Helmka überbringen lassen.“
Vorsitzender:
„Bei der Garde-Kavallerie-Schützendivision?“
Toifl:
„Ich glaube. Durch Helmka kam das Schreiben an Kriminalkommissar Dr.
Riemann, der mich später auch vernommen hat.“
Vorsitzender:
„Haben Sie sonst noch Angaben über den Fall Blau?“
Toifl:
„Nein.“
Vorsitzender:
„Sie haben hier einiges erzählt, was Sie in der Voruntersuchung
verschwiegen haben; warum taten Sie das?“
Toifl:
„Ich hatte von meiner vorgesetzten Stelle nur den Auftrag, auf den Mord
hinzuweisen, nicht aber den, ihn aufzuklären. Infolgedessen habe ich
damals auch nur einen Hinweis gegeben.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Wer war Ihre vorgesetzte Stelle?“
Toifl:
„Darauf _verweigere ich die Antwort_.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Wir werden davon noch sprechen. Warum wollte Ihre vorgesetzte Stelle
nur Hinweise?“
Toifl:
„Das weiß ich nicht.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Sie hatten also bestimmten Auftrag, nur mitzuteilen, daß Blau von
Kommunisten ermordet wurde?“
Toifl:
„Ja.“
Kriminalkommissar Dr. Riemann gibt Auskunft über die Vernehmung des
Toifl und vermutet, daß dieser aus Angst seine genauere Kenntnis
verschwiegen habe.
Toifl:
„Das stimmt. Wenn ich mehr ausgesagt hätte, hätte ich befürchten müssen,
mein Leben zu gefährden.“
R.-A. Th. Liebknecht:
„Diese Befürchtung ist doch hinfällig, da Sie Ihre Angaben anonym
gemacht haben.“
Toifl:
„Man hätte trotzdem die Quelle erraten können.“
Vorsitzender:
„Angeklagter Fichtmann, was sagen Sie zu den Bekundungen des Toifl?“
Angeklagter Max Fichtmann:
„Ich erkläre, daß alles, was er gesagt hat, blanker Schwindel ist.
Ferner, daß Toifl am Sonnabend, dem 2. August, überhaupt nicht in meinem
Lokal gewesen ist.“
R.-A. Dr. S. Weinberg zu Toifl:
„Haben Sie vom Oberleutnant Grafen Westarp den Auftrag erhalten,
bestimmte unbequeme Leute zu beseitigen?“
Toifl:
„Nein.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Haben Sie diesen oder einen inhaltähnlichen Auftrag des Grafen Westarp
vielleicht durch Vermittlung des Kaufmanns Grabant bekommen?“
Toifl:
„Darüber _verweigere ich die Aussage_.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Haben Sie irgendwelche Aufträge von einem Hauptmann von Ledebur
bekommen?“
Toifl:
„Nein.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Sie können das beeiden?“
Toifl _schweigt_.
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Ich werde Zeugen für die in Frage gestellten Tatsachen erbringen. –
Haben Sie ferner Formeln zu kommunistisch-terroristischen Eiden mit der
Schreibmaschine geschrieben und in 15-20 Exemplaren an Kommunisten
verteilt?“
Toifl:
„Nein.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Haben Sie hierbei auch in keiner Weise mitgewirkt?“
Toifl:
„Wenn ich es habe, dann auf Befehl von Fascheck.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Dieser Ihr Auftraggeber Fascheck ist wohl derselbe, der Ihnen
Mitteilungen über den Fall Blau machte?“
Toifl:
„Ja.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Und der ist heute wohl nicht aufzufinden?“
Toifl:
„Das weiß ich nicht.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Sie haben doch selbst auf solche Eidesformeln schwören lassen?“
Toifl:
„Nein.“
Vorsitzender:
„Diese Frage hat aber doch mit der Ermordung des Blau so gut wie nichts
zu tun!“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Ich stelle diese Fragen, um zu beweisen, daß die auch in der
Anklageschrift genannten T-Gruppen und Mörderzentralen nichts weiter
sind als Ausgeburten einer Spitzelphantasie. – Also, Zeuge, besinnen Sie
sich noch einmal!“
Toifl:
„Ich gebe zu, daß ich gelegentlich die Ablegung eines solchen Eides
gefordert habe.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Haben Sie versucht, den aufgelösten roten Soldatenbund neu zu gründen?“
Toifl:
„Nein.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Aber vielleicht haben Sie dabei mitgewirkt?“
Toifl:
„Das ist möglich.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Es ist seltsam, daß der Zeuge sich immer erst besinnen muß, ehe er sich
erinnert; dazu braucht es eine zweite Frage. Ich glaube, wenn sich der
Zeuge länger besinnen könnte, er möchte uns noch viel mehr erzählen! –
Haben Sie jemals zu Gewaltakten, Mordtaten, Plünderungen aufgefordert?“
Toifl:
„Nein.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Haben Sie dazu aufgefordert, die Polizeiagentin Schröder-Mahnke zu
ermorden?“
Staatsanwalt:
„Ich mache darauf aufmerksam, daß der Zeuge auf diese Frage die Antwort
verweigern kann.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Statt daß der Herr Staatsanwalt beiträgt, derartige Kapitalverbrechen
aufzuklären, verhindert er die Beantwortung darauf hingehender Fragen.“
Staatsanwalt:
„Es ist meine Pflicht, den Zeugen in Schutz zu nehmen, wenn er von der
Verteidigung terrorisiert wird.“
Der Vorsitzende greift ein und bittet, die Leitung der Verhandlung ihm
zu überlassen; er habe allerdings nicht feststellen können, daß der
Zeuge terrorisiert werde. R.-A. Dr. S. Weinberg wiederholt seine Frage.
Toifl _verweigert die Aussage_.
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Haben Sie innerhalb der kommunistischen Partei versucht oder
aufgefordert, eine sogenannte militär-polizeiliche Abteilung zu
gründen?“
Toifl gibt dies nach einigen Umschweifen zu.
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Haben Sie dazu aufgefordert: Druckereien zu überfallen und mit
vorgehaltenen Waffen den Druck von Flugblättern zu erzwingen, deren Text
Sie mitbrachten?“
Toifl:
„Ich habe einen solchen Befehl nicht erteilt; aber es ist möglich, daß
ich ihn weitergegeben habe.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Haben Sie einen solchen Auftrag von Ihren Vorgesetzten, etwa von
Hauptmann von Ledebur oder dem Oberleutnant Graf Westarp erhalten?“
Toifl _verweigert die Aussage_.
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Haben Sie eine Liste aufgestellt mit Namen von Spitzeln, die ermordet
werden sollten?“
Toifl:
„Nein.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Haben Sie mit anderen Raubzüge unternommen und dazu Uniformen,
Stahlhelme und Waffen der Reichswehr geliefert?“
Toifl:
„Darüber _verweigere ich die Aussage_.“
Vorsitzender, gleichzeitig:
„Fragen, die sich auf den Fall Orlowsky beziehen, bitte ich zu
unterlassen, da dieser Fall hier nicht zur Verhandlung steht und
erledigt ist.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Jawohl, der Fall ist erledigt! Fichtmann ist verurteilt, aber der
Anführer Toifl steht hier und ist frei!“
Vorsitzender:
„Zeuge, beantworten Sie also die Frage; Sie haben ein Recht zur
Verweigerung nur, wenn Sie sich durch Ihre Antwort einer strafbaren
Handlung beschuldigten.“
Toifl:
„_Ich verweigere die Antwort_ auf diese und alle weiteren Fragen, die
sich auf den Fall Orlowsky beziehen.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Haben Sie für die Ausführung oder Übermittlung der Ihnen durch Westarp
und von Ledebur erteilten Aufträge Geld erhalten?“
Toifl _verweigert die Aussage_.
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Hat Ihnen Ihre vorgesetzte Behörde gestattet, in Ausführung der
Aufträge geraubtes Geld zu behalten?“
Toifl _verweigert die Aussage_.
