Eheleute Winkler statt. Der junge Winkler verließ die Wohnung, ehe Blau
und seine Begleiter ankamen und händigte auf der Straße den Schlüssel
entweder dem Hoppe oder einem der Wachleute (1)-(7) aus.
In die Wohnung ging zuerst dieser Wachmann, später erst kamen Blau und
Hoppe; einige andere, vermutlich welche der Wachleute (1-7), werden
nachgefolgt sein, der Rest soll als Posten auf der Straße gestanden
haben. Auch Fichtmann soll das Haus betreten haben.
Auf der Straße trafen sich Neugierige; Pohl, Winkler, Acosta sind p. 52
genannt; sie standen dort bis in die Nacht. Dann gingen Winkler und
Acosta zu Schröder, um dort zu schlafen; sie trafen Schröder zu Hause
und sprachen mit ihm.
Schröder ging daraufhin fort und begegnete Pohl in der Nähe der
Winklerschen Wohnung; zu beiden trat einer der Wachleute und forderte
sie auf, die Leiche mittragen zu helfen.
Schröder folgte dem Mann; der Körper, in eine Decke gewickelt, war schon
auf der Straße. Schröder nahm ihn auf und warf ihn in den Kanal – aus
dem er am 7. gezogen wurde.
Anwesend waren noch Pohl, Schröder, Hoppe und ein Wachmann (die in das
Lokal von Maß gingen). Vier weitere Leute, darunter nach Aussage des
Pohl auch Fichtmann, zerstreuten sich.
* * * * *
Die Nachzählung der Personen ergibt, daß im Laufe des Tages etwa acht
Unbekannte auftauchten, von denen nach der Tat fünf noch anwesend waren.
Die Gespräche der Beteiligten.
Die bezeugten Aussagen und Gespräche lassen einen Zusammenhang zwischen
den Münchener und Berliner Kommunistenkreisen zweifelhaft erscheinen:
In München hielt man Blau für entlarvt; man hatte ihn erkannt; Herm p. 45
äußerte sich in diesem Sinne, und Schreiber sowie Frau Baumeister geben
als Ziel der Reise an, Blau nach dem Norden vor die Berliner Genossen zu p. 47
bringen. Blau hatte einen Ausweis der Fahndungsabteilung München, den
Herm ihm abnahm; an der Spitzeltätigkeit des Blau war kein Zweifel.
(Daß Herm nach Auffindung der Leiche sofort an Mord dachte und bemüht p. 48
war, seine Berührung mit Blau zu verwischen und Aufzeichnung und Briefe
zu vernichten, ist leicht verständlich, wenn man das Risiko
langmonatiger Untersuchungshaft berücksichtigt – wie sie in diesem
Prozeß der unbeteiligte Leuschner erlitt –.)
In Berlin lagen die Dinge anders: als man den Mann in der Versammlung p. 49
erkannt hatte, ließ man sich in eine Diskussion mit ihm ein und sandte
Hoppe mit einem Begleiter ab, um einen Genossen Stolz oder Strolz zu
holen, der den Verdächtigten bestätigen sollte. Hoppe gibt an, bis p. 55
zuletzt die Gegenüberstellung der beiden gefordert zu haben:
unzweifelhafte Klarheit scheint nicht bestanden zu haben.
Auch Blau selbst hat die gegen ihn erhobenen Anklagen nicht sehr ernst
genommen. Die Warnungen des Schreiber wies er ab. p. 46
Er wußte aber, daß ihm nach dem Leben getrachtet wurde und daß es um p. 46
Leben und Tod ging. Dem Mahlig erzählte er, daß er große Dinge vorhabe:
ob es der Mordplan gegen den Kommunistenführer Eichhorn war, die 50000
M., von denen Acosta dem Schröder erzählte? Schwer sind die Reden dieses
Mannes mit seinen Handlungen zu vereinen: warum geht er mit seinen
Feinden, bleibt dort über Nacht, geht in eine zweite Wohnung? Er mußte
die Gefahr nicht so nahe geahnt haben – oder er sah seine eigentlichen
Feinde gar nicht in den Kommunisten? Denn während dieser vierundzwanzig
langen Stunden hätte er sicher entfliehen, unbedingt aber Lärm schlagen
können; doch er blieb.
