durch geschickte „Strategie“ verschiedentlich kommunalpolitische
Elektrizitätsprojekte geschädigt haben. Ein Beispiel bildet
das Vorgehen des A. E. G.-Konzerns im Falle der Berliner
Elektrizitätswerke, nachdem diese auf die Stadt Berlin übergegangen
waren. Hier hat die A. E. G. mit ihrem Märkischen Elektrizitätswerk
die Berliner Elektrizitätserzeugung sozusagen „eingekreist“, indem sie
durch ihren die Bildung eines gemischt-wirtschaftlichen Unternehmens
vorsehenden Vertrag mit der Provinz Brandenburg der Stadt Berlin
jede Möglichkeit nahm, sich mit dem Stromabsatz ihrer Werke über
deren altes Versorgungsgebiet auszudehnen, wie es wohl im Rahmen
einer großzügigen und ökonomischen Berliner Elektrizitätspolitik
gelegen hätte. In ähnlicher Weise ist die Stadt Mülhausen i. E. an
der Errichtung eines leistungsfähigen kommunalen Werkes verhindert
worden, weil ringsherum große, mit Wasserkraft und Montankraft
arbeitende Privatwerke entstanden, die ihr an Wettbewerbsfähigkeit
überlegen waren. Aber auch in diesen Fällen kann man nicht sagen,
daß die eigentlichen Verbraucherinteressen durch das Vorgehen der
Großkonzerne gelitten haben, denn es ist ja gerade die aus höherer
Leistungsfähigkeit sich ergebende Möglichkeit der Unterbietung,
die das private Großwerk dem kommunalen Lokalwerk überlegen macht.
Beeinträchtigt werden vielmehr nur kommunale Interessen, wobei die
Frage, ob es überhaupt kommunalpolitisch gerechtfertigt ist, daß eine
Gemeinde über ihr eigenes Weichbild hinaus als Stromlieferant auftritt,
offenbleiben soll. -- Im Falle der Berliner Elektrizitätswerke steht
übrigens nicht das kommunalpolitische Verwaltungs-Prinzip dem privaten
Unternehmerprinzip, sondern dem gemischt-wirtschaftlichen Prinzip
gegenüber, da ja die Märkischen Elektrizitätswerke durch Beteiligung
der Provinz Brandenburg zu einem halböffentlichen Unternehmen geworden
sind. Durch den Hinweis auf öffentliche Interessen wird man also diesen
Widerstreit -- auch bei aller Sympathie für die Reichshauptstadt --
nicht in ihrem Sinne lösen können. Was der Stadt Berlin recht ist, muß
schließlich der Provinz Brandenburg billig sein. Es bleibt ein rein
wirtschaftlicher Kampf übrig, in dem letzten Endes wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit und geschickte Geschäftstaktik den Ausschlag geben
müssen.
Ein besonderes Wort sei noch den sogenannten
+Installationsmonopolen+ gewidmet. Darunter versteht man
den von manchen Stromlieferungswerken ausgeübten Zwang auf die
Stromabnehmer, die Hausinstallationen, die Anschlüsse an das
Kabelnetz des Stromwerkes usw. von ihnen selbst oder von den ihnen
nahestehenden Fabrikationsgesellschaften vornehmen zu lassen und
die dazu erforderlichen Apparate durch sie zu beziehen. Derartige
Installationsmonopole, die bei konsequenter Durchführung den
Handwerkerstand der unabhängigen Elektromechaniker bald völlig
beseitigen würden, sind neuerdings in fast allen Konzessionsverträgen
ausdrücklich verboten, die Zentral-Regierungen in den einzelnen
Bundesstaaten haben sie in Erlassen bekämpft, und auch die
großen Elektrizitätsgesellschaften haben erkannt, daß derartige
Installationsmonopole (nicht zu verwechseln mit den Einrichtungs-
und Materiallieferungsmonopolen oder den Lieferverträgen mit
Meistbegünstigung für den Bedarf der Stromwerke selbst) weder
durchzusetzen sind, noch den Fabrikationsgesellschaften selbst zum
Nutzen gereichen, da diese an der Vernichtung eines selbständigen und
leistungsfähigen Installateur-Standes keineswegs ein Interesse haben.
