außerordentlichen Kriegsgerichts verlesen werden solle. Der Staatsanwalt
wünschte die Verlesung, da der Inhalt zur Charakterisierung des
Angeklagten beitrage. Die Verteidiger Th. Liebknecht und Dr. S. Weinberg
protestieren mit aller Energie: Das Urteil eines außerordentlichen
Gerichts könne niemals zur Charakterisierung des Betroffenen vor einem
ordentlichen Gerichte dienen; weiterhin sei das Wiederaufnahmeverfahren
eingeleitet: wenn also das Gericht das Urteil zur Verlesung gebracht
haben wolle, müsse mit Billigkeit auch der Antrag auf Wiederaufnahme
diskutiert und das ganze Verfahren neu aufgerollt werden; die
Geschworenen möchten sich doch ihre Ansicht nach dem Verlauf dieses
Prozesses und den Ergebnissen der Beweisaufnahme bilden.
Daraufhin wurde die Frage zurückgestellt; am darauffolgenden (dritten)
Verhandlungstage wurde das Urteil unter erneutem Protest der
Verteidigung dennoch verlesen. Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg gibt den
Geschworenen eine Erläuterung ab, daß das ganze Verfahren sich auf die
Aussage des einen Zeugen Toifl stützte, der nachgewiesenermaßen
Lockspitzel sei, und daß Orlowsky selbst den Fichtmann vor Gericht nicht
habe wiedererkennen und als Täter bezeichnen können. – Die Verteidigung
behält sich vor im Laufe der Verhandlung nochmals auf die Sache Orlowsky
zurückzukommen.
* * * * *
Des Zusammenhangs wegen seien gleich einige Zeugen in Sache des
Fichtmann erwähnt:
Die Mutter des Fichtmann (7. Verhandlungstag): in der fraglichen Zeit
habe ihr Sohn regelmäßig zu Hause geschlafen und sei niemals
ausgeblieben; sie könne daher bezeugen, daß er sowohl in der Nacht des
1. als auch des 2. August zu Hause war.
Die Zeugen Gastwirtseheleute Obst, Hans Löpert und Marie Schröder sowie
die Schwester des Fichtmann (6. Verhandlungstag) bekunden
übereinstimmend, daß Max Fichtmann am Mordtage des 2. August bis um
Mitternacht im Lokale von Obst war. Der Bruder des Fichtmann fügt noch
hinzu, daß er anschließend mit seinem Bruder und Freunden nach Hause
gegangen und später sich schlafen gelegt habe; eine nachträgliche
Entfernung käme nicht in Betracht, da sie in einem Bette geschlafen
hätten.
Die Zeugin Fräulein Kuschel (6. Verh.-Tag) war mit Fichtmann näher
befreundet und bezeugt, sowohl am Freitag, dem 1., wie am Sonnabend, dem
2. August 1919, bis spät nacht mit ihm zusammen gewesen zu sein.
Fichtmann könne weder im Fall Orlowsky, noch im Fall Blau als
Beteiligter in Betracht kommen.
Der Zeuge Worm (6. Verhandlungstag): auch er könne bestätigen, daß Max
Fichtmann am Raubzug gegen Orlowsky nicht beteiligt war; „wir
betrachteten damals den Toifl noch als Genossen und waren häufig mit ihm
zusammen; am fraglichen Tage hat Toifl mich aufgefordert, ich solle bei
dem Unternehmen gegen Orlowsky mitmachen. Aus prinzipiellen Gründen
lehnte ich mit Entschiedenheit ab; und ich kann mit Bestimmtheit
versichern, daß Fichtmann ebenfalls nicht dabei war: er war den ganzen
Abend in seinem Lokal! Der Toifl aber, der Uniformen der Reichswehr und
Stahlhelme besorgt hatte, ist mit einigen anderen losgezogen! ... Vor
dem außerordentlichen Kriegsgericht, das später Fichtmann verurteilte,
bin ich nicht vernommen worden.“
Der Vater des Fichtmann bestätigt noch (7. Verhandlungstag), daß Toifl
fortgesetzt agitierte und versuchte, die jungen Leute zu terroristischen
Gewaltakten aufzureizen.
