gegründet. Die Edison Electric Light Company mit dem Sitz in New York
sollte die Patente für Amerika verwerten, eine Tochtergesellschaft
gleichen Namens in London sollte Europa bearbeiten. Sie veranstaltete
die erste elektrische Ausstellung im Crystal Palace und baute die
erste elektrische Zentralstation -- oder was man damals so bezeichnete
-- in Europa. Von ihr abgezweigt wurde wieder die +Compagnie
Continentale Edison+, der die Verwertung aller Edisonschen Patente
auf dem europäischen Kontinent übertragen wurde. Sie errichtete
wieder zwei Untergesellschaften, die Société électrique Edison, die
sich mit der Ausführung privater Beleuchtungsanlagen beschäftigte,
und als Fabrikationsunternehmen die Société industrielle commerciale
Edison, die in Ivry bei Paris Maschinen und Apparate herstellte. Die
Rechtsverhältnisse waren also reichlich kompliziert, was nicht so sehr
an der Vielheit der Gesellschaften, als an der unklaren Organisation
und Kompetenzverteilung zwischen ihnen lag. Auch Rathenau hat später
in seiner industriellen und finanztechnischen Praxis das System der
Dezentralisation und Verschachtelung mit Vorliebe angewandt, aber er
beherrschte doch dieses System derart, daß er jederzeit die Zügel in
der Hand behielt. Zwischen den von ihm gegründeten Unternehmungen
waren die rechtlichen Beziehungen und Aufgaben so klar geordnet und
verteilt, daß Zweifel niemals entstehen konnten, wie dies bei den
Edisonschen Gesellschaften damals und auch weiterhin noch der Fall war.
„Edison hatte,“ so erzählt Rathenau, „seine europäischen Interessen in
die Hände von Gesellschaften gelegt, deren Ideal zum wenigsten darin
bestand, die Welt mit einem Kulturwerk zu beglücken; und so gelang
es erst nach unsäglichen Schwierigkeiten, Verträge zu vereinbaren,
die das Fundament solider deutscher Gesellschaften bilden konnten.“
Nachdem die unberechtigten Ansprüche verschiedener Gesellschaften
abgewiesen bzw. abgefunden worden waren, wurde der grundlegende
Vertrag schließlich mit der +Compagnie Continentale Edison in
Paris+ abgeschlossen. Ähnlich wie in Frankreich sollte danach auch
für Deutschland eine Fabrikationsgesellschaft und eine zweite zur
Herstellung von Zentralstationen gegründet werden. So großzügig wie
die Sache geplant war, ließ sie sich allerdings zunächst noch nicht
verwirklichen. Während der Verhandlungen hatte sich der finanzielle
Himmel infolge einer von Paris ausgehenden Krisis umwölkt. Der etwas
gewaltsame Industrialismus, mit dem Frankreich über die Schlappe von
1870/71 hinwegzukommen hoffte, hatte zu einem Rückschlag geführt,
und die englische Elektrizitätskrise, die aus einer Überspannung im
Gründerwesen auf dem Gebiete der Kabeltelegraphie entstanden war,
trug dazu bei, daß man gerade Neugründungen auf dem Gebiete der
Elektrizitätsindustrie damals mit Zurückhaltung begegnete. Rathenau
ließ sich von dem einmal gewählten Wege auch durch dieses Hemmnis
nicht abbringen. Er suchte in Berlin in den maßgebenden Bankkreisen
Unterstützung für sein Projekt zu finden. Er besuchte Bleichröder
und andere führende Finanzgrößen. Ohne Erfolg. Die „Großen“ auf dem
Gebiete des Kapitals hielten sich kühl zurück. Schließlich lernte
Rathenau bei einem Besuch seiner Mutter in Bad Langenschwalbach
+Ludwig von Kaufmann+, den Schwiegersohn Jacob Landaus und
Mitinhaber des Bankhauses +Jacob Landau+ kennen. Es gelang ihm,
diesen für die Idee zu interessieren. Es war in verschiedenen Berliner
Unterredungen, die sich an dieses Langenschwalbacher Zusammentreffen
knüpften, vereinbart worden, ein Bankenkonsortium zu bilden, das die
neue Gesellschaft errichten und mit Geld ausstatten sollte. Infolge der
finanziellen Krise kamen die Verhandlungen zunächst ins Stocken. Das
Bankenkonsortium hatte die Geldmittel natürlich nur +vorstrecken+
wollen, und zwar angesichts seiner nicht sehr starken eigenen
Kapitalskraft, nur für kurze Zeit. Jahrelange Vorschüsse, wie sie
die finanziellen Trustunternehmungen gewährten, die Rathenau später
für derartige Zwecke gegründet hatte, konnten und wollten Rathenaus
Geldgeber dem Ingenieur, dessen Enthusiasmus die einzige Garantie
war, die er bieten konnte, nicht anvertrauen. Man hatte daher von
vornherein geplant, das zur Gründung erforderliche Geld sofort durch
Ausgabe der Aktien an das Publikum aufzubringen. Als dies unmöglich
wurde, verzichtete man auf die sofortige Ausführung des Planes.
