Die Felten Guilleaume Lahmeyerwerke in Mülheim und Frankfurt waren
1905 durch Zusammenschluß der Felten Guilleaume Carlswerk-Akt.-Ges.
mit der Fabrikationsabteilung der Elektrizitäts-Akt.-Ges. vorm. W.
Lahmeyer & Co. entstanden. Der Zusammenschluß war die Frucht jener
ersten Konzentrationsperiode in der Elektrizitätsindustrie gewesen und
die beiden stattlichen Provinzunternehmungen hatten versucht, sich
nach demselben Prinzip, nach dem die beiden großen Berliner Gruppen
vorgegangen waren, gegenseitig zu stützen und zu ergänzen. Der Versuch
mißlang, trotzdem das Mülheimer Carlswerk als ein altes, wohlsituiertes
und tragfähiges Unternehmen recht wohl den Kern hätte bilden können,
um den sich eine starke und leistungsfähige Elektrizitätsgesellschaft
gemischter Art kristallisieren konnte. Das Carlswerk war hervorgegangen
aus der schon im Jahre 1826 gegründeten offenen Handelsgesellschaft
Felten & Guilleaume, seine Ursprünge reichten also sogar weiter
zurück als die der Siemens & Halske-Ges. und gar der A. E. G. Das
Unternehmen war aber erst viel später der Elektrizitätsindustrie
nähergetreten und befaßte sich auch dann noch als Spezialfabrik fast
ausschließlich mit der Erzeugung von Draht, Kabeln und metallurgischen
Fabrikaten für die Zwecke der angewandten Elektrizität. So standen
die Dinge noch, als die offene Handelsgesellschaft nebst ihrer
Filiale in Nürnberg Ende 1899 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt
wurde. Damals war allerdings bei den Inhabern des Werkes -- und
darin lag einer der Hauptzwecke der Aktiengründung -- bereits der
Gedanke entstanden, der Zeitrichtung folgend, das Unternehmen zu
einem elektrischen Universalbetrieb auszubauen. Unter den Zwecken
der Aktiengesellschaft war auch die „Erlangung von Konzessionen
zur gewerblichen Ausnutzung der Elektrizität und deren Ausbeutung
im eigenen Betriebe oder mittels sonstiger Verwertung“ in den
Gesellschaftsvertrag aufgenommen. Es war vielleicht kein Schaden
für die Gesellschaft, daß die nahende Krisis eine umfangreichere
Betätigung der Gesellschaft auf neuen Gebieten, insbesondere im
Unternehmergeschäft, zunächst verhinderte. Erst nach Überwindung der
Krise tauchten die Ausdehnungspläne von neuem auf, und erhielten
durch die Konzentrationsbeispiele bei der Konkurrenz einen stärkeren
Nachdruck. Auch der Weg war vorgeschrieben. Er lag nicht in der
Errichtung eigener Fabriken mit neuen Geschäftszweigen, insbesondere
auf dem Gebiete der Maschinen- und Lampenherstellung, die eine zu lange
Anlaufszeit bis zur Produktionsreife gefordert und die Gesellschaft
gezwungen hätten, eine Menge von Betriebserfahrungen, neuen Techniken
aus dem Nichts zu schaffen und bis zur Wettbewerbsfähigkeit mit einer
hochentwickelten Konkurrenz zu vervollkommnen. Der Weg der Angliederung
schien schnelleren und leichteren Erfolg zu versprechen. Zeitweilig
hatte man sich mit dem naheliegenden Gedanken getragen, mit der
Kölner Helios-Gesellschaft, dem größten rheinischen Unternehmen auf
dem Gebiete der Licht- und Kraftelektrizität, zusammenzugehen, aber
ehe derartige Pläne sich verwirklichen konnten, kam der Zusammenbruch
des „Helios“, aus dem es, wie sich bald zeigte, auch mit Hilfe eines
stärkeren Werkes, keine Rettung mehr gab. So blieb eigentlich nur
Lahmeyer in Frankfurt übrig. In der Theorie ergänzten sich beide
Werke recht gut, vielleicht sogar besser als die Kontrahenten bei
den bisherigen Fusionen in der Elektrizitätsindustrie. Während
bei Siemens-Schuckert, bei der A. E. G. und der Union sich Werke
miteinander vereinigt hatten, die vielfach dieselben Erzeugnisse
herstellten und gleichartige Geschäftszweige betrieben, deckten sich
die Produktionen des Carlswerkes und der Lahmeyer-Gesellschaft nur zum
kleinen Teile. Dem „gemischten Starkstromwerk“ Lahmeyer fehlte die
