Anfangs hatte es den Anschein, als ob die A. E. G. schnell und

energisch die Führung bei der Konzentrationsbewegung in die Hand

nehmen würde, die sie theoretisch bereits in verschiedenen offiziellen

Auslassungen als notwendig bezeichnet hatte. Doch stellten sich der

Verwirklichung dieser Theorie manche inneren und äußeren Hindernisse

entgegen. Bereits im Jahre 1897 wurde zwischen der A. E. G. und

der Löweschen „Union-Elektrizitäts-Gesellschaft“ über eine Fusion

verhandelt. Das Projekt zerschlug sich an dem hohen Preise, den die

Union damals noch fordern zu können glaubte und Rathenau schritt

unter Verzicht auf die Angliederung zu einer Erweiterung seiner

eigenen Werke unter Erhöhung des Aktienkapitals. Auch mit Schuckert

in Nürnberg wurden im Jahre 1901, also bereits nach Ausbruch der

Krisis Verhandlungen eingeleitet, die damals noch in dem Bestreben

gipfelten, die allmählich unhaltbar gewordenen Wettbewerbsverhältnisse

in der Industrie zu erleichtern und sozusagen sanierend zu wirken.

Diese Verhandlungen wurden aber zu jener Zeit mehr grundsätzlich

und dilatorisch als auf konkret-geschäftlicher Grundlage geführt.

Schuckert war damals schon wankend geworden, aber der Tag seines

Zusammenbruchs war noch nicht gekommen. In der Generalversammlung vom

5. Dezember 1901 interpellierte ein Aktionär die Verwaltung der A.

E. G. über die bekanntgewordenen Gerüchte hinsichtlich einer Fusion

mit der Nürnberger Gesellschaft. Emil Rathenau gab die Tatsache

der Verhandlungen zu, stellte aber eine nahe Entscheidung nicht in

Aussicht. Es sei erklärlich, so legte er dar, daß sich Verwaltungen

zweier Konkurrenzunternehmungen in Zeiten der Krisis miteinander

über die Marktlage aussprachen und Erwägungen anstellten, in welcher

Weise sie sich durch engeren Anschluß ergänzen könnten. Ein festes

Programm oder andere Ergebnisse als eine persönliche Annäherung

der Verwaltungen hätten die jüngsten Verhandlungen, die von beiden

Seiten ohne Leidenschaft (und wohl auch ohne sonderlichen Eifer)

geführt wurden, bisher nicht gezeigt. Es ließe sich auch nicht

übersehen, ob ein Resultat erzielt werden würde. Unmöglich könne

man eine derartige Transaktion in wenigen Tagen zu Ende bringen. --

Wer die Naturgeschichte wirklich aussichtsreicher und ernsthafter

Transaktionen kennt, sieht sofort, daß hier nicht der Boden und

die Atmosphäre vorhanden waren, in denen Entschlüsse wachsen. Die

öffentliche Behandlung so heikeler Verhandlungen ertötet ihre

Entwickelungsfähigkeit und die Realität ihrer Aussichten, zumal wenn

ein kalter akademischer Hauch durch derartige Erörterungen geht.

Rathenau, der kühne und unabhängige Rechengeist, dem das Urteil

der kompakten Majoritäten sonst immer so gleichgültig gewesen ist,

scheint mitten in der Krisis, aus der er den Ausweg noch nicht

sieht, etwas unschlüssig und unsicher. Seine eigene Schöpfung ist

gut konsolidiert, durch jahrzehntelange Auspolsterung mit inneren

und äußeren Reserven so geschützt, wie Vorsicht und Voraussicht nur

schützen können, und dennoch leidet sie unter den schlechten Zeiten,

muß sie sich vor neuen Geschäften hüten. Soll sie sich mit einer

so großen und mangelhaft organisierten Masse belasten, wie es die

Schuckertgesellschaft ist? -- Rathenau tut auch jetzt noch, als wenn

er Aktionäre und Kapitalistenpublikum verachte und Außenstimmen keinen

Einfluß auf das innere Rädergetriebe seiner Gesellschaft einräume:

„Weder Anfeuerungen, noch Furcht, Enttäuschungen hervorzurufen,

werden uns bestimmen, auf einen voreiligen Abschluß der Verhandlungen

hinzuwirken,“ ruft er trotzig aus, der Spekulation zugewandt, die

offenbar die Ungewißheit über den Ausgang der Verhandlungen ausgenutzt

hat und nunmehr ungeduldig und unsicher hinsichtlich der Früchte ihrer

Manipulationen geworden ist. Aber trotz dieser zur Schau getragenen

Gleichgültigkeit gibt es damals doch anscheinend für Rathenau einen

außenstehenden Faktor, von dem er sich abhängig fühlt, von dem er

nicht genau weiß, ob er sich günstig oder ungünstig zu der Transaktion

stellen wird: den Kapitalmarkt, der -- wie er instinktiv fühlt --

Anlagen in Elektrizitätsunternehmungen nach den gemachten schlechten

Erfahrungen noch mißtrauisch gegenübersteht. „Das Publikum ist mit

Recht weittragenden Kombinationen gegenüber skeptisch geworden

und wir teilen diese Skepsis.“ Daß es nicht innerste industrielle

Überzeugung ist, die ihn hemmt, sondern augenblickliche finanzielle

Unsicherheit, geht wieder aus dem prinzipiellen Bekenntnis zur

Konzentrationspolitik hervor, das er den negativen Sätzen sofort folgen

läßt: „Daß die materiellen Voraussetzungen für lohnende Geschäfte auf

dem Gebiet der Verständigung liegen, ist nicht zweifelhaft.“ -- Er

schildert die Ersparnisse im Laboratorium, bei den Arbeiten auf dem

Erfindungsgebiete, bei den Versuchsarbeiten, bei der Propaganda, die

auf dem Wege der Konzentration zu finden waren. „Eine solche Teilung

der Arbeit könnte auch eine Mehrheit von Fabrikationsunternehmungen

umfassen,“ sagt er, und deutet damit an, daß nicht nur an

Interessengemeinschaft, sondern an völlige Fusion gedacht wird. Den

in der Öffentlichkeit im Anschluß an die Konzentrationstendenzen in

der Elektrizitätsindustrie schon damals von Theoretikern geäußerten

Befürchtungen, daß diese Tendenzen zu einem Elektrizitätsmonopol

führen könnten, tritt er beruhigend entgegen. „Die Grenzen werden

uns gezogen durch die Notwendigkeit, den Wettbewerb zu erhalten, der

für den technischen Fortschritt ebenso unentbehrlich ist, wie für

die Verhinderung einer Monopolwirtschaft.“ -- Die Aktionäre werden

aus alledem nicht recht klug geworden sein. Ein halbes Ja, dem ein

halbes Nein folgt. Das Resumée ist mehr auf Nein gestimmt. „Weder

Expansionslust noch Waghalsigkeit werden bestimmend sein. -- Es ist

nicht beabsichtigt, für irgendwelche Kombinationen jetzt neue Mittel

zu investieren, noch die Liquidität und die Kreditfähigkeit der A. E.

G. zu beeinflussen.“ Der tiefblickende Bilanzkenner Rathenau witterte

wohl, daß bei Schuckert der Boden des Fasses mit dem schlechten

Abschluß für das Jahr 1900/01 noch nicht erreicht sei und er sollte

recht behalten. In der nächsten Generalversammlung am 2. Dezember 1902,

als sich das Schicksal von Schuckert bereits erfüllt hat, erlebte er

die Genugtuung, daß ein Aktionär -- anscheinend derselbe, der ihn

in der vorigen Generalversammlung wegen des langsamen Fortgangs der

Verhandlungen mit der Nürnberger Gesellschaft befragte -- seiner

Freude darüber Ausdruck gab, daß aus der Fusion nichts geworden sei.

