Zuerst wurde der Konzern +Felten Guilleaume Lahmeyer+ fusionsreif.

Die Felten Guilleaume Lahmeyerwerke in Mülheim und Frankfurt waren

1905 durch Zusammenschluß der Felten Guilleaume Carlswerk-Akt.-Ges.

mit der Fabrikationsabteilung der Elektrizitäts-Akt.-Ges. vorm. W.

Lahmeyer & Co. entstanden. Der Zusammenschluß war die Frucht jener

ersten Konzentrationsperiode in der Elektrizitätsindustrie gewesen und

die beiden stattlichen Provinzunternehmungen hatten versucht, sich

nach demselben Prinzip, nach dem die beiden großen Berliner Gruppen

vorgegangen waren, gegenseitig zu stützen und zu ergänzen. Der Versuch

mißlang, trotzdem das Mülheimer Carlswerk als ein altes, wohlsituiertes

und tragfähiges Unternehmen recht wohl den Kern hätte bilden können,

um den sich eine starke und leistungsfähige Elektrizitätsgesellschaft

gemischter Art kristallisieren konnte. Das Carlswerk war hervorgegangen

aus der schon im Jahre 1826 gegründeten offenen Handelsgesellschaft

Felten & Guilleaume, seine Ursprünge reichten also sogar weiter

zurück als die der Siemens & Halske-Ges. und gar der A. E. G. Das

Unternehmen war aber erst viel später der Elektrizitätsindustrie

nähergetreten und befaßte sich auch dann noch als Spezialfabrik fast

ausschließlich mit der Erzeugung von Draht, Kabeln und metallurgischen

Fabrikaten für die Zwecke der angewandten Elektrizität. So standen

die Dinge noch, als die offene Handelsgesellschaft nebst ihrer

Filiale in Nürnberg Ende 1899 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt

wurde. Damals war allerdings bei den Inhabern des Werkes -- und

darin lag einer der Hauptzwecke der Aktiengründung -- bereits der

Gedanke entstanden, der Zeitrichtung folgend, das Unternehmen zu

einem elektrischen Universalbetrieb auszubauen. Unter den Zwecken

der Aktiengesellschaft war auch die „Erlangung von Konzessionen

zur gewerblichen Ausnutzung der Elektrizität und deren Ausbeutung

im eigenen Betriebe oder mittels sonstiger Verwertung“ in den

Gesellschaftsvertrag aufgenommen. Es war vielleicht kein Schaden

für die Gesellschaft, daß die nahende Krisis eine umfangreichere

Betätigung der Gesellschaft auf neuen Gebieten, insbesondere im

Unternehmergeschäft, zunächst verhinderte. Erst nach Überwindung der

Krise tauchten die Ausdehnungspläne von neuem auf, und erhielten

durch die Konzentrationsbeispiele bei der Konkurrenz einen stärkeren

Nachdruck. Auch der Weg war vorgeschrieben. Er lag nicht in der

Errichtung eigener Fabriken mit neuen Geschäftszweigen, insbesondere

auf dem Gebiete der Maschinen- und Lampenherstellung, die eine zu lange

Anlaufszeit bis zur Produktionsreife gefordert und die Gesellschaft

gezwungen hätten, eine Menge von Betriebserfahrungen, neuen Techniken

aus dem Nichts zu schaffen und bis zur Wettbewerbsfähigkeit mit einer

hochentwickelten Konkurrenz zu vervollkommnen. Der Weg der Angliederung

schien schnelleren und leichteren Erfolg zu versprechen. Zeitweilig

hatte man sich mit dem naheliegenden Gedanken getragen, mit der

Kölner Helios-Gesellschaft, dem größten rheinischen Unternehmen auf

dem Gebiete der Licht- und Kraftelektrizität, zusammenzugehen, aber

ehe derartige Pläne sich verwirklichen konnten, kam der Zusammenbruch

des „Helios“, aus dem es, wie sich bald zeigte, auch mit Hilfe eines

stärkeren Werkes, keine Rettung mehr gab. So blieb eigentlich nur

Lahmeyer in Frankfurt übrig. In der Theorie ergänzten sich beide

Werke recht gut, vielleicht sogar besser als die Kontrahenten bei

den bisherigen Fusionen in der Elektrizitätsindustrie. Während

bei Siemens-Schuckert, bei der A. E. G. und der Union sich Werke

miteinander vereinigt hatten, die vielfach dieselben Erzeugnisse

herstellten und gleichartige Geschäftszweige betrieben, deckten sich

die Produktionen des Carlswerkes und der Lahmeyer-Gesellschaft nur zum

kleinen Teile. Dem „gemischten Starkstromwerk“ Lahmeyer fehlte die

Kabel- und Drahtindustrie vollständig, in der Schwachstrom-Technik,

die Felten und Guilleaume seit langem ganz besonders gründlich

ausgebildet und noch vor kurzem durch die Aufnahme des Baues von

Telephon- und Telegraphen-Apparaten ergänzt hatten, war Lahmeyer

nur ganz geringfügig tätig gewesen. Seine Hauptbedeutung lag in der

Fabrikation von elektrischen Maschinen, Motoren und Apparaten (in

denen im Jahre 1904/05 die Ablieferung 4783 Stück mit 164000 PS, gegen

25829 Stück mit 667773 PS bei der A. E. G. betragen hatte) und in

dem Bau von elektrischen Anlagen für eigene oder fremde Rechnung.

Ebenso wie Felten und Guilleaume eine Ergänzung ihres Betriebes durch

den Maschinenbau und das Anlagengeschäft schon seit längerer Zeit

anstrebten, hatte sich Lahmeyer bereits verschiedentlich mit der

Frage der Errichtung und des Erwerbs eines Kabelwerks beschäftigt.

Gut angelegt, litt und scheiterte der Plan des Zusammenschlusses an

der schlechten Durchführung. Was bei Siemens-Schuckert wenigstens

betrieblich, wenn auch nicht in gleicher Weise finanzpolitisch, was

bei der A. E. G.-Union in beiden Richtungen restlos gelungen war,

die +organische+ Verschmelzung und Vereinheitlichung, zwischen

Mülheim und Frankfurt kam sie nicht zustande. Gerade die „in die Augen

springenden Vorteile der Transaktion“, von denen der Geschäftsbericht

der Lahmeyer-Werke sprach, die Gunst der organisatorischen und

geschäftlichen Vorbedingungen, verleiteten offenbar zu einer zu

leichten Behandlung der Organisationsfrage. Da sich beide Betriebe

gut zu ergänzen schienen, glaubte man, die Zusammenarbeit und der

Zusammenschluß würden sich von selbst einstellen, brauchten nicht erst

durch sorgfältige Organisations- und Abtönungskunst herbeigeführt

zu werden. Die Folge war, daß beide Betriebe, in der Verwaltung

selbständig gelassen, nebeneinander und zu wenig miteinander arbeiteten.