Rathenau sorgte indessen dafür, daß die einmal angeknüpften Beziehungen
zwischen ihm und der Bankengruppe nicht völlig abgebrochen wurden. Er
komplizierte die Situation, schon damals sein leidenschaftlich vorwärts
drängendes Temperament durch realpolitische Erwägungen zügelnd,
nicht dadurch, daß er die Bedingung „Alles oder nichts“ stellte. Er
schlug ein Kompromiß vor, das den Mittelweg zwischen völliger Aufgabe
und unbestimmter Vertagung des Projekts darstellte. Es sollte eine
+Studiengesellschaft+ mit dem geringen Kapital von 250000 Mark
gegründet werden. Diese sollte die Arbeit unverzüglich aufnehmen
und Rathenau war überzeugt, daß sie den praktischen Wert der neuen
Beleuchtung einwandfrei dartun würde. Geschah dies aber, so war die
Gründung eines größeren Unternehmens später wesentlich leichter, als
wenn wiederum ganz neue Verhandlungen hätten angeknüpft und neue
Vorbedingungen hätten geschaffen werden müssen. Es war also auf diesem
Wege manches zu gewinnen, und wenig zu verlieren.
Die Studiengesellschaft trat denn auch bald auf Grund der deutschen
Edisonpatente ins Leben. Die drei Patentansprüche des ersten und
grundlegenden Patentes lauteten folgendermaßen:
1. Eine elektrische Lampe, die durch Weißglühen Licht gibt, und in der
Hauptsache aus Kohlefasern von großem Widerstand besteht, hergestellt
und mit den metallischen Drähten verbunden, wie beschrieben.
2. Ein Faden oder Streifen aus Kohlefasern, welche in solcher Weise
in Spiralform gewunden ist, daß nur ein Teil der Oberfläche dieses
Kohlenleiters (ca. 5 mm) Licht ausstrahlt.
3. Die Platindrähte wie beschrieben an dem Kohlenfaden zu befestigen
und das Ganze in einem geschlossenen Gefäß zu karbonisieren.
(Der Widerstand ist je nach der Menge des abgelagerten Lampenrusses
klein oder groß herstellbar.)
