einzelnen Vorschläge, auf Grund deren eine Vereinheitlichung der
Elektrizitätserzeugung unter Wahrung der Interessen des Staates,
der Verbraucher und der Erzeuger durchgeführt werden könnte. Ein
lediglich kontrollierendes Elektrizitätsschutzgesetz, das keine
wirtschaftliche oder technische Umgestaltung der Verhältnisse,
sondern nur eine Abwägung der Interessen aller beteiligten Kreise
durch Zuweisung der Kontrolle an den Staat, Festlegung günstiger
Bezugsbedingungen für den Konsum, und Beseitigung der Wege- und
Leitungsschwierigkeiten für die Stromerzeugung auf dem Wege staatlicher
Gesetze und Verwaltungsnormative herbeiführen würde, lehnt er aus
zwei Gründen ab. Es würde einen Hemmschuh für die freie Entwicklung
der immerhin von starken Konkurrenzen, wie dem Gas, dem Petroleum,
dem Treiböl bedrängten Elektrizitätserzeugung bedeuten und dem
Staate keine Erträgnisse zuführen. Auch ein derartiges Schutzgesetz,
verbunden mit einem finanziellen Nutzen für den Staat, wird als
unsachgemäß bezeichnet. Denn eine Regelung, die darin bestehen
würde, die Erzeugung des elektrischen Stromes in den bisherigen
Händen, also denen der Privatindustrie, der kommunalen und der
gemischt-wirtschaftlichen Werke zu belassen, um den Staat an ihr nur
durch das Recht der Konzessionserteilung sowie durch Anteile am
Umsatz, Gewinn oder sonstige Abgaben zu beteiligen, würde letzten Endes
auf eine +Elektrizitätssteuer+ hinauslaufen, wie sie gelegentlich
der Reichs-Finanzreform von 1909 bereits einmal vorgeschlagen, aber
abgelehnt worden war. Eine solche Steuer-Ordnung müßte, da sie die
betriebliche Ökonomie der Elektrizitätsindustrie nicht verbessern,
sondern die bisherigen Methoden der Erzeugung beibehalten würde,
infolge der den Werken aufgebürdeten neuen Lasten eine Erhöhung der
Selbstkosten und dadurch eine Steigerung der Strompreise im Gefolge
haben, während doch umgekehrt die Bedürfnisse der Konsumenten --
und zwar mit berechtigtem Nachdruck -- gerade auf eine Ermäßigung
der Strompreise hindeuten. Eine solche fiskalische Methode würde
letzten Endes auch den Interessen des Staats zuwiderlaufen, da eine
Verteuerung der Strompreise oder auch nur eine Erhaltung des jetzigen,
den Möglichkeiten der neuzeitlichen Technik nicht mehr entsprechenden
Preisniveaus die Einnahmen, die der Staat aus der Elektrizitätsregelung
erwartet, schmälern oder doch jedenfalls den von der Zukunft erhofften
Zuwachs stark herabmindern würde.