Vierzehntes Kapitel
Großkraftversorgung
Die Entwicklung der elektrischen Stromversorgung, die von
der Blockstation über die Zwischenetappen der +Lokal-+ und
+Überlandzentrale+ zum großen +Zentral-+ und +Fernkraftwerk+ schritt,
ist im letzten Jahrzehnt besonders durch zwei Dinge vorbereitet
und ermöglicht worden. Einmal durch die Lösung des technischen
Problems der +Fernübertragung hochgespannter+ Ströme über beliebig
weite Strecken und ferner durch die juristisch-organisatorische
„Erfindung“ der +gemischt-wirtschaftlichen+ Unternehmung. Die letztere
war in Wirklichkeit allerdings nur das Verwaltungskleid, das der
ersteren gesucht und gefunden wurde. Die grundsätzliche Lösung des
Fernübertragungsproblems liegt schon Jahrzehnte zurück, sie war
mit der Einführung des Drehstromsystems gegeben, das wir an +der+
Stelle unseres Buches, die ihm im historischen Gange der Untersuchung
zukam, bereits behandelt haben. Wenn es auch noch ziemlich lange
dauerte, bis die neue Erfindung trotz schon anfänglich verblüffender
Demonstrationswirkung in größerem Umfange angewendet wurde und
die Praxis der Theorie auf ihre damals dem vorausschauenden Genie
schon erkennbaren Wege folgte, so lag dies daran, daß man in der
Elektrizitätsindustrie erst die Verwendung hochgespannter Ströme
zu hinreichender Leistungsfähigkeit entwickeln und ebenso sicher
ihre Umwandlung in niedrige Spannungen beherrschen mußte. Ganz
besonders für die Fernübertragung kam es auf diese Ausbildung der
Transformatoren-Technik an. Denn in den Zentralwerken war, um deren
günstige Ökonomie auszunutzen, die Erzeugung höchster Spannungen
nötig, ebenso für die Übertragung nach den Verbrauchsstätten durch
die weiten dazwischen liegenden Strecken. An den letzteren mußte der
Strom, um für manche Verwandlungszwecke erst brauchbar zu werden,
auf niedrige Spannungen wieder zurückgebracht werden. Besonders die
Lichtelektrizität verlangte eine solche Verringerung der Spannung.
Neben den Maschinen, Transformatoren und Generatoren, die für die
großen Ausmaße hergestellt und erprobt werden mußten, bedurfte auch
das Leitungsnetz einer Einrichtung für die erforderlichen hohen
Volt-Spannungen. Wir haben bereits darauf hingewiesen, daß die
Leitungsdrähte mit der Zunahme der Spannung nicht verstärkt zu werden
brauchten, sondern im Gegenteil eine Verringerung ihres Querschnittes
zuließen und daß gerade darin einer der Hauptvorteile der Hochspannung
lag. Auf der anderen Seite war aber für besonders gutes, zug- und
druckfestes Material und für eine minutiöse Isolierung Sorge zu tragen.