Auch ein anderes ist auffällig: wenn man einen Spitzel entlarvt hat,
schlägt man ihn gleich tot oder man stellt seine Persönlichkeit fest,
photographiert ihn usw. und läßt ihn dann laufen. Aber man zieht ihn
nicht von Wohnung zu Wohnung, um ihn dann zu ermorden. (Daß man den Mann
von München abschob oder weglockte, ist begreiflich: unter den damaligen
Zuständen in München war der Mann zu gefährlich.)
In Berlin soll der Plan zur Ermordung schon bei den Teilnehmern der p. 50
Versammlung aufgetaucht sein. Greifbare Formen hat dieser Plan erst
gefunden, als man die Ausführung bespricht. Der junge Pohl gibt an, daß
ein Korb für die Leiche besorgt werden sollte; seine Eltern weigern
sich, in ihrer Wohnung die Tat ausführen zu lassen. Vor dem Winklerschen p. 51
Hause, auf der Straße stehen Leute; Wachleute? Neugierige? Es wird
geraunt, daß oben mit Blau etwas vor sich gehe. Man beobachtet, p. 52
erörtert, berichtet sich. Man spricht wieder von einem Korb für die
Leiche, sieht Wein holen usw.: sie reden alle von dem, was vermutlich
oben geschieht.
Über die Vorfälle in der Wohnung selbst liegen widersprechende Aussagen
vor. Die ausführlichsten stammen vom Zeugen Pohl, der aber weder im p. 55
Haus, noch in der Wohnung, sondern auf der relativ dunklen Straße sich
aufhielt. Dieser gibt an, daß Fichtmann für die Leute Wein geholt habe
(in dem Blau das Morphium verabreicht worden sei) und daß Fichtmann beim
Leichentransport vorausging; ferner, daß nach der Tat Hoppe und der eine p. 53
Wachmann erzählt haben, sie beide hätten den Blau erdrosselt, die
anderen beiden Anwesenden, darunter Fichtmann, ihn festgehalten. Hoppe p. 53
selbst gibt an, die Wohnung verlassen zu haben, als er sah, daß die
anderen vom Mord nicht zurückzuhalten waren. Auch in seinem Kassiber p. 54
vertritt er diesen Standpunkt und gibt als Nachrichtenquelle für die p. 55
Details der Ermordung Acosta an. Fichtmann leugnet überhaupt seine p. 55
Anwesenheit, die Anwesenheit des Winkler ist unwahrscheinlich; auch p. 56
Schröder, der nachher dazukam, vermag Näheres nicht anzugeben. –
* * * * *
Zieht man die Bilanz, so findet man das Vorauszusehende: der äußere Gang
der Ereignisse steht ziemlich fest. Man kennt den Schauplatz und weiß
ungefähr, was passierte; außer den Festgestellten waren noch unbekannte
Leute beteiligt, Leute, die vermutlich auch den Zeugen und Angeklagten
namentlich nicht bekannt waren. Wie die Rollen verteilt waren, ist nicht
klar; klar ist nur, was geschah: der Mord.
Fragt man weiter nach dem Zusammenhang des Geschehens: der Abtransport
aus München erscheint motiviert und logisch; die Entlarvung in der
Versammlung und Diskussion über das „Was nun?“ ist erwiesen. Dann kommt
eine Lücke, in der man die Initiative nicht mehr erkennen kann. Diese
Dunkelheit wird durch das Verhalten des Blau noch mehr getrübt: was
geschah in der Wohnung des Pohl und des Winkler und wer waren die
treibenden Kräfte? Die Angeklagten, oder die Unbekannten? Man kann nur
raten, man weiß es nicht. Man weiß nur, daß außerhalb der betreffenden
Häuser, auf der Straße Zufällige, die von den Dingen wußten,
herumstanden und kombinierten – und daß dann die Leiche kam.