Die Freude teilten nicht alle Kenner und nicht alle Getreuen im Hause

der A. E. G. In einer dreiwöchentlichen eingehenden Prüfung, die

Vertrauensmänner der A. E. G., besonders Walther Rathenau und Deutsch

an Ort und Stelle in Nürnberg vorgenommen hatten, waren einige zu der

Überzeugung gelangt, daß diese Fusion trotz alledem zweckmäßig und

erstrebenswert sei. Sie meinten, daß die Schuckertschen Fabrikbetriebe

und auch die Beteiligungen soviel Wertvolles enthielten, daß ihre

Erwerbung in jedem Falle eine außerordentliche Bereicherung des A.

E. G.-Konzerns, nicht nur einen Zuwachs an Umfang, sondern auch

an Qualität darstellen würde. Es käme nur auf die Bedingungen der

Übernahme an. Ließen sie sich annehmbar gestalten, so sei das Geschäft

zu machen, schon wegen der Gewinnung der wichtigen Stützpunkte in

Süddeutschland, über die Schuckert verfügte. Man müßte 25 Millionen

Mark in die Nürnberger Unternehmungen stecken, um sie auf die Höhe

zu bringen. Allerdings könnte man eine solche Summe den bisherigen

Leuten der Schuckert-Ges. nicht ohne weiteres anvertrauen, sondern es

müßten erste A. E. G.-Leute für die Dauer nach Nürnberg gesetzt werden.

Emil Rathenau scheint in jenen Zeiten unter einer Art Depression,

einer Erschlaffung der Willens- und Entschlußkräfte gestanden zu

haben, die ihm nicht gestattete, selbst das entscheidende Wort zu

sprechen, wie er es in früheren Fällen, so beim Rückerwerb der B. E.

W. und bei der Übernahme der Elektrobank ohne Zaudern, mit durchaus

sicherem inneren Gefühl getan hatte, unbekümmert um die Bedenklichkeit

und Gefährlichkeit der Lage, die auch bei jenen Transaktionen in

den äußeren Verhältnissen vorhanden gewesen war. Die Kraft der

Initiative war ihm zeitweilig verloren gegangen, wie schon in der

bereits erwähnten Generalversammlung vom 5. Dezember 1901 zu erkennen

gewesen war, in der er auf einen Angriff aus Aktionärkreisen, der

sich gelegentlich der Einstellung seiner beiden Söhne in den Vorstand

gegen die Aufrichtung einer „Dynastie Rathenau“ gerichtet hatte, die

Erklärung abgab: Er müsse seine Nachfolge vorbereiten, denn er selbst

gedenke sich in absehbarer Zeit von der Leitung der Gesellschaft

zurückzuziehen, allerdings gehe es gegen sein Gefühl, der A. E. G.

in der Zeit der Krisis den Rücken zu kehren. Das werde er erst tun,

wenn für das Unternehmen wieder eine Zeit des Aufschwungs gekommen

sei. Und was er sonst nie getan hatte, weder vorher noch nachher,

tat er im Falle der Schuckert-Fusion. Er überließ, in einem Anfall

von Unentschlossenheit, der seinem Charakter -- wie wir ja wissen --

gelegentlich nicht fremd war, die Entscheidung dem Direktorium. Er

beschloß, sich der Majorität seiner Kollegen zu fügen. Gründe und

Gegengründe drangen damals bis in die Öffentlichkeit. In einem offenbar

von +einer+ Verwaltungsseite inspirierten Artikel, der Anfang 1902

seinen Weg in die Presse fand, wurden die Vorteile der Angliederung

breit ausgemalt. Es hieß darin:

„Die Herstellungskosten des fertigen Fabrikates werden

erfahrungsgemäß durch die Preise für die Rohmaterialien und durch

die Arbeitslöhne wenig beeinflußt, (?) es kommt außerdem hinzu,

daß, wenn diese beiden Summanden fallen, alle Fabrikanten ziemlich

denselben Nutzen davon haben. Die Preise der fertigen Fabrikate

geben dann ganz allgemein nach und für eine einzelne Fabrik kann

beim Verkauf ein ins Gewicht fallender Nutzen hierdurch nicht

erzielt werden. Es bleiben somit allein die +Generalunkosten+

übrig, durch deren Reduzierung Ersparnisse erzielt werden können,

und der Zweck der Fusion A. E. G.-Schuckert ist in der Tat

der, die beiderseitige Fabrikation durch ein Zusammenarbeiten

zu verbilligen, dadurch, daß sich die Generalunkosten beider

Gesellschaften, welche teils durch die eigentliche Fabrikation,

teils durch den Verkauf der fertigen Fabrikate entstehen, sich

ermäßigen.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß dieser Zweck durch die Fusion

erreicht werden würde, und es ist auch leicht einzusehen, daß damit

ein +Vorsprung+ erreicht wird, welcher von anderen Firmen nicht

leicht hinfällig gemacht werden kann. Augenblicklich, so kann man

sagen, halten sich die Unkosten aller großen Fabriken so ziemlich

das Gleichgewicht, der Nutzen, den die Fabrikation abwirft, ist

gleich schlecht. -- Wenn nun zwei Gesellschaften imstande sind, den

wesentlichsten Faktor, der im Selbstkostenpreis seinen Ausdruck

findet, herabzumindern, so müssen die anderen Fabriken erst Mittel

und Wege finden und suchen, um das Gleiche zu erreichen, bevor das

Gleichgewicht wieder hergestellt wird. Früher oder später tritt das

natürlich ein, und von dann an wird ein weiteres Fallen der Preise

wieder allmählich beginnen, bis wieder weitere Ersparnisse, um die

Fabrikation rentabel zu machen, nötig werden.“

Ferner enthielt dieser Artikel einen genauen Plan über die Organisation

der Unkostenersparnis und der Arbeitseinteilung, die zwischen den

beiden Fabrikationsstätten in Berlin und Nürnberg vorgenommen werden

sollte. -- Trotz aller Propaganda für den Plan überwog im Kollegium

schließlich die Abneigung. -- Es wurde zwar noch ein Versuch gemacht,

wenigstens den Beteiligungsbesitz der Schuckert-Gesellschaft, an

dem der A. E. G. anscheinend am meisten gelegen war, unter deren

Einfluß zu bringen. Nachdem die umfassende Interessenvereinigung

nicht zustande gekommen war, wurden zwischen dem Finanzkonsortium

der A. E. G. und der Schuckert-Gesellschaft bezw. der Continentalen

Gesellschaft für elektrische Unternehmungen, der Finanzgesellschaft

Schuckerts, Verhandlungen eingeleitet mit dem Ziele, daß das genannte

Konsortium der Schuckert-Gruppe einen Vorschuß von 7½ Millionen Mark

gewähren solle. Als Unterpfand für das Darlehen sollten die im Besitz

