Kr.-K. Trettin:
„Blau war ja als unzuverlässig bekannt! Er wurde am 2. Juli 1919 mit
Ausweisungsbefehl aus der Haft entlassen. – In meinen weiteren Angaben
folge ich den Aufklärungen, die mir Schreiber gab, und betone, daß
Schreiber mir einen glaubwürdigen Eindruck machte.
„Blau begab sich zur Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. in München, die
damals von dem Studenten Blumenfeld geleitet wurde. Dieser war selbst
Terrorist und Schreiber erzählte mir den Hergang einer Vereidigung in
der Wohnung des Blumenfeld, an der er selbst teilnahm.
„Dabei waren acht Genossen in einem dunklen Raume versammelt; auf dem
Tisch stand eine Schale mit rötlicher Flüssigkeit, die, angezündet, das
Zimmer mit magischem Licht schwach erhellte. Nach einleitenden Fragen
und Erklärungen wurde auf diese Formel vereidigt: „Ich schwöre der
kommunistischen Partei Treue und schwöre, in Not und Gefahr nicht vom
Platze zu weichen.“
Zeuge Blumenfeld (4. Verhandlungstag):
„Ohne auf eine Kritik der geschilderten Formalitäten einzugehen, möchte
ich betonen, daß ich Mitglied der Unabhängigen sozialdemokratischen
Partei bin und nicht wüßte, wieso ich jemanden auf die kommunistische
Lehre und Praxis vereidigen sollte!“
R.-A. S. Weinberg (zu Trettin):
„Ist das die Glaubwürdigkeit Ihres Gewährsmannes?“
Kr.-K. Trettin:
„Soweit ich Schreibers Angaben nachprüfen konnte, erwiesen sie sich als
richtig. – In der Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. wurde Blau
unterstützt. Von Herm, den er dort kennen lernte, wurde er sogar in
einem Krankenhaus untergebracht; seine dortige Rechnung bezahlte Herm.“
Vorsitzender:
„Das scheint nicht dafür zu sprechen, daß Blau als Spitzel erkannt war?“
Kr.-K. Trettin:
„Anfänglich war er es auch nicht. – Am 29. Juli reisten Blau, Herm,
Schreiber und ein gewisser Schuster nach Leipzig: im Laufe der Fahrt
teilte Herm dem Schreiber mit, daß Blau ermordet werden solle.“
Zeuge Blumenfeld (4. Verhandlungstag):
„Ich kann dazu Näheres sagen: Beide, sowohl Blau wie Schreiber, wandten
sich an die Rechtsschutzstelle um Unterstützung und erhielten auch
Geld.“
[Illustration: Der den Geschworenen vorgelegte Lageplan.]
Vorsitzender:
„Im Kassenausweis der Rechtsschutzstelle sind mehrere Beträge (30, 40
und 250 M.) als ‚in Sachen Blau‘ aufgeführt; sind das die
Unterstützungsgelder?“
Zeuge Blumenfeld:
„Ja. – Schreiber ersuchte uns, ihm Arbeit zu verschaffen und Herm wollte
das in seiner Heimat Hötensleben versuchen: das war der Anlaß der Reise!
Blau bot sich dem Herm als Spitzel an; ich habe dann selbst mit Blau
gesprochen, doch ohne Erfolg. Ich konnte nichts von ihm erfahren. Später
klammerte sich Blau an Herm und wollte von ihm nach Berlin mitgenommen
werden; Herm klagte mir, daß er ihn nicht los werden könne. In der Nacht
vor seiner Abreise schlief Blau bei mir: von einem Mordplan gegen ihn
ist mir nichts bekannt.“
Staatsanwalt:
„Warum sollte Blau nach Berlin gewollt haben?“
Zeuge Blumenfeld:
„Ich weiß es nicht. – Heute bin ich geneigt anzunehmen: weil er in
München unmöglich war! Er bekam von seinen Auftraggebern keine
Unterstützungen mehr, ihm fehlten die Mittel, allein zu reisen.“
– Der Staatsanwalt beantragt, den Zeugen Blumenfeld wegen Verdacht der
Teilnahme am Mord nicht zu vereidigen. Das Gericht beschließt, die
Vereidigung vorläufig bis zur Gegenüberstellung mit Schreiber
auszusetzen (4. Verhandlungstag). –
Kr.-K. Trettin:
„Blau, Herm, Schreiber und Schuster kamen am 30. Juli in Leipzig an.“
Vorsitzender:
„Am 30. Juli wurde in Leipzig ein _Brief an das „Berliner Tageblatt“_
aufgegeben, in dem die Ermordung des Blau angekündigt wurde. Von wem
stammt dieser Brief?“
Kr.-K. Trettin:
„Das ließ sich nicht mit Bestimmtheit sagen; wahrscheinlich von
Schuster.“
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„Nicht von Schreiber?“
Kr.-K. Trettin:
„Schreiber wußte nichts von dem Briefe und leugnete, ihn geschrieben zu
haben. Von Leipzig wurde nach Magdeburg gefahren, wobei Schreiber den
Blau warnte. Diese Warnung scheint Blau nicht ernst genommen zu haben.