* * * * *
Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg:
„Aus verschiedenen Fragen des Herrn Staatsanwalts an diese Zeugen
entnehme ich, daß der Herr Staatsanwalt sich auf Angaben des Toifl
stützt. Da dieser selbst als Zeuge nicht erschienen ist, beantrage ich
die Ladung des Friseurs Julius Meyer, Grüneberger Straße, als Zeugen
über die Glaubwürdigkeit des Toifl.“
Die Vernehmung des Hoppe.
Auch der Angeklagte Erwin Hoppe macht seine Angaben in freier Rede:
„Ich bin Handlungsgehilfe; seit meinem 14. Lebensjahr bin ich Mitglied
der Arbeiterjugend: dort habe ich die Lehren des Sozialismus kennen
gelernt. Ich lehne als Mitglied der K. P. D. jede individuelle Gewalt
ab. So war ich auch Gegner des Kriegs und versuchte mich dem
Militärdienste zu entziehen; ich wurde deshalb seiner Zeit auch in
Flensburg verurteilt.
„Nach meiner Entlassung schloß ich mich der freien sozialistischen
Jugend an, der ich bis heute treu blieb und deren Ziele ich vertrete
...“
Vorsitzender:
„Ist Ihnen bekannt, daß innerhalb der kommunistischen Partei sogenannte
Terroristengruppen bestehen, die ihre politischen Ziele auf gewaltsamem
Wege erreichen wollen?“
Hoppe:
„Mir ist nichts darüber bekannt; ich selbst lehne, wie schon gesagt,
jeden individuellen Terror ab und halte mich von den Propagatoren
desselben fern.
„An jenem Abend des 1. August war ich in einer Jugendversammlung in der
Weinmeisterstraße; nach deren Schluß ging ich in die Versammlung in der
Mittenwalderstraße, weil ich dort noch Freunde zu treffen hoffte. Als
ich dahin kam, war die Versammlung bereits beendet; ich betrat den Saal,
in dem noch etwa 30 Mann zusammenstanden. Ich trat näher und hörte, daß
die Leute sich lebhaft mit einem der Anwesenden stritten, den sie der
Spitzelei bezichtigten. Es war Blau, von dem ich vorher noch nie gehört
hatte und den ich damals zum ersten Male sah.
„Die Genossen schienen Beweise in den Händen zu haben und hielten sie
dem Blau vor; dieser bestritt erregt deren Stichhaltigkeit und brachte
Erklärungen vor, die ich im Lärm der Redenden nicht völlig verstehen
konnte. Immer wieder kehrte nur die Behauptung, daß ein Genosse Strolz
ihn legitimieren würde und, daß er verlange, daß dieser Strolz sofort
geholt würde.“
Rechtsanwalt Th. Liebknecht:
„Dieser Strolz wurde später als Spitzel erkannt; er steht auf der
Zeugenliste, ist aber heute nicht auffindbar!“
Hoppe:
„Ein mir unbekannter Genosse erbot sich den Strolz zu holen; da er einen
Begleiter wünschte und sonst niemand Lust zu haben schien, schloß ich
mich ihm an.“
Rechtsanwalt Th. Liebknecht:
„Auch dieser Genosse wurde später als Spitzel entlarvt!“
Hoppe:
„Da der Saal geschlossen wurde, verließen alle das Haus. Die anderen
Genossen mit Blau bewegten sich in der Richtung zum Kreuzberg; ich und
der dazu bestimmte Genosse, wir nahmen ein Auto und fuhren ab. Am
Kreuzberg wollten wir uns wieder treffen.
„Wir beide fuhren nach der Pariser Straße in Wilmersdorf; dort hielt der
Wagen und der Genosse stieg aus, während ich im Auto warten sollte.“
Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg:
„Wie lange blieb Ihr Begleiter aus?“
Hoppe:
„Vielleicht zehn Minuten.“
Rechtsanwalt Dr. Weinberg:
„Ich bemerke, daß von der Pariser Straße aus das berüchtigte Spitzelbüro
in der Lietzenburger Straße, das damalige Hauptquartier des Freikorps
Lüttwitz, der Garde-Kavallerie-Schützendivision usw., mit wenigen
Schritten zu erreichen ist. Ich vermute infolgedessen, daß der
Unbekannte dort vorsprach, Meldung machte, oder sich Weisungen holte ...
