Im Laufe des 2. August fand der Umzug in die zur Zeit leere Wohnung der p. 51

Eheleute Winkler statt. Der junge Winkler verließ die Wohnung, ehe Blau

und seine Begleiter ankamen und händigte auf der Straße den Schlüssel

entweder dem Hoppe oder einem der Wachleute (1)-(7) aus.

In die Wohnung ging zuerst dieser Wachmann, später erst kamen Blau und

Hoppe; einige andere, vermutlich welche der Wachleute (1-7), werden

nachgefolgt sein, der Rest soll als Posten auf der Straße gestanden

haben. Auch Fichtmann soll das Haus betreten haben.

Auf der Straße trafen sich Neugierige; Pohl, Winkler, Acosta sind p. 52

genannt; sie standen dort bis in die Nacht. Dann gingen Winkler und

Acosta zu Schröder, um dort zu schlafen; sie trafen Schröder zu Hause

und sprachen mit ihm.

Schröder ging daraufhin fort und begegnete Pohl in der Nähe der

Winklerschen Wohnung; zu beiden trat einer der Wachleute und forderte

sie auf, die Leiche mittragen zu helfen.

Schröder folgte dem Mann; der Körper, in eine Decke gewickelt, war schon

auf der Straße. Schröder nahm ihn auf und warf ihn in den Kanal – aus

dem er am 7. gezogen wurde.

Anwesend waren noch Pohl, Schröder, Hoppe und ein Wachmann (die in das

Lokal von Maß gingen). Vier weitere Leute, darunter nach Aussage des

Pohl auch Fichtmann, zerstreuten sich.

* * * * *

Die Nachzählung der Personen ergibt, daß im Laufe des Tages etwa acht

Unbekannte auftauchten, von denen nach der Tat fünf noch anwesend waren.

Die Gespräche der Beteiligten.

Die bezeugten Aussagen und Gespräche lassen einen Zusammenhang zwischen

den Münchener und Berliner Kommunistenkreisen zweifelhaft erscheinen:

In München hielt man Blau für entlarvt; man hatte ihn erkannt; Herm p. 45

äußerte sich in diesem Sinne, und Schreiber sowie Frau Baumeister geben

als Ziel der Reise an, Blau nach dem Norden vor die Berliner Genossen zu p. 47

bringen. Blau hatte einen Ausweis der Fahndungsabteilung München, den

Herm ihm abnahm; an der Spitzeltätigkeit des Blau war kein Zweifel.

(Daß Herm nach Auffindung der Leiche sofort an Mord dachte und bemüht p. 48

war, seine Berührung mit Blau zu verwischen und Aufzeichnung und Briefe

zu vernichten, ist leicht verständlich, wenn man das Risiko

langmonatiger Untersuchungshaft berücksichtigt – wie sie in diesem

Prozeß der unbeteiligte Leuschner erlitt –.)

In Berlin lagen die Dinge anders: als man den Mann in der Versammlung p. 49

erkannt hatte, ließ man sich in eine Diskussion mit ihm ein und sandte

Hoppe mit einem Begleiter ab, um einen Genossen Stolz oder Strolz zu

holen, der den Verdächtigten bestätigen sollte. Hoppe gibt an, bis p. 55

zuletzt die Gegenüberstellung der beiden gefordert zu haben:

unzweifelhafte Klarheit scheint nicht bestanden zu haben.

Auch Blau selbst hat die gegen ihn erhobenen Anklagen nicht sehr ernst

genommen. Die Warnungen des Schreiber wies er ab. p. 46

Er wußte aber, daß ihm nach dem Leben getrachtet wurde und daß es um p. 46

Leben und Tod ging. Dem Mahlig erzählte er, daß er große Dinge vorhabe:

ob es der Mordplan gegen den Kommunistenführer Eichhorn war, die 50000

M., von denen Acosta dem Schröder erzählte? Schwer sind die Reden dieses

Mannes mit seinen Handlungen zu vereinen: warum geht er mit seinen

Feinden, bleibt dort über Nacht, geht in eine zweite Wohnung? Er mußte

die Gefahr nicht so nahe geahnt haben – oder er sah seine eigentlichen

Feinde gar nicht in den Kommunisten? Denn während dieser vierundzwanzig

langen Stunden hätte er sicher entfliehen, unbedingt aber Lärm schlagen

können; doch er blieb.

