengewichte gegen die Überspannung
des Unternehmereigennutzes zu schaffen suchte. Aus dieser Stimmung
heraus motivierte man die neuen Unternehmungen nicht nur mit
den fiskal-wirtschaftlichen Beweggründen der Sicherstellung des
Kohlenbedarfs für die staatlichen Bahnen, sondern man stellte sie
auch unter die Gesichtspunkte der Wahrung allgemeiner Bürger- (das
heißt Verbraucher-)Interessen. Es mag dahingestellt sein, ob man
sich damals klar darüber war, wie weit man mit solchen immerhin nur
in beschränktem Umfange vorgenommenen Experimenten das angestrebte
Ziel überhaupt erreichen konnte, oder ob man mit der Möglichkeit
rechnete, diesen Experimenten im Erfolgsfalle eine breitere Basis
zu geben, oder ob man vielleicht nur aus einer Stimmung, nicht aus
einem durchdachten Plane heraus staatssozialistischen und auch
bodenreformerischen Bestrebungen, die sich damals zu einem System
gerundet hatten, eine Konzession machen wollte. Jedenfalls griff die
staatssozialistische Theorie die vereinzelten Eroberungszüge, die die
öffentliche Unternehmung aus dem Gebiet der Kommunikationsmittel in
das Gebiet der Produktionsmittel unternahm, sofort begeistert auf und
verallgemeinerte sie zu Forderungen, nach denen die Bodenschätze und
Bodenwerte eines Landes nicht von einzelnen Unternehmern nach Belieben
ausgenutzt werden dürften, sondern im Interesse der Allgemeinheit
verwendet werden müßten. Damit war eine Atmosphäre geschaffen,
in der es auch im kommunalen Leben als überaus rückständig galt,
Unternehmungen öffentlicher Art mit lokal umgrenztem Wirkungskreise
privaten Unternehmern zu überlassen.
Es ist aber bald ein Rückschlag eingetreten. Er mußte eintreten, da
es sich zeigte, daß staatssozialistische Experimente, auf schmaler
Grundlage zaghaft und ohne volle Konsequenz ausgeführt, ohne
organische Umbildung des ganzen Wirtschaftslebens auf ungünstige
Betriebsbedingungen angewiesen, ohne Monopolrechte dem in vielen
Dingen freieren Wettbewerb der Privatunternehmer unterlegen, keinen
überzeugenden und namentlich keinen schnellen Erfolg haben konnten.
Die Verstaatlichung der Eisenbahnen gelang, weil hier ein Monopol
geschaffen wurde, dessen ganze Organisation dem bureaukratischen
Apparat entgegenkam und dessen Betrieb mehr die verwaltende als die
propagandistische Seite der Kaufmannstätigkeit in Anspruch nahm. Die
Ordnung, die Sicherheit, die Einheitlichkeit bedeuteten hier mehr
als die bloße geschäftliche Nutzwirkung, die möglicherweise beim
Privatbetriebe größer gewesen wäre als beim Staatsbetriebe. Was aber
für die Kommunikationsmittel galt, das galt nicht in gleicher Weise
für die Produktionsmittel. Die teurere Betriebsweise des Staates,
die im bureaukratischen Betriebe wie in der staatssozialistischen
Idee begründeten Hemmungen des unternehmerischen Agens, würden auch
bei einer vollständigen Verstaatlichung vieler Produktionsmittel
(namentlich solcher, die in ihrem Absatzradius nicht auf die
Staatsgrenzen beschränkt, sondern auf den Ausfuhrmarkt angewiesen
sind) den volkswirtschaftlichen Nutzeffekt der Industrien
herabgedrückt haben, ohne daß diese Nachteile auf der anderen Seite
durch so große Vorteile wie bei den Eisenbahnen aufgewogen worden
wären. Ganz besonders augenfällig mußte diese Unterlegenheit des
staatlichen Betriebes in Erscheinung treten, als der Staat auf
privatkapitalistischem Boden mit der Privatindustrie in Wettbewerb
trat, als er sich nicht die monopolistische Form schuf, die seiner
Verwaltungsmethode entsprach. Hier mußte er den Kürzeren ziehen, nicht
nur weil seine Arbeits- und Verwaltungsweise weniger beweglich war,
sondern auch weil er in seiner Unternehmerpolitik naturgemäß sozialer
und rücksichtsvoller sein mußte als die Privatindustrie.