Die Selbständigkeit entwickelte sich mit der Zeit zu stark, das

Selbständigkeitsgefühl der örtlichen Direktionen verschärfte sich

allmählich zur Eifersucht, und die lokale Trennung, die zuerst

nur passive Hemmungen verursacht hatte, führte schließlich zu

lokalpatriotischen Absonderungen und Störungen. So kam es, daß am

Ende aus dem „Nebeneinander“, das nicht gleich von Anfang an zu einem

„Miteinander“ geworden war, in vielen Dingen ein „Gegeneinander“

wurde. Beide Teile verfolgten zum mindesten im Kleinen, im

Betriebsdetail, eine eigene Geschäftspolitik, wenn es dem Aufsichtsrat

auch im allgemeinen gelingen mochte, die Gegensätze in der großen

Geschäftspolitik immer wieder auszugleichen oder wenigstens nicht

zum offenen Ausbruch kommen zu lassen. Eine solche Zwiespältigkeit

der Richtung, die das Gesamtunternehmen naturgemäß außerordentlich

schädigen, den Nutzen der Sammlung beeinträchtigen und die Kraft des

Auftriebs dämpfen mußte, hatte Emil Rathenau bei seinen Fusionen immer

klug zu verhindern gewußt und zwar gleich in den ersten Keimen. Auch er

nahm wohl geeignete Direktoren und Aufsichtsräte aus den angegliederten

Unternehmungen mit zu sich hinüber, aber sie durften keine

Nebenregierungen bilden, mußten sich anpassen und wurden, wenn sie dies

nicht konnten oder wollten, bald wieder ausgeschifft. Selbständige

Arbeit duldete auch er und wünschte sie sogar, aber sie mußte sich

streng sachlich äußern, sich dem Willensgesetze seiner Persönlichkeit

und dem Entwickelungsgesetze der A. E. G. unterordnen, dem er selbst

trotz aller scheinbaren Autokratie gehorchte. An Ungerechtigkeiten,

ja an Gewalttätigkeiten und sonstigen Zusammenstößen auf persönlichem

Gebiete hat es auch in seinem System nicht gefehlt, aber Rathenau hielt

es immer noch für besser, einmal einer einzelnen Persönlichkeit unrecht

zu tun, als die Ordnung des Gesamtunternehmens zu gefährden, dessen

streng zentralistische Leitung nicht angetastet werden durfte.

Für die Konzentration Felten Guilleaume-Lahmeyer war es abgesehen

von der dualistischen Organisation nachteilig, daß die Frankfurter

Abteilung sozusagen unkonsolidiert in die Fusion hineingenommen worden

war. Die Union wie die Schuckertwerke waren bei ihrem Übergang auf

die Hauptwerke einer gründlichen Bilanzreinigung unterzogen worden,

ihre zu hohen Buchwerte waren auf einen Stand abgeschrieben worden,

der den Bilanzmaßstäben der aufnehmenden, durch und durch gesunden

Unternehmungen entsprach. Auch die Verfassung der Lahmeyerwerke hätte

einen derartigen Umwertungsprozeß erforderlich gemacht. Statt dessen

wurden die Buchwerte unverändert übernommen, da eine innere Sanierung

dem streng paritätischen Charakter dieser doch von „zwei gleichwertigen

und ebenbürtigen Gesellschaften“ beschlossenen Fusion nicht entsprochen

hätte. So krankte das Gesamtwerk weiter an der Krankheit des einen

der beiden Beteiligten, und die Gefahr lag nahe, daß auch das gesunde

Unternehmen schließlich angesteckt werden würde. Dieser in der

Gesamtanlage der Vereinigung anfänglich begangene Fehler mußte in der

weiteren Entwickelung umso nachteiliger hervortreten, als es nicht das

gesunde, tragfähige Kabelwerk, sondern das schwache Dynamowerk war, bei

dem sich die Hauptexpansion der folgenden Jahre abzuspielen hatte, bei

dem der Hauptwettbewerb mit der überlegenen Konkurrenz auszufechten und

auszuhalten war. Das Kabelwerk war in sich geschlossen und nur noch in

den unteren Stufen der Selbstbedarfsdeckung, also im Montanbetriebe,

auszubauen. Bei ihm war der Wettbewerb nicht -- wie im Maschinen-,

Turbinen- und Lampenfach oder im Unternehmergeschäft des Frankfurter

Werks -- ungeregelt, sondern durch das Kabelkartell vor ruinösem

Preiskampf gesichert. Somit traf es sich unglücklich, daß gerade der

schlecht organisierte, schlecht fundierte und mangelhaft geleitete

Teil des zersplitterten Unternehmens den ungünstigen Zeitverhältnissen

besonders stark ausgesetzt war.