Auch ein anderes ist auffällig: wenn man einen Spitzel entlarvt hat,

schlägt man ihn gleich tot oder man stellt seine Persönlichkeit fest,

photographiert ihn usw. und läßt ihn dann laufen. Aber man zieht ihn

nicht von Wohnung zu Wohnung, um ihn dann zu ermorden. (Daß man den Mann

von München abschob oder weglockte, ist begreiflich: unter den damaligen

Zuständen in München war der Mann zu gefährlich.)

In Berlin soll der Plan zur Ermordung schon bei den Teilnehmern der p. 50

Versammlung aufgetaucht sein. Greifbare Formen hat dieser Plan erst

gefunden, als man die Ausführung bespricht. Der junge Pohl gibt an, daß

ein Korb für die Leiche besorgt werden sollte; seine Eltern weigern

sich, in ihrer Wohnung die Tat ausführen zu lassen. Vor dem Winklerschen p. 51

Hause, auf der Straße stehen Leute; Wachleute? Neugierige? Es wird

geraunt, daß oben mit Blau etwas vor sich gehe. Man beobachtet, p. 52

erörtert, berichtet sich. Man spricht wieder von einem Korb für die

Leiche, sieht Wein holen usw.: sie reden alle von dem, was vermutlich

oben geschieht.

Über die Vorfälle in der Wohnung selbst liegen widersprechende Aussagen

vor. Die ausführlichsten stammen vom Zeugen Pohl, der aber weder im p. 55

Haus, noch in der Wohnung, sondern auf der relativ dunklen Straße sich

aufhielt. Dieser gibt an, daß Fichtmann für die Leute Wein geholt habe

(in dem Blau das Morphium verabreicht worden sei) und daß Fichtmann beim

Leichentransport vorausging; ferner, daß nach der Tat Hoppe und der eine p. 53

Wachmann erzählt haben, sie beide hätten den Blau erdrosselt, die

anderen beiden Anwesenden, darunter Fichtmann, ihn festgehalten. Hoppe p. 53

selbst gibt an, die Wohnung verlassen zu haben, als er sah, daß die

anderen vom Mord nicht zurückzuhalten waren. Auch in seinem Kassiber p. 54

vertritt er diesen Standpunkt und gibt als Nachrichtenquelle für die p. 55

Details der Ermordung Acosta an. Fichtmann leugnet überhaupt seine p. 55

Anwesenheit, die Anwesenheit des Winkler ist unwahrscheinlich; auch p. 56

Schröder, der nachher dazukam, vermag Näheres nicht anzugeben. –

* * * * *

Zieht man die Bilanz, so findet man das Vorauszusehende: der äußere Gang

der Ereignisse steht ziemlich fest. Man kennt den Schauplatz und weiß

ungefähr, was passierte; außer den Festgestellten waren noch unbekannte

Leute beteiligt, Leute, die vermutlich auch den Zeugen und Angeklagten

namentlich nicht bekannt waren. Wie die Rollen verteilt waren, ist nicht

klar; klar ist nur, was geschah: der Mord.

Fragt man weiter nach dem Zusammenhang des Geschehens: der Abtransport

aus München erscheint motiviert und logisch; die Entlarvung in der

Versammlung und Diskussion über das „Was nun?“ ist erwiesen. Dann kommt

eine Lücke, in der man die Initiative nicht mehr erkennen kann. Diese

Dunkelheit wird durch das Verhalten des Blau noch mehr getrübt: was

geschah in der Wohnung des Pohl und des Winkler und wer waren die

treibenden Kräfte? Die Angeklagten, oder die Unbekannten? Man kann nur

raten, man weiß es nicht. Man weiß nur, daß außerhalb der betreffenden

Häuser, auf der Straße Zufällige, die von den Dingen wußten,

herumstanden und kombinierten – und daß dann die Leiche kam.

