energisch die Führung bei der Konzentrationsbewegung in die Hand
nehmen würde, die sie theoretisch bereits in verschiedenen offiziellen
Auslassungen als notwendig bezeichnet hatte. Doch stellten sich der
Verwirklichung dieser Theorie manche inneren und äußeren Hindernisse
entgegen. Bereits im Jahre 1897 wurde zwischen der A. E. G. und
der Löweschen „Union-Elektrizitäts-Gesellschaft“ über eine Fusion
verhandelt. Das Projekt zerschlug sich an dem hohen Preise, den die
Union damals noch fordern zu können glaubte und Rathenau schritt
unter Verzicht auf die Angliederung zu einer Erweiterung seiner
eigenen Werke unter Erhöhung des Aktienkapitals. Auch mit Schuckert
in Nürnberg wurden im Jahre 1901, also bereits nach Ausbruch der
Krisis Verhandlungen eingeleitet, die damals noch in dem Bestreben
gipfelten, die allmählich unhaltbar gewordenen Wettbewerbsverhältnisse
in der Industrie zu erleichtern und sozusagen sanierend zu wirken.
Diese Verhandlungen wurden aber zu jener Zeit mehr grundsätzlich
und dilatorisch als auf konkret-geschäftlicher Grundlage geführt.
Schuckert war damals schon wankend geworden, aber der Tag seines
Zusammenbruchs war noch nicht gekommen. In der Generalversammlung vom
5. Dezember 1901 interpellierte ein Aktionär die Verwaltung der A.
E. G. über die bekanntgewordenen Gerüchte hinsichtlich einer Fusion
mit der Nürnberger Gesellschaft. Emil Rathenau gab die Tatsache
der Verhandlungen zu, stellte aber eine nahe Entscheidung nicht in
Aussicht. Es sei erklärlich, so legte er dar, daß sich Verwaltungen
zweier Konkurrenzunternehmungen in Zeiten der Krisis miteinander
über die Marktlage aussprachen und Erwägungen anstellten, in welcher
Weise sie sich durch engeren Anschluß ergänzen könnten. Ein festes
Programm oder andere Ergebnisse als eine persönliche Annäherung
der Verwaltungen hätten die jüngsten Verhandlungen, die von beiden
Seiten ohne Leidenschaft (und wohl auch ohne sonderlichen Eifer)
geführt wurden, bisher nicht gezeigt. Es ließe sich auch nicht
übersehen, ob ein Resultat erzielt werden würde. Unmöglich könne
man eine derartige Transaktion in wenigen Tagen zu Ende bringen. --
Wer die Naturgeschichte wirklich aussichtsreicher und ernsthafter
Transaktionen kennt, sieht sofort, daß hier nicht der Boden und
die Atmosphäre vorhanden waren, in denen Entschlüsse wachsen. Die
öffentliche Behandlung so heikeler Verhandlungen ertötet ihre
Entwickelungsfähigkeit und die Realität ihrer Aussichten, zumal wenn
ein kalter akademischer Hauch durch derartige Erörterungen geht.
