Längere Diskussionen entspannen sich, ob das Urteil des

außerordentlichen Kriegsgerichts verlesen werden solle. Der Staatsanwalt

wünschte die Verlesung, da der Inhalt zur Charakterisierung des

Angeklagten beitrage. Die Verteidiger Th. Liebknecht und Dr. S. Weinberg

protestieren mit aller Energie: Das Urteil eines außerordentlichen

Gerichts könne niemals zur Charakterisierung des Betroffenen vor einem

ordentlichen Gerichte dienen; weiterhin sei das Wiederaufnahmeverfahren

eingeleitet: wenn also das Gericht das Urteil zur Verlesung gebracht

haben wolle, müsse mit Billigkeit auch der Antrag auf Wiederaufnahme

diskutiert und das ganze Verfahren neu aufgerollt werden; die

Geschworenen möchten sich doch ihre Ansicht nach dem Verlauf dieses

Prozesses und den Ergebnissen der Beweisaufnahme bilden.

Daraufhin wurde die Frage zurückgestellt; am darauffolgenden (dritten)

Verhandlungstage wurde das Urteil unter erneutem Protest der

Verteidigung dennoch verlesen. Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg gibt den

Geschworenen eine Erläuterung ab, daß das ganze Verfahren sich auf die

Aussage des einen Zeugen Toifl stützte, der nachgewiesenermaßen

Lockspitzel sei, und daß Orlowsky selbst den Fichtmann vor Gericht nicht

habe wiedererkennen und als Täter bezeichnen können. – Die Verteidigung

behält sich vor im Laufe der Verhandlung nochmals auf die Sache Orlowsky

zurückzukommen.

* * * * *

Des Zusammenhangs wegen seien gleich einige Zeugen in Sache des

Fichtmann erwähnt:

Die Mutter des Fichtmann (7. Verhandlungstag): in der fraglichen Zeit

habe ihr Sohn regelmäßig zu Hause geschlafen und sei niemals

ausgeblieben; sie könne daher bezeugen, daß er sowohl in der Nacht des

1. als auch des 2. August zu Hause war.

Die Zeugen Gastwirtseheleute Obst, Hans Löpert und Marie Schröder sowie

die Schwester des Fichtmann (6. Verhandlungstag) bekunden

übereinstimmend, daß Max Fichtmann am Mordtage des 2. August bis um

Mitternacht im Lokale von Obst war. Der Bruder des Fichtmann fügt noch

hinzu, daß er anschließend mit seinem Bruder und Freunden nach Hause

gegangen und später sich schlafen gelegt habe; eine nachträgliche

Entfernung käme nicht in Betracht, da sie in einem Bette geschlafen

hätten.

Die Zeugin Fräulein Kuschel (6. Verh.-Tag) war mit Fichtmann näher

befreundet und bezeugt, sowohl am Freitag, dem 1., wie am Sonnabend, dem

2. August 1919, bis spät nacht mit ihm zusammen gewesen zu sein.

Fichtmann könne weder im Fall Orlowsky, noch im Fall Blau als

Beteiligter in Betracht kommen.

Der Zeuge Worm (6. Verhandlungstag): auch er könne bestätigen, daß Max

Fichtmann am Raubzug gegen Orlowsky nicht beteiligt war; „wir

betrachteten damals den Toifl noch als Genossen und waren häufig mit ihm

zusammen; am fraglichen Tage hat Toifl mich aufgefordert, ich solle bei

dem Unternehmen gegen Orlowsky mitmachen. Aus prinzipiellen Gründen

lehnte ich mit Entschiedenheit ab; und ich kann mit Bestimmtheit

versichern, daß Fichtmann ebenfalls nicht dabei war: er war den ganzen

Abend in seinem Lokal! Der Toifl aber, der Uniformen der Reichswehr und

Stahlhelme besorgt hatte, ist mit einigen anderen losgezogen! ... Vor

dem außerordentlichen Kriegsgericht, das später Fichtmann verurteilte,

bin ich nicht vernommen worden.“

Der Vater des Fichtmann bestätigt noch (7. Verhandlungstag), daß Toifl

fortgesetzt agitierte und versuchte, die jungen Leute zu terroristischen

Gewaltakten aufzureizen.