Nachdem diese technischen Vorbedingungen gelöst waren, stand das
Problem großzügiger und billiger Stromerzeugung bald klar vor
Augen: die Elektrizität konnte in Zukunft viel vorteilhafter an
den +Fundstätten+ der +Antriebsenergie+, also an Orten,
wo Wasserkräfte oder Kohle aus erster Hand zur Verfügung standen,
gewonnen werden, als an den +Verbrauchsorten+ des elektrischen
Stromes, wo sie bisher erzeugt worden war, nachdem man die zu ihrer
Gewinnung erforderliche Kohle mit der Bahn oder mit dem Schiff
dorthingeschafft hatte. Der Vorteil des neuen Systems lag einmal darin,
daß die Massenproduktion in großen Zentralwerken die Gewinnungskosten
verbilligte und ferner darin, daß durch die Herstellung größerer
Absatzgebiete ein besserer Ausgleich zwischen Stromproduktion und
Strombeanspruchung ermöglicht wurde. Je größer das Versorgungsgebiet
eines Elektrizitätswerkes ist, desto vielseitigere und vielzeitigere
Anwendungsmöglichkeiten bieten sich in ihm für den elektrischen
Strom. Kraftstrom und Lichtstrom, Industriebedarf, Hausbedarf und
Straßenbahnbedarf ergänzen einander. Wenn der eine Verbraucher feiert,
arbeitet der andere, alle Tages- und Nachtzeiten werden ausgenutzt, die
steil ansteigenden und wieder abfallenden Beanspruchungskurven, die zu
ungleichmäßiger Beschäftigung und schlechter Ausnutzung der Anlagen
führen, -- werden gemildert, oder gar ganz aufgehoben. Eine geschickte
Produktionspolitik, die eine möglichst gleichmäßige Erzeugung in den
Hauptwerken herbeizuführen sucht, und den außergewöhnlichen Bedarf
durch kleinere Spitzenwerke deckt, eine großzügige Absatzpolitik,
die sich für die sogenannten Vacuen selbst Abnehmer schafft oder
erzieht, können den wirtschaftlichen Effekt wesentlich verbessern.
Ein neuer Standort für Industrien bildete sich im Anschluß an diese
Großkraftwerke heraus. Neben den Gewerben, die an den Gewinnungsstätten
für Kohle, Erze und sonstige industrielle Rohstoffe sich niedergelassen
hatten, neben den Verfeinerungsindustrien in und bei den Großstädten
wurden nunmehr auch in der Nähe der Großkraftwerke Betriebe, namentlich
chemischer Art (Stickstofferzeugung aus Luft) und metallurgischer Art
errichtet, mit dem Zwecke, die billige Kraft auszunutzen. Aber auch
dort, wo die Kraft nicht an Ort und Stelle verbraucht werden konnte,
sondern transportiert werden mußte -- und hier tritt ja der Hauptzweck
der Fernkraftwerke in Erscheinung -- bedeutete es eine sehr große
Ersparnis an Transportkosten, daß die körperlich schwere Kohle nicht
mehr auf Schienen- und Wasserwegen an die lokalen Erzeugungsstätten
der elektrischen Energie geschafft zu werden brauchte, sondern daß der
körperlose Strom in fertigem Zustande sozusagen an die Verbrauchsorte
„hinübertelegraphiert“ werden konnte. Ein besonderer Vorteil ergab
sich noch insofern, als auch ganz minderwertige Brennstoffe, die einen
Transport nicht lohnten, für die Krafterzeugung an ihrem Fundorte noch
mit Nutzen verwendet werden konnten.