Dies ungefähr sind die Bruchstücke, die der Kritik standhalten; man kann

damit nicht mehr tun, als die Leute taten, die auf der Straße standen:

kombinieren, – was nicht allzu schwer erscheint. Aber der Verlauf der

Verhandlung wird zeigen, wie all diese Kombinationen zusammenfallen,

weil ein ganz neues Element hinzukommt: das Spitzeltum.

* * * * *

Die Gegenschrift des Verteidigers Dr. Weinberg beschränkte sich, wie

meist bei Schwurgerichtssachen, auf die Betonung und Beantragung einiger

für die Beschuldigten vorteilhaften Punkte, so daß sie der Eröffnung des

Hauptverfahrens nicht im Wege stand.

2 c J 2691, 10

Beschluß.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen

1. den Lederarbeiter (Schankwirt) Max Fichtmann aus Berlin,

Parochialstr. 35, zur Zeit in der Strafanstalt Brandenburg a. H. in

Sachen 67 J 2699, 10 Staatsanwaltschaft I Berlin in Strafhaft, geb.

am 22. November 1898 Berlin, mosaisch,

2. den Kaufmann (Verkäufer von Broschüren) Erwin Hoppe aus Berlin,

seit 13. November 1919 hier in Untersuchungshaft, geb. 1. April 1899

Berlin, religionslos, unverheiratet,

3. den Schneidergesellen Willi Winkler aus Berlin, seit 13. November

1919 hier in Untersuchungshaft, geb. 16. September 1899 Berlin,

evangelisch, unverheiratet,

welche hinreichend verdächtig erscheinen, in Berlin zu Anfang August

1919

a) Fichtmann und Hoppe gemeinschaftlich mit anderen den Inspektor

Blau (Karl) vorsätzlich getötet und diese Tötung mit Überlegung

ausgeführt zu haben,

b) Winkler den Angeschuldigten Fichtmann und Hoppe und den

Mitgliedern bei Begehung des Verbrechens zu a durch Rat oder Tat

wissentlich Hilfe geleistet zu haben,

Verbrechen gegen §§ 211, 47, 49, StGB.

das Hauptverfahren vor dem Schwurgericht des Landgerichts II in

Berlin eröffnet.

Die Untersuchungshaft gegen die Angeklagten Hoppe und Winkler dauert

aus den bisherigen Gründen fort.

Die Ausführungen des Verteidigers Rechtsanwalt Dr. Weinberg in der

Schutzschrift vom 1. Juni 1920 stehen der Eröffnung des

Hauptverfahrens nicht entgegen.

Berlin, den 7. Juni 1920.

Landgericht II, Strafkammer 5

gez. Scheringer David Gerhard.

DIE VERHANDLUNG.

Eröffnung.

Die Verhandlung begann am Donnerstag, dem 24. Juni 1920, vor dem

Schwurgericht des Landgerichts II zu Berlin und dauerte bis Montag, den

5. Juli. Das Aufsehen, das der Prozeß in der Öffentlichkeit erregte, war

außerordentlich; besonders die republikanischen Organe und die Presse

der Linken nahm Anlaß zu heftigen Ausführungen. „Der Spitzelsumpf“ –

„Die Spitzelorganisation der Garde-Kavallerie-Schützendivision“ – „Die

Mordzentrale“ – „Der Lockspitzel als Zeuge“ waren etwa die

Überschriften, die den Berichten vorstanden, und es ist sehr

verständlich, daß weder Richter noch Staatsanwalt von den Enthüllungen

der Beweisaufnahme erbaut waren: ein Schmutz trat zutage, der in die

Berechtigung dieses speziellen Verfahrens ernsthafte Zweifel setzen läßt

und nach allgemeiner Remedur ruft.

Den Vorsitz der Verhandlung führte Landgerichtsdirektor Dr. Joel, die

Anklage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann, die Verteidigung der

Angeklagten lag in den Händen der Rechtsanwälte Theodor Liebknecht, Dr.