In Magdeburg trennten sich die vier: Herm und Schuster fuhren ab und
ließen Blau und Schreiber allein.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Das spricht nicht sehr für einen Mordplan, daß man das Opfer allein
läßt! Außerdem: da Schreiber nach seinen eigenen Angaben von einem
Mordplan wissen wollte: jetzt, wo er allein mit Blau war, hätte er ihn
doch verhindern können?“
Vorsitzender:
„Auch ich finde die Aussage des Schreiber in diesem Punkte psychologisch
recht unwahrscheinlich!“
R.-A. Th. Liebknecht:
„Bestand etwa eine persönliche Feindschaft zwischen Schreiber und Blau.“
Kr.-K. Trettin:
„Mir ist nichts darüber bekannt.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„In den Akten befindet sich ein Brief des Blau an die
antibolschewistische Liga, worin _Blau den Schreiber als Spartakisten
denunziert_. Hat vielleicht Schreiber von dieser Absicht des Blau
gewußt?“
Kr.-K. Trettin:
„Mir ist nichts darüber bekannt.“
R.-A. Dr. S. Weinberg (zu Kr.-K. Trettin):
„Und was sagen Sie zu diesem Brief des Blau?“
Kr.-K. Trettin:
„Es kommt vor, daß die Spitzel gegenseitig versuchen, sich der
Konkurrenz zu entledigen. Man muß immer vorsichtig mit ihren Angaben
sein. – Ich fahre fort mit der Erzählung des Schreiber:
„Herm und Blau hatten verabredet, sich am 31. Juli am Bahnhof Halle zu
treffen. Schreiber selbst trennte sich von Blau und kam am 31. nach
Hötensleben, wo er sich zu den Eltern des Herm begab. Herm traf am 2.
August allein in Hötensleben ein und erzählte, er käme aus Berlin und
für Blau sei gesorgt.
„Am 3. August schrieb Herm einen Brief an die Frau Kaltenhauser in
München und gab ihn dem Schreiber zur Beförderung. Indem er ein leeres
Kouvert aufgab und die Einschreibequittung als Beleg vorzeigte,
unterschlug Schreiber den Brief und sandte ihn an die Fahndungsabteilung
München ein.“
– Der Wortlaut dieses Briefes ist in der Anklageschrift enthalten; er
wird zur Verlesung gebracht. Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg weist darauf
hin, daß der Name der Kaltenhauser, die Herms Quartierwirtin war, falsch
geschrieben sei – was wohl erwägen lasse, ob nicht der ganze Brief eine
Fälschung des Schreiber sei.
Die beiden Zeugen Vater und Bruder des Herm erklären übereinstimmend,
daß der Verlauf in Hötensleben gerade umgekehrt gewesen sei:
„Herm traf am 1. August in Hötensleben ein, – was leicht festzustellen
ist, da er sich sofort persönlich beim Gemeindeamt meldete. Aber
Schreiber kam erst drei bis vier Tage später!“
Trotzdem beide Zeugen (wegen ihrer Verwandtschaft mit dem beschuldigten
Herm) nicht vereidigt zu werden brauchen, verlangen sie, ihre Aussage
eidlich zu erhärten.