Rathenau, der kühne und unabhängige Rechengeist, dem das Urteil
der kompakten Majoritäten sonst immer so gleichgültig gewesen ist,
scheint mitten in der Krisis, aus der er den Ausweg noch nicht
sieht, etwas unschlüssig und unsicher. Seine eigene Schöpfung ist
gut konsolidiert, durch jahrzehntelange Auspolsterung mit inneren
und äußeren Reserven so geschützt, wie Vorsicht und Voraussicht nur
schützen können, und dennoch leidet sie unter den schlechten Zeiten,
muß sie sich vor neuen Geschäften hüten. Soll sie sich mit einer
so großen und mangelhaft organisierten Masse belasten, wie es die
Schuckertgesellschaft ist? -- Rathenau tut auch jetzt noch, als wenn
er Aktionäre und Kapitalistenpublikum verachte und Außenstimmen keinen
Einfluß auf das innere Rädergetriebe seiner Gesellschaft einräume:
„Weder Anfeuerungen, noch Furcht, Enttäuschungen hervorzurufen,
werden uns bestimmen, auf einen voreiligen Abschluß der Verhandlungen
hinzuwirken,“ ruft er trotzig aus, der Spekulation zugewandt, die
offenbar die Ungewißheit über den Ausgang der Verhandlungen ausgenutzt
hat und nunmehr ungeduldig und unsicher hinsichtlich der Früchte ihrer
Manipulationen geworden ist. Aber trotz dieser zur Schau getragenen
Gleichgültigkeit gibt es damals doch anscheinend für Rathenau einen
außenstehenden Faktor, von dem er sich abhängig fühlt, von dem er
nicht genau weiß, ob er sich günstig oder ungünstig zu der Transaktion
stellen wird: den Kapitalmarkt, der -- wie er instinktiv fühlt --
Anlagen in Elektrizitätsunternehmungen nach den gemachten schlechten
Erfahrungen noch mißtrauisch gegenübersteht. „Das Publikum ist mit
Recht weittragenden Kombinationen gegenüber skeptisch geworden
und wir teilen diese Skepsis.“ Daß es nicht innerste industrielle
Überzeugung ist, die ihn hemmt, sondern augenblickliche finanzielle
Unsicherheit, geht wieder aus dem prinzipiellen Bekenntnis zur
Konzentrationspolitik hervor, das er den negativen Sätzen sofort folgen
läßt: „Daß die materiellen Voraussetzungen für lohnende Geschäfte auf
dem Gebiet der Verständigung liegen, ist nicht zweifelhaft.“ -- Er
schildert die Ersparnisse im Laboratorium, bei den Arbeiten auf dem
Erfindungsgebiete, bei den Versuchsarbeiten, bei der Propaganda, die
auf dem Wege der Konzentration zu finden waren. „Eine solche Teilung
der Arbeit könnte auch eine Mehrheit von Fabrikationsunternehmungen
umfassen,“ sagt er, und deutet damit an, daß nicht nur an
Interessengemeinschaft, sondern an völlige Fusion gedacht wird. Den
in der Öffentlichkeit im Anschluß an die Konzentrationstendenzen in
der Elektrizitätsindustrie schon damals von Theoretikern geäußerten
Befürchtungen, daß diese Tendenzen zu einem Elektrizitätsmonopol
führen könnten, tritt er beruhigend entgegen. „Die Grenzen werden
uns gezogen durch die Notwendigkeit, den Wettbewerb zu erhalten, der
für den technischen Fortschritt ebenso unentbehrlich ist, wie für
die Verhinderung einer Monopolwirtschaft.“ -- Die Aktionäre werden
aus alledem nicht recht klug geworden sein. Ein halbes Ja, dem ein
halbes Nein folgt. Das Resumée ist mehr auf Nein gestimmt. „Weder
Expansionslust noch Waghalsigkeit werden bestimmend sein. -- Es ist
nicht beabsichtigt, für irgendwelche Kombinationen jetzt neue Mittel
zu investieren, noch die Liquidität und die Kreditfähigkeit der A. E.
G. zu beeinflussen.“ Der tiefblickende Bilanzkenner Rathenau witterte
wohl, daß bei Schuckert der Boden des Fasses mit dem schlechten
Abschluß für das Jahr 1900/01 noch nicht erreicht sei und er sollte
recht behalten. In der nächsten Generalversammlung am 2. Dezember 1902,
als sich das Schicksal von Schuckert bereits erfüllt hat, erlebte er
die Genugtuung, daß ein Aktionär -- anscheinend derselbe, der ihn
in der vorigen Generalversammlung wegen des langsamen Fortgangs der
Verhandlungen mit der Nürnberger Gesellschaft befragte -- seiner
Freude darüber Ausdruck gab, daß aus der Fusion nichts geworden sei.