Kurt Rosenfeld und Dr. Siegfried Weinberg. Unter den Geschworenen

befanden sich Vertreter folgender Berufe: Bibliothekar, Dreher,

Bäckermeister, Bankbeamter, Bürobeamter, Brauereidirektor,

Generaldirektor, Rieselmeister, Maler, Landwirt, Architekt,

Molkereibesitzer, Kassenbeamter, Vorarbeiter, Chemiker, Obergärtner,

Buchdruckereibesitzer, Ingenieur, Rittergutsbesitzer, Fabrikbesitzer,

Kaufmann. Bei der Auslosung machte die Verteidigung von ihrem

Ablehnungsrecht Gebrauch. Als beisitzende Richter waren Landgerichtsrat,

Geh. Justizrat Bienutta und Gerichtsassessor Siemens tätig, als

Gerichtsschreiber Landgerichtsratsassistent Schröder.

* * * * *

Die Sitzungen des Gerichts füllten neun volle Tage aus. Bei kurzen

Prozessen gestattet die Anwesenheit aller Beteiligten eine klare

Disposition des Vorsitzenden: er vermag die Verhandlung so übersichtlich

zu leiten, daß ein genaues Protokoll imstande ist, ein klares Bild zu

geben. Hier, wo während der Tagung dauernd das Bild sich verschob,

nachträglich neue Zeugen erschienen, deren Aussagen an in Tagen vorher

Niedergelegtes sich anschließt; hier, wo zeitweise das Thema der

Verhandlung sich gar nicht um die Angeklagten zu drehen schien: ist es

unmöglich, eine getreu den Ereignissen folgende Schilderung ohne

intensives Studium zu überblicken. Es muß versucht werden,

Zusammengehöriges im Zusammenhang darzustellen, so gut es geht. Die

Gesichtspunkte, unter denen dies unternommen wurde, sind geteilt; es

ergaben sich Abschnitte, die den Gang des Prozesses betreffen; und

solche, in denen bestimmte zur Sprache gebrachte Personen oder Gebiete

für sich allein interessieren. Wenn hier nochmal gesagt ist, daß diese

Ausführungen keinerlei Stellungnahme beabsichtigen: weder zum Urteil,

noch zur Verhandlungsführung wird die gewählte Darstellung, die sich

übrigens streng an die Berichte hält, sicher zu Mißverständnissen keinen

Anlaß geben.

Allgemeines und Einleitendes.

Bereits erwähnt wurde, daß bei der Auslosung der Schöffen die Anwälte

von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch machten. Wesentliches spielte sich

dabei nicht ab.

Rechtsanwalt Liebknecht stellt dann einen

Antrag der Verteidigung

„es möchte die Vertagung der Verhandlung beschlossen werden, da es trotz

der zehn Monate langen Voruntersuchung der Verteidigung nicht möglich

war, die Gerichtsakten rechtzeitig einzusehen.“

Antrag abgelehnt.

Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg:

„Ich stelle fest, daß vier der geladenen Zeugen zur Verhandlung nicht

erschienen sind; es handelt sich um die Zeugen Samson, Schreiber, Strolz

und Toifl.“

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann:

„Der Aufenthalt dieser Zeugen war nicht zu ermitteln.“

Rechtsanwalt Weinberg:

„Diese vier Zeugen standen der Voruntersuchung zur Verfügung und haben

die Angeklagten schwer belastende Aussagen gemacht; diese vier Zeugen

sind als Lockspitzel der Polizei tätig gewesen und sollen jetzt nicht zu

erreichen sein?!“

Staatsanwalt:

„Der Auftrag, diese Zeugen zu laden, erging ordnungsgemäß; es wurde

alles versucht, ihrer habhaft zu werden.“

Rechtsanwalt S. Weinberg:

„Der Herr Staatsanwalt hat sich gewiß nicht an die richtigen Herren vom

Polizeipräsidium gewandt.“

Staatsanwalt:

„Ich bitte Sie uns dabei behilflich zu sein!“

Rechtsanwalt S. Weinberg:

„Einen Augenblick! – Ich erkläre: die nicht erschienenen Zeugen Samson

und Strolz sind in die vorliegende Tat als Lockspitzel verwickelt

gewesen; der Zeuge Toifl steht im Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen

zu sein und gegen den wichtigsten dieser Belastungszeugen, den

Polizeispitzel Schreiber, besteht begründeter Argwohn, daß er selbst der

Täter sei! Ich verlange, daß alles geschieht, um diese Leute persönlich

vorzuführen! Der Eindruck ihrer Aussagen kann nicht ersetzt werden durch

Verlesung der Protokolle!“

Staatsanwalt:

„Ich wiederhole nochmals, daß alles geschah, um die Zeugen

beizuschaffen. Der Zeuge Schreiber ist Schweizer Staatsangehöriger und

nach Mitteilung der Münchener Polizei von München nach der Schweiz

abgeschoben worden.“

Rechtsanwalt S. Weinberg:

„Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, daß dieser Mord aufgeklärt

werde. Es muß endlich Schluß werden mit der Tätigkeit privater und

militärischer Spitzelzentralen; es muß Schluß werden mit dem

Agentenwesen der Polizei! Dieser Schreiber hat zur Tat aufgereizt, sie

veranlaßt, vielleicht sie ausgeführt; er hat ausgesagt in der

Voruntersuchung – und jetzt ist er nicht zu ermitteln? Ich behaupte: die

Polizei kann diesen Spitzel nicht finden, weil sie ihn jetzt nicht

finden will! ... Genau, wie im Ledebourprozeß, wo die Zeugen Roland und

Leutnant Bachmann bei den behördlichen Spitzelzentralen ein- und

ausgingen, und dem Gericht nicht erreichbar waren! Wie oft, meine

Herren, wird dieses Spiel sich noch wiederholen? Der Zeuge Schreiber ist

von der Polizei nach der Schweiz gebracht worden, – gut: Im Namen der

Verteidigung stelle ich folgenden

Beweisantrag der Verteidigung.

_Walter Schreiber_ wird als Zeuge bestätigen:

1. daß er als Lockspitzel militärischer und polizeilicher Stellen tätig

war;

2. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die

Beseitigung des unbequem gewordenen Blau übernommen hatte;

3. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die

Beförderung des Blau nach Magdeburg und Berlin bewerkstelligt hat;

4. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die

Ermordung des Blau betrieben hat, und, daß er selber, nicht aber die

Angeklagten die zur Anklage stehende Tat begangen hat.

Die genaue Adresse des Schreiber ist bekannt: der schweizerischen

Behörde, sowie dem deutschen Konsulat in Zürich; ferner dem Vorsteher

der politischen und Fahndungsabteilung des Polizeipräsidiums zu München

und der politischen Abteilung des Polizeipräsidiums Berlin: die dies als

Zeugen bestätigen werden.“

* * * * *

Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann:

„Der Untersuchungsrichter hat keinen Anlaß gesehen, gegen die Zeugen

einzuschreiten oder ihre Glaubwürdigkeit zu bezweifeln – und ich stelle

dem Urteile des Gerichts anheim, ob nicht viel eher die Drohungen der

Kommunisten und die Angst vor Terrorakten Ursache sind, daß die Zeugen

ihren Aufenthalt verheimlichen. Aber die Staatsanwaltschaft will alles

tun, diesen Mord aufzuklären: ich werde die von der Verteidigung

genannten Wege beschreiten und nochmals alles versuchen, des Zeugen

Schreiber habhaft zu werden.“

Die Entscheidung über den Beweisantrag wird infolgedessen vertagt, –

doch ist es geraten, den weiteren Verlauf gleich hier zu berichten:

Am zweiten Verhandlungstag teilt der Staatsanwalt mit, daß seine

Recherchen nach Schreiber erfolglos waren; er habe sich sofort an die

Polizeidirektion München gewandt und nochmals die Antwort erhalten: der

Zeuge sei seiner Zeit nach Lindau abgeschoben worden, sein Aufenthalt in

der Schweiz oder sonstwo sei unbekannt. Ebenso sei die telegraphische

Anfrage bei der Polizeidirektion Zürich und dem deutschen

Generalkonsulat Zürich bisher vergeblich gewesen. R.-A. Dr. S. Weinberg

rät, Herrn von Saldersberg von der antibolschewistischen Liga in Berlin

um Auskunft anzugehen.