Kr.-K. Trettin (hierüber befragt):
„Ich kann hier nur die Aussagen des Schreiber wiederholen und angeben,
daß diese der Polizei die Aufklärung des Mordes ermöglicht haben. – Als
der Tod des Blau in den Zeitungen stand, wurde Herm sehr erregt und
sprach sofort von Mord. Er bat den Schreiber, ihn doch nicht zu verraten
und fuhr mit ihm nach Magdeburg zu dem Parteisekretär der U. S. P. D.
Peters; dort verlangte Herm, daß die Aufzeichnungen über Blau vor seinen
Augen vernichtet würden, was auch geschah.“
Der Zeuge Peters erklärt (am 4. Verhandlungstag) diesen Bericht des
Schreiber für erlogen: er habe niemals Aufzeichnungen über Blau oder
einen Mordplan gegen ihn besessen, sie also auch nicht vernichten
können. Herm sei mit Schreiber bei ihm gewesen und habe ihm den
Schreiber als Flüchtling vorgestellt; dieser habe auch 10 M. aus der
Unterstützungskasse erhalten. Andere Beziehung habe er zu der ganzen
Angelegenheit nie gehabt. – Trotz Widerspruchs des Staatsanwalts
beschließt das Gericht nach kurzer Beratung, diesen Zeugen zu
vereidigen.
Kr.-K. Trettin:
„Herm war wegen der Blau-Affäre dauernd beunruhigt und reiste nach
einigen Tagen nach München ab. Schreiber blieb noch – und machte mir
über seine eigene Abreise aus Hötensleben Angaben, die allerdings sehr
unglaubwürdig sind. Er erzählte, daß er befürchtete, Herm würde in
München die Briefunterschlagung erfahren; infolgedessen fühlte er sich
nicht mehr sicher; ehe er sich aber entfernen konnte, wurde er von
Freunden des Herm aufgespürt; diese Freunde waren anscheinend von
München (Herm) aus auf ihn gehetzt und nur durch eine überstürzte und
wilde Flucht gelang es ihm, sich vor den ihn verfolgenden und aus
Revolvern auf ihn schießenden Gegnern zu retten.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Phantasie hat dieser Spitzel!“
Die Zeugin Frau Baumeister aus München erklärt (4. Verhandlungstag):
Herm habe ihr den Blau als Spitzel bezeichnet; er habe ihr nach seiner
Rückkehr nach München auch von der Ermordung Blaus erzählt; sie habe
aber nicht den Eindruck gehabt, daß Herm der Mörder sei. In der weiteren
Diskussion über von ihr gehörte Redewendungen anderer Münchner Genossen
verwickelt sie sich zu ihren Angaben in der Voruntersuchung in
Widersprüche, die sie mit ihrer Erregung erklärt.
Der nächste Zeuge ist Kriminalkommissar Maslack (3. und 4.
Verhandlungstag).
Staatsanwalt:
„Sie stehen im Dienst der politischen Abteilung der Polizei?“
Kr.-K. Maslack:
„Ja.“
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„Nach den bisherigen offiziellen Angaben soll doch eine sogenannte
politische Abteilung nicht mehr bestehen?“
Kr.-K. Maslack:
„Die frühere politische Abteilung ist aufgelöst.“
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„Aber Ihre Abteilung bearbeitet doch den politischen Teil?“
Kr.-K. Maslack:
„Es handelt sich hier um die Abteilung I A, die frühere Abteilung VII;
diese Abteilung hat den inoffiziellen Namen ‚politische Abteilung‘.“
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„So, so –“
Vorsitzender (zu Kr.-K. Maslack):
„Können Sie auf Grund Ihrer Kenntnis der Dinge die Garantie übernehmen,
daß der Spitzel Schreiber, falls er vor Gericht erscheint, nicht von
kommunistischer Seite gefährdet wird?“
Kr.-K. Maslack:
„Die Kriminalpolizei kann nur das Menschenmögliche tun.“
R.-A. Th. Liebknecht:
„Diese Garantie – was kommunistische Angriffe betrifft – übernehme ich.“
Kr.-K. Maslack berichtet dann über die Nachforschungen, die er gemeinsam
mit Schreiber in Magdeburg, Hötensleben und anderen Orten anstellte.
