„Ich habe den Bericht durch einen Mittelsmann an Kriminalwachtmeister

Helmka überbringen lassen.“

Vorsitzender:

„Bei der Garde-Kavallerie-Schützendivision?“

Toifl:

„Ich glaube. Durch Helmka kam das Schreiben an Kriminalkommissar Dr.

Riemann, der mich später auch vernommen hat.“

Vorsitzender:

„Haben Sie sonst noch Angaben über den Fall Blau?“

Toifl:

„Nein.“

Vorsitzender:

„Sie haben hier einiges erzählt, was Sie in der Voruntersuchung

verschwiegen haben; warum taten Sie das?“

Toifl:

„Ich hatte von meiner vorgesetzten Stelle nur den Auftrag, auf den Mord

hinzuweisen, nicht aber den, ihn aufzuklären. Infolgedessen habe ich

damals auch nur einen Hinweis gegeben.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Wer war Ihre vorgesetzte Stelle?“

Toifl:

„Darauf _verweigere ich die Antwort_.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Wir werden davon noch sprechen. Warum wollte Ihre vorgesetzte Stelle

nur Hinweise?“

Toifl:

„Das weiß ich nicht.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Sie hatten also bestimmten Auftrag, nur mitzuteilen, daß Blau von

Kommunisten ermordet wurde?“

Toifl:

„Ja.“

Kriminalkommissar Dr. Riemann gibt Auskunft über die Vernehmung des

Toifl und vermutet, daß dieser aus Angst seine genauere Kenntnis

verschwiegen habe.

Toifl:

„Das stimmt. Wenn ich mehr ausgesagt hätte, hätte ich befürchten müssen,

mein Leben zu gefährden.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Diese Befürchtung ist doch hinfällig, da Sie Ihre Angaben anonym

gemacht haben.“

Toifl:

„Man hätte trotzdem die Quelle erraten können.“

Vorsitzender:

„Angeklagter Fichtmann, was sagen Sie zu den Bekundungen des Toifl?“

Angeklagter Max Fichtmann:

„Ich erkläre, daß alles, was er gesagt hat, blanker Schwindel ist.

Ferner, daß Toifl am Sonnabend, dem 2. August, überhaupt nicht in meinem

Lokal gewesen ist.“

R.-A. Dr. S. Weinberg zu Toifl:

„Haben Sie vom Oberleutnant Grafen Westarp den Auftrag erhalten,

bestimmte unbequeme Leute zu beseitigen?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie diesen oder einen inhaltähnlichen Auftrag des Grafen Westarp

vielleicht durch Vermittlung des Kaufmanns Grabant bekommen?“

Toifl:

„Darüber _verweigere ich die Aussage_.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie irgendwelche Aufträge von einem Hauptmann von Ledebur

bekommen?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Sie können das beeiden?“

Toifl _schweigt_.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ich werde Zeugen für die in Frage gestellten Tatsachen erbringen. –

Haben Sie ferner Formeln zu kommunistisch-terroristischen Eiden mit der

Schreibmaschine geschrieben und in 15-20 Exemplaren an Kommunisten

verteilt?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie hierbei auch in keiner Weise mitgewirkt?“

Toifl:

„Wenn ich es habe, dann auf Befehl von Fascheck.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Dieser Ihr Auftraggeber Fascheck ist wohl derselbe, der Ihnen

Mitteilungen über den Fall Blau machte?“

Toifl:

„Ja.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Und der ist heute wohl nicht aufzufinden?“

Toifl:

„Das weiß ich nicht.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Sie haben doch selbst auf solche Eidesformeln schwören lassen?“

Toifl:

„Nein.“

Vorsitzender:

„Diese Frage hat aber doch mit der Ermordung des Blau so gut wie nichts

zu tun!“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ich stelle diese Fragen, um zu beweisen, daß die auch in der

Anklageschrift genannten T-Gruppen und Mörderzentralen nichts weiter

sind als Ausgeburten einer Spitzelphantasie. – Also, Zeuge, besinnen Sie

sich noch einmal!“

Toifl:

„Ich gebe zu, daß ich gelegentlich die Ablegung eines solchen Eides

gefordert habe.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie versucht, den aufgelösten roten Soldatenbund neu zu gründen?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Aber vielleicht haben Sie dabei mitgewirkt?“

Toifl:

„Das ist möglich.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Es ist seltsam, daß der Zeuge sich immer erst besinnen muß, ehe er sich

erinnert; dazu braucht es eine zweite Frage. Ich glaube, wenn sich der

Zeuge länger besinnen könnte, er möchte uns noch viel mehr erzählen! –

Haben Sie jemals zu Gewaltakten, Mordtaten, Plünderungen aufgefordert?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie dazu aufgefordert, die Polizeiagentin Schröder-Mahnke zu

ermorden?“

Staatsanwalt:

„Ich mache darauf aufmerksam, daß der Zeuge auf diese Frage die Antwort

verweigern kann.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Statt daß der Herr Staatsanwalt beiträgt, derartige Kapitalverbrechen

aufzuklären, verhindert er die Beantwortung darauf hingehender Fragen.“

Staatsanwalt:

„Es ist meine Pflicht, den Zeugen in Schutz zu nehmen, wenn er von der

Verteidigung terrorisiert wird.“

Der Vorsitzende greift ein und bittet, die Leitung der Verhandlung ihm

zu überlassen; er habe allerdings nicht feststellen können, daß der

Zeuge terrorisiert werde. R.-A. Dr. S. Weinberg wiederholt seine Frage.

Toifl _verweigert die Aussage_.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie innerhalb der kommunistischen Partei versucht oder

aufgefordert, eine sogenannte militär-polizeiliche Abteilung zu

gründen?“

Toifl gibt dies nach einigen Umschweifen zu.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie dazu aufgefordert: Druckereien zu überfallen und mit

vorgehaltenen Waffen den Druck von Flugblättern zu erzwingen, deren Text

Sie mitbrachten?“

Toifl:

„Ich habe einen solchen Befehl nicht erteilt; aber es ist möglich, daß

ich ihn weitergegeben habe.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie einen solchen Auftrag von Ihren Vorgesetzten, etwa von

Hauptmann von Ledebur oder dem Oberleutnant Graf Westarp erhalten?“

Toifl _verweigert die Aussage_.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie eine Liste aufgestellt mit Namen von Spitzeln, die ermordet

werden sollten?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie mit anderen Raubzüge unternommen und dazu Uniformen,

Stahlhelme und Waffen der Reichswehr geliefert?“

Toifl:

„Darüber _verweigere ich die Aussage_.“

Vorsitzender, gleichzeitig:

„Fragen, die sich auf den Fall Orlowsky beziehen, bitte ich zu

unterlassen, da dieser Fall hier nicht zur Verhandlung steht und

erledigt ist.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Jawohl, der Fall ist erledigt! Fichtmann ist verurteilt, aber der

Anführer Toifl steht hier und ist frei!“

Vorsitzender:

„Zeuge, beantworten Sie also die Frage; Sie haben ein Recht zur

Verweigerung nur, wenn Sie sich durch Ihre Antwort einer strafbaren

Handlung beschuldigten.“

Toifl:

„_Ich verweigere die Antwort_ auf diese und alle weiteren Fragen, die

sich auf den Fall Orlowsky beziehen.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Haben Sie für die Ausführung oder Übermittlung der Ihnen durch Westarp

und von Ledebur erteilten Aufträge Geld erhalten?“

Toifl _verweigert die Aussage_.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Hat Ihnen Ihre vorgesetzte Behörde gestattet, in Ausführung der

Aufträge geraubtes Geld zu behalten?“

Toifl _verweigert die Aussage_.

