Schon aus der Gegenüberstellung von Tiefen- und Flächentrust werden wir

erkannt haben, daß die trustartigen Erscheinungen, die Emil Rathenau

in Amerika vorgefunden haben mochte, als er sich anschickte, sein

Beteiligungs- und Unternehmungssystem zu schaffen, von ihm keineswegs

nur kopiert zu werden brauchten, um die ihm vorgeschriebenen Probleme

lösen zu können. Was er dort sah und von dort übernehmen konnte,

war eigentlich nur die Form der Effektenverschachtelung. Diese

konnte ihm an sich naturgemäß nichts bedeuten, sondern er bediente

sich ihrer nur, um die ganz eigenartigen und neuartigen Aufgaben

durchzuführen, vor die ihn seine Arbeit -- erst von Fall zu Fall,

dann allmählich systematisch aus- und um sich greifend -- stellte.

Das von ihm geschaffene Trustsystem läßt sich weder als Flächen- noch

als Tiefentrust bezeichnen, es hat Merkmale von beiden und daneben

Eigenschaften, die jenen beiden Systemen ganz fremd sind. Es ist auch

nicht ausschließlich auf die Bildung von industriellen Werten bedacht,

wenngleich diese stets ausschlaggebend im Vordergrunde stehen. Es trägt

auch manche Bestandteile des Effektengeschäfts in sich, die zuerst

vielleicht unbewußt und unbeabsichtigt als Folgen der industriellen

Bildungen in Erscheinung treten, dann aber, als sie in ihrem Wert

und Nutzen erkannt sind, gern ausgebeutet und zur Gewinnung von

Geldmitteln benutzt werden, die später als erwünschtes Subsidienkapital

dem industriellen Prozeß wieder zugeführt werden. Als Selbstzweck,

das heißt als Mittel lediglich zum Zwecke der Geldansammlung werden

derartige Effektengeschäfte aber niemals betrachtet, und weil dies

nicht der Fall ist, können sich Effekten-Gesichtspunkte niemals zu

Herren der industriellen Gesichtspunkte machen. Die Effektengewinne

fallen sozusagen als reife Früchte vom Baume der industriellen

Entwickelung, und dürfen sich nie hervordrängen, wenn die industrielle

Frucht noch nicht gereift ist.

Das Rathenausche Trustsystem wurde ganz von innen heraus aufgebaut.

Es waren Geschäfte da, die gemacht werden sollten, und zwar mit dem

geringsten Aufwand von Mitteln, Abhängigkeiten und Reibungen. Beispiele

sollten gegeben, Versuche unternommen werden. Alle diese Unternehmungen

suchten sich die Formen, die ihnen paßten, Formen, die nicht durch

ein Übermaß von Organisationsschwere, technischem Apparat den Inhalt

bedrückten, die aber genug Organisationskraft und Tragfähigkeit

besaßen, um nicht durch eine mangelhafte Durchführung die Sache zu

gefährden. Elastisch in seiner Beweglichkeit, fest in seiner Konstanz,

vielfältig in der Fülle und Verschiedenheit seiner Erscheinungen war

das Trustsystem Emil Rathenaus; es fanden sich Formen in ihm vor, die

nur +einmal+ angewendet wurden, es gab aber auch Typen, die in

verwandten Fällen mit mehr oder weniger großen Abweichungen wiederholt

wurden. Wenn es auch empirisch aufgebaut wurde, so mußte es doch

in einem gewissen Stadium seiner Entwickelung das Feuer logischer

Durchschmelzung und Gliederung, die Kontrolle der Idee durchschreiten.

Dieses Stadium war in dem Zeitraum von 1895-1900 gekommen, dessen

äußeren Entwickelungsgang wir oben geschildert haben. Deshalb dürfte

sich an dieser Stelle zweckmäßig der Versuch anschließen, das

Trustsystem Emil Rathenaus als ein Gebilde sui generis in seinen

Grundrissen und Grundzwecken zu untersuchen.