Die Studiengesellschaft verfolgte den doppelten Zweck, praktische
Erfahrungen für die Glühlampentechnik zu sammeln, und das Publikum
mit dem neuen Licht bekannt zu machen. Ein paar kleinere Anlagen
wurden für den Berliner Börsencourier und das Böhmische Brauhaus
geschaffen. Dann wandte man sich etwas größeren Aufgaben zu. Der
Unionklub in der Schadowstraße und die benachbarte Ressource von
1794 erteilten den Auftrag zur Ausführung von Musteranlagen. Die
Ressource veranstaltete zur Feier der gelungenen Beleuchtung ein
Bankett, das so etwas wie ein gesellschaftliches Ereignis für Berlin
darstellte. Gerade während Hugo Pringsheim in einer schwungvollen Rede
das neue Licht und den Schöpfer der Anlage, Emil Rathenau, feierte,
verdüsterte sich allmählich, wie Rathenau später ausplauderte, das
Licht und der diensthabende Ingenieur meldete mit schreckensbleichem
Gesicht, daß er die Anlage nicht halten könne. In der gehobenen
Festesstimmung bemerkte niemand das Verschwinden des Ehrengastes, der
im Gesellschaftsanzuge die persönliche Führung der Anlage bis zum
Morgen übernahm, und mit zwei Ingenieuren durch eifriges Kühlen der
Lager mit dem für die Sektkühler bestimmten Eis den Betrieb aufrecht
erhielt. Ein Verlöschen des Lichts an dieser sichtbaren Stelle wäre
ein harter Schlag für das Schicksal der elektrischen Beleuchtung
geworden und noch ein stärkerer für das Schicksal des in der Gründung
befindlichen Unternehmens, dessen Aktien in kurzer Zeit herausgebracht
werden sollten. Das Gelingen wirkte dagegen wie eine besonders wirksame
Propaganda. Weitere Privatanlagen entstanden bald in Berlin. Auch
eine Straßenbeleuchtung wurde versucht und zwar in der Wilhelmstraße
zwischen den Linden und der Leipzigerstraße. Die Wirkung war zumal bei
dem am Eröffnungstage herrschenden Schneefall eindrucksvoll. Trotzdem
ist das intimere Glühlicht in der Folgezeit bei Straßenbeleuchtungen
hinter dem lichtstarken Bogenlicht stets zurückgetreten. In München,
wo der Ingenieur Oscar von +Miller+ im Jahre 1882 die erste
deutsche Elektrizitätsausstellung veranstaltet hatte, von dem größten
Teil der Aussteller aber im Stich gelassen worden war, sprang die
Studiengesellschaft entschlossen ein. Sie übernahm fast die ganze
Versorgung des als Ausstellungsgebäude dienenden Kristallpalastes
mit Elektrizität. Unter ihren Vorführungen erregte besonders die
Beleuchtung eines zu diesem Zwecke errichteten kleinen Theaters, in
dem Balletts aufgeführt wurden, Bewunderung nicht nur beim Publikum,
sondern auch bei Fachleuten. Namentlich faszinierte sie den Intendanten
der Kgl. Schauspiele in München so, daß er sogleich einen Vertrag über
die Einrichtung der elektrischen Beleuchtung des Residenztheaters, der
kleineren der beiden Königlichen Bühnen Münchens, die zur Aufführung
von Schauspielen und Spielopern diente, abschloß. Die Grundlage dieses
Vertrages war, daß die Deutsche Edison Gesellschaft das ganze Risiko
des Gelingens oder Mißlingens auf sich nehmen mußte.
Oscar v. Miller hatte Rathenau die tatkräftige Hilfe bei der Rettung
der gefährdeten Ausstellung nicht vergessen. Rathenau hinwiederum
hatte in dem Münchener Ingenieur einen für die Sache der Elektrizität
begeisterten, durch Tatkraft und Wagemut ausgezeichneten Mann
gefunden, der ihm als Mitarbeiter bei seinem Unternehmen wie kein
anderer geeignet erschien. Er bewog ihn daher, in die Deutsche
Edison Gesellschaft als Mitdirektor einzutreten, als diese -- durch
die bisherigen technischen und propagandistischen Erfolge der
Studiengesellschaft gut vorbereitet -- am 19. April 1883 mit einem
Aktienkapital von 5 Millionen Mark gegründet und am 5. Mai desselben
Jahres in das Handelsregister eingetragen wurde. Das Bankenkonsortium,
das Emil Rathenau zwei Jahre vorher zusammengebracht hatte, hielt
ihm trotz mancher Zweifel und Meinungsverschiedenheiten, die sich
inzwischen eingestellt hatten, die Treue. Es war ihm sogar, als es an
die endgültige Konstituierung des Unternehmens ging, gelungen, eine
Erweiterung dieses Konsortiums herbeizuführen, das ursprünglich aus
den Firmen Jacob Landau in Berlin, Gebr. Sulzbach in Frankfurt a.
M. und der Nationalbank für Deutschland in Berlin bestanden hatte.
Einen Überblick über seine Mitglieder gibt der erste Aufsichtsrat der
Neuen Edison Gesellschaft, der sich aus folgenden Persönlichkeiten
zusammensetzte:
Bankier Rudolph Sulzbach in Firma Gebrüder Sulzbach in Frankfurt a.