Herr Hoppe, wurde Ihnen eine Adresse des Strolz gesagt?“
Hoppe:
„Nein. Der Genosse kam zurück und sagte, daß er den Strolz nicht
getroffen hätte. Wir fuhren dann zum Kreuzberg zurück, wo ein Teil der
anderen mit Blau wartete.
„Für die Mehrheit der Genossen stand fest, daß Blau ein Spitzel war;
andere zweifelten. Blau selbst verlangte Gelegenheit, sich zu
rechtfertigen. Einer machte den Vorschlag, den Blau sofort auf dem
Tempelhofer Feld zu erschießen, was aber von den übrigen abgelehnt
wurde. Da es jedoch zu Gegenüberstellungen usw. zu spät war, beschloß
man zum anderen Tag zu warten; Blau war einverstanden, in der Wohnung
des anwesenden Genossen Pohl in der Gneisenaustraße zu übernachten.“
Vorsitzender:
„Wurde dabei Gewalt angewandt?“
Hoppe:
„Im Gegenteil; Blau war sehr damit einverstanden, da er sowieso kein
Quartier hatte. – In der Wohnung blieben die Eheleute Pohl, Geißler und
Blau.“
Staatsanwalt:
„Sie kamen doch nur zufällig in die Mittenwalder Straße; wie kamen Sie
dazu, den Blau zu bewachen?“
Hoppe:
„Es war schon spät und ich dachte mir, daß durch einen Anwesenden mehr
eine unüberlegte Tat vermieden werden könne.“
Vorsitzender:
„Und wo war der Mann, mit dem Sie im Auto fuhren?“
Hoppe:
„Darüber weiß ich nichts. – Am anderen Tag kam ein Mann, der sich als
Genosse vorstellte; dieser sagte, daß man den Strolz noch nicht erreicht
hätte und deshalb noch warten solle. Als ich mit ihm allein auf dem Flur
stand, sagte er zu mir, indem er mir ein gefülltes Fläschchen in die
Hand drückte: Blau sei doch ein Spitzel und es habe keinen Sinn, mit ihm
soviel Federlesens zu machen; in dem Fläschchen sei _Morphium_ und er
rate mir, möglichst gleich Schluß zu machen. Ich verweigerte die Annahme
des Giftes und lehnte den Gedanken an Mord entschieden ab.
„Wir warteten den ganzen Tag auf Strolz und die Eheleute Pohl fingen an
ungeduldig zu werden. Ich ging infolgedessen zu meinem Freunde Winkler,
um ihn für die nächste Nacht um die Wohnung seiner Eltern zu ersuchen.
Denn ich wußte, daß die Eltern auf ihrem Laubengrundstück weilten. Ich
sagte dem Winkler, daß ich die Wohnung zu einer Sitzung brauche; er
willigte ein.
„Geißler war im Laufe des Tages fortgegangen. Gegen Abend gingen Pohl,
Blau und ich nach der Großbeerenstraße, wo uns, wie es zwischen Winkler
und mir verabredet war, ein mir nur mit dem Vornamen Franz bekannter
Mann mit den Schlüsseln zur Wohnung erwartete. Pohl verabschiedete sich,
wir andern drei gingen hinauf.“
Vorsitzender:
„Warum eigentlich hielten Sie den Blau zurück? Nur um ihn dem Strolz
gegenüberzustellen?“
Hoppe:
„Jawohl. Und: falls er ein Spitzel war, um ihn dann zu photographieren.“
Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg:
„Es ist bei allen politischen Parteien üblich, sich in den Besitz
solcher Photographien zu setzen; bei der sozialdemokratischen Partei z.