Vorsitzender:

„Fürchten Sie, durch Beantwortung sich einer strafbaren Handlung zu

bezichtigen?“

Toifl:

„Jawohl.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Das genügt mir. – Haben Sie im August vergangenen Jahres unter dem

Vorwand, bolschewistisches Propagandamaterial zu beschlagnahmen, 4000 M.

geraubt und dafür eine Quittung ausgestellt?“

Toifl:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Sie können das beeiden?“

Toifl:

„Wenn ich es getan hätte, hätte ich meine vorgesetzte Behörde davon in

Kenntnis gesetzt.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ich könnte den Beweis dafür antreten; aber, um die Verhandlung nicht in

die Länge zu ziehen, würde ich mich begnügen, wenn Sie die Aussage

verweigern, weil Sie befürchten, sich einer strafbaren Handlung zu

bezichtigen.“

Toifl:

„_Ich verweigere die Aussage._“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Das genügt mir.“

R.-A. Th. Liebknecht zu Toifl:

„In welchem Bureau sind Sie tätig?“

Toifl _verweigert die Aussage_.

R.-A. Th. Liebknecht führt aus, die Verteidigung müsse auf der Frage

bestehen, da diese Stelle wahrscheinlich auch mit dem Mord an Blau in

Verbindung zu bringen sei. Toifl erwidert, er könne aus Sorge um seine

Sicherheit und Angst vor den Kommunisten seine Arbeitsstätte nicht

nennen; ein Gerichtsbeschluß gibt ihm recht.

R.-A. Th. Liebknecht:

„Haben Sie für irgendeine Stelle oder Person eine provokatorische

Tätigkeit in der kommunistischen Partei ausgeübt?“

Toifl fragt an, ob er verpflichtet sei, diese Frage zu beantworten. Nach

Belehrung durch den Vorsitzenden _verweigert er die Aussage_.

R.-A. Th. Liebknecht:

„Würden Sie sich im Falle der Antwort einer strafbaren Handlung

bezichtigen?“

Toifl:

„Ich glaube.“

* * * * *

Es folgen noch einige Zeugen zum Verhör des Toifl.

Die Frau des Toifl gibt an, Mutter Fichtmann habe anläßlich der

Verhaftung ihres Sohnes geäußert: sie würde sich aufhängen, wenn ihr

Sohn wegen Blau verhaftet sei. Frau Fichtmann bestreitet diese Aussage.

R.-A. Dr. S. Weinberg fragt Frau Toifl, was sie über den Fall Orlowsky

wisse. Frau Toifl _verweigert die Aussage_.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„War Ihr Mann bei der antibolschewistischen Liga beschäftigt?“

Vorsitzender:

„Diese Frage ist unerheblich.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Nein, denn Blau war bei der antibolschewistischen Liga, der Spitzel

Strolz hat ihn verraten: es ist möglich, daß der ganze Mordplan von der

antibolschewistischen Liga ausging.“

Frau Toifl:

„Ich habe mich nicht um die Beschäftigung meines Mannes gekümmert.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Bekamen Sie öfter den Besuch eines Kaufmanns Grabant?“

Frau Toifl:

„Darüber _verweigere ich die Aussage_.“

Zeugin Frau Simanowski erzählt, daß Toifl in ihrem Bezirk Bezirksleiter

der Kommunistischen Partei war. Er habe sich immer an die jungen Leute

herangemacht und sie zu Gewalttaten aufgefordert. So habe sie ihn selbst

sagen gehört: das Aas, die Schröder-Mahnke, sei Spitzelin und müsse

umgebracht werden. Ein andermal habe er geäußert, Meyer und Faust müßten

beseitigt werden.

Vorsitzender:

„Sie haben also gehört, daß Toifl zum Mord aufforderte?“

Zeugin Simanowski:

„Es ist, wie ich gesagt habe.“

Zeugin Frau Meyer erinnert sich genau, daß Toifl Ende Juli oder Anfang

August 1919 in Gegenwart ihres Mannes erzählt habe, er und noch einige

andere, die er mit Uniformen und Waffen der Reichswehr ausgerüstet habe,

hätten auf Grund seines Noske-Ausweises am Molkenmarkt einen Mann

verhaftet, nach Friedenshagen verschleppt und dort ausgeraubt. Dabei

habe Toifl auch die große Sache mit dem Spitzel erwähnt, den er

erledigen wollte.

[Illustration: Spitzelausweis einer Schwarzen Schar.]

Toifl erklärt, die Aussagen der Zeugen seien lauter Lügen.

