erkannt haben, daß die trustartigen Erscheinungen, die Emil Rathenau
in Amerika vorgefunden haben mochte, als er sich anschickte, sein
Beteiligungs- und Unternehmungssystem zu schaffen, von ihm keineswegs
nur kopiert zu werden brauchten, um die ihm vorgeschriebenen Probleme
lösen zu können. Was er dort sah und von dort übernehmen konnte,
war eigentlich nur die Form der Effektenverschachtelung. Diese
konnte ihm an sich naturgemäß nichts bedeuten, sondern er bediente
sich ihrer nur, um die ganz eigenartigen und neuartigen Aufgaben
durchzuführen, vor die ihn seine Arbeit -- erst von Fall zu Fall,
dann allmählich systematisch aus- und um sich greifend -- stellte.
Das von ihm geschaffene Trustsystem läßt sich weder als Flächen- noch
als Tiefentrust bezeichnen, es hat Merkmale von beiden und daneben
Eigenschaften, die jenen beiden Systemen ganz fremd sind. Es ist auch
nicht ausschließlich auf die Bildung von industriellen Werten bedacht,
wenngleich diese stets ausschlaggebend im Vordergrunde stehen. Es trägt
auch manche Bestandteile des Effektengeschäfts in sich, die zuerst
vielleicht unbewußt und unbeabsichtigt als Folgen der industriellen
Bildungen in Erscheinung treten, dann aber, als sie in ihrem Wert
und Nutzen erkannt sind, gern ausgebeutet und zur Gewinnung von
Geldmitteln benutzt werden, die später als erwünschtes Subsidienkapital
dem industriellen Prozeß wieder zugeführt werden. Als Selbstzweck,
das heißt als Mittel lediglich zum Zwecke der Geldansammlung werden
derartige Effektengeschäfte aber niemals betrachtet, und weil dies
nicht der Fall ist, können sich Effekten-Gesichtspunkte niemals zu
Herren der industriellen Gesichtspunkte machen. Die Effektengewinne
fallen sozusagen als reife Früchte vom Baume der industriellen
Entwickelung, und dürfen sich nie hervordrängen, wenn die industrielle
Frucht noch nicht gereift ist.
Das Rathenausche Trustsystem wurde ganz von innen heraus aufgebaut.
Es waren Geschäfte da, die gemacht werden sollten, und zwar mit dem
geringsten Aufwand von Mitteln, Abhängigkeiten und Reibungen. Beispiele
sollten gegeben, Versuche unternommen werden. Alle diese Unternehmungen
suchten sich die Formen, die ihnen paßten, Formen, die nicht durch
ein Übermaß von Organisationsschwere, technischem Apparat den Inhalt
bedrückten, die aber genug Organisationskraft und Tragfähigkeit
besaßen, um nicht durch eine mangelhafte Durchführung die Sache zu
gefährden. Elastisch in seiner Beweglichkeit, fest in seiner Konstanz,
vielfältig in der Fülle und Verschiedenheit seiner Erscheinungen war
das Trustsystem Emil Rathenaus; es fanden sich Formen in ihm vor, die
nur +einmal+ angewendet wurden, es gab aber auch Typen, die in
verwandten Fällen mit mehr oder weniger großen Abweichungen wiederholt
wurden. Wenn es auch empirisch aufgebaut wurde, so mußte es doch
in einem gewissen Stadium seiner Entwickelung das Feuer logischer
Durchschmelzung und Gliederung, die Kontrolle der Idee durchschreiten.
Dieses Stadium war in dem Zeitraum von 1895-1900 gekommen, dessen
äußeren Entwickelungsgang wir oben geschildert haben. Deshalb dürfte
sich an dieser Stelle zweckmäßig der Versuch anschließen, das
Trustsystem Emil Rathenaus als ein Gebilde sui generis in seinen
Grundrissen und Grundzwecken zu untersuchen.