der „Continentalen“ befindlichen Effekten dienen, die das Berliner

Konsortium möglichst günstig verwerten und aus denen das Darlehen

allmählich abgetragen werden sollte. -- Auch diese Verhandlungen,

die wochenlang hin und her gingen, wurden schließlich ohne Resultat

abgebrochen; damit war die Annäherung zwischen der A. E. G. und

Schuckert endgültig gescheitert. -- Später kam bekanntlich zwischen

der Siemens & Halske-Gesellschaft und Schuckert ein Abkommen zustande,

wonach die beiderseitigen Starkstrombetriebe in eine Gesellschaft

mit beschränkter Haftung, die +Siemens-Schuckert-Werke+,

eingebracht wurden. Von deren 90 Millionen Mark betragenden

Stammanteilen übernahmen Siemens & Halske 45050000 Mark, die

Elektrizitätsgesellschaft Schuckert 44950000 Mark. Die Gründung dieser

Gesellschaft erfolgte im März 1903, also ein Jahr nach dem Scheitern

der Verhandlungen mit der A. E. G. Sie richtete die zusammengebrochene

Schuckert-Gesellschaft wieder empor, indem sie ihr die meisten

Fabrikbetriebe abnahm. Das Schwachstromgeschäft, die Beteiligungen, auf

die doch bei den Verhandlungen mit der A. E. G. von dieser gerade der

Hauptwert gelegt worden war, und die Finanzierungsaufgaben verblieben

bei den unabhängig erhaltenen Stammgesellschaften. In dieser Form, die

vielleicht etwas umständlich war, aber die Parität sorgfältig wahrte,

haben sich die Siemens-Schuckert-Werke gekräftigt und bald nach der

Überwindung der Krisis eine aufsteigende Entwickelung genommen.

Ob unter den Gründen, die die Fusionspläne bei der A. E. G. aus

dem Stadium der Grundsätzlichkeit in den Bereich der Aktualität

rückten, das Beispiel eine Rolle gespielt hat, das die Erweiterung

des Machtgebiets der Siemens & Halske-Gesellschaft durch die

Angliederung der Schuckertschen Fabriken gab, oder ob umgekehrt die

A. E. G.-Pläne Siemens & Halske anregten, kann nicht zweifelsfrei

festgestellt werden. Die Transaktion zwischen der A. E. G. und der

Union-Elektrizitätsgesellschaft schwebte zur gleichen Zeit, wie die

zwischen Siemens und Schuckert und sie wurde sogar einige Tage früher

veröffentlicht. Wo die Priorität des ersten inneren Gedankens lag, läßt

sich nicht feststellen; zweifellos waren beiden Parteien die geführten

Fusionsverhandlungen der anderen Gruppe nicht verborgen geblieben,

und sie hatten damit einander beeinflußt und angespornt. Was in jenem

obenerwähnten Zeitungsartikel als ein Vorsprung bezeichnet worden

war, der erst allmählich von der Konkurrenz eingeholt werden müßte,

hatte sich blitzschnell in der Taktik der beiden führenden Konzerne

paralysiert. Keine von ihnen wartete ab, daß ein solcher Vorsprung

zugunsten der anderen eintrat. Das Machtverhältnis sollte sich

nicht verschieben, es mußte sofort wieder das frühere Gleichgewicht

hergestellt werden. Das Gesetz des Dualismus begann zu wirken.