Dies ungefähr sind die Bruchstücke, die der Kritik standhalten; man kann
damit nicht mehr tun, als die Leute taten, die auf der Straße standen:
kombinieren, – was nicht allzu schwer erscheint. Aber der Verlauf der
Verhandlung wird zeigen, wie all diese Kombinationen zusammenfallen,
weil ein ganz neues Element hinzukommt: das Spitzeltum.
* * * * *
Die Gegenschrift des Verteidigers Dr. Weinberg beschränkte sich, wie
meist bei Schwurgerichtssachen, auf die Betonung und Beantragung einiger
für die Beschuldigten vorteilhaften Punkte, so daß sie der Eröffnung des
Hauptverfahrens nicht im Wege stand.
2 c J 2691, 10
Beschluß.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen
1. den Lederarbeiter (Schankwirt) Max Fichtmann aus Berlin,
Parochialstr. 35, zur Zeit in der Strafanstalt Brandenburg a. H. in
Sachen 67 J 2699, 10 Staatsanwaltschaft I Berlin in Strafhaft, geb.
am 22. November 1898 Berlin, mosaisch,
2. den Kaufmann (Verkäufer von Broschüren) Erwin Hoppe aus Berlin,
seit 13. November 1919 hier in Untersuchungshaft, geb. 1. April 1899
Berlin, religionslos, unverheiratet,
3. den Schneidergesellen Willi Winkler aus Berlin, seit 13. November
1919 hier in Untersuchungshaft, geb. 16. September 1899 Berlin,
evangelisch, unverheiratet,
welche hinreichend verdächtig erscheinen, in Berlin zu Anfang August
1919
a) Fichtmann und Hoppe gemeinschaftlich mit anderen den Inspektor
Blau (Karl) vorsätzlich getötet und diese Tötung mit Überlegung
ausgeführt zu haben,
b) Winkler den Angeschuldigten Fichtmann und Hoppe und den
Mitgliedern bei Begehung des Verbrechens zu a durch Rat oder Tat
wissentlich Hilfe geleistet zu haben,
Verbrechen gegen §§ 211, 47, 49, StGB.
das Hauptverfahren vor dem Schwurgericht des Landgerichts II in
Berlin eröffnet.
Die Untersuchungshaft gegen die Angeklagten Hoppe und Winkler dauert
aus den bisherigen Gründen fort.
Die Ausführungen des Verteidigers Rechtsanwalt Dr. Weinberg in der
Schutzschrift vom 1. Juni 1920 stehen der Eröffnung des
Hauptverfahrens nicht entgegen.
Berlin, den 7. Juni 1920.
Landgericht II, Strafkammer 5
gez. Scheringer David Gerhard.
DIE VERHANDLUNG.
Eröffnung.
Die Verhandlung begann am Donnerstag, dem 24. Juni 1920, vor dem
Schwurgericht des Landgerichts II zu Berlin und dauerte bis Montag, den
5. Juli. Das Aufsehen, das der Prozeß in der Öffentlichkeit erregte, war
außerordentlich; besonders die republikanischen Organe und die Presse
der Linken nahm Anlaß zu heftigen Ausführungen. „Der Spitzelsumpf“ –
„Die Spitzelorganisation der Garde-Kavallerie-Schützendivision“ – „Die
Mordzentrale“ – „Der Lockspitzel als Zeuge“ waren etwa die
Überschriften, die den Berichten vorstanden, und es ist sehr
verständlich, daß weder Richter noch Staatsanwalt von den Enthüllungen
der Beweisaufnahme erbaut waren: ein Schmutz trat zutage, der in die
Berechtigung dieses speziellen Verfahrens ernsthafte Zweifel setzen läßt
und nach allgemeiner Remedur ruft.
Den Vorsitz der Verhandlung führte Landgerichtsdirektor Dr. Joel, die
Anklage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann, die Verteidigung der
Angeklagten lag in den Händen der Rechtsanwälte Theodor Liebknecht, Dr.
