„Werte Genossin Kaltenhauser! Hoffentlich treffen Sie diese Zeilen Bd. III

bei gutem Befinden an. Ich bin gestern gut angekommen. Den Spitzel Bl. 19 e

Blau habe ich, da ich nicht anders konnte, von München mit

fortgenommen und _unterwegs besorgt. Er wird so bald nicht wieder in

München auftauchen._ Ich hatte noch einen Ausweis bei ihm gesehen,

nach welchem er für die Fahndungsabteilung in München arbeitet.

Dieser Ausweis war am 23. Juli ausgestellt und mit einem

Polizeistempel versehen. Der Fall B. hat mir zirka 200 Mark

gekostet. Hier in Magdeburg bei der K. P. D. war ein Meyer, welcher

von der K. P. D. beauftragt sein will, nach _Schuhmann_ zu suchen.

Der Mensch ist nach der Beschreibung der von mir kaltgestellte Dr.

Frey (Franz?) aus Zürich, ich nehme an, daß er ein Spitzel ist.

Freundlichen Gruß an Genossen Blumenfeld, ich habe die beiden gut

untergebracht. Papiere treffen in den nächsten Tagen ein. Grüßen Sie

den Genossen Weber bei Corl, ich habe seinen Bruder getroffen, es

geht ihm gut, er wird mich besuchen. Wenn Blumenfeld noch einige

dort hat, kann er sie in 14 Tagen zu mir senden. Herr Kämpfer soll

seine Revolutionen machen, die sich mit dem Gesetz vereinbaren

lassen (komisch?). Also seien Sie und Ihre Tochter und Schwester

recht herzlich von mir gegrüßt, Ihr Franz Herm. Freundlichen Gruß an

die Bekannten.“ Diesen Brief gab Herm dem Schreiber mit der Bitte, Bd. I

daß er ihn sofort als Eilbrief und eingeschrieben zur Post nach Bl. 31 v

Hötensleben bringen sollte. Als Quittung über die Abgabe des Briefes

auf der Post sollte Schreiber ihm den Postschein bringen. Da

Schreiber ahnte, daß in dem Briefe etwas Wichtiges stünde, nahm er

ein anderes Kuvert und schrieb die Adresse der Kaltenhauser darauf.

In das Kuvert legte er einen leeren Briefbogen und gab es dann zur

Post. Den Postschein gab er dem Herm. Den Brief des Herm an die

Kaltenhauser gab er nicht auf. Als Herm später in der Zeitung von

der Auffindung der Leiche des Blau las, freute er sich darüber, daß Bd. I

man bei Blau einen Selbstmord vermutete. Da in der Zeitung auch Bl. 38

stand, daß für die Aufklärung im Falle einer Ermordung des Blau 5000

Mark ausgesetzt seien, sagte Herm noch zu Schreiber, daß er ihn

hoffentlich wegen der 5000 Mark nicht verraten würde. Um Herm

vollständig sicher zu machen, klopfte Schreiber ihm auf die Schulter

und sagte, er sei auch zufrieden, daß so ein Lump von der Bildfläche

verschwinde. Unmittelbar im Anschluß an das Lesen der Zeitungsnotiz

gab Herm dem Schreiber den Auftrag, sofort nach Braunschweig zum

Büro der K. P. D. zu fahren und dort darauf zu dringen, daß die

schriftlichen Aufzeichnungen des Herm vor seinen, Schreibers, Augen

vernichtet würden. Schreiber fuhr auch nach Braunschweig, hörte dort

aber, daß die schriftlichen Angaben des Herm über Blau dort bereits

vernichtet wären, nachdem man die Ermordung des Blau in der Zeitung

gelesen hatte. Als Schreiber nach Hötensleben zurückkehrte, erfuhr

er von dem Bruder des Herm, daß letzterer nach München gefahren sei,

um seinen an die Kaltenhauser gerichteten Brief vom 3. August 1919

in die Hände zu bekommen und zu vernichten. Am nächsten Tage (12.