B. war der gewesene Polizeipräsident Eugen _Ernst_ früher einmal
Spezialist für Spitzelphotographien.“
Vorsitzender (zu Hoppe):
„Sie sagten doch, die Mehrzahl der Genossen war schon in der Versammlung
von Blaus Spitzeltum überzeugt?“
Hoppe:
„Jawohl, aber Blau versuchte dauernd alles zu erklären. Er gestand
offen, daß er von der antibolschewistischen Liga den Auftrag hatte, in
München die Kommunisten zu bespitzeln; aber er erzählte, er habe die
Liga betrogen und nur im Interesse der Kommunisten gearbeitet; auch
weiterhin wolle er nur für die Kommunisten arbeiten, von deren Sache er
überzeugt sei; Strolz könne das bestätigen. Ich konnte ihm diese
Erzählungen auch nicht nachprüfen, da ich ja nichts von ihm wußte.“
Vorsitzender:
„Hielten Sie persönlich den Blau für einen Spitzel?“
Hoppe:
„Ich hielt ihn jedenfalls für solcher Tätigkeit fähig; Beweise hatte ich
nicht. Auch sah ich es nicht für meine Aufgabe an, den Blau zu
vernehmen. – Wir drei gingen also in die Winkler’sche Wohnung, wo nach
etwa einer Stunde drei Männer erschienen, die keinen guten Eindruck auf
mich machten.“
Staatsanwalt:
„Wo kamen die Männer her?“
Hoppe:
„Das weiß ich nicht, ich kannte sie auch nicht. Die ganze Angelegenheit
des Blau war nicht so verborgen, daß nicht mancher darum wissen konnte.
– Die drei Leute benahmen sich ziemlich grob und besonders der größte
von ihnen machte mir beinahe Vorwürfe, daß wir den Blau noch nicht
erledigt hätten. Er bot mir einen _Strick_ und dasselbe Fläschchen
_Morphium_ an, das mir der andere Unbekannte schon am Vormittag geben
wollte. Ich nehme also an, daß diese Leute miteinander in Beziehung
standen. Ich lehnte abermals auf das Entschiedenste ab und verlangte die
Gegenüberstellung mit Strolz; aber die Leute machten sich in der Wohnung
breit und schienen mit der Absicht gekommen, die Tat auszuführen. Da ich
keine Möglichkeit sah, mich ihnen zu widersetzen und andererseits mit
ihnen nichts zu tun haben wollte, zog ich es vor, die Wohnung zu
verlassen.“
Staatsanwalt:
„Warum gingen Sie nicht zur Polizei?“
Hoppe:
„In unseren Kreisen denkt man nicht an die Polizei als Hilfe. – Ich ging
also nach Hause um mich schlafen zu legen. Aber die Sache beunruhigte
mich; auch ängstigte es mich, in der mir anvertrauten Winkler’schen
Wohnung Fremde allein gelassen zu haben: nach einer Stunde zog ich mich
wieder an und ging in die Großbeerenstraße zurück. Ich stand einige Zeit
vor dem Hause und überlegte mir, was ich tun solle, als ich den Großen
und einen Begleiter aus dem Tor treten sah. Ich ging auf sie zu und
hörte ‚sie seien oben fertig; gleich kämen die anderen mit der Leiche
herunter‘. Ich erschrak. Aber gleich kamen Franz und der dritte mit dem
in eine Decke gehüllten Körper Blaus, der zuerst in einem Hausflur
niedergelegt wurde. Nun traten noch andere hinzu, die da waren, und von
der Anwesenheit des Blau wußten; unter ihnen Acosta, Pohl und Schröder.
Dem letzteren, der sehr kräftig ist, wurde die Leiche aufgebürdet. Von
der naheliegenden Brücke wurde sie in den Kanal geworfen.
„Nachher zerstreuten sich alle. Pohl, Franz und ich gingen zusammen und
Franz erzählte den Vorgang: sie hatten Wein geholt und mit Blau Wein
getrunken, ihm aber das Gift hineingetan. Als er davon betäubt war,
hatten sie ihm die Schlinge um den Hals gelegt und ihn erdrosselt.“
Vorsitzender:
„Wurde erzählt, wer den Wein holte, wer die Schlinge zuzog?“
Hoppe:
„Nein.“
Vorsitzender:
„Sie waren demnach nicht bei der Tat zugegen und hatten nichts damit zu
tun?“
Hoppe:
„Ich hatte nichts damit zu tun.“
* * * * *
Der in der Anklageschrift enthaltene Kassiber des Hoppe an Winkler kommt
zur Verlesung. Dazu gibt Hoppe auf Befragen des Vorsitzenden an, er habe
den Kassiber geschrieben, um dem Winkler die Ereignisse ins Gedächtnis
zu rufen; außerdem habe ihn die nervöse Spannung der Haft zu diesem
Mittel getrieben. Jedenfalls habe ihm eine Beeinflussung des Winkler
ferngelegen; eher habe er versucht, den Winkler vor Schaden zu bewahren,
denn: indem er ihm mitteilte, daß er selbst alles gestanden habe, enthob
er den Freund der Rücksicht auf ihn und damit der Gefahr, durch
nutzloses Schweigen sich selbst zu schädigen.
