Das hindert allerdings nicht, daß die elektrischen Großkonzerne

durch geschickte „Strategie“ verschiedentlich kommunalpolitische

Elektrizitätsprojekte geschädigt haben. Ein Beispiel bildet

das Vorgehen des A. E. G.-Konzerns im Falle der Berliner

Elektrizitätswerke, nachdem diese auf die Stadt Berlin übergegangen

waren. Hier hat die A. E. G. mit ihrem Märkischen Elektrizitätswerk

die Berliner Elektrizitätserzeugung sozusagen „eingekreist“, indem sie

durch ihren die Bildung eines gemischt-wirtschaftlichen Unternehmens

vorsehenden Vertrag mit der Provinz Brandenburg der Stadt Berlin

jede Möglichkeit nahm, sich mit dem Stromabsatz ihrer Werke über

deren altes Versorgungsgebiet auszudehnen, wie es wohl im Rahmen

einer großzügigen und ökonomischen Berliner Elektrizitätspolitik

gelegen hätte. In ähnlicher Weise ist die Stadt Mülhausen i. E. an

der Errichtung eines leistungsfähigen kommunalen Werkes verhindert

worden, weil ringsherum große, mit Wasserkraft und Montankraft

arbeitende Privatwerke entstanden, die ihr an Wettbewerbsfähigkeit

überlegen waren. Aber auch in diesen Fällen kann man nicht sagen,

daß die eigentlichen Verbraucherinteressen durch das Vorgehen der

Großkonzerne gelitten haben, denn es ist ja gerade die aus höherer

Leistungsfähigkeit sich ergebende Möglichkeit der Unterbietung,

die das private Großwerk dem kommunalen Lokalwerk überlegen macht.

Beeinträchtigt werden vielmehr nur kommunale Interessen, wobei die

Frage, ob es überhaupt kommunalpolitisch gerechtfertigt ist, daß eine

Gemeinde über ihr eigenes Weichbild hinaus als Stromlieferant auftritt,

offenbleiben soll. -- Im Falle der Berliner Elektrizitätswerke steht

übrigens nicht das kommunalpolitische Verwaltungs-Prinzip dem privaten

Unternehmerprinzip, sondern dem gemischt-wirtschaftlichen Prinzip

gegenüber, da ja die Märkischen Elektrizitätswerke durch Beteiligung

der Provinz Brandenburg zu einem halböffentlichen Unternehmen geworden

sind. Durch den Hinweis auf öffentliche Interessen wird man also diesen

Widerstreit -- auch bei aller Sympathie für die Reichshauptstadt --

nicht in ihrem Sinne lösen können. Was der Stadt Berlin recht ist, muß

schließlich der Provinz Brandenburg billig sein. Es bleibt ein rein

wirtschaftlicher Kampf übrig, in dem letzten Endes wirtschaftliche

Leistungsfähigkeit und geschickte Geschäftstaktik den Ausschlag geben

müssen.

Ein besonderes Wort sei noch den sogenannten

+Installationsmonopolen+ gewidmet. Darunter versteht man

den von manchen Stromlieferungswerken ausgeübten Zwang auf die

Stromabnehmer, die Hausinstallationen, die Anschlüsse an das

Kabelnetz des Stromwerkes usw. von ihnen selbst oder von den ihnen

nahestehenden Fabrikationsgesellschaften vornehmen zu lassen und

die dazu erforderlichen Apparate durch sie zu beziehen. Derartige

Installationsmonopole, die bei konsequenter Durchführung den

Handwerkerstand der unabhängigen Elektromechaniker bald völlig

beseitigen würden, sind neuerdings in fast allen Konzessionsverträgen

ausdrücklich verboten, die Zentral-Regierungen in den einzelnen

Bundesstaaten haben sie in Erlassen bekämpft, und auch die

großen Elektrizitätsgesellschaften haben erkannt, daß derartige

Installationsmonopole (nicht zu verwechseln mit den Einrichtungs-

und Materiallieferungsmonopolen oder den Lieferverträgen mit

Meistbegünstigung für den Bedarf der Stromwerke selbst) weder

durchzusetzen sind, noch den Fabrikationsgesellschaften selbst zum

Nutzen gereichen, da diese an der Vernichtung eines selbständigen und

leistungsfähigen Installateur-Standes keineswegs ein Interesse haben.