August 1919) fuhr Schreiber nach Magdeburg zum Büro der K. P. D.,

trug den ihm schon vorher erteilten Auftrag des Herm, seine

Aufzeichnungen über Blau zu vernichten, vor und sah auch, daß

demgemäß die Aufzeichnungen zerrissen und verbrannt wurden. Vom Büro

der K. P. D. ging Schreiber in das Büro der U. S. P. D. zu Peters.

Von diesem hörte er, daß er die Aufzeichnung über Blau bereits beim

Lesen der Zeitungsnachrichten über den Fall Blau vernichtet hätte. Bd. I

Als Schreiber von Magdeburg nach Hötensleben zurückgekehrt war, Bl. 32 v

konnte er sich dort nicht mehr länger aufhalten, da er seines Lebens 33

dort nicht mehr sicher war und von Genossen, die wahrscheinlich von

Herm nach Entdeckung der Briefunterschlagung gedungen waren, um ihn

als wichtigen Belastungszeugen zu beseitigen, dieserhalb gesucht

wurde. Es gelang dem Schreiber aber, den ihn verfolgenden und auf

ihn schießenden Genossen zu entkommen.

Blau wollte am Nachmittage des 1. August 1919 seine in Bd. II

Charlottenburg, Bayreuther Straße 19, wohnende Ehefrau besuchen, Bl. 25

erfuhr aber von der Portierfrau Nowak, daß diese nicht zu Hause war.

Am Abend desselben Tages suchte Blau die kommunistische Versammlung,

die in der Aula des Friedrichs-Realgymnasiums in Berlin,

Mittenwalder Straße 34, stattfand und von Leuschner, dem Vorsteher

des 3. Bezirks der K. P. D., geleitet wurde, auf. Ob er allein oder

mit anderen, insbesondere mit Herm dorthin gegangen ist, konnte

bisher nicht festgestellt werden. Nach Lage der Sache ist aber

anzunehmen, daß er mit Herm oder jedenfalls auf dessen Veranlassung

in die Versammlung gegangen ist. Schon in der Versammlung wurde Blau

von einem Teil der anwesenden Genossen zur Rede gestellt. Dies

setzte sich nach Schluß der Versammlung auf der Straße fort. Blau

suchte sich zu verteidigen, fand aber keinen Glauben bei den

Genossen. Diese beschlossen vielmehr, um Blau vollends zu

überführen, noch den Zeugen Stolz (Strolz) heranzuführen. Zu diesem

Zwecke wurden Hoppe und noch ein Genosse fortgesandt. Die anderen,

unter denen sich Leuschner, Pohl sen. und jun., Geisler, Schröder,

Klust, Gentz, Schmitz, Hoffmann und Acosta (Mendelsohn) befanden,

gingen mit Blau durch die Mittenwalder-, Bergmann- und

Kreuzbergstraße nach dem Viktoriapark (Ecke Großbeerenstraße). Schon

unterwegs war davon die Rede, daß Blau umgebracht werden sollte. Man

sprach insbesondere davon, daß er auf dem Tempelhofer Felde

erschossen werden sollte. Von diesem Vorhaben wurde aber zunächst

mit Rücksicht auf die große Anzahl der Anwesenden Abstand genommen.