Zu Beginn des vierten Verhandlungstages, Montag, 28. Juni, verliest der

Staatsanwalt ein neues Telegramm des deutschen Generalkonsuls in Zürich,

an den er sich gewandt hatte. Das Konsulat teilt mit, daß Walter

Schreiber gefunden sei und sich bereit erklärt habe, unter bestimmten

Voraussetzungen vor Gericht zu erscheinen; er verlange 4000 M., ferner

für jeden Tag Aufenthalt 20 schw. Franken Entschädigung, sowie freie

Fahrt und freie Verpflegung; ferner polizeilichen Schutz während der

Fahrt und vor Gericht, und außerdem Erlaubnis zum Waffentragen.

Schreiber behauptete, die Münchner Polizei sei ihm die 4000 M. noch

schuldig und erst, wenn diese Schuld beglichen sei, sei er zu weiteren

Diensten bereit.

Rechtsanwalt Th. Liebknecht:

„Ich muß sagen, daß mir eine derartige Schamlosigkeit noch nicht

begegnet ist; ich finde das Vorgehen dieses Spitzels unerhört; doch

stelle ich es dem Ermessen des Gerichts anheim, ob es auf eine derartige

Erpressung sich einlassen will. Ich betone nur noch, daß dies die Leute

sind, die nach Ansicht des Herrn Staatsanwalts nicht erscheinen aus

Angst vor Terrorakten!“

Staatsanwalt:

„Leider besteht keine gesetzliche Handhabe, den Zeugen hierher zu

schaffen; ich sehe also keinen anderen Weg als auf diese Bedingungen

einzugehen.“

Rechtsanwalt S. Weinberg:

„Ich muß gegen die Zahlung von 4000 M. protestieren; eine derartige

Zahlung wird nie den Verdacht abschütteln können, Bestechungsgeld zu

sein; ich bitte das Gericht dieses Moment nicht zu unterschätzen.“

Staatsanwalt:

„Wenn das Gericht die Zahlung ablehnt, die Staatsanwaltschaft wird

nichts unterlassen, diesen wichtigen Zeugen zur Vernehmung zu bringen!

Dann wird die Staatsanwaltschaft diese Summe von sich aus, aus einem ihr

zur Verfügung stehenden Dispositionsfonds erlegen.“

– Das Gericht beschließt nach kurzer Beratung, den Staatsanwalt zu

ermächtigen, den Zeugen zu den geforderten Bedingungen beizubringen; das

Gericht lehnt aber die Zahlung der 4000 M. ab.

Staatsanwalt:

„Dann werde ich diese Summe bereitstellen!“

Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld:

„Ich möchte den Herrn Staatsanwalt bitten uns zu verraten, woher er die

4000 M. für den Schreiber nimmt. Nach meiner Kenntnis stehen der

Justizbehörde keine Spitzelfonds zur Verfügung.“

Staatsanwalt:

„Ich verwahre mich gegen den Ausdruck Spitzelfonds. Ich habe keine

Spitzelfonds unter mir; ich schaffe nicht den Spitzel, sondern den

Zeugen Schreiber bei.“

Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld:

„Ich wiederhole meine Frage, aus welchem Fonds die 4000 M. stammen?“

Vorsitzender Dr. Joel:

„Ich bitte die Unterhaltung über diesen Punkt zu schließen!“

Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld:

„Ich behalte mir vor, die Frage nochmal anzuschneiden.“

– Drei Tage später, am Donnerstag, dem 1. Juli, liegt ein Telegramm des

deutschen Generalkonsuls Zürich vor: Schreiber werde der Vorladung als

Zeuge nur Folge leisten, wenn er die 4000 M. vor Antritt der Fahrt

ausgehändigt erhalte.