Kabel- und Drahtindustrie vollständig, in der Schwachstrom-Technik,
die Felten und Guilleaume seit langem ganz besonders gründlich
ausgebildet und noch vor kurzem durch die Aufnahme des Baues von
Telephon- und Telegraphen-Apparaten ergänzt hatten, war Lahmeyer
nur ganz geringfügig tätig gewesen. Seine Hauptbedeutung lag in der
Fabrikation von elektrischen Maschinen, Motoren und Apparaten (in
denen im Jahre 1904/05 die Ablieferung 4783 Stück mit 164000 PS, gegen
25829 Stück mit 667773 PS bei der A. E. G. betragen hatte) und in
dem Bau von elektrischen Anlagen für eigene oder fremde Rechnung.
Ebenso wie Felten und Guilleaume eine Ergänzung ihres Betriebes durch
den Maschinenbau und das Anlagengeschäft schon seit längerer Zeit
anstrebten, hatte sich Lahmeyer bereits verschiedentlich mit der
Frage der Errichtung und des Erwerbs eines Kabelwerks beschäftigt.
Gut angelegt, litt und scheiterte der Plan des Zusammenschlusses an
der schlechten Durchführung. Was bei Siemens-Schuckert wenigstens
betrieblich, wenn auch nicht in gleicher Weise finanzpolitisch, was
bei der A. E. G.-Union in beiden Richtungen restlos gelungen war,
die +organische+ Verschmelzung und Vereinheitlichung, zwischen
Mülheim und Frankfurt kam sie nicht zustande. Gerade die „in die Augen
springenden Vorteile der Transaktion“, von denen der Geschäftsbericht
der Lahmeyer-Werke sprach, die Gunst der organisatorischen und
geschäftlichen Vorbedingungen, verleiteten offenbar zu einer zu
leichten Behandlung der Organisationsfrage. Da sich beide Betriebe
gut zu ergänzen schienen, glaubte man, die Zusammenarbeit und der
Zusammenschluß würden sich von selbst einstellen, brauchten nicht erst
durch sorgfältige Organisations- und Abtönungskunst herbeigeführt
zu werden. Die Folge war, daß beide Betriebe, in der Verwaltung
selbständig gelassen, nebeneinander und zu wenig miteinander arbeiteten.
Die Selbständigkeit entwickelte sich mit der Zeit zu stark, das
Selbständigkeitsgefühl der örtlichen Direktionen verschärfte sich
allmählich zur Eifersucht, und die lokale Trennung, die zuerst
nur passive Hemmungen verursacht hatte, führte schließlich zu
lokalpatriotischen Absonderungen und Störungen. So kam es, daß am
Ende aus dem „Nebeneinander“, das nicht gleich von Anfang an zu einem
„Miteinander“ geworden war, in vielen Dingen ein „Gegeneinander“
wurde. Beide Teile verfolgten zum mindesten im Kleinen, im
Betriebsdetail, eine eigene Geschäftspolitik, wenn es dem Aufsichtsrat
auch im allgemeinen gelingen mochte, die Gegensätze in der großen
Geschäftspolitik immer wieder auszugleichen oder wenigstens nicht
zum offenen Ausbruch kommen zu lassen. Eine solche Zwiespältigkeit
der Richtung, die das Gesamtunternehmen naturgemäß außerordentlich
schädigen, den Nutzen der Sammlung beeinträchtigen und die Kraft des
Auftriebs dämpfen mußte, hatte Emil Rathenau bei seinen Fusionen immer
klug zu verhindern gewußt und zwar gleich in den ersten Keimen. Auch er
nahm wohl geeignete Direktoren und Aufsichtsräte aus den angegliederten
Unternehmungen mit zu sich hinüber, aber sie durften keine
Nebenregierungen bilden, mußten sich anpassen und wurden, wenn sie dies
nicht konnten oder wollten, bald wieder ausgeschifft. Selbständige
Arbeit duldete auch er und wünschte sie sogar, aber sie mußte sich
streng sachlich äußern, sich dem Willensgesetze seiner Persönlichkeit
und dem Entwickelungsgesetze der A. E. G. unterordnen, dem er selbst
trotz aller scheinbaren Autokratie gehorchte. An Ungerechtigkeiten,
ja an Gewalttätigkeiten und sonstigen Zusammenstößen auf persönlichem
Gebiete hat es auch in seinem System nicht gefehlt, aber Rathenau hielt
es immer noch für besser, einmal einer einzelnen Persönlichkeit unrecht
zu tun, als die Ordnung des Gesamtunternehmens zu gefährden, dessen
streng zentralistische Leitung nicht angetastet werden durfte.