Am Viktoriapark kamen nach einiger Zeit die beiden nach Stolz

entsandten Genossen in einem Auto zurück. Sie brachten die

Nachricht, daß sie Stolz nicht getroffen hätten. Pohl jun. erklärte Bd. V

sich bereit, Blau in seiner Wohnung, Gneisenaustraße 7a, Bl. 52 v

aufzunehmen. Hoppe und Geisler kamen mit, angeblich nur, um Bd. V

aufzupassen, daß Blau nicht entwische. Hoppe hatte aber offenbar die Bl. 112 v

Absicht, Blau in der Wohnung des Pohl zu ermorden. Hoppe äußerte Bd. VI

sich jedenfalls am nächsten Tage zu Pohl in diesem Sinne und Bl. 47 v

bemerkte dabei, daß er einen Korb besorgen und die Leiche

fortschaffen würde. Pohl und seine Frau gingen aber darauf nicht

ein. Im Laufe des 3. August 1919 entfernte sich Geisler. Am Morgen Bd. VI

war bereits der Genosse, der mit Hoppe am Abend vorher den Stolz Bl. 47 v

holen sollte, in der Pohlschen Wohnung erschienen und hatte mit

Hoppe auf dem Korridor verhandelt. Pohl hörte, daß er zu Hoppe

sagte, er hätte niemand gefunden. Der Betreffende kam vormittags

nochmals, und zwar mit zwei Männern, die feldgraue Uniform trugen.