Die Freude teilten nicht alle Kenner und nicht alle Getreuen im Hause
der A. E. G. In einer dreiwöchentlichen eingehenden Prüfung, die
Vertrauensmänner der A. E. G., besonders Walther Rathenau und Deutsch
an Ort und Stelle in Nürnberg vorgenommen hatten, waren einige zu der
Überzeugung gelangt, daß diese Fusion trotz alledem zweckmäßig und
erstrebenswert sei. Sie meinten, daß die Schuckertschen Fabrikbetriebe
und auch die Beteiligungen soviel Wertvolles enthielten, daß ihre
Erwerbung in jedem Falle eine außerordentliche Bereicherung des A.
E. G.-Konzerns, nicht nur einen Zuwachs an Umfang, sondern auch
an Qualität darstellen würde. Es käme nur auf die Bedingungen der
Übernahme an. Ließen sie sich annehmbar gestalten, so sei das Geschäft
zu machen, schon wegen der Gewinnung der wichtigen Stützpunkte in
Süddeutschland, über die Schuckert verfügte. Man müßte 25 Millionen
Mark in die Nürnberger Unternehmungen stecken, um sie auf die Höhe
zu bringen. Allerdings könnte man eine solche Summe den bisherigen
Leuten der Schuckert-Ges. nicht ohne weiteres anvertrauen, sondern es
müßten erste A. E. G.-Leute für die Dauer nach Nürnberg gesetzt werden.
Emil Rathenau scheint in jenen Zeiten unter einer Art Depression,
einer Erschlaffung der Willens- und Entschlußkräfte gestanden zu
haben, die ihm nicht gestattete, selbst das entscheidende Wort zu
sprechen, wie er es in früheren Fällen, so beim Rückerwerb der B. E.
W. und bei der Übernahme der Elektrobank ohne Zaudern, mit durchaus
sicherem inneren Gefühl getan hatte, unbekümmert um die Bedenklichkeit
und Gefährlichkeit der Lage, die auch bei jenen Transaktionen in
den äußeren Verhältnissen vorhanden gewesen war. Die Kraft der
Initiative war ihm zeitweilig verloren gegangen, wie schon in der
bereits erwähnten Generalversammlung vom 5. Dezember 1901 zu erkennen
gewesen war, in der er auf einen Angriff aus Aktionärkreisen, der
sich gelegentlich der Einstellung seiner beiden Söhne in den Vorstand
gegen die Aufrichtung einer „Dynastie Rathenau“ gerichtet hatte, die
Erklärung abgab: Er müsse seine Nachfolge vorbereiten, denn er selbst
gedenke sich in absehbarer Zeit von der Leitung der Gesellschaft
zurückzuziehen, allerdings gehe es gegen sein Gefühl, der A. E. G.
in der Zeit der Krisis den Rücken zu kehren. Das werde er erst tun,
wenn für das Unternehmen wieder eine Zeit des Aufschwungs gekommen
sei. Und was er sonst nie getan hatte, weder vorher noch nachher,
tat er im Falle der Schuckert-Fusion. Er überließ, in einem Anfall
von Unentschlossenheit, der seinem Charakter -- wie wir ja wissen --
gelegentlich nicht fremd war, die Entscheidung dem Direktorium. Er
beschloß, sich der Majorität seiner Kollegen zu fügen. Gründe und
Gegengründe drangen damals bis in die Öffentlichkeit. In einem offenbar
von +einer+ Verwaltungsseite inspirierten Artikel, der Anfang 1902
seinen Weg in die Presse fand, wurden die Vorteile der Angliederung
breit ausgemalt. Es hieß darin:
„Die Herstellungskosten des fertigen Fabrikates werden
erfahrungsgemäß durch die Preise für die Rohmaterialien und durch
die Arbeitslöhne wenig beeinflußt, (?) es kommt außerdem hinzu,
daß, wenn diese beiden Summanden fallen, alle Fabrikanten ziemlich
denselben Nutzen davon haben. Die Preise der fertigen Fabrikate
geben dann ganz allgemein nach und für eine einzelne Fabrik kann
beim Verkauf ein ins Gewicht fallender Nutzen hierdurch nicht
erzielt werden. Es bleiben somit allein die +Generalunkosten+
übrig, durch deren Reduzierung Ersparnisse erzielt werden können,
und der Zweck der Fusion A. E. G.-Schuckert ist in der Tat