Derartige Kraftwerke auf Wasser- oder Kohlengrundlage, die nicht
immer allergrößten Umfanges waren und vielfach an Ausmaßen hinter
einem Unternehmen wie den Berliner Elektrizitätswerken zurückblieben,
wenn sie diese auch an technischer und wirtschaftlicher Ökonomie
übertrafen, wurden im vorletzten und besonders letzten Jahrzehnt
allenthalben in den großen Montanrevieren und an Wasserkraft-Standorten
(Niederdruckwerke) errichtet. In Rheinland-Westfalen erstand das
Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk Hugo Stinnes, das zum Teil
unter Ausnutzung der von den Hochöfen entweichenden Gichtgase zum
Motorenantrieb eine große Anzahl von Stadt- und Landgemeinden mit
Strom versorgte, ferner das Elektrizitätswerk Westfalen, an dessen
Gründung die A. E. G. mitwirkte, das aber später in ein rein kommunales
Verbandsunternehmen überführt wurde. Auch in Oberschlesien und im
Saarrevier wurden von der A. E. G. ähnliche Werke errichtet. In allen
deutschen Braunkohlenrevieren traten gleichfalls Montankraftwerke ins
Leben, namentlich im rheinischen Braunkohlenrevier, im mitteldeutschen,
niederlausitzer und bitterfelder Gebiet. Eines der größten und
modernsten waren die +Elektrowerke+ in Bitterfeld, die von der
A. E. G. erbaut und später auf die B. E. W., nach deren Abtretung der
Berliner Werke an die Stadt Berlin, überführt wurden. Sie wurden auf
eine Erzeugungsfähigkeit von mehreren Millionen Kilowattstunden im
Jahre eingerichtet. Vor dem Kriege waren zwischen den B. E. W. und
der Stadt Berlin Verhandlungen geführt worden, um eine Verlängerung
des Vertrages zwischen diesen beiden Parteien unter der Bedingung zu
erreichen, daß der Strom für die Berliner Werke aus Bitterfeld bezogen
werden sollte. Diese Verhandlungen wurden von den B. E. W. abgebrochen,
nachdem sie während des Krieges in den staatlichen Stickstoffwerken
in Bitterfeld an Ort und Stelle einen Abnehmer gefunden hatten,
der von ihnen 500 Mill. Kwstd. jährlich bezog, während ein anderes
Unternehmen, die Elektrosalpeterwerke, einen weiteren Lieferungsvertrag
von 250 Mill. Kwstd. jährlich abschloß. Diese Verträge, die einen
Stromverkaufspreis von nur 1 Pf. für die Kwstd. vorsahen gegen einen
durchschnittlichen Licht- und Kraftpreis der B. E. W. von zuletzt
13,32 Pf., erwiesen sich allerdings später infolge der unerwartet
ungünstigen Selbstkostenentwickelung des Braunkohlenbergbaus im Kriege
als recht unvorteilhaft für die Elektrowerke, und die Folge davon
war, daß die A. E. G. den B. E. W. das Interesse an den Elektrowerken
wieder abnahm, um es mit ihren reicheren Mitteln erst selbst zur
Reife zu bringen.[2] Auch die preußische Regierung hat bereits
mehrere große Fernkraftwerke auf Kohlenbasis errichtet, so das Werk
Muldenstein für den Bedarf der Staatsbahnstrecke Dessau-Bitterfeld;
ferner ist ein noch größeres Kraftwerk bei Wittenberg im Bau
begriffen, das den Bedarf für die Elektrifizierung der Berliner
Stadt- und Ringbahn decken soll und daneben mit dem Märkischen
Elektrizitätswerk, dem gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen des A. E.
G.-Konzerns, an dem sich neuerdings die Provinz Brandenburg führend
beteiligt hat, einen langjährigen Lieferungsvertrag abgeschlossen
hat. In den meisten dieser Dampfkraftwerke auf Montanbasis wird
der Brennstoff auf mechanischen Rosten verfeuert, wobei auch die
minderwertigsten Kohlen, die für Heiz- und Brikettierungszwecke
unbrauchbar sind, Verwendung finden können. Neuerdings hat man auch
mit dem System der +Vergasung der Kohle+ in Generatoren zum
Zwecke der Elektrizitätserzeugung gute Erfolge erzielt, ein Gebiet,
auf dem wieder die A. E. G. in Gemeinschaft mit einer Reihe anderer
Unternehmungen bahnbrechend vorging. Dieses noch der Ausbildung
bedürfende System ist deswegen besonders aussichtsreich, weil es
einmal die Möglichkeit gibt, den Brennwert der Kohle fast vollständig
auszunutzen und ferner eine Verwertung der meisten Nebenprodukte wie
Mineralöle, Ammoniak usw. gestattet. Sogar der in Mooren gewonnene
+Torf+ läßt sich für die Zwecke der Energieerzeugung mit
Nutzen verwenden, wie die vom Siemens-Schuckertkonzern errichtete
Überlandzentrale Wiesmoor, die allmählich ganz Ostfriesland, Oldenburg
und die anstoßenden Gebiete mit Strom versorgen soll, erwiesen
hat. Auf der Grundlage von Wasserkräften wurden namentlich in den
süddeutschen Staaten große Stromerzeugungswerke errichtet, so in
Bayern das staatliche Walchenseewerk, die Isarwerke, die Ampèrewerke,
die Lech-Elektrizitätswerke, in Baden das Murgtalwerk usw. An eine
Ausnutzung der großen Wasserkräfte des Oberrheins unter Mitwirkung des
Reiches wird demnächst herangegangen werden.