Für die Konzentration Felten Guilleaume-Lahmeyer war es abgesehen
von der dualistischen Organisation nachteilig, daß die Frankfurter
Abteilung sozusagen unkonsolidiert in die Fusion hineingenommen worden
war. Die Union wie die Schuckertwerke waren bei ihrem Übergang auf
die Hauptwerke einer gründlichen Bilanzreinigung unterzogen worden,
ihre zu hohen Buchwerte waren auf einen Stand abgeschrieben worden,
der den Bilanzmaßstäben der aufnehmenden, durch und durch gesunden
Unternehmungen entsprach. Auch die Verfassung der Lahmeyerwerke hätte
einen derartigen Umwertungsprozeß erforderlich gemacht. Statt dessen
wurden die Buchwerte unverändert übernommen, da eine innere Sanierung
dem streng paritätischen Charakter dieser doch von „zwei gleichwertigen
und ebenbürtigen Gesellschaften“ beschlossenen Fusion nicht entsprochen
hätte. So krankte das Gesamtwerk weiter an der Krankheit des einen
der beiden Beteiligten, und die Gefahr lag nahe, daß auch das gesunde
Unternehmen schließlich angesteckt werden würde. Dieser in der
Gesamtanlage der Vereinigung anfänglich begangene Fehler mußte in der
weiteren Entwickelung umso nachteiliger hervortreten, als es nicht das
gesunde, tragfähige Kabelwerk, sondern das schwache Dynamowerk war, bei
dem sich die Hauptexpansion der folgenden Jahre abzuspielen hatte, bei
dem der Hauptwettbewerb mit der überlegenen Konkurrenz auszufechten und
auszuhalten war. Das Kabelwerk war in sich geschlossen und nur noch in
den unteren Stufen der Selbstbedarfsdeckung, also im Montanbetriebe,
auszubauen. Bei ihm war der Wettbewerb nicht -- wie im Maschinen-,
Turbinen- und Lampenfach oder im Unternehmergeschäft des Frankfurter
Werks -- ungeregelt, sondern durch das Kabelkartell vor ruinösem
Preiskampf gesichert. Somit traf es sich unglücklich, daß gerade der
schlecht organisierte, schlecht fundierte und mangelhaft geleitete
Teil des zersplitterten Unternehmens den ungünstigen Zeitverhältnissen
besonders stark ausgesetzt war.
In den ersten beiden Jahren nach der Fusion, 1905 und 1906, war, --
wohl auf Grund einer unbekümmerten, mit Zukunftshoffnungen rechnenden
Bilanzpolitik -- der Versuch einer aufsteigenden Rentenentwickelung
gemacht und es waren Dividenden von 10 und 11% ausgeschüttet worden,
aber schon im Jahre 1907, das doch eigentlich ein Hochkonjunkturjahr
war, mußte die Gesellschaft auf 10% heruntergehen, dann ging es weiter
abwärts auf 8%, 6 und 4%. -- In Frankfurt, namentlich aber auch in
Mülheim mußte man sich jetzt sagen, daß die Dinge so nicht weitergehen
konnten, sollten die guten Gewinne der Mülheimer Abteilung nicht durch
die Zuschüsse, die das Dynamowerk in den letzten Jahren gefordert
hatte, vollends aufgezehrt werden. Aussicht auf Besserung war nirgends
zu sehen, sofern das Dynamowerk weiter seine Selbständigkeit behaupten
wollte. So entschloß man sich zu Verhandlungen mit der A. E. G., die
von Dr. Walther Rathenau über die grundsätzlichen Punkte hinweg geführt
wurden, ehe der Vorstand der A. E. G. sich mit ihnen beschäftigte.