der, die beiderseitige Fabrikation durch ein Zusammenarbeiten
zu verbilligen, dadurch, daß sich die Generalunkosten beider
Gesellschaften, welche teils durch die eigentliche Fabrikation,
teils durch den Verkauf der fertigen Fabrikate entstehen, sich
ermäßigen.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß dieser Zweck durch die Fusion
erreicht werden würde, und es ist auch leicht einzusehen, daß damit
ein +Vorsprung+ erreicht wird, welcher von anderen Firmen nicht
leicht hinfällig gemacht werden kann. Augenblicklich, so kann man
sagen, halten sich die Unkosten aller großen Fabriken so ziemlich
das Gleichgewicht, der Nutzen, den die Fabrikation abwirft, ist
gleich schlecht. -- Wenn nun zwei Gesellschaften imstande sind, den
wesentlichsten Faktor, der im Selbstkostenpreis seinen Ausdruck
findet, herabzumindern, so müssen die anderen Fabriken erst Mittel
und Wege finden und suchen, um das Gleiche zu erreichen, bevor das
Gleichgewicht wieder hergestellt wird. Früher oder später tritt das
natürlich ein, und von dann an wird ein weiteres Fallen der Preise
wieder allmählich beginnen, bis wieder weitere Ersparnisse, um die
Fabrikation rentabel zu machen, nötig werden.“
Ferner enthielt dieser Artikel einen genauen Plan über die Organisation
der Unkostenersparnis und der Arbeitseinteilung, die zwischen den
beiden Fabrikationsstätten in Berlin und Nürnberg vorgenommen werden
sollte. -- Trotz aller Propaganda für den Plan überwog im Kollegium
schließlich die Abneigung. -- Es wurde zwar noch ein Versuch gemacht,
wenigstens den Beteiligungsbesitz der Schuckert-Gesellschaft, an
dem der A. E. G. anscheinend am meisten gelegen war, unter deren
Einfluß zu bringen. Nachdem die umfassende Interessenvereinigung
nicht zustande gekommen war, wurden zwischen dem Finanzkonsortium
der A. E. G. und der Schuckert-Gesellschaft bezw. der Continentalen
Gesellschaft für elektrische Unternehmungen, der Finanzgesellschaft
Schuckerts, Verhandlungen eingeleitet mit dem Ziele, daß das genannte
Konsortium der Schuckert-Gruppe einen Vorschuß von 7½ Millionen Mark
gewähren solle. Als Unterpfand für das Darlehen sollten die im Besitz
der „Continentalen“ befindlichen Effekten dienen, die das Berliner
Konsortium möglichst günstig verwerten und aus denen das Darlehen
allmählich abgetragen werden sollte. -- Auch diese Verhandlungen,
die wochenlang hin und her gingen, wurden schließlich ohne Resultat
abgebrochen; damit war die Annäherung zwischen der A. E. G. und
Schuckert endgültig gescheitert. -- Später kam bekanntlich zwischen
der Siemens & Halske-Gesellschaft und Schuckert ein Abkommen zustande,
wonach die beiderseitigen Starkstrombetriebe in eine Gesellschaft
mit beschränkter Haftung, die +Siemens-Schuckert-Werke+,
eingebracht wurden. Von deren 90 Millionen Mark betragenden
Stammanteilen übernahmen Siemens & Halske 45050000 Mark, die
Elektrizitätsgesellschaft Schuckert 44950000 Mark. Die Gründung dieser
Gesellschaft erfolgte im März 1903, also ein Jahr nach dem Scheitern
der Verhandlungen mit der A. E. G. Sie richtete die zusammengebrochene
Schuckert-Gesellschaft wieder empor, indem sie ihr die meisten
Fabrikbetriebe abnahm. Das Schwachstromgeschäft, die Beteiligungen, auf
die doch bei den Verhandlungen mit der A. E. G. von dieser gerade der
Hauptwert gelegt worden war, und die Finanzierungsaufgaben verblieben
bei den unabhängig erhaltenen Stammgesellschaften. In dieser Form, die
vielleicht etwas umständlich war, aber die Parität sorgfältig wahrte,
haben sich die Siemens-Schuckert-Werke gekräftigt und bald nach der
Überwindung der Krisis eine aufsteigende Entwickelung genommen.