Der eine Wachmann, welcher einen Revolver trug, blieb in der

Wohnung. Weitere vier Mann bewachten das Haus. Ein Mann in braunem

Anzug, der gegen Mittag herauf kam, erklärte, er sei von der

„T-Terroristengruppe“, die unten das Haus bewache, er gab dem Hoppe Bd. V

auch eine Flasche, die Morphium enthielt. Ihr Vorhaben, Blau schon Bl. 113

in der Pohlschen Wohnung umzubringen, scheiterte an dem Widerstande Bd. V

der Eheleute Pohl, die offenbar aus Angst nicht dulden wollten, daß Bl. 113,

die Tat bei ihnen ausgeführt wurde. Es blieb dem Hoppe daher nichts 45 v

anderes übrig, als sich nach einer anderen Wohnung umzusehen. Er

ging daher zu seinem Jugendfreunde Winkler, der bei seinen Eltern in

der Großbeerenstraße 20 wohnte. Dieser stellte ihm die Wohnung zur

Verfügung. Die Eltern des Winkler hielten sich während dieser Zeit

außerhalb auf ihrem Laubengrundstück am Teltowkanal auf. Die

Schlüssel zur Wohnung will Winkler dem Hoppe gleich mitgegeben Bd. VII

haben. Hoppe behauptet aber, daß Winkler sie zufolge einer zwischen Bl. 79 v

ihnen beiden vorher getroffenen Verabredung Ecke Hagelsbergerstraße Bd. V

dem zweiten „T“-Mann (Wachmann der Terroristen-Gruppe) ausgehändigt Bl. 113 v

habe. Dieser ging als erster in das Haus Großbeerenstraße 20. Hoppe

und Blau folgten. Einige Zeit später gingen weitere zwei Mann, Bd. VI

darunter Fichtmann, hinein. Pohl, der mit bis zum Hause gegangen Bl. 51 v

war, blieb zunächst in unmittelbarer Nähe des Hauses auf der anderen

Straßenseite stehen. Er bemerkte Acosta und Winkler, die auf der

Hausseite auf und ab gingen. Nach einiger Zeit kamen beide zu ihm Bd. VI

herüber und unterhielten sich mit ihm. Beide wußten, daß mit Blau Bl. 52

etwas vor sich gehen sollte und fragten Pohl, was in seiner Wohnung Bd. VII

passiert sei. Pohl erzählte ihnen, daß man von Blau verschiedenes Bl. 90 v

herausbekommen und daß man bei ihm gegessen hätte. Im Laufe der

Unterhaltung, die sich nur um Blau drehte, erwähnte Winkler auch,

daß er den Auftrag gehabt hätte, einen Korb zu besorgen; er habe

dies aber nicht getan, da es schon dunkel sei und er auch Bd. VII

Zahnschmerzen hätte, zudem sei ja sein Vater Schneidermeister und Bl. 91

habe genug Decken, in die man nachher Blau einwickeln könne. Die Bd. VII

Hauptsache sei, daß er nachher die Decke wiederbekäme. Winkler und Bl. 91

Acosta gingen dann zu Schröder, wo sie über Nacht blieben. Auf die Bd. VI

Mitteilungen des erregten Acosta, daß der Spitzel Blau in der Bl. 55

Großbeerenstraße sei, daß man verschiedenes schon von ihm

herausbekommen habe, insbesondere, daß er den Abgeordneten Eichhorn

für 50000 Mark ermorden sollte, Pohl stehe auf der Brücke und wisse

Näheres, ging Schröder zur Großbeerenstraße, wo er Pohl an der

Brücke traf. Nachdem sie sich längere Zeit unterhalten hatten und

währenddessen auch auf und ab gegangen waren, kam ein Mann auf sie

zu und forderte sie auf, bei dem Transport der inzwischen aus dem

Hause Großbeerenstraße 20 geschafften, in eine Decke eingewickelten

Leiche des Blau zu helfen. Schröder ging auf diese Aufforderung

sofort hin, hob die Leiche auf, trug sie zum Kanal und warf sie ins

Wasser. Hoppe, Schröder, Pohl und der eine Wachmann blieben dann

noch zusammen und gingen zum Lokal von Maaß in der Bergmannstraße,

während die anderen vier Männer der Terrorgruppe, unter ihnen

Fichtmann, sich zerstreuten. Auf dem Wege zum Maaßschen Lokale

erzählten Hoppe und der Wachmann die näheren Umstände der Ermordung:

„Sie hätten Blau zunächst Wein mit Morphium zu trinken gegeben. Blau Bd. VI

wäre eingeschlafen: Hoppe und der Wachmann hätten ihm die Schlinge Bl. 51

um den Hals gelegt. Beim ersten Male sei Blau jedoch aufgewacht, und

es sei ihnen gerade noch gelungen, die Schlinge von seinem Halse zu

nehmen. Blau hätte sich gewundert, daß der Tisch abgerückt war, die

Tür zu und drei fremde Leute im Zimmer waren. Sie hätten ihn

beruhigt, er sei dann wieder eingeschlafen. Nunmehr hätten Hoppe und

der Wachmann ihm die Schlinge um den Hals gelegt und zugezogen,

während die beiden anderen Anwesenden sich auf die Knie des Blau

geworfen hätten. Die beiden letzteren (darunter Fichtmann) hätten

sich schlapp benommen; der eine Mann (Fichtmann) habe gezittert.“

Hoppe, Fichtmann und Winkler bestreiten, sich strafbar gemacht zu

haben.

Hoppe hat zunächst überhaupt zu Abrede gestellt, in der Versammlung Bd. V

in der Schule, in der Wohnung des Pohl und Winkler und mit Blau Bl. 93 v

zusammengewesen zu sein. Erst nach hartnäckigem Leugnen hat er dies Bd. V

schließlich zugegeben. Er sucht die Sache jetzt so darzustellen, daß Bl. 111 v,

er die Wohnung des Winkler verlassen habe, als er merkte, daß man ff. 151

Blau umbringen wollte. Seine Angaben verdienen indes keinen Glauben Bd. VI

und werden im übrigen durch die Bekundungen des Zeugen Pohl Bl. 18 ff.

widerlegt. Diesen und den Mitangeschuldigten Winkler hat er auch zu Bd. V

falschen Angaben verleiten wollen. Als er und Pohl kurz nach ihrer Bl. 9 v

Festnahme im Isoliergewahrsam zusammentrafen, stieß Hoppe den Pohl

im Vorbeigehen an und sagte: „Wir kennen uns nicht.“ Später steckte

er dem Winkler im Gefängnis einen Kassiber zu. Winkler aber kam Bd. VI

nicht zum Lesen desselben, da er ihm vorher von dem Gefängnisbeamten Bl. 17

Bruhnke abgenommen wurde. Auf die Frage des Bruhnke, was er dem Bd. VIII

Winkler zugesteckt habe, erwiderte Hoppe: „Streichhölzer.“ Der Bl. 90

Kassiber hatte folgenden Wortlaut:

„Lieber Willy! Aus dem Dir zugegangenen Haftbefehl gegen uns Bd. VI

ersiehst Du ohne weiteres die Situation. Den Ernst derselben, soweit Bl. 17

es sich um mich handelt, zu unterschätzen, wäre nicht möglich. Ich

bitte Dich daher dringend, um das Schlimmste zu verhindern, mich,

soweit es möglich ist, zu entlasten, wie ich es bei Dir auch dauernd

bestrebt bin. Ich bitte Dich daher um folgendes: Bei der Verhandlung

gestehe ein, daß Du die Wohnungsschlüssel auf sein Geheiß einem

Menschen in braunem Anzug (Dir unbekannt) auf ein bestimmtes

Parolewort (was Du aber vergessen hast) an der Hagelsbergerstraße

Ecke Großbeerenstraße ausgehändigt hast. (Zeitpunkt etwa ½ Stunde

nach meinem Besuch in Deiner Wohnung. Grund: Da ich noch etwas zu

erledigen hatte und Du aber noch nicht angezogen warst, um mit

herunterzugehen, mir also die Schlüssel nicht gleich mitgeben

konntest.) Alles vorher Geschehene bleibt wie abgemacht (Sitzung

abhalten usw.). Das wäre die 1. Bitte, die zu erfüllen wohl für Dich

keine großen Schwierigkeiten machen kann. Jetzt jedoch zu einer

anderen, etwas heikleren Frage, die für Dich aber auch noch kein

allzugroßes Opfer bedeutet im Verhältnis zur Wichtigkeit derselben

im Interesse meiner Person. Denn Du könntest mich damit retten und

für Dich wäre die Sache dadurch immer noch zu ertragen. Und dann, l.

W., kommt es doch hier nur darauf an, das Leben zu retten, alles

andere wäre doch nur von kurzer Dauer, denn die Zeit arbeitet doch

für uns. Mit dieser Hoffnung will ich Dir gleich meine 2. Bitte

vortragen. _Ich habe alles eingestanden._ Bin auch zu Deiner Wohnung

mit raufgegangen, aber nach einer ½ Stunde _wieder runtergekommen_,

da ich oben merkte, was die T.-Leute für Absichten hatten und ich

aber damit nicht einverstanden war, sondern dafür war, Blau nur

festzuhalten und dem Strolz u. a. gegenüberzustellen. Ich äußerte

also meine Bedenken, worauf man mich als Feigling runterschickte.

Ich bin also _nach ½ Stunde runtergekommen_ und nach Hause gegangen

und in den Straßen umhergeirrt, und bin dann, erst halb aus

Neugierde, halb aus Angst, ½ Stunde _bevor die T.-Leute mit Blau

herunterkamen, wieder vor Deinem Hause angelangt und habe dort

gestanden, bis man von oben runterkam_. Im Protokoll habe ich nur

angegeben, daß ich Acosta unten getroffen habe. Pohl dagegen hat

auch Dich und Schröder angegeben. Ich brauche jetzt also entweder

Dich oder Schröder als Alibi-Zeugen, der mich gesehen hat unten auf

der Straße, während die anderen oben waren. Ich rechne da stark auf

Dich, l. W. Nur _weiß ich nicht, wann Du überhaupt unten standest_,

also ob bei meinem _Runterkommen_ oder _später_, etwa ½ Stunde bevor

die anderen runterkamen mit d. L. Äußere Dich, bitte, ausführlich

über meine Bitte und Ausführung. Wenn Du gewillt bist, dann

überlasse alles mir bis zur Verhandlung. Was oben in der Wohnung

vorgeht, hast Du erst von Acosta erfahren. Mit kom. Gruß Erwin C. II

48. Wenn Du also willst, dann rufe ich Dich in der Verhandlung als

Alibi-Zeugen an.“

Fichtmann stellt sogar in Abrede, mit in der Winklerschen Wohnung Bd. VI

gewesen zu sein. Der Zeuge Pohl hat ihn aber als eine der beiden Bl. 9

Personen erkannt, die hinter Hoppe und Blau in das Mordhaus

hineingegangen sind und die später Wein aus der Teltower Straße

geholt haben. Fichtmann ist nach den Angaben des Pohl auch beim

Transport der Leiche nach dem Wasser vorangegangen und fortgelaufen,

nachdem sie ins Wasser geworfen war. Er ist auch von Hoppe als

derjenige bezeichnet werden, der bei der Ausführung der Mordtat sich Bd. VI

schlapp benommen und auf den Knien des Blau gelegen hatte. Sein Bl. 164

Alibibeweis ist mißglückt. Nach der Vorstrafe ist ihm die Mordtat Bd. VII

auch zuzutrauen. Bl. 44

Winkler erklärte anfangs, daß er von der ganzen Sache überhaupt Bd. V

nichts wüßte und zur fraglichen Zeit überhaupt nicht in Berlin, Bl. 93 ff.,

sondern mit seinen Eltern auf der Laube am Teltowkanal gewesen sei. 11 ff.

Diese Angabe wurde von ihm später widerrufen. Er erklärte nunmehr, Bd. VI

daß er dem Hoppe seine Wohnung zu einer „Sitzung“ zur Verfügung Bl. 51 ff., 89

gestellt habe. Seine Angaben, die er dem Pohl gegenüber über das Bd. VIII

Besorgen des Korbes und über die Decken gemacht hat, sein ganzes Bl. 79 f.

auffälliges Verhalten während der Zeit, wo der Mord in seiner

Wohnung ausgeführt wurde, und die Angaben des Hoppe in dem an ihn

gerichteten Kassiber lassen erkennen, daß er in den Mordplan

eingeweiht gewesen ist.

Beweismittel:

a) Angaben der 3 Angeschuldigten,

b) Skizze Blatt Bd. II Bl. 31, Bild des Blau Bd. I. 31. 52,

Lichtbilder Bd. V Bl. 155, Brief des Herm Bd. III Bl. 51. 19.

(Abschriften: Bd. I. Bl. 50, Bd. III Bl. 7) Kassiber des Hoppe Bd.

VI Bl. 13, Kasseauszug Bd. V Bl. 51 ff. Briefe des Leuschner Bd. V

Bl. 73 f., Bd. VI Bl. 162 c,

c) Vorstrafakten des Fichtmann: 67 J. 2099/19 Staatsanwaltschaft I

Berlin.

d) Sachverständige:

1. Gerichtsarzt Professor Dr. Strauch in Berlin, Bd. I

Bl. 4 ff.

2. Gerichtsarzt Geh. Medizinalrat Dr. Hoffmann in Berlin, Bd. I

Bl. 4 ff.

3. Dr. Brüning von der Staatlichen Bd. II

Nahrungsmitteluntersuchungsanstalt in Berlin, Alexanderstraße 3/6, Bl. 85, 132

e) Zeugen:

1. Schiffseigner Friedrich Kullmann in Züllichau, Oberweinberge, Bd. III

Bl. 3, 37

2. Kriminalkommissar Dr. Biermann in Berlin,

3. Kriminalkommissar Trettin in Berlin,

4. Kriminalkommissar Maslak in Berlin,

5. Mechaniker Walter Schreiber – Adresse wird noch angegeben –, Bd. I

Bl. 36 ff.,

60, 68 v f.

6. Frau Mathilde Baumeister geb. Seidl in München, Badstraße, Bd. I

Bl. 34 ff.,

60 v f.

7. Frau Gertrud Kaltenhauser in München – nähere Adresse wird noch Bd. I

angegeben –, Bl. 54, 56,

75 ff.

8. Student Hans Blumenfeld in München – nähere Adresse wird noch Bd. I

angegeben –, Bl. 53, 65,

68 ff.

9. Landgerichtsrat Dr. Wiesehahn vom Landgericht I Berlin, Bd. I

Bl. 59 ff.

10. Landrichter Marquard, Untersuchungsrichter beim Landgericht II

Berlin,

11. Lagerist Georg Pohl in Berlin, Gneisenaustraße 7a, Bd. V

Bl. 31 ff.,

144,

151 v,

175 a f.

Bd. VI

Bl. 47 ff.,

50 ff.,

61, 97

Bd. VII

Bl. 93 v f.

12. Frau Martha Pohl geb. Schubert in Berlin, Gneisenaustraße 7a, Bd. V

Bl. 13 ff.,

130

Bd. VI

Bl. 118

13. Frau Maria Sprung geb. Stumpf in Berlin, Schleiermacherstraße Bd. II

23, Bl. 29

14. Krim.-Wachtmeister Hencke in Berlin-Pankow, Talstraße 11, Bd. II

Bl. 23 v

15. Privatiere Gertrud Wollweber in Charlottenburg, Kantstraße 45, Bd. II Bl. 44

bei Janke, Bd. V

Bl. 144

16. Lederarbeiter Max Leuschner in Berlin, Dresdener Straße 125, Bd. II

Bl. 112

Bd. I

Bl. 113 f.

Bd. VI

Bl. 150

Bd. VII

Bl. 6

17. Frau Martha Leuschner geb. Kallios in Berlin, Dresdener Straße Bd. II

125, Bl. 46

18. Edmund David de Samson – Adresse wird noch angegeben –, Bd. II

Bl. 98 f., 121

19. Student Franz Stolz in Berlin, Weidenweg 38, Bd. II

Bl. 120

20. Techniker Fritz Klust in Berlin, Katzbachstraße 23, Bd. I

Bl. 132 f.

Bd. V

Bl. 41 v ff.

21. Arbeiter Johann Pohl in Berlin, Nostitzstraße 49, Bd. V

Bl. 4 ff.

22. Schlosser Jakob Schmitz in Berlin, Gneisenaustraße 28, Bd. V

Bl. 49 ff.,

138 v

23. Hilfsarbeiter Karl Hoffmann in Berlin, Nostitzstraße 45, Bd. V

Bl. 51 ff., 135

24. Eisendreher Alfred Geisler in Berlin, Großbeerenstraße 13 a, Bd. V

Bl. 65 ff., 75

Bd. VI

Bl. 103

25. Kutscher Paul Schröder in Berlin, Großbeerenstraße 30, Bd. V

Bl. 35, 113

Bd. VI

Bl. 54, 41 v f.

26. Kaufmann Otto Mahlig in Sangerhausen, Bd. V

Bl. 63 v

27. Parteisekretär Wilhelm Peters in Magdeburg, Schillerstraße 47, Bd. IV

Bl. 1 ff.

28. Schneider Max Eulenberger, z. Zt. im Gefängnis Leipzig in Haft, Bd. VII

Bl. 56 f.,

100 f., 102 f.

29. Marta Kuschel in Berlin, Dunkerstraße 87, Bd. VI

Bl. 154

30. Paul Born in Berlin, Parochialstraße 1/2, Bd. VII

Bl. 44

31. Gefangenenaufseher Emil Bruhnke in Berlin, Bd. VII

Untersuchungsgefängnis. Bl. 90

Es wird beantragt,

das Hauptverfahren zu eröffnen und die Verhandlung und Entscheidung

der Sache vor dem Schwurgericht des Landgerichts II in Berlin

stattfinden zu lassen, sowie die Fortdauer der Untersuchungshaft

gegen die Angeschuldigten Hoppe und Winkler aus den bisherigen

Gründen anzuordnen.

gez. Hagemann.

