Siegel untersucht die Möglichkeiten und Bedingungen der

einzelnen Vorschläge, auf Grund deren eine Vereinheitlichung der

Elektrizitätserzeugung unter Wahrung der Interessen des Staates,

der Verbraucher und der Erzeuger durchgeführt werden könnte. Ein

lediglich kontrollierendes Elektrizitätsschutzgesetz, das keine

wirtschaftliche oder technische Umgestaltung der Verhältnisse,

sondern nur eine Abwägung der Interessen aller beteiligten Kreise

durch Zuweisung der Kontrolle an den Staat, Festlegung günstiger

Bezugsbedingungen für den Konsum, und Beseitigung der Wege- und

Leitungsschwierigkeiten für die Stromerzeugung auf dem Wege staatlicher

Gesetze und Verwaltungsnormative herbeiführen würde, lehnt er aus

zwei Gründen ab. Es würde einen Hemmschuh für die freie Entwicklung

der immerhin von starken Konkurrenzen, wie dem Gas, dem Petroleum,

dem Treiböl bedrängten Elektrizitätserzeugung bedeuten und dem

Staate keine Erträgnisse zuführen. Auch ein derartiges Schutzgesetz,

verbunden mit einem finanziellen Nutzen für den Staat, wird als

unsachgemäß bezeichnet. Denn eine Regelung, die darin bestehen

würde, die Erzeugung des elektrischen Stromes in den bisherigen

Händen, also denen der Privatindustrie, der kommunalen und der

gemischt-wirtschaftlichen Werke zu belassen, um den Staat an ihr nur

durch das Recht der Konzessionserteilung sowie durch Anteile am

Umsatz, Gewinn oder sonstige Abgaben zu beteiligen, würde letzten Endes

auf eine +Elektrizitätssteuer+ hinauslaufen, wie sie gelegentlich

der Reichs-Finanzreform von 1909 bereits einmal vorgeschlagen, aber

abgelehnt worden war. Eine solche Steuer-Ordnung müßte, da sie die

betriebliche Ökonomie der Elektrizitätsindustrie nicht verbessern,

sondern die bisherigen Methoden der Erzeugung beibehalten würde,

infolge der den Werken aufgebürdeten neuen Lasten eine Erhöhung der

Selbstkosten und dadurch eine Steigerung der Strompreise im Gefolge

haben, während doch umgekehrt die Bedürfnisse der Konsumenten --

und zwar mit berechtigtem Nachdruck -- gerade auf eine Ermäßigung

der Strompreise hindeuten. Eine solche fiskalische Methode würde

letzten Endes auch den Interessen des Staats zuwiderlaufen, da eine

Verteuerung der Strompreise oder auch nur eine Erhaltung des jetzigen,

den Möglichkeiten der neuzeitlichen Technik nicht mehr entsprechenden

Preisniveaus die Einnahmen, die der Staat aus der Elektrizitätsregelung

erwartet, schmälern oder doch jedenfalls den von der Zukunft erhofften

Zuwachs stark herabmindern würde.