In den ersten beiden Jahren nach der Fusion, 1905 und 1906, war, --

wohl auf Grund einer unbekümmerten, mit Zukunftshoffnungen rechnenden

Bilanzpolitik -- der Versuch einer aufsteigenden Rentenentwickelung

gemacht und es waren Dividenden von 10 und 11% ausgeschüttet worden,

aber schon im Jahre 1907, das doch eigentlich ein Hochkonjunkturjahr

war, mußte die Gesellschaft auf 10% heruntergehen, dann ging es weiter

abwärts auf 8%, 6 und 4%. -- In Frankfurt, namentlich aber auch in

Mülheim mußte man sich jetzt sagen, daß die Dinge so nicht weitergehen

konnten, sollten die guten Gewinne der Mülheimer Abteilung nicht durch

die Zuschüsse, die das Dynamowerk in den letzten Jahren gefordert

hatte, vollends aufgezehrt werden. Aussicht auf Besserung war nirgends

zu sehen, sofern das Dynamowerk weiter seine Selbständigkeit behaupten

wollte. So entschloß man sich zu Verhandlungen mit der A. E. G., die

von Dr. Walther Rathenau über die grundsätzlichen Punkte hinweg geführt

wurden, ehe der Vorstand der A. E. G. sich mit ihnen beschäftigte.

Der +Abschluß+ erfolgte in +zwei Etappen+. Zunächst wurde

die Elektrizitäts-Gesellschaft vormals Lahmeyer in Frankfurt a. M.,

die bei der Fusion des Dynamowerks mit Felten Guilleaume bestehen

geblieben war und das Beteiligungsgeschäft selbständig weitergeführt

hatte, mit der Bank für elektrische Unternehmungen in Zürich, der

Finanzgesellschaft der A. E. G., in Verbindung gebracht. Auch die

Elektrizitäts-Gesellschaft Lahmeyer, die für ihre an die Felten

Guilleaume-Lahmeyerwerke im Jahre 1905 abgetretenen Fabrikanlagen 15

Millionen Mark Aktien der letzteren Gesellschaft erhalten und ins

Portefeuille genommen hatte, war durch den Dividendenrückgang des

Fabrikations-Unternehmens, der für ihren Haupteffektenposten eine

bedeutende Mindereinnahme mit sich brachte, in Mitleidenschaft gezogen

worden und hatte ihre eigene Dividende von 7 auf 4% ermäßigen müssen.

Als nunmehr von ihrem 25 Millionen Mark betragenden Aktienkapital

21720000 Mark auf die Züricher Elektrobank übergingen, wurden auf

je 4000 Mark Lahmeyer-Aktien 3000 Frcs. neue Elektrobank-Aktien

gegeben, so daß 16290000 Frcs. dieser Elektrobank-Aktien für die

Durchführung des den Lahmeyer-Aktionären anheimgegebenen Umtausches

erforderlich waren. Mit dieser ersten Transaktion aus der Gruppe

der A. E. G.-Lahmeyer-Geschäfte, die sich lediglich zwischen den

beiderseitigen Finanzgesellschaften abspielte, war aber doch schon eine

Brücke auch zwischen den Fabrikationsunternehmungen geschlagen. Denn

die 14 Millionen Mark Aktien der Felten & Guilleaume Lahmeyerwerke

(1 Million Mark war vorher abgestoßen worden), die sich im Besitze

der Elektrizitäts-Ges. Lahmeyer befunden hatten, waren damit nebst

2 weiteren Millionen Mark aus Konzernbesitz in den Machtbereich der

A. E. G. gelangt. Ein so kleiner Aktienbesitz erschien aber für die

Ausübung der Macht seitens der A. E. G. nicht ausreichend. Auf ihr

fußend konnte Rathenau eine Neuordnung der Verhältnisse bei dem Felten

Guilleaume-Lahmeyer-Konzern noch nicht durchführen. Der +ersten

Transaktion+, die Ende August 1910 vor sich ging, folgte Mitte

Oktober nach weiteren eingehenden Verhandlungen die +zweite+

entscheidende. Sie war von dem Gelingen des Aktienaustausches zwischen

der Bank für elektrische Unternehmungen und der Elektrizitäts-Ges.

vormals Lahmeyer abhängig gemacht worden und führte zu folgenden

Anträgen an die Generalversammlung der A. E. G. vom 15. Oktober 1910:

„1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 30 Millionen Mark auf

130 Millionen Mark erhöht durch Ausgabe von 30000 auf den Inhaber

lautenden Aktien über je 1000 Mark, die für das mit dem 30. Juni

1911 abschließende Geschäftsjahr den halben Gewinnanteil erhalten

und sonst den übrigen Aktien gleichstehen.