Der +Abschluß+ erfolgte in +zwei Etappen+. Zunächst wurde
die Elektrizitäts-Gesellschaft vormals Lahmeyer in Frankfurt a. M.,
die bei der Fusion des Dynamowerks mit Felten Guilleaume bestehen
geblieben war und das Beteiligungsgeschäft selbständig weitergeführt
hatte, mit der Bank für elektrische Unternehmungen in Zürich, der
Finanzgesellschaft der A. E. G., in Verbindung gebracht. Auch die
Elektrizitäts-Gesellschaft Lahmeyer, die für ihre an die Felten
Guilleaume-Lahmeyerwerke im Jahre 1905 abgetretenen Fabrikanlagen 15
Millionen Mark Aktien der letzteren Gesellschaft erhalten und ins
Portefeuille genommen hatte, war durch den Dividendenrückgang des
Fabrikations-Unternehmens, der für ihren Haupteffektenposten eine
bedeutende Mindereinnahme mit sich brachte, in Mitleidenschaft gezogen
worden und hatte ihre eigene Dividende von 7 auf 4% ermäßigen müssen.
Als nunmehr von ihrem 25 Millionen Mark betragenden Aktienkapital
21720000 Mark auf die Züricher Elektrobank übergingen, wurden auf
je 4000 Mark Lahmeyer-Aktien 3000 Frcs. neue Elektrobank-Aktien
gegeben, so daß 16290000 Frcs. dieser Elektrobank-Aktien für die
Durchführung des den Lahmeyer-Aktionären anheimgegebenen Umtausches
erforderlich waren. Mit dieser ersten Transaktion aus der Gruppe
der A. E. G.-Lahmeyer-Geschäfte, die sich lediglich zwischen den
beiderseitigen Finanzgesellschaften abspielte, war aber doch schon eine
Brücke auch zwischen den Fabrikationsunternehmungen geschlagen. Denn
die 14 Millionen Mark Aktien der Felten & Guilleaume Lahmeyerwerke
(1 Million Mark war vorher abgestoßen worden), die sich im Besitze
der Elektrizitäts-Ges. Lahmeyer befunden hatten, waren damit nebst
2 weiteren Millionen Mark aus Konzernbesitz in den Machtbereich der
A. E. G. gelangt. Ein so kleiner Aktienbesitz erschien aber für die
Ausübung der Macht seitens der A. E. G. nicht ausreichend. Auf ihr
fußend konnte Rathenau eine Neuordnung der Verhältnisse bei dem Felten
Guilleaume-Lahmeyer-Konzern noch nicht durchführen. Der +ersten
Transaktion+, die Ende August 1910 vor sich ging, folgte Mitte
Oktober nach weiteren eingehenden Verhandlungen die +zweite+
entscheidende. Sie war von dem Gelingen des Aktienaustausches zwischen
der Bank für elektrische Unternehmungen und der Elektrizitäts-Ges.
vormals Lahmeyer abhängig gemacht worden und führte zu folgenden
Anträgen an die Generalversammlung der A. E. G. vom 15. Oktober 1910:
„1. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um 30 Millionen Mark auf
130 Millionen Mark erhöht durch Ausgabe von 30000 auf den Inhaber
lautenden Aktien über je 1000 Mark, die für das mit dem 30. Juni
1911 abschließende Geschäftsjahr den halben Gewinnanteil erhalten
und sonst den übrigen Aktien gleichstehen.