Vierzehntes Kapitel

Großkraftversorgung

Die Entwicklung der elektrischen Stromversorgung, die von

der Blockstation über die Zwischenetappen der +Lokal-+ und

+Überlandzentrale+ zum großen +Zentral-+ und +Fernkraftwerk+ schritt,

ist im letzten Jahrzehnt besonders durch zwei Dinge vorbereitet

und ermöglicht worden. Einmal durch die Lösung des technischen

Problems der +Fernübertragung hochgespannter+ Ströme über beliebig

weite Strecken und ferner durch die juristisch-organisatorische

„Erfindung“ der +gemischt-wirtschaftlichen+ Unternehmung. Die letztere

war in Wirklichkeit allerdings nur das Verwaltungskleid, das der

ersteren gesucht und gefunden wurde. Die grundsätzliche Lösung des

Fernübertragungsproblems liegt schon Jahrzehnte zurück, sie war

mit der Einführung des Drehstromsystems gegeben, das wir an +der+

Stelle unseres Buches, die ihm im historischen Gange der Untersuchung

zukam, bereits behandelt haben. Wenn es auch noch ziemlich lange

dauerte, bis die neue Erfindung trotz schon anfänglich verblüffender

Demonstrationswirkung in größerem Umfange angewendet wurde und

die Praxis der Theorie auf ihre damals dem vorausschauenden Genie

schon erkennbaren Wege folgte, so lag dies daran, daß man in der

Elektrizitätsindustrie erst die Verwendung hochgespannter Ströme

zu hinreichender Leistungsfähigkeit entwickeln und ebenso sicher

ihre Umwandlung in niedrige Spannungen beherrschen mußte. Ganz

besonders für die Fernübertragung kam es auf diese Ausbildung der

Transformatoren-Technik an. Denn in den Zentralwerken war, um deren

günstige Ökonomie auszunutzen, die Erzeugung höchster Spannungen

nötig, ebenso für die Übertragung nach den Verbrauchsstätten durch

die weiten dazwischen liegenden Strecken. An den letzteren mußte der

Strom, um für manche Verwandlungszwecke erst brauchbar zu werden,

auf niedrige Spannungen wieder zurückgebracht werden. Besonders die

Lichtelektrizität verlangte eine solche Verringerung der Spannung.

Neben den Maschinen, Transformatoren und Generatoren, die für die

großen Ausmaße hergestellt und erprobt werden mußten, bedurfte auch

das Leitungsnetz einer Einrichtung für die erforderlichen hohen

Volt-Spannungen. Wir haben bereits darauf hingewiesen, daß die

Leitungsdrähte mit der Zunahme der Spannung nicht verstärkt zu werden

brauchten, sondern im Gegenteil eine Verringerung ihres Querschnittes

zuließen und daß gerade darin einer der Hauptvorteile der Hochspannung

lag. Auf der anderen Seite war aber für besonders gutes, zug- und

druckfestes Material und für eine minutiöse Isolierung Sorge zu tragen.