Ob unter den Gründen, die die Fusionspläne bei der A. E. G. aus
dem Stadium der Grundsätzlichkeit in den Bereich der Aktualität
rückten, das Beispiel eine Rolle gespielt hat, das die Erweiterung
des Machtgebiets der Siemens & Halske-Gesellschaft durch die
Angliederung der Schuckertschen Fabriken gab, oder ob umgekehrt die
A. E. G.-Pläne Siemens & Halske anregten, kann nicht zweifelsfrei
festgestellt werden. Die Transaktion zwischen der A. E. G. und der
Union-Elektrizitätsgesellschaft schwebte zur gleichen Zeit, wie die
zwischen Siemens und Schuckert und sie wurde sogar einige Tage früher
veröffentlicht. Wo die Priorität des ersten inneren Gedankens lag, läßt
sich nicht feststellen; zweifellos waren beiden Parteien die geführten
Fusionsverhandlungen der anderen Gruppe nicht verborgen geblieben,
und sie hatten damit einander beeinflußt und angespornt. Was in jenem
obenerwähnten Zeitungsartikel als ein Vorsprung bezeichnet worden
war, der erst allmählich von der Konkurrenz eingeholt werden müßte,
hatte sich blitzschnell in der Taktik der beiden führenden Konzerne
paralysiert. Keine von ihnen wartete ab, daß ein solcher Vorsprung
zugunsten der anderen eintrat. Das Machtverhältnis sollte sich
nicht verschieben, es mußte sofort wieder das frühere Gleichgewicht
hergestellt werden. Das Gesetz des Dualismus begann zu wirken.
Die A. E. G. konnte aber den Weg der Konzentration nicht nur aus
konkurrenztaktischen, sondern aus sachlichen Gründen betreten,
umsomehr, als er ihr schon seit langem als der zweckmäßigste, ja der
einzig gangbare erschienen war. Dazu kam, daß die Krisis den Tiefpunkt
überschritten hatte und sich bereits wieder hellere Ausblicke zu
zeigen begannen. Die Furcht, bei einer Transaktion neue große Mittel
zu investieren, war zwar noch nicht geschwunden. Aber immerhin war
doch in den Wertverhältnissen der einzelnen Unternehmungen zueinander
jetzt etwas mehr von jener Klarheit geschaffen, die Rathenau noch im
Jahre vorher vermißt hatte, als er im Geschäftsbericht für 1901/02
schrieb: „Daß aber eine Beschleunigung des Zusammenschlusses leicht zu
Übereilungen führen könnte, scheint uns durch die Tatsache erwiesen,
daß noch im Verlauf des letzten Jahres erhebliche Verschiebungen in
der relativen Bewertung der einzelnen Unternehmungen stattgefunden
haben und anscheinend dauernd sich vollziehen.“ Das hieß auf
deutsch: Die Dividenden- und Kursverhältnisse, die doch bei Fusionen
den Maßstab für den Aktienumtausch oder die Bewertung der Aktiva
anderer Unternehmungen abgeben mußten, boten nicht nur vor, sondern
noch +in+ der Krisis ein falsches Bild. Man hätte auf ihrer
Grundlage die zu erwerbenden Objekte zu teuer bezahlt und mußte erst
warten, bis die Krisis, dieser untrügliche Prüfstein der Werte und
Potenzen, die Fusionsobjekte genügend verbilligt haben würde. In der
Generalversammlung vom Dezember 1902 war Emil Rathenau sogar noch
deutlicher geworden und hatte, nachdem doch schon empfindliche Schäden
