„Geschah dies nicht eher, um politische Gefangene zu bespitzeln?“

Kr.-K. Trettin:

„Blau war ja als unzuverlässig bekannt! Er wurde am 2. Juli 1919 mit

Ausweisungsbefehl aus der Haft entlassen. – In meinen weiteren Angaben

folge ich den Aufklärungen, die mir Schreiber gab, und betone, daß

Schreiber mir einen glaubwürdigen Eindruck machte.

„Blau begab sich zur Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. in München, die

damals von dem Studenten Blumenfeld geleitet wurde. Dieser war selbst

Terrorist und Schreiber erzählte mir den Hergang einer Vereidigung in

der Wohnung des Blumenfeld, an der er selbst teilnahm.

„Dabei waren acht Genossen in einem dunklen Raume versammelt; auf dem

Tisch stand eine Schale mit rötlicher Flüssigkeit, die, angezündet, das

Zimmer mit magischem Licht schwach erhellte. Nach einleitenden Fragen

und Erklärungen wurde auf diese Formel vereidigt: „Ich schwöre der

kommunistischen Partei Treue und schwöre, in Not und Gefahr nicht vom

Platze zu weichen.“

Zeuge Blumenfeld (4. Verhandlungstag):

„Ohne auf eine Kritik der geschilderten Formalitäten einzugehen, möchte

ich betonen, daß ich Mitglied der Unabhängigen sozialdemokratischen

Partei bin und nicht wüßte, wieso ich jemanden auf die kommunistische

Lehre und Praxis vereidigen sollte!“

R.-A. S. Weinberg (zu Trettin):

„Ist das die Glaubwürdigkeit Ihres Gewährsmannes?“

Kr.-K. Trettin:

„Soweit ich Schreibers Angaben nachprüfen konnte, erwiesen sie sich als

richtig. – In der Rechtsschutzstelle der U. S. P. D. wurde Blau

unterstützt. Von Herm, den er dort kennen lernte, wurde er sogar in

einem Krankenhaus untergebracht; seine dortige Rechnung bezahlte Herm.“

Vorsitzender:

„Das scheint nicht dafür zu sprechen, daß Blau als Spitzel erkannt war?“

Kr.-K. Trettin:

„Anfänglich war er es auch nicht. – Am 29. Juli reisten Blau, Herm,

Schreiber und ein gewisser Schuster nach Leipzig: im Laufe der Fahrt

teilte Herm dem Schreiber mit, daß Blau ermordet werden solle.“

Zeuge Blumenfeld (4. Verhandlungstag):

„Ich kann dazu Näheres sagen: Beide, sowohl Blau wie Schreiber, wandten

sich an die Rechtsschutzstelle um Unterstützung und erhielten auch

Geld.“

[Illustration: Der den Geschworenen vorgelegte Lageplan.]

Vorsitzender:

„Im Kassenausweis der Rechtsschutzstelle sind mehrere Beträge (30, 40

und 250 M.) als ‚in Sachen Blau‘ aufgeführt; sind das die

Unterstützungsgelder?“

Zeuge Blumenfeld:

„Ja. – Schreiber ersuchte uns, ihm Arbeit zu verschaffen und Herm wollte

das in seiner Heimat Hötensleben versuchen: das war der Anlaß der Reise!

Blau bot sich dem Herm als Spitzel an; ich habe dann selbst mit Blau

gesprochen, doch ohne Erfolg. Ich konnte nichts von ihm erfahren. Später

klammerte sich Blau an Herm und wollte von ihm nach Berlin mitgenommen

werden; Herm klagte mir, daß er ihn nicht los werden könne. In der Nacht

vor seiner Abreise schlief Blau bei mir: von einem Mordplan gegen ihn

ist mir nichts bekannt.“

Staatsanwalt:

„Warum sollte Blau nach Berlin gewollt haben?“

Zeuge Blumenfeld:

„Ich weiß es nicht. – Heute bin ich geneigt anzunehmen: weil er in

München unmöglich war! Er bekam von seinen Auftraggebern keine

Unterstützungen mehr, ihm fehlten die Mittel, allein zu reisen.“

– Der Staatsanwalt beantragt, den Zeugen Blumenfeld wegen Verdacht der

Teilnahme am Mord nicht zu vereidigen. Das Gericht beschließt, die

Vereidigung vorläufig bis zur Gegenüberstellung mit Schreiber

auszusetzen (4. Verhandlungstag). –

Kr.-K. Trettin:

