Das Abkommen zwischen der Deutschen Edison Gesellschaft und Siemens

& Halske hatte für beide Teile seine Vorteile und Nachteile. Für

die ältere Firma, deren weitverzweigter Geschäftskreis dadurch nur

in einem, überdies ziemlich weit an der Peripherie gelegenen Teile

berührt wurde, hatte es zunächst mehr die Bedeutung eines Ausgleichs

über ein neues, den alten Geschäftsstamm ergänzendes Zukunftsgebiet,

keineswegs die Tragweite einer Teilung bisherigen Alleinbesitzes

mit einem neu hinzukommenden Konkurrenten. So wurde es wenigstens

damals von den Leitern der Firma S. & H. aufgefaßt. Auf diesem neuen

Gebiete, dem der Lichtelektrizität, sicherte man sich das Recht, die

beste damals vorhandene Glühlampe zu produzieren. Die der Deutschen

Edison Gesellschaft gegenüber höhere Lizenzgebühr nahm man in den

Kauf, glaubte diesen Nachteil aber dadurch hinlänglich ausgeglichen zu

haben, daß man das ausschließliche Recht, Maschinen und Materialien

für Beleuchtungszwecke nach dem Edisonschen System herzustellen und

dazu einen bedeutenden Pflichtabnehmer für diese Fabrikate sowie

für die eigene Bogenlampenkonstruktion gewann. Der Verzicht auf die

sogenannten „Konzessionen“, das heißt das Recht, Zentralstationen zur

Erzeugung und gewerblichen Abgabe von Lichtstrom für eigene Rechnung

zu errichten, fiel der Firma Siemens & Halske damals nicht schwer.