Nachdem diese technischen Vorbedingungen gelöst waren, stand das

Problem großzügiger und billiger Stromerzeugung bald klar vor

Augen: die Elektrizität konnte in Zukunft viel vorteilhafter an

den +Fundstätten+ der +Antriebsenergie+, also an Orten,

wo Wasserkräfte oder Kohle aus erster Hand zur Verfügung standen,

gewonnen werden, als an den +Verbrauchsorten+ des elektrischen

Stromes, wo sie bisher erzeugt worden war, nachdem man die zu ihrer

Gewinnung erforderliche Kohle mit der Bahn oder mit dem Schiff

dorthingeschafft hatte. Der Vorteil des neuen Systems lag einmal darin,

daß die Massenproduktion in großen Zentralwerken die Gewinnungskosten

verbilligte und ferner darin, daß durch die Herstellung größerer

Absatzgebiete ein besserer Ausgleich zwischen Stromproduktion und

Strombeanspruchung ermöglicht wurde. Je größer das Versorgungsgebiet

eines Elektrizitätswerkes ist, desto vielseitigere und vielzeitigere

Anwendungsmöglichkeiten bieten sich in ihm für den elektrischen

Strom. Kraftstrom und Lichtstrom, Industriebedarf, Hausbedarf und

Straßenbahnbedarf ergänzen einander. Wenn der eine Verbraucher feiert,

arbeitet der andere, alle Tages- und Nachtzeiten werden ausgenutzt, die

steil ansteigenden und wieder abfallenden Beanspruchungskurven, die zu

ungleichmäßiger Beschäftigung und schlechter Ausnutzung der Anlagen

führen, -- werden gemildert, oder gar ganz aufgehoben. Eine geschickte

Produktionspolitik, die eine möglichst gleichmäßige Erzeugung in den

Hauptwerken herbeizuführen sucht, und den außergewöhnlichen Bedarf

durch kleinere Spitzenwerke deckt, eine großzügige Absatzpolitik,

die sich für die sogenannten Vacuen selbst Abnehmer schafft oder

erzieht, können den wirtschaftlichen Effekt wesentlich verbessern.

Ein neuer Standort für Industrien bildete sich im Anschluß an diese

Großkraftwerke heraus. Neben den Gewerben, die an den Gewinnungsstätten

für Kohle, Erze und sonstige industrielle Rohstoffe sich niedergelassen

hatten, neben den Verfeinerungsindustrien in und bei den Großstädten

wurden nunmehr auch in der Nähe der Großkraftwerke Betriebe, namentlich

chemischer Art (Stickstofferzeugung aus Luft) und metallurgischer Art

errichtet, mit dem Zwecke, die billige Kraft auszunutzen. Aber auch

dort, wo die Kraft nicht an Ort und Stelle verbraucht werden konnte,

sondern transportiert werden mußte -- und hier tritt ja der Hauptzweck

der Fernkraftwerke in Erscheinung -- bedeutete es eine sehr große

Ersparnis an Transportkosten, daß die körperlich schwere Kohle nicht

mehr auf Schienen- und Wasserwegen an die lokalen Erzeugungsstätten

der elektrischen Energie geschafft zu werden brauchte, sondern daß der

körperlose Strom in fertigem Zustande sozusagen an die Verbrauchsorte

„hinübertelegraphiert“ werden konnte. Ein besonderer Vorteil ergab

sich noch insofern, als auch ganz minderwertige Brennstoffe, die einen

Transport nicht lohnten, für die Krafterzeugung an ihrem Fundorte noch

mit Nutzen verwendet werden konnten.

Derartige Kraftwerke auf Wasser- oder Kohlengrundlage, die nicht

immer allergrößten Umfanges waren und vielfach an Ausmaßen hinter

einem Unternehmen wie den Berliner Elektrizitätswerken zurückblieben,

wenn sie diese auch an technischer und wirtschaftlicher Ökonomie

übertrafen, wurden im vorletzten und besonders letzten Jahrzehnt

allenthalben in den großen Montanrevieren und an Wasserkraft-Standorten

(Niederdruckwerke) errichtet. In Rheinland-Westfalen erstand das

Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk Hugo Stinnes, das zum Teil