Eine +dritte+ -- die radikalste -- +Möglichkeit+ bestünde
darin, halbe Maßnahmen jeder Art zu vermeiden, und sofort an die
gesamte Monopolisierung der Elektrizitätserzeugung und -Verteilung
heranzugehen. Diese Forderung besticht durch ihre staatssozialistische
Entschiedenheit und wird insbesondere von politischen Schriftstellern,
aber technischen Laien erhoben, die damit die Ausschaltung der
Privatindustrie am gründlichsten herbeiführen, die staatlichen
Einnahmen am stärksten steigern zu können meinen. Siegel geht davon
aus, daß der Staat nur die öffentlichen Elektrizitätswerke mit
einer nutzbaren Stromabgabe von 2,8 Milliarden Kilowattstunden,
nicht die viel umfangreicheren Einzelanlagen privater Erzeuger, mit
der viel größeren Stromabgabe von 10 Milliarden Kwstd. erwerben
würde und erwerben könnte. Der Erwerb der unzähligen, auf die
einzelnen Verbraucherbetriebe zugeschnittenen Privatanlagen käme
aus betrieblichen wie finanziellen Gründen nicht in Betracht. Er
würde dem Staat eine zersplitterte, statt einer zentralisierten
Elektrizitätswirtschaft aufhalsen und das Anlagekapital auf weit
über 6 Milliarden Mark steigern. Bereits bei der Übernahme der 4000
öffentlichen Elektrizitätswerke müßte das aufzuwendende Kapital
2,9 Milliarden Mark betragen, und bei einem daraus zu erzielenden
Reinertrag von 167 Milliarden Mark würde für den Staat nach Abzug
der Zinsen von 4½% für das Anlagekapital ein frei verfügbarer
Überschuß von nur 37 Milliarden Mark verbleiben. Das sei bei einem
so riesigen Anlagekapital ein viel zu geringer Ertrag. Die ganze
Konstruktion eines solchen Monopols wäre aber weder vom Standpunkte
des Produzenten, noch von dem des Konsumenten, noch schließlich
auch von dem der Staatswirtschaft aus fortschrittlich, sondern
würde eher Keime zur Stagnation, oder gar zum Rückschritt in
sich tragen. Die Übernahme der vielen verschiedenartigen, teils
veralteten, teils halbmodernen, teils modernen Erzeugungsstätten zu
ihrem Gegenwarts- oder Vergangenheitswerte durch den Staat müßte
den Übergang zu einer wirklich zeitgemäßen Großerzeugung in wenigen
billig arbeitenden Zentralwerken erschweren, infolgedessen einer
Ermäßigung der Strompreise entgegenstehen, den Wettbewerb der privaten
Einzelanlagen und der übrigen konkurrierenden Kraftquellen stärken,
der Zukunftsentwicklung der Elektrizitätswirtschaft den Weg verlegen
und somit auch den -- an sich schon geringen -- staatlichen Ertrag
des Elektrizitätsmonopols gefährden. Siegel kommt infolgedessen auf
Grund seiner theoretischen Gründe und praktischen Berechnungen zu
der Empfehlung des oben erwähnten +gemischten+ Systems, bei
dem der Staat, ohne sich mit der Übernahme und Bezahlung alter und
veralteter Werke zu belasten, nur die zentralen Hauptkraftwerke an
den Standorten der Wasserkräfte, der Kohlenläger, der Torfmoore usw.
errichten, diese untereinander und mit den bestehenden öffentlichen
Privatwerken durch Hochspannungsanlagen verbinden und die letzteren
als Verteilungs- und Reserveanlagen in Privatbetrieb weiter bestehen
lassen würde, soweit er es nicht für zweckmäßig erachtete, einige
ganz besonders moderne Anlagen, die den Anforderungen zentraler
Erzeugung entsprechen, zur Beschleunigung und Erleichterung seiner
Produktionsaufnahme zu erwerben. Die Privatwerke sollen bei diesem
System durch die vorteilhafte Preisstellung der Zentralwerke veranlaßt
werden, von diesen den Strom zu besseren Bedingungen zu beziehen, als
sie ihn selbst in ihren eigenen Werken herstellen könnten. Besonders
leistungsfähige Privatwerke sollen aber auch berechtigt werden, an
staatliche Fernleitungen elektrische Kraft zu liefern, sofern sie dies
zu gleichen Preisen wie die Staatswerke zu tun vermöchten. Einen
gesetzlichen Zwang für die Privatwerke, Strom von den Staatszentralen
zu beziehen, will Siegel nicht schaffen, er erwartet die allmähliche
freiwillige Zentralisation vielmehr von den Vorteilen des billigeren
Bezuges. Die +Verteilung+ des Stroms soll wie bisher in den Händen
der privaten, kommunalen und gemischt-wirtschaftlichen Unternehmungen
verbleiben, die dadurch in die Lage versetzt würden, für ihre Anlagen
weitere Beschäftigung und für ihre Kapitalien weitere Verzinsung zu
finden, die auch besser als der Staat in der Lage seien, für die
Ausdehnung des Stromabsatzes werbend tätig zu sein. Die Träger der
staatlichen Unternehmung sollen die Bundesstaaten sein, die sich
ähnlich wie bei den Eisenbahnen zu einem „Reichs-Elektrizitätsverband“
zusammenschließen müßten.