Sie hielt diesen Zentralenbau in eigener Regie für etwas Unsolides,

mit dem Odium der Gründerei Behaftetes und hätte -- wenigstens zu

jener Zeit -- wohl auch ohne diese Bindung nicht an die Errichtung

solcher Stationen gedacht. Der ganze Vertrag war für die Firma insofern

wertvoll, als er ihr die Möglichkeit bot, die neue Konkurrenz, deren

Kapitals- und Industriekraft ihr gewiß nicht ebenbürtig war, deren

Unternehmungslust aber sehr groß und lebhaft zu sein schien, auf ein

Sondergebiet, das der Glühlampenbeleuchtung, zu beschränken. Für

die Deutsche Edison Gesellschaft waren manche der einschränkenden

Bedingungen -- darüber war sich Emil Rathenau schon damals nicht im

Unklaren -- hemmend, wenngleich nicht so sehr für die nächste Zeit, die

auf dem gewählten Sondergebiet vorerst mehr als genug Arbeit bot, als

für die weitere Entwickelung. Dafür erwarb die junge Gesellschaft aber

ein Rechtsmonopol für Glühlampen Edisonschen Systems in Deutschland,

schaltete die stärkste Konkurrenz auf dem wichtigen Zentralenbaugebiet

aus und hatte die Gewähr, diejenigen Hilfsanlagen, die sie selbst

nicht herstellen durfte, von der leistungsfähigsten Fabrikationsfirma

zu günstigen Preisen geliefert zu erhalten. Schließlich war die enge

Geschäftsverbindung mit dem großen Hause Siemens & Halske für den

geschäftlichen Ruf eines neu gegründeten Unternehmens an sich, ganz

unabhängig von dem Inhalt der Verträge, wertvoll genug. Sie hob es über

die Fährnisse und Unsicherheiten der Vertrauensfrage Abnehmern und

Aktionären gegenüber mit einem Schlage soweit hinaus, wie dies sonst

nur durch jahrelange gute Leistungen und Erträgnisse möglich gewesen

wäre, und gab ihm von vornherein den Rahmen der Ernsthaftigkeit und

industriellen Bedeutung. Eine Gesellschaft, die Siemens & Halske eines

Interessenteilungs-Vertrages für würdig hielten, mußte -- so wird man

sich damals gesagt haben -- doch eine ernsthafte Grundlage besitzen,

und der „Vertrag mit Siemens, der Rathenau an Händen und Füßen

fesselte“ -- so drückte sich ein bekannter Finanzmann aus -- „war für

das junge Unternehmen nichtsdestoweniger ein Glück, weil es eben ein

Vertrag mit Siemens war.“

Nach Erledigung dieser rechtlichen und vertraglichen

Grundkonstruktionen konnte sich die neue Verwaltung mit Intensität

ihrer industriellen Arbeit widmen. Dabei war sie sich durchaus der

Tatsache bewußt, daß das neue Beleuchtungssystem in seiner praktischen

Anwendung und Handhabung noch nicht völlig über die Periode der

Versuche und Kinderkrankheiten hinausgewachsen war. Rückschläge und

Mißerfolge -- namentlich in der Hand von ungeübten Unternehmern --

waren leicht möglich, und hätten der Volkstümlichkeit der jungen

Beleuchtung schweren Schaden bringen können. In der ersten eigenen

Blockstation, Friedrichstraße 85, von der aus man die umliegenden

Häuser und Etablissements mit elektrischem Licht speiste, mußten die

Ingenieure der Gesellschaft, darunter Rathenau und Oscar v. Miller,

noch immer persönlich scharfen Überwachungsdienst leisten, damit

die Maschinen in richtigem Gang blieben, und wenn doch einmal, was

gar nicht so selten vorkam, die elektrische Beleuchtung plötzlich

erlosch, mußten die Gäste im Café Bauer, das zu den Abnehmern

jener ersten Station gehörte, mit guter Laune über die unangenehme

Situation hinweggebracht werden, eine Aufgabe, die allerdings -- wie

Oscar v. Miller humorvoll zu erzählen pflegte -- bei den Kollegen

am wenigsten begehrt war. Hatte die Deutsche Edison Gesellschaft

schon selbst trotz ihrer besonderen Erfahrungen auf dem Gebiete des

Glühlampen-Lichts mit derartigen Schwierigkeiten zu kämpfen, so mußte

sie sich die Lizenzanträge, die ihr in großer Zahl zugingen, doppelt

und dreifach daraufhin ansehen, ob die Firmen, von denen sie ausgingen,

die erforderliche technische Gewähr für zuverlässige Ausführung

boten. In ihrem ersten Geschäftsbericht hebt die Edisongesellschaft

ausdrücklich hervor, daß sie unter Verzicht auf den durch unbeschränkte

Lizenzerteilung zu erzielenden Nutzen unter dem Schutz der deutschen

Edison-Patente nur Firmen vereinigen dürfe, die durch ihre bisherigen

Leistungen und durch ihre bevorzugte Stellung in der Industrie dem

Publikum genügende Sicherheit für sorgfältige Installation und

Garantien dafür boten, daß sie nicht auf Kosten der Qualität eine

Preiskonkurrenz herbeiführen würden. Infolge dieser vorsichtigen

Verkaufspolitik wurden im ersten Geschäftsjahre nur mit der Firma J.

