der sich zusammenschließenden Firmen +auch ohne Verzicht
auf ihre Individualität+ erzielt werden kann. Der nach dem
Vorgang der A. E. G. erfolgte Zusammenschluß anderer Firmen
der Elektrizitätsindustrie beweist ferner, daß auch an anderen
maßgebenden Stellen Befürchtungen vor den ungünstigen Folgen
der Vertrustung zu weichen beginnen. Auch in Amerika hat die
Trustbildung technische Fortschritte nicht ausgeschlossen, sondern
gefördert, und nicht mit Unrecht wird darauf hingewiesen, daß
in diesem Lande noch immer mehr erfunden und versucht wird wie
in Europa.... Von keiner Seite ist bisher behauptet worden, daß
die Interessengemeinschaft unserer Gesellschaft mit der Union
inkongruente Elemente zusammengeführt habe; es werden vielmehr von
allen Seiten Gründe angeführt, die gerade für diese Kombination
sprechen. Bei unserer umfangreichen Tätigkeit, welche über die
gesamte Starkstromtechnik sich erstreckt, +hatten wir dem Bau
elektrischer Eisenbahnen weniger Bedeutung+ geschenkt als die sich
hauptsächlich auf dieses Gebiet konzentrierende Union, der noch
dazu die Versuche und Erfahrungen befreundeter Gesellschaften in
Amerika zur Verfügung stehen. Von jeher hat dieses Land gerade
im elektrischen Transportwesen einen Vorsprung erlangt, den es
bei der Eigenart der dortigen Verhältnisse voraussichtlich noch
länger zu bewahren imstande sein wird. Die Fabriken der A. E. G.
und der Union ergänzen sich so glücklich, daß nur verhältnismäßig
wenige, in beiden Unternehmungen gleichzeitig ausgeübte Betriebe
im Interesse der Einheitlichkeit verschmolzen zu werden brauchen.
Außerdem können Aufträge, welche die Union bisher anderweitig
vergeben mußte, den Werkstätten der A. E. G. im Interesse beider
zufallen. Im Besitze der Union befinden sich keine Aktien ihrer
Trustgesellschaft. Die +Finanzgesellschaft bleibt außerhalb des
Vertrages+; ebenso sind die selbständigen, ausländischen Geschäfte
in die jetzige Kombination nicht einbezogen worden. Immerhin
sichert die gewählte Form des Abschlusses die Möglichkeit weiterer
Angliederungen solcher Unternehmungen, die den geschaffenen Konzern
zu ergänzen oder zu stärken geeignet sind.
Die von uns gewählte Art des Zusammengehens steht der formellen
Fusion vielleicht insofern nach, als diese einen scheinbar weniger
umständlichen Verwaltungsapparat erfordert und der +Gedanke einer
Verschmelzung, von dem man ursprünglich ausgegangen war, braucht
auch deshalb nicht aus dem Auge verloren zu werden+. Für jetzt
wird man sich begnügen, den Zusammenschluß einer tatsächlichen
Fusion so zu nähern, daß materielle Nachteile aus dem +etwas
künstlicheren Aufbau+ weder für die Gesellschaften noch für die
Aktionäre entstehen. Die verschiedenen Momente kann man ihrem
wesentlichen Inhalte nach dahin zusammenfassen: Die gegenwärtige
Lage der Industrie macht den Zusammenschluß der elektrotechnischen
Firmen zu einer Notwendigkeit. Die wirtschaftlichen Vorteile des
Zusammenschlusses sind so erheblich, daß ihnen gegenüber die
Bedenken verschwinden. Interessen dritter werden nicht verletzt,
weder Einzelner noch der Allgemeinheit. Dem Lande aber wird das
Fortbestehen einer seiner schönsten und stärksten Industrien
gesichert.“
Wenngleich in den die Interessengemeinschaft begründenden Ausführungen
auf die verbleibende Selbständigkeit der beiden Unternehmungen ein