Die Tatsache, daß die staatssozialistischen Eroberungszüge in das
Gebiet der Produktionsmittel, geführt mit dem Rüstzeug und auf dem
Boden der kapitalistischen Wirtschaftsordnung, unergiebig ausgelaufen
sind und auslaufen mußten, schien vor dem Kriege fast festzustehen.
Was der Krieg an +unfreiwilligen+ und durch die Verhältnisse
erzwungenen staatssozialistischen Verwirklichungen umfassenderer Art
gebracht hat, welche Erfahrungen -- sie schienen zuerst günstiger, dann
wieder ungünstiger zu sein, als man erwartet hatte -- dabei gemacht
wurden, braucht uns hier ebenso wenig zu interessieren wie die Folgen,
die sich daraus ergeben werden. Denn wir sprechen von dem Zeitpunkt
und den Zeitverhältnissen, aus denen die gemischt-wirtschaftliche
Unternehmung historisch entstand und die wir in ihren Ursachen und
Anlässen zu erklären haben.
In dieser Zeit war nun die Folge der wenig erfolgreichen
staatssozialistischen Experimente, daß die Stimmung in den Kreisen der
Regierenden unsicher wurde, und neues Feld für staatssozialistische
Versuche nicht mehr zu gewinnen war. Der Fiskus, der bei der ganzen
Sache viel riskiert und wenig gewonnen hatte, sträubte sich und
verlangte aus dem Spiel gelassen zu werden, und somit war der
Bildung von Unternehmungen, die eine rein staatliche Verwaltung
und beträchtliche staatliche Mittel erforderten, zunächst der Weg
erschwert. Dennoch war die Luft inzwischen mit staatssozialistischen
Ideen derart getränkt worden, daß ein völliger Rückzug nicht mehr gut
möglich war. So kam man denn schließlich zu dem +Aushilfsgebilde+
der +halböffentlichen Betriebs- und Verwaltungsform+. Verschiedene
brennende Probleme der Industriepolitik suchte man mit ihr zu
bewältigen. So stellte die Diamantenregie Dernburg-Fürstenbergs ein
gelungenes, für die Privatunternehmung und den Staat vorteilbringendes
Beispiel, die Regelung des Kaliabsatzes, die der Industrie als
solcher nur Unsegen und dem Staate keinerlei Vorteil brachte, ein
mißglücktes Beispiel dieser halbstaatlichen Verwaltungsform dar.
Alle diese Experimente liegen aber nicht mehr ausschließlich in der
Richtung des Staatssozialismus; sie laufen nicht lediglich auf eine
Regulierung, Machtbeschränkung und Erziehung der Produzenten im
staatlichen und Konsumenten-Interesse hinaus. Zu derselben Zeit, da
der Staat seine Bemühungen, den großen Unternehmerorganisationen mit
Staatssozialismus beizukommen, fast schon aufgeben wollte, hatten die
Unternehmer erkannt, welche Möglichkeiten ihnen der Staatssozialismus
für die Aufrechterhaltung ihrer künstlichen Marktregelungen zu
bieten vermochte. Das Argument, daß man die wirtschaftliche Lage,
wie sie durch die ehemals als Feinde bekämpften Kartelle seit Jahren
befestigt worden war, im volkswirtschaftlichen Interesse nicht
zusammenbrechen lassen dürfe, daß aus der Auflösung dieser oder jener
„bewährten Organisation“ unberechenbare Folgen sich ergeben würden,
wurde nicht selten als Vorspann für die Forderung oder Verwirklichung
halböffentlicher Regelungen von den privaten Unternehmern selbst
benutzt und die Verbraucher mußten noch froh sein, wenn bei derartigen
auf Anregung der Produzenten vorgenommenen Regelungen durch gewisse
Lieferungsvorschriften auch auf sie Rücksicht genommen wurde.