Kurt Rosenfeld und Dr. Siegfried Weinberg. Unter den Geschworenen
befanden sich Vertreter folgender Berufe: Bibliothekar, Dreher,
Bäckermeister, Bankbeamter, Bürobeamter, Brauereidirektor,
Generaldirektor, Rieselmeister, Maler, Landwirt, Architekt,
Molkereibesitzer, Kassenbeamter, Vorarbeiter, Chemiker, Obergärtner,
Buchdruckereibesitzer, Ingenieur, Rittergutsbesitzer, Fabrikbesitzer,
Kaufmann. Bei der Auslosung machte die Verteidigung von ihrem
Ablehnungsrecht Gebrauch. Als beisitzende Richter waren Landgerichtsrat,
Geh. Justizrat Bienutta und Gerichtsassessor Siemens tätig, als
Gerichtsschreiber Landgerichtsratsassistent Schröder.
* * * * *
Die Sitzungen des Gerichts füllten neun volle Tage aus. Bei kurzen
Prozessen gestattet die Anwesenheit aller Beteiligten eine klare
Disposition des Vorsitzenden: er vermag die Verhandlung so übersichtlich
zu leiten, daß ein genaues Protokoll imstande ist, ein klares Bild zu
geben. Hier, wo während der Tagung dauernd das Bild sich verschob,
nachträglich neue Zeugen erschienen, deren Aussagen an in Tagen vorher
Niedergelegtes sich anschließt; hier, wo zeitweise das Thema der
Verhandlung sich gar nicht um die Angeklagten zu drehen schien: ist es
unmöglich, eine getreu den Ereignissen folgende Schilderung ohne
intensives Studium zu überblicken. Es muß versucht werden,
Zusammengehöriges im Zusammenhang darzustellen, so gut es geht. Die
Gesichtspunkte, unter denen dies unternommen wurde, sind geteilt; es
ergaben sich Abschnitte, die den Gang des Prozesses betreffen; und
solche, in denen bestimmte zur Sprache gebrachte Personen oder Gebiete
für sich allein interessieren. Wenn hier nochmal gesagt ist, daß diese
Ausführungen keinerlei Stellungnahme beabsichtigen: weder zum Urteil,
noch zur Verhandlungsführung wird die gewählte Darstellung, die sich
übrigens streng an die Berichte hält, sicher zu Mißverständnissen keinen
Anlaß geben.
Allgemeines und Einleitendes.
Bereits erwähnt wurde, daß bei der Auslosung der Schöffen die Anwälte
von ihrem Ablehnungsrecht Gebrauch machten. Wesentliches spielte sich
dabei nicht ab.
Rechtsanwalt Liebknecht stellt dann einen
Antrag der Verteidigung
„es möchte die Vertagung der Verhandlung beschlossen werden, da es trotz
der zehn Monate langen Voruntersuchung der Verteidigung nicht möglich
war, die Gerichtsakten rechtzeitig einzusehen.“
Antrag abgelehnt.
Rechtsanwalt Dr. Siegfried Weinberg:
„Ich stelle fest, daß vier der geladenen Zeugen zur Verhandlung nicht
erschienen sind; es handelt sich um die Zeugen Samson, Schreiber, Strolz
und Toifl.“
Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann:
„Der Aufenthalt dieser Zeugen war nicht zu ermitteln.“
Rechtsanwalt Weinberg:
„Diese vier Zeugen standen der Voruntersuchung zur Verfügung und haben
die Angeklagten schwer belastende Aussagen gemacht; diese vier Zeugen
sind als Lockspitzel der Polizei tätig gewesen und sollen jetzt nicht zu
erreichen sein?!“
Staatsanwalt:
„Der Auftrag, diese Zeugen zu laden, erging ordnungsgemäß; es wurde
alles versucht, ihrer habhaft zu werden.“
Rechtsanwalt S. Weinberg:
„Der Herr Staatsanwalt hat sich gewiß nicht an die richtigen Herren vom
Polizeipräsidium gewandt.“
Staatsanwalt:
„Ich bitte Sie uns dabei behilflich zu sein!“
Rechtsanwalt S. Weinberg:
„Einen Augenblick! – Ich erkläre: die nicht erschienenen Zeugen Samson
und Strolz sind in die vorliegende Tat als Lockspitzel verwickelt
gewesen; der Zeuge Toifl steht im Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen
zu sein und gegen den wichtigsten dieser Belastungszeugen, den
