Edison hatte zur Verwertung seiner Patente zunächst zwei Gesellschaften

gegründet. Die Edison Electric Light Company mit dem Sitz in New York

sollte die Patente für Amerika verwerten, eine Tochtergesellschaft

gleichen Namens in London sollte Europa bearbeiten. Sie veranstaltete

die erste elektrische Ausstellung im Crystal Palace und baute die

erste elektrische Zentralstation -- oder was man damals so bezeichnete

-- in Europa. Von ihr abgezweigt wurde wieder die +Compagnie

Continentale Edison+, der die Verwertung aller Edisonschen Patente

auf dem europäischen Kontinent übertragen wurde. Sie errichtete

wieder zwei Untergesellschaften, die Société électrique Edison, die

sich mit der Ausführung privater Beleuchtungsanlagen beschäftigte,

und als Fabrikationsunternehmen die Société industrielle commerciale

Edison, die in Ivry bei Paris Maschinen und Apparate herstellte. Die

Rechtsverhältnisse waren also reichlich kompliziert, was nicht so sehr

an der Vielheit der Gesellschaften, als an der unklaren Organisation

und Kompetenzverteilung zwischen ihnen lag. Auch Rathenau hat später

in seiner industriellen und finanztechnischen Praxis das System der

Dezentralisation und Verschachtelung mit Vorliebe angewandt, aber er

beherrschte doch dieses System derart, daß er jederzeit die Zügel in

der Hand behielt. Zwischen den von ihm gegründeten Unternehmungen

waren die rechtlichen Beziehungen und Aufgaben so klar geordnet und

verteilt, daß Zweifel niemals entstehen konnten, wie dies bei den

Edisonschen Gesellschaften damals und auch weiterhin noch der Fall war.