Schuckert in Nürnberg und der Firma Heilmann, Ducommun & Steinlen

in Mülhausen Lizenzverträge abgeschlossen, nach denen sie gegen

Erstattung gewisser Abgaben und gegen die Verpflichtung, die Lampen

ausschließlich von der Deutschen Edison Gesellschaft zu beziehen,

zur Benutzung der Edisonschen Patente berechtigt waren. Trotz dieser

selbstgewählten Beschränkung waren bei Ablauf des ersten im ganzen

noch nicht 8 Monate umfassenden Geschäftsjahres der Gesellschaft in

Deutschland bereits 138 Dynamomaschinen mit mehr als 12000 Lampen unter

dem Schutze der Edisonschen Patente in Tätigkeit. Die ersten Maschinen,

Apparate usw. mußten noch von ausländischen Edison-Gesellschaften

bezogen werden, da die Firma Siemens & Halske nicht sofort mit

der Lieferung von Edison-Maschinen beginnen konnte, sondern erst

umfassende Vorbereitungen für die Produktion treffen mußte. Hierbei

trat denn die Mangelhaftigkeit der Edisonschen Original-Maschinen

klar zutage. Eisenteile zerbrachen häufig, die Widerstände waren

falsch berechnet. Kurz, die Deutsche Edison Gesellschaft hatte mit

diesen Maschinen viel Ärger. Schon in kurzer Zeit gelang es der Firma

Siemens & Halske aber dank ihrer ausgezeichneten und geschulten

Kräfte und der reichen Mittel, die ihr zur Verfügung standen, sich

der übernommenen Aufgabe in so vollendeter Weise zu entledigen, daß

die Deutsche Edison Gesellschaft ihren Bedarf ausschließlich in ihren

Werkstätten decken konnte. Für die Herstellung von Antriebsmotoren

zum Betriebe der Dynamomaschinen, bei deren Bezug die Gesellschaft

nicht an S. & H. gebunden war, entwarf die Edison-Gesellschaft, nachdem

es sich herausgestellt hatte, daß die zu verwendenden Motoren die

bisherigen Ansprüche überstiegen, Spezialkonstruktionen, die nach ihren

Anweisungen von einer Berliner Maschinenfabrik hergestellt wurden.

Auch hier ging es nicht ohne Fehlschläge ab. Für die Herstellung

von Glühlampen, die den wesentlichsten Teil der neuen Beleuchtung

bildeten, richtete die Gesellschaft dagegen eigene Fabrikationsanlagen

auf Grund der in Amerika und Frankreich gemachten Erfahrungen

ein; die Erzeugungsfähigkeit der Fabrik wurde auf zunächst 150000

Lampen jährlich bemessen und im ersten Geschäftsjahre -- in einer

Verkaufszeit von 6 Monaten -- wurden 25000 Stück abgesetzt. An größeren

Installationsaufträgen waren u. a. auszuführen: Die endgültigen

Beleuchtungsanlagen in den beiden Münchener Königlichen Theatern,

dem Residenztheater und dem Opernhaus, und eine Anlage in dem neuen

Königlichen Residenztheater zu Stuttgart. Im ganzen wurden 27 Anlagen

mit 33 Maschinen hergestellt, unter deren Bestellern sich Maschinen-,

Zucker- und Papierfabriken, Spinnereien, Webereien, Geschäftshäuser und

Restaurants befanden. Dabei leisteten Felix Deutsch seine Beziehungen

namentlich zur Zuckerindustrie gute Dienste. Auch hier waren die

Ergebnisse aber zunächst keineswegs so befriedigend, wie man das

erhofft hatte. Abgesehen von den Störungen, die durch die anfänglich

gelieferten schlechten amerikanischen Maschinen hervorgerufen

wurden, konnten sich die Kunden auch nur schwer an die sogenannten

„Schnelläufer“ gewöhnen, die mit den 300 Touren, die sie in jener Zeit

liefen, für damalige Begriffe ein Höllengeräusch machten. In eigenem

Betrieb wurde die kleine von der Versuchsgesellschaft übernommene

Zentralstation ausgebaut, die von dem Grundstück des Unionklubs in der

Schadowstraße diesen sowie die Ressource von 1794 mit elektrischer

Energie versorgte. Eine Erweiterung mit dem Zwecke, auch das in der

Nähe gelegene Aquarium so wie einige andere Nachbarbetriebe mit Licht

zu versorgen, wurde in die Wege geleitet. Die im Jahre 1883 in Berlin

abgehaltene Hygiene-Ausstellung wurde dazu benutzt, das Glühlicht in

großem Maßstabe dem Publikum der Reichshauptstadt vorzuführen.