gewisser Nachdruck gelegt worden war, so betonte doch dasselbe
Verwaltungsdokument, in einem gewissen Widerspruch zu diesem
Individualitätsprinzip bereits, „daß der Gedanke einer Verschmelzung,
von dem man ursprünglich ausgegangen war, deshalb nicht aus dem Auge
verloren zu werden brauchte.“ Daß man bei der A. E. G. die gefundene
Form von vornherein nur für eine vorläufige hielt und sobald als
möglich in eine endgiltige umzuwandeln bestrebt war, geht aus allen
nachprüfbaren Umständen hervor. Auch weiterhin blieb man in jener
Zeit der Konzentrationsbewegung, die man während der Krisis aus
praktischen Gründen hatte zurückdämmen müssen, mit Entschlossenheit
zugewandt und hielt sie mit dem vorstehend geschilderten Abkommen
noch nicht für erledigt. Der Geschäftsbericht für 1902/03 stellte
fest: „der +erste Schritt+ in der Richtung, die wir stets als die
wünschenswerte bezeichneten, ist geschehen: die vier bedeutendsten
Unternehmungen unserer Industrie sind heute zu zwei Gruppen vereinigt,
die mehr als dreiviertel der Gesamtproduktion repräsentieren.“
-- An einer weiteren Stelle hieß es: „In gemeinsamem Interesse
wünschen und hoffen wir, daß die zentralisierende Bewegung in der
Elektrotechnik andauert und unterstützt vom guten Einvernehmen der
leitenden Persönlichkeiten die Erfolge zeitigt, deren, wenn auch
nicht alleinige, Voraussetzung sie bildet.“ -- In demselben Bericht
konnte schon auf ein paar weitere Ergebnisse der Transaktionspolitik
hingewiesen werden, die sich allerdings -- vom Standpunkte der großen
Entwickelung aus betrachtet -- als Nebengeschäfte darstellen. Die A.
E. G. beteiligte sich an der Umwandlung der bekannten Maschinenfabrik
+Gebr. Körting+ in Hannover in eine Aktiengesellschaft, von
deren 16 Millionen Mark betragendem Kapital sie 1,1 Millionen Mark
übernahm. Die elektrische Abteilung des Unternehmens wurde von der
A. E. G. ganz erworben und als G. m. b. H. insbesondere zum Zweck
der Herstellung von Generator-Gasanlagen für elektrische und andere
Betriebe organisiert. -- Auch zwischen den beiden Großkonzernen,
der A. E. G. und Siemens & Halske, die sich bereits früher einmal
bei der Gründung der Akkumulatorenwerke Berlin-Hagen zu gemeinsamer
Betätigung zusammengefunden hatten, spannen sich unter dem Einfluß
der Konzentrationsbewegung weitere Fäden. Die beiderseitigen
funkentelegraphischen Systeme Arco-Slaby und Braun wurden in der
Gesellschaft für drahtlose Telegraphie (System Telefunken) vereinigt.
Nur in gemeinsamer technischer und kommerzieller Ausgestaltung der
zu entwickelnden Anfänge konnte man hoffen, dem mächtigen englischen
Marconi-System, das auf ein Weltmonopol namentlich in der drahtlosen
Schiffstelegraphie hinsteuerte, die Spitze zu bieten. Auch an dem
Bau eines großen Unternehmens in Valparaiso für Licht-, Kraft- und
Bahnbetrieb beteiligten sich die beiden Konzerne. Fertiggestellt
sollte das Werk der Deutsch-Überseeischen Elektrizitätsgesellschaft,
jenem gewaltigen südamerikanischen Sammelunternehmen, zugeführt werden,
in das neben der A. E. G. und der Deutschen Bank damit auch Siemens
& Halske eintraten. Derartige gelegentliche Gemeinschaftsgeschäfte
führten aber letzten Endes keineswegs zu einer engeren Zusammenfassung
der beiden Gesamtgruppen. Die Hauptstrome liefen weiter getrennt
nebeneinander und vielfach sogar auseinander.