„Blau, Herm, Schreiber und Schuster kamen am 30. Juli in Leipzig an.“

Vorsitzender:

„Am 30. Juli wurde in Leipzig ein _Brief an das „Berliner Tageblatt“_

aufgegeben, in dem die Ermordung des Blau angekündigt wurde. Von wem

stammt dieser Brief?“

Kr.-K. Trettin:

„Das ließ sich nicht mit Bestimmtheit sagen; wahrscheinlich von

Schuster.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Nicht von Schreiber?“

Kr.-K. Trettin:

„Schreiber wußte nichts von dem Briefe und leugnete, ihn geschrieben zu

haben. Von Leipzig wurde nach Magdeburg gefahren, wobei Schreiber den

Blau warnte. Diese Warnung scheint Blau nicht ernst genommen zu haben.

In Magdeburg trennten sich die vier: Herm und Schuster fuhren ab und

ließen Blau und Schreiber allein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Das spricht nicht sehr für einen Mordplan, daß man das Opfer allein

läßt! Außerdem: da Schreiber nach seinen eigenen Angaben von einem

Mordplan wissen wollte: jetzt, wo er allein mit Blau war, hätte er ihn

doch verhindern können?“

Vorsitzender:

„Auch ich finde die Aussage des Schreiber in diesem Punkte psychologisch

recht unwahrscheinlich!“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Bestand etwa eine persönliche Feindschaft zwischen Schreiber und Blau.“

Kr.-K. Trettin:

„Mir ist nichts darüber bekannt.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„In den Akten befindet sich ein Brief des Blau an die

antibolschewistische Liga, worin _Blau den Schreiber als Spartakisten

denunziert_. Hat vielleicht Schreiber von dieser Absicht des Blau

gewußt?“

Kr.-K. Trettin:

„Mir ist nichts darüber bekannt.“

R.-A. Dr. S. Weinberg (zu Kr.-K. Trettin):

„Und was sagen Sie zu diesem Brief des Blau?“

Kr.-K. Trettin:

„Es kommt vor, daß die Spitzel gegenseitig versuchen, sich der

Konkurrenz zu entledigen. Man muß immer vorsichtig mit ihren Angaben

sein. – Ich fahre fort mit der Erzählung des Schreiber:

„Herm und Blau hatten verabredet, sich am 31. Juli am Bahnhof Halle zu

treffen. Schreiber selbst trennte sich von Blau und kam am 31. nach

Hötensleben, wo er sich zu den Eltern des Herm begab. Herm traf am 2.

August allein in Hötensleben ein und erzählte, er käme aus Berlin und

für Blau sei gesorgt.

„Am 3. August schrieb Herm einen Brief an die Frau Kaltenhauser in

München und gab ihn dem Schreiber zur Beförderung. Indem er ein leeres

Kouvert aufgab und die Einschreibequittung als Beleg vorzeigte,

unterschlug Schreiber den Brief und sandte ihn an die Fahndungsabteilung

München ein.“

– Der Wortlaut dieses Briefes ist in der Anklageschrift enthalten; er

wird zur Verlesung gebracht. Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg weist darauf

hin, daß der Name der Kaltenhauser, die Herms Quartierwirtin war, falsch

geschrieben sei – was wohl erwägen lasse, ob nicht der ganze Brief eine

Fälschung des Schreiber sei.

Die beiden Zeugen Vater und Bruder des Herm erklären übereinstimmend,

daß der Verlauf in Hötensleben gerade umgekehrt gewesen sei:

„Herm traf am 1. August in Hötensleben ein, – was leicht festzustellen

ist, da er sich sofort persönlich beim Gemeindeamt meldete. Aber

Schreiber kam erst drei bis vier Tage später!“

Trotzdem beide Zeugen (wegen ihrer Verwandtschaft mit dem beschuldigten

Herm) nicht vereidigt zu werden brauchen, verlangen sie, ihre Aussage

eidlich zu erhärten.