* * * * *

Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg:

„Aus verschiedenen Fragen des Herrn Staatsanwalts an diese Zeugen

entnehme ich, daß der Herr Staatsanwalt sich auf Angaben des Toifl

stützt. Da dieser selbst als Zeuge nicht erschienen ist, beantrage ich

die Ladung des Friseurs Julius Meyer, Grüneberger Straße, als Zeugen

über die Glaubwürdigkeit des Toifl.“

Die Vernehmung des Hoppe.

Auch der Angeklagte Erwin Hoppe macht seine Angaben in freier Rede:

„Ich bin Handlungsgehilfe; seit meinem 14. Lebensjahr bin ich Mitglied

der Arbeiterjugend: dort habe ich die Lehren des Sozialismus kennen

gelernt. Ich lehne als Mitglied der K. P. D. jede individuelle Gewalt

ab. So war ich auch Gegner des Kriegs und versuchte mich dem

Militärdienste zu entziehen; ich wurde deshalb seiner Zeit auch in

Flensburg verurteilt.

„Nach meiner Entlassung schloß ich mich der freien sozialistischen

Jugend an, der ich bis heute treu blieb und deren Ziele ich vertrete

...“

Vorsitzender:

„Ist Ihnen bekannt, daß innerhalb der kommunistischen Partei sogenannte

Terroristengruppen bestehen, die ihre politischen Ziele auf gewaltsamem

Wege erreichen wollen?“

Hoppe:

„Mir ist nichts darüber bekannt; ich selbst lehne, wie schon gesagt,

jeden individuellen Terror ab und halte mich von den Propagatoren

desselben fern.

„An jenem Abend des 1. August war ich in einer Jugendversammlung in der

Weinmeisterstraße; nach deren Schluß ging ich in die Versammlung in der

Mittenwalderstraße, weil ich dort noch Freunde zu treffen hoffte. Als

ich dahin kam, war die Versammlung bereits beendet; ich betrat den Saal,

in dem noch etwa 30 Mann zusammenstanden. Ich trat näher und hörte, daß

die Leute sich lebhaft mit einem der Anwesenden stritten, den sie der

Spitzelei bezichtigten. Es war Blau, von dem ich vorher noch nie gehört

hatte und den ich damals zum ersten Male sah.

„Die Genossen schienen Beweise in den Händen zu haben und hielten sie

dem Blau vor; dieser bestritt erregt deren Stichhaltigkeit und brachte

Erklärungen vor, die ich im Lärm der Redenden nicht völlig verstehen

konnte. Immer wieder kehrte nur die Behauptung, daß ein Genosse Strolz

ihn legitimieren würde und, daß er verlange, daß dieser Strolz sofort

geholt würde.“

Rechtsanwalt Th. Liebknecht:

„Dieser Strolz wurde später als Spitzel erkannt; er steht auf der

Zeugenliste, ist aber heute nicht auffindbar!“

Hoppe:

„Ein mir unbekannter Genosse erbot sich den Strolz zu holen; da er einen

Begleiter wünschte und sonst niemand Lust zu haben schien, schloß ich

mich ihm an.“

Rechtsanwalt Th. Liebknecht:

„Auch dieser Genosse wurde später als Spitzel entlarvt!“

Hoppe:

„Da der Saal geschlossen wurde, verließen alle das Haus. Die anderen

Genossen mit Blau bewegten sich in der Richtung zum Kreuzberg; ich und

der dazu bestimmte Genosse, wir nahmen ein Auto und fuhren ab. Am

Kreuzberg wollten wir uns wieder treffen.

„Wir beide fuhren nach der Pariser Straße in Wilmersdorf; dort hielt der

Wagen und der Genosse stieg aus, während ich im Auto warten sollte.“

Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg:

„Wie lange blieb Ihr Begleiter aus?“

Hoppe:

„Vielleicht zehn Minuten.“

Rechtsanwalt Dr. Weinberg:

„Ich bemerke, daß von der Pariser Straße aus das berüchtigte Spitzelbüro

in der Lietzenburger Straße, das damalige Hauptquartier des Freikorps

Lüttwitz, der Garde-Kavallerie-Schützendivision usw., mit wenigen

Schritten zu erreichen ist. Ich vermute infolgedessen, daß der

Unbekannte dort vorsprach, Meldung machte, oder sich Weisungen holte ...