Die erste große Gruppe der Tochterunternehmungen der A. E. G.

verfolgte Zwecke der Demonstration. Werke dieser Art waren die

Berliner Elektrizitätswerke, die Stadtbahn in Halle, zu einem Teil

auch die Kraftübertragungswerke Rheinfelden und die Elektrochemischen

Werke in Bitterfeld. Durch sie sollten wichtige Anwendungsgebiete

der Elektrizitätsindustrie in der Methode geklärt und der Praxis

erschlossen werden. Ein Schulbeispiel wurde aufgestellt, an dem der

Produzent, wie der Konsument lernen sollte. Die A. E. G. lernte die

Methodik der praktischen Ausführung eines theoretisch bereits gelösten

Problems, der Konsum wurde durch die Vorteile, die ihm vor Augen

geführt wurden, zur Nachahmung und Benutzung angefeuert. War eine Idee

für die Ausführung im Großen, für die dauernde praktische Nutzanwendung

noch nicht reif, waren vor allem noch Zweifel vorhanden, ob sich diese

Idee in der Praxis ebenso bewähren würde wie in der Theorie, oder

war das technische Rüstzeug für die Ausführung eines Problems noch

nicht durchgebildet genug, so wurden der Kostenersparnis halber nur

Studiengesellschaften mit kleinem Kapital gegründet, sofern die bloße

Laboratoriumsarbeit in den eigenen Fabriken nicht die Sicherheit der

praktischen Bewährung zu bieten vermochte. Dies war zum Beispiel bei

der ersten Einführung des Edisonlichtes selbst, beim Akkumulatorenbau,

bei den elektrischen Vollbahnen, beim Untergrundbahnenbau, bei

der drahtlosen Telegraphie usw. der Fall. Waren anderswo bereits

reifere Stadien der Erfahrung erreicht, so suchte Rathenau -- um

sich zeitraubende Umwege zu ersparen und nicht hinter der Konkurrenz

zurückzubleiben -- sich ihre Benutzung zu sichern, entweder indem er

die Unternehmungen, die im Besitze brauchbarer Erfahrungen waren,

erwarb, oder indem er seine Verfahren ihnen überwies, und sich an dem

so geschaffenen Gemeinschaftsbetriebe beteiligte. Auf solche Weise kam

zum Beispiel die Beteiligung an der Akkumulatorenfabrik Berlin-Hagen

zustande, die gemeinsam mit Siemens & Halske erfolgte, indem die

A. E. G. in diese Gesellschaft ihre eigenen Akkumulatorenpatente

einbrachte und mit den von den Vorbesitzern des Hagener Werkes

benutzten Tudor-Patenten vereinigte. In solchen Fällen handelte es

sich meist um Produktionsprozesse, die die Gesellschaft für sich nicht

als hauptsächlich betrachtete und vornehmlich deswegen pflegte, um

Ergänzungen ihrer Hauptproduktionen herbeizuführen. Betriebszweige

ersten Ranges entwickelte sie meist selbständig, und die oben

erwähnten Demonstrationsunternehmungen hatten den Zweck, sie populär

zu machen, wenn der Konsum sich ihnen nur zögernd zuzuwenden schien.

Das geschah hauptsächlich bei den Werken, die als Groß-Produzenten

oder Groß-Verwender elektrischen Stroms in Betracht kamen. Ihre

Produktions- und Absatzverhältnisse mußten erst sinnfällig geklärt,

ihre Rentabilitäts- und Wettbewerbsbedingungen praktisch erprobt

werden, ehe fremde Unternehmer sich ihnen zuwendeten. Der Einfluß der

Berliner Elektrizitätswerke auf den Zentralenbau war, wie wir schon

gesehen haben, außerordentlich stark, nachdem erst das Unternehmen

den Kinderschuhen entwachsen war. Sehr schnell wirkte das Beispiel

der Stadtbahn in Halle, zu dessen Besichtigung sofort Interessenten

aus ganz Deutschland und Europa zusammenströmten. Frühere Erfahrungen

aus amerikanischen Städten hatten hier den Bauproblemen wie der

Aufnahmefähigkeit des Publikums vorgearbeitet. Ziemlich langsam, aber

dann umso intensiver wirkte das Beispiel der Kraftübertragung.