Kr.-K. Trettin (hierüber befragt):

„Ich kann hier nur die Aussagen des Schreiber wiederholen und angeben,

daß diese der Polizei die Aufklärung des Mordes ermöglicht haben. – Als

der Tod des Blau in den Zeitungen stand, wurde Herm sehr erregt und

sprach sofort von Mord. Er bat den Schreiber, ihn doch nicht zu verraten

und fuhr mit ihm nach Magdeburg zu dem Parteisekretär der U. S. P. D.

Peters; dort verlangte Herm, daß die Aufzeichnungen über Blau vor seinen

Augen vernichtet würden, was auch geschah.“

Der Zeuge Peters erklärt (am 4. Verhandlungstag) diesen Bericht des

Schreiber für erlogen: er habe niemals Aufzeichnungen über Blau oder

einen Mordplan gegen ihn besessen, sie also auch nicht vernichten

können. Herm sei mit Schreiber bei ihm gewesen und habe ihm den

Schreiber als Flüchtling vorgestellt; dieser habe auch 10 M. aus der

Unterstützungskasse erhalten. Andere Beziehung habe er zu der ganzen

Angelegenheit nie gehabt. – Trotz Widerspruchs des Staatsanwalts

beschließt das Gericht nach kurzer Beratung, diesen Zeugen zu

vereidigen.

Kr.-K. Trettin:

„Herm war wegen der Blau-Affäre dauernd beunruhigt und reiste nach

einigen Tagen nach München ab. Schreiber blieb noch – und machte mir

über seine eigene Abreise aus Hötensleben Angaben, die allerdings sehr

unglaubwürdig sind. Er erzählte, daß er befürchtete, Herm würde in

München die Briefunterschlagung erfahren; infolgedessen fühlte er sich

nicht mehr sicher; ehe er sich aber entfernen konnte, wurde er von

Freunden des Herm aufgespürt; diese Freunde waren anscheinend von

München (Herm) aus auf ihn gehetzt und nur durch eine überstürzte und

wilde Flucht gelang es ihm, sich vor den ihn verfolgenden und aus

Revolvern auf ihn schießenden Gegnern zu retten.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Phantasie hat dieser Spitzel!“

Die Zeugin Frau Baumeister aus München erklärt (4. Verhandlungstag):

Herm habe ihr den Blau als Spitzel bezeichnet; er habe ihr nach seiner

Rückkehr nach München auch von der Ermordung Blaus erzählt; sie habe

aber nicht den Eindruck gehabt, daß Herm der Mörder sei. In der weiteren

Diskussion über von ihr gehörte Redewendungen anderer Münchner Genossen

verwickelt sie sich zu ihren Angaben in der Voruntersuchung in

Widersprüche, die sie mit ihrer Erregung erklärt.

Der nächste Zeuge ist Kriminalkommissar Maslack (3. und 4.

Verhandlungstag).

Staatsanwalt:

„Sie stehen im Dienst der politischen Abteilung der Polizei?“

Kr.-K. Maslack:

„Ja.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Nach den bisherigen offiziellen Angaben soll doch eine sogenannte

politische Abteilung nicht mehr bestehen?“

Kr.-K. Maslack:

„Die frühere politische Abteilung ist aufgelöst.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Aber Ihre Abteilung bearbeitet doch den politischen Teil?“

Kr.-K. Maslack:

„Es handelt sich hier um die Abteilung I A, die frühere Abteilung VII;

diese Abteilung hat den inoffiziellen Namen ‚politische Abteilung‘.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„So, so –“

Vorsitzender (zu Kr.-K. Maslack):

„Können Sie auf Grund Ihrer Kenntnis der Dinge die Garantie übernehmen,

daß der Spitzel Schreiber, falls er vor Gericht erscheint, nicht von

kommunistischer Seite gefährdet wird?“

Kr.-K. Maslack:

„Die Kriminalpolizei kann nur das Menschenmögliche tun.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Diese Garantie – was kommunistische Angriffe betrifft – übernehme ich.“

Kr.-K. Maslack berichtet dann über die Nachforschungen, die er gemeinsam

mit Schreiber in Magdeburg, Hötensleben und anderen Orten anstellte.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Das war nach den Aufklärungen, die Schreiber dem Kriminalkommissar