M., Vorsitzender.
Ludwig von Kaufmann, in Firma Jacob Landau in Berlin,
Stellvertretender Vorsitzender.
J. F. Bailey, Administrateur délegué der Compagnie Continentale
Edison in Paris.
Bankier Edmund Becker, in Firma Becker & Co. in Leipzig.
Rechtsanwalt Robert Esser II in Köln.
Kommerzienrat Paul Gaspard Friedenthal in Breslau, in Firma
Breslauer Discontobank Friedenthal & Co.
Stadtrichter Julius Friedenthal in Breslau, Direktor der Breslauer
Wechslerbank.
Bankier Moritz Guggenheimer, in Firma Guggenheimer & Co. in München.
Bankier Hermann Köhler, Disponent der Firma Gebrüder Sulzbach in
Frankfurt a. M.
Konsul Dr. Kunheim, in Firma Kunheim & Co. in Berlin.
Bankier Hugo Landau, in Firma Jacob Landau in Berlin.
Assessor a. D. Dr. Hermann Löwenfeld, Direktor der Nationalbank für
Deutschland in Berlin.
Bankier Carl Schlesinger-Trier, in Firma C. Schlesinger, Trier &
Co. in Berlin.
Kommerzienrat Wilhelm Wolf in Berlin.
Es war also für ein Unternehmen von mäßigem Umfang ein ziemlich
mitgliederreiches Kollegium, das im ganzen 14 Köpfe umfaßte. Darin lag
insofern eine gewisse Absicht, als man einmal durch einen stattlichen
Aufsichtsrat mit Namen von gutem Klang eine gewisse werbende Wirkung
auf die Öffentlichkeit und die für eine Aktienbeteiligung in Betracht
kommende Kapitalistenwelt erzielen wollte. Ferner hielten es aber
auch die hauptsächlich beteiligten Bankfirmen Jacob Landau und Gebr.
Sulzbach für notwendig, sich im Aufsichtsrat doppelt vertreten zu
lassen, einmal um sich bei den Abstimmungen des Kollegiums den ihnen
gebührenden Einfluß zu sichern, andererseits aber auch, um eine
möglichst weitgehende Kontrolltätigkeit ausüben zu können. Da der große
Aufsichtsrat für eine intensive Beteiligung an den innergeschäftlichen
Dingen nicht geeignet war, zweigte man von ihm einen aus 5 Mitgliedern
bestehenden +Arbeitsausschuß+ ab, der die Aufgabe hatte, der
Direktion bei der Führung der Geschäfte zur Seite zu stehen und wohl
auch auf die Finger zu sehen. Man war wohl von der Lebenskräftigkeit
der Rathenauschen Idee durchaus überzeugt, man schätzte die Energie und
die Tüchtigkeit des Direktors auch sehr hoch ein, aber man hielt ihn
für zu schlau und zu eigenwillig, um sich ihm rückhaltlos anvertrauen
zu können. Es zeigte sich schon hier, und es hat sich in den ersten
Jahren der Edison Gesellschaft wiederholt gezeigt, daß das Genie Emil
Rathenaus mit dem Kritizismus und dem gelegentlichen Mißtrauen einer
kleingeistigen Umgebung manchmal recht schwer zu kämpfen hatte. Von
einem großzügigen Verständnis für seine aufs Ganze gerichtete Art und
seine hochfliegenden Pläne, das ihm später sein Aufsichtsrat stets
entgegenbrachte, war anfänglich noch wenig zu spüren. Man glaubte
ihn, in dem man noch immer etwas vom Projektemacher witterte, fest an
der Kandare halten zu müssen, und wenn er seinen Willen schließlich
auch stets zur Geltung zu bringen wußte, so genügte in den Zeiten,
in denen seine Autorität noch nicht über allen Zweifel gefestigt
war, doch häufig nicht sein einfaches Wort, um überall Vertrauen zu
finden, sondern es waren manchmal laute und stille Kämpfe nötig, zu
deren Durchführung es seiner ganzen Zähigkeit bedurfte. Zur Erledigung
der kaufmännischen Geschäfte, zum Teil wohl auch zur Überwachung
seiner Geschäftsleitung im inneren Betriebe war ihm als Helfer
Felix +Deutsch+, der bis dahin in dem der Firma Jacob Landau
nahestehenden Strontianitkonsortium und in deren Zuckerinteressen sich
bewährt hatte, beigegeben worden. Deutsch hat, ohne daß er darum je
nötig hatte, das Vertrauen seiner Auftraggeber zu enttäuschen, doch
vom ersten Augenblick an seine Aufgabe so aufgefaßt, daß er mit ihr
vornehmlich dem Unternehmen, in dessen Dienste er trat, förderlich
war und förderlich sein wollte. Er hat die überragende Bedeutung Emil
Rathenaus wie seine moralische Zuverlässigkeit keinen Augenblick
verkannt, hat sich redlich Mühe gegeben, einen Standpunkt zu gewinnen,
der dem des genialen Mannes ebenbürtig war und es ist ihm sowohl als
Helfer und Mitarbeiter Rathenaus, wie später auch schöpferisch in dem
ihm ziemlich selbständig überlassenen Kreis der Absatz-Organisation
gelungen, eine des Meisters würdige Arbeit zu leisten.