Diese ganze Hemmung und Umbiegung einer in ihrer Art und Richtung
anfänglich recht entschiedenen Bewegung ist aber nicht lediglich auf
die obengeschilderte wirtschaftliche und betriebliche Überlegenheit
der Privatindustrie über die Staatsindustrie (wohlgemerkt, wenn sie
nach dem System und auf dem Boden der Privatindustrie arbeitet),
sondern auch auf die Überlegenheit der privatwirtschaftlichen
+Finanztechnik+ über die staatswirtschaftliche zurückzuführen. Es
ist durchaus kein Zufall, daß die Resignation des Staatssozialismus
mit dem damals vielleicht vorläufigen, aber doch recht entschiedenen
+Siege der Industrieaktie+, ja sogar der Industrieobligation,
über die Staatsrente zeitlich zusammenfiel. Einstmals besaß die
staatliche Unternehmung vor der privaten den einen, manche Nachteile
ausgleichenden Vorteil der wesentlich billigeren Geldbeschaffung.
Hier hat die neuere Entwicklung abschwächend gewirkt. Als der Staat
noch sein Leihgeld mit nur 3 oder 3½% zu verzinsen brauchte, die
Privatindustrie aber für das ihrige 5 bis 6% oder noch mehr zahlen
mußte, bestand hinsichtlich der Sicherheit und Stabilität zwischen
Staats- und Privatpapieren eine scharfe Trennungslinie. Auch heute sind
Staatsanleihen theoretisch noch sicherer als die besten Privatpapiere,
aber je mehr die großgewerblichen Kartelle und Trustgebilde die
privatindustrielle Rente ausgeglichen und befestigt haben, um so
mehr ist die +praktische+ Sicherheitsgrenze verwischt worden.
Dazu kam, daß die zunehmende Industrialisierung unserer Wirtschaft
schon im Frieden eine andauernde Verteuerung der Lebenshaltung und
ein andauerndes Sinken des Geldwerts im Gefolge hatte, wodurch der
Rentner veranlaßt worden ist, auf eine höhere Verzinsung seines
Kapitals hinzuarbeiten. Es war eben die Rückwirkung der überwiegend im
Produzenteninteresse liegenden Wirtschaftspolitik, die der Staat in
den letzten Jahrzehnten getrieben hatte und vielleicht mit Rücksicht
auf die Gesamtwirtschaft und ihre Stellung im Wettbewerb auch treiben
mußte, daß der Staat nun diese Politik bei seiner Finanzgebarung am
eigenen Leibe nachteilig zu spüren bekam. Jedenfalls hatte diese
Entwicklung, welche die althergebrachte, in der Finanzwissenschaft
beinahe zum Dogma gewordene Lehre von dem Abstand zwischen Staatsrente
und Industriepapier zuungunsten der Staatsrente verschob, für eine
Weiterbildung der staatssozialistischen Ansätze starke finanzpolitische
Hemmungen geschaffen.
Die zurückflutende Welle der staatssozialistischen Bewegung hat
naturgemäß auch die Entwicklung des +Kommunalsozialismus+, die
an sich schon durch allerlei Reibungen in ihrem zeitweilig kräftigen
Vorwärtsdrängen gehemmt worden war, nicht unberührt gelassen. Das
bureaukratische Betriebssystem ist mit seinen Nachteilen und Vorteilen
in der Kommune und der sonstigen öffentlichen Körperschaft ungefähr
dasselbe wie im Staate. Das schwerfällige Rechnungs- und Haushaltswesen
der öffentlichen Gemeinschaften, das ohnehin die Beweglichkeit und
Elastizität der privaten Unternehmertätigkeit nicht zuläßt, macht
sich vielleicht in den Kommunen noch störender bemerkbar, weil
bei ihnen nicht nur der eigene Instanzenzug, sondern auch der der
übergeordneten Staatsbehörde zu berücksichtigen ist. Selbst wenn eine
Kommune Unternehmungen in eigenen Betrieb übernehmen wollte, ist ihr
dies häufig (man denke an die Erfahrungen der Stadt Berlin in der
Straßenbahn-Verstadtlichungsfrage und bei dem Ankaufsgebot auf das
Tempelhofer Feld) durch die Staatsregierung erschwert, wenn nicht ganz
unmöglich gemacht worden.