Trettin gegeben hatte?“

Kr.-K. Maslack:

„Ja.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Schreiber war also inzwischen aus der ‚Schutzhaft‘ wegen der vorhin

erwähnten Mordsache entlassen?“

Kr.-K. Maslack:

„Ja.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„So, so –“

Der Zeuge Maslack berichtet dann, daß die von ihm erzielten Ergebnisse

im wesentlichen die Angaben des Schreiber bestätigt haben, so wie sie

schon Kr.-K. Trettin schilderte. Wegen einiger Punkte, wie der Ankunft

des Herm und Schreiber in Hötensleben, kommt es zu erneuten

Kontroversen. Wesentlich Neues bringt der Zeuge nicht.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Wieviel Geld hat Ihre Behörde dem Schreiber für seine Bemühungen

gezahlt?“

Kr.-K. Maslack:

„Die Auslagen für Reise und Aufenthalt.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Darüber hinaus hat er keine Beträge erhalten?“

Kr.-K. Maslack:

„Nein ...“

Vorsitzender:

„Zeuge Maslack, ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie unter Eid

aussagen!“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Sie können also bestimmt unter Ihrem Eid aussagen, daß der Spitzel

Schreiber von Ihrer Behörde keine weiteren Gelder empfangen hat?“

Kr.-K. Maslack:

„_Wenn die Frage in so bestimmter Form gestellt wird, so verweigere ich

die Aussage._“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Mit welcher Berechtigung?“

Kr.-K. Maslack:

„Ich habe von meiner Behörde nicht so weitgehende Befugnis erhalten.“

Der Vorsitzende verliest die Mitteilung des Polizeipräsidiums, nach

welcher der Kriminalkommissar Maslack aussagen darf, soweit nicht die

Interessen des Deutschen Reiches gefährdet werden.

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Hat also der Schreiber noch Geld erhalten?“

Kr.-K. Maslack:

„Ja: er nutzte wohl auch die Konjunktur aus, um Zeugenspesen zu

erhalten.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Wie hoch war die Summe, die Schreiber erhalten hat?“

Kr.-K. Maslack:

„Darüber verweigere ich die Aussage.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Ich frage den Zeugen, ob er der Ansicht ist, daß die Interessen des

Deutschen Reiches durch die Nennung der an Schreiber gezahlten Summen

gefährdet sind?“

Kr.-K. Maslack:

„Die Entscheidung darüber steht mir nicht zu.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Dann müssen die Beträge recht erheblich gewesen sein.“

Staatsanwalt:

„Ich beantrage, diese ganze Frage als unerheblich zu beanstanden.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Die Frage ist insofern erheblich, als von der Höhe der Summe abhängt,

in wieweit man diesem Zeugen Schreiber Glauben schenken darf. Es ist

derselbe Schreiber, der vom Gericht 4000 M. fordert!“

Während das Gericht über den Antrag des Staatsanwalts berät, erklärt

Kr.-K. Maslack sich bereit, die Frage zu beantworten. Das Gericht

beschließt trotzdem, die Frage als unerheblich zurückzuweisen: weil ja

allgemein bekannt sei, daß Agenten von der Polizei auch bezahlt würden.

R.-A. Th. Liebknecht:

„Ist dem Zeugen ein Leutnant Siebel bekannt, der Abteilungsleiter der

antibolschewistischen Liga ist?“

Kr.-K. Maslack:

„Nein.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Sie können das unter Eid aussagen?“

Kr.-K. Maslack:

„Es ist möglich, daß ich ihn unter anderem Namen kenne.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Ist dem Zeugen der Leiter der Agentenabteilung der

antibolschewistischen Liga bekannt?“

Staatsanwalt:

„Ich beantrage, auch diese Frage als unerheblich zu beanstanden.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Die Frage ist deshalb erheblich, weil Leutnant Siebel mit den hier

genannten Spitzeln zu tun hatte!“

Der Gerichtsbeschluß lehnt die Frage mit der Begründung ab: sie sei

nicht gestellt, um zur Aufklärung der Mordtat beizutragen, sondern habe

nur politische Bedeutung.