Die +konzentrative Hauptrichtung+ der A. E. G. blieb in dieser
Zeit aber auf den Ausbau der Verbindung mit der „Union“ und den
Anschluß an das amerikanische Interessengebiet dieser Gesellschaft
gerichtet. Diese Angelegenheit erschien Emil Rathenau so wichtig,
daß er sich im Herbst 1903 zu einer Reise nach Amerika entschloß.
Wie in früheren Fällen schon war ihm auch diesmal die Auffrischung
nach den niederdrückenden Zeiten der Krisis ein körperliches und
geistiges Bedürfnis, wie früher schon war die amerikanische Reise
ein Jungbrunnen für seine Energien, eine Quelle neuer bezwingender
Eindrücke, die den auch auf der Höhe des Erfolges und des Ruhmes
frisch und naiv gebliebenen, genau so wie den jungen, unbekannten
Ingenieur enthusiasmierten. Diesmal erschien er aber in der Neuen
Welt nicht als einer, der einen kleinen Teil des drüben angehäuften
Geistesreichtums in sich aufnehmen und zur Errichtung einer
bescheidenen Existenz im Heimatlande mit sich forttragen wollte,
sondern als ein Geistesherrscher, ein Industriekönig, der den
führenden Männern drüben als Gleichberechtigter entgegenzutreten
und mit ihnen über die +Verteilung der elektrischen Welt+ zu
verhandeln beabsichtigte. Er kam nicht nur, um zu nehmen, sondern
auch um zu geben, um auszutauschen. Gewiß hatte die amerikanische
Elektrizitätsindustrie, der die Welt und der Rathenau das elektrische
Glühlicht verdankte, inzwischen erfolgreich weiter gearbeitet und
Erstaunliches geleistet. Aber auch die deutsche Elektrizitätsindustrie
sah auf eine Periode glänzender Vollbringungen, systematischer
Durcharbeitungen zurück und konnte namentlich im Zentralenwesen, auf
dem Gebiete der Kraftübertragung, der Metallurgie und Elektrochemie
wertvolle Kompensationen anbieten.
Der ordentlichen Generalversammlung vom 12. Dezember 1903 wohnte
Rathenau nicht bei. Es war kein Wunder, daß aus Kreisen der
Aktionäre Interesse und Neugierde laut wurden, welche Zwecke die
Reise des Generaldirektors verfolge, mit der sich auch schon
die Presse angelegentlich beschäftigt hatte. Den Fragern wurde
eingehende Auskunft. Die Union-Elektrizitäts-Ges., so hieß es, war
eine Tochtergesellschaft der amerikanischen Thomson Houston Co.,
von der sie als Wirkungsgebiet Mittel- und Nordeuropa zugewiesen
erhalten und mit der sie einen Austausch von Erfindungen, Patenten
und Konstruktionen vereinbart hatte. Später wurde die Thomson Houston
Co. -- wie wir schon wissen -- mit der Edison Electric zu der General
Electric Co. verschmolzen, deren Aktienkapital den stattlichen
Betrag von 42 Millionen Dollar erreichte. Die amerikanischen
Interessenten sahen nun eine Beeinträchtigung für sich darin, daß die
A. E. G., die territorial unbeschränkt war, in Wettbewerb mit den
Tochtergesellschaften der General Electric auf +den+ Gebieten des
Weltmarkts treten konnte, die der Union verschlossen waren. Bei der
engen Interessenverbindung, die zwischen der A. E. G. und der Union
neuerdings bestand, war damit die Beschränkung auch für die Union
praktisch hinfällig geworden. Der Präsident der General Electric war
persönlich nach Europa gekommen, um mit der A. E. G.-Union-Gruppe
auf vorbereiteter Basis ein neues Übereinkommen zu treffen, dessen
Voraussetzung sein sollte, daß die Tochtergesellschaften der General