Rechtsanwalt S. Weinberg:

„Es dürfte sich empfehlen, dem Schreiber die 4000 M. gleich zu schenken

und auf sein Erscheinen zu verzichten.“

Staatsanwalt:

„Der Staatsanwaltschaft ist nach den vorhergegangenen Ausdrücken an dem

Erscheinen des Zeugen sehr viel gelegen. Ich möchte versuchen, mich

nochmal an das deutsche Konsulat Zürich zu wenden.“

Die Antwort lautete: Schreiber sei nur bereit nach Empfang der 4000 M.

auf dem Konsulat in Zürich auszusagen; er käme nicht nach Deutschland.

Weitere Bemühungen waren erfolglos und der Beweisantrag der Verteidigung

wurde, wie am Schluß berichtet wird, schließlich abgelehnt.

Noch eine Episode ereignete sich, die zur übrigen Verhandlung nicht in

Beziehung steht: am fünften Verhandlungstag, Dienstag, 29. Juni, wurde

der Vertreter der Roten Fahne am Saaleingang angehalten und nach Waffen

durchsucht. Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld bemerkt zur Beschwerde des

betreffenden Herrn, daß nur dieser durchsucht worden sei. Der

Vorsitzende erklärt dazu, daß seine auf Überwachung und Kontrolle des

Zuschauerraumes zielenden Anordnungen dahin zu ändern seien, daß die

Pressevertreter künftighin unbehelligt blieben; die Kontrolle selbst sei

er der Sicherheit der einzelnen Zeugen schuldig.

Die Vernehmung des Fichtmann.

– Der Fall Orlowsky. –

Die Nachmittagssitzung des ersten Verhandlungstages eröffnet die

Vernehmung des Angeklagten Max Fichtmann. Dieser verbüßte damals im

Zuchthause Brandenburg eine langjährige Zuchthausstrafe, die im Oktober

1919 vom außerordentlichen Kriegsgericht wegen versuchter räuberischer

Erpressung und versuchten Mordes an dem Edelsteinhändler Orlowsky

verhängt worden war.

Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg teilt zu dieser Sache mit, daß in dem

Prozesse das Wiederaufnahmeverfahren schwebe (da Berufung gegen das

Urteil des außerordentlichen Kriegsgerichts nicht möglich ist).

Der Angeklagte erklärt:

„Ich bin von Beruf Lederarbeiter und betrieb im vergangenen Jahre eine

Schankwirtschaft in der Jüdenstraße. Ich bin Anhänger und Mitglied der

KPD. (Kommunistische Partei Deutschlands); in meinem Lokale verkehrten

viele Genossen, unter ihnen auch der jetzt als Spitzel entlarvte Toifl.

Dieser gebärdete sich stets sehr extrem und propagierte die direkte

Aktion; er hatte an mehreren Unternehmungen Anteil. So führte er einen

Trupp, der in der Nacht vom 31. Juli zum 1. August 1919 am Molkenmarkt

den Diamantenhändler Orlowsky verhaftete; Orlowsky wurde in einen Vorort

verschleppt und um etwa 2000 M. beraubt; auch ein Schuß soll dabei

gefallen sein. Nachher behauptete Toifl, ich hätte den Überfall geleitet

und den Schuß abgegeben; auf sein Zeugnis hin wurde ich vom

Kriegsgericht verurteilt – aber ich fühle mich völlig schuldlos. Vor dem

Kriegsgericht sagte der Oberleutnant Graf Westarp aus, daß er dem Toifl

Auftrag gegeben habe, mich zu überwachen und unschädlich zu machen:

indem er mich in die Sache hineinzog, entledigte Toifl sich dieses

Auftrags.

„Zum Fall Blau habe ich zu sagen: ich war am Abend des 2. August 1919 im

Lokal von Obst in der Höchster Straße; von da bin ich zwischen 1 und 2

Uhr direkt nach Hause gegangen und habe mich schlafen gelegt. Von dem

ganzen Hergang in der Großbeerenstraße weiß ich nichts; wenn ich damit

in Verbindung gebracht werde, dürfte eine Personenverwechslung

vorliegen. Ich bin unbeteiligt und bereit mein Alibi zu beweisen.“ –

Der Mord am Polizeiagenten Blau · 第 3 / 8 段