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ist dem Zeugen bekannt, daß Blau während der Januarkämpfe 1919 im

_Auftrag der Polizeibehörde_ als Lockspitzel die Büxensteindruckerei

besetzte und ein Magistratsauto beschlagnahmte?“

Kr.-K. Maslack:

„Nein.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Ist dem Zeugen der Spitzel Strolz bekannt?“

Kr.-K. Maslack:

„Nein.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Gar nicht bekannt?“

Kr.-K. Maslack:

„Jedenfalls nicht unter seinem Namen.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Sind denn die Spitzel im allgemeinen auch der Polizei nur unter ihrer

Nummer bekannt?“

Der Vorsitzende beanstandet diese Frage und das Gericht lehnt die

Zulassung ab: weil die Frage nur gestellt sei, um aus politischen

Gründen die Hilfsmittel der Polizei kennen zu lernen.

* * * * *

Am fünften Verhandlungstage gibt der Vorsitzende zu dieser Sache

bekannt, daß das Gericht seine am Vortage gefaßten Beschlüsse betreffs

Beanstandung der drei Fragen nunmehr aufhebe und deren Beantwortung

nachträglich zulasse.

R.-A. Dr. Rosenfeld:

„Ich bitte um Auskunft, auf Grund welcher Anregung das Gericht zu dieser

Änderung seiner Beschlüsse gekommen ist.“

Vorsitzender:

„Auf Grund keiner Anregung, sondern aus eigenem Antrieb.“

Kr.-K. Maslack:

„Der Spitzel Schreiber hat außer Fahrt- und Verpflegungsgeld von meiner

Behörde in der Zeit vom 13. bis 25. August 1919 eine Extravergütung von

700 M. erhalten. Ob er noch von anderen Dienststellen bezogen hat, weiß

ich nicht.“

Kr.-K. Trettin:

„Ich erkläre, daß ich dem Schreiber kein Geld gezahlt habe.“

Kr.-K. Maslack:

„Die leitenden Herren der antibolschewistischen Liga, Leutnant Siebel

und Bachmann, kenne ich nicht. (7. Verhandlungstag.) Die Beantwortung

der dritten Frage, ob die Spitzel uns nur mit Nummern bekannt sind, wird

mir von meiner vorgesetzten Behörde verboten, da es dem Wohle des

Staates widersprechen würde, wenn die Einrichtungen der Polizei

öffentlich bekannt gegeben würden.“

Die Aufklärung der Tat.

Der Spitzel Strolz.

Der erste Zeuge zur Tat war der Sachverständige Professor Dr. Strauch,

der gemeinsam mit Medizinalrat Dr. Hoffmann die Leiche des Blau

obduziert hatte. Er sagt am 2. Verhandlungstage aus, daß der Körper des

Blau am Halse eine Strangulationsmarke aufwies; weitere Merkmale konnten

bei sorgfältigster Untersuchung nicht gefunden werden. Infolgedessen

hätten sie am Anfang zur Annahme von Selbstmord geneigt, später ihr

Urteil dahin verallgemeinert, daß die Todesursache nicht festzustellen

sei. Nach der näheren Kenntnis der Zusammenhänge sei er zur Überzeugung

gelangt, daß der Tod durch Erdrosseln eingetreten sei.

Ein Geschworener fragt den Sachverständigen, ob der Befund unzweifelhaft

sei: es sei doch möglich, daß Blau noch lebend ins Wasser geworfen

worden sei und durch seine Bewegungen erst die Schlinge so zugezogen

habe, daß der Tod durch Ersticken eintrat. In diesem Falle sei aber der

als Mörder anzusehen, der den Körper ins Wasser gestoßen habe.

Ein zweiter Geschworener fragt, ob es ausgeschlossen sei, daß Blau durch

das Morphium nur betäubt war und dann im Wasser ertrunken oder erstickt

ist.

Der Sachverständige betont nochmals, daß er jetzt mit Bestimmtheit

Erdrosseln als Todesursache annehmen könne.