Sechstes Kapitel
Die Deutsche Edison Gesellschaft
Als die Deutsche Edison Gesellschaft gegründet wurde, verfügte sie
keineswegs über eine starke und gefestigte Position. Was ihr an
Kapitalmacht zur Seite stand, um ihr über die schwierigen Anfänge
hinwegzuhelfen, war trotz mancher gut angesehener Namen, die im
Bankenkonsortium vertreten waren, nicht eben hervorragend und geeignet,
die junge Gesellschaft gegen die Fährnisse der Konjunkturen und die
Bedrohungen durch eine übermächtige Konkurrenz sicherzustellen.
Von den damals führenden Großbanken war keine an der Gesellschaft
beteiligt. Die Nationalbank für Deutschland, die selbst erst im
Jahre 1881 gegründet worden war, verfügte über ein Kapital von 40
Millionen Mark, das aber nur zur Hälfte eingezahlt war, und hatte in
den folgenden Jahren mit eigenen Schwierigkeiten genug zu tun. Sie wie
auch die Breslauer Diskontobank, die gleichfalls in der Bankengruppe
vertreten war, stand unter Landauschem Einfluß. Diese Aktienbanken
waren also höchstens als Ableger des Bankierkonsortiums, nicht als
weitere unabhängige Finanzquellen zu betrachten und konnten einem
jungen industriellen Unternehmen jedenfalls keinen sonderlichen
Rückhalt geben. Viel Spielraum zum Experimentieren stand Emil Rathenau
also nicht zur Verfügung. Er mußte schnell vorwärtskommen und die
Tragfähigkeit seiner Schöpfung beweisen. In der II. Etage des Hauses
Leipziger Str. 94, in der Rathenau und Deutsch mit einem Buchhalter und
einer Schreibmaschine ihr Heim aufgeschlagen hatten, wurde denn auch
mit Hochdruck gearbeitet. Aber nicht nur zu arbeiten galt es, sondern
auch zu paktieren und zu diplomatisieren. Zuerst mußten die Verträge
mit der Pariser Edison Gruppe einer Revision unterzogen werden, denn
es hatte sich erwiesen, daß sie in der Form, wie sie im Jahre 1881
vereinbart worden waren, nicht aufrechterhalten werden konnten. Der
Plan, neben der Fabrikationsgesellschaft eine besondere Gesellschaft
für den Bau von Zentralen zu gründen, wurde fallen gelassen, da
Zweifel bestanden, ob eine solche in nächster Zeit auf genügende
Aufträge würde rechnen können. Man wollte nicht Kapital in einer
besonderen Gesellschaft festlegen, um es etwa nachher brach liegen
zu lassen. Es wurde vielmehr der Fabrikationsgesellschaft auch das
Baugeschäft übertragen; dafür wurde sie mit einem erhöhten Kapital von
5 Millionen Mark statt dem ursprünglich in Aussicht genommenen von 2
Millionen Mark ausgestattet. Durch diese Art der Finanzierung war ein
freieres Disponieren über die zur Verfügung stehenden Gesamtkapitalien
ermöglicht. Die französische Edison-Gesellschaft beteiligte sich mit
Aktienkapital nicht an dem deutschen Unternehmen. Dagegen erhielt
sie 1500 Genußscheine. Weitere 1000 Genußscheine wurden den ersten
Zeichnern des Aktienkapitals ausgefolgt. Die Inhaber der 2500
Genußscheine hatten Anspruch auf 35% des nach Zahlung einer Dividende
von 6% verbleibenden Gewinnüberschusses. Der mit der französischen
Gesellschaft abgeschlossene Vertrag, der in das Statut der Deutschen
Edison Gesellschaft aufgenommen wurde, hatte folgenden Wortlaut:
+Rechtsverhältnisse zu der Compagnie
Edison in Paris, sowie zu Herrn
Thomas Alva Edison und der Edison
Electric Light Company of Europe
Lim. zu New York.+
§ 35.