unter Ausnutzung der von den Hochöfen entweichenden Gichtgase zum

Motorenantrieb eine große Anzahl von Stadt- und Landgemeinden mit

Strom versorgte, ferner das Elektrizitätswerk Westfalen, an dessen

Gründung die A. E. G. mitwirkte, das aber später in ein rein kommunales

Verbandsunternehmen überführt wurde. Auch in Oberschlesien und im

Saarrevier wurden von der A. E. G. ähnliche Werke errichtet. In allen

deutschen Braunkohlenrevieren traten gleichfalls Montankraftwerke ins

Leben, namentlich im rheinischen Braunkohlenrevier, im mitteldeutschen,

niederlausitzer und bitterfelder Gebiet. Eines der größten und

modernsten waren die +Elektrowerke+ in Bitterfeld, die von der

A. E. G. erbaut und später auf die B. E. W., nach deren Abtretung der

Berliner Werke an die Stadt Berlin, überführt wurden. Sie wurden auf

eine Erzeugungsfähigkeit von mehreren Millionen Kilowattstunden im

Jahre eingerichtet. Vor dem Kriege waren zwischen den B. E. W. und

der Stadt Berlin Verhandlungen geführt worden, um eine Verlängerung

des Vertrages zwischen diesen beiden Parteien unter der Bedingung zu

erreichen, daß der Strom für die Berliner Werke aus Bitterfeld bezogen

werden sollte. Diese Verhandlungen wurden von den B. E. W. abgebrochen,

nachdem sie während des Krieges in den staatlichen Stickstoffwerken

in Bitterfeld an Ort und Stelle einen Abnehmer gefunden hatten,

der von ihnen 500 Mill. Kwstd. jährlich bezog, während ein anderes

Unternehmen, die Elektrosalpeterwerke, einen weiteren Lieferungsvertrag

von 250 Mill. Kwstd. jährlich abschloß. Diese Verträge, die einen

Stromverkaufspreis von nur 1 Pf. für die Kwstd. vorsahen gegen einen

durchschnittlichen Licht- und Kraftpreis der B. E. W. von zuletzt

13,32 Pf., erwiesen sich allerdings später infolge der unerwartet

ungünstigen Selbstkostenentwickelung des Braunkohlenbergbaus im Kriege

als recht unvorteilhaft für die Elektrowerke, und die Folge davon

war, daß die A. E. G. den B. E. W. das Interesse an den Elektrowerken

wieder abnahm, um es mit ihren reicheren Mitteln erst selbst zur

Reife zu bringen.[2] Auch die preußische Regierung hat bereits

mehrere große Fernkraftwerke auf Kohlenbasis errichtet, so das Werk

Muldenstein für den Bedarf der Staatsbahnstrecke Dessau-Bitterfeld;

ferner ist ein noch größeres Kraftwerk bei Wittenberg im Bau

begriffen, das den Bedarf für die Elektrifizierung der Berliner

Stadt- und Ringbahn decken soll und daneben mit dem Märkischen

Elektrizitätswerk, dem gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen des A. E.

G.-Konzerns, an dem sich neuerdings die Provinz Brandenburg führend

beteiligt hat, einen langjährigen Lieferungsvertrag abgeschlossen

hat. In den meisten dieser Dampfkraftwerke auf Montanbasis wird

der Brennstoff auf mechanischen Rosten verfeuert, wobei auch die

minderwertigsten Kohlen, die für Heiz- und Brikettierungszwecke

unbrauchbar sind, Verwendung finden können. Neuerdings hat man auch

mit dem System der +Vergasung der Kohle+ in Generatoren zum

Zwecke der Elektrizitätserzeugung gute Erfolge erzielt, ein Gebiet,

auf dem wieder die A. E. G. in Gemeinschaft mit einer Reihe anderer

Unternehmungen bahnbrechend vorging. Dieses noch der Ausbildung

bedürfende System ist deswegen besonders aussichtsreich, weil es

einmal die Möglichkeit gibt, den Brennwert der Kohle fast vollständig

auszunutzen und ferner eine Verwertung der meisten Nebenprodukte wie

Mineralöle, Ammoniak usw. gestattet. Sogar der in Mooren gewonnene

+Torf+ läßt sich für die Zwecke der Energieerzeugung mit

Nutzen verwenden, wie die vom Siemens-Schuckertkonzern errichtete

Überlandzentrale Wiesmoor, die allmählich ganz Ostfriesland, Oldenburg

und die anstoßenden Gebiete mit Strom versorgen soll, erwiesen

hat. Auf der Grundlage von Wasserkräften wurden namentlich in den

süddeutschen Staaten große Stromerzeugungswerke errichtet, so in

Bayern das staatliche Walchenseewerk, die Isarwerke, die Ampèrewerke,

die Lech-Elektrizitätswerke, in Baden das Murgtalwerk usw. An eine

Ausnutzung der großen Wasserkräfte des Oberrheins unter Mitwirkung des

Reiches wird demnächst herangegangen werden.