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Das war nach den Aufklärungen, die Schreiber dem Kriminalkommissar
Trettin gegeben hatte?“
Kr.-K. Maslack:
„Ja.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Schreiber war also inzwischen aus der ‚Schutzhaft‘ wegen der vorhin
erwähnten Mordsache entlassen?“
Kr.-K. Maslack:
„Ja.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„So, so –“
Der Zeuge Maslack berichtet dann, daß die von ihm erzielten Ergebnisse
im wesentlichen die Angaben des Schreiber bestätigt haben, so wie sie
schon Kr.-K. Trettin schilderte. Wegen einiger Punkte, wie der Ankunft
des Herm und Schreiber in Hötensleben, kommt es zu erneuten
Kontroversen. Wesentlich Neues bringt der Zeuge nicht.
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Wieviel Geld hat Ihre Behörde dem Schreiber für seine Bemühungen
gezahlt?“
Kr.-K. Maslack:
„Die Auslagen für Reise und Aufenthalt.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Darüber hinaus hat er keine Beträge erhalten?“
Kr.-K. Maslack:
„Nein ...“
Vorsitzender:
„Zeuge Maslack, ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie unter Eid
aussagen!“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Sie können also bestimmt unter Ihrem Eid aussagen, daß der Spitzel
Schreiber von Ihrer Behörde keine weiteren Gelder empfangen hat?“
Kr.-K. Maslack:
„_Wenn die Frage in so bestimmter Form gestellt wird, so verweigere ich
die Aussage._“
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„Mit welcher Berechtigung?“
Kr.-K. Maslack:
„Ich habe von meiner Behörde nicht so weitgehende Befugnis erhalten.“
Der Vorsitzende verliest die Mitteilung des Polizeipräsidiums, nach
welcher der Kriminalkommissar Maslack aussagen darf, soweit nicht die
Interessen des Deutschen Reiches gefährdet werden.
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„Hat also der Schreiber noch Geld erhalten?“
Kr.-K. Maslack:
„Ja: er nutzte wohl auch die Konjunktur aus, um Zeugenspesen zu
erhalten.“
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„Wie hoch war die Summe, die Schreiber erhalten hat?“
Kr.-K. Maslack:
„Darüber verweigere ich die Aussage.“
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„Ich frage den Zeugen, ob er der Ansicht ist, daß die Interessen des
Deutschen Reiches durch die Nennung der an Schreiber gezahlten Summen
gefährdet sind?“
Kr.-K. Maslack:
„Die Entscheidung darüber steht mir nicht zu.“
R.-A. Th. Liebknecht:
„Dann müssen die Beträge recht erheblich gewesen sein.“
Staatsanwalt:
„Ich beantrage, diese ganze Frage als unerheblich zu beanstanden.“
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„Die Frage ist insofern erheblich, als von der Höhe der Summe abhängt,
in wieweit man diesem Zeugen Schreiber Glauben schenken darf. Es ist
derselbe Schreiber, der vom Gericht 4000 M. fordert!“
Während das Gericht über den Antrag des Staatsanwalts berät, erklärt
Kr.-K. Maslack sich bereit, die Frage zu beantworten. Das Gericht
beschließt trotzdem, die Frage als unerheblich zurückzuweisen: weil ja
allgemein bekannt sei, daß Agenten von der Polizei auch bezahlt würden.
R.-A. Th. Liebknecht:
„Ist dem Zeugen ein Leutnant Siebel bekannt, der Abteilungsleiter der
antibolschewistischen Liga ist?“
Kr.-K. Maslack:
„Nein.“
R.-A. Th. Liebknecht:
„Sie können das unter Eid aussagen?“
Kr.-K. Maslack:
„Es ist möglich, daß ich ihn unter anderem Namen kenne.“
R.-A. Th. Liebknecht:
„Ist dem Zeugen der Leiter der Agentenabteilung der
antibolschewistischen Liga bekannt?“
Staatsanwalt:
„Ich beantrage, auch diese Frage als unerheblich zu beanstanden.“
R.-A. Th. Liebknecht:
„Die Frage ist deshalb erheblich, weil Leutnant Siebel mit den hier
genannten Spitzeln zu tun hatte!“
Der Gerichtsbeschluß lehnt die Frage mit der Begründung ab: sie sei
nicht gestellt, um zur Aufklärung der Mordtat beizutragen, sondern habe
nur politische Bedeutung.