Herr Hoppe, wurde Ihnen eine Adresse des Strolz gesagt?“

Hoppe:

„Nein. Der Genosse kam zurück und sagte, daß er den Strolz nicht

getroffen hätte. Wir fuhren dann zum Kreuzberg zurück, wo ein Teil der

anderen mit Blau wartete.

„Für die Mehrheit der Genossen stand fest, daß Blau ein Spitzel war;

andere zweifelten. Blau selbst verlangte Gelegenheit, sich zu

rechtfertigen. Einer machte den Vorschlag, den Blau sofort auf dem

Tempelhofer Feld zu erschießen, was aber von den übrigen abgelehnt

wurde. Da es jedoch zu Gegenüberstellungen usw. zu spät war, beschloß

man zum anderen Tag zu warten; Blau war einverstanden, in der Wohnung

des anwesenden Genossen Pohl in der Gneisenaustraße zu übernachten.“

Vorsitzender:

„Wurde dabei Gewalt angewandt?“

Hoppe:

„Im Gegenteil; Blau war sehr damit einverstanden, da er sowieso kein

Quartier hatte. – In der Wohnung blieben die Eheleute Pohl, Geißler und

Blau.“

Staatsanwalt:

„Sie kamen doch nur zufällig in die Mittenwalder Straße; wie kamen Sie

dazu, den Blau zu bewachen?“

Hoppe:

„Es war schon spät und ich dachte mir, daß durch einen Anwesenden mehr

eine unüberlegte Tat vermieden werden könne.“

Vorsitzender:

„Und wo war der Mann, mit dem Sie im Auto fuhren?“

Hoppe:

„Darüber weiß ich nichts. – Am anderen Tag kam ein Mann, der sich als

Genosse vorstellte; dieser sagte, daß man den Strolz noch nicht erreicht

hätte und deshalb noch warten solle. Als ich mit ihm allein auf dem Flur

stand, sagte er zu mir, indem er mir ein gefülltes Fläschchen in die

Hand drückte: Blau sei doch ein Spitzel und es habe keinen Sinn, mit ihm

soviel Federlesens zu machen; in dem Fläschchen sei _Morphium_ und er

rate mir, möglichst gleich Schluß zu machen. Ich verweigerte die Annahme

des Giftes und lehnte den Gedanken an Mord entschieden ab.

„Wir warteten den ganzen Tag auf Strolz und die Eheleute Pohl fingen an

ungeduldig zu werden. Ich ging infolgedessen zu meinem Freunde Winkler,

um ihn für die nächste Nacht um die Wohnung seiner Eltern zu ersuchen.

Denn ich wußte, daß die Eltern auf ihrem Laubengrundstück weilten. Ich

sagte dem Winkler, daß ich die Wohnung zu einer Sitzung brauche; er

willigte ein.

„Geißler war im Laufe des Tages fortgegangen. Gegen Abend gingen Pohl,

Blau und ich nach der Großbeerenstraße, wo uns, wie es zwischen Winkler

und mir verabredet war, ein mir nur mit dem Vornamen Franz bekannter

Mann mit den Schlüsseln zur Wohnung erwartete. Pohl verabschiedete sich,

wir andern drei gingen hinauf.“

Vorsitzender:

„Warum eigentlich hielten Sie den Blau zurück? Nur um ihn dem Strolz

gegenüberzustellen?“

Hoppe:

„Jawohl. Und: falls er ein Spitzel war, um ihn dann zu photographieren.“

Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg:

„Es ist bei allen politischen Parteien üblich, sich in den Besitz

solcher Photographien zu setzen; bei der sozialdemokratischen Partei z.

B. war der gewesene Polizeipräsident Eugen _Ernst_ früher einmal

Spezialist für Spitzelphotographien.“

Vorsitzender (zu Hoppe):

„Sie sagten doch, die Mehrzahl der Genossen war schon in der Versammlung

von Blaus Spitzeltum überzeugt?“

Hoppe:

„Jawohl, aber Blau versuchte dauernd alles zu erklären. Er gestand

offen, daß er von der antibolschewistischen Liga den Auftrag hatte, in

München die Kommunisten zu bespitzeln; aber er erzählte, er habe die

Liga betrogen und nur im Interesse der Kommunisten gearbeitet; auch

weiterhin wolle er nur für die Kommunisten arbeiten, von deren Sache er

überzeugt sei; Strolz könne das bestätigen. Ich konnte ihm diese

Erzählungen auch nicht nachprüfen, da ich ja nichts von ihm wußte.“

Vorsitzender:

„Hielten Sie persönlich den Blau für einen Spitzel?“

Hoppe:

„Ich hielt ihn jedenfalls für solcher Tätigkeit fähig; Beweise hatte ich

nicht. Auch sah ich es nicht für meine Aufgabe an, den Blau zu

vernehmen. – Wir drei gingen also in die Winkler’sche Wohnung, wo nach

etwa einer Stunde drei Männer erschienen, die keinen guten Eindruck auf

mich machten.“

Staatsanwalt:

„Wo kamen die Männer her?“

Hoppe:

„Das weiß ich nicht, ich kannte sie auch nicht. Die ganze Angelegenheit

des Blau war nicht so verborgen, daß nicht mancher darum wissen konnte.

– Die drei Leute benahmen sich ziemlich grob und besonders der größte

von ihnen machte mir beinahe Vorwürfe, daß wir den Blau noch nicht

erledigt hätten. Er bot mir einen _Strick_ und dasselbe Fläschchen

_Morphium_ an, das mir der andere Unbekannte schon am Vormittag geben

wollte. Ich nehme also an, daß diese Leute miteinander in Beziehung

standen. Ich lehnte abermals auf das Entschiedenste ab und verlangte die

Gegenüberstellung mit Strolz; aber die Leute machten sich in der Wohnung

breit und schienen mit der Absicht gekommen, die Tat auszuführen. Da ich

keine Möglichkeit sah, mich ihnen zu widersetzen und andererseits mit

ihnen nichts zu tun haben wollte, zog ich es vor, die Wohnung zu

verlassen.“

Staatsanwalt:

„Warum gingen Sie nicht zur Polizei?“

Hoppe:

„In unseren Kreisen denkt man nicht an die Polizei als Hilfe. – Ich ging

also nach Hause um mich schlafen zu legen. Aber die Sache beunruhigte

mich; auch ängstigte es mich, in der mir anvertrauten Winkler’schen

Wohnung Fremde allein gelassen zu haben: nach einer Stunde zog ich mich

wieder an und ging in die Großbeerenstraße zurück. Ich stand einige Zeit

vor dem Hause und überlegte mir, was ich tun solle, als ich den Großen

und einen Begleiter aus dem Tor treten sah. Ich ging auf sie zu und

hörte ‚sie seien oben fertig; gleich kämen die anderen mit der Leiche

herunter‘. Ich erschrak. Aber gleich kamen Franz und der dritte mit dem

in eine Decke gehüllten Körper Blaus, der zuerst in einem Hausflur

niedergelegt wurde. Nun traten noch andere hinzu, die da waren, und von

der Anwesenheit des Blau wußten; unter ihnen Acosta, Pohl und Schröder.

Dem letzteren, der sehr kräftig ist, wurde die Leiche aufgebürdet. Von

der naheliegenden Brücke wurde sie in den Kanal geworfen.

„Nachher zerstreuten sich alle. Pohl, Franz und ich gingen zusammen und

Franz erzählte den Vorgang: sie hatten Wein geholt und mit Blau Wein

getrunken, ihm aber das Gift hineingetan. Als er davon betäubt war,

hatten sie ihm die Schlinge um den Hals gelegt und ihn erdrosselt.“

Vorsitzender:

„Wurde erzählt, wer den Wein holte, wer die Schlinge zuzog?“

Hoppe:

„Nein.“

Vorsitzender:

„Sie waren demnach nicht bei der Tat zugegen und hatten nichts damit zu

tun?“

Hoppe:

„Ich hatte nichts damit zu tun.“

* * * * *

Der in der Anklageschrift enthaltene Kassiber des Hoppe an Winkler kommt

zur Verlesung. Dazu gibt Hoppe auf Befragen des Vorsitzenden an, er habe

den Kassiber geschrieben, um dem Winkler die Ereignisse ins Gedächtnis

zu rufen; außerdem habe ihn die nervöse Spannung der Haft zu diesem

Mittel getrieben. Jedenfalls habe ihm eine Beeinflussung des Winkler

ferngelegen; eher habe er versucht, den Winkler vor Schaden zu bewahren,

denn: indem er ihm mitteilte, daß er selbst alles gestanden habe, enthob

er den Freund der Rücksicht auf ihn und damit der Gefahr, durch

nutzloses Schweigen sich selbst zu schädigen.