Das Demonstrations-Motiv blieb aber nicht lange das einzige oder

hauptsächlich ausschlaggebende beim Unternehmergeschäft. Auch nachdem

das gelungene Beispiel aufgestellt war, kamen die Interessenten nun

nicht in genügender Zahl sofort herbei, um es für ihre Rechnung

nachahmen zu lassen, und außerdem kamen die, welche es nachahmen

lassen wollten, nicht alle mit ihren Aufträgen zu der A. E. G. Auch

die Konkurrenz tat sich um und machte sich die werbende Kraft der

gelungenen Probestücke zunutze. Bei Interessenten, die noch nicht

ganz von der industriellen Lebensfähigkeit der Anlagen überzeugt

oder auch nicht allein in der Lage waren, ihre Kosten und Risiken zu

tragen, mußte nachgeholfen werden, indem sich die A. E. G. an der

Kapitalaufbringung oder sogar an der Betriebsführung beteiligte. Bei

Objekten, die von der Konkurrenz umworben wurden, mußten gleichfalls

finanzielle und betriebliche Beihilfen zugesagt werden. Neben das

Motiv der Anregung traten bald das Motiv der Nachhülfe sowie das

Motiv des Wettbewerbs. Hier erscheint die Unternehmer-Beteiligung

aber immerhin noch als ein Mittel zum Zweck der Alimentierung des

+Fabrikationsgeschäfts+ mit Aufträgen, immer wieder von der

Tendenz begleitet, für die allgemeine Ausdehnung der angewandten

Elektrizität Propaganda zu machen. Die guten Erfahrungen, die

mit diesen Beteiligungsgeschäften gemacht wurden (und zwar nicht

nur in ihrer Rückwirkung auf die Fabrikation, sondern in rein

effekten-technischer Hinsicht) ließen aber neben die sekundären

Motive der Effektenbeteiligungen ebenso stark schließlich ihren

+Selbstzweck+ treten. Der Effektenbesitz rentierte sich so

gut, daß das Bestreben der A. E. G. ganz von selbst darauf hinging,

ihn in geeigneter Weise zu mehren. Die Unternehmungen, an denen sie

beteiligt war, wurden nicht nur durch ihre Bauaufträge, sondern

die in ihrem Betriebe fortlaufend hervortretenden Betriebs- und

Erweiterungsbedürfnisse zu einer ständigen Abnehmerschicht für die

A. E. G., ihre alljährlichen Dividendenerträgnisse führten der

Gesellschaft auch regelmäßig namhafte Summen zu. Daneben gab der

Effektenbesitz auch Gelegenheit zu vorteilhaften Transaktionen mit

der Wertpapier+substanz+. Günstige Bezugsrechte auf neue Aktien

konnten ausgeübt, billig erworbene Effekten nach Eintritt oder nach

Besserung der Rentabilität abgestoßen werden. Häufig wurden beide

Transaktionen vereinigt und aus dem alten Besitz Aktien mit Buchgewinn

abgestoßen, während das Beteiligungsinteresse durch Übernahme

billigerer junger Aktien wieder aufgefüllt wurde. Je mehr sich der

betriebstechnische, verwaltungstechnische und finanzielle Umkreis

derartiger Geschäfte mehrte, desto nötiger wurde seine Gruppierung

und Organisierung in besonderen zusammenfassenden Verwaltungs- und

Aktionsunternehmungen, die die Hauptgesellschaft von einem verwirrenden

Zuviel an Belastung und Arbeit befreiten, wie es bei einem im

Grunde die Fabrikation pflegenden Unternehmen den eigentlichen Kern

nicht überwuchern durfte. Es wurden Neben-Zentralen, sogenannte