Eine +dritte+ -- die radikalste -- +Möglichkeit+ bestünde

darin, halbe Maßnahmen jeder Art zu vermeiden, und sofort an die

gesamte Monopolisierung der Elektrizitätserzeugung und -Verteilung

heranzugehen. Diese Forderung besticht durch ihre staatssozialistische

Entschiedenheit und wird insbesondere von politischen Schriftstellern,

aber technischen Laien erhoben, die damit die Ausschaltung der

Privatindustrie am gründlichsten herbeiführen, die staatlichen

Einnahmen am stärksten steigern zu können meinen. Siegel geht davon

aus, daß der Staat nur die öffentlichen Elektrizitätswerke mit

einer nutzbaren Stromabgabe von 2,8 Milliarden Kilowattstunden,

nicht die viel umfangreicheren Einzelanlagen privater Erzeuger, mit

der viel größeren Stromabgabe von 10 Milliarden Kwstd. erwerben

würde und erwerben könnte. Der Erwerb der unzähligen, auf die

einzelnen Verbraucherbetriebe zugeschnittenen Privatanlagen käme

aus betrieblichen wie finanziellen Gründen nicht in Betracht. Er

würde dem Staat eine zersplitterte, statt einer zentralisierten

Elektrizitätswirtschaft aufhalsen und das Anlagekapital auf weit

über 6 Milliarden Mark steigern. Bereits bei der Übernahme der 4000

öffentlichen Elektrizitätswerke müßte das aufzuwendende Kapital

2,9 Milliarden Mark betragen, und bei einem daraus zu erzielenden

Reinertrag von 167 Milliarden Mark würde für den Staat nach Abzug

der Zinsen von 4½% für das Anlagekapital ein frei verfügbarer

Überschuß von nur 37 Milliarden Mark verbleiben. Das sei bei einem

so riesigen Anlagekapital ein viel zu geringer Ertrag. Die ganze

Konstruktion eines solchen Monopols wäre aber weder vom Standpunkte

des Produzenten, noch von dem des Konsumenten, noch schließlich

auch von dem der Staatswirtschaft aus fortschrittlich, sondern

würde eher Keime zur Stagnation, oder gar zum Rückschritt in

sich tragen. Die Übernahme der vielen verschiedenartigen, teils

veralteten, teils halbmodernen, teils modernen Erzeugungsstätten zu

ihrem Gegenwarts- oder Vergangenheitswerte durch den Staat müßte

den Übergang zu einer wirklich zeitgemäßen Großerzeugung in wenigen

billig arbeitenden Zentralwerken erschweren, infolgedessen einer

Ermäßigung der Strompreise entgegenstehen, den Wettbewerb der privaten

Einzelanlagen und der übrigen konkurrierenden Kraftquellen stärken,

der Zukunftsentwicklung der Elektrizitätswirtschaft den Weg verlegen

und somit auch den -- an sich schon geringen -- staatlichen Ertrag

des Elektrizitätsmonopols gefährden. Siegel kommt infolgedessen auf

Grund seiner theoretischen Gründe und praktischen Berechnungen zu

der Empfehlung des oben erwähnten +gemischten+ Systems, bei

dem der Staat, ohne sich mit der Übernahme und Bezahlung alter und

veralteter Werke zu belasten, nur die zentralen Hauptkraftwerke an

den Standorten der Wasserkräfte, der Kohlenläger, der Torfmoore usw.

errichten, diese untereinander und mit den bestehenden öffentlichen

Privatwerken durch Hochspannungsanlagen verbinden und die letzteren

als Verteilungs- und Reserveanlagen in Privatbetrieb weiter bestehen

lassen würde, soweit er es nicht für zweckmäßig erachtete, einige

ganz besonders moderne Anlagen, die den Anforderungen zentraler

Erzeugung entsprechen, zur Beschleunigung und Erleichterung seiner

Produktionsaufnahme zu erwerben. Die Privatwerke sollen bei diesem

System durch die vorteilhafte Preisstellung der Zentralwerke veranlaßt

werden, von diesen den Strom zu besseren Bedingungen zu beziehen, als

sie ihn selbst in ihren eigenen Werken herstellen könnten. Besonders

leistungsfähige Privatwerke sollen aber auch berechtigt werden, an

staatliche Fernleitungen elektrische Kraft zu liefern, sofern sie dies

zu gleichen Preisen wie die Staatswerke zu tun vermöchten. Einen

gesetzlichen Zwang für die Privatwerke, Strom von den Staatszentralen

zu beziehen, will Siegel nicht schaffen, er erwartet die allmähliche

freiwillige Zentralisation vielmehr von den Vorteilen des billigeren

Bezuges. Die +Verteilung+ des Stroms soll wie bisher in den Händen

der privaten, kommunalen und gemischt-wirtschaftlichen Unternehmungen

verbleiben, die dadurch in die Lage versetzt würden, für ihre Anlagen

weitere Beschäftigung und für ihre Kapitalien weitere Verzinsung zu

finden, die auch besser als der Staat in der Lage seien, für die

Ausdehnung des Stromabsatzes werbend tätig zu sein. Die Träger der

staatlichen Unternehmung sollen die Bundesstaaten sein, die sich

ähnlich wie bei den Eisenbahnen zu einem „Reichs-Elektrizitätsverband“

zusammenschließen müßten.