„Edison hatte,“ so erzählt Rathenau, „seine europäischen Interessen in

die Hände von Gesellschaften gelegt, deren Ideal zum wenigsten darin

bestand, die Welt mit einem Kulturwerk zu beglücken; und so gelang

es erst nach unsäglichen Schwierigkeiten, Verträge zu vereinbaren,

die das Fundament solider deutscher Gesellschaften bilden konnten.“

Nachdem die unberechtigten Ansprüche verschiedener Gesellschaften

abgewiesen bzw. abgefunden worden waren, wurde der grundlegende

Vertrag schließlich mit der +Compagnie Continentale Edison in

Paris+ abgeschlossen. Ähnlich wie in Frankreich sollte danach auch

für Deutschland eine Fabrikationsgesellschaft und eine zweite zur

Herstellung von Zentralstationen gegründet werden. So großzügig wie

die Sache geplant war, ließ sie sich allerdings zunächst noch nicht

verwirklichen. Während der Verhandlungen hatte sich der finanzielle

Himmel infolge einer von Paris ausgehenden Krisis umwölkt. Der etwas

gewaltsame Industrialismus, mit dem Frankreich über die Schlappe von

1870/71 hinwegzukommen hoffte, hatte zu einem Rückschlag geführt,

und die englische Elektrizitätskrise, die aus einer Überspannung im

Gründerwesen auf dem Gebiete der Kabeltelegraphie entstanden war,

trug dazu bei, daß man gerade Neugründungen auf dem Gebiete der

Elektrizitätsindustrie damals mit Zurückhaltung begegnete. Rathenau

ließ sich von dem einmal gewählten Wege auch durch dieses Hemmnis

nicht abbringen. Er suchte in Berlin in den maßgebenden Bankkreisen

Unterstützung für sein Projekt zu finden. Er besuchte Bleichröder

und andere führende Finanzgrößen. Ohne Erfolg. Die „Großen“ auf dem

Gebiete des Kapitals hielten sich kühl zurück. Schließlich lernte

Rathenau bei einem Besuch seiner Mutter in Bad Langenschwalbach

+Ludwig von Kaufmann+, den Schwiegersohn Jacob Landaus und

Mitinhaber des Bankhauses +Jacob Landau+ kennen. Es gelang ihm,

diesen für die Idee zu interessieren. Es war in verschiedenen Berliner

Unterredungen, die sich an dieses Langenschwalbacher Zusammentreffen

knüpften, vereinbart worden, ein Bankenkonsortium zu bilden, das die

neue Gesellschaft errichten und mit Geld ausstatten sollte. Infolge der

finanziellen Krise kamen die Verhandlungen zunächst ins Stocken. Das

Bankenkonsortium hatte die Geldmittel natürlich nur +vorstrecken+

wollen, und zwar angesichts seiner nicht sehr starken eigenen

Kapitalskraft, nur für kurze Zeit. Jahrelange Vorschüsse, wie sie

die finanziellen Trustunternehmungen gewährten, die Rathenau später

für derartige Zwecke gegründet hatte, konnten und wollten Rathenaus

Geldgeber dem Ingenieur, dessen Enthusiasmus die einzige Garantie

war, die er bieten konnte, nicht anvertrauen. Man hatte daher von

vornherein geplant, das zur Gründung erforderliche Geld sofort durch

Ausgabe der Aktien an das Publikum aufzubringen. Als dies unmöglich

wurde, verzichtete man auf die sofortige Ausführung des Planes.

Rathenau sorgte indessen dafür, daß die einmal angeknüpften Beziehungen

zwischen ihm und der Bankengruppe nicht völlig abgebrochen wurden. Er

komplizierte die Situation, schon damals sein leidenschaftlich vorwärts

drängendes Temperament durch realpolitische Erwägungen zügelnd,

nicht dadurch, daß er die Bedingung „Alles oder nichts“ stellte. Er

schlug ein Kompromiß vor, das den Mittelweg zwischen völliger Aufgabe

und unbestimmter Vertagung des Projekts darstellte. Es sollte eine

+Studiengesellschaft+ mit dem geringen Kapital von 250000 Mark

gegründet werden. Diese sollte die Arbeit unverzüglich aufnehmen

und Rathenau war überzeugt, daß sie den praktischen Wert der neuen

Beleuchtung einwandfrei dartun würde. Geschah dies aber, so war die

Gründung eines größeren Unternehmens später wesentlich leichter, als

wenn wiederum ganz neue Verhandlungen hätten angeknüpft und neue

Vorbedingungen hätten geschaffen werden müssen. Es war also auf diesem

Wege manches zu gewinnen, und wenig zu verlieren.

Die Studiengesellschaft trat denn auch bald auf Grund der deutschen

Edisonpatente ins Leben. Die drei Patentansprüche des ersten und

grundlegenden Patentes lauteten folgendermaßen:

1. Eine elektrische Lampe, die durch Weißglühen Licht gibt, und in der

Hauptsache aus Kohlefasern von großem Widerstand besteht, hergestellt

und mit den metallischen Drähten verbunden, wie beschrieben.

2. Ein Faden oder Streifen aus Kohlefasern, welche in solcher Weise

in Spiralform gewunden ist, daß nur ein Teil der Oberfläche dieses

Kohlenleiters (ca. 5 mm) Licht ausstrahlt.

3. Die Platindrähte wie beschrieben an dem Kohlenfaden zu befestigen

und das Ganze in einem geschlossenen Gefäß zu karbonisieren.

(Der Widerstand ist je nach der Menge des abgelagerten Lampenrusses

klein oder groß herstellbar.)