Die A. E. G. konnte aber den Weg der Konzentration nicht nur aus

konkurrenztaktischen, sondern aus sachlichen Gründen betreten,

umsomehr, als er ihr schon seit langem als der zweckmäßigste, ja der

einzig gangbare erschienen war. Dazu kam, daß die Krisis den Tiefpunkt

überschritten hatte und sich bereits wieder hellere Ausblicke zu

zeigen begannen. Die Furcht, bei einer Transaktion neue große Mittel

zu investieren, war zwar noch nicht geschwunden. Aber immerhin war

doch in den Wertverhältnissen der einzelnen Unternehmungen zueinander

jetzt etwas mehr von jener Klarheit geschaffen, die Rathenau noch im

Jahre vorher vermißt hatte, als er im Geschäftsbericht für 1901/02

schrieb: „Daß aber eine Beschleunigung des Zusammenschlusses leicht zu

Übereilungen führen könnte, scheint uns durch die Tatsache erwiesen,

daß noch im Verlauf des letzten Jahres erhebliche Verschiebungen in

der relativen Bewertung der einzelnen Unternehmungen stattgefunden

haben und anscheinend dauernd sich vollziehen.“ Das hieß auf

deutsch: Die Dividenden- und Kursverhältnisse, die doch bei Fusionen

den Maßstab für den Aktienumtausch oder die Bewertung der Aktiva

anderer Unternehmungen abgeben mußten, boten nicht nur vor, sondern

noch +in+ der Krisis ein falsches Bild. Man hätte auf ihrer

Grundlage die zu erwerbenden Objekte zu teuer bezahlt und mußte erst

warten, bis die Krisis, dieser untrügliche Prüfstein der Werte und

Potenzen, die Fusionsobjekte genügend verbilligt haben würde. In der

Generalversammlung vom Dezember 1902 war Emil Rathenau sogar noch

deutlicher geworden und hatte, nachdem doch schon empfindliche Schäden

bei manchen Gesellschaften zu Tage getreten waren, mit dem untrüglichen

Scharfblick des Kritikers seine Zweifel darüber ausgesprochen, „ob

einige Gesellschaften, die einer Sanierung unterzogen worden und sich

damit genügend organisiert glaubten, nun auch wirklich gesundet wären.“

Die Prognose war richtig, denn schon die nächstjährigen Bilanzen

brachten neue, noch viel schwerere Verluste bei den halbsanierten

Unternehmungen zu Tage. Das Jahr 1902/03 erst konnte als Tiefpunkt

der Krisis bezeichnet werden; und erst jetzt ließ sich mit Sicherheit

erkennen, was bei den erschütterten Elektro-Unternehmungen seinen

Wert behalten hatte und was abgestorben war. Nicht vor dem Frühjahr

1903 entschlossen sich darum sowohl die A. E. G. wie Siemens &

Halske zu ihren ersten großen Konzentrationsgeschäften. Fast

gleichzeitig mit der Transaktion Siemens-Schuckert wurde der erste

Vertrag mit der „Union-Elektrizitätsgesellschaft“ den Aktionären

der A. E. G. vorgelegt. Er enthielt lediglich den Vorschlag einer

Interessengemeinschaft zwischen beiden Unternehmungen, und sollte --

wie in der beschlußfassenden Generalversammlung erklärt wurde -- den

Beweis liefern, daß eine Verständigung der sich zusammenschließenden

Firmen auch ohne Verzicht auf ihre Individualität erreicht werden

könne. Diese Selbstbeschränkung, die in Wirklichkeit aber nur

eine Halbheit war und als solche auch wohl von Rathenau innerlich

erkannt wurde, hatte ihren Grund weniger in Zweckmäßigkeitsfragen,

als in persönlichen Rücksichten und Vorbehalten auf beiden Seiten.

Bei der A. E. G. wollte man anscheinend noch immer nicht an die

große Kapitalstransaktion herangehen, die mit einer vollständigen

Fusion unumgänglich verbunden gewesen wäre, auch hielt man die

Bilanz-Verhältnisse bei der Union wohl noch immer nicht für geklärt

genug, als daß man auf der damaligen Bewertungsbasis die Objekte der

Union dauernd und unwiderruflich hätte aufnehmen wollen. Bei der

Union hinwiederum konnte man sich zu dem Opfer der völligen Aufgabe

der Selbständigkeit noch nicht recht entschließen. Endlich schien

sich auch eine vorherige Auseinandersetzung mit den amerikanischen

Verbindungen der Union als zweckmäßig zu erweisen. Man machte also aus

der Not eine Tugend und rühmte bei der unvollkommenen Transaktion die

Erhaltung der Individualität beider Unternehmungen. Der geschlossene

Vertrag hatte nach den damals den Aktionären beider Gesellschaften

gemachten ausführlichen Mitteilungen den Zweck, eine Zusammenfassung

und möglichste Vereinigung der technischen und kommerziellen Kräfte und

Leistungen beider Gesellschaften herbeizuführen. Für ihn sollten die

folgenden Bestimmungen und Grundsätze gelten.

1. +Identität der Geschäftsführung+ und Verwaltung, soweit dies

gesetzlich zulässig ist;

2. +Arbeitseinteilung+, entsprechend der Eigenart der

beiderseitigen Fabrikationseinrichtungen, unter Austausch der

kommerziellen und technischen Erfahrungen;

3. Möglichste +Erhaltung+ des gegenwärtigen

+Beschäftigungsverhältnisses+ beider Gesellschaften;