Von diesen Aktien werden:
a) 8777 Stück den Herren Geheimer Kommerzienrat Theodor
von Guilleaume und Kommerzienrat Max von Guilleaume zu
Mülheim am Rhein zum Nennwert überlassen gegen Hergabe
von nominal 16 Millionen Mark Aktien der Felten &
Guilleaume-Lahmeyerwerke-Aktien-Gesellschaft zu Mülheim am Rhein
nebst Gewinnanteilscheinen vom 1. Januar 1910 ab;
b) 11223 Stück werden der Felten &
Guilleaume-Lahmeyerwerke-Aktien-Gesellschaft zu Mülheim am
Rhein zum Nennwert überlassen gegen Einbringung der sämtlichen
10 Millionen Mark nominal Aktien einer neu zu gründenden
Aktiengesellschaft unter der Firma A. E. G.-Lahmeyer-Werke
Aktiengesellschaft oder unter einer anderen Firma, zu Frankfurt
a. M., die die gesamte Abteilung Frankfurt (Dynamowerk) der
Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke Aktiengesellschaft zu
Mülheim am Rhein, mit allen zugehörigen Immobilien, Maschinen,
Beständen, Vorräten und Aufträgen, jedoch ohne Übernahme von
Schuldverbindlichkeiten und Außenständen, besitzen soll.
c) 10000 Stück der Berliner Handels-Gesellschaft und der
Direktion der Diskonto-Gesellschaft zu Berlin gemeinschaftlich
zum Kurse von 200% und einem Spesenbauschbetrag von je 100 Mark
für jede Aktie ohne Stückzinsenberechnung überlassen und mit der
Verpflichtung, die sämtlichen übernommenen 10000 Stück-Aktien
alsbald nach Eintragung des Kapitalserhöhungsbeschlusses in das
Handelsregister den Besitzern der 100 Millionen Mark alter Aktien
unter Offenhaltung einer mindestens zweiwöchentlichen Frist zum
Kurse von 200% und einem Spesenbauschbetrag von 100 Mark für
jede Aktie zum Bezuge derart anzubieten, daß auf je 10000 Mark
Nennwert alter Aktien eine neue Aktie bezogen werden kann.
Die Ausgabe dieser 10000 Stück Aktien erfolgt zur Verstärkung der
Betriebsmittel.“
Den Anträgen wurde folgende Begründung gegeben:
„Als die Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke Akt.-Ges. für
das Jahr 1909 nur 6% Dividende verteilte, weil der in den
letzten Jahren bei ihrem Dynamowerk in Frankfurt a. M.
eingetretene Rückgang die früheren guten Dividenden der Felten
& Guilleaume-Gesellschaft beeinträchtigte, wurden Verhandlungen
wegen Abstoßung des Frankfurter Werkes veranlaßt. Diese haben
zu einer Verständigung mit der A. E. G. geführt, nach der die
Felten & Guilleaume-Gesellschaft das Dynamowerk an die A. E.
G. gegen Hergabe von neuen A. E. G.-Aktien abstößt. Das Werk
wird der A. E. G. in Form einer mit einem Aktienkapital von 10
Millionen Mark und mit Reserven von 3 Millionen Mark ausgestatteten
Aktiengesellschaft übergeben; diese neue Gesellschaft übernimmt die
Fabriken und Anlagen des Dynamowerks nebst Inventar und Vorräten,
jedoch ausschließlich Debitoren und Kreditoren. Das Werk geht
hiermit auf ein Unternehmen über, das die Kraft und Mittel zu
dessen vorteilhafter Ausgestaltung besitzt. Zugleich wird die A.