Von diesen Aktien werden:

a) 8777 Stück den Herren Geheimer Kommerzienrat Theodor

von Guilleaume und Kommerzienrat Max von Guilleaume zu

Mülheim am Rhein zum Nennwert überlassen gegen Hergabe

von nominal 16 Millionen Mark Aktien der Felten &

Guilleaume-Lahmeyerwerke-Aktien-Gesellschaft zu Mülheim am Rhein

nebst Gewinnanteilscheinen vom 1. Januar 1910 ab;

b) 11223 Stück werden der Felten &

Guilleaume-Lahmeyerwerke-Aktien-Gesellschaft zu Mülheim am

Rhein zum Nennwert überlassen gegen Einbringung der sämtlichen

10 Millionen Mark nominal Aktien einer neu zu gründenden

Aktiengesellschaft unter der Firma A. E. G.-Lahmeyer-Werke

Aktiengesellschaft oder unter einer anderen Firma, zu Frankfurt

a. M., die die gesamte Abteilung Frankfurt (Dynamowerk) der

Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke Aktiengesellschaft zu

Mülheim am Rhein, mit allen zugehörigen Immobilien, Maschinen,

Beständen, Vorräten und Aufträgen, jedoch ohne Übernahme von

Schuldverbindlichkeiten und Außenständen, besitzen soll.

c) 10000 Stück der Berliner Handels-Gesellschaft und der

Direktion der Diskonto-Gesellschaft zu Berlin gemeinschaftlich

zum Kurse von 200% und einem Spesenbauschbetrag von je 100 Mark

für jede Aktie ohne Stückzinsenberechnung überlassen und mit der

Verpflichtung, die sämtlichen übernommenen 10000 Stück-Aktien

alsbald nach Eintragung des Kapitalserhöhungsbeschlusses in das

Handelsregister den Besitzern der 100 Millionen Mark alter Aktien

unter Offenhaltung einer mindestens zweiwöchentlichen Frist zum

Kurse von 200% und einem Spesenbauschbetrag von 100 Mark für

jede Aktie zum Bezuge derart anzubieten, daß auf je 10000 Mark

Nennwert alter Aktien eine neue Aktie bezogen werden kann.

Die Ausgabe dieser 10000 Stück Aktien erfolgt zur Verstärkung der

Betriebsmittel.“

Den Anträgen wurde folgende Begründung gegeben:

„Als die Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke Akt.-Ges. für

das Jahr 1909 nur 6% Dividende verteilte, weil der in den

letzten Jahren bei ihrem Dynamowerk in Frankfurt a. M.

eingetretene Rückgang die früheren guten Dividenden der Felten

& Guilleaume-Gesellschaft beeinträchtigte, wurden Verhandlungen

wegen Abstoßung des Frankfurter Werkes veranlaßt. Diese haben

zu einer Verständigung mit der A. E. G. geführt, nach der die

Felten & Guilleaume-Gesellschaft das Dynamowerk an die A. E.

G. gegen Hergabe von neuen A. E. G.-Aktien abstößt. Das Werk

wird der A. E. G. in Form einer mit einem Aktienkapital von 10

Millionen Mark und mit Reserven von 3 Millionen Mark ausgestatteten

Aktiengesellschaft übergeben; diese neue Gesellschaft übernimmt die

Fabriken und Anlagen des Dynamowerks nebst Inventar und Vorräten,

jedoch ausschließlich Debitoren und Kreditoren. Das Werk geht

hiermit auf ein Unternehmen über, das die Kraft und Mittel zu

dessen vorteilhafter Ausgestaltung besitzt. Zugleich wird die A.