4. Tunliche +Verschmelzung+ der +auswärtigen Organisationen+.

Im einzelnen wurde bestimmt, daß die beiderseitigen Direktoren

gemeinschaftlich die Geschäfte beider Gesellschaften als

Gesamtdirektoren leiten. Die Zahl der Direktoren wurde auf zehn

festgesetzt, wovon sieben der Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft

und drei der Union angehören sollten. Die Mitglieder der

+Aufsichtsräte+ beider Gesellschaften bildeten zusammen den

gemeinsamen +Delegationsrat+ der Gesellschaften. In dem

Delegationsrate führten die Mitglieder jedes Aufsichtsrates zusammen

zwölf Stimmen, ohne Rücksicht auf die Zahl der Abstimmenden. Die

Aufsichtsräte beider Gesellschaften waren bei der Beschlußfassung über

folgende Gegenstände an die Beschlüsse des Delegationsrates gebunden:

1. Erweiterung oder Abtretung von Fabrikationseinrichtungen, im Falle

es sich um mehr als 1% des Aktienkapitals der betreffenden Gesellschaft

handelte.

2. Dauernde Investitionen im Betrage von mehr als 2% des Aktienkapitals

der betreffenden Gesellschaft.

3. Abänderungen des Interessengemeinschaftsvertrages.

4. Ausgabe von Obligationen.

Über folgende Gegenstände sollten die Aufsichtsräte beider

Gesellschaften nur in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des

Delegationsrates beschließen: Vorschläge an die Generalversammlungen,

betreffend Statutenänderung, Fusion mit anderen Unternehmungen,

Kapitalserhöhung und -herabsetzung, Auflösung einer Gesellschaft,

Anstellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern. -- Abgesehen

von den obigen Einschränkungen, behielten die Aufsichtsräte ihre

bisherigen Funktionen bei. Die Aufsichtsratsmitglieder der A. E. G.

wurden zu den Aufsichtsratssitzungen der Union E. G. eingeladen und

nahmen daran mit beratender Stimme teil und umgekehrt. Jede der beiden

Gesellschaften sollte zunächst in der bisher bei ihr üblichen Weise

eine Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung aufmachen. Von dem

Gewinn- oder Verlustsaldo dieser Vorbilanz der A. E. G. sollten von

dieser der Union E. G. 4/19 gutgebracht bzw. belastet werden, während

die Union E. G. von dem Gewinn- oder Verlustsaldo ihrer Vorbilanz an

die A. E. G. 15/19 gutzubringen bzw. zu belasten hatte. Auf Grund der

ermittelten Gewinn- oder Verlustziffer stellte dann jede Gesellschaft

für sich ihre gesetzlich und statutarisch vorgeschriebene Bilanz auf.

Der Vertrag sollte vom 1. Juli 1903 ab auf eine Dauer von 35 Jahren

in Kraft treten. Über alle die Auslegung des Vertrages betreffenden

oder sonst sich aus ihm ergebenden Streitigkeiten sollte ein

Schiedsgericht entscheiden. Zur Begründung dieses Vertrages, der eine

aktienrechtlich außerordentlich seltene und interessante Verquickung

der Verwaltungsorgane zweier Gesellschaften darstellte, verlas

Generaldirektor Rathenau in der Generalversammlung eine Erklärung, aus

der wir folgendes hervorheben:

„Mit dem Vertrag, den wir mit der Union Elektrizitätsgesellschaft

getätigt haben, tritt die deutsche elektrotechnische Industrie

in die Phase der Associationen, die seit Jahren zur Heilung

ihrer Schäden von uns empfohlen werden. Daß der Zusammenschluß

der Gesellschaften neben anderen Zwecken die Hebung der durch

gegenseitige Unterbietungen unlohnend, zuweilen verlustbringend

gewordenen Geschäfte auf eine dem Fabrikationsgewinn entsprechende,

angemessene Höhe verfolgt, wird nicht in Abrede gestellt. Aber

dieser Zweck soll weder durch willkürliche Preisfestsetzungen,

noch durch Syndikatsbildungen erreicht werden, für welche die

Elektrotechnik ihrer Natur nach sich weniger als andere Industrien

eignet.....

Emil Rathenau und das elektrische Zeitalter · 第 26 / 41 段