Siegel errechnet bei einem Kapitalaufwand des Staates für den ersten

Ausbau der Fernleitungszentralen von 400 Millionen Mark, bei einem

durchschnittlichen Selbstkostenpreis von 1 Pfennig pro Kwstd. und einem

Verkaufspreis von durchschnittlich etwa 2,6 Pfennig auf Grund einer

jährlichen Verkaufsmenge von 6 Milliarden Kwstd., einen Reinüberschuß

des Staates von 60 Millionen Mark. Hinsichtlich der Zukunftsentwicklung

legt Siegel seiner Phantasie keine Zügel an. Er schreibt:

„Nach einem weiteren Ausbau wird eine nutzbare Abgabe von

etwa 12 Milliarden Kilowattstunden in Frage kommen; die Zahl

der Kraftwerke dürfte sich dann auf etwa 35 erhöht haben. Die

Gesamtkosten betragen mit einem entsprechend erweiterten Ausbau der

Hochspannungsleitungen etwa 650 Millionen Mark. Unter ähnlichen

Verhältnissen wie beim ersten Ausbau läßt sich selbst unter

Verringerung des Verkaufspreises noch ein Reinüberschuß von etwa 90

Millionen Mark für den Staat erzielen. Es dürfte auf diese Weise

möglich sein, vielleicht im Laufe eines Jahrzehnts einen großen

Teil des gesamten Kraftbedarfs Deutschlands, der einschließlich

der Eisenbahnen weiter oben auf etwa 80 Milliarden Kilowattstunden

geschätzt wurde, aus den staatlichen Kraftwerken zu liefern,

selbstverständlich unter entsprechender Erhöhung der Reineinnahme

des Staates.“

Während sich Siegels Untersuchung auf eine Zusammenstellung der

+wirtschaftlichen+ Grundgedanken des Problems beschränkt und

die technischen wie statistischen Nachweise, sofern sie überhaupt

gegeben sind, in einer gewissen al fresco-Manier behandelt werden,

hat sich Professor Georg +Klingenberg+, Direktor und Leiter der

Abteilung Elektrizitätswerke der A. E. G., mit einer statistisch

wie technisch sorgfältig durchgeführten Studie in einem Vortrag,

den er unter dem Titel „Elektrotechnische Großwirtschaft unter

staatlicher Mitwirkung“[3] in Frankfurt a. M. hielt, mit derselben

Frage beschäftigt. Der Gedankengang seiner Ausführungen ist genau

derselbe wie bei Dr. Siegel, kleine Abweichungen brauchen hier nicht

hervorgehoben zu werden, auf technische und ökonomische Details,

so lehrreich sie auch sein mögen, kann ich im Rahmen dieses Buches

leider nicht eingehen. Interessant sind aber die Ergebnisse, zu denen

Klingenberg kommt. Er faßt sie in folgenden Leitsätzen zusammen:

1. Die Zusammenfassung großer Gebiete zu einer einheitlichen und

großzügigen Elektrizitätswirtschaft läßt sich mit dem heutigen System

der Einzelanlagen nicht erreichen. Nur der Staat ist imstande, die

entgegenstehenden rechtlichen Schwierigkeiten zu beseitigen; hieraus

folgt die Notwendigkeit des staatlichen Eingriffs.

2. Es empfiehlt sich nicht, den staatlichen Betrieb auch auf die

Verteilung elektrischer Arbeit zu erstrecken. Die Verteilung muß

vielmehr Sache derjenigen bleiben, die sie heute schon besorgen. Der

Staat muß sich auf die Erzeugung des Stromes und die Verkupplung der

Kraftwerke durch Hochspannungsleitungen beschränken.

3. Das Übergewicht großer Werke gegenüber mittleren und kleinen

entsteht durch die geringeren Erzeugungskosten des Stromes, durch die

Ausnutzung billiger Brennstoffe und vor allem durch die Verkupplung der

Werke, die zur Verbesserung des Ausnutzungsfaktors und zur Verminderung

der Reserven führt. Diese Vorteile werden durch die erhöhten

Umformungs- und Fortleitungskosten zwar vermindert, als Endergebnis

bleibt jedoch eine ziffernmäßige Überlegenheit des staatlichen

Betriebes.

4. Es werden Untersuchungen über die gegenseitigen Versorgungsgrenzen

mehrerer mit verschiedenen Brennstoffen arbeitender Großkraftwerke

angestellt.

5. Ein staatlicher Wettbewerb mit den bestehenden großen und mittleren

Werken würde zu einem Mißerfolg führen. Der Staat kann deshalb nur

auf dem Wege vorgehen, daß er die bestehenden Werke als Abnehmer zu

gewinnen sucht. Für die bereits vorhandene Erzeugung ist dies nur

teilweise möglich, dagegen läßt sich der +Zuwachs+ fast restlos

für die staatlichen Werke sichern.

6. Der Staat muß zu diesem Zwecke eine Anzahl von Großkraftwerken

an geeigneten Stellen errichten, sie mit 100000 Volt-Leitungen

untereinander verbinden, und an diese Umformerwerke anschließen, die

zur Versorgung der Verteilungsorganisation dienen. Die Einführung einer

Reihe von technischen Normalien ist hierbei wünschenswert.

7. Es muß ferner eine einheitliche staatliche Organisation für diese

Aufgaben geschaffen werden.

8. Unter Voraussetzung der zu erwartenden Entwicklung darf für das Jahr

1926 mit folgenden Zahlen für Preußen gerechnet werden:

Gesamte Erzeugung der staatlichen Werke 10 Milliarden Kwstd.

Anlagekapital 900 Millionen Mark.

Jährlicher Reingewinn 41 Millionen Mark.

9. Weitere Einnahmen lassen sich nur durch eine Besteuerung

erzielen. Von den vielen möglichen Steuerformen empfiehlt sich eine

unmittelbare +Besteuerung der Beleuchtungselektrizität+ und des

+Beleuchtungsgases+ in Höhe von 10 v. H. des Rechnungsbetrages und

eine mittelbare durch Besteuerung der +Kohle+. Insgesamt wird ein

Erträgnis aus der Elektrizitätswirtschaft und den Steuern für 1926 von

320 Millionen Mark errechnet.

Die Arbeit Klingenbergs hat in der Fachwelt manche Kritik

hervorgerufen. Insbesondere hat sich der Direktor des Städtischen

Elektrizitätswerkes in Kiel, +Dr. Voigt+, in der Hauptversammlung

der Vereinigung der Elektrizitätswerke, die im wesentlichen

die kommunalen Werke umfaßt, gegen die Vorschläge Klingenbergs

gewandt, denen er das uneingestandene Motiv unterlegte, daß

die Elektrizitätsindustrie sich eine gute Geschäftskonjunktur

durch die Aufträge, die die Errichtung der neuen staatlichen

Elektrizitätszentralen mit sich bringen würde, schaffen wolle. Er

nannte im besten Falle die Erträgnisse des Monopols für den Staat sehr

bescheiden, erwartete sogar im Gegensatz zu Klingenberg Fehlbeträge

und fürchtete Nachteile für die Kommunen, deren Gasbetriebe durch

das Monopol nicht weniger beeinträchtigt werden würden als die

Elektrizitätsbetriebe. „Die Aufgabe der staatlichen Großkraftwerke

sei letzten Endes auf die Stillsetzung der Ortskraftwerke gerichtet.