Emil Rathenau hat den Problemen der Großkraftversorgung in den

letzten Jahren seines Lebens lebendige und fast jugendliche

Anteilnahme entgegengebracht. Greisenhafte Müdigkeit oder jene

Abgeklärtheit des Alters, die von Werner v. Siemens Besitz ergriff,

waren ihm gänzlich fremd. Er, der Zeit seines Lebens für die private

Elektrizitätswirtschaft eingetreten war, der er die Sphäre seiner

Leistung und den Erfolg seines Lebens verdankt, besaß Elastizität

genug, um umzulernen, als die Verhältnisse sich änderten und über die

Grenzen hinauswuchsen, die der privaten Erzeugung gezogen werden.

Die fachliche und sachliche Einsicht, daß die Tendenz, ganz große

Elektrizitätswerke zu errichten, nicht nur aus politischen, sondern

auch aus wirtschaftlichen Gründen zu stark geworden sei, als daß sie

mit der denkbar größten Leistungssteigerung privater Werke noch dauernd

hätte aufgehalten werden können, genügte, um diesen Realpolitiker

umzustimmen und ihm neue Gedankengänge zu eröffnen. Als ich Rathenau

im Mai 1914 aufsuchte, nachdem er von schwerer Krankheit scheinbar

genesen, seine Arbeit wieder aufgenommen hatte, sah er mich aus seinen

hellfragenden, klugen Augen ganz wie früher an. Er war durchaus mitten

im Strom lebendiger Probleme und als ich neben anderen Fragen, auch

die eines Elektrizitätsmonopols streifte, war ich erstaunt, von ihm

Ansichten zu hören, die ich dem alten Privatindustriellen am wenigsten

zugetraut hätte. Ich habe damals unter dem frischen Eindruck seiner

Darlegungen ihren Gedankengang folgendermaßen aufgezeichnet:

„Der ganz billige Strom, wie wir ihn zu Kraftzwecken unbedingt

brauchen, kann nur in Betrieben hergestellt werden, die über

das Ausmaß auch unserer bisherigen größten Zentralen weit

hinausgehen. Die Stadt Berlin verbraucht im Jahre alles in

allem zurzeit vielleicht 300 Millionen Kilowattstunden, der

preußische Eisenbahnfiskus dagegen dürfte auf seiner einzigen

kleinen elektrischen Vollbahnstrecke Dessau-Bitterfeld bei vollem

Betriebe fast das Doppelte an Strom verbrauchen. Es ist also

durchaus natürlich, daß der preußische Staat, zumal bei einer

fortschreitenden Elektrifizierung der Vollbahnen, Kraftwerke bauen

muß, die in bezug auf die Leistungsfähigkeit selbst die größten

lokalen Werke und Überlandzentralen weit übertreffen werden. Da nun

die Herstellungskosten des Stromes sich mit der Größe der Anlagen

und der produzierten Menge progressiv verringern, da andererseits

aber die staatlichen Werke ihre Kapazität sowie die für einen

regelmäßigen Bahnbetrieb unumgänglich notwendige Reservekapazität

nicht und vor allem nicht zu jeder Zeit voll ausnutzen können,

ist es natürlich, daß sie dazu übergehen, und auch schon dazu

übergegangen sind, Strom an Private abzugeben. Bereits kürzlich

hat eines der staatlichen Werke auf dem Wege der Submission ein

Stromkontingent von ca. 30 Mill. Kilowattstunden ausgeboten. Wenn

wir in unseren lokalen Elektrizitätswerken den Strom uns dadurch

billiger schaffen können, daß wir ihn von einem staatlichen

Riesenwerk beziehen, so sehe ich gar keinen Grund, warum wir uns

eigensinnig gegen einen derartigen Verzicht auf eigene Erzeugung

sperren sollen. Wir beziehen dann einfach Strom statt Kohlen

und benutzen die lokalen Anlagen für Stromverteilungszwecke.