Der Vorsitzende befragt Hoppe, ob er sich mit Hypnose und ähnlichen
Fragen beschäftigt habe. Hoppe bejaht: er sei mehrere Male von einem
seiner Bekannten in Hypnose versetzt worden und habe sich zu diesen
Versuchen sehr geeignet erwiesen. Einmal habe er in diesem Zustande eine
Rede als Ministerpräsident Scheidemann gehalten, ein anderes Mal eine
Debatte als Reichswehrminister Noske geführt.
Die Sachverständigen Dr. Kronfeld, Gefängnisarzt Dr. Hirsch und
Sanitätsrat Dr. Lehnsen stellen an den Angeklagten eine Reihe von Fragen
über sein Verhalten und seine Handlungen im hypnotischen Zustand und
erklären dazu (am 7. Verhandlungstag):
Dr. Kronfeld: er habe den Angeklagten Hoppe mehrfach und eingehend
untersucht und eine gesteigerte Suggestibilität zweifelsfrei
festgestellt. Eine zur Verblödung neigende Geisteskrankheit oder
sonstige die Verantwortlichkeit des Individuum aufhebende Störungen habe
er nicht gefunden; also könne er die Anwendung des § 51 des Str.G.B.
nicht befürworten. Dagegen berechtige ihn seine weitgehende Erfahrung
mit hypnotischen Fragen und deren Grenzgebieten zu dem Ergebnis, daß bei
sehr suggestiblen Personen Situationen eintreten können, in denen Kritik
und Überlegung weitgehend ausgeschaltet sind. Besonders leicht träte
dieser Fall dann ein, wenn die Suggestion in einer Richtung stattfinde,
die dem Interessengebiet des Individuums parallel läuft oder sich mit
ihm deckt. In diesem Fall also in der Richtung der Ziele der
Arbeiterbewegung. Er müsse demnach dem Angeklagten eine verminderte
Zurechnungsfähigkeit zuerkennen und diese darin erblicken, daß dem
Angeklagten infolge seiner Suggestibilität und unter dem Einfluß seiner
Umgebung freie Besinnung sowohl als freie Bestimmung über seine
Handlungen in sehr erheblichem Maße gefehlt habe. – Bezüglich des
Angeklagten Fichtmann kam Dr. Kronfeld zum Ergebnis, daß dieser infolge
nachweisbarer erblicher Belastung in physischer und psychischer Hinsicht
als degeneriert, aber nicht als unzurechnungsfähig anzusehen sei.
Gefängnisarzt Dr. Hirsch sowie der Gerichtsarzt Dr. Strauch
widersprachen (am 8. Verhandlungstag) diesem Gutachten: die
Suggestibilität des Hoppe sowie die erbliche Belastung des Fichtmann
könnten zwar zugegeben werden; aber sie seien nicht so bedeutend, daß
man eine Störung der Persönlichkeit anzunehmen brauche. Nach dem
Ergebnisse ihrer Untersuchung hielten sie beide Angeklagte für
zurechnungsfähig im Sinne des Gesetzes und könnten bei Bejahung der
Schuldfragen eine zu berücksichtigende Beschränkung der Willensfreiheit
nicht zuerkennen.
Auch Dr. Lehnsen kann dem Fichtmann den § 51 Str.G.B. nicht zubilligen.
Über Hoppe sagt er aus, nachdem er einen von diesem geschriebenen
Lebenslauf verlesen hat: Hoppes Denkablauf und Darstellungsmöglichkeiten
seien völlig klar und absolut logisch. Er könne aus seiner alten
praktischen Erfahrung aus dieser und seinen sonstigen Beobachtungen auf
einen klaren, überlegten und eher energischen Menschen schließen: und es
sei gar nicht erwiesen, daß ein hypnotisch leicht zu beeinflussender
Mensch auch im täglichen Leben leicht zu beeinflussen sei. Das seien
zweierlei Dinge, und, nachdem im Fall Blau weder eine Affekthandlung
noch eine Massenpsychose vorliege, müsse er nach seinem Augenschein
urteilen: „Ich kann nicht zugeben, daß hier eine Willensbeschränkung
vorliegt!“
* * * * *
Die Eltern des Hoppe sagen übereinstimmend aus (6. Verhandlungstag), ihr
Sohn sei immer gutartig, leicht lenkbar und weichherzig gewesen. In
seiner Kindheit habe er öfter an Ohnmachtsanfällen gelitten und es sei
wohl möglich, daß seine Gesundheit im Grunde weniger kräftig und weniger
widerstandsfähig sei, als es den Anschein erwecke. Irgendwelche Neigung
zu Gewalttätigkeit oder zu Härte hätten sie niemals feststellen können,
eher sei Gutmütigkeit und Freundlichkeit der Grundzug seines Wesens.