bei manchen Gesellschaften zu Tage getreten waren, mit dem untrüglichen
Scharfblick des Kritikers seine Zweifel darüber ausgesprochen, „ob
einige Gesellschaften, die einer Sanierung unterzogen worden und sich
damit genügend organisiert glaubten, nun auch wirklich gesundet wären.“
Die Prognose war richtig, denn schon die nächstjährigen Bilanzen
brachten neue, noch viel schwerere Verluste bei den halbsanierten
Unternehmungen zu Tage. Das Jahr 1902/03 erst konnte als Tiefpunkt
der Krisis bezeichnet werden; und erst jetzt ließ sich mit Sicherheit
erkennen, was bei den erschütterten Elektro-Unternehmungen seinen
Wert behalten hatte und was abgestorben war. Nicht vor dem Frühjahr
1903 entschlossen sich darum sowohl die A. E. G. wie Siemens &
Halske zu ihren ersten großen Konzentrationsgeschäften. Fast
gleichzeitig mit der Transaktion Siemens-Schuckert wurde der erste
Vertrag mit der „Union-Elektrizitätsgesellschaft“ den Aktionären
der A. E. G. vorgelegt. Er enthielt lediglich den Vorschlag einer
Interessengemeinschaft zwischen beiden Unternehmungen, und sollte --
wie in der beschlußfassenden Generalversammlung erklärt wurde -- den
Beweis liefern, daß eine Verständigung der sich zusammenschließenden
Firmen auch ohne Verzicht auf ihre Individualität erreicht werden
könne. Diese Selbstbeschränkung, die in Wirklichkeit aber nur
eine Halbheit war und als solche auch wohl von Rathenau innerlich
erkannt wurde, hatte ihren Grund weniger in Zweckmäßigkeitsfragen,
als in persönlichen Rücksichten und Vorbehalten auf beiden Seiten.
Bei der A. E. G. wollte man anscheinend noch immer nicht an die
große Kapitalstransaktion herangehen, die mit einer vollständigen
Fusion unumgänglich verbunden gewesen wäre, auch hielt man die
Bilanz-Verhältnisse bei der Union wohl noch immer nicht für geklärt
genug, als daß man auf der damaligen Bewertungsbasis die Objekte der
Union dauernd und unwiderruflich hätte aufnehmen wollen. Bei der
Union hinwiederum konnte man sich zu dem Opfer der völligen Aufgabe
der Selbständigkeit noch nicht recht entschließen. Endlich schien
sich auch eine vorherige Auseinandersetzung mit den amerikanischen
Verbindungen der Union als zweckmäßig zu erweisen. Man machte also aus
der Not eine Tugend und rühmte bei der unvollkommenen Transaktion die
Erhaltung der Individualität beider Unternehmungen. Der geschlossene
Vertrag hatte nach den damals den Aktionären beider Gesellschaften
gemachten ausführlichen Mitteilungen den Zweck, eine Zusammenfassung
und möglichste Vereinigung der technischen und kommerziellen Kräfte und
Leistungen beider Gesellschaften herbeizuführen. Für ihn sollten die
folgenden Bestimmungen und Grundsätze gelten.
1. +Identität der Geschäftsführung+ und Verwaltung, soweit dies
gesetzlich zulässig ist;
2. +Arbeitseinteilung+, entsprechend der Eigenart der
beiderseitigen Fabrikationseinrichtungen, unter Austausch der
kommerziellen und technischen Erfahrungen;
3. Möglichste +Erhaltung+ des gegenwärtigen
+Beschäftigungsverhältnisses+ beider Gesellschaften;