Die erste große Gruppe der Tochterunternehmungen der A. E. G.
verfolgte Zwecke der Demonstration. Werke dieser Art waren die
Berliner Elektrizitätswerke, die Stadtbahn in Halle, zu einem Teil
auch die Kraftübertragungswerke Rheinfelden und die Elektrochemischen
Werke in Bitterfeld. Durch sie sollten wichtige Anwendungsgebiete
der Elektrizitätsindustrie in der Methode geklärt und der Praxis
erschlossen werden. Ein Schulbeispiel wurde aufgestellt, an dem der
Produzent, wie der Konsument lernen sollte. Die A. E. G. lernte die
Methodik der praktischen Ausführung eines theoretisch bereits gelösten
Problems, der Konsum wurde durch die Vorteile, die ihm vor Augen
geführt wurden, zur Nachahmung und Benutzung angefeuert. War eine Idee
für die Ausführung im Großen, für die dauernde praktische Nutzanwendung
noch nicht reif, waren vor allem noch Zweifel vorhanden, ob sich diese
Idee in der Praxis ebenso bewähren würde wie in der Theorie, oder
war das technische Rüstzeug für die Ausführung eines Problems noch
nicht durchgebildet genug, so wurden der Kostenersparnis halber nur
Studiengesellschaften mit kleinem Kapital gegründet, sofern die bloße
Laboratoriumsarbeit in den eigenen Fabriken nicht die Sicherheit der
praktischen Bewährung zu bieten vermochte. Dies war zum Beispiel bei
der ersten Einführung des Edisonlichtes selbst, beim Akkumulatorenbau,
bei den elektrischen Vollbahnen, beim Untergrundbahnenbau, bei
der drahtlosen Telegraphie usw. der Fall. Waren anderswo bereits
reifere Stadien der Erfahrung erreicht, so suchte Rathenau -- um
sich zeitraubende Umwege zu ersparen und nicht hinter der Konkurrenz
zurückzubleiben -- sich ihre Benutzung zu sichern, entweder indem er
die Unternehmungen, die im Besitze brauchbarer Erfahrungen waren,
erwarb, oder indem er seine Verfahren ihnen überwies, und sich an dem
so geschaffenen Gemeinschaftsbetriebe beteiligte. Auf solche Weise kam
zum Beispiel die Beteiligung an der Akkumulatorenfabrik Berlin-Hagen
zustande, die gemeinsam mit Siemens & Halske erfolgte, indem die
A. E. G. in diese Gesellschaft ihre eigenen Akkumulatorenpatente
einbrachte und mit den von den Vorbesitzern des Hagener Werkes
benutzten Tudor-Patenten vereinigte. In solchen Fällen handelte es
sich meist um Produktionsprozesse, die die Gesellschaft für sich nicht
als hauptsächlich betrachtete und vornehmlich deswegen pflegte, um
Ergänzungen ihrer Hauptproduktionen herbeizuführen. Betriebszweige
ersten Ranges entwickelte sie meist selbständig, und die oben
erwähnten Demonstrationsunternehmungen hatten den Zweck, sie populär
zu machen, wenn der Konsum sich ihnen nur zögernd zuzuwenden schien.
Das geschah hauptsächlich bei den Werken, die als Groß-Produzenten
oder Groß-Verwender elektrischen Stroms in Betracht kamen. Ihre
Produktions- und Absatzverhältnisse mußten erst sinnfällig geklärt,
ihre Rentabilitäts- und Wettbewerbsbedingungen praktisch erprobt
werden, ehe fremde Unternehmer sich ihnen zuwendeten. Der Einfluß der
Berliner Elektrizitätswerke auf den Zentralenbau war, wie wir schon
gesehen haben, außerordentlich stark, nachdem erst das Unternehmen
den Kinderschuhen entwachsen war. Sehr schnell wirkte das Beispiel
der Stadtbahn in Halle, zu dessen Besichtigung sofort Interessenten
aus ganz Deutschland und Europa zusammenströmten. Frühere Erfahrungen
aus amerikanischen Städten hatten hier den Bauproblemen wie der
Aufnahmefähigkeit des Publikums vorgearbeitet. Ziemlich langsam, aber
dann umso intensiver wirkte das Beispiel der Kraftübertragung.