* * * * *

Über die ersten Untersuchungsergebnisse in Berlin sagt Kriminalkommissar

Dr. Riemann aus (3. Verhandlungstag):

„Ich habe als Mitglied der Mordkommission die ersten Untersuchungen

geleitet. In einer Tasche des Ertrunkenen steckte ein Gepäckschein auf

den Anhalter Bahnhof; im Koffer Blaus, der daraufhin abgehoben wurde,

fanden wir eine Reihe Notizen politischen Inhalts und ebensolche Briefe;

diese waren mit Blau oder mit seinem Pseudonym Dr. Michael unterzeichnet

und an die antibolschewistische Liga sowie ähnliche Stellen gerichtet.

Ich stellte dort Nachforschungen an und traf dabei auf den Agenten

Strolz; dieser erklärte sofort, daß Blau von den Kommunisten als Spitzel

erkannt und ermordet worden sei; er schilderte mir die Vorgänge in der

Versammlung in der Mittenwalder Straße, und nannte mir Leuschner als

Versammlungsleiter. Auf diese Angaben hin begannen die Recherchen nach

Leuschner, der später in Ostpreußen verhaftet wurde.

„Mitte August kam an uns ein Brief eines Münchner Vertrauensmannes, der

die Abreise Blaus mit Schreiber, Schuster und Herm mitteilte. Daraufhin

fuhr Kriminalkommissar Trettin nach München.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Wie heißt dieser Münchner Vertrauensmann?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Es war Schreiber.“

Der Zeuge Kriminalwachtmeister Helmka war als Kriminalbeamter zur

Garde-Kavallerie-Schützendivision abkommandiert gewesen. (3.

Verhandlungstag): Er lernte dort den Spitzel Toifl kennen, der ihm

mitteilte, daß er den Fichtmann sehr gut kenne und wisse, daß dieser in

die Angelegenheit Blau verwickelt sei. Durch diese Angaben wurde der

Verdacht auf Fichtmann gelenkt. Toifl hat dann dem Kriminalkommissar Dr.

Riemann gegenüber noch weitere Mitteilungen gemacht, die Fichtmann

schwer belasten.

Angeklagter Fichtmann:

„Der Spitzel Toifl belastete mich – aber können Sie sich erinnern, daß

er bei einer Gegenüberstellung mit mir sagte, er könne mich nicht mit

Sicherheit als Täter bezeichnen? Ich sei nicht der Täter.“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Jawohl. Doch, als Sie abgetreten waren, nahm er diese Aussage wieder

zurück und erklärte, dies nur wegen Ihrer Anwesenheit gesagt zu haben.“

Angeklagter Fichtmann:

„Wissen Sie, daß während meiner Haft der Spitzel Strolz in meine Zelle

gelegt wurde?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Es ist ein zur Aufklärung von Kapitalverbrechen übliches Verfahren, den

Verdächtigen durch Zellengenossen aushorchen zu lassen.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Ist dem Zeugen bekannt, daß die berüchtigte _Spitzelin Schröder-Mahnke

in Männerkleidern_ in die Zellen der Angeklagten gesteckt wurde, um von

ihnen Geständnisse zu erreichen?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Mir ist nichts davon bekannt.“

Staatsanwalt:

„Ich erkläre: falls derartiges geschehen ist, so geschah es nicht auf

meine Veranlassung!“

Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg wiederholt diese Frage gegenüber dem Leiter

der Voruntersuchung, Landgerichtsrat Marquardt (5. Verhandlungstag).

L.-G.-R. Marquardt:

„Davon, daß die Schröder-Mahnke als Polizeispitzelin in den Zellen der

Angeklagten gewesen sein soll, habe ich keine Kenntnis.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Aber Sie müssen sich doch erinnern, wem Sie Sprecherlaubnis gegeben

haben.“

L.-G.-R. Marquardt:

„Es war einmal ein Feldgrauer mit Brille bei mir, dem ich

Sprecherlaubnis erteilt habe. Später erzählte mir Kriminalkommissar

Maslack, daß es sich um eine Frau in Männerkleidung handelte.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„War Ihnen nicht bekannt, daß es die Lockspitzelin Schröder-Mahnke war?“

L.-G.-R. Marquardt:

„Nein.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Im allgemeinen macht es die größten Schwierigkeiten, selbst für die

nächsten Angehörigen der Verhafteten Sprecherlaubnis zu erwirken. Unter

welcher Voraussetzung oder Veranlassung haben Sie dieser Person

Sprecherlaubnis erteilt?“

L.-G.-R. Marquardt:

„Soviel ich mich erinnere, habe ich die Erlaubnis auf Anregung des

Kriminalkommissars Maslack erteilt.“

Kr.-K. Maslack:

„Die Polizei hat zu diesem Mittel gegriffen, um den Fall aufzuklären.“

R.-A. Dr. Weinberg:

„... Eine verkleidete Frau im Männergefängnis – auf Anregung der

Polizei! Übrigens hat diese Frau auch Einsicht in die Akten bekommen!!“

L.-G.-R. Marquardt:

„Mit meinem Wissen nicht!“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Und Sie, Herr Kriminalkommissar?“

Kr.-K. Maslack:

„Ich kann nicht auf meinen Eid nehmen, ob ich der Schröder-Mahnke

Einsicht gab oder nicht.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Außerdem war die Schröder-Mahnke während der Vernehmung der Angeklagten

im Nebenzimmer untergebracht und hörte die Aussagen an.“

L.-G.-R. Marquardt:

„Mir ist nichts davon bekannt. Aber ich gebe die Möglichkeit zu, daß sie

dort war; jedenfalls, um anschließend auch vernommen zu werden.“

Angeklagter Hoppe:

„Die Schröder-Mahnke war in der Maske eines Genossen in meiner Zelle und

forderte mich zur Flucht auf. Sie sagte, draußen sei alles vorbereitet,

ich brauchte nur den Tag und die näheren Umstände anzugeben, für alles

weitere habe die Partei schon gesorgt. Ich habe aber abgelehnt. Die

Schröder-Mahnke verhehlte mir keinen Augenblick, daß sie eine

verkleidete Frau sei; im Gegenteil, als ich mich unzugänglich zeigte,

_betonte sie es besonders_.“

Vorsitzender:

„In den Akten finde ich verschiedentlich den Vermerk, daß der Angeklagte

Hoppe fliehen wolle. Von wem stammt diese Angabe?“

Kr.-K. Maslack:

„Von der Schröder-Mahnke. Ich gebe zu, daß die Frau in diesem Falle _ein

sehr verwerfliches Spiel trieb_.“ –

Staatsanwalt (3. Verhandlungstag):

„Im Interesse der Sache wäre es von höchster Wichtigkeit, diese ganzen

Leute, Strolz, Toifl, die Schröder-Mahnke, als Zeugen vor Gericht zu

sehen. Stehen denn der Kriminalpolizei keine Mittel zur Verfügung, der

Leute habhaft zu werden?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Es ist sehr schwer; doch werde ich alles tun, um die Leute zu eruieren.

Ich nehme aber an, daß die Angst vor den Kommunisten die Leute abhält.

Sie wagen nicht, hier zu erscheinen.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Seit wann sind denn Strolz und Toifl im Dienst der Polizei?“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Ich kann darauf keine ausreichende Antwort geben. Die meisten dieser

Leute arbeiten nicht ständig mit uns; so ist uns auch ihr Aufenthalt oft

nicht bekannt und es ist sehr schwer festzustellen, ob und wie einer

gerade tätig ist.“

R.-A. Dr. S. Weinberg:

„Vielleicht kann ich Ihre Bemühungen unterstützen, wenn ich Ihnen

mitteile: der Spitzel Toifl hat die Spitzelnummer 1460 und war zuletzt

bei Renz in der Badener Str. 5 gemeldet.“

Kr.-K. Dr. Riemann:

„Ich wiederhole, daß ich nichts unterlassen werde, die Leute

beizubringen.“

Angeklagter Hoppe:

„In diesem Zusammenhang möchte ich berichten: gelegentlich einer

Vorführung vor den Rittmeister Heimburg beim Gruppenkommando I sah ich

dort in Reichswehruniform den Mendelsohn-Acosta.“

Staatsanwalt:

„Dieser Acosta ist der Teilnahme an der Mordtat dringend verdächtig; ich

fordere die Kriminalpolizei auf, nach ihm zu suchen und ihn sofort zu

_verhaften_.“

Der Mord am Polizeiagenten Blau · 第 5 / 8 段