Zeuge Erwin Thun schildert, wie Toifl in seiner Wohnung die

militärpolizeiliche Abteilung gründete. Gleichzeitig wurden auch Leute

auf die „Schwarze Schar“ vereidigt. Ferner habe Toifl auch ihn

aufgefordert, den Faust zu ermorden.

Zeuge Schmid bekundet Aufforderungen des Toifl zum Diebstahl. „Die

Genossen sollten sich keine moralischen Bedenken machen, sondern nehmen,

wo zu nehmen sei.“ Auch habe Toifl eines Tages eine Liste gebracht, auf

der die Namen von zwanzig Spitzeln standen, „die alle nacheinander um

die Ecke zu bringen seien“.

Toifl bestreitet all das.

Zeuge Schmid erinnert sich genau einer Aufforderung Toifls zum Diebstahl

von Linoleum für ein Parteiorgan. Toifl erklärt, die Aufforderung habe

wohl bestanden, sie sei aber nicht von ihm, sondern von Schmid selbst

ausgegangen.

Zeuge Paul Worm ist derjenige, den Toifl in späteren Aussagen der

Voruntersuchung als den „Franz“ der Anklageschrift bezeichnete und der

Mittäterschaft bezichtigte. Der Zeuge bestreitet ganz entschieden, an

der Ermordung des Blau teilgenommen zu haben. Ebenso bekundet Hugo

Fichtmann, daß die ihm von Toifl unterschobenen Äußerungen über Worm

völlig erlogen seien. Worm wird daraufhin dem Hoppe gegenübergestellt,

der bestätigt, das sei nicht jener Franz, den er am Mordtage kennen

gelernt habe. Ebenso Pohl. Worm bietet Zeugen an, daß er niemals sich

Franz genannt habe, – wie Toifl das ausgesagt habe.

Toifl bleibt bei seinen alten Angaben.

Der Zeuge Bischof war Vormund des Toifl und stellt ihm ein gutes Zeugnis

aus; besonders habe er nie gelogen.

R.-A. Th. Liebknecht teilt mit, daß sich bei ihm eine Menge Leute

gemeldet hätten, vor denen Toifl Aufforderungen zu Gewalttaten äußerte;

aber sowohl Staatsanwalt als Richter, als auch Geschworene erklären, in

dieser Hinsicht genügend aufgeklärt zu sein – so wird von der Vernehmung

dieser Zeugen Abstand genommen.

Schluß der Beweisaufnahme.

Plädoyers.

Die Verhandlung neigt sich ihrem Ende zu. Die Verteidiger betonen, daß

die Spitzel Samson, Strolz und Schreiber noch immer auf der Zeugen- oder

Anklagebank fehlen.

Bezüglich Samson wird erklärt, daß dessen Aussagen gegen die Angeklagten

nicht so ins Gewicht fallen, daß sie eine Änderung des Urteils bewirken

könnten.

Zum Fall Strolz berichtet R.-A. Dr. S. Weinberg, er habe inzwischen

erfahren, daß dieser von der antibolschewistischen Liga für seine

Tätigkeit in Sachen Blau 5000 M. erhielt. Aber er glaube, daß die

Beweisaufnahme ein hinlänglich klares Bild dieses Mannes ergeben habe:

man könne wohl erwägen, auf ihn zu verzichten. Diesen Verzicht sprach

R.-A. Th. Liebknecht klar aus: nachdem der Kriminalkommissar Dr. Riemann

selbst ausgesagt habe, Strolz habe den Blau an die Kommunisten verraten,

habe die Verteidigung nicht mehr nötig, diesen Belastungszeugen zu

sehen.

Dagegen verlangten die Verteidiger den Schreiber. Auf Anregung des

Vorsitzenden ändern sie ihren Beweisantrag dahin, daß Schreiber den Mord

an Blau nicht allein, sondern in Gemeinschaft mit anderen begangen habe.