Ein weiterer und sehr wichtiger Grund, der einer allzustarken
Ausdehnung des Kommunalsozialismus -- selbst wenn betriebliche
Gründe, von denen noch die Rede sein wird, ihm nicht von selbst
schon gewisse Schranken gezogen hätten -- hinderlich werden mußte,
war wieder die Finanzierungsfrage, die sich für die Kommunen noch
schwieriger gestaltete als für den Staat. Der Kapitalmarkt, schon
an sich den festverzinslichen Rentenwerten nicht mehr so geneigt
wie früher, vermochte die sich von Jahr zu Jahr häufende Menge von
Stadt- und Kommunalanleihen nicht mehr aufzunehmen; das Wettrennen
zwischen den Staaten, Kommunen, Bodenkreditanstalten und industriellen
Unternehmungen um den günstigsten Platz auf dem Anleihemarkte
drohte diesen der Schonung dringend bedürftigen Markt völlig zu
desorganisieren. Die Städte hatten unter diesen Umständen Mühe,
ihren bei den erhöhten Anforderungen der modernen Kommunalpolitik
schon an und für sich stark angeschwollenen Geldbedarf für reine
Verwaltungszwecke recht und schlecht zu decken. Die Aufgaben des
Kommunalsozialismus mußten so nach Möglichkeit eingeschränkt oder
zurückgestellt werden, und sie ließen sich leichter zurückstellen
als die übrigen öffentlichen Aufgaben. Man kann der Regierung
infolgedessen nicht so unrecht geben, wenn sie die Kommunen mehrfach
zur Einschränkung ihrer Anleiheausgaben aufgefordert und so indirekt
auf eine Eindämmung des reinen Kommunalsozialismus hingewirkt hat.
Emil Rathenau, der diese Entwickelung frühzeitig erkannt hatte,
machte verschiedene Versuche, um aus ihr Nutzen zu ziehen oder doch
die sich daraus für die Elektrizitätsbewegung ergebenden Nachteile
zu beseitigen. Ein erster Versuch in dieser Richtung, der darin
bestand, +Elektrotreuhandbanken+ zu errichten, die den Kommunen
und Korporationen zur Errichtung von Elektrizitätsunternehmungen
Obligationenkredit einräumen sollten, führte zu keinem rechten
Ergebnis. Dagegen bürgerte sich die ähnlichen Zwecken dienende
gemischt-wirtschaftliche Unternehmung ziemlich schnell und umfassend
ein und die Kommunalpolitik nahm bereitwillig diese Form an, als das
Großgewerbe -- den Zeichen der Zeit folgend -- sie ihr sozusagen auf
halbem Wege entgegenbrachte. Man hat sie hier sogar in verhältnismäßig
kurzer Zeit praktisch wirkungsvoller auszugestalten vermocht, als dies
dem Staat gelungen ist. Allerdings gerade denjenigen Vorteil, den
der theoretische Befürworter und Ausgestalter dieser Form, Geheimrat
Freund, vielleicht als den ausschlaggebenden angesehen hat, konnte sie
nicht erbringen. Sie vermochte nicht mit der privatwirtschaftlichen
Initiative und Beweglichkeit die billigere Geldbeschaffung der Kommunen
zu vereinigen, eben weil eines der Hauptmotive zu ihrer Bildung und
zur Abkehr der Kommunen von eigenen Betrieben die Überspannung des
Kommunalkredits gewesen ist.
Anwendung gefunden hat die Form der gemischt-wirtschaftlichen
Unternehmung bisher hauptsächlich bei Elektrizitätswerken (Kraft-,
Lichtwerken und elektrischen Bahnen), Kleinbahnbetrieben, und mit
schwächeren Ansätzen auf dem Gebiet der Grundstücksunternehmung. Im
nachfolgenden soll ausschließlich von dem uns im Rahmen unserer Arbeit
vornehmlich angehenden Anwendungsgebiet der Elektrizitätsbetriebe die
Rede sein.