Für das Jahr 1883, das erste Geschäftsjahr des neuen Unternehmens,

wurde folgende Bilanz aufgestellt:

=Bilance für das erste Geschäftsjahr=,

abgeschlossen per 31. Dezember 1883.

_Aktiva._ M. Pf.

An Kasse-Conto 7.720.07

„ Effekten-Conto 3½ pCt. Pr. St.

Schld. (Kaution) nom. M.

150.-- 150.05

„ Waaren-Conto 204.248.01

„ Conto-Corrent-Conto

a) Guthaben bei diversen Banken 4.103.672.--

b) Guthaben auf Forderungen in

lfd. Rechnung 548.298.27 4.651.970.27

„ Inventarien-Conto

I. Mobilien 11.727.97

II. Comptoir- und

Bureau-Utensilien 4.219.95

III. Technische Instrumente,

Apparate und Chemikalien 5.929.55

IV. Bücher und Pläne 2.387.60

V. Werkzeuge 1.233.85

----------

25.498.92

ab 10% Abschreibung 2.550.-- 22.948.92

„ Immobilien-Conto

Grundstück Friedrichstrasse 85 227.211.38

„ Vorschuss-Conto Compagnie

Continentale Paris, Rest der

an dieselbe, für Ausnutzung

der Edison-Patente gezahlten

Erwerbspreise von M.

350.000 per 31. Dezember

1883 (§ 35 der Statuten) 336.133.45

„ Centralstation Schadowstrasse 9

Union-Club und Ressource 1794 54.739.05

„ Patent-Conto 2.000.--

------------

5.507.121.20

_Passiva._ M. Pf.

Per Actien-Capital-Conto 5.000.000.--

„ Conto-Corrent-Conto

Creditoren in laufender Rechnung

303.137.03

„ Hypotheken-Conto

auf Friedrichstrasse 85 haftende

Hypothek 30.000.--

„ Gewinn- und Verlust-Conto

Reingewinn 173.984.17

„ Dividenden-Conto per 1883

4% v. M. 5.000.000 resp.

10.000 Act. à M. 13.35 M. 133.500

„ Rückstellungs-Conto

für unternommene Anlagen M. 40.000

„ Gewinn-Uebertrag pro 1884 M. 484.17

_____ ____________

5.507.121.20

=Gewinn- und Verlust-Conto=

per 31. Dezember 1883.

_Debet._ M. Pf.

An Handlungs-Unkosten-Conto

I. Gehälter 56.563.70

II. Reisekosten 4.203.75

III. Schreib- und Zeichen-Material,

Druckkosten, Formulare

und Bureaubedürfnisse

6.529.48

IV. Porti, Depeschen, Insertionen

und öffentliche

Blätter 5.926.68

V. Miethe und Instandhaltung

der Dienstlokale 6.641.50

VI. Feuer-Versicherung 861.48

VII. Stempel, Steuern, Einkommen-

und Mieths-Steuer 4.993.70

_________

85.720.29

An Organisations-Conto

Druck der Actien und Statuten, Prospekte,

Eintragungskosten, Fertigstellung und

Controllzeichnung der Actien und

Publikationen durch die Presse 12.323.33

„ Inventarien-Conto

10 pCt. Abschreibung von 25.498.92 2.550.--

Reiner Gewinn 173.984.17

__________

274.577.79

_Credit._ M. Pf.

Per Waaren-Conto 160.151.23

Per Zinsen-Conto 114.426.56

__________

274.577.79

* *

*

Wir sehen aus dieser Bilanz, daß nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres

das eingezahlte Kapital der Gesellschaft von 5 Millionen Mark erst zu

einem kleinen Teil in Anspruch genommen und in den Betrieb überführt

worden war. Ein Betrag von 4.103.672 Mark war noch bar vorhanden und

als Guthaben der Gesellschaft bei verschiedenen Banken niedergelegt.

Trotzdem konnte auf das Aktienkapital von 5 Millionen Mark eine

Dividende von 4% für die Zeit von der Gründung der Gesellschaft bis

zum Bilanzabschluß zur Ausschüttung gebracht werden, was aber zum Teil

dadurch ermöglicht wurde, daß neben dem Warengewinn von 160.151 Mark

ein Zinsgewinn von 114.426 Mark aus dem Bankguthaben der Gesellschaft

zufloß.

In den folgenden Jahren schritt die technische Entwickelung rüstig

fort. Trotz mancher Rück- und Fehlschläge war der Siegeszug des

Edison-Lichts nicht mehr aufzuhalten, besonders nachdem es der

Gesellschaft gelungen war, eine Bogenlampenkonstruktion zu erwerben,

bei der es möglich wurde, Bogenlicht und Glühlicht rationell in

demselben Stromkreise zu brennen. Diese Lampe füllte auch die

Lücke aus, die bisher zwischen der sechzehnkerzigen Glühlampe

und der Bogenlampe von 1000 Normalkerzen bestanden hatte, da man

ihre Lichtstärke durch Regulierung des Stromverbrauchs in weiten

Grenzen bis zu 100 Kerzen Leuchtkraft herab vermindern konnte.

Damit wurde eine der Hauptvorbedingungen für die Einrichtung von

Zentralstationen, die Straßen und Innenräume gleichzeitig versorgen

konnten, gegeben. Die neue Bogenlampe bewährte sich gleich gut in

Wohnungen wie in Werkstätten, in Theatern wie auf Straßen und gewann

schon in wenigen Monaten unter der großen Zahl von Bogenlampen, die

allenthalben angeboten wurden, solchen Ruf, daß die Deutsche Edison

Gesellschaft nur selten Glühlichtbeleuchtungen ausführte, bei denen

nicht einige oder mehrere Bogenlampen mit verwendet wurden. Mit dem

neuen System hatte die Deutsche Edison Gesellschaft zwar, bei der

damals herrschenden Praxis des Patentamts, neue Erfindungen nur in

begrenztem Umfange zu schützen, kein Monopol für gemischtes Licht

erworben, aber trotz der Intensität, mit der sich fast die gesamte

Konkurrenz sofort dem neuen Gebiete zuwandte, einen Vorsprung erlangt,

der so schnell nicht einzuholen war. Auf Grund ihrer Erfahrungen

hatte sie eine Spezialfabrikation der neuen Lampe eingerichtet, die

es ihr ermöglichte, diese in einer Vollendung herzustellen, wie

sie die Konkurrenz damals noch nicht erreichen konnte. Derartige

Vorsprünge lassen sich gerade in der Elektrotechnik allerdings nur

verhältnismäßig kurze Zeit hindurch aufrechterhalten, und, selbst

wenn unablässig weiter gearbeitet und der Zwischenraum durch neue

Verbesserungen aufrecht zu halten versucht wird, gelingt es meist

nach einiger Zeit der Konkurrenz, den Anschluß wieder zu finden. So

schnell war dies damals bei dem gemischten Licht der Deutschen Edison

Gesellschaft aber nicht möglich, und infolgedessen wurde gerade von

der stärksten Konkurrenzfirma, Siemens & Halske, die sich in ihrer

bisherigen fast monopolistischen Beherrschung des Bogenlampengeschäfts

durch die neue Erfindung ernstlich bedroht sah, eine Einwirkung auf

nichttechnischem Gebiete versucht. Siemens & Halske bestritten der

Deutschen Edison Gesellschaft auf Grund des zwischen beiden Firmen

geschlossenen Vertrages das Recht, Bogenlampen anderer Konstruktion als

der von Siemens & Halske verwendeten herzustellen oder zu beziehen.

Der Vermittlungs-Vorschlag der Deutschen Edison Gesellschaft, Siemens

& Halske die Anfertigung der neuen Lampen vorzugsweise zu bestimmten

Preisen zu übertragen, wurde nicht angenommen, und es kam zwischen den

beiden Firmen zu ihrem ersten Prozeß. Auch sonst hatte die Edison

Gesellschaft ihre Patente und Konstruktionen gegen Einsprüche und

Verletzungen zu verteidigen. Insbesondere die Swan United Electric

Light Co. in London, die Besitzerin der englischen Edisonpatente,

hatte einerseits eine Klage auf Nichtigkeit der Edison-Patente in

Deutschland angestrengt, und andererseits behauptet, daß die von ihr

hergestellten und in Deutschland vertriebenen sogenannten Swanlampen

die Edison-Patente nicht berührten. Es entwickelte sich ein Rattenkönig

von Prozessen, da umgekehrt auch die Deutsche Edison Gesellschaft gegen

Agenten und Abnehmer der Swan Electric Co. Klagen bei verschiedenen

Landgerichten wegen Patentverletzung eingereicht hatte. Solange die

Prozesse schwebten, konnten, wie es in solchen Fällen zu geschehen

pflegt, wirksame Mittel gegen eine Herstellung und Vertreibung der

„rechtswidrig hergestellten“ Lampen nicht ergriffen werden. Selbst als

die Hauptklagen vom Reichsgericht zu Gunsten der Edison Gesellschaft

entschieden waren, gelang es nicht mehr, eine völlige Aufrechterhaltung

der Edison-Patente zu erreichen, da die Gegner in gewissen rechtlich

als Nebenpunkte figurierenden Teilen ihrer Klage durchdringen konnten,

womit aber bei der Lage der damaligen Technik die Edison-Patente

tatsächlich gefallen waren. Streng genommen sind sie niemals derart in

Kraft gewesen, daß sie ein tatsächliches Monopol für die Herstellung

der Glühlampen gewährten. Es gab stets Konkurrenzfirmen, sowohl in

Deutschland als auch anderswo, die sich außerhalb der Patente zu

stellen wußten, und so wäre es auch Rathenau an sich möglich gewesen,

seine Glühlampenfabrikation ohne die belastenden Verträge mit Edison

aufzunehmen. Er hätte vielleicht als „Patent-Freibeuter“ nicht viel

mehr Prozesse führen müssen, wie er in seiner Eigenschaft als Wahrer

der legitimen Edisonschen Rechte gegen die Freibeuter zu führen

gezwungen war. Aber er wählte zum Teil aus Redlichkeit, zum Teil,

um die große Zugkraft des berühmten Erfindernamens und die damals

beste und fertigste Glühlampe sowie die von Edison bereits gemachten

Erfahrungen sich nutzbar machen zu können, den geraden Weg. Bitter

hat er es gelegentlich beklagt, daß „dem großen Meister der Tribut

seiner Erfindung vorenthalten worden sei und daß selbst die technische

Autorität eines Slaby nicht ausgereicht hätte, um den Richtern seine

wissenschaftliche Überzeugung, mit der er für die Erhaltung der

deutschen Patente eingetreten war, glaubhaft zu machen.“ Wieviel

Intriguenspiel und inneres Unrecht bei diesen „rechtlich“ zu Gunsten

der Gegner entschiedenen Prozessen mit im Spiel war, zeigt allein

die Tatsache, daß dieselbe Swan Electric Co., die in Deutschland

die Edison-Patente bekämpfte und zu Fall brachte, in England selbst

Inhaberin dieser Patente war und daß es ihr dort gelang, sie noch etwa

10 Jahre lang gegen alle Einsprüche aufrecht zu erhalten. Angesichts

solcher Widersprüche wird die Bitterkeit, mit der Rathenau häufig genug

von den Patententtäuschungen jener Zeit sprach, wohl verständlich.