Der Staatsanwalt erklärt sich nochmals außerstande, den Beschuldigten

beizubringen. Daraufhin lehnt das Gericht den Beweisantrag ab, da durch

die Aussage sowohl wie durch die eventuelle Mitschuld des Schreiber an

der Beurteilung der Beteiligung der Angeklagten nichts geändert wird (d.

h. die eventuelle Untersuchung gegen Schreiber wird von dem Verfahren

gegen Fichtmann und Gen. abgetrennt – es kann aber auch heißen:

Schreiber ist so sehr der Schuld oder Mitschuld verdächtig, daß seine

Aussagen nicht gegen die Mitverdächtigen gewertet werden können).

Bezüglich Toifl teilt Dr. Weinberg noch mit, daß dieser am 23. Juni 1919

wegen Erpressung verhaftet wurde und in Polizeigewahrsam in der

Dirksenstraße gekommen war. Am anderen Tage kam Oberleutnant Graf

Westarp mit einer Bescheinigung vom Reichswehrgruppenkommando 20 und

befreite ihn. Der Verteidiger bietet Beweis an, verzichtet aber für die

Verteidigung darauf. Auch das Gericht legt keinen Wert auf

Herbeischaffung der Akten und Vernehmung der Beteiligten.

So wurde am achten Verhandlungstage die Beweisaufnahme geschlossen und

der Wortlaut der Schuldfragen festgelegt.

Den neunten Verhandlungstag eröffnete Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann

mit seinem Plädoyer. Er stellte das Für und Wider der Beweisaufnahme

gegeneinander und kam in dreistündigen Ausführungen zu folgendem Schluß:

„Ich will bei der Beurteilung dieses Falles keinerlei politische

Gesichtspunkte anlegen. Sicher, die Tat fand statt in einem Milieu von

Politik, und dort, wo sie nicht gerade am schönsten ist, aber:

Irgendwelche Beweise dafür, daß die politische Partei der Angeklagten,

die kommunistische Partei, hinter der Mordtat steht, hat die Verhandlung

nicht erbracht. Es liegt mir fern, irgendwelche Vorwürfe gegen die

kommunistische Partei oder gegen die Gesamtheit ihrer Mitglieder zu

erheben. Doch, diese Einschränkung hebt nicht auf: die Tatsache eines

begangenen Mordes, den das Gericht zu ahnden hat. Noch ist es nicht

gelungen, die Tat in ihrer Ganzheit aufzudecken, die Untersuchung in

dieser Richtung wird weitergehen – fest steht indes, daß der Tod des

Blau beabsichtigt war; es war Mord. Und es ist erwiesen, daß die

Angeklagten an diesem Morde teilnahmen.“

Der Staatsanwalt begründete diesen Satz ausführlich – Argumente, die

hier nicht nochmals erörtert zu werden brauchen, weil sie aus der

Anklageschrift bekannt sind. Am Schluß bat der Anklagevertreter, bei

Hoppe und Fichtmann die Schuldfragen wegen Mord, bei Winkler die wegen

Beihilfe zu bejahen.

Von den Verteidigern nahm zuerst R.-A. Dr. Siegfried Weinberg das Wort.

Zunächst geißelte er in allgemeinen Überblicken das System der

politischen Rechtspflege in Deutschland und die verschiedenartige

Behandlung der zahlreichen politischen Mörder von rechts und der wenigen

von links. Er gab alsdann in großen Zügen ein Bild des Milieus, das der

Prozeß aufgezeigt habe. An Stelle der ursprünglich auf die Anklagebank

gesetzten Personen sei etwas anderes auf die Anklagebank gekommen: ein

Lockspitzelsystem, wie es scheußlicher noch nie dagewesen sei. Der Kampf

gegen dieses sei nicht Sache einer einzelnen Partei, sondern aller

anständigen Menschen.

„Der Herr Staatsanwalt hat den Alibibeweis des Angeklagten Fichtmann

unberücksichtigt gelassen; er hat die Aussagen des Hoppe und Winkler

ignoriert und über ihr Verhalten Behauptungen aufgestellt, für die kein

einwandfreies Zeugnis vorhanden ist. Es ist doch so: über die

Beteiligung des Hoppe und Winkler wissen wir effektiv nur, was die

beiden selbst angeben: daß Hoppe den Blau verließ, als er die

Mordabsicht der anderen ihm Unbekannten sah und nicht hindern konnte;

daß Winkler seine Wohnung auslieh und fortging. Alles andere ist Rede

und Widerrede, hier bezeugt und dort widerrufen.