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Ist dem Zeugen bekannt, daß Blau während der Januarkämpfe 1919 im
_Auftrag der Polizeibehörde_ als Lockspitzel die Büxensteindruckerei
besetzte und ein Magistratsauto beschlagnahmte?“
Kr.-K. Maslack:
„Nein.“
R.-A. Th. Liebknecht:
„Ist dem Zeugen der Spitzel Strolz bekannt?“
Kr.-K. Maslack:
„Nein.“
R.-A. Th. Liebknecht:
„Gar nicht bekannt?“
Kr.-K. Maslack:
„Jedenfalls nicht unter seinem Namen.“
R.-A. Th. Liebknecht:
„Sind denn die Spitzel im allgemeinen auch der Polizei nur unter ihrer
Nummer bekannt?“
Der Vorsitzende beanstandet diese Frage und das Gericht lehnt die
Zulassung ab: weil die Frage nur gestellt sei, um aus politischen
Gründen die Hilfsmittel der Polizei kennen zu lernen.
* * * * *
Am fünften Verhandlungstage gibt der Vorsitzende zu dieser Sache
bekannt, daß das Gericht seine am Vortage gefaßten Beschlüsse betreffs
Beanstandung der drei Fragen nunmehr aufhebe und deren Beantwortung
nachträglich zulasse.
R.-A. Dr. Rosenfeld:
„Ich bitte um Auskunft, auf Grund welcher Anregung das Gericht zu dieser
Änderung seiner Beschlüsse gekommen ist.“
Vorsitzender:
„Auf Grund keiner Anregung, sondern aus eigenem Antrieb.“
Kr.-K. Maslack:
„Der Spitzel Schreiber hat außer Fahrt- und Verpflegungsgeld von meiner
Behörde in der Zeit vom 13. bis 25. August 1919 eine Extravergütung von
700 M. erhalten. Ob er noch von anderen Dienststellen bezogen hat, weiß
ich nicht.“
Kr.-K. Trettin:
„Ich erkläre, daß ich dem Schreiber kein Geld gezahlt habe.“
Kr.-K. Maslack:
„Die leitenden Herren der antibolschewistischen Liga, Leutnant Siebel
und Bachmann, kenne ich nicht. (7. Verhandlungstag.) Die Beantwortung
der dritten Frage, ob die Spitzel uns nur mit Nummern bekannt sind, wird
mir von meiner vorgesetzten Behörde verboten, da es dem Wohle des
Staates widersprechen würde, wenn die Einrichtungen der Polizei
öffentlich bekannt gegeben würden.“
Die Aufklärung der Tat.
Der Spitzel Strolz.
Der erste Zeuge zur Tat war der Sachverständige Professor Dr. Strauch,
der gemeinsam mit Medizinalrat Dr. Hoffmann die Leiche des Blau
obduziert hatte. Er sagt am 2. Verhandlungstage aus, daß der Körper des
Blau am Halse eine Strangulationsmarke aufwies; weitere Merkmale konnten
bei sorgfältigster Untersuchung nicht gefunden werden. Infolgedessen
hätten sie am Anfang zur Annahme von Selbstmord geneigt, später ihr
Urteil dahin verallgemeinert, daß die Todesursache nicht festzustellen
sei. Nach der näheren Kenntnis der Zusammenhänge sei er zur Überzeugung
gelangt, daß der Tod durch Erdrosseln eingetreten sei.
Ein Geschworener fragt den Sachverständigen, ob der Befund unzweifelhaft
sei: es sei doch möglich, daß Blau noch lebend ins Wasser geworfen
worden sei und durch seine Bewegungen erst die Schlinge so zugezogen
habe, daß der Tod durch Ersticken eintrat. In diesem Falle sei aber der
als Mörder anzusehen, der den Körper ins Wasser gestoßen habe.
Ein zweiter Geschworener fragt, ob es ausgeschlossen sei, daß Blau durch
das Morphium nur betäubt war und dann im Wasser ertrunken oder erstickt
ist.
Der Sachverständige betont nochmals, daß er jetzt mit Bestimmtheit
Erdrosseln als Todesursache annehmen könne.