Vorsitzender:
„Fürchten Sie, durch Beantwortung sich einer strafbaren Handlung zu
bezichtigen?“
Toifl:
„Jawohl.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Das genügt mir. – Haben Sie im August vergangenen Jahres unter dem
Vorwand, bolschewistisches Propagandamaterial zu beschlagnahmen, 4000 M.
geraubt und dafür eine Quittung ausgestellt?“
Toifl:
„Nein.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Sie können das beeiden?“
Toifl:
„Wenn ich es getan hätte, hätte ich meine vorgesetzte Behörde davon in
Kenntnis gesetzt.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Ich könnte den Beweis dafür antreten; aber, um die Verhandlung nicht in
die Länge zu ziehen, würde ich mich begnügen, wenn Sie die Aussage
verweigern, weil Sie befürchten, sich einer strafbaren Handlung zu
bezichtigen.“
Toifl:
„_Ich verweigere die Aussage._“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Das genügt mir.“
R.-A. Th. Liebknecht zu Toifl:
„In welchem Bureau sind Sie tätig?“
Toifl _verweigert die Aussage_.
R.-A. Th. Liebknecht führt aus, die Verteidigung müsse auf der Frage
bestehen, da diese Stelle wahrscheinlich auch mit dem Mord an Blau in
Verbindung zu bringen sei. Toifl erwidert, er könne aus Sorge um seine
Sicherheit und Angst vor den Kommunisten seine Arbeitsstätte nicht
nennen; ein Gerichtsbeschluß gibt ihm recht.
R.-A. Th. Liebknecht:
„Haben Sie für irgendeine Stelle oder Person eine provokatorische
Tätigkeit in der kommunistischen Partei ausgeübt?“
Toifl fragt an, ob er verpflichtet sei, diese Frage zu beantworten. Nach
Belehrung durch den Vorsitzenden _verweigert er die Aussage_.
R.-A. Th. Liebknecht:
„Würden Sie sich im Falle der Antwort einer strafbaren Handlung
bezichtigen?“
Toifl:
„Ich glaube.“
* * * * *
Es folgen noch einige Zeugen zum Verhör des Toifl.
Die Frau des Toifl gibt an, Mutter Fichtmann habe anläßlich der
Verhaftung ihres Sohnes geäußert: sie würde sich aufhängen, wenn ihr
Sohn wegen Blau verhaftet sei. Frau Fichtmann bestreitet diese Aussage.
R.-A. Dr. S. Weinberg fragt Frau Toifl, was sie über den Fall Orlowsky
wisse. Frau Toifl _verweigert die Aussage_.
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„War Ihr Mann bei der antibolschewistischen Liga beschäftigt?“
Vorsitzender:
„Diese Frage ist unerheblich.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Nein, denn Blau war bei der antibolschewistischen Liga, der Spitzel
Strolz hat ihn verraten: es ist möglich, daß der ganze Mordplan von der
antibolschewistischen Liga ausging.“
Frau Toifl:
„Ich habe mich nicht um die Beschäftigung meines Mannes gekümmert.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Bekamen Sie öfter den Besuch eines Kaufmanns Grabant?“
Frau Toifl:
„Darüber _verweigere ich die Aussage_.“
Zeugin Frau Simanowski erzählt, daß Toifl in ihrem Bezirk Bezirksleiter
der Kommunistischen Partei war. Er habe sich immer an die jungen Leute
herangemacht und sie zu Gewalttaten aufgefordert. So habe sie ihn selbst
sagen gehört: das Aas, die Schröder-Mahnke, sei Spitzelin und müsse
umgebracht werden. Ein andermal habe er geäußert, Meyer und Faust müßten
beseitigt werden.
Vorsitzender:
„Sie haben also gehört, daß Toifl zum Mord aufforderte?“
Zeugin Simanowski:
„Es ist, wie ich gesagt habe.“
Zeugin Frau Meyer erinnert sich genau, daß Toifl Ende Juli oder Anfang
August 1919 in Gegenwart ihres Mannes erzählt habe, er und noch einige
andere, die er mit Uniformen und Waffen der Reichswehr ausgerüstet habe,
hätten auf Grund seines Noske-Ausweises am Molkenmarkt einen Mann
verhaftet, nach Friedenshagen verschleppt und dort ausgeraubt. Dabei
habe Toifl auch die große Sache mit dem Spitzel erwähnt, den er
erledigen wollte.