Ähnlich äußern sich die Zeugen Heilmann, Hopfe und Holland, die den
Angeklagten seit langem kennen und seine Freunde sind. Sie halten es für
ausgeschlossen, daß Hoppe irgend jemandem etwas zuleide täte; sie waren
Zeugen der mit ihm vorgenommenen hypnotischen Experimente und bestätigen
seine Aussagen darüber. Sie glauben aber, daß ihr Freund vielleicht
infolge dieser Veranlagung ein unschwer zu beeinflussender Mensch ist.
Lazarettdirektor Richter hatte den Hoppe mehrere Monate als Kranken in
seinem Lazarett. Da er hörte, daß der junge Mann Kommunist sei, habe er
sich selbst an Hoppe gewandt, ihn beobachtet und sich eingehend mit ihm
unterhalten. Er habe aber sofort feststellen können, daß er einen guten,
weichherzigen Menschen vor sich habe – und auch späterhin dieses Urteil
nur bestätigt gefunden: Hoppe übte auf seine Kameraden den günstigsten
Einfluß und auch die Wärter waren mit ihm sehr zufrieden, äußerten sich
sogar sehr anerkennend. Er persönlich traue dem Hoppe nicht zu, daß er
sich an einer Gewalttat beteiligt habe. Er betone übrigens, daß er
selbst Angehöriger der deutschen Volkspartei sei (7. Verhandlungstag).
Der Zeuge Ernst Fothenhauer ist der Mann, der den Hoppe hypnotisiert
hat. Er erzählt (4. Verhandlungstag) die schon bekannten Umstände und
kommt zu dem Schluß, daß Hoppe sehr wohl unter dem Einfluß Anderer Dinge
verrichten könne, für die er nicht verantwortlich ist.
Die Vernehmung des Winkler.
Als letzter Angeklagter wird der Schneider Willi Winkler vernommen. Er
sagt am 2. Verhandlungstage aus:
„Ich habe mich mit vierzehn Jahren der Arbeiterjugend angeschlossen und
dort meinen Freund Hoppe kennen gelernt.
„Ich bin Gegner der kapitalistischen Wirtschaftsordnung, weil ich sie
für ungerecht halte; ich bin überzeugt, daß die Zeit des Kapitalismus
abgelöst wird durch ein den Bedürfnissen besser angemessenes System: in
diesem Sinne bin ich Anhänger der kommunistischen Weltanschauung, ohne
indes einer bestimmten Partei anzugehören. Auch bin ich kein Anhänger
der Propaganda der Tat.
„Zur Sache selbst erkläre ich: ich habe die Wohnung meiner Eltern meinem
Freund Hoppe zu einer Sitzung zur Verfügung gestellt. Ich nahm an, daß
es eine Besprechung sei, an der Führer teilnähmen, die illegal lebten
und gezwungen seien, sich zu verbergen. Infolgedessen drang ich nicht in
meinen Freund um Details, sondern übergab die Schlüssel und ging für die
Nacht zu einem Bekannten; am anderen Morgen fuhr ich nach Treptow zu
meinen Eltern, die dort ein Laubengrundstück besitzen.
„Erst später hat mir Hoppe erzählt, was sich in der Wohnung zugetragen
hat.“
* * * * *
Damit ist die Vernehmung der Angeklagten beendigt. Es folgen noch eine
Reihe von Fragen, durch die einzelne Kleinigkeiten des bisher
Geschilderten klargestellt werden – ohne wesentlich Interessierendes zu
bringen.
Blau.