Der Vorsitzende befragt Hoppe, ob er sich mit Hypnose und ähnlichen

Fragen beschäftigt habe. Hoppe bejaht: er sei mehrere Male von einem

seiner Bekannten in Hypnose versetzt worden und habe sich zu diesen

Versuchen sehr geeignet erwiesen. Einmal habe er in diesem Zustande eine

Rede als Ministerpräsident Scheidemann gehalten, ein anderes Mal eine

Debatte als Reichswehrminister Noske geführt.

Die Sachverständigen Dr. Kronfeld, Gefängnisarzt Dr. Hirsch und

Sanitätsrat Dr. Lehnsen stellen an den Angeklagten eine Reihe von Fragen

über sein Verhalten und seine Handlungen im hypnotischen Zustand und

erklären dazu (am 7. Verhandlungstag):

Dr. Kronfeld: er habe den Angeklagten Hoppe mehrfach und eingehend

untersucht und eine gesteigerte Suggestibilität zweifelsfrei

festgestellt. Eine zur Verblödung neigende Geisteskrankheit oder

sonstige die Verantwortlichkeit des Individuum aufhebende Störungen habe

er nicht gefunden; also könne er die Anwendung des § 51 des Str.G.B.

nicht befürworten. Dagegen berechtige ihn seine weitgehende Erfahrung

mit hypnotischen Fragen und deren Grenzgebieten zu dem Ergebnis, daß bei

sehr suggestiblen Personen Situationen eintreten können, in denen Kritik

und Überlegung weitgehend ausgeschaltet sind. Besonders leicht träte

dieser Fall dann ein, wenn die Suggestion in einer Richtung stattfinde,

die dem Interessengebiet des Individuums parallel läuft oder sich mit

ihm deckt. In diesem Fall also in der Richtung der Ziele der

Arbeiterbewegung. Er müsse demnach dem Angeklagten eine verminderte

Zurechnungsfähigkeit zuerkennen und diese darin erblicken, daß dem

Angeklagten infolge seiner Suggestibilität und unter dem Einfluß seiner

Umgebung freie Besinnung sowohl als freie Bestimmung über seine

Handlungen in sehr erheblichem Maße gefehlt habe. – Bezüglich des

Angeklagten Fichtmann kam Dr. Kronfeld zum Ergebnis, daß dieser infolge

nachweisbarer erblicher Belastung in physischer und psychischer Hinsicht

als degeneriert, aber nicht als unzurechnungsfähig anzusehen sei.

Gefängnisarzt Dr. Hirsch sowie der Gerichtsarzt Dr. Strauch

widersprachen (am 8. Verhandlungstag) diesem Gutachten: die

Suggestibilität des Hoppe sowie die erbliche Belastung des Fichtmann

könnten zwar zugegeben werden; aber sie seien nicht so bedeutend, daß

man eine Störung der Persönlichkeit anzunehmen brauche. Nach dem

Ergebnisse ihrer Untersuchung hielten sie beide Angeklagte für

zurechnungsfähig im Sinne des Gesetzes und könnten bei Bejahung der

Schuldfragen eine zu berücksichtigende Beschränkung der Willensfreiheit

nicht zuerkennen.

Auch Dr. Lehnsen kann dem Fichtmann den § 51 Str.G.B. nicht zubilligen.

Über Hoppe sagt er aus, nachdem er einen von diesem geschriebenen

Lebenslauf verlesen hat: Hoppes Denkablauf und Darstellungsmöglichkeiten

seien völlig klar und absolut logisch. Er könne aus seiner alten

praktischen Erfahrung aus dieser und seinen sonstigen Beobachtungen auf

einen klaren, überlegten und eher energischen Menschen schließen: und es

sei gar nicht erwiesen, daß ein hypnotisch leicht zu beeinflussender

Mensch auch im täglichen Leben leicht zu beeinflussen sei. Das seien

zweierlei Dinge, und, nachdem im Fall Blau weder eine Affekthandlung

noch eine Massenpsychose vorliege, müsse er nach seinem Augenschein

urteilen: „Ich kann nicht zugeben, daß hier eine Willensbeschränkung

vorliegt!“

* * * * *

Die Eltern des Hoppe sagen übereinstimmend aus (6. Verhandlungstag), ihr

Sohn sei immer gutartig, leicht lenkbar und weichherzig gewesen. In

seiner Kindheit habe er öfter an Ohnmachtsanfällen gelitten und es sei

wohl möglich, daß seine Gesundheit im Grunde weniger kräftig und weniger

widerstandsfähig sei, als es den Anschein erwecke. Irgendwelche Neigung

zu Gewalttätigkeit oder zu Härte hätten sie niemals feststellen können,

eher sei Gutmütigkeit und Freundlichkeit der Grundzug seines Wesens.