[Illustration: Spitzelausweis einer Schwarzen Schar.]
Toifl erklärt, die Aussagen der Zeugen seien lauter Lügen.
Zeuge Erwin Thun schildert, wie Toifl in seiner Wohnung die
militärpolizeiliche Abteilung gründete. Gleichzeitig wurden auch Leute
auf die „Schwarze Schar“ vereidigt. Ferner habe Toifl auch ihn
aufgefordert, den Faust zu ermorden.
Zeuge Schmid bekundet Aufforderungen des Toifl zum Diebstahl. „Die
Genossen sollten sich keine moralischen Bedenken machen, sondern nehmen,
wo zu nehmen sei.“ Auch habe Toifl eines Tages eine Liste gebracht, auf
der die Namen von zwanzig Spitzeln standen, „die alle nacheinander um
die Ecke zu bringen seien“.
Toifl bestreitet all das.
Zeuge Schmid erinnert sich genau einer Aufforderung Toifls zum Diebstahl
von Linoleum für ein Parteiorgan. Toifl erklärt, die Aufforderung habe
wohl bestanden, sie sei aber nicht von ihm, sondern von Schmid selbst
ausgegangen.
Zeuge Paul Worm ist derjenige, den Toifl in späteren Aussagen der
Voruntersuchung als den „Franz“ der Anklageschrift bezeichnete und der
Mittäterschaft bezichtigte. Der Zeuge bestreitet ganz entschieden, an
der Ermordung des Blau teilgenommen zu haben. Ebenso bekundet Hugo
Fichtmann, daß die ihm von Toifl unterschobenen Äußerungen über Worm
völlig erlogen seien. Worm wird daraufhin dem Hoppe gegenübergestellt,
der bestätigt, das sei nicht jener Franz, den er am Mordtage kennen
gelernt habe. Ebenso Pohl. Worm bietet Zeugen an, daß er niemals sich
Franz genannt habe, – wie Toifl das ausgesagt habe.
Toifl bleibt bei seinen alten Angaben.
Der Zeuge Bischof war Vormund des Toifl und stellt ihm ein gutes Zeugnis
aus; besonders habe er nie gelogen.
R.-A. Th. Liebknecht teilt mit, daß sich bei ihm eine Menge Leute
gemeldet hätten, vor denen Toifl Aufforderungen zu Gewalttaten äußerte;
aber sowohl Staatsanwalt als Richter, als auch Geschworene erklären, in
dieser Hinsicht genügend aufgeklärt zu sein – so wird von der Vernehmung
dieser Zeugen Abstand genommen.
Schluß der Beweisaufnahme.
Plädoyers.
Die Verhandlung neigt sich ihrem Ende zu. Die Verteidiger betonen, daß
die Spitzel Samson, Strolz und Schreiber noch immer auf der Zeugen- oder
Anklagebank fehlen.
Bezüglich Samson wird erklärt, daß dessen Aussagen gegen die Angeklagten
nicht so ins Gewicht fallen, daß sie eine Änderung des Urteils bewirken
könnten.
Zum Fall Strolz berichtet R.-A. Dr. S. Weinberg, er habe inzwischen
erfahren, daß dieser von der antibolschewistischen Liga für seine
Tätigkeit in Sachen Blau 5000 M. erhielt. Aber er glaube, daß die
Beweisaufnahme ein hinlänglich klares Bild dieses Mannes ergeben habe:
man könne wohl erwägen, auf ihn zu verzichten. Diesen Verzicht sprach
R.-A. Th. Liebknecht klar aus: nachdem der Kriminalkommissar Dr. Riemann
selbst ausgesagt habe, Strolz habe den Blau an die Kommunisten verraten,
habe die Verteidigung nicht mehr nötig, diesen Belastungszeugen zu
sehen.
Dagegen verlangten die Verteidiger den Schreiber. Auf Anregung des
Vorsitzenden ändern sie ihren Beweisantrag dahin, daß Schreiber den Mord
an Blau nicht allein, sondern in Gemeinschaft mit anderen begangen habe.