Will man verstehen, warum gerade das +elektrische Lokal-
und Überlandunternehmen+ die Hauptanwendungsform für die
gemischt-wirtschaftliche Unternehmung geworden ist, so muß
man notwendig auf die Entstehung und Geschichte der lokalen
Elektrizitätsunternehmungen zurückgehen. Sie gehörten im Anfang nicht
zu jenen Betrieben, die mit städtischen Mitteln und in städtischer
Verwaltung errichtet wurden. Das hat seinen Grund vor allem darin, daß
vor der Elektrizitätszentrale die Gasanstalt da war. Die Errichtung der
ersten lokalen Zentralbeleuchtungsanstalt war naturgemäß eine wichtige
Angelegenheit jeder einigermaßen fortgeschrittenen Kommunalpolitik.
Es bildete eine fast unerläßliche Aufgabe jeder größeren Kommune,
eine zentrale Beleuchtung einzuführen, die nicht nur eine helle
Lichtwirkung, sondern auch eine bequeme Bedienung ermöglichte. Diese
Möglichkeit bot zuerst das Gas, und da die Privatunternehmung nicht
mit einer an der Gasherstellung interessierten Spezialindustrie
zusammenhing, und da sich überdies die Städte damals noch nicht damit
befreunden konnten, ihren Straßengrund der privaten Röhrenverlegung
preiszugeben, so mußten die Kommunen, wenn sie sich modernes Licht
schaffen wollten, die Gaszentralen und die verteilenden Röhrennetze in
vielen Fällen selbst errichten (wenngleich auch auf diesem Gebiete der
Privatunternehmung ein größeres Arbeitsfeld verblieb). Als dann geraume
Zeit später die elektrische Beleuchtung aufkam, zögerten die Kommunen,
die ja ihr Beleuchtungssystem in eine immerhin moderne Verfassung
gebracht hatten, neben ihren Gaswerken noch Elektrizitätswerke zu
bauen. Das Bedürfnis dafür schien nicht unbedingt vorhanden zu sein,
zumal da die Gasbeleuchtung den Kampf mit der Elektrizität tatkräftig
und lange Zeit erfolgreich führte. Das Elektrizitätswerk stellte zudem
eine technisch wesentlich kompliziertere, in ihrem Betriebe besonders
in der ersten Zeit schwerer zu übersehende Unternehmung dar als die
Gaszentrale. Auch beschränkte sich die Elektrizität nicht auf das
Beleuchtungsgebiet, vielmehr griff sie in der Form von Antriebsenergie
für alle Arten von Maschinen direkt auf das industrielle Leben über
und in den allgemeinen Produktionsprozeß hinein. Man scheute sich
daher in kommunalen Kreisen zunächst, eine so vielfältige und schwer
übersehbare Produktion in eigene Verwaltung zu übernehmen. Da griff
denn die Elektrizitätsindustrie -- als Großinteressentin an der
Ausbreitung der elektrischen Energie -- wie wir dies in unserem Buche
bereits ausführlich geschildert haben, mit privater Initiative ein.
Die privaten Elektrizitätswerke, an die zumeist auch elektrische
Straßenbahnnetze angeschlossen wurden, entwickelten sich trotz der
beträchtlichen Abgaben, die an die Kommunen zu entrichten waren,
so nutzbringend, daß die Privatindustrie gern die ganze kommunale
Elektrizitätsversorgung dauernd in ihrer Hand behalten hätte. Je mehr
aber die hohe Nutzwirkung der Stromerzeugung ersichtlich wurde, desto
mehr zeigte sich bei den Kommunen das Bestreben, diese Quelle reichlich
strömender Gewinne völlig für sich mit Beschlag zu belegen. Es kam
die Periode, in der allenthalben die Verstadtlichung der elektrischen
Kraftwerke und Straßenbahnen angestrebt und vielfach auch durchgesetzt
wurde.