Ähnlich äußern sich die Zeugen Heilmann, Hopfe und Holland, die den

Angeklagten seit langem kennen und seine Freunde sind. Sie halten es für

ausgeschlossen, daß Hoppe irgend jemandem etwas zuleide täte; sie waren

Zeugen der mit ihm vorgenommenen hypnotischen Experimente und bestätigen

seine Aussagen darüber. Sie glauben aber, daß ihr Freund vielleicht

infolge dieser Veranlagung ein unschwer zu beeinflussender Mensch ist.

Lazarettdirektor Richter hatte den Hoppe mehrere Monate als Kranken in

seinem Lazarett. Da er hörte, daß der junge Mann Kommunist sei, habe er

sich selbst an Hoppe gewandt, ihn beobachtet und sich eingehend mit ihm

unterhalten. Er habe aber sofort feststellen können, daß er einen guten,

weichherzigen Menschen vor sich habe – und auch späterhin dieses Urteil

nur bestätigt gefunden: Hoppe übte auf seine Kameraden den günstigsten

Einfluß und auch die Wärter waren mit ihm sehr zufrieden, äußerten sich

sogar sehr anerkennend. Er persönlich traue dem Hoppe nicht zu, daß er

sich an einer Gewalttat beteiligt habe. Er betone übrigens, daß er

selbst Angehöriger der deutschen Volkspartei sei (7. Verhandlungstag).

Der Zeuge Ernst Fothenhauer ist der Mann, der den Hoppe hypnotisiert

hat. Er erzählt (4. Verhandlungstag) die schon bekannten Umstände und

kommt zu dem Schluß, daß Hoppe sehr wohl unter dem Einfluß Anderer Dinge

verrichten könne, für die er nicht verantwortlich ist.

Die Vernehmung des Winkler.

Als letzter Angeklagter wird der Schneider Willi Winkler vernommen. Er

sagt am 2. Verhandlungstage aus:

„Ich habe mich mit vierzehn Jahren der Arbeiterjugend angeschlossen und

dort meinen Freund Hoppe kennen gelernt.

„Ich bin Gegner der kapitalistischen Wirtschaftsordnung, weil ich sie

für ungerecht halte; ich bin überzeugt, daß die Zeit des Kapitalismus

abgelöst wird durch ein den Bedürfnissen besser angemessenes System: in

diesem Sinne bin ich Anhänger der kommunistischen Weltanschauung, ohne

indes einer bestimmten Partei anzugehören. Auch bin ich kein Anhänger

der Propaganda der Tat.

„Zur Sache selbst erkläre ich: ich habe die Wohnung meiner Eltern meinem

Freund Hoppe zu einer Sitzung zur Verfügung gestellt. Ich nahm an, daß

es eine Besprechung sei, an der Führer teilnähmen, die illegal lebten

und gezwungen seien, sich zu verbergen. Infolgedessen drang ich nicht in

meinen Freund um Details, sondern übergab die Schlüssel und ging für die

Nacht zu einem Bekannten; am anderen Morgen fuhr ich nach Treptow zu

meinen Eltern, die dort ein Laubengrundstück besitzen.

„Erst später hat mir Hoppe erzählt, was sich in der Wohnung zugetragen

hat.“

* * * * *

Damit ist die Vernehmung der Angeklagten beendigt. Es folgen noch eine

Reihe von Fragen, durch die einzelne Kleinigkeiten des bisher

Geschilderten klargestellt werden – ohne wesentlich Interessierendes zu

bringen.

Blau.