Die geschilderten Umstände dürften gezeigt haben, daß es nicht die

bequemen Monopolrechte waren, denen es zuzuschreiben war, daß die

Deutsche Edison Gesellschaft vorwärts kam, sich Namen und Erfolge

errang. Kaufmännische Zähigkeit und technische Tüchtigkeit errangen

diese Erfolge und bewirkten, daß die junge Gesellschaft die von

ihr rechtmäßig erworbenen Monopole auch tatsächlich verdiente. Sie

mußte sie sozusagen täglich erwerben, um sie zu besitzen. Überall

da, wo die Einführung der Lichtelektrizität am schwersten war,

da war die Deutsche Edison Gesellschaft zu finden. Die kleineren

isolierten Einrichtungen, die mit Hilfe von Agenten und selbständigen

Installateuren verhältnismäßig leicht ausgeführt werden konnten,

überließ sie ihren Lizenzträgern. Sie selbst befaßte sich fast

ausschließlich mit dem Bau umfangreicherer Anlagen wie Blockstationen,

Beleuchtungen von Theatern, Kauf- und Warenhäusern, ausgedehnten

gewerblichen Etablissements. Den bereits geschilderten Anlagen

im Jahre 1883 folgten im nächsten Jahre die Blockstation in der

Friedrichstraße 85, die das Café Bauer, die Gebäude Unter den Linden

26 und 27 mit Strom versorgte und eine Lichtkapazität von 2000

Lampen erhielt. Der Schnelldampfer „Werra“ des Norddeutschen Lloyd

und das chinesische Panzerschiff „Chen Yuen“ erhielten durch die

Gesellschaft Edison-Anlagen. Den Theaterbeleuchtungen in München und

Stuttgart folgten solche in Schwerin, Dessau und Halle. Das Bayerische

Landtagsgebäude, das Preußische Kultusministerium und die Friedrich

Wilhelmsuniversität in Berlin erteilten Aufträge. In Spinnereien,

Webereien, Druckereien, Mühlen, Brauereien fand das neue Licht

wegen seiner Annehmlichkeit und Sicherheit immer größeren Eingang,

besonders nachdem die Maschinen zuverlässiger ausgeführt wurden

und regelmäßiger funktionierten. Derartige größere Anlagen waren

durch selbständige Abnehmer, Agenten oder Installationsingenieure

nicht einzurichten, sie erforderten eine so eingehende Kenntnis der

neuen Methoden, eine so umfangreiche Bauorganisation, daß sie nur

von der Edison-Gesellschaft selbst vorgenommen werden konnten und

nicht nur eine Projektierung durch diese Firma, sondern auch eine

sorgfältige Überwachung der Installationen durch alle Stadien von

der Zentralstelle aus erforderten. Sollte das Werk wirksam seinen

Meister loben, und dem neuen Licht die Anhängerschaft immer weiterer

Kreise werben, so mußten alle wichtigen und schwierigen Anlagen unter

eigener Verantwortlichkeit ausgeführt werden. Besonders Deutsch, der

von Anfang an die Licht- und Kraftanlagen sowie das Installations-

und Absatzgeschäft unter sich hatte, erkannte, gewitzigt durch die

Klagen, die ihm in seinen Abnehmerkreisen fehlerhaft ausgeführte

Anlagen eingetragen hatten, die Notwendigkeit, die bisherigen

Absatzmethoden, wie sie in der Elektrizitätsindustrie, namentlich

auch bei Siemens & Halske, üblich gewesen waren, einer gründlichen

Reform zu unterziehen. An die Stelle des Agenten, Installateurs und

Händlers, der Maschinen, Apparate, Lampen und Materialien bezog,

setzte er das +eigene Installationsbureau+, das allmählich in

allen wichtigeren Städten des In- und Auslands entstehen, die dort

vorkommenden Aufträge ausführen und durch lebendige, individuelle

Propaganda, solide Arbeit und wirksame Beispiele die in Betracht