E. G. infolge der bei der Überlassung ihrer Aktien festgesetzten

Relation das Frankfurter Werk zu niedrigem Buchwert in ihre Bilanz

einstellen können. Für die Felten & Guilleaume-Gesellschaft

ergibt sich der nicht zu unterschätzende Vorteil, daß sie die

von ihr für das Frankfurter Werk bisher verwendeten erheblichen

Kapitalien in Zukunft nutzbringend in ihren Stammwerken anlegen

wird. Hiermit bessert sie ihre bisherige Situation wesentlich,

indem sie an Stelle von Verlusten aus dem Dynamowerk Gewinne aus

den frei gewordenen Mitteln ziehen kann. Zu der Übernahme des

Dynamowerks hat sich die A. E. G. indes nur unter der Voraussetzung

entschlossen, daß ihr gleichzeitig ein ausreichender Betrag Aktien

der Felten & Guilleaume-Gesellschaft zu günstigen Bedingungen

überlassen wurde. Indem weit ausschauende Großaktionäre der Felten

& Guilleaume-Gesellschaft 16 Millionen M. Aktien an die A. E. G.

abtreten, erlangt diese in Gemeinschaft mit der +befreundeten

Elektrobank in Zürich 32 Millionen Mark Aktien von den im ganzen

55 Millionen betragenden Felten & Guilleaume-Aktien und hiermit

entscheidenden Einfluß+ auf die in hohem Ansehen stehende

Gesellschaft, aus deren Firma der Name Lahmeyer in Zukunft

ausscheidet. Zudem erwachsen der A. E. G. Vorteile daraus, daß

sie mit der Übernahme des Frankfurter Dynamowerks eine lästige

Konkurrenz beseitigt, mit dem Dynamowerk materielle und ideelle

Werte zu günstigen Bedingungen erwirbt, einen +neuen Stützpunkt

in Süddeutschland+ erlangt und durch innige Verbindung ihres

Kabelwerks mit dem alten Mülheimer Carlswerk auch auf dem +Gebiet

des Seekabelwesens+ die Führung übernimmt. Indem die A. E. G. in

dieser Weise ihre Stellung von neuem um ein erhebliches stärkt,

wird dieser Zusammenschluß auch der von dem Dynamowerk befreiten

Felten & Guilleaume-Gesellschaft die Bahn zu neuer erfolgreicher

Tätigkeit ebnen.

Der Erwerb der 16 Millionen Mark Felten & Guilleaume-Aktien erfolgt

gegen Hergabe neuer A. E. G.-Aktien in einem Umtauschverhältnis,

das der A. E. G. die Einstellung in die Bilanz zu niedrigem

Buchwert gestattet. Während die vorstehenden Transaktionen

20 Millionen Mark neue A. E. G.-Aktien erfordern, soll den

Aktionären gleichzeitig ein Bezugsrecht auf 10 Millionen Mark

Aktien angeboten werden, um die Mittel für den Betrieb und die

Ausgestaltung des Dynamowerks zu schaffen.“

Das Prinzip der Gesamttransaktion bestand also darin, daß die

mißlungene Verbindung zwischen der Frankfurter Lahmeyer-Fabrik und dem

Carlswerk durch einen resoluten Schnitt wieder beseitigt wurde. Der

Frankfurter Teil wurde mit der A. E. G. verschmolzen, der Mülheimer

Teil und die Finanzgesellschaft traten durch Aktienbeteiligung in den

Konzern der A. E. G. ein. Da der Kurs der A. E. G.-Aktien zur Zeit

jener Transaktion ungefähr 260% betrug, stellten die 11223000 Mark

jungen Aktien, die mit halber Dividendenberechtigung für 1910/11 bei

der Übernahme des Lahmeyer-Dynamowerks in Zahlung gegeben wurden,

einen rechnerischen Wert von etwa 28,4 Millionen Mark dar. In der

Bilanz der A. E. G. erschien das Werk allerdings nur mit einem Betrage

von 10 Millionen Mark, das heißt in Höhe des Nominalkapitals der A.