Der Staatsanwalt erklärt sich nochmals außerstande, den Beschuldigten
beizubringen. Daraufhin lehnt das Gericht den Beweisantrag ab, da durch
die Aussage sowohl wie durch die eventuelle Mitschuld des Schreiber an
der Beurteilung der Beteiligung der Angeklagten nichts geändert wird (d.
h. die eventuelle Untersuchung gegen Schreiber wird von dem Verfahren
gegen Fichtmann und Gen. abgetrennt – es kann aber auch heißen:
Schreiber ist so sehr der Schuld oder Mitschuld verdächtig, daß seine
Aussagen nicht gegen die Mitverdächtigen gewertet werden können).
Bezüglich Toifl teilt Dr. Weinberg noch mit, daß dieser am 23. Juni 1919
wegen Erpressung verhaftet wurde und in Polizeigewahrsam in der
Dirksenstraße gekommen war. Am anderen Tage kam Oberleutnant Graf
Westarp mit einer Bescheinigung vom Reichswehrgruppenkommando 20 und
befreite ihn. Der Verteidiger bietet Beweis an, verzichtet aber für die
Verteidigung darauf. Auch das Gericht legt keinen Wert auf
Herbeischaffung der Akten und Vernehmung der Beteiligten.
So wurde am achten Verhandlungstage die Beweisaufnahme geschlossen und
der Wortlaut der Schuldfragen festgelegt.
Den neunten Verhandlungstag eröffnete Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann
mit seinem Plädoyer. Er stellte das Für und Wider der Beweisaufnahme
gegeneinander und kam in dreistündigen Ausführungen zu folgendem Schluß:
„Ich will bei der Beurteilung dieses Falles keinerlei politische
Gesichtspunkte anlegen. Sicher, die Tat fand statt in einem Milieu von
Politik, und dort, wo sie nicht gerade am schönsten ist, aber:
Irgendwelche Beweise dafür, daß die politische Partei der Angeklagten,
die kommunistische Partei, hinter der Mordtat steht, hat die Verhandlung
nicht erbracht. Es liegt mir fern, irgendwelche Vorwürfe gegen die
kommunistische Partei oder gegen die Gesamtheit ihrer Mitglieder zu
erheben. Doch, diese Einschränkung hebt nicht auf: die Tatsache eines
begangenen Mordes, den das Gericht zu ahnden hat. Noch ist es nicht
gelungen, die Tat in ihrer Ganzheit aufzudecken, die Untersuchung in
dieser Richtung wird weitergehen – fest steht indes, daß der Tod des
Blau beabsichtigt war; es war Mord. Und es ist erwiesen, daß die
Angeklagten an diesem Morde teilnahmen.“
Der Staatsanwalt begründete diesen Satz ausführlich – Argumente, die
hier nicht nochmals erörtert zu werden brauchen, weil sie aus der
Anklageschrift bekannt sind. Am Schluß bat der Anklagevertreter, bei
Hoppe und Fichtmann die Schuldfragen wegen Mord, bei Winkler die wegen
Beihilfe zu bejahen.
Von den Verteidigern nahm zuerst R.-A. Dr. Siegfried Weinberg das Wort.
Zunächst geißelte er in allgemeinen Überblicken das System der
politischen Rechtspflege in Deutschland und die verschiedenartige
Behandlung der zahlreichen politischen Mörder von rechts und der wenigen
von links. Er gab alsdann in großen Zügen ein Bild des Milieus, das der
Prozeß aufgezeigt habe. An Stelle der ursprünglich auf die Anklagebank
gesetzten Personen sei etwas anderes auf die Anklagebank gekommen: ein
Lockspitzelsystem, wie es scheußlicher noch nie dagewesen sei. Der Kampf
gegen dieses sei nicht Sache einer einzelnen Partei, sondern aller
anständigen Menschen.
„Der Herr Staatsanwalt hat den Alibibeweis des Angeklagten Fichtmann
unberücksichtigt gelassen; er hat die Aussagen des Hoppe und Winkler
ignoriert und über ihr Verhalten Behauptungen aufgestellt, für die kein
einwandfreies Zeugnis vorhanden ist. Es ist doch so: über die
Beteiligung des Hoppe und Winkler wissen wir effektiv nur, was die
beiden selbst angeben: daß Hoppe den Blau verließ, als er die
Mordabsicht der anderen ihm Unbekannten sah und nicht hindern konnte;
daß Winkler seine Wohnung auslieh und fortging. Alles andere ist Rede
und Widerrede, hier bezeugt und dort widerrufen.