Siegel errechnet bei einem Kapitalaufwand des Staates für den ersten
Ausbau der Fernleitungszentralen von 400 Millionen Mark, bei einem
durchschnittlichen Selbstkostenpreis von 1 Pfennig pro Kwstd. und einem
Verkaufspreis von durchschnittlich etwa 2,6 Pfennig auf Grund einer
jährlichen Verkaufsmenge von 6 Milliarden Kwstd., einen Reinüberschuß
des Staates von 60 Millionen Mark. Hinsichtlich der Zukunftsentwicklung
legt Siegel seiner Phantasie keine Zügel an. Er schreibt:
„Nach einem weiteren Ausbau wird eine nutzbare Abgabe von
etwa 12 Milliarden Kilowattstunden in Frage kommen; die Zahl
der Kraftwerke dürfte sich dann auf etwa 35 erhöht haben. Die
Gesamtkosten betragen mit einem entsprechend erweiterten Ausbau der
Hochspannungsleitungen etwa 650 Millionen Mark. Unter ähnlichen
Verhältnissen wie beim ersten Ausbau läßt sich selbst unter
Verringerung des Verkaufspreises noch ein Reinüberschuß von etwa 90
Millionen Mark für den Staat erzielen. Es dürfte auf diese Weise
möglich sein, vielleicht im Laufe eines Jahrzehnts einen großen
Teil des gesamten Kraftbedarfs Deutschlands, der einschließlich
der Eisenbahnen weiter oben auf etwa 80 Milliarden Kilowattstunden
geschätzt wurde, aus den staatlichen Kraftwerken zu liefern,
selbstverständlich unter entsprechender Erhöhung der Reineinnahme
des Staates.“
Während sich Siegels Untersuchung auf eine Zusammenstellung der
+wirtschaftlichen+ Grundgedanken des Problems beschränkt und
die technischen wie statistischen Nachweise, sofern sie überhaupt
gegeben sind, in einer gewissen al fresco-Manier behandelt werden,
hat sich Professor Georg +Klingenberg+, Direktor und Leiter der
Abteilung Elektrizitätswerke der A. E. G., mit einer statistisch
wie technisch sorgfältig durchgeführten Studie in einem Vortrag,
den er unter dem Titel „Elektrotechnische Großwirtschaft unter
staatlicher Mitwirkung“[3] in Frankfurt a. M. hielt, mit derselben
Frage beschäftigt. Der Gedankengang seiner Ausführungen ist genau
derselbe wie bei Dr. Siegel, kleine Abweichungen brauchen hier nicht
hervorgehoben zu werden, auf technische und ökonomische Details,
so lehrreich sie auch sein mögen, kann ich im Rahmen dieses Buches
leider nicht eingehen. Interessant sind aber die Ergebnisse, zu denen
Klingenberg kommt. Er faßt sie in folgenden Leitsätzen zusammen:
1. Die Zusammenfassung großer Gebiete zu einer einheitlichen und
großzügigen Elektrizitätswirtschaft läßt sich mit dem heutigen System
der Einzelanlagen nicht erreichen. Nur der Staat ist imstande, die
entgegenstehenden rechtlichen Schwierigkeiten zu beseitigen; hieraus
folgt die Notwendigkeit des staatlichen Eingriffs.
2. Es empfiehlt sich nicht, den staatlichen Betrieb auch auf die
Verteilung elektrischer Arbeit zu erstrecken. Die Verteilung muß
vielmehr Sache derjenigen bleiben, die sie heute schon besorgen. Der
Staat muß sich auf die Erzeugung des Stromes und die Verkupplung der
Kraftwerke durch Hochspannungsleitungen beschränken.
3. Das Übergewicht großer Werke gegenüber mittleren und kleinen
entsteht durch die geringeren Erzeugungskosten des Stromes, durch die
Ausnutzung billiger Brennstoffe und vor allem durch die Verkupplung der
Werke, die zur Verbesserung des Ausnutzungsfaktors und zur Verminderung
der Reserven führt. Diese Vorteile werden durch die erhöhten
Umformungs- und Fortleitungskosten zwar vermindert, als Endergebnis
bleibt jedoch eine ziffernmäßige Überlegenheit des staatlichen
Betriebes.
4. Es werden Untersuchungen über die gegenseitigen Versorgungsgrenzen
mehrerer mit verschiedenen Brennstoffen arbeitender Großkraftwerke
angestellt.
5. Ein staatlicher Wettbewerb mit den bestehenden großen und mittleren
Werken würde zu einem Mißerfolg führen. Der Staat kann deshalb nur
auf dem Wege vorgehen, daß er die bestehenden Werke als Abnehmer zu
gewinnen sucht. Für die bereits vorhandene Erzeugung ist dies nur
teilweise möglich, dagegen läßt sich der +Zuwachs+ fast restlos
für die staatlichen Werke sichern.
6. Der Staat muß zu diesem Zwecke eine Anzahl von Großkraftwerken
an geeigneten Stellen errichten, sie mit 100000 Volt-Leitungen
untereinander verbinden, und an diese Umformerwerke anschließen, die
zur Versorgung der Verteilungsorganisation dienen. Die Einführung einer
Reihe von technischen Normalien ist hierbei wünschenswert.
7. Es muß ferner eine einheitliche staatliche Organisation für diese
Aufgaben geschaffen werden.
8. Unter Voraussetzung der zu erwartenden Entwicklung darf für das Jahr
1926 mit folgenden Zahlen für Preußen gerechnet werden:
Gesamte Erzeugung der staatlichen Werke 10 Milliarden Kwstd.
Anlagekapital 900 Millionen Mark.
Jährlicher Reingewinn 41 Millionen Mark.
9. Weitere Einnahmen lassen sich nur durch eine Besteuerung
erzielen. Von den vielen möglichen Steuerformen empfiehlt sich eine
unmittelbare +Besteuerung der Beleuchtungselektrizität+ und des
+Beleuchtungsgases+ in Höhe von 10 v. H. des Rechnungsbetrages und
eine mittelbare durch Besteuerung der +Kohle+. Insgesamt wird ein
Erträgnis aus der Elektrizitätswirtschaft und den Steuern für 1926 von
320 Millionen Mark errechnet.
Die Arbeit Klingenbergs hat in der Fachwelt manche Kritik
hervorgerufen. Insbesondere hat sich der Direktor des Städtischen
Elektrizitätswerkes in Kiel, +Dr. Voigt+, in der Hauptversammlung
der Vereinigung der Elektrizitätswerke, die im wesentlichen
die kommunalen Werke umfaßt, gegen die Vorschläge Klingenbergs
gewandt, denen er das uneingestandene Motiv unterlegte, daß
die Elektrizitätsindustrie sich eine gute Geschäftskonjunktur
durch die Aufträge, die die Errichtung der neuen staatlichen
Elektrizitätszentralen mit sich bringen würde, schaffen wolle. Er
nannte im besten Falle die Erträgnisse des Monopols für den Staat sehr
bescheiden, erwartete sogar im Gegensatz zu Klingenberg Fehlbeträge
und fürchtete Nachteile für die Kommunen, deren Gasbetriebe durch
das Monopol nicht weniger beeinträchtigt werden würden als die
Elektrizitätsbetriebe. „Die Aufgabe der staatlichen Großkraftwerke
sei letzten Endes auf die Stillsetzung der Ortskraftwerke gerichtet.