„Der Herr Staatsanwalt hat sich bei seinen Darlegungen gestützt auf die

Angaben der Spitzel und der Kriminalbeamten, – die ihrerseits wieder

durch Spitzel geleitet und orientiert wurden. Wir wissen, daß zur

Aufklärung von Kapitalverbrechen der Verrat das wichtigste Hilfsmittel

ist. Aber man sehe diese Art Zeugen an, ein Volk, über das

Kriminalkommissar Dr. Riemann vor Gericht hier geurteilt hat. Und wenn

dieser Mann hier sein Entsetzen ausdrückte über das politische

Lockspitzeltum, dieser Mann, der durch den Beruf an manches gewohnt und

sicherlich abgehärtet ist, was sollen dann wir tun?!

„Meine Herrn – wenn wir Verteidiger uns damit begnügten, den Charakter

dieser Belastungszeugen aufzudecken und den Argumenten der Anklage, die

sich auf diese Zeugen stützt, die Argumente entgegenhielten, die sich

aus den Aussagen der anderen Zeugen ergeben: dann wäre unsere Aufgabe

leicht – aber sie führte nur zu dem Ziel, einer Darstellung eine strikt

widersprechende gegenüberzustellen. Und Sie, meine Herren Geschworenen,

müßten sich sagen, daß über dem Undurchdringlich des Ja und Nein eine

Tat steht, die trotz allem ein Mord ist – eine Tat, die bestraft werden

muß; und Sie würden sich sagen: Ihre Pflicht verlange von Ihnen, daß ein

Abermals dieser Tat verhütet wird.

„Wir wollen nicht zulassen, daß Schuld oder Unschuld entschieden wird

gleich einem Würfelspiel: – je nach dem, was einer gerade glaubt. Und

nachdem die Beweisaufnahme selbst restlose Aufklärung nicht gebracht

hat, wollen wir eine Frage aufwerfen, die das alte römische Recht an den

Anfang allen Strafgerichts stellte: cui bono? Wem versprach sich ein

Vorteil?

„Wer hatte den Spitzel Blau zu fürchten? – Wir wollen uns diesen Mann

genauer ansehen. Seine Rolle als Lockspitzel in den Januarkämpfen 1919

zu Berlin ist vom Gericht zugegeben; dann erscheint er in München, wo er

von der „Eisernen Hand“ ein Monatsgehalt von 530 M. bezieht. Von dieser

Stelle forderte er erpresserisch eine Extragratifikation von 500 M. und

drohte mit Anzeige. Man stelle sich vor, wie unangenehm ein solcher

Prozeß geworden wäre, und man stelle sich weiter vor, wie die Herren der

„Eisernen Hand“ nun Blau gegenüberstanden. Die Antwort ist da: von

Berlin aus, von unbekanntem Auftraggeber, wird der Spitzel Strolz nach

München geschickt, um den Blau zu versuchen. Dem Strolz gelingt es, dem

Blau Material über die Rechtsradikalen abzukaufen: Blau war entlarvt!

Zwei unmittelbare Folgen sind sichtbar: erstens: Blau wird in Berlin

durch Strolz an die Kommunisten verraten; zweitens: Blau ist der

Münchner Polizei als unzuverlässig bekannt, wird in Haft genommen und

ausgewiesen.

„Ob Blau von München fortgelockt wurde oder ob er dem Herm als Begleiter

sich aufdrängte, ist nicht so wichtig – vielleicht trifft beides zu.

Tatsache bleibt, daß Blau nach seiner Entlassung aus der Münchner Haft

ohne Mittel war und die Unterstützung der dortigen Arbeiter in Anspruch

nahm. Tatsache ist weiter, daß auch die Münchner Arbeiter ihn bald

durchschauten: so konnte er sich in München nicht halten, und: was

sollte der Agent der antibolschewistischen Liga jetzt tun? ... Er mußte

nach Berlin! ... nur nach Aussprache mit seinen Auftraggebern konnte er

hoffen, sich zu rangieren. Und er hoffte auf eine große Sache.