Die Studiengesellschaft verfolgte den doppelten Zweck, praktische

Erfahrungen für die Glühlampentechnik zu sammeln, und das Publikum

mit dem neuen Licht bekannt zu machen. Ein paar kleinere Anlagen

wurden für den Berliner Börsencourier und das Böhmische Brauhaus

geschaffen. Dann wandte man sich etwas größeren Aufgaben zu. Der

Unionklub in der Schadowstraße und die benachbarte Ressource von

1794 erteilten den Auftrag zur Ausführung von Musteranlagen. Die

Ressource veranstaltete zur Feier der gelungenen Beleuchtung ein

Bankett, das so etwas wie ein gesellschaftliches Ereignis für Berlin

darstellte. Gerade während Hugo Pringsheim in einer schwungvollen Rede

das neue Licht und den Schöpfer der Anlage, Emil Rathenau, feierte,

verdüsterte sich allmählich, wie Rathenau später ausplauderte, das

Licht und der diensthabende Ingenieur meldete mit schreckensbleichem

Gesicht, daß er die Anlage nicht halten könne. In der gehobenen

Festesstimmung bemerkte niemand das Verschwinden des Ehrengastes, der

im Gesellschaftsanzuge die persönliche Führung der Anlage bis zum

Morgen übernahm, und mit zwei Ingenieuren durch eifriges Kühlen der

Lager mit dem für die Sektkühler bestimmten Eis den Betrieb aufrecht

erhielt. Ein Verlöschen des Lichts an dieser sichtbaren Stelle wäre

ein harter Schlag für das Schicksal der elektrischen Beleuchtung

geworden und noch ein stärkerer für das Schicksal des in der Gründung

befindlichen Unternehmens, dessen Aktien in kurzer Zeit herausgebracht

werden sollten. Das Gelingen wirkte dagegen wie eine besonders wirksame

Propaganda. Weitere Privatanlagen entstanden bald in Berlin. Auch

eine Straßenbeleuchtung wurde versucht und zwar in der Wilhelmstraße

zwischen den Linden und der Leipzigerstraße. Die Wirkung war zumal bei

dem am Eröffnungstage herrschenden Schneefall eindrucksvoll. Trotzdem

ist das intimere Glühlicht in der Folgezeit bei Straßenbeleuchtungen

hinter dem lichtstarken Bogenlicht stets zurückgetreten. In München,

wo der Ingenieur Oscar von +Miller+ im Jahre 1882 die erste

deutsche Elektrizitätsausstellung veranstaltet hatte, von dem größten

Teil der Aussteller aber im Stich gelassen worden war, sprang die

Studiengesellschaft entschlossen ein. Sie übernahm fast die ganze

Versorgung des als Ausstellungsgebäude dienenden Kristallpalastes

mit Elektrizität. Unter ihren Vorführungen erregte besonders die

Beleuchtung eines zu diesem Zwecke errichteten kleinen Theaters, in

dem Balletts aufgeführt wurden, Bewunderung nicht nur beim Publikum,

sondern auch bei Fachleuten. Namentlich faszinierte sie den Intendanten

der Kgl. Schauspiele in München so, daß er sogleich einen Vertrag über

die Einrichtung der elektrischen Beleuchtung des Residenztheaters, der

kleineren der beiden Königlichen Bühnen Münchens, die zur Aufführung

von Schauspielen und Spielopern diente, abschloß. Die Grundlage dieses

Vertrages war, daß die Deutsche Edison Gesellschaft das ganze Risiko

des Gelingens oder Mißlingens auf sich nehmen mußte.

Oscar v. Miller hatte Rathenau die tatkräftige Hilfe bei der Rettung

der gefährdeten Ausstellung nicht vergessen. Rathenau hinwiederum

hatte in dem Münchener Ingenieur einen für die Sache der Elektrizität

begeisterten, durch Tatkraft und Wagemut ausgezeichneten Mann

gefunden, der ihm als Mitarbeiter bei seinem Unternehmen wie kein

anderer geeignet erschien. Er bewog ihn daher, in die Deutsche

Edison Gesellschaft als Mitdirektor einzutreten, als diese -- durch

die bisherigen technischen und propagandistischen Erfolge der

Studiengesellschaft gut vorbereitet -- am 19. April 1883 mit einem

Aktienkapital von 5 Millionen Mark gegründet und am 5. Mai desselben

Jahres in das Handelsregister eingetragen wurde. Das Bankenkonsortium,

das Emil Rathenau zwei Jahre vorher zusammengebracht hatte, hielt

ihm trotz mancher Zweifel und Meinungsverschiedenheiten, die sich

inzwischen eingestellt hatten, die Treue. Es war ihm sogar, als es an

die endgültige Konstituierung des Unternehmens ging, gelungen, eine

Erweiterung dieses Konsortiums herbeizuführen, das ursprünglich aus

den Firmen Jacob Landau in Berlin, Gebr. Sulzbach in Frankfurt a.

M. und der Nationalbank für Deutschland in Berlin bestanden hatte.

Einen Überblick über seine Mitglieder gibt der erste Aufsichtsrat der

Neuen Edison Gesellschaft, der sich aus folgenden Persönlichkeiten

zusammensetzte:

Bankier Rudolph Sulzbach in Firma Gebrüder Sulzbach in Frankfurt a.