Das Demonstrations-Motiv blieb aber nicht lange das einzige oder
hauptsächlich ausschlaggebende beim Unternehmergeschäft. Auch nachdem
das gelungene Beispiel aufgestellt war, kamen die Interessenten nun
nicht in genügender Zahl sofort herbei, um es für ihre Rechnung
nachahmen zu lassen, und außerdem kamen die, welche es nachahmen
lassen wollten, nicht alle mit ihren Aufträgen zu der A. E. G. Auch
die Konkurrenz tat sich um und machte sich die werbende Kraft der
gelungenen Probestücke zunutze. Bei Interessenten, die noch nicht
ganz von der industriellen Lebensfähigkeit der Anlagen überzeugt
oder auch nicht allein in der Lage waren, ihre Kosten und Risiken zu
tragen, mußte nachgeholfen werden, indem sich die A. E. G. an der
Kapitalaufbringung oder sogar an der Betriebsführung beteiligte. Bei
Objekten, die von der Konkurrenz umworben wurden, mußten gleichfalls
finanzielle und betriebliche Beihilfen zugesagt werden. Neben das
Motiv der Anregung traten bald das Motiv der Nachhülfe sowie das
Motiv des Wettbewerbs. Hier erscheint die Unternehmer-Beteiligung
aber immerhin noch als ein Mittel zum Zweck der Alimentierung des
+Fabrikationsgeschäfts+ mit Aufträgen, immer wieder von der
Tendenz begleitet, für die allgemeine Ausdehnung der angewandten
Elektrizität Propaganda zu machen. Die guten Erfahrungen, die
mit diesen Beteiligungsgeschäften gemacht wurden (und zwar nicht
nur in ihrer Rückwirkung auf die Fabrikation, sondern in rein
effekten-technischer Hinsicht) ließen aber neben die sekundären
Motive der Effektenbeteiligungen ebenso stark schließlich ihren
+Selbstzweck+ treten. Der Effektenbesitz rentierte sich so
gut, daß das Bestreben der A. E. G. ganz von selbst darauf hinging,
ihn in geeigneter Weise zu mehren. Die Unternehmungen, an denen sie
beteiligt war, wurden nicht nur durch ihre Bauaufträge, sondern
die in ihrem Betriebe fortlaufend hervortretenden Betriebs- und
Erweiterungsbedürfnisse zu einer ständigen Abnehmerschicht für die
A. E. G., ihre alljährlichen Dividendenerträgnisse führten der
Gesellschaft auch regelmäßig namhafte Summen zu. Daneben gab der
Effektenbesitz auch Gelegenheit zu vorteilhaften Transaktionen mit
der Wertpapier+substanz+. Günstige Bezugsrechte auf neue Aktien
konnten ausgeübt, billig erworbene Effekten nach Eintritt oder nach
Besserung der Rentabilität abgestoßen werden. Häufig wurden beide
Transaktionen vereinigt und aus dem alten Besitz Aktien mit Buchgewinn
abgestoßen, während das Beteiligungsinteresse durch Übernahme
billigerer junger Aktien wieder aufgefüllt wurde. Je mehr sich der
betriebstechnische, verwaltungstechnische und finanzielle Umkreis
derartiger Geschäfte mehrte, desto nötiger wurde seine Gruppierung
und Organisierung in besonderen zusammenfassenden Verwaltungs- und
Aktionsunternehmungen, die die Hauptgesellschaft von einem verwirrenden
Zuviel an Belastung und Arbeit befreiten, wie es bei einem im
Grunde die Fabrikation pflegenden Unternehmen den eigentlichen Kern
nicht überwuchern durfte. Es wurden Neben-Zentralen, sogenannte
Mantel-Gesellschaften gegründet, die nicht Unternehmungen besonderer
Art +schaffen+, sondern diese verwalten, überwachen und ihre
Bedürfnisse befriedigen sollten. Sie nahmen dem Konzern-Mittelpunkt
Funktionen ab, sie fügten ihm aber auch andererseits Kräfte und
Hilfsquellen zu, über die er ohne sie wahrscheinlich nicht hätte
verfügen können. Bei derartigen Mantelgesellschaften sind solche,
die als bankähnliche Institute die finanziellen Aufgaben der
Unternehmungen zu übernehmen hatten, zu unterscheiden von anderen,
die eine technische und betriebliche Überwachung durchführen sollten.
Zu den letzteren Unternehmungen gehörten die +Allgemeine Lokal-
und Straßenbahn-Akt.-Ges.+ für den Geschäftszweig „Elektrische
Bahnen“ und die +Elektrizitätslieferungsgesellschaft+ für
die Abteilung „Elektrizitätswerke“. Die Allgemeine Lokal- und
Straßenbahn-Gesellschaft war ein bereits vorher bestehendes
Unternehmen, dessen Aktien die A. E. G. im Jahre 1890 aus dem damals
entlastungsbedürftigen Portefeuille der Nationalbank für Deutschland
erworben hatte. Der Geschäftsbericht der A. E. G. verzeichnet über
den Erwerb nur eine kurze Begründung: „Wir haben uns damit bei
einem in solider Entwickelung befindlichen Unternehmen beteiligt
und eine bleibende Unterlage für ein aussichtsvolles Vorgehen auf
Einführung des elektrischen Betriebes gewonnen.“ Der zunächst in den
Vordergrund tretende Zweck der Angliederung war nicht die Schaffung
eines „Mantels“ für neu zu errichtende oder zu erwerbende elektrische
Bahnen, sondern die Gewinnung eines Stammes eigener Pferdebahnen,
die als Objekte für die Überführung in den elektrischen Betrieb
benutzt werden konnten. Das Versuchs- und Demonstrationsmotiv
spielt also hier noch stark hinein, und das Unternehmerbaumotiv
steht zunächst im Mittelpunkt der Erwerbung. Später verschiebt
sich die Aufgabe der Allgem. Lokal- und Straßenbahn immer stärker
nach der Richtung einer Holding- und Verwaltungsorganisation für
alte und neuzuerwerbende Straßenbahninteressen. Sie wird eine
echte Mantelgesellschaft großen Stils. Daneben werden im Laufe der
Jahre noch kleinere Konzernunternehmungen für den Bahnenbetrieb,
so z. B. die Schlesische Kleinbahn-Akt.-Ges. erworben. -- Die
+Elektrizitätslieferungsgesellschaft+, die von vornherein als
Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft errichtet ist, wurde im Jahre
1897 ins Leben gerufen. Im Geschäftsbericht desselben Jahres wird ihr
Zweck folgendermaßen geschildert: „Nach dem Muster der Allgem. Lokal-
und Straßenbahn-Gesellschaft haben wir eine Stromlieferungsgesellschaft
unter der Firma „Elektrizitätslieferungsgesellschaft“ gegründet. Wie
jene eine Anzahl von elektrischen Bahnen in sich vereinigt und nach
einheitlichem Prinzip und mit wirtschaftlichem Erfolge verwaltet,
wird diese den Betrieb auch von Elektrizitätswerken übernehmen, die
den kostspieligen Apparat einer selbständigen Organisation nicht zu
tragen vermögen oder einer längeren Entwickelungszeit bedürfen, bevor
sie eine angemessene Rente gewähren. Wir haben das gesamte 5 Mill. M.
betragende Aktienkapital unserem Effektenbestande zu dauerndem Besitz
einverleibt und einen maßgebenden Einfluß auf die Geschäftsführung
der Gesellschaft uns gesichert.“ Weiterhin wird dann bemerkt, daß
die Preise und Bedingungen für den Bau von Zentralen mit Rücksicht
auf die engen Beziehungen der Elektrizitätslieferungsgesellschaft
zur A. E. G. in billiger Weise durch Verträge festgelegt sind. Ein
Teil der Aktien der Elektrizitätslieferungsgesellschaft wurde später
übrigens den Berliner Elektrizitätswerken übereignet, als bei diesen
die Wahrscheinlichkeit eintrat, daß die Verträge mit der Stadt Berlin,
die ihren Hauptinhalt bildeten, nicht erneuert werden würden. Die B.
E. W. haben sich schon in den letzten Jahren vor dem Vertragsablauf,
und später noch entschiedener, zu einer Mantelgesellschaft für
Stromerzeugungswerke ausgebildet, da der bei ihnen nach der Übernahme
der Werke durch die Stadt Berlin eintretende Rückfluß freigewordener
Anlagekapitalien mit dem gerade um diese Zeit akut werdenden
Geldbedürfnis anderer in der Entwickelung befindlicher Unternehmungen
des Konzerns zusammentraf. Ihren Hauptbesitz bildeten einige Zeit
die „Elektrowerke“ in Bitterfeld, die auf Braunkohlengrundlage die
Stromerzeugung in großem Maßstabe mit der Tendenz der Fernübertragung
aufnahmen. Als die Entwickelung der Elektrowerke nicht die gewünschten
schnellen Fortschritte machte, wurde diese Beteiligung indes von den
B. E. W. der A. E. G. selbst übertragen und später das ganze Werk von
den Reichsstickstoffwerken übernommen. Durch den früher erfolgten
Erwerb von Aktien der Elektrizitätslieferungsgesellschaft seitens
der B. E. W. wurde eine doppelte Verschachtelung herbeigeführt, die
nicht das einzige Beispiel für die indirekten Beteiligungs-Methoden
des Systems Rathenau ist. Die Mantelgesellschaft erwarb -- und
zwar lediglich aus finanztechnischen Gründen -- die Aktien einer
anderen Mantelgesellschaft, der Weg von dem äußersten Mantel
bis zu den direkten Produktionsgesellschaften führte hier über
zwei Stufen. Ähnliche Mehrstufigkeiten traten z. B. dadurch in
Erscheinung, daß die Elektrizitätslieferungsgesellschaft territoriale
Unter-Elektrizitätslieferungsgesellschaften in Bayern, Sachsen,
Thüringen und so weiter gründete, in denen die bayerischen, sächsischen
und thüringischen Stromwerke zusammengefaßt waren. Den größten Teil der
Aktien dieser territorialen Elektrizitätslieferungsgesellschaften nahm
die Berliner Elektrizitätslieferungsgesellschaft in ihr Portefeuille.
Stellt man folgende Stammtafel auf:
Aktien des +Elektrizitätswerkes Plauen+ besitzt die
+Sächsische Elektrizitätslieferungs-Ges.+, Aktien der Sächs.
E. L. G. besitzt die +Elektrizitätslieferungsgesellschaft
Berlin+, Aktien der E. L. G. Berlin besitzen die B. E. W. --
Aktien der B. E. W. besitzt die A. E. G.,
so erhält man das System der Verschachtelung bis zum vierten Gliede
fortgeführt. -- Übrigens wird bei den sogenannten Mantelgesellschaften
das Prinzip, Aktien von Werken einer bestimmten Gattung nur jeweilig
der dafür geschaffenen Trust-Gesellschaft zu übergeben, nicht
immer ganz konsequent durchgeführt. So besitzt zum Beispiel die
Elektrizitätslieferungsgesellschaft Anteile der Brenner Werke G. m.
b. H. und der Elektromotor G. m. b. H. Hier handelt es sich aber
immerhin um Gesellschaften, die als Hilfswerke für Stromunternehmungen
bezw. als Erzeugungsstätten für Produkte, die bei der Stromverwendung
gebraucht werden, in Betracht kommen. Eine solche Verwandtschaft
ist aber -- wenigstens äußerlich -- nicht vorhanden, wenn zum
Beispiel die Elektrizitätslieferungsgesellschaft Aktien der Lahrer
Straßenbahn-Akt.-Ges. erwirbt. Erklären wird sich diese Anomalie
wahrscheinlich dadurch, daß irgend ein Werk der E. L. G. den Strom
für die Lahrer Straßenbahnen liefert und sich diese Beziehung durch
Aktienbesitz zu festigen wünscht. In manchen Fällen werden auch
finanzielle Gründe für derartige Systemlosigkeiten maßgebend sein,
manchmal vielleicht auch nur Zufälligkeiten. An Prinzipienreiterei hat
das System Rathenau nie gekrankt, und es hat sich manche sozusagen
künstlerische Regellosigkeit leisten können, weil es in den großen
Grundgedanken so ganz logisch aufgebaut war.
Neben den industrie- und verwaltungstechnischen Mantelgesellschaften
stehen die vielleicht noch wichtigeren +finanztechnischen+.
Die bedeutendste und erste von ihnen ist die „Bank für elektrische
Unternehmungen in Zürich“. Dieses Unternehmen ist im Jahre 1896
mit einem zunächst zu 50% eingezahlten Aktienkapital von 30 Mill.
Frcs. und einem autorisierten, aber erst allmählich ausgegebenen
Obligationenkapital in derselben Höhe begründet worden. Es wurde im
Laufe der Zeit auf 75 Mill. Frcs. Aktien und mehr als 75 Mill. Frcs.