„Der Herr Staatsanwalt hat sich bei seinen Darlegungen gestützt auf die
Angaben der Spitzel und der Kriminalbeamten, – die ihrerseits wieder
durch Spitzel geleitet und orientiert wurden. Wir wissen, daß zur
Aufklärung von Kapitalverbrechen der Verrat das wichtigste Hilfsmittel
ist. Aber man sehe diese Art Zeugen an, ein Volk, über das
Kriminalkommissar Dr. Riemann vor Gericht hier geurteilt hat. Und wenn
dieser Mann hier sein Entsetzen ausdrückte über das politische
Lockspitzeltum, dieser Mann, der durch den Beruf an manches gewohnt und
sicherlich abgehärtet ist, was sollen dann wir tun?!
„Meine Herrn – wenn wir Verteidiger uns damit begnügten, den Charakter
dieser Belastungszeugen aufzudecken und den Argumenten der Anklage, die
sich auf diese Zeugen stützt, die Argumente entgegenhielten, die sich
aus den Aussagen der anderen Zeugen ergeben: dann wäre unsere Aufgabe
leicht – aber sie führte nur zu dem Ziel, einer Darstellung eine strikt
widersprechende gegenüberzustellen. Und Sie, meine Herren Geschworenen,
müßten sich sagen, daß über dem Undurchdringlich des Ja und Nein eine
Tat steht, die trotz allem ein Mord ist – eine Tat, die bestraft werden
muß; und Sie würden sich sagen: Ihre Pflicht verlange von Ihnen, daß ein
Abermals dieser Tat verhütet wird.
„Wir wollen nicht zulassen, daß Schuld oder Unschuld entschieden wird
gleich einem Würfelspiel: – je nach dem, was einer gerade glaubt. Und
nachdem die Beweisaufnahme selbst restlose Aufklärung nicht gebracht
hat, wollen wir eine Frage aufwerfen, die das alte römische Recht an den
Anfang allen Strafgerichts stellte: cui bono? Wem versprach sich ein
Vorteil?
„Wer hatte den Spitzel Blau zu fürchten? – Wir wollen uns diesen Mann
genauer ansehen. Seine Rolle als Lockspitzel in den Januarkämpfen 1919
zu Berlin ist vom Gericht zugegeben; dann erscheint er in München, wo er
von der „Eisernen Hand“ ein Monatsgehalt von 530 M. bezieht. Von dieser
Stelle forderte er erpresserisch eine Extragratifikation von 500 M. und
drohte mit Anzeige. Man stelle sich vor, wie unangenehm ein solcher
Prozeß geworden wäre, und man stelle sich weiter vor, wie die Herren der
„Eisernen Hand“ nun Blau gegenüberstanden. Die Antwort ist da: von
Berlin aus, von unbekanntem Auftraggeber, wird der Spitzel Strolz nach
München geschickt, um den Blau zu versuchen. Dem Strolz gelingt es, dem
Blau Material über die Rechtsradikalen abzukaufen: Blau war entlarvt!
Zwei unmittelbare Folgen sind sichtbar: erstens: Blau wird in Berlin
durch Strolz an die Kommunisten verraten; zweitens: Blau ist der
Münchner Polizei als unzuverlässig bekannt, wird in Haft genommen und
ausgewiesen.
„Ob Blau von München fortgelockt wurde oder ob er dem Herm als Begleiter
sich aufdrängte, ist nicht so wichtig – vielleicht trifft beides zu.
Tatsache bleibt, daß Blau nach seiner Entlassung aus der Münchner Haft
ohne Mittel war und die Unterstützung der dortigen Arbeiter in Anspruch
nahm. Tatsache ist weiter, daß auch die Münchner Arbeiter ihn bald
durchschauten: so konnte er sich in München nicht halten, und: was
sollte der Agent der antibolschewistischen Liga jetzt tun? ... Er mußte
nach Berlin! ... nur nach Aussprache mit seinen Auftraggebern konnte er
hoffen, sich zu rangieren. Und er hoffte auf eine große Sache.