In den bisherigen Seiten kamen die Angeklagten zu Wort und ihre

Leumunds- und Entlastungszeugen. Nicht alles ist klargestellt und in

vielem hat es den Eindruck, daß die Angeklagten entweder selbst nichts

wissen oder verschweigen. Aber der Verlauf der Verhandlung, statt zu

erhellen, wird immer dunkler: um einigermaßen Übersicht zu erhalten, ist

es nötig, Einiges über die unklare Persönlichkeit des Blau

vorauszuschicken.

Kriminalkommissar Dr. Riemann (3. Verhandlungstag): Blau war Agent der

antibolschewistischen Liga und war besonders innerhalb der

kommunistischen Partei tätig. In seinem nachgelassenen Gepäck wurden

noch Berichte an die Liga gefunden.

Zeuge Blumenfeld, seinerzeit Leiter der Rechtsschutzstelle der

Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei in München (4.

Verhandlungstag): daß Blau sich als politischer Flüchtling an ihn

gewandt und um Unterstützung gebeten habe; auch mehrfach solche erhalten

habe.

Kriminalkommissar Trettin (3. Verhandlungstag): bei der Münchener

Polizei war bekannt, daß Blau ein Doppelspiel treibt und auch den

Kommunisten Material liefert; er wurde deshalb am 2. Juli 1919 aus

München ausgewiesen und begab sich um Hilfe zur Rechtsschutzstelle der

U. S. P. D. Dort nahm sich Herm seiner an und brachte ihn in ein

Krankenhaus, bezahlte auch seine Rechnung.

Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg stellte aus den Gerichtsakten

folgendes fest (5. Verhandlungstag):

Blau war während der Januarkämpfe 1919 Kommandant der revolutionären

Besetzung der Büxenstein’schen Druckerei in Berlin und forderte die

Arbeiter, auf „bis zum letzten Blutstropfen gegen die Regierungstruppen

zu kämpfen“. Während der Erstürmung des Gebäudes verschwand Blau unter

Mitnahme von 4000 M. Löhnungsgeldern. – In den Gerichtsakten ist Blau

als Rädelsführer bezeichnet; er war „nicht auffindbar“; Anklage wurde

nicht erhoben;

Blau beschlagnahmte im Januar 1919 ein Auto des Berliner Magistrats;

Blau versuchte von einer militärischen Nachrichtenstelle 500 M. zu

erpressen, indem er mit dem Gericht drohte;

Blau bezog für seine Spitzeltätigkeit von der „Eisernen Schar“ ein

Monatsgehalt von 530 M.

Der Vorsitzende erklärt, daß dies den Tatsachen entspricht.

Und endlich Kriminalkommissar Dr. Trettin (5. Verhandlungstag): „_Blau

war ein Lump; das steht wohl fest._“

* * * * *

Die Nachprüfung dieser und die Erbringung weiterer Beiträge zur

Charakteristik und Vergangenheit des Blau wurde vom Gericht abgelehnt,

da sie für die Beurteilung der Schuldfragen nicht in Betracht kämen. In

den Plädoyers findet sich noch einiges hierüber.

Die Tat.

– Zeugen und Kriminalbeamte. –

Der Spitzel Schreiber.

Die ersten Spuren, welche die Polizei im Falle Blau auffand, wiesen nach

München; zu ihrer Aufhellung wurde Kriminalkommissar Trettin dorthin

gesandt. Dessen Aussage lautete (3. Verhandlungstag):

„Ich suchte in München nach dem Agenten Schreiber, der mir von Berlin

als Gewährsmann genannt war. Ich fand ihn in der Polizeidirektion in

Schutzhaft.“

R.-A. Th. Liebknecht:

„Darf ich fragen in welcher Angelegenheit?“

Kr.-K. Trettin:

„Es handelte sich um einen _Mord_ in einem Walde bei München –“

Der Zeuge erzählt, was ihm von dieser Sache in Erinnerung ist.

R.-A. Th. Liebknecht:

„Ich bitte zu beachten, daß die Technik dieses Mordes genau der des

Überfalls des Spitzels Toifl auf Orlowsky entspricht!“

Kr.-K. Trettin:

„Dem Schreiber war der Spitzel Blau bekannt; ebenso der Polizeidirektion

München, die auch wußte, daß Blau ein Doppelspiel trieb – indem er

beiden Seiten Material verkaufte. Aus diesem Grunde wurde Blau auch in

Schutzhaft genommen.“

R.-A. Dr. Rosenfeld:

Der Mord am Polizeiagenten Blau · 第 4 / 8 段