E. G. infolge der bei der Überlassung ihrer Aktien festgesetzten
Relation das Frankfurter Werk zu niedrigem Buchwert in ihre Bilanz
einstellen können. Für die Felten & Guilleaume-Gesellschaft
ergibt sich der nicht zu unterschätzende Vorteil, daß sie die
von ihr für das Frankfurter Werk bisher verwendeten erheblichen
Kapitalien in Zukunft nutzbringend in ihren Stammwerken anlegen
wird. Hiermit bessert sie ihre bisherige Situation wesentlich,
indem sie an Stelle von Verlusten aus dem Dynamowerk Gewinne aus
den frei gewordenen Mitteln ziehen kann. Zu der Übernahme des
Dynamowerks hat sich die A. E. G. indes nur unter der Voraussetzung
entschlossen, daß ihr gleichzeitig ein ausreichender Betrag Aktien
der Felten & Guilleaume-Gesellschaft zu günstigen Bedingungen
überlassen wurde. Indem weit ausschauende Großaktionäre der Felten
& Guilleaume-Gesellschaft 16 Millionen M. Aktien an die A. E. G.
abtreten, erlangt diese in Gemeinschaft mit der +befreundeten
Elektrobank in Zürich 32 Millionen Mark Aktien von den im ganzen
55 Millionen betragenden Felten & Guilleaume-Aktien und hiermit
entscheidenden Einfluß+ auf die in hohem Ansehen stehende
Gesellschaft, aus deren Firma der Name Lahmeyer in Zukunft
ausscheidet. Zudem erwachsen der A. E. G. Vorteile daraus, daß
sie mit der Übernahme des Frankfurter Dynamowerks eine lästige
Konkurrenz beseitigt, mit dem Dynamowerk materielle und ideelle
Werte zu günstigen Bedingungen erwirbt, einen +neuen Stützpunkt
in Süddeutschland+ erlangt und durch innige Verbindung ihres
Kabelwerks mit dem alten Mülheimer Carlswerk auch auf dem +Gebiet
des Seekabelwesens+ die Führung übernimmt. Indem die A. E. G. in
dieser Weise ihre Stellung von neuem um ein erhebliches stärkt,
wird dieser Zusammenschluß auch der von dem Dynamowerk befreiten
Felten & Guilleaume-Gesellschaft die Bahn zu neuer erfolgreicher
Tätigkeit ebnen.
Der Erwerb der 16 Millionen Mark Felten & Guilleaume-Aktien erfolgt
gegen Hergabe neuer A. E. G.-Aktien in einem Umtauschverhältnis,
das der A. E. G. die Einstellung in die Bilanz zu niedrigem
Buchwert gestattet. Während die vorstehenden Transaktionen
20 Millionen Mark neue A. E. G.-Aktien erfordern, soll den
Aktionären gleichzeitig ein Bezugsrecht auf 10 Millionen Mark
Aktien angeboten werden, um die Mittel für den Betrieb und die
Ausgestaltung des Dynamowerks zu schaffen.“
Das Prinzip der Gesamttransaktion bestand also darin, daß die
mißlungene Verbindung zwischen der Frankfurter Lahmeyer-Fabrik und dem
Carlswerk durch einen resoluten Schnitt wieder beseitigt wurde. Der
Frankfurter Teil wurde mit der A. E. G. verschmolzen, der Mülheimer
Teil und die Finanzgesellschaft traten durch Aktienbeteiligung in den
Konzern der A. E. G. ein. Da der Kurs der A. E. G.-Aktien zur Zeit
jener Transaktion ungefähr 260% betrug, stellten die 11223000 Mark
jungen Aktien, die mit halber Dividendenberechtigung für 1910/11 bei
der Übernahme des Lahmeyer-Dynamowerks in Zahlung gegeben wurden,
einen rechnerischen Wert von etwa 28,4 Millionen Mark dar. In der
Bilanz der A. E. G. erschien das Werk allerdings nur mit einem Betrage
von 10 Millionen Mark, das heißt in Höhe des Nominalkapitals der A.
E. G.-Unternehmungen-Akt.-Ges., welchen Namen die zur Aufnahme der
Frankfurter Werke der Felten & Guilleaume-Lahmeyerges. neu gegründete
Aktiengesellschaft schließlich erhielt. Diese blieb in Zukunft nicht in
ihrer bisherigen Gestalt, das heißt als gemischtes Elektrizitätswerk,
bestehen. Die Hauptabteilungen, die als Produktionsstätten die
Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Berliner Betriebe nicht
erreichten, so die Maschinenfabrik, die Lampenfabrik wurden aufgegeben
bezw. mit den Berliner Betrieben zusammengelegt. Aufrechterhalten und
weiterentwickelt wurden in Frankfurt nur einige Sonderbetriebe, so
die Stellwerk-Abteilung, in der elektrische Signalapparate als neuer
Produktionszweig aufgenommen wurden, ferner die Scheinwerferabteilung,
die hauptsächlich für den Bedarf von Heer und Marine arbeitete. Die
Beschränkung der Frankfurter Abteilung hatte zur Folge, daß ein
beträchtlicher Teil des in Frankfurt benutzten Fabrikgeländes frei
wurde, der an die Adlerwerke vorm. Kleyer veräußert werden konnte und
somit einen Gegenwert für die Aufgabe der Frankfurter Betriebsstätten
und die damit verbundenen Substanzenverluste bildete.
Die technische und industrielle Bereicherung, die die A. E. G. aus dem
Transaktionskomplex mit dem Felten & Guilleaume-Lahmeyerkonzern gewann,
war vielleicht nicht so groß wie jene, die ihr bei dem Zusammenschluß
mit der Union zugeflossen war. Die Bedeutung lag hier mehr auf dem
Gebiete der Verringerung des Wettbewerbs und der Absatzausdehnung,
die durch die neuen starken Stützpunkte in Süddeutschland und dem
industriereichen Westen gefördert werden konnte. Dem kräftigen,
wohl arrondierten und wohl proportionierten Wirtschaftskörper
der A. E. G. waren nicht so sehr neue Lebensquellen, neue
Befruchtungsmöglichkeiten nötig, sondern er schob die Grenzen seines
Wirtschafts- und Wirkungsgebiets, der Schwerkraft, dem drängenden
Wachstumsbedürfnis seiner industriellen Kraft Raum schaffend, weiter
vor. Der Wille zur Macht und zur Entwickelung der Macht, der jedem
blühenden Wirtschaftskörper unzertrennlich innewohnt, war hier die
Haupttriebfeder des Handelns. Rein wirtschaftlich betrachtet, gehörte
die Aufnahme der Lahmeyerwerke zu den Geschäften, die sich nicht sofort
und nicht unmittelbar völlig bezahlt machen, und es gehörte schon die
ganze strotzende Gesundheit der A. E. G. und die Fülle ihrer Säfte
dazu, um einen so schweren Bissen wie das Lahmeyerwerk zu verdauen und
zu verarbeiten. Erst allmählich begann diese Fusion sowie auch die
Verbindung mit dem Carlswerk ihre Früchte zu tragen.
War Triebfeder und Ergebnis der Lahmeyer-Transaktion für die
A. E. G. in erster Linie Machterweiterung, so konnte es nicht
ausbleiben, daß das die Verhältnisse in der Elektrizitätsindustrie
beherrschende Gesetz des +Dualismus+ die Wurzel für einen +Gegenzug+
des +Siemens-Schuckert-Konzerns+ bildete. Dieser erfolgte
nicht so stürmisch, so „Zug um Zug“ wie in der ersten großen
Konzentrationsperiode, in der die Machtverhältnisse noch nicht so
gefestigt, die Möglichkeiten der Ausdehnung noch zahlreicher, die
Auswahl unter den Fusionsobjekten noch größer, die ganze Entwickelung
noch mehr im Fluß gewesen war. Beide Konzerne waren inzwischen in
ihrem Besitz, in ihrer inneren Verfassung reicher, weiter und sicherer
geworden und konnten ihre Transaktionen langsam vorbereiten und
überlegen. Sie brauchten sich der neuen Objekte nicht ungeduldig zu
bemächtigen, sondern konnten die Dinge an sich herankommen lassen.
So dauerte es noch fast ein Jahr, bis die Siemens-Schuckert-Werke
auf die Machterweiterung der A. E. G. damit antworteten, daß sie
sich durch Aktienerwerb und Verwaltungseinfluß an dem letzten
bis dahin noch unabhängig gebliebenen „gemischten“ Großwerk der
Elektrizitätsindustrie, den +Bergmann-Elektrizitätswerken+, beteiligten.