Electric, die britische und die französische Thomson Houston Co.,
denen die Mittelmeergebiete zugewiesen waren, sich der Abgrenzung der
Organisationsgebiete anschlossen. Neben diesen Absatzfragen gab es auch
technische Angelegenheiten zu regeln. Diese bezogen sich insbesondere
auf die +Turbinenfrage+. Die A. E. G. hatte den Turbinenbau
aufgenommen, aus dem Bestreben heraus, sich neue Geschäftszweige zu
schaffen, nachdem manche der alten unter dem starken Wettbewerb in
ihrer Ergiebigkeit gelitten hatten. „Die Konstruktion von Dampfturbinen
haben wir mit dem ihrer Bedeutung entsprechenden Nachdruck entwickelt
und die hierbei erzielten günstigen Ergebnisse haben uns bestimmt,
die Fabrikation dieses für stationäre Betriebe und die Seeschiffahrt
gleich wichtigen Motors, welcher ein hervorragendes Organ auch der
elektrischen Stromerzeugung zu werden verspricht, in großem Umfange
zu betreiben. Zur Erfüllung dieser Aufgabe genügen unsere für andere
Zwecke der Technik geschaffenen Einrichtungen nicht, aber wir sind bis
zur Vollendung der neuen Projekte in der Lage, die noch zu schaffenden
Typen, sowie die Hilfsmittel und Werkzeuge zu ihrer Herstellung im
praktischen Gebrauche zu erproben.“ So hieß es im Geschäftsbericht für
das Jahr 1902/03. Die A. E. G. stützte sich bei ihren Plänen auf die
+Riedler-Stumpf+schen Patente. Die General Electric besaß die
wertvolle und bereits weiter entwickelte +Curtis Turbine+. Während
die General Electric große Typen herstellte, versuchte die A. E. G.,
der für diese Zwecke damals unbeschränkte Mittel nicht zur Verfügung
standen, die Konstruktion kleinerer Typen. Eine Vereinigung beider
Systeme und eine damit zu erreichende Vervollkommnung des Turbinenbaus
wurde von den Gruppen angestrebt. In der Zeit der Anwesenheit des
Präsidenten der General Electric in Europa waren die Schwierigkeiten
mit den Mittelmeergesellschaften noch nicht gelöst. Dagegen war es
gelungen, mit der +Brown Boveri-Ges.+, die zur Ausnutzung ihrer
Parsons Patente die Turbinia Parsons Marine-Akt.-Ges. gegründet und
auch einige Aufträge für die deutsche Marine erhalten hatte, ein
Abkommen zu treffen. Die A. E. G. übernahm im Anschluß daran 5625000
Frcs. Aktien der Brown Boveri & Cie.-Ges. in Baden (Schweiz). Auch
hier war ein Erfolg auf dem Konzentrationswege erreicht worden, der
zwar keine Verbindung erster Größe, doch immerhin eine solche von
Wichtigkeit auf einem Spezialgebiet darstellte.
Die Reise Emil Rathenaus nach den Ver. Staaten löste alle noch offenen
Probleme und überwand alle Schwierigkeiten. Am 27. Februar 1904 konnte
eine außerordentliche Generalversammlung einberufen werden, von der die
Anträge auf +völlige Verschmelzung+ der A. E. G. mit der Union
E. G. genehmigt wurden. Aus der ausführlichen Denkschrift, die den
Aktionären in der Generalversammlung vorgelegt wurde, sei das Folgende
wiedergegeben:
„Die Schranken, welche die Verschmelzung unserer Gesellschaften
hinderten, sind beseitigt, und, nachdem die Beziehungen zu
den amerikanischen Gesellschaften eine den neu zu schaffenden
Verhältnissen entsprechende Gestaltung gefunden haben, erscheint
die Fusion jetzt als letzte Konsequenz der Interessengemeinschaft,
die eine Etappe auf diesem Wege war und sein sollte.