Die Deutsche Edison Gesellschaft für angewandte Electricität erwirbt
von der Compagnie Continentale zu Paris mit Genehmigung des Herrn
Thomas Alva Edison und der Edison Electric Light Company of Europe lim.
zu New York, unter Anwendung des Art. 209 b des Allgemeinen Deutschen
Handelsgesetzbuches das Recht der gewerblichen Ausnützung der in § 3
bezeichneten Erfindungen des Herrn Edison und der vorgedachten Electric
Light Company und zwar für das gesamte deutsche Reichsgebiet als
ausschließliches Recht, insbesondere nachbezeichnete Befugnisse:
1. Das Recht, sämtliche zu den im § 3 dieses Statuts spezialisierten
(gleichviel ob patentierten oder nicht patentierten) Edisonschen
Verfahren gehörigen Maschinen zu fabrizieren oder auch in den
Werkstätten ausländischer Edisonscher Gesellschaften fabrizieren zu
lassen, während die Herstellung in sonstigen Fabriken, so lange die
Compagnie Continentale besteht, nur mit deren Genehmigung statthaft
ist; ferner die gedachten Objekte zu beziehen und zu verkaufen;
2. das Recht, Installationen für Beleuchtungs- und
Kraftübertragungszwecke einzurichten oder die hierauf bezüglichen
Befugnisse anderen einzuräumen;
3. das Recht, die ad I und II gedachten Gegenstände selbst zu benutzen,
sowie deren Benutzung Dritten zu gestatten.
Eine andere Gewähr, als die für die gegenwärtige Existenz der Patente
wird bezüglich derselben von Herrn Edison, der Edison Electric Light
Company und der Compagnie Continentale nicht übernommen.
Das Recht der Fabrikation (ad I) erstreckt sich auch auf die bei den
elektrischen Bahnen zur Verwendung kommenden Maschinen, Apparate,
Utensilien und Materialien, nicht aber auf die Anwendung derselben.
Die Gesellschaft ist hinsichtlich ihrer gewerblichen Tätigkeit (§ 3)
und hinsichtlich der ihr vorstehend eingeräumten Rechte nur beschränkt
durch diejenigen Rechte, welche der Firma Siemens & Halske in Berlin
laut der am 13. März 1883 zwischen dieser Firma einerseits und dem
Herrn Edison und der Edison Electric Light Company, der Compagnie
Continentale sowie sonstigen Konsorten andererseits abgeschlossenen
beiden Verträge eingeräumt sind, wogegen aber auch die Rechte, welche
in den gedachten Verträgen dem Herrn Edison, der Electric Light Company
und deren Rechtsnachfolgern zugestanden sind, auf die Deutsche Edison
Gesellschaft von selbst übergehen, sofern dieselbe spätestens innerhalb
4 Wochen nach ihrer Eintragung in das Handelsregister eine schriftliche
Annahmeerklärung zu Händen der Herren Siemens & Halske abgiebt.