Emil Rathenau hat den Problemen der Großkraftversorgung in den
letzten Jahren seines Lebens lebendige und fast jugendliche
Anteilnahme entgegengebracht. Greisenhafte Müdigkeit oder jene
Abgeklärtheit des Alters, die von Werner v. Siemens Besitz ergriff,
waren ihm gänzlich fremd. Er, der Zeit seines Lebens für die private
Elektrizitätswirtschaft eingetreten war, der er die Sphäre seiner
Leistung und den Erfolg seines Lebens verdankt, besaß Elastizität
genug, um umzulernen, als die Verhältnisse sich änderten und über die
Grenzen hinauswuchsen, die der privaten Erzeugung gezogen werden.
Die fachliche und sachliche Einsicht, daß die Tendenz, ganz große
Elektrizitätswerke zu errichten, nicht nur aus politischen, sondern
auch aus wirtschaftlichen Gründen zu stark geworden sei, als daß sie
mit der denkbar größten Leistungssteigerung privater Werke noch dauernd
hätte aufgehalten werden können, genügte, um diesen Realpolitiker
umzustimmen und ihm neue Gedankengänge zu eröffnen. Als ich Rathenau
im Mai 1914 aufsuchte, nachdem er von schwerer Krankheit scheinbar
genesen, seine Arbeit wieder aufgenommen hatte, sah er mich aus seinen
hellfragenden, klugen Augen ganz wie früher an. Er war durchaus mitten
im Strom lebendiger Probleme und als ich neben anderen Fragen, auch
die eines Elektrizitätsmonopols streifte, war ich erstaunt, von ihm
Ansichten zu hören, die ich dem alten Privatindustriellen am wenigsten
zugetraut hätte. Ich habe damals unter dem frischen Eindruck seiner
Darlegungen ihren Gedankengang folgendermaßen aufgezeichnet:
„Der ganz billige Strom, wie wir ihn zu Kraftzwecken unbedingt
brauchen, kann nur in Betrieben hergestellt werden, die über
das Ausmaß auch unserer bisherigen größten Zentralen weit
hinausgehen. Die Stadt Berlin verbraucht im Jahre alles in
allem zurzeit vielleicht 300 Millionen Kilowattstunden, der
preußische Eisenbahnfiskus dagegen dürfte auf seiner einzigen
kleinen elektrischen Vollbahnstrecke Dessau-Bitterfeld bei vollem
Betriebe fast das Doppelte an Strom verbrauchen. Es ist also
durchaus natürlich, daß der preußische Staat, zumal bei einer
fortschreitenden Elektrifizierung der Vollbahnen, Kraftwerke bauen
muß, die in bezug auf die Leistungsfähigkeit selbst die größten
lokalen Werke und Überlandzentralen weit übertreffen werden. Da nun
die Herstellungskosten des Stromes sich mit der Größe der Anlagen
und der produzierten Menge progressiv verringern, da andererseits
aber die staatlichen Werke ihre Kapazität sowie die für einen
regelmäßigen Bahnbetrieb unumgänglich notwendige Reservekapazität
nicht und vor allem nicht zu jeder Zeit voll ausnutzen können,
ist es natürlich, daß sie dazu übergehen, und auch schon dazu
übergegangen sind, Strom an Private abzugeben. Bereits kürzlich
hat eines der staatlichen Werke auf dem Wege der Submission ein
Stromkontingent von ca. 30 Mill. Kilowattstunden ausgeboten. Wenn
wir in unseren lokalen Elektrizitätswerken den Strom uns dadurch
billiger schaffen können, daß wir ihn von einem staatlichen
Riesenwerk beziehen, so sehe ich gar keinen Grund, warum wir uns
eigensinnig gegen einen derartigen Verzicht auf eigene Erzeugung
sperren sollen. Wir beziehen dann einfach Strom statt Kohlen
und benutzen die lokalen Anlagen für Stromverteilungszwecke.