Damit werde eine große Zahl von Trägern selbständigen Lebens und
selbständiger Wirtschaft zugunsten einer Zentralisation ausgeschaltet,
deren technisch-wirtschaftliche Notwendigkeit nicht bewiesen sei.“
Auf die Dauer werde neben der staatlichen Elektrizitätserzeugung eine
private oder gemeindliche Gaswirtschaft nicht bestehen können, deren
Verstaatlichung würde -- wenn die Ergebnisse des Elektrizitätsmonopols
gut seien, aus dem Wunsch nach weiteren finanziellen Einnahmequellen
heraus, wenn sie schlecht seien, aus dem Wunsch nach ihrer Verbesserung
heraus -- bald folgen und schließlich würde der Staat auch die Urquelle
beider Kräfte, die Kohle, mit Beschlag belegen. Die Klingenbergschen
Pläne zielten auf eine äußere und einseitige Zusammenfassung der im
Lande gebrauchten elektrischen Kräfte hin, während die natürliche
Entwicklung auf eine wirtschaftliche Sammlung aller an ein und
demselben Ort vorhandenen Energiemengen (offenbar durch die Kommunen.
Der Verf.) gerichtet sei.
Klingenberg hat auf die Darlegungen Voigts geantwortet und die
Überzeugung ausgesprochen, daß die technisch mögliche Modernisierung
und Verbilligung der Stromerzeugung in zentralen Großkraftwerken, die
nach Voigts Ansicht ganz von selbst sich vollziehen werde, nur durch
staatliche Mitwirkung gelöst werden könne. Nur durch den Staat, der
allein die Macht hierfür besitze, würden sich die politischen Grenzen
zwischen den einzelnen Wegeberechtigten und deren partikularistische
Eigeninteressen soweit überwinden lassen, daß Großkraftwerke
geschaffen werden könnten. Von den bestehenden Werken weisen nur ganz
wenige befriedigende Ausnutzung auf. Das gelte insbesondere von den
städtischen Werken, die in ihrer bisherigen Entwickelung nur sehr
langsam auf die industrielle Versorgung eingegangen seien. Die Werke
-- auch die meisten großstädtischen -- seien viel zu klein, um größere
Industrien wirtschaftlich versorgen zu können. Aber nur durch die
Einbeziehung industriellen Anschlusses, nur durch die möglichst weit
getriebene Vermischung eines verschiedenartigen Verbrauches ließen
sich die höchstmöglichen wirtschaftlichen Vorteile erzielen, und
so gute Ergebnisse erreichen, wie sie durch die besten städtischen
Belastungen, nämlich die Straßenbahnen, erzielbar seien. Damit würden
die Erzeugungskosten auf einen Bruchteil der bisherigen heruntergehen.
Zu dieser Kontroverse ist zu sagen, daß der rein technisch-ökonomische
Kern des Klingenbergschen Vorschlages zweifellos richtiger und
überzeugender ist als die von allen möglichen außerwirtschaftlichen,
kommunalpolitischen und partikularistischen Gesichtspunkten beeinflußte
Gegenargumentation Voigts, womit aber nicht gesagt werden soll, daß
in dieser Angelegenheit nur der technisch-ökonomische Gesichtspunkt
Beachtung verdient, wenn er zweifellos auch den wichtigsten Faktor des
Problems darstellt.
Dennoch werden auch die Klingenbergschen Vorschläge oder vielmehr
Ergebnisse, an den hohen Erwartungen gemessen, mit denen man auf Grund
der großzügigen Perspektiven Rathenaus der Lösung der Monopolfrage
entgegensah, manch einen etwas enttäuscht haben. Klingenberg, der seine
Rechnung nur für Preußen aufgestellt, gelangt auf Grund eines von den
Staatswerken gedeckten Stromverbrauchs von 10 Milliarden Kwstd. und
bei einem Anlagekapital von 900 Millionen Mark für das Jahr 1926 zu
einem jährlichen Reingewinn von 41 Millionen Mark. Siegel berechnete
den in ganz Deutschland durch Staatswerke zu deckenden Stromverbrauch
nach Fertigstellung der von ihm vorgeschlagenen Anlagen auf 6 Milliard.