Polizeispitzel Schreiber, besteht begründeter Argwohn, daß er selbst der
Täter sei! Ich verlange, daß alles geschieht, um diese Leute persönlich
vorzuführen! Der Eindruck ihrer Aussagen kann nicht ersetzt werden durch
Verlesung der Protokolle!“
Staatsanwalt:
„Ich wiederhole nochmals, daß alles geschah, um die Zeugen
beizuschaffen. Der Zeuge Schreiber ist Schweizer Staatsangehöriger und
nach Mitteilung der Münchener Polizei von München nach der Schweiz
abgeschoben worden.“
Rechtsanwalt S. Weinberg:
„Die Öffentlichkeit hat ein Interesse daran, daß dieser Mord aufgeklärt
werde. Es muß endlich Schluß werden mit der Tätigkeit privater und
militärischer Spitzelzentralen; es muß Schluß werden mit dem
Agentenwesen der Polizei! Dieser Schreiber hat zur Tat aufgereizt, sie
veranlaßt, vielleicht sie ausgeführt; er hat ausgesagt in der
Voruntersuchung – und jetzt ist er nicht zu ermitteln? Ich behaupte: die
Polizei kann diesen Spitzel nicht finden, weil sie ihn jetzt nicht
finden will! ... Genau, wie im Ledebourprozeß, wo die Zeugen Roland und
Leutnant Bachmann bei den behördlichen Spitzelzentralen ein- und
ausgingen, und dem Gericht nicht erreichbar waren! Wie oft, meine
Herren, wird dieses Spiel sich noch wiederholen? Der Zeuge Schreiber ist
von der Polizei nach der Schweiz gebracht worden, – gut: Im Namen der
Verteidigung stelle ich folgenden
Beweisantrag der Verteidigung.
_Walter Schreiber_ wird als Zeuge bestätigen:
1. daß er als Lockspitzel militärischer und polizeilicher Stellen tätig
war;
2. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die
Beseitigung des unbequem gewordenen Blau übernommen hatte;
3. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die
Beförderung des Blau nach Magdeburg und Berlin bewerkstelligt hat;
4. daß er als solcher und im Einverständnis mit seinen Auftraggebern die
Ermordung des Blau betrieben hat, und, daß er selber, nicht aber die
Angeklagten die zur Anklage stehende Tat begangen hat.
Die genaue Adresse des Schreiber ist bekannt: der schweizerischen
Behörde, sowie dem deutschen Konsulat in Zürich; ferner dem Vorsteher
der politischen und Fahndungsabteilung des Polizeipräsidiums zu München
und der politischen Abteilung des Polizeipräsidiums Berlin: die dies als
Zeugen bestätigen werden.“
* * * * *
Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann:
„Der Untersuchungsrichter hat keinen Anlaß gesehen, gegen die Zeugen
einzuschreiten oder ihre Glaubwürdigkeit zu bezweifeln – und ich stelle
dem Urteile des Gerichts anheim, ob nicht viel eher die Drohungen der
Kommunisten und die Angst vor Terrorakten Ursache sind, daß die Zeugen
ihren Aufenthalt verheimlichen. Aber die Staatsanwaltschaft will alles
tun, diesen Mord aufzuklären: ich werde die von der Verteidigung
genannten Wege beschreiten und nochmals alles versuchen, des Zeugen
Schreiber habhaft zu werden.“
Die Entscheidung über den Beweisantrag wird infolgedessen vertagt, –
doch ist es geraten, den weiteren Verlauf gleich hier zu berichten:
Am zweiten Verhandlungstag teilt der Staatsanwalt mit, daß seine
Recherchen nach Schreiber erfolglos waren; er habe sich sofort an die
Polizeidirektion München gewandt und nochmals die Antwort erhalten: der
Zeuge sei seiner Zeit nach Lindau abgeschoben worden, sein Aufenthalt in
der Schweiz oder sonstwo sei unbekannt. Ebenso sei die telegraphische
Anfrage bei der Polizeidirektion Zürich und dem deutschen
Generalkonsulat Zürich bisher vergeblich gewesen. R.-A. Dr. S. Weinberg
rät, Herrn von Saldersberg von der antibolschewistischen Liga in Berlin
um Auskunft anzugehen.