Mantel-Gesellschaften gegründet, die nicht Unternehmungen besonderer

Art +schaffen+, sondern diese verwalten, überwachen und ihre

Bedürfnisse befriedigen sollten. Sie nahmen dem Konzern-Mittelpunkt

Funktionen ab, sie fügten ihm aber auch andererseits Kräfte und

Hilfsquellen zu, über die er ohne sie wahrscheinlich nicht hätte

verfügen können. Bei derartigen Mantelgesellschaften sind solche,

die als bankähnliche Institute die finanziellen Aufgaben der

Unternehmungen zu übernehmen hatten, zu unterscheiden von anderen,

die eine technische und betriebliche Überwachung durchführen sollten.

Zu den letzteren Unternehmungen gehörten die +Allgemeine Lokal-

und Straßenbahn-Akt.-Ges.+ für den Geschäftszweig „Elektrische

Bahnen“ und die +Elektrizitätslieferungsgesellschaft+ für

die Abteilung „Elektrizitätswerke“. Die Allgemeine Lokal- und

Straßenbahn-Gesellschaft war ein bereits vorher bestehendes

Unternehmen, dessen Aktien die A. E. G. im Jahre 1890 aus dem damals

entlastungsbedürftigen Portefeuille der Nationalbank für Deutschland

erworben hatte. Der Geschäftsbericht der A. E. G. verzeichnet über

den Erwerb nur eine kurze Begründung: „Wir haben uns damit bei

einem in solider Entwickelung befindlichen Unternehmen beteiligt

und eine bleibende Unterlage für ein aussichtsvolles Vorgehen auf

Einführung des elektrischen Betriebes gewonnen.“ Der zunächst in den

Vordergrund tretende Zweck der Angliederung war nicht die Schaffung

eines „Mantels“ für neu zu errichtende oder zu erwerbende elektrische

Bahnen, sondern die Gewinnung eines Stammes eigener Pferdebahnen,

die als Objekte für die Überführung in den elektrischen Betrieb

benutzt werden konnten. Das Versuchs- und Demonstrationsmotiv

spielt also hier noch stark hinein, und das Unternehmerbaumotiv

steht zunächst im Mittelpunkt der Erwerbung. Später verschiebt

sich die Aufgabe der Allgem. Lokal- und Straßenbahn immer stärker

nach der Richtung einer Holding- und Verwaltungsorganisation für

alte und neuzuerwerbende Straßenbahninteressen. Sie wird eine

echte Mantelgesellschaft großen Stils. Daneben werden im Laufe der

Jahre noch kleinere Konzernunternehmungen für den Bahnenbetrieb,

so z. B. die Schlesische Kleinbahn-Akt.-Ges. erworben. -- Die

+Elektrizitätslieferungsgesellschaft+, die von vornherein als

Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft errichtet ist, wurde im Jahre

1897 ins Leben gerufen. Im Geschäftsbericht desselben Jahres wird ihr

Zweck folgendermaßen geschildert: „Nach dem Muster der Allgem. Lokal-

und Straßenbahn-Gesellschaft haben wir eine Stromlieferungsgesellschaft

unter der Firma „Elektrizitätslieferungsgesellschaft“ gegründet. Wie

jene eine Anzahl von elektrischen Bahnen in sich vereinigt und nach

einheitlichem Prinzip und mit wirtschaftlichem Erfolge verwaltet,

wird diese den Betrieb auch von Elektrizitätswerken übernehmen, die

den kostspieligen Apparat einer selbständigen Organisation nicht zu

tragen vermögen oder einer längeren Entwickelungszeit bedürfen, bevor

sie eine angemessene Rente gewähren. Wir haben das gesamte 5 Mill. M.