Damit werde eine große Zahl von Trägern selbständigen Lebens und

selbständiger Wirtschaft zugunsten einer Zentralisation ausgeschaltet,

deren technisch-wirtschaftliche Notwendigkeit nicht bewiesen sei.“

Auf die Dauer werde neben der staatlichen Elektrizitätserzeugung eine

private oder gemeindliche Gaswirtschaft nicht bestehen können, deren

Verstaatlichung würde -- wenn die Ergebnisse des Elektrizitätsmonopols

gut seien, aus dem Wunsch nach weiteren finanziellen Einnahmequellen

heraus, wenn sie schlecht seien, aus dem Wunsch nach ihrer Verbesserung

heraus -- bald folgen und schließlich würde der Staat auch die Urquelle

beider Kräfte, die Kohle, mit Beschlag belegen. Die Klingenbergschen

Pläne zielten auf eine äußere und einseitige Zusammenfassung der im

Lande gebrauchten elektrischen Kräfte hin, während die natürliche

Entwicklung auf eine wirtschaftliche Sammlung aller an ein und

demselben Ort vorhandenen Energiemengen (offenbar durch die Kommunen.

Der Verf.) gerichtet sei.

Klingenberg hat auf die Darlegungen Voigts geantwortet und die

Überzeugung ausgesprochen, daß die technisch mögliche Modernisierung

und Verbilligung der Stromerzeugung in zentralen Großkraftwerken, die

nach Voigts Ansicht ganz von selbst sich vollziehen werde, nur durch

staatliche Mitwirkung gelöst werden könne. Nur durch den Staat, der

allein die Macht hierfür besitze, würden sich die politischen Grenzen

zwischen den einzelnen Wegeberechtigten und deren partikularistische

Eigeninteressen soweit überwinden lassen, daß Großkraftwerke

geschaffen werden könnten. Von den bestehenden Werken weisen nur ganz

wenige befriedigende Ausnutzung auf. Das gelte insbesondere von den

städtischen Werken, die in ihrer bisherigen Entwickelung nur sehr

langsam auf die industrielle Versorgung eingegangen seien. Die Werke

-- auch die meisten großstädtischen -- seien viel zu klein, um größere

Industrien wirtschaftlich versorgen zu können. Aber nur durch die

Einbeziehung industriellen Anschlusses, nur durch die möglichst weit

getriebene Vermischung eines verschiedenartigen Verbrauches ließen

sich die höchstmöglichen wirtschaftlichen Vorteile erzielen, und

so gute Ergebnisse erreichen, wie sie durch die besten städtischen

Belastungen, nämlich die Straßenbahnen, erzielbar seien. Damit würden

die Erzeugungskosten auf einen Bruchteil der bisherigen heruntergehen.

Zu dieser Kontroverse ist zu sagen, daß der rein technisch-ökonomische

Kern des Klingenbergschen Vorschlages zweifellos richtiger und

überzeugender ist als die von allen möglichen außerwirtschaftlichen,

kommunalpolitischen und partikularistischen Gesichtspunkten beeinflußte

Gegenargumentation Voigts, womit aber nicht gesagt werden soll, daß

in dieser Angelegenheit nur der technisch-ökonomische Gesichtspunkt

Beachtung verdient, wenn er zweifellos auch den wichtigsten Faktor des

Problems darstellt.

Dennoch werden auch die Klingenbergschen Vorschläge oder vielmehr

Ergebnisse, an den hohen Erwartungen gemessen, mit denen man auf Grund

der großzügigen Perspektiven Rathenaus der Lösung der Monopolfrage

entgegensah, manch einen etwas enttäuscht haben. Klingenberg, der seine

Rechnung nur für Preußen aufgestellt, gelangt auf Grund eines von den

Staatswerken gedeckten Stromverbrauchs von 10 Milliarden Kwstd. und

bei einem Anlagekapital von 900 Millionen Mark für das Jahr 1926 zu

einem jährlichen Reingewinn von 41 Millionen Mark. Siegel berechnete

den in ganz Deutschland durch Staatswerke zu deckenden Stromverbrauch

nach Fertigstellung der von ihm vorgeschlagenen Anlagen auf 6 Milliard.

Kwstd. und kam bei einem Anlagekapital von 400 Mill. M. auf 60 Mill.

M. jährlichen Reingewinn. Sind Klingenbergs Berechnungen richtig, so

folgt daraus, daß jene Siegels -- auf die Kilowattstunde berechnet --

viel zu optimistisch waren. Die Klingenbergschen Ergebnisse, die wohl

als besser fundiert gelten müssen, können aber vom Standpunkte der

Staatsfinanzwirtschaft betrachtet, nicht sehr befriedigen. Er will

im Jahre 1926 -- also erst nach einem Jahrzehnt -- dem Staate eine

Einnahme von 41 Millionen Mark zuführen, muß aber zu diesem Zwecke

in einer Zeit, in der Kapital sehr knapp sein wird, 900 Millionen

Mark investieren. Auch ihm selbst haben offenbar die finanziellen

Resultate, die sich allerdings nach Überwindung des Übergangsstadiums,

nach Amortisierung der alten, jetzt noch im lokalen Verteilungsprozeß

mitzuschleppenden Werke wesentlich erhöhen dürften, nicht genügt.

Darin liegt denn offenbar auch der Grund, daß er seinen Vorschlag

mit einer +Besteuerung+ der Beleuchtungselektrizität und des

Beleuchtungsgases -- die ja vom Standpunkt der Konkurrenzfähigkeit der

deutschen Industrie auf dem Weltmarkte vielleicht nicht gefährlich,

aber vom Standpunkt der Verbraucherinteressen doch bedauerlich wäre

-- verknüpft, daß er auch die zweifellos auf einem ganz anderen

Blatte stehende Besteuerung der Kohle mit heranzieht, und ihr sogar

den Hauptanteil (200 Millionen Mark) an seiner mit 320 Millionen Mark

balanzierenden „Finanzreform“ aufbürdet.[4]

Die Frage der Reichskonzentration, die recht schwierig geworden

ist, nachdem Bayern und Sachsen bereits selbständig Wege

beschritten haben, wie sie Klingenberg vorgeschlagen hat, wird

von diesem gar nicht behandelt, während sie von Siegel mit dem

Wort Reichs-Elektrizitätsverband leichthin abgetan worden ist.

Ganz so einfach dürfte es ja nicht sein, die Wasser-Elektrizität

Bayerns zum Beispiel mit der Kohlen-Elektrizität Preußens auf eine

gemeinsame Formel zu bringen, abgesehen davon, daß gerade die

größeren Bundesstaaten nicht ohne weiteres bereit sein werden, ihre

Elektrizitätskompetenzen auf das Reich übergehen zu lassen oder auch

nur Teile davon in eine Reichs-Elektrizitätsgemeinschaft einzubringen.