* * * * *
Über die ersten Untersuchungsergebnisse in Berlin sagt Kriminalkommissar
Dr. Riemann aus (3. Verhandlungstag):
„Ich habe als Mitglied der Mordkommission die ersten Untersuchungen
geleitet. In einer Tasche des Ertrunkenen steckte ein Gepäckschein auf
den Anhalter Bahnhof; im Koffer Blaus, der daraufhin abgehoben wurde,
fanden wir eine Reihe Notizen politischen Inhalts und ebensolche Briefe;
diese waren mit Blau oder mit seinem Pseudonym Dr. Michael unterzeichnet
und an die antibolschewistische Liga sowie ähnliche Stellen gerichtet.
Ich stellte dort Nachforschungen an und traf dabei auf den Agenten
Strolz; dieser erklärte sofort, daß Blau von den Kommunisten als Spitzel
erkannt und ermordet worden sei; er schilderte mir die Vorgänge in der
Versammlung in der Mittenwalder Straße, und nannte mir Leuschner als
Versammlungsleiter. Auf diese Angaben hin begannen die Recherchen nach
Leuschner, der später in Ostpreußen verhaftet wurde.
„Mitte August kam an uns ein Brief eines Münchner Vertrauensmannes, der
die Abreise Blaus mit Schreiber, Schuster und Herm mitteilte. Daraufhin
fuhr Kriminalkommissar Trettin nach München.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Wie heißt dieser Münchner Vertrauensmann?“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„Es war Schreiber.“
Der Zeuge Kriminalwachtmeister Helmka war als Kriminalbeamter zur
Garde-Kavallerie-Schützendivision abkommandiert gewesen. (3.
Verhandlungstag): Er lernte dort den Spitzel Toifl kennen, der ihm
mitteilte, daß er den Fichtmann sehr gut kenne und wisse, daß dieser in
die Angelegenheit Blau verwickelt sei. Durch diese Angaben wurde der
Verdacht auf Fichtmann gelenkt. Toifl hat dann dem Kriminalkommissar Dr.
Riemann gegenüber noch weitere Mitteilungen gemacht, die Fichtmann
schwer belasten.
Angeklagter Fichtmann:
„Der Spitzel Toifl belastete mich – aber können Sie sich erinnern, daß
er bei einer Gegenüberstellung mit mir sagte, er könne mich nicht mit
Sicherheit als Täter bezeichnen? Ich sei nicht der Täter.“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„Jawohl. Doch, als Sie abgetreten waren, nahm er diese Aussage wieder
zurück und erklärte, dies nur wegen Ihrer Anwesenheit gesagt zu haben.“
Angeklagter Fichtmann:
„Wissen Sie, daß während meiner Haft der Spitzel Strolz in meine Zelle
gelegt wurde?“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„Es ist ein zur Aufklärung von Kapitalverbrechen übliches Verfahren, den
Verdächtigen durch Zellengenossen aushorchen zu lassen.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Ist dem Zeugen bekannt, daß die berüchtigte _Spitzelin Schröder-Mahnke
in Männerkleidern_ in die Zellen der Angeklagten gesteckt wurde, um von
ihnen Geständnisse zu erreichen?“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„Mir ist nichts davon bekannt.“
Staatsanwalt:
„Ich erkläre: falls derartiges geschehen ist, so geschah es nicht auf
meine Veranlassung!“
Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg wiederholt diese Frage gegenüber dem Leiter
der Voruntersuchung, Landgerichtsrat Marquardt (5. Verhandlungstag).