4. Tunliche +Verschmelzung+ der +auswärtigen Organisationen+.
Im einzelnen wurde bestimmt, daß die beiderseitigen Direktoren
gemeinschaftlich die Geschäfte beider Gesellschaften als
Gesamtdirektoren leiten. Die Zahl der Direktoren wurde auf zehn
festgesetzt, wovon sieben der Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft
und drei der Union angehören sollten. Die Mitglieder der
+Aufsichtsräte+ beider Gesellschaften bildeten zusammen den
gemeinsamen +Delegationsrat+ der Gesellschaften. In dem
Delegationsrate führten die Mitglieder jedes Aufsichtsrates zusammen
zwölf Stimmen, ohne Rücksicht auf die Zahl der Abstimmenden. Die
Aufsichtsräte beider Gesellschaften waren bei der Beschlußfassung über
folgende Gegenstände an die Beschlüsse des Delegationsrates gebunden:
1. Erweiterung oder Abtretung von Fabrikationseinrichtungen, im Falle
es sich um mehr als 1% des Aktienkapitals der betreffenden Gesellschaft
handelte.
2. Dauernde Investitionen im Betrage von mehr als 2% des Aktienkapitals
der betreffenden Gesellschaft.
3. Abänderungen des Interessengemeinschaftsvertrages.
4. Ausgabe von Obligationen.
Über folgende Gegenstände sollten die Aufsichtsräte beider
Gesellschaften nur in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des
Delegationsrates beschließen: Vorschläge an die Generalversammlungen,
betreffend Statutenänderung, Fusion mit anderen Unternehmungen,
Kapitalserhöhung und -herabsetzung, Auflösung einer Gesellschaft,
Anstellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern. -- Abgesehen
von den obigen Einschränkungen, behielten die Aufsichtsräte ihre
bisherigen Funktionen bei. Die Aufsichtsratsmitglieder der A. E. G.
wurden zu den Aufsichtsratssitzungen der Union E. G. eingeladen und
nahmen daran mit beratender Stimme teil und umgekehrt. Jede der beiden
Gesellschaften sollte zunächst in der bisher bei ihr üblichen Weise
eine Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung aufmachen. Von dem
Gewinn- oder Verlustsaldo dieser Vorbilanz der A. E. G. sollten von
dieser der Union E. G. 4/19 gutgebracht bzw. belastet werden, während
die Union E. G. von dem Gewinn- oder Verlustsaldo ihrer Vorbilanz an
die A. E. G. 15/19 gutzubringen bzw. zu belasten hatte. Auf Grund der
ermittelten Gewinn- oder Verlustziffer stellte dann jede Gesellschaft
für sich ihre gesetzlich und statutarisch vorgeschriebene Bilanz auf.
Der Vertrag sollte vom 1. Juli 1903 ab auf eine Dauer von 35 Jahren
in Kraft treten. Über alle die Auslegung des Vertrages betreffenden
oder sonst sich aus ihm ergebenden Streitigkeiten sollte ein
Schiedsgericht entscheiden. Zur Begründung dieses Vertrages, der eine
aktienrechtlich außerordentlich seltene und interessante Verquickung
der Verwaltungsorgane zweier Gesellschaften darstellte, verlas
Generaldirektor Rathenau in der Generalversammlung eine Erklärung, aus
der wir folgendes hervorheben:
„Mit dem Vertrag, den wir mit der Union Elektrizitätsgesellschaft
getätigt haben, tritt die deutsche elektrotechnische Industrie
in die Phase der Associationen, die seit Jahren zur Heilung
ihrer Schäden von uns empfohlen werden. Daß der Zusammenschluß
der Gesellschaften neben anderen Zwecken die Hebung der durch
gegenseitige Unterbietungen unlohnend, zuweilen verlustbringend
gewordenen Geschäfte auf eine dem Fabrikationsgewinn entsprechende,
angemessene Höhe verfolgt, wird nicht in Abrede gestellt. Aber
dieser Zweck soll weder durch willkürliche Preisfestsetzungen,
noch durch Syndikatsbildungen erreicht werden, für welche die
Elektrotechnik ihrer Natur nach sich weniger als andere Industrien
eignet.....