M., Vorsitzender.

Ludwig von Kaufmann, in Firma Jacob Landau in Berlin,

Stellvertretender Vorsitzender.

J. F. Bailey, Administrateur délegué der Compagnie Continentale

Edison in Paris.

Bankier Edmund Becker, in Firma Becker & Co. in Leipzig.

Rechtsanwalt Robert Esser II in Köln.

Kommerzienrat Paul Gaspard Friedenthal in Breslau, in Firma

Breslauer Discontobank Friedenthal & Co.

Stadtrichter Julius Friedenthal in Breslau, Direktor der Breslauer

Wechslerbank.

Bankier Moritz Guggenheimer, in Firma Guggenheimer & Co. in München.

Bankier Hermann Köhler, Disponent der Firma Gebrüder Sulzbach in

Frankfurt a. M.

Konsul Dr. Kunheim, in Firma Kunheim & Co. in Berlin.

Bankier Hugo Landau, in Firma Jacob Landau in Berlin.

Assessor a. D. Dr. Hermann Löwenfeld, Direktor der Nationalbank für

Deutschland in Berlin.

Bankier Carl Schlesinger-Trier, in Firma C. Schlesinger, Trier &

Co. in Berlin.

Kommerzienrat Wilhelm Wolf in Berlin.

Es war also für ein Unternehmen von mäßigem Umfang ein ziemlich

mitgliederreiches Kollegium, das im ganzen 14 Köpfe umfaßte. Darin lag

insofern eine gewisse Absicht, als man einmal durch einen stattlichen

Aufsichtsrat mit Namen von gutem Klang eine gewisse werbende Wirkung

auf die Öffentlichkeit und die für eine Aktienbeteiligung in Betracht

kommende Kapitalistenwelt erzielen wollte. Ferner hielten es aber

auch die hauptsächlich beteiligten Bankfirmen Jacob Landau und Gebr.