„Es scheint auch, daß Blau freiwillig nach Berlin fuhr; jedenfalls
unterstand er keinem Zwange, als er die Wohnung seiner Frau besuchte. Er
wird auch andere Leute getroffen haben: abends, als er in der
Mittenwalder Straße auftauchte, war er im Besitz einer gültigen
Einlaßkarte. Von wem er sie erhalten hat? Von den Kommunisten nicht –
aber vielleicht von dem Mann, auf den er sich berief, dessen Anwesenheit
in Berlin er wußte, dem er selbst Dokumente verkauft hatte: dem Spitzel
Strolz, der zu Leuschners Bezirk gehörte! Es ist mehr als
wahrscheinlich, daß dieser Strolz, der den Blau an Leuschner schon
verraten hatte, ihn nun gerade zu diesem Leuschner schickte. Warum? Herr
Kriminalkommissar Riemann mochte die Frage nicht entscheiden, ob der
Verrat des Blau nicht schon Aufforderung zum Mord war.
„Wer immer noch überlegte, ob Blau von München aus transportiert wurde,
der erinnere sich, daß der Zeuge Thiessen in der Versammlung dem Blau
kompromittierende Papiere abnahm. Hätte der Spitzel sich gefährdet
gefühlt: er hätte die Beweise zu Hause gelassen – doch er fühlte sich
sicher und ging ja auf neue Taten aus. Dagegen läßt sich das
Kesseltreiben gegen das Opfer sehr schön verfolgen: zuerst verrät man
ihn an Leuschner; als daraufhin nichts erfolgt, spielt man dem Leuschner
Beweise in die Hand: nun könnte doch die kommunistische Zentrale sich
rühren. Aber sie rührt sich nicht! Da kommt Blau nach Berlin und man
schickt ihn in die Versammlung zu Leuschner. Doch er wird nicht
totgeschlagen: da kommt ein Mann, auch ein Spitzel, erzählt, Blau habe
den Auftrag, den Schweizer Platten für 80000 M. zu ermorden; ein
Münchner Genosse habe die Nachricht gebracht ... Genügt das nicht?
„Nun fragen wir: wie kommt ein Münchner Genosse dazu, von einem solchen
Mordauftrag zu wissen? Sollte Blau ihn vorgezeigt haben? Oder davon
erzählt haben – und ausgerechnet zur Mittenwalder Straße in Berlin kommt
zufällig einer gelaufen, der darüber Bescheid weiß? – Wenn dieser
Mordplan des Blau überhaupt bestand, konnten nur die davon wissen,
welche die Tat bezahlen wollten; aber: die ganze Geschichte sieht aus
nach Öl, das man ins Feuer gießt: der Münchner Genosse hütete sich auch
sehr, zu erscheinen.
„Doch Blau lebte immer noch! Am anderen Tag kommt ein Mann in die
Pohlsche Wohnung, spricht mit Hoppe auf dem Gang; entrüstet sich, daß
Blau noch nicht tot ist, hat Morphium: es soll Schreiber gewesen sein;
wieder ein Spitzel, der sich allerdings hüten mußte, in die Stube zu
gehen, da Blau ihn kannte. Hoppe lehnt ab: und am Abend erscheinen
Fremde, die Besitz von der Wohnung ergreifen und ihre Sache selbst tun.
„Meine Herren! Die Tatsache eines Mordplanes gegen Blau ist klar: es
wurde von mehreren Seiten gegen den unsicheren Spitzel vorgegangen – und
wenn wir nach den Urhebern fragen, müssen wir die Strolz und Schreiber,
die Acosta und Schröder-Mahnke betrachten und ihre Auftraggeber
erkennen. Toifl, der einzige Spitzel, den das Gericht genoß, scheint der
am wenigsten Beteiligte zu sein; sonst wäre er kaum erschienen.“
Der Verteidiger entrollte bei dieser Gelegenheit das Charakterbild der
einzelnen in dieser Affäre tätig gewesenen Spitzel, wie es sich aus der
Beweisaufnahme zeigt.