Die technischen Möglichkeiten der Stromherstellung im großen
sind beinahe unbegrenzt. Es wäre durchaus möglich, daß der ganze
Bedarf Europas an elektrischer Energie an einem Orte hergestellt
würde und die elektrische Fernübertragung wäre durchaus imstande,
diesen zentral hergestellten Strom über ganz Europa und noch
weiterhin zu versenden. Natürlich wird es in der Praxis zu einer
derartigen intensiven Konzentrierung der Stromherstellung
nicht kommen. Immerhin aber wird man voraussichtlich über die
jetzige Dezentralisation und Verzettelung hinausstreben müssen.
Ein Reichsmonopol allerdings ist für Deutschland wohl kaum
noch durchführbar, nachdem Einzelstaaten wie Bayern und Baden
bereits mit Hilfe ihrer Wasserkräfte durch Errichtung riesiger
Werke ihre Stromproduktion auf dem Wege der einzelstaatlichen
Gesetzgebung geregelt haben. Wohl aber wäre es denkbar, daß
man für Preußen zu einer monopolistischen Gestaltung der
Stromerzeugung unter staatlicher Führung oder Mitwirkung gelangte.
Das notwendige Korrelat für eine derartige großzügige Regulierung
der Stromproduktion müßte allerdings ein Enteignungsgesetz für
die Zwecke elektrischer Anlagen, besonders für Kabelführungen
durch private und öffentliche Grundstücke bilden. Heute sind,
um derartige Durchführungen zu ermöglichen, komplizierte
Privatverträge erforderlich, die oft durch kleinliche Motive
erschwert werden.“
Es waren keine Projekte und spekulativen Phantasien, wie sie Rathenau
manchmal aus irgend einer Stimmung heraus entwickelte, um sie ebenso
schnell wieder zu vergessen. Diese Darlegungen gaben wohldurchdachte
Anschauungen wieder, die sich bei ihm und seinem Kreise über die
Fortführung einer Hauptrichtung ihres Gewerbes gebildet hatten und
deren systematisch-theoretische Durcharbeitung auch bald danach von
Mitgliedern dieses Kreises in Angriff genommen wurde. Anfang 1915
veröffentlichte Dr. ing. Gustav +Siegel+ in den Preußischen
Jahrbüchern unter dem Titel „Der Staat und die Elektrizitätsversorgung“
eine Arbeit, in der er den von Rathenau entwickelten Plan mit einem
ausführlichen Zahlen- und Datenmaterial zu begründen und die Tatsache,
daß die Reichszuständigkeit für das vorgeschlagene Monopol durch
Präjudiz in verschiedenen Einzelstaaten behindert werde, durch den
Vorschlag der Bildung eines +Reichselektrizitätsverbandes+ zu
überwinden suchte. Rathenau selbst schrieb dem Aufsatz ein kurzes
Vorwort, in dem er sich zu dem Grundgedanken zustimmend äußerte. Drei
Gesichtspunkte stellte er darin in den Vordergrund: Einmal Befriedigung
des Verbrauchs zu niedrigen Strompreisen, zweitens die Schaffung neuer
Einnahmequellen für den Staat und drittens die wenigstens teilweise
Erhaltung des Tätigkeitsgebietes für die bisherigen Träger des
Elektrizitätsgebietes. Rathenau schrieb:
„Die seit einer Reihe von Jahren gepflogenen Erörterungen über
die seitens des Staates gegenüber der Elektrizität einzunehmende
Haltung haben durch das starke Bedürfnis nach Erhöhung der
Staatseinnahmen einen neuen Anstoß erhalten. Wenn die auf
diesem Gebiete gestellte Aufgabe eine zweckmäßige Lösung