Die technischen Möglichkeiten der Stromherstellung im großen

sind beinahe unbegrenzt. Es wäre durchaus möglich, daß der ganze

Bedarf Europas an elektrischer Energie an einem Orte hergestellt

würde und die elektrische Fernübertragung wäre durchaus imstande,

diesen zentral hergestellten Strom über ganz Europa und noch

weiterhin zu versenden. Natürlich wird es in der Praxis zu einer

derartigen intensiven Konzentrierung der Stromherstellung

nicht kommen. Immerhin aber wird man voraussichtlich über die

jetzige Dezentralisation und Verzettelung hinausstreben müssen.

Ein Reichsmonopol allerdings ist für Deutschland wohl kaum

noch durchführbar, nachdem Einzelstaaten wie Bayern und Baden

bereits mit Hilfe ihrer Wasserkräfte durch Errichtung riesiger

Werke ihre Stromproduktion auf dem Wege der einzelstaatlichen

Gesetzgebung geregelt haben. Wohl aber wäre es denkbar, daß

man für Preußen zu einer monopolistischen Gestaltung der

Stromerzeugung unter staatlicher Führung oder Mitwirkung gelangte.

Das notwendige Korrelat für eine derartige großzügige Regulierung

der Stromproduktion müßte allerdings ein Enteignungsgesetz für

die Zwecke elektrischer Anlagen, besonders für Kabelführungen

durch private und öffentliche Grundstücke bilden. Heute sind,

um derartige Durchführungen zu ermöglichen, komplizierte

Privatverträge erforderlich, die oft durch kleinliche Motive

erschwert werden.“

Es waren keine Projekte und spekulativen Phantasien, wie sie Rathenau

manchmal aus irgend einer Stimmung heraus entwickelte, um sie ebenso

schnell wieder zu vergessen. Diese Darlegungen gaben wohldurchdachte

Anschauungen wieder, die sich bei ihm und seinem Kreise über die

Fortführung einer Hauptrichtung ihres Gewerbes gebildet hatten und

deren systematisch-theoretische Durcharbeitung auch bald danach von

Mitgliedern dieses Kreises in Angriff genommen wurde. Anfang 1915

veröffentlichte Dr. ing. Gustav +Siegel+ in den Preußischen

Jahrbüchern unter dem Titel „Der Staat und die Elektrizitätsversorgung“

eine Arbeit, in der er den von Rathenau entwickelten Plan mit einem

ausführlichen Zahlen- und Datenmaterial zu begründen und die Tatsache,

daß die Reichszuständigkeit für das vorgeschlagene Monopol durch

Präjudiz in verschiedenen Einzelstaaten behindert werde, durch den

Vorschlag der Bildung eines +Reichselektrizitätsverbandes+ zu

überwinden suchte. Rathenau selbst schrieb dem Aufsatz ein kurzes

Vorwort, in dem er sich zu dem Grundgedanken zustimmend äußerte. Drei

Gesichtspunkte stellte er darin in den Vordergrund: Einmal Befriedigung

des Verbrauchs zu niedrigen Strompreisen, zweitens die Schaffung neuer

Einnahmequellen für den Staat und drittens die wenigstens teilweise

Erhaltung des Tätigkeitsgebietes für die bisherigen Träger des

Elektrizitätsgebietes. Rathenau schrieb:

„Die seit einer Reihe von Jahren gepflogenen Erörterungen über

die seitens des Staates gegenüber der Elektrizität einzunehmende

Haltung haben durch das starke Bedürfnis nach Erhöhung der

Staatseinnahmen einen neuen Anstoß erhalten. Wenn die auf

diesem Gebiete gestellte Aufgabe eine zweckmäßige Lösung

finden soll, ist darauf Bedacht zu nehmen, unter Befriedigung

des Verbrauchs zu niedrigen Strompreisen dem Staate in der

Elektrizität eine Quelle zu neuen Einnahmen zu schaffen, indem

ihm nicht über das unvermeidliche Erfordernis hinaus Aufgaben

und Lasten auferlegt werden und den bisherigen Trägern der

Elektrizitätsunternehmungen die Tätigkeit vorbehalten bleibt,

in der sie sich Jahrzehnte hindurch bewährt haben. Einen zu

diesem Ziele führenden Weg scheint mir der Verfasser der Arbeit

„Der Staat und die Elektrizitätsversorgung“ zu weisen, indem er

empfiehlt, die elektrische Arbeit an den Energiequellen durch

staatliche Großkraftwerke zu erzeugen und den Strom mit einem

durch die wirtschaftlichere Erzeugung ermöglichten Gewinn den

Stromverteilungsunternehmen zu überlassen, die die für sie

erforderlichen Leitungsnetze anschließen und betreiben. Diesem

Grundgedanken der mir vorliegenden Arbeit pflichte ich durchaus

bei. Ohne zu den Ausführungen im Einzelnen Stellung zu nehmen,

möchte ich die eine Bemerkung hinzufügen, daß der von dem

Verfasser empfohlene Reichs-Elektrizitätsverband, der die von

den Einzelstaaten zu betreibenden Großkraftwerke zusammenfassen

soll, dahin ausgestaltet werden könnte, daß er die gesamten

Einnahmen aus dem Stromabsatz der Elektrizitätswerke einzieht und

nach Entschädigung der Einzelstaaten für die von ihnen gemachten

Aufwendungen und nach ihrer angemessenen Beteiligung an den

Überschüssen den verbleibenden Ertrag an das Reich zur Befriedigung

des hier am dringendsten fühlbaren Bedürfnisses nach neuen

Einnahmen abführt.“

Siegel selbst sucht in seiner Arbeit nachzuweisen, daß die für ein

Elektrizitätsmonopol zumeist vorgebrachten Gründe, soweit sie den

Schutz der Verbraucher vor einer Vergewaltigung und Ausnutzung durch

private Elektrizitätsmonopole wie den Schutz der Installateure

vor einer Ausschaltung durch den überlegenen Wettbewerb der

Fabrikationsgesellschaften betreffen oder im Interesse der politischen

und militärischen Macht des Staates über die Kraftquelle der Zukunft

vorgebracht werden, nicht zwingend genug seien. Wenn er trotzdem

einer Zentralisation der Stromerzeugung und im gewissen Sinne auch der

Stromverteilung zustimmt, so tut er dies lediglich aus Gründen der

technischen und wirtschaftlichen Ökonomie.

„Es handelt sich darum, unmittelbar an ergiebigen Kraftquellen,

an den Fundstätten der Brennstoffe, an den Wasserkräften,

den Torfmooren, oder wo sonst sich billige Betriebsstoffe in

ausreichender Menge finden, Elektrizitätserzeugungsstätten größten

Umfangs zu errichten und +sie durch ein nach einem einheitlichen

Plane ausgebautes Hochspannungsnetz zu verbinden+, das sich über

das ganze Reich erstrecken und den Ausgleich aller verfügbaren und

benötigten Elektrizitätsmengen bilden soll. Diese Aufgabe stellt

sowohl in finanzieller wie organisatorischer Hinsicht schwierige

Probleme, die zwar auch ohne Mithilfe des Staates vielleicht im

Laufe von Jahrzehnten überwunden werden könnten, die aber durch

sein Eingreifen +schneller+, +zuverlässiger+ und +vollständiger+

einer glücklichen Lösung entgegengeführt würden.“

Emil Rathenau und das elektrische Zeitalter · 第 32 / 41 段