L.-G.-R. Marquardt:
„Davon, daß die Schröder-Mahnke als Polizeispitzelin in den Zellen der
Angeklagten gewesen sein soll, habe ich keine Kenntnis.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Aber Sie müssen sich doch erinnern, wem Sie Sprecherlaubnis gegeben
haben.“
L.-G.-R. Marquardt:
„Es war einmal ein Feldgrauer mit Brille bei mir, dem ich
Sprecherlaubnis erteilt habe. Später erzählte mir Kriminalkommissar
Maslack, daß es sich um eine Frau in Männerkleidung handelte.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„War Ihnen nicht bekannt, daß es die Lockspitzelin Schröder-Mahnke war?“
L.-G.-R. Marquardt:
„Nein.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Im allgemeinen macht es die größten Schwierigkeiten, selbst für die
nächsten Angehörigen der Verhafteten Sprecherlaubnis zu erwirken. Unter
welcher Voraussetzung oder Veranlassung haben Sie dieser Person
Sprecherlaubnis erteilt?“
L.-G.-R. Marquardt:
„Soviel ich mich erinnere, habe ich die Erlaubnis auf Anregung des
Kriminalkommissars Maslack erteilt.“
Kr.-K. Maslack:
„Die Polizei hat zu diesem Mittel gegriffen, um den Fall aufzuklären.“
R.-A. Dr. Weinberg:
„... Eine verkleidete Frau im Männergefängnis – auf Anregung der
Polizei! Übrigens hat diese Frau auch Einsicht in die Akten bekommen!!“
L.-G.-R. Marquardt:
„Mit meinem Wissen nicht!“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Und Sie, Herr Kriminalkommissar?“
Kr.-K. Maslack:
„Ich kann nicht auf meinen Eid nehmen, ob ich der Schröder-Mahnke
Einsicht gab oder nicht.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Außerdem war die Schröder-Mahnke während der Vernehmung der Angeklagten
im Nebenzimmer untergebracht und hörte die Aussagen an.“
L.-G.-R. Marquardt:
„Mir ist nichts davon bekannt. Aber ich gebe die Möglichkeit zu, daß sie
dort war; jedenfalls, um anschließend auch vernommen zu werden.“
Angeklagter Hoppe:
„Die Schröder-Mahnke war in der Maske eines Genossen in meiner Zelle und
forderte mich zur Flucht auf. Sie sagte, draußen sei alles vorbereitet,
ich brauchte nur den Tag und die näheren Umstände anzugeben, für alles
weitere habe die Partei schon gesorgt. Ich habe aber abgelehnt. Die
Schröder-Mahnke verhehlte mir keinen Augenblick, daß sie eine
verkleidete Frau sei; im Gegenteil, als ich mich unzugänglich zeigte,
_betonte sie es besonders_.“
Vorsitzender:
„In den Akten finde ich verschiedentlich den Vermerk, daß der Angeklagte
Hoppe fliehen wolle. Von wem stammt diese Angabe?“
Kr.-K. Maslack:
„Von der Schröder-Mahnke. Ich gebe zu, daß die Frau in diesem Falle _ein
sehr verwerfliches Spiel trieb_.“ –
Staatsanwalt (3. Verhandlungstag):
„Im Interesse der Sache wäre es von höchster Wichtigkeit, diese ganzen
Leute, Strolz, Toifl, die Schröder-Mahnke, als Zeugen vor Gericht zu
sehen. Stehen denn der Kriminalpolizei keine Mittel zur Verfügung, der
Leute habhaft zu werden?“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„Es ist sehr schwer; doch werde ich alles tun, um die Leute zu eruieren.
Ich nehme aber an, daß die Angst vor den Kommunisten die Leute abhält.
Sie wagen nicht, hier zu erscheinen.“
R.-A. Th. Liebknecht:
„Seit wann sind denn Strolz und Toifl im Dienst der Polizei?“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„Ich kann darauf keine ausreichende Antwort geben. Die meisten dieser
Leute arbeiten nicht ständig mit uns; so ist uns auch ihr Aufenthalt oft
nicht bekannt und es ist sehr schwer festzustellen, ob und wie einer
gerade tätig ist.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Vielleicht kann ich Ihre Bemühungen unterstützen, wenn ich Ihnen
mitteile: der Spitzel Toifl hat die Spitzelnummer 1460 und war zuletzt
bei Renz in der Badener Str. 5 gemeldet.“
Kr.-K. Dr. Riemann:
„Ich wiederhole, daß ich nichts unterlassen werde, die Leute
beizubringen.“
Angeklagter Hoppe:
„In diesem Zusammenhang möchte ich berichten: gelegentlich einer
Vorführung vor den Rittmeister Heimburg beim Gruppenkommando I sah ich
dort in Reichswehruniform den Mendelsohn-Acosta.“
Staatsanwalt:
„Dieser Acosta ist der Teilnahme an der Mordtat dringend verdächtig; ich
fordere die Kriminalpolizei auf, nach ihm zu suchen und ihn sofort zu
_verhaften_.“