E. G.-Unternehmungen-Akt.-Ges., welchen Namen die zur Aufnahme der

Frankfurter Werke der Felten & Guilleaume-Lahmeyerges. neu gegründete

Aktiengesellschaft schließlich erhielt. Diese blieb in Zukunft nicht in

ihrer bisherigen Gestalt, das heißt als gemischtes Elektrizitätswerk,

bestehen. Die Hauptabteilungen, die als Produktionsstätten die

Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Berliner Betriebe nicht

erreichten, so die Maschinenfabrik, die Lampenfabrik wurden aufgegeben

bezw. mit den Berliner Betrieben zusammengelegt. Aufrechterhalten und

weiterentwickelt wurden in Frankfurt nur einige Sonderbetriebe, so

die Stellwerk-Abteilung, in der elektrische Signalapparate als neuer

Produktionszweig aufgenommen wurden, ferner die Scheinwerferabteilung,

die hauptsächlich für den Bedarf von Heer und Marine arbeitete. Die

Beschränkung der Frankfurter Abteilung hatte zur Folge, daß ein

beträchtlicher Teil des in Frankfurt benutzten Fabrikgeländes frei

wurde, der an die Adlerwerke vorm. Kleyer veräußert werden konnte und

somit einen Gegenwert für die Aufgabe der Frankfurter Betriebsstätten

und die damit verbundenen Substanzenverluste bildete.

Die technische und industrielle Bereicherung, die die A. E. G. aus dem

Transaktionskomplex mit dem Felten & Guilleaume-Lahmeyerkonzern gewann,

war vielleicht nicht so groß wie jene, die ihr bei dem Zusammenschluß

mit der Union zugeflossen war. Die Bedeutung lag hier mehr auf dem

Gebiete der Verringerung des Wettbewerbs und der Absatzausdehnung,

die durch die neuen starken Stützpunkte in Süddeutschland und dem

industriereichen Westen gefördert werden konnte. Dem kräftigen,

wohl arrondierten und wohl proportionierten Wirtschaftskörper

der A. E. G. waren nicht so sehr neue Lebensquellen, neue

Befruchtungsmöglichkeiten nötig, sondern er schob die Grenzen seines

Wirtschafts- und Wirkungsgebiets, der Schwerkraft, dem drängenden

Wachstumsbedürfnis seiner industriellen Kraft Raum schaffend, weiter

vor. Der Wille zur Macht und zur Entwickelung der Macht, der jedem

blühenden Wirtschaftskörper unzertrennlich innewohnt, war hier die

Haupttriebfeder des Handelns. Rein wirtschaftlich betrachtet, gehörte

die Aufnahme der Lahmeyerwerke zu den Geschäften, die sich nicht sofort

und nicht unmittelbar völlig bezahlt machen, und es gehörte schon die

ganze strotzende Gesundheit der A. E. G. und die Fülle ihrer Säfte

dazu, um einen so schweren Bissen wie das Lahmeyerwerk zu verdauen und

zu verarbeiten. Erst allmählich begann diese Fusion sowie auch die

Verbindung mit dem Carlswerk ihre Früchte zu tragen.

War Triebfeder und Ergebnis der Lahmeyer-Transaktion für die

A. E. G. in erster Linie Machterweiterung, so konnte es nicht

ausbleiben, daß das die Verhältnisse in der Elektrizitätsindustrie

beherrschende Gesetz des +Dualismus+ die Wurzel für einen +Gegenzug+

des +Siemens-Schuckert-Konzerns+ bildete. Dieser erfolgte

nicht so stürmisch, so „Zug um Zug“ wie in der ersten großen

Konzentrationsperiode, in der die Machtverhältnisse noch nicht so

gefestigt, die Möglichkeiten der Ausdehnung noch zahlreicher, die

Auswahl unter den Fusionsobjekten noch größer, die ganze Entwickelung

noch mehr im Fluß gewesen war. Beide Konzerne waren inzwischen in

ihrem Besitz, in ihrer inneren Verfassung reicher, weiter und sicherer

geworden und konnten ihre Transaktionen langsam vorbereiten und

überlegen. Sie brauchten sich der neuen Objekte nicht ungeduldig zu

bemächtigen, sondern konnten die Dinge an sich herankommen lassen.

So dauerte es noch fast ein Jahr, bis die Siemens-Schuckert-Werke

auf die Machterweiterung der A. E. G. damit antworteten, daß sie

sich durch Aktienerwerb und Verwaltungseinfluß an dem letzten

bis dahin noch unabhängig gebliebenen „gemischten“ Großwerk der

Elektrizitätsindustrie, den +Bergmann-Elektrizitätswerken+, beteiligten.

Emil Rathenau und das elektrische Zeitalter · 第 30 / 41 段