In der Generalversammlung vom 12. Dezember 1903 sind Andeutungen
über den Zweck der Reise des Generaldirektors der Gesellschaft
nach den Vereinigten Staaten gemacht worden. Im Vordergrunde des
Interesses stand die Regelung der zukünftigen Beziehungen der
Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft zur General Electric Co.,
der mächtigsten Trägerin der elektrischen Industrie in der Neuen
Welt. Die Werke dieser Gesellschaft sind von gewaltigem Umfang; sie
verfügt über einen großen Stab fähiger Männer aus der Wissenschaft
und Praxis und fördert mit reichen Mitteln und seltener
Freigebigkeit die Ziele der elektrischen Industrie in Laboratorien
und Versuchswerkstätten.
Eine innige Annäherung an diese Organisation erschien umso
erstrebenswerter, als schon das Bündnis der Union E. G. mit der
inzwischen von der General Electric Co. aufgesaugten Thomson
Houston Co. die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft in
hervorragendem Maße für die Interessengemeinschaft bestimmt hatte.
Es bestehen europäische Tochtergesellschaften der General Electric
Co. für England, Frankreich und die Mittelmeerländer; sie haben
den Namen Thomson Houston beibehalten. In den Vereinigten Staaten
von Nord-Amerika werden von der General Electric Co. kontrolliert:
Edison General Electric Co., Thomson Houston Electric Co., Fort
Wayne Electric Works, Stanley Electric Manufacturing Co., Eddy
Electric Corporation, General Incandescent Arc Light Co., Sprague
Electric Co. und Northern Electric Co.
Das Gebiet der Union E. G. war Deutschland, Mittel- und Nord-Europa
und die Balkanstaaten. In Österreich, Rußland und Belgien hat sie
unter Beteiligung einheimischer Finanzinstitute die österreichische
bezw. russische Union E. G. und die Union Electrique in Brüssel
errichtet.
Die einzelnen Gesellschaften sind durch Verträge untereinander
und mit der Muttergesellschaft auf den ihr zugewiesenen
Bezirk geographisch beschränkt, aber frei, die Gebiete durch
Separatabkommen zu erweitern; so hat die Union Electrique durch
eine Vereinbarung mit der Mittelmeergesellschaft, kurz Meditomson
genannt, das Recht erlangt, unter gewissen Bedingungen auch in
Italien Geschäfte abzuschließen.
Das alle Gesellschaften gemeinsam verbindende Element ist der
wechselseitige Austausch von Patenten und Erfahrungen.
Auf den Beitritt zu diesem Konzern und die Anbahnung
freundschaftlicher Beziehungen auch zu den europäischen
Unternehmungen waren unsere Bemühungen nicht weniger
gerichtet, als auf die Verallgemeinerung der wichtigen
technischen und kommerziellen Interessen, welche wir in unseren
Dampfturbinen-Patenten und denen von Riedler-Stumpf besaßen. Die
Vereinigung der letzteren mit den Patenten der Curtisgruppe, die
die General Electric Co. zur eigenen Ausübung in den Vereinigten
Staaten erworben hatte und für andere Länder zu verwerten im
Begriff stand, erschien uns nützlich.
Unsere zahlreichen Verträge mit den amerikanischen und europäischen
Gesellschaften enthalten folgende Hauptpunkte:
1. Eine Vereinbarung, nach welcher die Allgemeine
Elektrizitäts-Gesellschaft und die General Electric Co. ihre
Gebiete für sich und ihre Tochtergesellschaften gegenseitig
abgrenzen und jede Partei der anderen Patente und Erfahrungen für
die betreffenden Gebiete überläßt.
Das ausschließliche Gebiet der General Electric Co. umfaßt im
wesentlichen die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika und Kanada,
das der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft Deutschland mit
Luxemburg, Österreich-Ungarn, europäisches und asiatisches Rußland,
Finnland, Holland, Belgien, Schweden, Norwegen, Dänemark, Schweiz,
Türkei und die Balkanstaaten.
Für die Gebiete der europäischen Tochtergesellschaften sind
langsichtige Separatabkommen geschlossen, für die anderen
Weltteile einschließlich Süd-Amerika ist ein gemeinsames Arbeiten
der beiden großen Elektrizitätsgesellschaften in Aussicht
genommen, Abmachungen, welche ein langjähriges und ersprießliches
Zusammenwirken erwarten lassen.