betragende Aktienkapital unserem Effektenbestande zu dauerndem Besitz

einverleibt und einen maßgebenden Einfluß auf die Geschäftsführung

der Gesellschaft uns gesichert.“ Weiterhin wird dann bemerkt, daß

die Preise und Bedingungen für den Bau von Zentralen mit Rücksicht

auf die engen Beziehungen der Elektrizitätslieferungsgesellschaft

zur A. E. G. in billiger Weise durch Verträge festgelegt sind. Ein

Teil der Aktien der Elektrizitätslieferungsgesellschaft wurde später

übrigens den Berliner Elektrizitätswerken übereignet, als bei diesen

die Wahrscheinlichkeit eintrat, daß die Verträge mit der Stadt Berlin,

die ihren Hauptinhalt bildeten, nicht erneuert werden würden. Die B.

E. W. haben sich schon in den letzten Jahren vor dem Vertragsablauf,

und später noch entschiedener, zu einer Mantelgesellschaft für

Stromerzeugungswerke ausgebildet, da der bei ihnen nach der Übernahme

der Werke durch die Stadt Berlin eintretende Rückfluß freigewordener

Anlagekapitalien mit dem gerade um diese Zeit akut werdenden

Geldbedürfnis anderer in der Entwickelung befindlicher Unternehmungen

des Konzerns zusammentraf. Ihren Hauptbesitz bildeten einige Zeit

die „Elektrowerke“ in Bitterfeld, die auf Braunkohlengrundlage die

Stromerzeugung in großem Maßstabe mit der Tendenz der Fernübertragung

aufnahmen. Als die Entwickelung der Elektrowerke nicht die gewünschten

schnellen Fortschritte machte, wurde diese Beteiligung indes von den

B. E. W. der A. E. G. selbst übertragen und später das ganze Werk von

den Reichsstickstoffwerken übernommen. Durch den früher erfolgten

Erwerb von Aktien der Elektrizitätslieferungsgesellschaft seitens

der B. E. W. wurde eine doppelte Verschachtelung herbeigeführt, die

nicht das einzige Beispiel für die indirekten Beteiligungs-Methoden

des Systems Rathenau ist. Die Mantelgesellschaft erwarb -- und

zwar lediglich aus finanztechnischen Gründen -- die Aktien einer

anderen Mantelgesellschaft, der Weg von dem äußersten Mantel

bis zu den direkten Produktionsgesellschaften führte hier über

zwei Stufen. Ähnliche Mehrstufigkeiten traten z. B. dadurch in

Erscheinung, daß die Elektrizitätslieferungsgesellschaft territoriale

Unter-Elektrizitätslieferungsgesellschaften in Bayern, Sachsen,

Thüringen und so weiter gründete, in denen die bayerischen, sächsischen

und thüringischen Stromwerke zusammengefaßt waren. Den größten Teil der

Aktien dieser territorialen Elektrizitätslieferungsgesellschaften nahm

die Berliner Elektrizitätslieferungsgesellschaft in ihr Portefeuille.

Stellt man folgende Stammtafel auf:

Aktien des +Elektrizitätswerkes Plauen+ besitzt die

+Sächsische Elektrizitätslieferungs-Ges.+, Aktien der Sächs.

E. L. G. besitzt die +Elektrizitätslieferungsgesellschaft

Berlin+, Aktien der E. L. G. Berlin besitzen die B. E. W. --

Aktien der B. E. W. besitzt die A. E. G.,

so erhält man das System der Verschachtelung bis zum vierten Gliede

fortgeführt. -- Übrigens wird bei den sogenannten Mantelgesellschaften

das Prinzip, Aktien von Werken einer bestimmten Gattung nur jeweilig

der dafür geschaffenen Trust-Gesellschaft zu übergeben, nicht

immer ganz konsequent durchgeführt. So besitzt zum Beispiel die

Elektrizitätslieferungsgesellschaft Anteile der Brenner Werke G. m.