Sulzbach für notwendig, sich im Aufsichtsrat doppelt vertreten zu

lassen, einmal um sich bei den Abstimmungen des Kollegiums den ihnen

gebührenden Einfluß zu sichern, andererseits aber auch, um eine

möglichst weitgehende Kontrolltätigkeit ausüben zu können. Da der große

Aufsichtsrat für eine intensive Beteiligung an den innergeschäftlichen

Dingen nicht geeignet war, zweigte man von ihm einen aus 5 Mitgliedern

bestehenden +Arbeitsausschuß+ ab, der die Aufgabe hatte, der

Direktion bei der Führung der Geschäfte zur Seite zu stehen und wohl

auch auf die Finger zu sehen. Man war wohl von der Lebenskräftigkeit

der Rathenauschen Idee durchaus überzeugt, man schätzte die Energie und

die Tüchtigkeit des Direktors auch sehr hoch ein, aber man hielt ihn

für zu schlau und zu eigenwillig, um sich ihm rückhaltlos anvertrauen

zu können. Es zeigte sich schon hier, und es hat sich in den ersten

Jahren der Edison Gesellschaft wiederholt gezeigt, daß das Genie Emil

Rathenaus mit dem Kritizismus und dem gelegentlichen Mißtrauen einer

kleingeistigen Umgebung manchmal recht schwer zu kämpfen hatte. Von

einem großzügigen Verständnis für seine aufs Ganze gerichtete Art und

seine hochfliegenden Pläne, das ihm später sein Aufsichtsrat stets

entgegenbrachte, war anfänglich noch wenig zu spüren. Man glaubte

ihn, in dem man noch immer etwas vom Projektemacher witterte, fest an

der Kandare halten zu müssen, und wenn er seinen Willen schließlich

auch stets zur Geltung zu bringen wußte, so genügte in den Zeiten,

in denen seine Autorität noch nicht über allen Zweifel gefestigt

war, doch häufig nicht sein einfaches Wort, um überall Vertrauen zu

finden, sondern es waren manchmal laute und stille Kämpfe nötig, zu

deren Durchführung es seiner ganzen Zähigkeit bedurfte. Zur Erledigung

der kaufmännischen Geschäfte, zum Teil wohl auch zur Überwachung

seiner Geschäftsleitung im inneren Betriebe war ihm als Helfer

Felix +Deutsch+, der bis dahin in dem der Firma Jacob Landau

nahestehenden Strontianitkonsortium und in deren Zuckerinteressen sich

bewährt hatte, beigegeben worden. Deutsch hat, ohne daß er darum je

nötig hatte, das Vertrauen seiner Auftraggeber zu enttäuschen, doch

vom ersten Augenblick an seine Aufgabe so aufgefaßt, daß er mit ihr

vornehmlich dem Unternehmen, in dessen Dienste er trat, förderlich

war und förderlich sein wollte. Er hat die überragende Bedeutung Emil

Rathenaus wie seine moralische Zuverlässigkeit keinen Augenblick

verkannt, hat sich redlich Mühe gegeben, einen Standpunkt zu gewinnen,

der dem des genialen Mannes ebenbürtig war und es ist ihm sowohl als

Helfer und Mitarbeiter Rathenaus, wie später auch schöpferisch in dem

ihm ziemlich selbständig überlassenen Kreis der Absatz-Organisation

gelungen, eine des Meisters würdige Arbeit zu leisten.

Sechstes Kapitel

Die Deutsche Edison Gesellschaft

Als die Deutsche Edison Gesellschaft gegründet wurde, verfügte sie

keineswegs über eine starke und gefestigte Position. Was ihr an

Kapitalmacht zur Seite stand, um ihr über die schwierigen Anfänge

hinwegzuhelfen, war trotz mancher gut angesehener Namen, die im

Bankenkonsortium vertreten waren, nicht eben hervorragend und geeignet,

die junge Gesellschaft gegen die Fährnisse der Konjunkturen und die

Bedrohungen durch eine übermächtige Konkurrenz sicherzustellen.