Obligationen erhöht. Als Zweck der Gesellschaft wurde im Statut
angegeben: „Übernahme und Durchführung von Finanzgeschäften, insoweit
dieselben Bezug haben auf die Vorbereitung, den Bau, den Erwerb, den
Betrieb, die Umwandlung oder die Veräußerung von Unternehmungen im
Gebiet der angewandten Elektrotechnik, insbesondere der Beleuchtung,
Kraftübertragung, des Transportwesens und der Elektrochemie.“ --
Der erste Inhalt, der dieser großen, von vornherein mit bewußter
Absicht ihrer weitausgreifenden Ziele und Grenzen geschaffenen Form
gegeben wurde, bestand -- wie wir schon gesehen haben -- in den
wichtigen italienischen Elektrounternehmungen (in Genua), denen
sich die A. E. G. in der damaligen Zeit eben zugewandt hatte. Neben
der Erkenntnis, daß das Beteiligungsgeschäft des Konzerns ganz
allgemein bis zu einem Umfang und einer Verzweigung gediehen sei,
die die Schaffung einer besonderen Finanzgesellschaft erforderlich
machten, war schon damals für die Wahl eines in der neutralen Schweiz
liegenden Gesellschaftssitzes der Gedanke maßgebend, daß es zweckmäßig
sei, große Auslandsbeteiligungen nicht in Deutschland, sondern im
neutralen Ausland zu verankern; ein Gedanke, der sich gerade in den
im Weltkriege eingetretenen chauvinistischen Irrungen und Wirrungen
als psychologisch durchaus richtig erwiesen hat, wenn er auch die
deutschen Interessen im feindlichen Auslande -- neben dem italienischen
Besitz verwaltete die Bank für elektrische Unternehmungen (kurz
Elektrobank genannt) insbesondere auch den großen Besitz an Aktien der
St. Petersburger Gesellschaft für elektrische Beleuchtung vom Jahre
1886 -- nicht so wirksam zu schützen vermochte, wie dies erwünscht
gewesen wäre. Außer dieser Dislozierung deutscher Auslandsinteressen
verfolgte die Errichtung der Finanzgesellschaft der A. E. G. in der
Schweiz noch verschiedene andere Zwecke. Zunächst einmal bot die
freiere Aktiengesetzgebung der Schweiz einen größeren Spielraum für
Aktien-Transaktionen, wie sie den Haupttätigkeitskreis der neuen
Gesellschaft bildeten. Ferner wurde damit die Einbeziehung der Schweiz
in den Aktions-Radius der A. E. G. in zweifacher Richtung angestrebt.
Einmal sollte die Produktions- und Absatzsphäre der Gesellschaft auf
das elektrischen Unternehmungen von jeher besonders günstige Gebiet
der Schweiz ausgedehnt werden, das mit seinen reichen Wasserkräften
für die Erzeugung billiger Elektrizität und besonders für die damals
aufkommende Kraftübertragung einen besonders guten Entwickelungsboden
abgab, das in der Fernübertragung, im Vollbahnenwesen späterhin
bahnbrechende Leistungen sah. Zweitens sollte der Kapitalmarkt der
Schweiz und vielleicht auch indirekt derjenige anderer ausländischer
Staaten, die vielleicht einer direkten Bearbeitung durch deutsche
industrielle und finanzielle Kräfte nicht so leicht zugänglich gewesen
wären, dem Emissionskredit der A. E. G. erschlossen werden. Alle
diese Zwecke sind in mehr oder weniger starkem Grade auch erreicht
worden. Die Elektrobank wurde, so eng sie stets auch an die A. E. G.
angeschlossen blieb, ein Unternehmen, das sehr stark in der Schweiz
verwurzelte, in dem Schweizer Einfluß sich zur Geltung zu bringen
verstand, und durch das Schweizer Kapitalien dem A. E. G.-Konzern und
umgekehrt deutsche Kapitalien der Schweiz zuflossen. Als die russische
Regierung während des Weltkrieges die schon erwähnten Petersburger
Elektrizitätswerke als „deutsche Unternehmungen“ mit Zwangsmaßnahmen
aller Art bedrohte, konnte von der schweizerischen Regierung mit Recht
darauf hingewiesen werden, daß die Bank für elektrische Unternehmungen,
die Hauptbesitzerin der Aktien der Gesellschaft für elektrische
Beleuchtung, durchaus kein überwiegend deutsches Unternehmen sei
und daß von den 75 Millionen Francs Aktien der Gesellschaft sich
nur 14512000 Francs im Besitze der A. E. G. befänden. Wenngleich
der gesamte Besitz des A. E. G.-Konzerns einschließlich dem ihrer
Bankengruppe und ihrer Tochtergesellschaften größer ist und sich auch
im deutschen Publikum namhafte Beträge von Elektrobank-Aktien befinden
mögen, so ist doch auch der Schweizer Eigenbesitz an Aktien und
namentlich an Obligationen der Elektrobank sehr erheblich.
Der Zweck dieser Elektrobank ist in ihrem Statut bereits in gedrungener
Kürze, aber eigentlich mit allen wichtigen Merkmalen umgrenzt worden.
In späteren Geschäftsberichten wurden die Finanzmethoden, die die
Gesellschaft zur Anwendung brachte, eingehender unterschieden. Sie
benutzte folgende juristische Formen der Beteiligung:
1. Dauernde Aktienbeteiligungen,
2. Stille Beteiligungen (als „Partecipacioni“ besonders in Italien
üblich),
3. Vorschüsse im Kontokorrent,
4. Vorschüsse gegen Hinterlegung von Aktien und Obligationen,
5. Syndikatsbeteiligungen und vorübergehende Anlagen.