Nach alledem kommen wir zu dem Ergebnis, daß der Gedanke der zentralen

Krafterzeugung der technischen und ökonomischen Folgerichtigkeit

nicht entbehrt, daß er aber starke Hemmnisse, die zum Teil aus der

Belastung der Gegenwart mit Rudimenten der Vergangenheitsentwickelung,

zum Teil aus dem bundesstaatlichen und kommunalen Partikularismus

stammen, überwinden muß, ehe er zu voller Wirkung und Reife erwachsen

kann. Die Ernte dieses fruchtbaren Gedankens wird erst in der

Zukunft gepflückt werden[5]. Viel wird dabei auf die Frage ankommen,

welche Entwickelung in den nächsten Jahren das Vollbahnenproblem

nehmen wird. Geht der Staat nach dem Kriege in verstärktem Tempo

zur +Elektrifizierung der Vollbahnen+ über, wie das allerdings

nach den Erfahrungen des militärischen Verkehrs und bei der starken

Verschuldung aller kriegführenden Staaten nicht gerade erwartet

werden kann, so würden zur Deckung des Strombedarfs für die Bahnen

sowieso riesige Zentralstromwerke errichtet werden müssen, die

ganz natürlich zur Unterbringung ihrer überschüssigen Kapazitäten

versuchen würden, auch andere Großabnehmer an sich zu ziehen. Daß

auch der preußische Staat in solchem Falle danach streben würde,

diese Tendenz durch ein Strommonopol zu unterstützen, erscheint

naheliegend. Ebenso ist damit zu rechnen, daß sich bei einer solchen

Entwickelung, wenn nämlich die Anlageinvestitionen sowieso vorgenommen

werden müßten, und zur Deckung des zusätzlichen Absatzes an Private

nur vergrößert zu werden brauchten, die Erträgnisbedingungen für das

Staatsmonopol wesentlich verbessern würden. Je stärker nämlich in

der Zusammensetzung von neuem Bedarf (für die Bahnen) und von altem

Bedarf (für bestehende Verteilungsanlagen) der neue Bedarf, bei dem

eine Verzinsung und Amortisierung alter Anlagen nicht mehr in Betracht

kommt, dominieren würde, desto stärker und ungestörter würden sich

in der Monopolwirtschaft die technischen und ökonomischen Wirkungen

und Vorteile des Großkraftwerk-Betriebes ausprägen können. In jedem

Falle, ob nun die Elektrifizierung der Vollbahnen das Monopolproblem

begünstigen würde oder ob dieses sich ohne eine solche Stütze

durchzusetzen hätte, bleibt es fraglich, ob der Monopolgesetzgeber die

Frage des Anschlusses der bisherigen privaten Erzeuger -- öffentlicher

Werke und Einzelanlagen -- an das Monopolnetz so ganz von deren freiem

Willen abhängen lassen könnte, wie dies sowohl Siegel wie Klingenberg

voraussetzen. Das Riesenproblem der Kriegslastendeckung wird vielleicht

tiefere Eingriffe in das wirtschaftliche Selbstbestimmungsrecht

der Privaten erforderlich machen und insbesondere dürfte ein

Elektrizitätsmonopol sich nicht damit begnügen, den viel geringeren

Teil der Elektrizitätserzeugung zu erfassen, der in den öffentlichen

Werken vereinigt ist, und den weit größeren Teil frei zu lassen, der in

den Einzelanlagen zum Ausdruck kommt. Gewiß ist für manche Unternehmer

die Versorgung durch Einzelanlagen, trotz der an sich höheren

Produktionskosten des Stroms in meist kleinen und oft unmodernen

Betrieben infolge der Ersparnis der Kosten des Leitungsnetzes

vorteilhafter als der Bezug aus einer öffentlichen, wenn auch ganz

modernen Zentrale. Es wird aber auch Fälle geben, in denen, namentlich

bei günstiger Lage der Zentralen, das Gegenteil zutrifft. Will man

aber schon den Besitzer einer bereits bestehenden Privatanlage um

der Kapitalien willen, die er in seine Zentrale gesteckt hat, nicht

zwingen, vom Staatsnetz teureren Strom zu beziehen, als er ihn sich in

seiner eigenen Anlage selbst herstellen könnte, so fällt doch diese

Rücksicht fort bei dem Unternehmer, der erst eine Privatanlage schaffen

oder eine schon bestehende erweitern will. Ihm schmälert man kein

wohlerworbenes Recht, wenn man ihn durch gesetzlichen Zwang oder durch

Prohibitiv-Steuer veranlaßt, seinen Strombedarf bei den Staatswerken

zu decken. Die Furcht Klingenbergs, daß dann ein Teil der Industrie

wieder von der elektrischen Kraftübertragung zur Dampftransmission

zurückkehren würde, erscheint mir kaum begründet. Der +ganze+

Zusatzbedarf jedenfalls, gleichgültig ob er sonst durch öffentliche

Werke oder private Einzelanlagen gedeckt werden würde, gebührt

dem Monopol. Erst dann kann dieses auf die große und einträgliche

Neubeschäftigung rechnen, die ihm die Grundlage für eine sichere und

ergiebige Gewinn-Kalkulation bietet.

Fünfzehntes Kapitel

Gemischt-wirtschaftliche Unternehmung

Emil Rathenau und das elektrische Zeitalter · 第 33 / 41 段