Von den damals führenden Großbanken war keine an der Gesellschaft

beteiligt. Die Nationalbank für Deutschland, die selbst erst im

Jahre 1881 gegründet worden war, verfügte über ein Kapital von 40

Millionen Mark, das aber nur zur Hälfte eingezahlt war, und hatte in

den folgenden Jahren mit eigenen Schwierigkeiten genug zu tun. Sie wie

auch die Breslauer Diskontobank, die gleichfalls in der Bankengruppe

vertreten war, stand unter Landauschem Einfluß. Diese Aktienbanken

waren also höchstens als Ableger des Bankierkonsortiums, nicht als

weitere unabhängige Finanzquellen zu betrachten und konnten einem

jungen industriellen Unternehmen jedenfalls keinen sonderlichen

Rückhalt geben. Viel Spielraum zum Experimentieren stand Emil Rathenau

also nicht zur Verfügung. Er mußte schnell vorwärtskommen und die

Tragfähigkeit seiner Schöpfung beweisen. In der II. Etage des Hauses

Leipziger Str. 94, in der Rathenau und Deutsch mit einem Buchhalter und

einer Schreibmaschine ihr Heim aufgeschlagen hatten, wurde denn auch

mit Hochdruck gearbeitet. Aber nicht nur zu arbeiten galt es, sondern

auch zu paktieren und zu diplomatisieren. Zuerst mußten die Verträge

mit der Pariser Edison Gruppe einer Revision unterzogen werden, denn

es hatte sich erwiesen, daß sie in der Form, wie sie im Jahre 1881

vereinbart worden waren, nicht aufrechterhalten werden konnten. Der

Plan, neben der Fabrikationsgesellschaft eine besondere Gesellschaft

für den Bau von Zentralen zu gründen, wurde fallen gelassen, da

Zweifel bestanden, ob eine solche in nächster Zeit auf genügende

Aufträge würde rechnen können. Man wollte nicht Kapital in einer

besonderen Gesellschaft festlegen, um es etwa nachher brach liegen

zu lassen. Es wurde vielmehr der Fabrikationsgesellschaft auch das

Baugeschäft übertragen; dafür wurde sie mit einem erhöhten Kapital von

5 Millionen Mark statt dem ursprünglich in Aussicht genommenen von 2

Millionen Mark ausgestattet. Durch diese Art der Finanzierung war ein

freieres Disponieren über die zur Verfügung stehenden Gesamtkapitalien

ermöglicht. Die französische Edison-Gesellschaft beteiligte sich mit

Aktienkapital nicht an dem deutschen Unternehmen. Dagegen erhielt

sie 1500 Genußscheine. Weitere 1000 Genußscheine wurden den ersten

Zeichnern des Aktienkapitals ausgefolgt. Die Inhaber der 2500

Genußscheine hatten Anspruch auf 35% des nach Zahlung einer Dividende

von 6% verbleibenden Gewinnüberschusses. Der mit der französischen

Gesellschaft abgeschlossene Vertrag, der in das Statut der Deutschen

Edison Gesellschaft aufgenommen wurde, hatte folgenden Wortlaut:

+Rechtsverhältnisse zu der Compagnie

Edison in Paris, sowie zu Herrn

Thomas Alva Edison und der Edison

Electric Light Company of Europe

Lim. zu New York.+

§ 35.

Die Deutsche Edison Gesellschaft für angewandte Electricität erwirbt

von der Compagnie Continentale zu Paris mit Genehmigung des Herrn

Thomas Alva Edison und der Edison Electric Light Company of Europe lim.

zu New York, unter Anwendung des Art. 209 b des Allgemeinen Deutschen

Handelsgesetzbuches das Recht der gewerblichen Ausnützung der in § 3

bezeichneten Erfindungen des Herrn Edison und der vorgedachten Electric

Light Company und zwar für das gesamte deutsche Reichsgebiet als

ausschließliches Recht, insbesondere nachbezeichnete Befugnisse:

1. Das Recht, sämtliche zu den im § 3 dieses Statuts spezialisierten

(gleichviel ob patentierten oder nicht patentierten) Edisonschen

Verfahren gehörigen Maschinen zu fabrizieren oder auch in den

Werkstätten ausländischer Edisonscher Gesellschaften fabrizieren zu

lassen, während die Herstellung in sonstigen Fabriken, so lange die

Compagnie Continentale besteht, nur mit deren Genehmigung statthaft

ist; ferner die gedachten Objekte zu beziehen und zu verkaufen;

2. das Recht, Installationen für Beleuchtungs- und

Kraftübertragungszwecke einzurichten oder die hierauf bezüglichen

Befugnisse anderen einzuräumen;

3. das Recht, die ad I und II gedachten Gegenstände selbst zu benutzen,

sowie deren Benutzung Dritten zu gestatten.

Eine andere Gewähr, als die für die gegenwärtige Existenz der Patente

wird bezüglich derselben von Herrn Edison, der Edison Electric Light

Company und der Compagnie Continentale nicht übernommen.

Das Recht der Fabrikation (ad I) erstreckt sich auch auf die bei den

elektrischen Bahnen zur Verwendung kommenden Maschinen, Apparate,

Utensilien und Materialien, nicht aber auf die Anwendung derselben.

Die Gesellschaft ist hinsichtlich ihrer gewerblichen Tätigkeit (§ 3)

und hinsichtlich der ihr vorstehend eingeräumten Rechte nur beschränkt

durch diejenigen Rechte, welche der Firma Siemens & Halske in Berlin

laut der am 13. März 1883 zwischen dieser Firma einerseits und dem

Herrn Edison und der Edison Electric Light Company, der Compagnie

Continentale sowie sonstigen Konsorten andererseits abgeschlossenen

beiden Verträge eingeräumt sind, wogegen aber auch die Rechte, welche

in den gedachten Verträgen dem Herrn Edison, der Electric Light Company

und deren Rechtsnachfolgern zugestanden sind, auf die Deutsche Edison

Gesellschaft von selbst übergehen, sofern dieselbe spätestens innerhalb

4 Wochen nach ihrer Eintragung in das Handelsregister eine schriftliche

Annahmeerklärung zu Händen der Herren Siemens & Halske abgiebt.