Kwstd. und kam bei einem Anlagekapital von 400 Mill. M. auf 60 Mill.
M. jährlichen Reingewinn. Sind Klingenbergs Berechnungen richtig, so
folgt daraus, daß jene Siegels -- auf die Kilowattstunde berechnet --
viel zu optimistisch waren. Die Klingenbergschen Ergebnisse, die wohl
als besser fundiert gelten müssen, können aber vom Standpunkte der
Staatsfinanzwirtschaft betrachtet, nicht sehr befriedigen. Er will
im Jahre 1926 -- also erst nach einem Jahrzehnt -- dem Staate eine
Einnahme von 41 Millionen Mark zuführen, muß aber zu diesem Zwecke
in einer Zeit, in der Kapital sehr knapp sein wird, 900 Millionen
Mark investieren. Auch ihm selbst haben offenbar die finanziellen
Resultate, die sich allerdings nach Überwindung des Übergangsstadiums,
nach Amortisierung der alten, jetzt noch im lokalen Verteilungsprozeß
mitzuschleppenden Werke wesentlich erhöhen dürften, nicht genügt.
Darin liegt denn offenbar auch der Grund, daß er seinen Vorschlag
mit einer +Besteuerung+ der Beleuchtungselektrizität und des
Beleuchtungsgases -- die ja vom Standpunkt der Konkurrenzfähigkeit der
deutschen Industrie auf dem Weltmarkte vielleicht nicht gefährlich,
aber vom Standpunkt der Verbraucherinteressen doch bedauerlich wäre
-- verknüpft, daß er auch die zweifellos auf einem ganz anderen
Blatte stehende Besteuerung der Kohle mit heranzieht, und ihr sogar
den Hauptanteil (200 Millionen Mark) an seiner mit 320 Millionen Mark
balanzierenden „Finanzreform“ aufbürdet.[4]
Die Frage der Reichskonzentration, die recht schwierig geworden
ist, nachdem Bayern und Sachsen bereits selbständig Wege
beschritten haben, wie sie Klingenberg vorgeschlagen hat, wird
von diesem gar nicht behandelt, während sie von Siegel mit dem
Wort Reichs-Elektrizitätsverband leichthin abgetan worden ist.
Ganz so einfach dürfte es ja nicht sein, die Wasser-Elektrizität
Bayerns zum Beispiel mit der Kohlen-Elektrizität Preußens auf eine
gemeinsame Formel zu bringen, abgesehen davon, daß gerade die
größeren Bundesstaaten nicht ohne weiteres bereit sein werden, ihre
Elektrizitätskompetenzen auf das Reich übergehen zu lassen oder auch
nur Teile davon in eine Reichs-Elektrizitätsgemeinschaft einzubringen.
Nach alledem kommen wir zu dem Ergebnis, daß der Gedanke der zentralen
Krafterzeugung der technischen und ökonomischen Folgerichtigkeit
nicht entbehrt, daß er aber starke Hemmnisse, die zum Teil aus der
Belastung der Gegenwart mit Rudimenten der Vergangenheitsentwickelung,
zum Teil aus dem bundesstaatlichen und kommunalen Partikularismus
stammen, überwinden muß, ehe er zu voller Wirkung und Reife erwachsen
kann. Die Ernte dieses fruchtbaren Gedankens wird erst in der
Zukunft gepflückt werden[5]. Viel wird dabei auf die Frage ankommen,
welche Entwickelung in den nächsten Jahren das Vollbahnenproblem
nehmen wird. Geht der Staat nach dem Kriege in verstärktem Tempo
zur +Elektrifizierung der Vollbahnen+ über, wie das allerdings
nach den Erfahrungen des militärischen Verkehrs und bei der starken
Verschuldung aller kriegführenden Staaten nicht gerade erwartet
werden kann, so würden zur Deckung des Strombedarfs für die Bahnen
sowieso riesige Zentralstromwerke errichtet werden müssen, die
ganz natürlich zur Unterbringung ihrer überschüssigen Kapazitäten
versuchen würden, auch andere Großabnehmer an sich zu ziehen. Daß