Auf die Vereinbarungen über Italien werden wir später noch
zurückkommen; in Spanien und Griechenland bleiben die bisherigen
Verhältnisse einstweilen unverändert.
2. Die General Electric Co. und die Allgemeine
Elektrizitäts-Gesellschaft gründen eine Gesellschaft
mit 3 Millionen Mark zur Verwertung der Riedler-Stumpf-
und Curtis-Patente im Gebiete der Allgemeinen
Elektrizitäts-Gesellschaft. Hierbei sind die Patente von Curtis
mit 1,8 Millionen Mark, die von Riedler-Stumpf mit 1,2 Millionen
Mark bewertet. Die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft hat sich
eine Lizenz gesichert. Sie erlangt hiermit auch das Lieferungsrecht
nach allen außereuropäischen Ländern mit Ausnahme der Vereinigten
Staaten und Kanada, für welche die General Electric Co. die
Riedler-Stumpf-Rechte erwirbt.
3. Das Recht der Benutzung von Curtis-Patenten für
Betriebsmaschinen von Schiffen war der International Curtis
Marine Turbine Co. vorbehalten. Diese hat der Allgemeinen
Elektrizitäts-Gesellschaft Lizenz für deren europäisches Gebiet
erteilt, wogegen die letztere der Marine Turbine Co. die Verfügung
über Riedler-Stumpf-Patente für Schiffsbewegungszwecke gestattet.
4. Mit den Professoren Riedler und Stumpf besitzt und
bearbeitet die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft deren
Dampfturbinen-Patente in der Gesellschaft zur Einführung von
Erfindungen m. b. H. Die Patente sind nunmehr an die Vereinigte
Dampf-Turbinen-Gesellschaft und für Nord-Amerika an die
General Electric Co. übergegangen, die Marine-Rechte an die
Marine-Turbinen-Gesellschaften, während die genannten Erfinder
an den der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft gewährten
Gegenleistungen beteiligt werden.
5. Mit der British Thomson Houston Co. ist ein analoger Vertrag,
wie der mit der General Electric Co. über das Exportgeschäft
geschlossen worden. Es sind der englischen Gesellschaft aber
außerdem im Interesse der Geschäftsbetriebe noch gewisse
Befugnisse eingeräumt worden, u. a. die finanzielle Beteiligung
an der englischen Tochtergesellschaft der Allgemeinen
Elektrizitäts-Gesellschaft und an einer in England etwa zu
gründenden Gesellschaft für Herstellung von Nernstlampen. Dagegen
bleibt der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft das Recht,
außer anderen Fabrikaten auch Turbinen nach England zu liefern,
vorbehalten.
6. Wie mit der britischen Gesellschaft findet auch mit
der französischen Thomson Houston Co. ein gegenseitiger
Austausch der Patente und Erfahrungen statt. Die Allgemeine
Elektrizitäts-Gesellschaft wird ihre französische Organisation
auf den Verkauf ihrer Erzeugnisse in Frankreich beschränken und
Maschinen, sowie Dampfturbinen nur an die französische Gesellschaft
liefern, welcher eine Option auf den Bezug von Aktien der Société
Française d’Electricité A. E. G. bis zu einem gewissen Betrage
zugesichert ist. Dagegen garantiert die französische Thomson
Houston Co. der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft einen dem
bisherigen Umsatz an Maschinen in Frankreich entsprechenden Bezug
von Dynamos.