Als Erwerbspreis für die vorstehend beschriebenen Rechte wird an die

Compagnie Continentale zu Paris die Summe von Dreihundertfünfzigtausend

Reichsmark bar aus dem Vermögen der Gesellschaft bezahlt. Es findet

aber eine Amortisierung dieser Summe in der Weise statt, daß die

Compagnie Continentale auf die ihr im folgenden § 41 zugebilligten

Prästationen so lange verzichtet, bis dieselben den Betrag von 350000

Reichsmark erreicht haben. In dem Maße, in welchem dieser Betrag aus

dem Geschäftsbetriebe der Gesellschaft aufkommt, fließt er den Aktivis

der letzteren zu, während der Erwerbspreis der dafür gemäß Vorstehendem

erworbenen Rechte immer nur mit dem entsprechenden Minderbetrage in die

Bilanz eingestellt werden darf, bis er spätestens bei Erreichung der

vollen Summe aus den Aktivis gänzlich verschwindet.

Neben den vorstehend gedachten 350000 Reichsmark gelten auch diejenigen

Vermögensvorteile, welche der Compagnie Continentale sonst in dem

gegenwärtigen Statut eingeräumt worden sind (vergl. §§ 12 und 41), als

Äquivalente für die gemäß dem Vorstehendem und § 36 erworbenen Rechte.

Der Wert der von Herrn Edison, der Edison Electric Light Company und

der Compagnie Continentale gemäß diesem Statut (§§ 35, 36) eingeräumten

Rechte wird hiermit auf den mehrgedachten Betrag von 350000 Reichsmark

und die in vorstehendem Alinea bezeichneten Äquivalente festgesetzt.

§ 36.

Die Compagnie Continentale in Paris verpflichtet sich, der Gesellschaft

und zwar dieser ausschließlich alle einschlägigen patentierten und

nicht patentierten Erfindungen, Verbesserungen und Erfahrungen,

welche dem Herrn Edison, der Edison Electric Light Company, oder ihr

selbst für elektrische Beleuchtungen und Kraftübertragung bereits zu

Gebote stehen oder in deren Besitz Herr Edison, die Electric Light

Company oder sie selbst bis zum 15. November 1886 noch gelangen wird,

für Deutschland im ganzen Umfange der im § 35 erwähnten Verfahren

mitzuteilen, und sie in ihrem Geschäftsbetriebe für Deutschland auf

jede Art dergestalt zu unterstützen, daß sie in der Lage ist, die

Fabrikation in dem nämlichen Grade der technischen Vollkommenheit

auszuführen wie die Compagnie Continentale selbst.

Insbesondere soll die Pariser Gesellschaft verpflichtet sein, der

Gesellschaft auf deren Kosten geeignete Instrukteure zu stellen. Die

Deutsche Edison Gesellschaft ist in allen diesen Beziehungen zur

Reziprozität verpflichtet.

§ 37.

Sobald die Gesellschaft in das Gesellschaftsregister eingetragen ist,

erhält dieselbe von der Compagnie Continentale diejenigen Vollmachten

des Herrn Edison und der Light Company zu New York ausgehändigt, deren

dieselbe zur Führung etwaiger, wegen Verletzung der durch diesen

Vertrag auf sie zu übertragenden Rechte erforderlichen gerichtlichen

und außergerichtlichen Maßnahmen bedürfen wird.

Dem Herrn Edison und der Light Company wird hiermit das ihnen laut

ihres Vertrages mit der Compagnie Continentale vom 15. November 1881

gewährleistete Recht, sich an allen wegen unbefugter Nachahmung

der von ihnen patentierten Erfindungen zu führenden Prozessen

akzessorisch zu beteiligen, sowie an jedem anderen Rechtsstreit und

Verwaltungsverfahren, welcher auf Antrag der Lizenzberechtigten in Gang

gebracht werden sollte, ausdrücklich reserviert.

§ 38.

Die Deutsche Edison Gesellschaft übernimmt ihrerseits die

Verpflichtung, für den Schutz der in Rede stehenden Edison-Patente

auf ihre Kosten Sorge zu tragen, und von jeder zu ihrer Kenntnis

gelangenden Verletzung der einschlägigen Patentrechte der Compagnie

Continentale in Paris unverzüglich Mitteilung zu machen. Ist zur

Inschutznahme der gedachten Patente ein prozessualisches Einschreiten

erforderlich, so dürfen Vergleiche hierüber nur mit Genehmigung der

Compagnie Continentale abgeschlossen werden.