b. H. und der Elektromotor G. m. b. H. Hier handelt es sich aber

immerhin um Gesellschaften, die als Hilfswerke für Stromunternehmungen

bezw. als Erzeugungsstätten für Produkte, die bei der Stromverwendung

gebraucht werden, in Betracht kommen. Eine solche Verwandtschaft

ist aber -- wenigstens äußerlich -- nicht vorhanden, wenn zum

Beispiel die Elektrizitätslieferungsgesellschaft Aktien der Lahrer

Straßenbahn-Akt.-Ges. erwirbt. Erklären wird sich diese Anomalie

wahrscheinlich dadurch, daß irgend ein Werk der E. L. G. den Strom

für die Lahrer Straßenbahnen liefert und sich diese Beziehung durch

Aktienbesitz zu festigen wünscht. In manchen Fällen werden auch

finanzielle Gründe für derartige Systemlosigkeiten maßgebend sein,

manchmal vielleicht auch nur Zufälligkeiten. An Prinzipienreiterei hat

das System Rathenau nie gekrankt, und es hat sich manche sozusagen

künstlerische Regellosigkeit leisten können, weil es in den großen

Grundgedanken so ganz logisch aufgebaut war.

Neben den industrie- und verwaltungstechnischen Mantelgesellschaften

stehen die vielleicht noch wichtigeren +finanztechnischen+.

Die bedeutendste und erste von ihnen ist die „Bank für elektrische

Unternehmungen in Zürich“. Dieses Unternehmen ist im Jahre 1896

mit einem zunächst zu 50% eingezahlten Aktienkapital von 30 Mill.

Frcs. und einem autorisierten, aber erst allmählich ausgegebenen

Obligationenkapital in derselben Höhe begründet worden. Es wurde im

Laufe der Zeit auf 75 Mill. Frcs. Aktien und mehr als 75 Mill. Frcs.