Aus den Verträgen ergibt sich für uns das Recht und die Pflicht,
folgende Gesellschaften zu gründen:
I. eine Gesellschaft für den Bau von Dampfturbinen, Turbodynamos
und deren Zubehör. Die „Allgemeine Dampfturbinen-Gesellschaft“ soll
mit einem nach Bedarf einzuzahlenden Aktienkapital von 5 Millionen
Mark ausgerüstet werden. Die Aktien zeichnet die Allgemeine
Elektrizitäts-Gesellschaft. Als Fabrikanlage werden Grundstücke,
Gebäude und Maschinen der Union E. G., deren Fabrikbetrieb mit dem
der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft verschmolzen worden ist,
voraussichtlich dienen. Die vorgenannten Immobilien würden der
Allgemeinen Dampfturbinen-Gesellschaft auf eine Reihe von Jahren
mit dem Rechte des Erwerbes verpachtet werden. Die technische
Leitung wird Herrn Direktor Lasche, in dessen Hände der Turbinenbau
der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft sich gegenwärtig bereits
befindet, übertragen.
II. Die oben erwähnte Turbinen-Licenz-Gesellschaft; diese ist unter
der Firma „Vereinigte Dampfturbinen-Gesellschaft m. b. H.“ bereits
errichtet.
III. Eine italienische Gesellschaft mit einem Kapital von
6 Millionen Lire, auf die die bisherigen Organisationen
der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft und der Thomson
Houston-Gesellschaft, sowie die italienischen Turbinen-Patente
sämtlicher Gruppen übergehen.
IV. Zwischen der Union Electrique in Brüssel und der Société
Belge d’Electricité A. E. G. ist ein analoges Abkommen, wie es
zwischen der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft und Union
Elektrizitäts-Gesellschaft besteht, einstweilen getroffen; eine
förmliche Fusion dieser Gesellschaften dürfte vielleicht später
sich vollziehen.
Sind schon die Aufwendungen für die genannten Gesellschaften,
den Erwerb von Patenten und die Gewährung von Vorschüssen und
aus den erwähnten Transaktionen von beträchtlichem Belang, so
erfahren sie noch eine Vermehrung durch Übernahme von Aktien
der Österreichischen Union E. G., an der die hiesige Union E.
G. hervorragend beteiligt ist, und die wir sowohl aus diesem
Interesse, als auch zur Schaffung geeigneter Fabrikationsstätten
in Österreich, einer durchgreifenden Rekonstruktion zu unterziehen
beabsichtigen.
Endlich wird die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft die häufig
im Wege des Kredits beschafften +Betriebsmittel der Union E. G.+,
falls sie ihre durch zwei Jahrzehnte bewährte Finanzgebarung auch
auf diese Geschäfte übertragen will, +ergänzen und verstärken
müssen+.
Zur +Beschaffung+ der für die Durchführung des vorgezeichneten
Programms erforderlichen +Kapitalien+ unterbreiten wir folgende
Vorschläge Ihrer geneigten Erwägung:
Die Union E. G. verfügte nach der Bilanz vom 30. Juni 1903 über
Effekten und Anlagen im eigenen Betriebe zum Buchwerte von ca.
13 Millionen Mark, aber die Objekte befinden sich größtenteils
in der Entwicklung, haben keinen Börsenkurs und würden deshalb
schwer flüssig gemacht werden können. Zur Verwertung dieser
Vermögensobjekte wird die Union E. G. unter Gewährleistung
angemessener Erträgnisse den größten Teil dieses Besitzes der
Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft überlassen und dafür von
ihr 6,5 Millionen Mark nominal neu auszugebender Allgemeine
Elektrizitäts-Gesellschafts-Aktien mit Gewinnberechnung vom 1. Juli
1903 empfangen. Diese 6,5 Millionen Mark neuer Aktien hat sich der
Union E. G. gegenüber ein Konsortium zu einem Kurse von 210% tel
quel netto ohne Stückzinsenberechnung abzunehmen bereit erklärt.
Vermöge dieser Transaktion würde die Union in den Besitz von
Barmitteln in Höhe von ca. 13650000 Mark gelangen, und die
Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft die erworbenen Effekten unter
Abzug der aus dieser Transaktion entstehenden Spesen und Zinsen
weit unter dem Buchwerte bei der Union E. G. inventarisieren dürfen.