Zu Beginn des vierten Verhandlungstages, Montag, 28. Juni, verliest der
Staatsanwalt ein neues Telegramm des deutschen Generalkonsuls in Zürich,
an den er sich gewandt hatte. Das Konsulat teilt mit, daß Walter
Schreiber gefunden sei und sich bereit erklärt habe, unter bestimmten
Voraussetzungen vor Gericht zu erscheinen; er verlange 4000 M., ferner
für jeden Tag Aufenthalt 20 schw. Franken Entschädigung, sowie freie
Fahrt und freie Verpflegung; ferner polizeilichen Schutz während der
Fahrt und vor Gericht, und außerdem Erlaubnis zum Waffentragen.
Schreiber behauptete, die Münchner Polizei sei ihm die 4000 M. noch
schuldig und erst, wenn diese Schuld beglichen sei, sei er zu weiteren
Diensten bereit.
Rechtsanwalt Th. Liebknecht:
„Ich muß sagen, daß mir eine derartige Schamlosigkeit noch nicht
begegnet ist; ich finde das Vorgehen dieses Spitzels unerhört; doch
stelle ich es dem Ermessen des Gerichts anheim, ob es auf eine derartige
Erpressung sich einlassen will. Ich betone nur noch, daß dies die Leute
sind, die nach Ansicht des Herrn Staatsanwalts nicht erscheinen aus
Angst vor Terrorakten!“
Staatsanwalt:
„Leider besteht keine gesetzliche Handhabe, den Zeugen hierher zu
schaffen; ich sehe also keinen anderen Weg als auf diese Bedingungen
einzugehen.“
Rechtsanwalt S. Weinberg:
„Ich muß gegen die Zahlung von 4000 M. protestieren; eine derartige
Zahlung wird nie den Verdacht abschütteln können, Bestechungsgeld zu
sein; ich bitte das Gericht dieses Moment nicht zu unterschätzen.“
Staatsanwalt:
„Wenn das Gericht die Zahlung ablehnt, die Staatsanwaltschaft wird
nichts unterlassen, diesen wichtigen Zeugen zur Vernehmung zu bringen!
Dann wird die Staatsanwaltschaft diese Summe von sich aus, aus einem ihr
zur Verfügung stehenden Dispositionsfonds erlegen.“
– Das Gericht beschließt nach kurzer Beratung, den Staatsanwalt zu
ermächtigen, den Zeugen zu den geforderten Bedingungen beizubringen; das
Gericht lehnt aber die Zahlung der 4000 M. ab.
Staatsanwalt:
„Dann werde ich diese Summe bereitstellen!“
Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld:
„Ich möchte den Herrn Staatsanwalt bitten uns zu verraten, woher er die
4000 M. für den Schreiber nimmt. Nach meiner Kenntnis stehen der
Justizbehörde keine Spitzelfonds zur Verfügung.“
Staatsanwalt:
„Ich verwahre mich gegen den Ausdruck Spitzelfonds. Ich habe keine
Spitzelfonds unter mir; ich schaffe nicht den Spitzel, sondern den
Zeugen Schreiber bei.“
Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld:
„Ich wiederhole meine Frage, aus welchem Fonds die 4000 M. stammen?“
Vorsitzender Dr. Joel:
„Ich bitte die Unterhaltung über diesen Punkt zu schließen!“
Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld:
„Ich behalte mir vor, die Frage nochmal anzuschneiden.“
– Drei Tage später, am Donnerstag, dem 1. Juli, liegt ein Telegramm des
deutschen Generalkonsuls Zürich vor: Schreiber werde der Vorladung als
Zeuge nur Folge leisten, wenn er die 4000 M. vor Antritt der Fahrt
ausgehändigt erhalte.