Obligationen erhöht. Als Zweck der Gesellschaft wurde im Statut

angegeben: „Übernahme und Durchführung von Finanzgeschäften, insoweit

dieselben Bezug haben auf die Vorbereitung, den Bau, den Erwerb, den

Betrieb, die Umwandlung oder die Veräußerung von Unternehmungen im

Gebiet der angewandten Elektrotechnik, insbesondere der Beleuchtung,

Kraftübertragung, des Transportwesens und der Elektrochemie.“ --

Der erste Inhalt, der dieser großen, von vornherein mit bewußter

Absicht ihrer weitausgreifenden Ziele und Grenzen geschaffenen Form

gegeben wurde, bestand -- wie wir schon gesehen haben -- in den

wichtigen italienischen Elektrounternehmungen (in Genua), denen

sich die A. E. G. in der damaligen Zeit eben zugewandt hatte. Neben

der Erkenntnis, daß das Beteiligungsgeschäft des Konzerns ganz

allgemein bis zu einem Umfang und einer Verzweigung gediehen sei,

die die Schaffung einer besonderen Finanzgesellschaft erforderlich

machten, war schon damals für die Wahl eines in der neutralen Schweiz

liegenden Gesellschaftssitzes der Gedanke maßgebend, daß es zweckmäßig

sei, große Auslandsbeteiligungen nicht in Deutschland, sondern im

neutralen Ausland zu verankern; ein Gedanke, der sich gerade in den

im Weltkriege eingetretenen chauvinistischen Irrungen und Wirrungen

als psychologisch durchaus richtig erwiesen hat, wenn er auch die

deutschen Interessen im feindlichen Auslande -- neben dem italienischen

Besitz verwaltete die Bank für elektrische Unternehmungen (kurz

Elektrobank genannt) insbesondere auch den großen Besitz an Aktien der

St. Petersburger Gesellschaft für elektrische Beleuchtung vom Jahre

1886 -- nicht so wirksam zu schützen vermochte, wie dies erwünscht

gewesen wäre. Außer dieser Dislozierung deutscher Auslandsinteressen

verfolgte die Errichtung der Finanzgesellschaft der A. E. G. in der

Schweiz noch verschiedene andere Zwecke. Zunächst einmal bot die

freiere Aktiengesetzgebung der Schweiz einen größeren Spielraum für

Aktien-Transaktionen, wie sie den Haupttätigkeitskreis der neuen

Gesellschaft bildeten. Ferner wurde damit die Einbeziehung der Schweiz

in den Aktions-Radius der A. E. G. in zweifacher Richtung angestrebt.

Einmal sollte die Produktions- und Absatzsphäre der Gesellschaft auf

das elektrischen Unternehmungen von jeher besonders günstige Gebiet

der Schweiz ausgedehnt werden, das mit seinen reichen Wasserkräften

für die Erzeugung billiger Elektrizität und besonders für die damals

aufkommende Kraftübertragung einen besonders guten Entwickelungsboden

abgab, das in der Fernübertragung, im Vollbahnenwesen späterhin

bahnbrechende Leistungen sah. Zweitens sollte der Kapitalmarkt der

Schweiz und vielleicht auch indirekt derjenige anderer ausländischer

Staaten, die vielleicht einer direkten Bearbeitung durch deutsche

industrielle und finanzielle Kräfte nicht so leicht zugänglich gewesen

wären, dem Emissionskredit der A. E. G. erschlossen werden. Alle

diese Zwecke sind in mehr oder weniger starkem Grade auch erreicht

worden. Die Elektrobank wurde, so eng sie stets auch an die A. E. G.

angeschlossen blieb, ein Unternehmen, das sehr stark in der Schweiz

verwurzelte, in dem Schweizer Einfluß sich zur Geltung zu bringen

verstand, und durch das Schweizer Kapitalien dem A. E. G.-Konzern und

umgekehrt deutsche Kapitalien der Schweiz zuflossen. Als die russische

Regierung während des Weltkrieges die schon erwähnten Petersburger

Elektrizitätswerke als „deutsche Unternehmungen“ mit Zwangsmaßnahmen

aller Art bedrohte, konnte von der schweizerischen Regierung mit Recht

darauf hingewiesen werden, daß die Bank für elektrische Unternehmungen,

die Hauptbesitzerin der Aktien der Gesellschaft für elektrische

Beleuchtung, durchaus kein überwiegend deutsches Unternehmen sei

und daß von den 75 Millionen Francs Aktien der Gesellschaft sich

nur 14512000 Francs im Besitze der A. E. G. befänden. Wenngleich

der gesamte Besitz des A. E. G.-Konzerns einschließlich dem ihrer

Bankengruppe und ihrer Tochtergesellschaften größer ist und sich auch

im deutschen Publikum namhafte Beträge von Elektrobank-Aktien befinden

mögen, so ist doch auch der Schweizer Eigenbesitz an Aktien und

namentlich an Obligationen der Elektrobank sehr erheblich.

Der Zweck dieser Elektrobank ist in ihrem Statut bereits in gedrungener

Kürze, aber eigentlich mit allen wichtigen Merkmalen umgrenzt worden.

In späteren Geschäftsberichten wurden die Finanzmethoden, die die

Gesellschaft zur Anwendung brachte, eingehender unterschieden. Sie

benutzte folgende juristische Formen der Beteiligung:

1. Dauernde Aktienbeteiligungen,

2. Stille Beteiligungen (als „Partecipacioni“ besonders in Italien

üblich),

3. Vorschüsse im Kontokorrent,

4. Vorschüsse gegen Hinterlegung von Aktien und Obligationen,

5. Syndikatsbeteiligungen und vorübergehende Anlagen.

Emil Rathenau und das elektrische Zeitalter · 第 20 / 41 段