In den bisherigen Seiten kamen die Angeklagten zu Wort und ihre
Leumunds- und Entlastungszeugen. Nicht alles ist klargestellt und in
vielem hat es den Eindruck, daß die Angeklagten entweder selbst nichts
wissen oder verschweigen. Aber der Verlauf der Verhandlung, statt zu
erhellen, wird immer dunkler: um einigermaßen Übersicht zu erhalten, ist
es nötig, Einiges über die unklare Persönlichkeit des Blau
vorauszuschicken.
Kriminalkommissar Dr. Riemann (3. Verhandlungstag): Blau war Agent der
antibolschewistischen Liga und war besonders innerhalb der
kommunistischen Partei tätig. In seinem nachgelassenen Gepäck wurden
noch Berichte an die Liga gefunden.
Zeuge Blumenfeld, seinerzeit Leiter der Rechtsschutzstelle der
Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei in München (4.
Verhandlungstag): daß Blau sich als politischer Flüchtling an ihn
gewandt und um Unterstützung gebeten habe; auch mehrfach solche erhalten
habe.
Kriminalkommissar Trettin (3. Verhandlungstag): bei der Münchener
Polizei war bekannt, daß Blau ein Doppelspiel treibt und auch den
Kommunisten Material liefert; er wurde deshalb am 2. Juli 1919 aus
München ausgewiesen und begab sich um Hilfe zur Rechtsschutzstelle der
U. S. P. D. Dort nahm sich Herm seiner an und brachte ihn in ein
Krankenhaus, bezahlte auch seine Rechnung.
Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg stellte aus den Gerichtsakten
folgendes fest (5. Verhandlungstag):
Blau war während der Januarkämpfe 1919 Kommandant der revolutionären
Besetzung der Büxenstein’schen Druckerei in Berlin und forderte die
Arbeiter, auf „bis zum letzten Blutstropfen gegen die Regierungstruppen
zu kämpfen“. Während der Erstürmung des Gebäudes verschwand Blau unter
Mitnahme von 4000 M. Löhnungsgeldern. – In den Gerichtsakten ist Blau
als Rädelsführer bezeichnet; er war „nicht auffindbar“; Anklage wurde
nicht erhoben;
Blau beschlagnahmte im Januar 1919 ein Auto des Berliner Magistrats;
Blau versuchte von einer militärischen Nachrichtenstelle 500 M. zu
erpressen, indem er mit dem Gericht drohte;
Blau bezog für seine Spitzeltätigkeit von der „Eisernen Schar“ ein
Monatsgehalt von 530 M.
Der Vorsitzende erklärt, daß dies den Tatsachen entspricht.
Und endlich Kriminalkommissar Dr. Trettin (5. Verhandlungstag): „_Blau
war ein Lump; das steht wohl fest._“
* * * * *
Die Nachprüfung dieser und die Erbringung weiterer Beiträge zur
Charakteristik und Vergangenheit des Blau wurde vom Gericht abgelehnt,
da sie für die Beurteilung der Schuldfragen nicht in Betracht kämen. In
den Plädoyers findet sich noch einiges hierüber.
Die Tat.
– Zeugen und Kriminalbeamte. –
Der Spitzel Schreiber.
Die ersten Spuren, welche die Polizei im Falle Blau auffand, wiesen nach
München; zu ihrer Aufhellung wurde Kriminalkommissar Trettin dorthin
gesandt. Dessen Aussage lautete (3. Verhandlungstag):
„Ich suchte in München nach dem Agenten Schreiber, der mir von Berlin
als Gewährsmann genannt war. Ich fand ihn in der Polizeidirektion in
Schutzhaft.“
R.-A. Th. Liebknecht:
„Darf ich fragen in welcher Angelegenheit?“
Kr.-K. Trettin:
„Es handelte sich um einen _Mord_ in einem Walde bei München –“
Der Zeuge erzählt, was ihm von dieser Sache in Erinnerung ist.
R.-A. Th. Liebknecht:
„Ich bitte zu beachten, daß die Technik dieses Mordes genau der des
Überfalls des Spitzels Toifl auf Orlowsky entspricht!“
Kr.-K. Trettin:
„Dem Schreiber war der Spitzel Blau bekannt; ebenso der Polizeidirektion
München, die auch wußte, daß Blau ein Doppelspiel trieb – indem er
beiden Seiten Material verkaufte. Aus diesem Grunde wurde Blau auch in
Schutzhaft genommen.“
R.-A. Dr. Rosenfeld: