bei gutem Befinden an. Ich bin gestern gut angekommen. Den Spitzel Bl. 19 e
Blau habe ich, da ich nicht anders konnte, von München mit
fortgenommen und _unterwegs besorgt. Er wird so bald nicht wieder in
München auftauchen._ Ich hatte noch einen Ausweis bei ihm gesehen,
nach welchem er für die Fahndungsabteilung in München arbeitet.
Dieser Ausweis war am 23. Juli ausgestellt und mit einem
Polizeistempel versehen. Der Fall B. hat mir zirka 200 Mark
gekostet. Hier in Magdeburg bei der K. P. D. war ein Meyer, welcher
von der K. P. D. beauftragt sein will, nach _Schuhmann_ zu suchen.
Der Mensch ist nach der Beschreibung der von mir kaltgestellte Dr.
Frey (Franz?) aus Zürich, ich nehme an, daß er ein Spitzel ist.
Freundlichen Gruß an Genossen Blumenfeld, ich habe die beiden gut
untergebracht. Papiere treffen in den nächsten Tagen ein. Grüßen Sie
den Genossen Weber bei Corl, ich habe seinen Bruder getroffen, es
geht ihm gut, er wird mich besuchen. Wenn Blumenfeld noch einige
dort hat, kann er sie in 14 Tagen zu mir senden. Herr Kämpfer soll
seine Revolutionen machen, die sich mit dem Gesetz vereinbaren
lassen (komisch?). Also seien Sie und Ihre Tochter und Schwester
recht herzlich von mir gegrüßt, Ihr Franz Herm. Freundlichen Gruß an
die Bekannten.“ Diesen Brief gab Herm dem Schreiber mit der Bitte, Bd. I
daß er ihn sofort als Eilbrief und eingeschrieben zur Post nach Bl. 31 v
Hötensleben bringen sollte. Als Quittung über die Abgabe des Briefes
auf der Post sollte Schreiber ihm den Postschein bringen. Da
Schreiber ahnte, daß in dem Briefe etwas Wichtiges stünde, nahm er
ein anderes Kuvert und schrieb die Adresse der Kaltenhauser darauf.
In das Kuvert legte er einen leeren Briefbogen und gab es dann zur
Post. Den Postschein gab er dem Herm. Den Brief des Herm an die
Kaltenhauser gab er nicht auf. Als Herm später in der Zeitung von
der Auffindung der Leiche des Blau las, freute er sich darüber, daß Bd. I
man bei Blau einen Selbstmord vermutete. Da in der Zeitung auch Bl. 38
stand, daß für die Aufklärung im Falle einer Ermordung des Blau 5000
Mark ausgesetzt seien, sagte Herm noch zu Schreiber, daß er ihn
hoffentlich wegen der 5000 Mark nicht verraten würde. Um Herm
vollständig sicher zu machen, klopfte Schreiber ihm auf die Schulter
und sagte, er sei auch zufrieden, daß so ein Lump von der Bildfläche
verschwinde. Unmittelbar im Anschluß an das Lesen der Zeitungsnotiz
gab Herm dem Schreiber den Auftrag, sofort nach Braunschweig zum
Büro der K. P. D. zu fahren und dort darauf zu dringen, daß die
schriftlichen Aufzeichnungen des Herm vor seinen, Schreibers, Augen
vernichtet würden. Schreiber fuhr auch nach Braunschweig, hörte dort
aber, daß die schriftlichen Angaben des Herm über Blau dort bereits
vernichtet wären, nachdem man die Ermordung des Blau in der Zeitung
gelesen hatte. Als Schreiber nach Hötensleben zurückkehrte, erfuhr
er von dem Bruder des Herm, daß letzterer nach München gefahren sei,
um seinen an die Kaltenhauser gerichteten Brief vom 3. August 1919
in die Hände zu bekommen und zu vernichten. Am nächsten Tage (12.
August 1919) fuhr Schreiber nach Magdeburg zum Büro der K. P. D.,
trug den ihm schon vorher erteilten Auftrag des Herm, seine
Aufzeichnungen über Blau zu vernichten, vor und sah auch, daß
demgemäß die Aufzeichnungen zerrissen und verbrannt wurden. Vom Büro
der K. P. D. ging Schreiber in das Büro der U. S. P. D. zu Peters.
Von diesem hörte er, daß er die Aufzeichnung über Blau bereits beim
Lesen der Zeitungsnachrichten über den Fall Blau vernichtet hätte. Bd. I
Als Schreiber von Magdeburg nach Hötensleben zurückgekehrt war, Bl. 32 v
konnte er sich dort nicht mehr länger aufhalten, da er seines Lebens 33
dort nicht mehr sicher war und von Genossen, die wahrscheinlich von
Herm nach Entdeckung der Briefunterschlagung gedungen waren, um ihn
als wichtigen Belastungszeugen zu beseitigen, dieserhalb gesucht
wurde. Es gelang dem Schreiber aber, den ihn verfolgenden und auf
ihn schießenden Genossen zu entkommen.
Blau wollte am Nachmittage des 1. August 1919 seine in Bd. II
Charlottenburg, Bayreuther Straße 19, wohnende Ehefrau besuchen, Bl. 25
erfuhr aber von der Portierfrau Nowak, daß diese nicht zu Hause war.
Am Abend desselben Tages suchte Blau die kommunistische Versammlung,
die in der Aula des Friedrichs-Realgymnasiums in Berlin,
Mittenwalder Straße 34, stattfand und von Leuschner, dem Vorsteher
des 3. Bezirks der K. P. D., geleitet wurde, auf. Ob er allein oder
mit anderen, insbesondere mit Herm dorthin gegangen ist, konnte
bisher nicht festgestellt werden. Nach Lage der Sache ist aber
anzunehmen, daß er mit Herm oder jedenfalls auf dessen Veranlassung
in die Versammlung gegangen ist. Schon in der Versammlung wurde Blau
von einem Teil der anwesenden Genossen zur Rede gestellt. Dies
setzte sich nach Schluß der Versammlung auf der Straße fort. Blau
suchte sich zu verteidigen, fand aber keinen Glauben bei den
Genossen. Diese beschlossen vielmehr, um Blau vollends zu
überführen, noch den Zeugen Stolz (Strolz) heranzuführen. Zu diesem
Zwecke wurden Hoppe und noch ein Genosse fortgesandt. Die anderen,
unter denen sich Leuschner, Pohl sen. und jun., Geisler, Schröder,
Klust, Gentz, Schmitz, Hoffmann und Acosta (Mendelsohn) befanden,
gingen mit Blau durch die Mittenwalder-, Bergmann- und
Kreuzbergstraße nach dem Viktoriapark (Ecke Großbeerenstraße). Schon
unterwegs war davon die Rede, daß Blau umgebracht werden sollte. Man
sprach insbesondere davon, daß er auf dem Tempelhofer Felde
erschossen werden sollte. Von diesem Vorhaben wurde aber zunächst
mit Rücksicht auf die große Anzahl der Anwesenden Abstand genommen.
Am Viktoriapark kamen nach einiger Zeit die beiden nach Stolz
entsandten Genossen in einem Auto zurück. Sie brachten die
Nachricht, daß sie Stolz nicht getroffen hätten. Pohl jun. erklärte Bd. V
sich bereit, Blau in seiner Wohnung, Gneisenaustraße 7a, Bl. 52 v
aufzunehmen. Hoppe und Geisler kamen mit, angeblich nur, um Bd. V
aufzupassen, daß Blau nicht entwische. Hoppe hatte aber offenbar die Bl. 112 v
Absicht, Blau in der Wohnung des Pohl zu ermorden. Hoppe äußerte Bd. VI
sich jedenfalls am nächsten Tage zu Pohl in diesem Sinne und Bl. 47 v
bemerkte dabei, daß er einen Korb besorgen und die Leiche
fortschaffen würde. Pohl und seine Frau gingen aber darauf nicht
ein. Im Laufe des 3. August 1919 entfernte sich Geisler. Am Morgen Bd. VI
war bereits der Genosse, der mit Hoppe am Abend vorher den Stolz Bl. 47 v
holen sollte, in der Pohlschen Wohnung erschienen und hatte mit
Hoppe auf dem Korridor verhandelt. Pohl hörte, daß er zu Hoppe
sagte, er hätte niemand gefunden. Der Betreffende kam vormittags
nochmals, und zwar mit zwei Männern, die feldgraue Uniform trugen.
Der eine Wachmann, welcher einen Revolver trug, blieb in der
Wohnung. Weitere vier Mann bewachten das Haus. Ein Mann in braunem
Anzug, der gegen Mittag herauf kam, erklärte, er sei von der
„T-Terroristengruppe“, die unten das Haus bewache, er gab dem Hoppe Bd. V
auch eine Flasche, die Morphium enthielt. Ihr Vorhaben, Blau schon Bl. 113
in der Pohlschen Wohnung umzubringen, scheiterte an dem Widerstande Bd. V
der Eheleute Pohl, die offenbar aus Angst nicht dulden wollten, daß Bl. 113,
die Tat bei ihnen ausgeführt wurde. Es blieb dem Hoppe daher nichts 45 v
anderes übrig, als sich nach einer anderen Wohnung umzusehen. Er
ging daher zu seinem Jugendfreunde Winkler, der bei seinen Eltern in
der Großbeerenstraße 20 wohnte. Dieser stellte ihm die Wohnung zur
Verfügung. Die Eltern des Winkler hielten sich während dieser Zeit
außerhalb auf ihrem Laubengrundstück am Teltowkanal auf. Die
Schlüssel zur Wohnung will Winkler dem Hoppe gleich mitgegeben Bd. VII
haben. Hoppe behauptet aber, daß Winkler sie zufolge einer zwischen Bl. 79 v
ihnen beiden vorher getroffenen Verabredung Ecke Hagelsbergerstraße Bd. V
dem zweiten „T“-Mann (Wachmann der Terroristen-Gruppe) ausgehändigt Bl. 113 v
habe. Dieser ging als erster in das Haus Großbeerenstraße 20. Hoppe
und Blau folgten. Einige Zeit später gingen weitere zwei Mann, Bd. VI
darunter Fichtmann, hinein. Pohl, der mit bis zum Hause gegangen Bl. 51 v
war, blieb zunächst in unmittelbarer Nähe des Hauses auf der anderen
Straßenseite stehen. Er bemerkte Acosta und Winkler, die auf der
Hausseite auf und ab gingen. Nach einiger Zeit kamen beide zu ihm Bd. VI
herüber und unterhielten sich mit ihm. Beide wußten, daß mit Blau Bl. 52
etwas vor sich gehen sollte und fragten Pohl, was in seiner Wohnung Bd. VII
passiert sei. Pohl erzählte ihnen, daß man von Blau verschiedenes Bl. 90 v
herausbekommen und daß man bei ihm gegessen hätte. Im Laufe der
Unterhaltung, die sich nur um Blau drehte, erwähnte Winkler auch,
daß er den Auftrag gehabt hätte, einen Korb zu besorgen; er habe
dies aber nicht getan, da es schon dunkel sei und er auch Bd. VII
Zahnschmerzen hätte, zudem sei ja sein Vater Schneidermeister und Bl. 91
habe genug Decken, in die man nachher Blau einwickeln könne. Die Bd. VII
Hauptsache sei, daß er nachher die Decke wiederbekäme. Winkler und Bl. 91
Acosta gingen dann zu Schröder, wo sie über Nacht blieben. Auf die Bd. VI
Mitteilungen des erregten Acosta, daß der Spitzel Blau in der Bl. 55
Großbeerenstraße sei, daß man verschiedenes schon von ihm
herausbekommen habe, insbesondere, daß er den Abgeordneten Eichhorn
für 50000 Mark ermorden sollte, Pohl stehe auf der Brücke und wisse
Näheres, ging Schröder zur Großbeerenstraße, wo er Pohl an der
Brücke traf. Nachdem sie sich längere Zeit unterhalten hatten und
währenddessen auch auf und ab gegangen waren, kam ein Mann auf sie
zu und forderte sie auf, bei dem Transport der inzwischen aus dem
Hause Großbeerenstraße 20 geschafften, in eine Decke eingewickelten
Leiche des Blau zu helfen. Schröder ging auf diese Aufforderung
sofort hin, hob die Leiche auf, trug sie zum Kanal und warf sie ins
Wasser. Hoppe, Schröder, Pohl und der eine Wachmann blieben dann
noch zusammen und gingen zum Lokal von Maaß in der Bergmannstraße,
während die anderen vier Männer der Terrorgruppe, unter ihnen
Fichtmann, sich zerstreuten. Auf dem Wege zum Maaßschen Lokale
erzählten Hoppe und der Wachmann die näheren Umstände der Ermordung:
„Sie hätten Blau zunächst Wein mit Morphium zu trinken gegeben. Blau Bd. VI
wäre eingeschlafen: Hoppe und der Wachmann hätten ihm die Schlinge Bl. 51
um den Hals gelegt. Beim ersten Male sei Blau jedoch aufgewacht, und
es sei ihnen gerade noch gelungen, die Schlinge von seinem Halse zu
nehmen. Blau hätte sich gewundert, daß der Tisch abgerückt war, die
Tür zu und drei fremde Leute im Zimmer waren. Sie hätten ihn
beruhigt, er sei dann wieder eingeschlafen. Nunmehr hätten Hoppe und
der Wachmann ihm die Schlinge um den Hals gelegt und zugezogen,
während die beiden anderen Anwesenden sich auf die Knie des Blau
geworfen hätten. Die beiden letzteren (darunter Fichtmann) hätten
sich schlapp benommen; der eine Mann (Fichtmann) habe gezittert.“
Hoppe, Fichtmann und Winkler bestreiten, sich strafbar gemacht zu
haben.
Hoppe hat zunächst überhaupt zu Abrede gestellt, in der Versammlung Bd. V
in der Schule, in der Wohnung des Pohl und Winkler und mit Blau Bl. 93 v
zusammengewesen zu sein. Erst nach hartnäckigem Leugnen hat er dies Bd. V
schließlich zugegeben. Er sucht die Sache jetzt so darzustellen, daß Bl. 111 v,
er die Wohnung des Winkler verlassen habe, als er merkte, daß man ff. 151
Blau umbringen wollte. Seine Angaben verdienen indes keinen Glauben Bd. VI
und werden im übrigen durch die Bekundungen des Zeugen Pohl Bl. 18 ff.
widerlegt. Diesen und den Mitangeschuldigten Winkler hat er auch zu Bd. V
falschen Angaben verleiten wollen. Als er und Pohl kurz nach ihrer Bl. 9 v
Festnahme im Isoliergewahrsam zusammentrafen, stieß Hoppe den Pohl
im Vorbeigehen an und sagte: „Wir kennen uns nicht.“ Später steckte
er dem Winkler im Gefängnis einen Kassiber zu. Winkler aber kam Bd. VI
nicht zum Lesen desselben, da er ihm vorher von dem Gefängnisbeamten Bl. 17
Bruhnke abgenommen wurde. Auf die Frage des Bruhnke, was er dem Bd. VIII
Winkler zugesteckt habe, erwiderte Hoppe: „Streichhölzer.“ Der Bl. 90
Kassiber hatte folgenden Wortlaut:
„Lieber Willy! Aus dem Dir zugegangenen Haftbefehl gegen uns Bd. VI
ersiehst Du ohne weiteres die Situation. Den Ernst derselben, soweit Bl. 17
es sich um mich handelt, zu unterschätzen, wäre nicht möglich. Ich
bitte Dich daher dringend, um das Schlimmste zu verhindern, mich,
soweit es möglich ist, zu entlasten, wie ich es bei Dir auch dauernd
bestrebt bin. Ich bitte Dich daher um folgendes: Bei der Verhandlung
gestehe ein, daß Du die Wohnungsschlüssel auf sein Geheiß einem
Menschen in braunem Anzug (Dir unbekannt) auf ein bestimmtes
Parolewort (was Du aber vergessen hast) an der Hagelsbergerstraße
Ecke Großbeerenstraße ausgehändigt hast. (Zeitpunkt etwa ½ Stunde
nach meinem Besuch in Deiner Wohnung. Grund: Da ich noch etwas zu
erledigen hatte und Du aber noch nicht angezogen warst, um mit
herunterzugehen, mir also die Schlüssel nicht gleich mitgeben
konntest.) Alles vorher Geschehene bleibt wie abgemacht (Sitzung
abhalten usw.). Das wäre die 1. Bitte, die zu erfüllen wohl für Dich
keine großen Schwierigkeiten machen kann. Jetzt jedoch zu einer
anderen, etwas heikleren Frage, die für Dich aber auch noch kein
allzugroßes Opfer bedeutet im Verhältnis zur Wichtigkeit derselben
im Interesse meiner Person. Denn Du könntest mich damit retten und
für Dich wäre die Sache dadurch immer noch zu ertragen. Und dann, l.
W., kommt es doch hier nur darauf an, das Leben zu retten, alles
andere wäre doch nur von kurzer Dauer, denn die Zeit arbeitet doch
für uns. Mit dieser Hoffnung will ich Dir gleich meine 2. Bitte
vortragen. _Ich habe alles eingestanden._ Bin auch zu Deiner Wohnung
mit raufgegangen, aber nach einer ½ Stunde _wieder runtergekommen_,
da ich oben merkte, was die T.-Leute für Absichten hatten und ich
aber damit nicht einverstanden war, sondern dafür war, Blau nur
festzuhalten und dem Strolz u. a. gegenüberzustellen. Ich äußerte
also meine Bedenken, worauf man mich als Feigling runterschickte.
Ich bin also _nach ½ Stunde runtergekommen_ und nach Hause gegangen
und in den Straßen umhergeirrt, und bin dann, erst halb aus
Neugierde, halb aus Angst, ½ Stunde _bevor die T.-Leute mit Blau
herunterkamen, wieder vor Deinem Hause angelangt und habe dort
gestanden, bis man von oben runterkam_. Im Protokoll habe ich nur
angegeben, daß ich Acosta unten getroffen habe. Pohl dagegen hat
auch Dich und Schröder angegeben. Ich brauche jetzt also entweder
Dich oder Schröder als Alibi-Zeugen, der mich gesehen hat unten auf
der Straße, während die anderen oben waren. Ich rechne da stark auf
Dich, l. W. Nur _weiß ich nicht, wann Du überhaupt unten standest_,
also ob bei meinem _Runterkommen_ oder _später_, etwa ½ Stunde bevor
die anderen runterkamen mit d. L. Äußere Dich, bitte, ausführlich
über meine Bitte und Ausführung. Wenn Du gewillt bist, dann
überlasse alles mir bis zur Verhandlung. Was oben in der Wohnung
vorgeht, hast Du erst von Acosta erfahren. Mit kom. Gruß Erwin C. II
48. Wenn Du also willst, dann rufe ich Dich in der Verhandlung als
Alibi-Zeugen an.“
Fichtmann stellt sogar in Abrede, mit in der Winklerschen Wohnung Bd. VI
gewesen zu sein. Der Zeuge Pohl hat ihn aber als eine der beiden Bl. 9
Personen erkannt, die hinter Hoppe und Blau in das Mordhaus
hineingegangen sind und die später Wein aus der Teltower Straße
geholt haben. Fichtmann ist nach den Angaben des Pohl auch beim
Transport der Leiche nach dem Wasser vorangegangen und fortgelaufen,
nachdem sie ins Wasser geworfen war. Er ist auch von Hoppe als
derjenige bezeichnet werden, der bei der Ausführung der Mordtat sich Bd. VI
schlapp benommen und auf den Knien des Blau gelegen hatte. Sein Bl. 164
Alibibeweis ist mißglückt. Nach der Vorstrafe ist ihm die Mordtat Bd. VII
auch zuzutrauen. Bl. 44
Winkler erklärte anfangs, daß er von der ganzen Sache überhaupt Bd. V
nichts wüßte und zur fraglichen Zeit überhaupt nicht in Berlin, Bl. 93 ff.,
sondern mit seinen Eltern auf der Laube am Teltowkanal gewesen sei. 11 ff.
Diese Angabe wurde von ihm später widerrufen. Er erklärte nunmehr, Bd. VI
daß er dem Hoppe seine Wohnung zu einer „Sitzung“ zur Verfügung Bl. 51 ff., 89
gestellt habe. Seine Angaben, die er dem Pohl gegenüber über das Bd. VIII
Besorgen des Korbes und über die Decken gemacht hat, sein ganzes Bl. 79 f.
auffälliges Verhalten während der Zeit, wo der Mord in seiner
Wohnung ausgeführt wurde, und die Angaben des Hoppe in dem an ihn
gerichteten Kassiber lassen erkennen, daß er in den Mordplan
eingeweiht gewesen ist.
Beweismittel:
a) Angaben der 3 Angeschuldigten,
b) Skizze Blatt Bd. II Bl. 31, Bild des Blau Bd. I. 31. 52,
Lichtbilder Bd. V Bl. 155, Brief des Herm Bd. III Bl. 51. 19.
(Abschriften: Bd. I. Bl. 50, Bd. III Bl. 7) Kassiber des Hoppe Bd.
VI Bl. 13, Kasseauszug Bd. V Bl. 51 ff. Briefe des Leuschner Bd. V
Bl. 73 f., Bd. VI Bl. 162 c,
c) Vorstrafakten des Fichtmann: 67 J. 2099/19 Staatsanwaltschaft I
Berlin.
d) Sachverständige:
1. Gerichtsarzt Professor Dr. Strauch in Berlin, Bd. I
Bl. 4 ff.
2. Gerichtsarzt Geh. Medizinalrat Dr. Hoffmann in Berlin, Bd. I
Bl. 4 ff.
3. Dr. Brüning von der Staatlichen Bd. II
Nahrungsmitteluntersuchungsanstalt in Berlin, Alexanderstraße 3/6, Bl. 85, 132
e) Zeugen:
1. Schiffseigner Friedrich Kullmann in Züllichau, Oberweinberge, Bd. III
Bl. 3, 37
2. Kriminalkommissar Dr. Biermann in Berlin,
3. Kriminalkommissar Trettin in Berlin,
4. Kriminalkommissar Maslak in Berlin,
5. Mechaniker Walter Schreiber – Adresse wird noch angegeben –, Bd. I
Bl. 36 ff.,
60, 68 v f.
6. Frau Mathilde Baumeister geb. Seidl in München, Badstraße, Bd. I
Bl. 34 ff.,
60 v f.
7. Frau Gertrud Kaltenhauser in München – nähere Adresse wird noch Bd. I
angegeben –, Bl. 54, 56,
75 ff.
8. Student Hans Blumenfeld in München – nähere Adresse wird noch Bd. I
angegeben –, Bl. 53, 65,
68 ff.
9. Landgerichtsrat Dr. Wiesehahn vom Landgericht I Berlin, Bd. I
Bl. 59 ff.
10. Landrichter Marquard, Untersuchungsrichter beim Landgericht II
Berlin,
11. Lagerist Georg Pohl in Berlin, Gneisenaustraße 7a, Bd. V
Bl. 31 ff.,
144,
151 v,
175 a f.
Bd. VI
Bl. 47 ff.,
50 ff.,
61, 97
Bd. VII
Bl. 93 v f.
12. Frau Martha Pohl geb. Schubert in Berlin, Gneisenaustraße 7a, Bd. V
Bl. 13 ff.,
130
Bd. VI
Bl. 118
13. Frau Maria Sprung geb. Stumpf in Berlin, Schleiermacherstraße Bd. II
23, Bl. 29
14. Krim.-Wachtmeister Hencke in Berlin-Pankow, Talstraße 11, Bd. II
Bl. 23 v
15. Privatiere Gertrud Wollweber in Charlottenburg, Kantstraße 45, Bd. II Bl. 44
bei Janke, Bd. V
Bl. 144
16. Lederarbeiter Max Leuschner in Berlin, Dresdener Straße 125, Bd. II
Bl. 112
Bd. I
Bl. 113 f.
Bd. VI
Bl. 150
Bd. VII
Bl. 6
17. Frau Martha Leuschner geb. Kallios in Berlin, Dresdener Straße Bd. II
125, Bl. 46
18. Edmund David de Samson – Adresse wird noch angegeben –, Bd. II
Bl. 98 f., 121
19. Student Franz Stolz in Berlin, Weidenweg 38, Bd. II
Bl. 120
20. Techniker Fritz Klust in Berlin, Katzbachstraße 23, Bd. I
Bl. 132 f.
Bd. V
Bl. 41 v ff.
21. Arbeiter Johann Pohl in Berlin, Nostitzstraße 49, Bd. V
Bl. 4 ff.
22. Schlosser Jakob Schmitz in Berlin, Gneisenaustraße 28, Bd. V
Bl. 49 ff.,
138 v
23. Hilfsarbeiter Karl Hoffmann in Berlin, Nostitzstraße 45, Bd. V
Bl. 51 ff., 135
24. Eisendreher Alfred Geisler in Berlin, Großbeerenstraße 13 a, Bd. V
Bl. 65 ff., 75
Bd. VI
Bl. 103
25. Kutscher Paul Schröder in Berlin, Großbeerenstraße 30, Bd. V
Bl. 35, 113
Bd. VI
Bl. 54, 41 v f.
26. Kaufmann Otto Mahlig in Sangerhausen, Bd. V
Bl. 63 v
27. Parteisekretär Wilhelm Peters in Magdeburg, Schillerstraße 47, Bd. IV
Bl. 1 ff.
28. Schneider Max Eulenberger, z. Zt. im Gefängnis Leipzig in Haft, Bd. VII
Bl. 56 f.,
100 f., 102 f.
29. Marta Kuschel in Berlin, Dunkerstraße 87, Bd. VI
Bl. 154
30. Paul Born in Berlin, Parochialstraße 1/2, Bd. VII
Bl. 44
31. Gefangenenaufseher Emil Bruhnke in Berlin, Bd. VII
Untersuchungsgefängnis. Bl. 90
Es wird beantragt,
das Hauptverfahren zu eröffnen und die Verhandlung und Entscheidung
der Sache vor dem Schwurgericht des Landgerichts II in Berlin
stattfinden zu lassen, sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft
gegen die Angeschuldigten Hoppe und Winkler aus den bisherigen
Gründen anzuordnen.
gez. Hagemann.
Erörterung zur Anklageschrift.
Dokumente.
Dem Staatsanwalt liegen nur zwei Dokumente vor: der Brief des Herm, der
besagt, daß er den Blau „besorgt“ habe. Dies „besorgt“ kann sehr viel
bedeuten; kann aber auch nur enthalten, daß er eine Absicht ausgeführt
habe; gleichgültig welche; etwa die, den Mann im Norden Deutschlands zu
verankern; „der kommt so bald nicht wieder nach München.“ Außerdem war
Herm während der fraglichen Zeit nicht in Berlin; wenigstens ist
Verbindung zwischen ihm und den Berlinern nicht nachgewiesen; im
Gegenteil scheint festzustehen, daß Blau sich allein nach Berlin begab
und sich freiwillig in der Versammlung im Friedrichsrealgymnasium
einfand. Hätte man ihn gefangen gehalten, dann hätte man ihn nicht vor
vielen Leuten herumgezogen – und ihm nicht gestattet, den Mahlig und
seine Frau aufzusuchen. Der Brief des Herm scheint Blaus Münchener
Tätigkeit zu liquidieren, ohne in direkter Beziehung zu den Berliner
Ereignissen zu stehen. Er erhärtet bestenfalls, daß man in Bayern Blaus
Spitzelrolle erkannt hatte und Sorge trug, ihn abzuschieben.
Das zweite Schriftstück ist der Kassiber des Hoppe. In diesem steht, daß
der Schreiber alles gestanden habe; er fragt nun den Winkler, ob er ihn
auf der Straße vor dem Mordhause gesehen habe, und bittet ihn, falls das
der Fall sei, dies zu bezeugen. Die Tatsache des Kassibers kann man
nicht als Schuldbeweis zählen: die monatelange Einzelhaft wirkt
zermürbend und läßt jedes Mittel ergreifen. Über die Vorgänge in der
Winklerschen Wohnung ist nichts gesagt; als Quelle ihrer Kenntnis wird
Acosta angegeben, jener Acosta, von dem öfter gesprochen wird, doch den
zu verhaften nicht gelungen ist. Das Dokument ergibt nur, daß mehrere
Leute, unter ihnen Winkler, Acosta, Hoppe, sich damals auf der Straße
herumtrieben – was andere Aussagen bestätigen. Daß der verdächtigte
Hoppe versucht, einen der Mitanwesenden dazu zu veranlassen, seine und
damit auch Hoppes Anwesenheit zu gestehen, ist verständlich – ohne die
Tat zu erhellen.
Alles andere sind Aussagen, bei denen der Untersuchende kaum zu
entscheiden vermag, ob die Sprechenden immer subjektiv bei der Wahrheit
bleiben. Man wird infolgedessen versuchen, das herauszuklauben, was an
objektiv Historischem berichtet wird. Die Gespräche und gar durch Dritte
berichtete Worte sind schon vorsichtiger zu verwerten, am
zweifelhaftesten sind aber Aussagen, die Zusammenhänge betreffen: da
schiebt sich oft die eigene Kombination vor die Dinge und, wenn einer
lügen will, wird er zuerst eine andere Ansicht haben, dann Gespräche
verändern; erst zuletzt und im Notfall wird er Tatsachen leugnen oder
erfinden: weil ihm das am leichtesten nachgewiesen werden kann.
Das Historische.
Im Juli 1919 war in München eine aufgeregte Zeit. Am 1. Mai war die
Räterepublik gefallen. Die Kämpfe und Verhaftungen hatten durch Wochen
gedauert, noch jetzt war das große Aufräumen in Gang: täglich
Verhaftungen, Verhandlungen, täglich Gefahr.
In dieser Zeit verkehrte in Münchener Kommunistenkreisen ein gewisser p. 45
Blau. Kommunistenkreise waren damals illegal und bedroht; Blau lief in
dieser Illegalität und Bedrohung herum und führte vermutlich das Leben
der Geflüchteten: Übernachten da und dort bei Genossen, Treffpunkte in
entlegenen Wirtshäusern da und dort, alles geheim und verborgen.
Am 29. Juli fuhr Blau mit drei Begleitern nach Magdeburg. Deren Namen p. 46
sind Schreiber, Herm und ein gewisser Schuster. Vermutlich war die
Partei die Mittlerin ihrer Bekanntschaft; ob sie persönlich voneinander
gewußt haben, ist unbestimmt. Jedenfalls steht der Name Schuster in
Fragezeichen.
In Magdeburg scheinen sich die vier getrennt zu haben: von Schuster ist p. 46
keine Erwähnung mehr, Schreiber fuhr nach Hötensleben zu den Eltern des
Herm und blieb dort bis nach Auffindung der Leiche (7. August).
Wo Herm geblieben war, ist nicht nachgewiesen; doch kam er noch vor der p. 47
Ermordung des Blau am 2. August abends bei seinen Eltern in Hötensleben
an; nach Angabe des Schreiber aus Berlin.
Blau war am 31. Juli vormittags allein bei einem gewissen Mahlig in p. 46
Sangerhausen, am 1. August nachmittags, wieder ohne Begleitung, in p. 49
Berlin, Bayreuther Straße 10, beim Portier Nowak des Hauses, in dem
seine Frau wohnte.
Vom 1. August abends an ist Blaus Aufenthalt lückenlos festgestellt. Er p. 49
taucht auf in einer Kommunistenversammlung in der Mittenwalder Straße zu
Berlin. Die Versammlung wurde von dem Lederarbeiter Leuschner geleitet. p. 50
Noch während der Versammlung geriet Blau mit Anwesenden in lebhafte
Besprechung; nachher bewegte er sich mit einem Trupp in der Richtung zum
Viktoriapark.
Als seine Begleiter wurden festgestellt: Acosta, Geißler, Gentz, Kluft,
Leuschner, Pohl jun. und sen., Schmidt, Schröder. Später kamen dazu noch
Hoppe und noch ein Mann, der als erster Unbekannter mit (1) bezeichnet
sei.
In der Nähe des Viktoriaparkes trennte sich der Trupp und Blau ging mit p. 50
Hoppe und Geißler in die Wohnung der beiden Pohl, wo anscheinend
geschlafen wurde.
Am Morgen des 2. August ging Geißler weg. Später kam der Mann (1), rief
Hoppe und sprach mit ihm auf dem Flur; ging und kam mit zwei Feldgrauen
(2), (3) zurück; weitere vier Mann (4), (5), (6), (7) waren auf der
Straße und bewachten das Haus.
Weiter kam ein Mann in braunem Anzug (8), der eine Flasche hatte, in der
nach seinen Angaben Morphium war; dieser sprach mit Hoppe und ging dann.