Rechtsanwalt S. Weinberg:
„Es dürfte sich empfehlen, dem Schreiber die 4000 M. gleich zu schenken
und auf sein Erscheinen zu verzichten.“
Staatsanwalt:
„Der Staatsanwaltschaft ist nach den vorhergegangenen Ausdrücken an dem
Erscheinen des Zeugen sehr viel gelegen. Ich möchte versuchen, mich
nochmal an das deutsche Konsulat Zürich zu wenden.“
Die Antwort lautete: Schreiber sei nur bereit nach Empfang der 4000 M.
auf dem Konsulat in Zürich auszusagen; er käme nicht nach Deutschland.
Weitere Bemühungen waren erfolglos und der Beweisantrag der Verteidigung
wurde, wie am Schluß berichtet wird, schließlich abgelehnt.
Noch eine Episode ereignete sich, die zur übrigen Verhandlung nicht in
Beziehung steht: am fünften Verhandlungstag, Dienstag, 29. Juni, wurde
der Vertreter der Roten Fahne am Saaleingang angehalten und nach Waffen
durchsucht. Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld bemerkt zur Beschwerde des
betreffenden Herrn, daß nur dieser durchsucht worden sei. Der
Vorsitzende erklärt dazu, daß seine auf Überwachung und Kontrolle des
Zuschauerraumes zielenden Anordnungen dahin zu ändern seien, daß die
Pressevertreter künftighin unbehelligt blieben; die Kontrolle selbst sei
er der Sicherheit der einzelnen Zeugen schuldig.
Die Vernehmung des Fichtmann.
– Der Fall Orlowsky. –
Die Nachmittagssitzung des ersten Verhandlungstages eröffnet die
Vernehmung des Angeklagten Max Fichtmann. Dieser verbüßte damals im
Zuchthause Brandenburg eine langjährige Zuchthausstrafe, die im Oktober
1919 vom außerordentlichen Kriegsgericht wegen versuchter räuberischer
Erpressung und versuchten Mordes an dem Edelsteinhändler Orlowsky
verhängt worden war.
Rechtsanwalt Dr. S. Weinberg teilt zu dieser Sache mit, daß in dem
Prozesse das Wiederaufnahmeverfahren schwebe (da Berufung gegen das
Urteil des außerordentlichen Kriegsgerichts nicht möglich ist).
Der Angeklagte erklärt:
„Ich bin von Beruf Lederarbeiter und betrieb im vergangenen Jahre eine
Schankwirtschaft in der Jüdenstraße. Ich bin Anhänger und Mitglied der
KPD. (Kommunistische Partei Deutschlands); in meinem Lokale verkehrten
viele Genossen, unter ihnen auch der jetzt als Spitzel entlarvte Toifl.
Dieser gebärdete sich stets sehr extrem und propagierte die direkte
Aktion; er hatte an mehreren Unternehmungen Anteil. So führte er einen
Trupp, der in der Nacht vom 31. Juli zum 1. August 1919 am Molkenmarkt
den Diamantenhändler Orlowsky verhaftete; Orlowsky wurde in einen Vorort
verschleppt und um etwa 2000 M. beraubt; auch ein Schuß soll dabei
gefallen sein. Nachher behauptete Toifl, ich hätte den Überfall geleitet
und den Schuß abgegeben; auf sein Zeugnis hin wurde ich vom
Kriegsgericht verurteilt – aber ich fühle mich völlig schuldlos. Vor dem
Kriegsgericht sagte der Oberleutnant Graf Westarp aus, daß er dem Toifl
Auftrag gegeben habe, mich zu überwachen und unschädlich zu machen:
indem er mich in die Sache hineinzog, entledigte Toifl sich dieses
Auftrags.
„Zum Fall Blau habe ich zu sagen: ich war am Abend des 2. August 1919 im
Lokal von Obst in der Höchster Straße; von da bin ich zwischen 1 und 2
Uhr direkt nach Hause gegangen und habe mich schlafen gelegt. Von dem
ganzen Hergang in der Großbeerenstraße weiß ich nichts; wenn ich damit
in Verbindung gebracht werde, dürfte eine Personenverwechslung
vorliegen. Ich bin unbeteiligt und bereit mein Alibi zu beweisen.“ –