Als Erwerbspreis für die vorstehend beschriebenen Rechte wird an die
Compagnie Continentale zu Paris die Summe von Dreihundertfünfzigtausend
Reichsmark bar aus dem Vermögen der Gesellschaft bezahlt. Es findet
aber eine Amortisierung dieser Summe in der Weise statt, daß die
Compagnie Continentale auf die ihr im folgenden § 41 zugebilligten
Prästationen so lange verzichtet, bis dieselben den Betrag von 350000
Reichsmark erreicht haben. In dem Maße, in welchem dieser Betrag aus
dem Geschäftsbetriebe der Gesellschaft aufkommt, fließt er den Aktivis
der letzteren zu, während der Erwerbspreis der dafür gemäß Vorstehendem
erworbenen Rechte immer nur mit dem entsprechenden Minderbetrage in die
Bilanz eingestellt werden darf, bis er spätestens bei Erreichung der
vollen Summe aus den Aktivis gänzlich verschwindet.
Neben den vorstehend gedachten 350000 Reichsmark gelten auch diejenigen
Vermögensvorteile, welche der Compagnie Continentale sonst in dem
gegenwärtigen Statut eingeräumt worden sind (vergl. §§ 12 und 41), als
Äquivalente für die gemäß dem Vorstehendem und § 36 erworbenen Rechte.
Der Wert der von Herrn Edison, der Edison Electric Light Company und
der Compagnie Continentale gemäß diesem Statut (§§ 35, 36) eingeräumten
Rechte wird hiermit auf den mehrgedachten Betrag von 350000 Reichsmark
und die in vorstehendem Alinea bezeichneten Äquivalente festgesetzt.
§ 36.
Die Compagnie Continentale in Paris verpflichtet sich, der Gesellschaft
und zwar dieser ausschließlich alle einschlägigen patentierten und
nicht patentierten Erfindungen, Verbesserungen und Erfahrungen,
welche dem Herrn Edison, der Edison Electric Light Company, oder ihr
selbst für elektrische Beleuchtungen und Kraftübertragung bereits zu
Gebote stehen oder in deren Besitz Herr Edison, die Electric Light
Company oder sie selbst bis zum 15. November 1886 noch gelangen wird,
für Deutschland im ganzen Umfange der im § 35 erwähnten Verfahren
mitzuteilen, und sie in ihrem Geschäftsbetriebe für Deutschland auf
jede Art dergestalt zu unterstützen, daß sie in der Lage ist, die
Fabrikation in dem nämlichen Grade der technischen Vollkommenheit
auszuführen wie die Compagnie Continentale selbst.
Insbesondere soll die Pariser Gesellschaft verpflichtet sein, der
Gesellschaft auf deren Kosten geeignete Instrukteure zu stellen. Die
Deutsche Edison Gesellschaft ist in allen diesen Beziehungen zur
Reziprozität verpflichtet.
§ 37.
Sobald die Gesellschaft in das Gesellschaftsregister eingetragen ist,
erhält dieselbe von der Compagnie Continentale diejenigen Vollmachten
des Herrn Edison und der Light Company zu New York ausgehändigt, deren
dieselbe zur Führung etwaiger, wegen Verletzung der durch diesen
Vertrag auf sie zu übertragenden Rechte erforderlichen gerichtlichen
und außergerichtlichen Maßnahmen bedürfen wird.
Dem Herrn Edison und der Light Company wird hiermit das ihnen laut
ihres Vertrages mit der Compagnie Continentale vom 15. November 1881
gewährleistete Recht, sich an allen wegen unbefugter Nachahmung
der von ihnen patentierten Erfindungen zu führenden Prozessen
akzessorisch zu beteiligen, sowie an jedem anderen Rechtsstreit und
Verwaltungsverfahren, welcher auf Antrag der Lizenzberechtigten in Gang
gebracht werden sollte, ausdrücklich reserviert.
§ 38.
Die Deutsche Edison Gesellschaft übernimmt ihrerseits die
Verpflichtung, für den Schutz der in Rede stehenden Edison-Patente
auf ihre Kosten Sorge zu tragen, und von jeder zu ihrer Kenntnis
gelangenden Verletzung der einschlägigen Patentrechte der Compagnie
Continentale in Paris unverzüglich Mitteilung zu machen. Ist zur
Inschutznahme der gedachten Patente ein prozessualisches Einschreiten
erforderlich, so dürfen Vergleiche hierüber nur mit Genehmigung der
Compagnie Continentale abgeschlossen werden.