§ 39.

Die Compagnie Continentale ist verpflichtet, der Gesellschaft an

deren Sitz unter der Bedingung der Gegenseitigkeit das erforderliche

Aktenmaterial zu dem im § 37 gedachten Zweck jederzeit zur Verfügung zu

stellen.

§ 40.

Für den Fall der Auflösung der Gesellschaft, insbesondere für den Fall

der Liquidation fallen die derselben übertragenen Patentrechte, soweit

sie sich zu jener Zeit noch in Kraft befinden sollten, an die Compagnie

Continentale zu Paris unentgeltlich zurück.

§ 41.

Außer den in dem § 12 bestimmten Vorteilen, welche die Gesellschaft

der Compagnie Continentale eingeräumt hat, ist dieselbe verpflichtet,

an die Compagnie Continentale in Paris halbjährlich nach Abschluß der

Gesellschafts-Rechnungen folgende Prästationen, zahlbar an die Kasse

der letzteren, zu entrichten:

a) für jede durch die Deutsche Edison Gesellschaft oder deren

Lizenzberechtigte oder durch die Firma Siemens & Halske auf Grund des

im § 35 erwähnten Vertrages in Benutzung genommene oder verkaufte

Lampe, unabhängig von der Lichtstärke derselben 16⅔% des jeweiligen

Selbstkostenpreises, zu welchem die Deutsche Edison Gesellschaft ihre

Lampen fabriziert oder bei einer auswärtigen Edison Gesellschaft

entnehmen wird, keinesfalls aber mehr als 25 Pfennige pro Stück; von

dieser Abgabe sind jedoch diejenigen Lampen befreit, welche die Firma

Siemens & Halske gemäß dem vorgedachten Vertrage, sowie die Deutsche

Edison Gesellschaft selbst im Bereiche ihrer eigenen Geschäfts- und

Fabrikationsräume verwenden wird;

b) eine Abgabe für jede von der Deutschen Edison Gesellschaft oder

von der Firma Siemens & Halske auf Grund des mehrgedachten Vertrages

innerhalb des Deutschen Reiches ausgeführte Glühlampenbeleuchtung;

diese Abgabe wird entrichtet für jede in solchen Glühlampen tatsächlich

verbrauchte Maschinen-Pferdekraft gleich 75 Kilogrammeter per Sekunde.

Die Feststellung dieser in Lampen verbrauchten Pferdekraft hat nach

dem elektrischen Maßsystem zu erfolgen; für die ersten 50 hiernach bei

einer Anlage in Rechnung kommenden Pferdekräfte beläuft sich die Abgabe

auf 12½ Mark pro Pferdekraft, für jede weitere Pferdekraft auf 16

Mark; für außerordentliche Anlagen, die vorübergehend eingerichtet

werden, wird diese Abgabe nicht entrichtet. Bei Anlagen gemischter

(Glüh- und Bogenlicht-)Beleuchtung wird diese Abgabe nur für die in

den Glühlichtlampen verbrauchten Pferdekräfte bezahlt. Die Abgaben

werden fällig für die von der Gesellschaft selbst in Benutzung

genommenen resp. verkauften Lampen und Dynamomaschinen mit Ende des

jeweilig laufenden Semesters, für die von der Firma Siemens & Halske

auf Grund des mehrgedachten Vertrages, sowie von etwaigen Lizentiaten

der Gesellschaft benutzten oder verkauften Lampen und Maschinen

jedesmal alsbald nach Eingang. Die Deutsche Edison Gesellschaft wird

der Compagnie Continentale zu Paris allmonatlich eine Liste der

ihrerseits sowie seitens ihrer Lizentiaten oder der Herren Siemens &

Halske in Deutschland veräußerten zur Glühlichtbeleuchtung verwendbaren

Stromerzeugungs-Maschinen unter Angabe der näheren Details zufertigen.

Von jeder in Glühlicht verbrauchten Maschinen-Pferdekraft und von jeder

Lampe ist jedoch diese Angabe nur einmal zu leisten.

§ 42.

Emil Rathenau und das elektrische Zeitalter · 第 10 / 41 段