kommenden Betriebe zur Einführung der elektrischen Beleuchtung anregen

sollte. Bereits im Jahre 1885 wurde das erste Installationsbureau

in München errichtet, zum Teil um den partikularischen Interessen

und Eigenheiten entgegenzukommen, zum Teil weil man in der Stadt

der Elektrizitätsausstellung von 1883 und der ersten elektrischen

Theaterbeleuchtung einen besonders gut vorbereiteten Boden zu finden

hoffte. Leipzig, Breslau, Köln, Hamburg und Straßburg i. E. folgten

bereits in den nächsten Jahren. Die Entwickelung des Geschäfts in der

ersten Periode der Gesellschaft, die mit dem Jahre 1886 abschließt,

wird dadurch am besten gekennzeichnet, daß im Jahre 1883 27 Anlagen mit

33 Maschinen und 4729 Lampen hergestellt wurden, während am Schlusse

des Jahres 1886 durch die Gesellschaft bereits 260 Anlagen mit 70000

Glühlampen und 1000 Bogenlampen in Betrieb gesetzt waren.

Dieser Entwickelung des Absatzes und der Geschäftsorganisation

entspricht auch das Wachstum der Fabrikations- und

Geschäftseinrichtungen. Bereits nach wenigen Monaten hatte die

Gesellschaft ihre Bureauräume im Hause Leipzigerstraße 94 aufgegeben,

zum Teil weil sie zu eng wurden, zum Teil weil die Nähe eines in die

Parterre-Räume eingezogenen Caféetablissements mit wenig vornehmem

Konzert- und Nachtbetrieb unangenehm fühlbar wurde. Die Gesellschaft

hatte alsdann auf Veranlassung des rührigen Deutsch das Grundstück

Friedrichstraße 85 erworben. Deutsch hatte einen Erwerb der ganzen

damals verkäuflichen 400 Quadratruten vorgeschlagen. Rathenau, der

bei Neuerwerbungen immer sehr vorsichtig zu Werke ging, hatte von

diesen 400 Quadratruten 200 abgestrichen. Er huldigte überhaupt dem

Grundsatz „Eher zu klein, als zu groß“ und diesem Grundsatz hat es

seine Gesellschaft zu verdanken gehabt, daß ihre Betriebe stets

überbeschäftigt waren, und jene Halbleere, die die Produktionskosten

und Zinsen so abnorm steigert, auch in Zeiten schlechter Konjunktur

vermieden wurde. Auf die Chancen, gute Konjunkturen ganz auszunutzen,

besonders wenn sie überraschend auftraten, mußte allerdings bei einem

solchen System verzichtet werden. In dem Gebäude Friedrichstraße

85, in dessen Kellerräumen die schon mehrfach erwähnte Blockstation

untergebracht war, befanden sich die Bureauräume, indes auch nur

kurze Zeit. Als das erste Fabrikgebäude in der Schlegelstraße,

die Lampenfabrik, auf dem einstmals von Strousberg für einen

Schlachthof, später für eine Markthalle in Aussicht genommenen

Gelände fertiggestellt war, wurden die Bureauräume im Interesse

einheitlicher Verwaltung bereits Mitte März 1884 in die Fabrik verlegt.

Die Parterre-Räumlichkeiten des Hauses Friedrichstraße wurden an

Laden-Geschäfte vermietet, in den oberen Räumen wurde eine permanente

Ausstellung von Erzeugnissen der Gesellschaft eingerichtet. Die

neue Fabrik hatte einen Umfang und Einrichtungen erhalten, in denen

jährlich 300000 Glühlampen hergestellt werden konnten. Man glaubte

damals, mit solchen Dimensionen einen gewaltigen Spielraum für weitere

Ausdehnungsmöglichkeiten der Zukunft erschlossen zu haben. Mit welchen

Riesenschritten die Ansprüche wachsen würden und wie bald und wie

oft neue Erweiterungen dieser Grundfabrik notwendig werden würden,

hat selbst ein Elektrizitäts-Optimist wie Emil Rathenau damals nicht

vorhergesehen.

Emil Rathenau und das elektrische Zeitalter · 第 12 / 41 段