§ 39.
Die Compagnie Continentale ist verpflichtet, der Gesellschaft an
deren Sitz unter der Bedingung der Gegenseitigkeit das erforderliche
Aktenmaterial zu dem im § 37 gedachten Zweck jederzeit zur Verfügung zu
stellen.
§ 40.
Für den Fall der Auflösung der Gesellschaft, insbesondere für den Fall
der Liquidation fallen die derselben übertragenen Patentrechte, soweit
sie sich zu jener Zeit noch in Kraft befinden sollten, an die Compagnie
Continentale zu Paris unentgeltlich zurück.
§ 41.
Außer den in dem § 12 bestimmten Vorteilen, welche die Gesellschaft
der Compagnie Continentale eingeräumt hat, ist dieselbe verpflichtet,
an die Compagnie Continentale in Paris halbjährlich nach Abschluß der
Gesellschafts-Rechnungen folgende Prästationen, zahlbar an die Kasse
der letzteren, zu entrichten:
a) für jede durch die Deutsche Edison Gesellschaft oder deren
Lizenzberechtigte oder durch die Firma Siemens & Halske auf Grund des
im § 35 erwähnten Vertrages in Benutzung genommene oder verkaufte
Lampe, unabhängig von der Lichtstärke derselben 16⅔% des jeweiligen
Selbstkostenpreises, zu welchem die Deutsche Edison Gesellschaft ihre
Lampen fabriziert oder bei einer auswärtigen Edison Gesellschaft
entnehmen wird, keinesfalls aber mehr als 25 Pfennige pro Stück; von
dieser Abgabe sind jedoch diejenigen Lampen befreit, welche die Firma
Siemens & Halske gemäß dem vorgedachten Vertrage, sowie die Deutsche
Edison Gesellschaft selbst im Bereiche ihrer eigenen Geschäfts- und
Fabrikationsräume verwenden wird;
b) eine Abgabe für jede von der Deutschen Edison Gesellschaft oder
von der Firma Siemens & Halske auf Grund des mehrgedachten Vertrages
innerhalb des Deutschen Reiches ausgeführte Glühlampenbeleuchtung;
diese Abgabe wird entrichtet für jede in solchen Glühlampen tatsächlich
verbrauchte Maschinen-Pferdekraft gleich 75 Kilogrammeter per Sekunde.
Die Feststellung dieser in Lampen verbrauchten Pferdekraft hat nach
dem elektrischen Maßsystem zu erfolgen; für die ersten 50 hiernach bei
einer Anlage in Rechnung kommenden Pferdekräfte beläuft sich die Abgabe
auf 12½ Mark pro Pferdekraft, für jede weitere Pferdekraft auf 16
Mark; für außerordentliche Anlagen, die vorübergehend eingerichtet
werden, wird diese Abgabe nicht entrichtet. Bei Anlagen gemischter
(Glüh- und Bogenlicht-)Beleuchtung wird diese Abgabe nur für die in
den Glühlichtlampen verbrauchten Pferdekräfte bezahlt. Die Abgaben
werden fällig für die von der Gesellschaft selbst in Benutzung
genommenen resp. verkauften Lampen und Dynamomaschinen mit Ende des
jeweilig laufenden Semesters, für die von der Firma Siemens & Halske
auf Grund des mehrgedachten Vertrages, sowie von etwaigen Lizentiaten
der Gesellschaft benutzten oder verkauften Lampen und Maschinen
jedesmal alsbald nach Eingang. Die Deutsche Edison Gesellschaft wird
der Compagnie Continentale zu Paris allmonatlich eine Liste der
ihrerseits sowie seitens ihrer Lizentiaten oder der Herren Siemens &
Halske in Deutschland veräußerten zur Glühlichtbeleuchtung verwendbaren
Stromerzeugungs-Maschinen unter Angabe der näheren Details zufertigen.
Von jeder in Glühlicht verbrauchten Maschinen-Pferdekraft und von jeder
Lampe ist jedoch diese Angabe nur einmal zu leisten.
§ 42.