auch der preußische Staat in solchem Falle danach streben würde,
diese Tendenz durch ein Strommonopol zu unterstützen, erscheint
naheliegend. Ebenso ist damit zu rechnen, daß sich bei einer solchen
Entwickelung, wenn nämlich die Anlageinvestitionen sowieso vorgenommen
werden müßten, und zur Deckung des zusätzlichen Absatzes an Private
nur vergrößert zu werden brauchten, die Erträgnisbedingungen für das
Staatsmonopol wesentlich verbessern würden. Je stärker nämlich in
der Zusammensetzung von neuem Bedarf (für die Bahnen) und von altem
Bedarf (für bestehende Verteilungsanlagen) der neue Bedarf, bei dem
eine Verzinsung und Amortisierung alter Anlagen nicht mehr in Betracht
kommt, dominieren würde, desto stärker und ungestörter würden sich
in der Monopolwirtschaft die technischen und ökonomischen Wirkungen
und Vorteile des Großkraftwerk-Betriebes ausprägen können. In jedem
Falle, ob nun die Elektrifizierung der Vollbahnen das Monopolproblem
begünstigen würde oder ob dieses sich ohne eine solche Stütze
durchzusetzen hätte, bleibt es fraglich, ob der Monopolgesetzgeber die
Frage des Anschlusses der bisherigen privaten Erzeuger -- öffentlicher
Werke und Einzelanlagen -- an das Monopolnetz so ganz von deren freiem
Willen abhängen lassen könnte, wie dies sowohl Siegel wie Klingenberg
voraussetzen. Das Riesenproblem der Kriegslastendeckung wird vielleicht
tiefere Eingriffe in das wirtschaftliche Selbstbestimmungsrecht
der Privaten erforderlich machen und insbesondere dürfte ein
Elektrizitätsmonopol sich nicht damit begnügen, den viel geringeren
Teil der Elektrizitätserzeugung zu erfassen, der in den öffentlichen
Werken vereinigt ist, und den weit größeren Teil frei zu lassen, der in
den Einzelanlagen zum Ausdruck kommt. Gewiß ist für manche Unternehmer
die Versorgung durch Einzelanlagen, trotz der an sich höheren
Produktionskosten des Stroms in meist kleinen und oft unmodernen
Betrieben infolge der Ersparnis der Kosten des Leitungsnetzes
vorteilhafter als der Bezug aus einer öffentlichen, wenn auch ganz
modernen Zentrale. Es wird aber auch Fälle geben, in denen, namentlich
bei günstiger Lage der Zentralen, das Gegenteil zutrifft. Will man
aber schon den Besitzer einer bereits bestehenden Privatanlage um
der Kapitalien willen, die er in seine Zentrale gesteckt hat, nicht
zwingen, vom Staatsnetz teureren Strom zu beziehen, als er ihn sich in
seiner eigenen Anlage selbst herstellen könnte, so fällt doch diese
Rücksicht fort bei dem Unternehmer, der erst eine Privatanlage schaffen
oder eine schon bestehende erweitern will. Ihm schmälert man kein
wohlerworbenes Recht, wenn man ihn durch gesetzlichen Zwang oder durch
Prohibitiv-Steuer veranlaßt, seinen Strombedarf bei den Staatswerken
zu decken. Die Furcht Klingenbergs, daß dann ein Teil der Industrie
wieder von der elektrischen Kraftübertragung zur Dampftransmission
zurückkehren würde, erscheint mir kaum begründet. Der +ganze+
Zusatzbedarf jedenfalls, gleichgültig ob er sonst durch öffentliche
Werke oder private Einzelanlagen gedeckt werden würde, gebührt
dem Monopol. Erst dann kann dieses auf die große und einträgliche
Neubeschäftigung rechnen, die ihm die Grundlage für eine sichere und
ergiebige Gewinn-Kalkulation bietet.
Fünfzehntes Kapitel
Gemischt-wirtschaftliche Unternehmung