„Es scheint auch, daß Blau freiwillig nach Berlin fuhr; jedenfalls

unterstand er keinem Zwange, als er die Wohnung seiner Frau besuchte. Er

wird auch andere Leute getroffen haben: abends, als er in der

Mittenwalder Straße auftauchte, war er im Besitz einer gültigen

Einlaßkarte. Von wem er sie erhalten hat? Von den Kommunisten nicht –

aber vielleicht von dem Mann, auf den er sich berief, dessen Anwesenheit

in Berlin er wußte, dem er selbst Dokumente verkauft hatte: dem Spitzel

Strolz, der zu Leuschners Bezirk gehörte! Es ist mehr als

wahrscheinlich, daß dieser Strolz, der den Blau an Leuschner schon

verraten hatte, ihn nun gerade zu diesem Leuschner schickte. Warum? Herr

Kriminalkommissar Riemann mochte die Frage nicht entscheiden, ob der

Verrat des Blau nicht schon Aufforderung zum Mord war.

„Wer immer noch überlegte, ob Blau von München aus transportiert wurde,

der erinnere sich, daß der Zeuge Thiessen in der Versammlung dem Blau

kompromittierende Papiere abnahm. Hätte der Spitzel sich gefährdet

gefühlt: er hätte die Beweise zu Hause gelassen – doch er fühlte sich

sicher und ging ja auf neue Taten aus. Dagegen läßt sich das

Kesseltreiben gegen das Opfer sehr schön verfolgen: zuerst verrät man

ihn an Leuschner; als daraufhin nichts erfolgt, spielt man dem Leuschner

Beweise in die Hand: nun könnte doch die kommunistische Zentrale sich

rühren. Aber sie rührt sich nicht! Da kommt Blau nach Berlin und man

schickt ihn in die Versammlung zu Leuschner. Doch er wird nicht

totgeschlagen: da kommt ein Mann, auch ein Spitzel, erzählt, Blau habe

den Auftrag, den Schweizer Platten für 80000 M. zu ermorden; ein

Münchner Genosse habe die Nachricht gebracht ... Genügt das nicht?

„Nun fragen wir: wie kommt ein Münchner Genosse dazu, von einem solchen

Mordauftrag zu wissen? Sollte Blau ihn vorgezeigt haben? Oder davon

erzählt haben – und ausgerechnet zur Mittenwalder Straße in Berlin kommt

zufällig einer gelaufen, der darüber Bescheid weiß? – Wenn dieser

Mordplan des Blau überhaupt bestand, konnten nur die davon wissen,

welche die Tat bezahlen wollten; aber: die ganze Geschichte sieht aus

nach Öl, das man ins Feuer gießt: der Münchner Genosse hütete sich auch

sehr, zu erscheinen.

„Doch Blau lebte immer noch! Am anderen Tag kommt ein Mann in die

Pohlsche Wohnung, spricht mit Hoppe auf dem Gang; entrüstet sich, daß

Blau noch nicht tot ist, hat Morphium: es soll Schreiber gewesen sein;

wieder ein Spitzel, der sich allerdings hüten mußte, in die Stube zu

gehen, da Blau ihn kannte. Hoppe lehnt ab: und am Abend erscheinen

Fremde, die Besitz von der Wohnung ergreifen und ihre Sache selbst tun.

„Meine Herren! Die Tatsache eines Mordplanes gegen Blau ist klar: es

wurde von mehreren Seiten gegen den unsicheren Spitzel vorgegangen – und

wenn wir nach den Urhebern fragen, müssen wir die Strolz und Schreiber,

die Acosta und Schröder-Mahnke betrachten und ihre Auftraggeber

erkennen. Toifl, der einzige Spitzel, den das Gericht genoß, scheint der

am wenigsten Beteiligte zu sein; sonst wäre er kaum erschienen.“

Der Verteidiger entrollte bei dieser Gelegenheit das Charakterbild der

einzelnen in dieser Affäre tätig gewesenen Spitzel, wie es sich aus der

Beweisaufnahme zeigt.

Der Mord am Polizeiagenten Blau · 第 7 / 8 段