finden soll, ist darauf Bedacht zu nehmen, unter Befriedigung
des Verbrauchs zu niedrigen Strompreisen dem Staate in der
Elektrizität eine Quelle zu neuen Einnahmen zu schaffen, indem
ihm nicht über das unvermeidliche Erfordernis hinaus Aufgaben
und Lasten auferlegt werden und den bisherigen Trägern der
Elektrizitätsunternehmungen die Tätigkeit vorbehalten bleibt,
in der sie sich Jahrzehnte hindurch bewährt haben. Einen zu
diesem Ziele führenden Weg scheint mir der Verfasser der Arbeit
„Der Staat und die Elektrizitätsversorgung“ zu weisen, indem er
empfiehlt, die elektrische Arbeit an den Energiequellen durch
staatliche Großkraftwerke zu erzeugen und den Strom mit einem
durch die wirtschaftlichere Erzeugung ermöglichten Gewinn den
Stromverteilungsunternehmen zu überlassen, die die für sie
erforderlichen Leitungsnetze anschließen und betreiben. Diesem
Grundgedanken der mir vorliegenden Arbeit pflichte ich durchaus
bei. Ohne zu den Ausführungen im Einzelnen Stellung zu nehmen,
möchte ich die eine Bemerkung hinzufügen, daß der von dem
Verfasser empfohlene Reichs-Elektrizitätsverband, der die von
den Einzelstaaten zu betreibenden Großkraftwerke zusammenfassen
soll, dahin ausgestaltet werden könnte, daß er die gesamten
Einnahmen aus dem Stromabsatz der Elektrizitätswerke einzieht und
nach Entschädigung der Einzelstaaten für die von ihnen gemachten
Aufwendungen und nach ihrer angemessenen Beteiligung an den
Überschüssen den verbleibenden Ertrag an das Reich zur Befriedigung
des hier am dringendsten fühlbaren Bedürfnisses nach neuen
Einnahmen abführt.“
Siegel selbst sucht in seiner Arbeit nachzuweisen, daß die für ein
Elektrizitätsmonopol zumeist vorgebrachten Gründe, soweit sie den
Schutz der Verbraucher vor einer Vergewaltigung und Ausnutzung durch
private Elektrizitätsmonopole wie den Schutz der Installateure
vor einer Ausschaltung durch den überlegenen Wettbewerb der
Fabrikationsgesellschaften betreffen oder im Interesse der politischen
und militärischen Macht des Staates über die Kraftquelle der Zukunft
vorgebracht werden, nicht zwingend genug seien. Wenn er trotzdem
einer Zentralisation der Stromerzeugung und im gewissen Sinne auch der
Stromverteilung zustimmt, so tut er dies lediglich aus Gründen der
technischen und wirtschaftlichen Ökonomie.
„Es handelt sich darum, unmittelbar an ergiebigen Kraftquellen,
an den Fundstätten der Brennstoffe, an den Wasserkräften,
den Torfmooren, oder wo sonst sich billige Betriebsstoffe in
ausreichender Menge finden, Elektrizitätserzeugungsstätten größten
Umfangs zu errichten und +sie durch ein nach einem einheitlichen
Plane ausgebautes Hochspannungsnetz zu verbinden+, das sich über
das ganze Reich erstrecken und den Ausgleich aller verfügbaren und
benötigten Elektrizitätsmengen bilden soll. Diese Aufgabe stellt
sowohl in finanzieller wie organisatorischer Hinsicht schwierige
Probleme, die zwar auch ohne Mithilfe des Staates vielleicht im
Laufe von Jahrzehnten überwunden werden könnten, die aber durch
sein Eingreifen +schneller+, +zuverlässiger+ und +vollständiger+
einer glücklichen Lösung entgegengeführt würden.“