Erörterung zur Anklageschrift.

Dokumente.

Dem Staatsanwalt liegen nur zwei Dokumente vor: der Brief des Herm, der

besagt, daß er den Blau „besorgt“ habe. Dies „besorgt“ kann sehr viel

bedeuten; kann aber auch nur enthalten, daß er eine Absicht ausgeführt

habe; gleichgültig welche; etwa die, den Mann im Norden Deutschlands zu

verankern; „der kommt so bald nicht wieder nach München.“ Außerdem war

Herm während der fraglichen Zeit nicht in Berlin; wenigstens ist

Verbindung zwischen ihm und den Berlinern nicht nachgewiesen; im

Gegenteil scheint festzustehen, daß Blau sich allein nach Berlin begab

und sich freiwillig in der Versammlung im Friedrichsrealgymnasium

einfand. Hätte man ihn gefangen gehalten, dann hätte man ihn nicht vor

vielen Leuten herumgezogen – und ihm nicht gestattet, den Mahlig und

seine Frau aufzusuchen. Der Brief des Herm scheint Blaus Münchener

Tätigkeit zu liquidieren, ohne in direkter Beziehung zu den Berliner

Ereignissen zu stehen. Er erhärtet bestenfalls, daß man in Bayern Blaus

Spitzelrolle erkannt hatte und Sorge trug, ihn abzuschieben.

Das zweite Schriftstück ist der Kassiber des Hoppe. In diesem steht, daß

der Schreiber alles gestanden habe; er fragt nun den Winkler, ob er ihn

auf der Straße vor dem Mordhause gesehen habe, und bittet ihn, falls das

der Fall sei, dies zu bezeugen. Die Tatsache des Kassibers kann man

nicht als Schuldbeweis zählen: die monatelange Einzelhaft wirkt

zermürbend und läßt jedes Mittel ergreifen. Über die Vorgänge in der

Winklerschen Wohnung ist nichts gesagt; als Quelle ihrer Kenntnis wird

Acosta angegeben, jener Acosta, von dem öfter gesprochen wird, doch den

zu verhaften nicht gelungen ist. Das Dokument ergibt nur, daß mehrere

Leute, unter ihnen Winkler, Acosta, Hoppe, sich damals auf der Straße

herumtrieben – was andere Aussagen bestätigen. Daß der verdächtigte

Hoppe versucht, einen der Mitanwesenden dazu zu veranlassen, seine und

damit auch Hoppes Anwesenheit zu gestehen, ist verständlich – ohne die

Tat zu erhellen.

Alles andere sind Aussagen, bei denen der Untersuchende kaum zu

entscheiden vermag, ob die Sprechenden immer subjektiv bei der Wahrheit

bleiben. Man wird infolgedessen versuchen, das herauszuklauben, was an

objektiv Historischem berichtet wird. Die Gespräche und gar durch Dritte

berichtete Worte sind schon vorsichtiger zu verwerten, am

zweifelhaftesten sind aber Aussagen, die Zusammenhänge betreffen: da

schiebt sich oft die eigene Kombination vor die Dinge und, wenn einer

lügen will, wird er zuerst eine andere Ansicht haben, dann Gespräche

verändern; erst zuletzt und im Notfall wird er Tatsachen leugnen oder

erfinden: weil ihm das am leichtesten nachgewiesen werden kann.

Das Historische.

Im Juli 1919 war in München eine aufgeregte Zeit. Am 1. Mai war die

Räterepublik gefallen. Die Kämpfe und Verhaftungen hatten durch Wochen

gedauert, noch jetzt war das große Aufräumen in Gang: täglich

Verhaftungen, Verhandlungen, täglich Gefahr.

In dieser Zeit verkehrte in Münchener Kommunistenkreisen ein gewisser p. 45

Blau. Kommunistenkreise waren damals illegal und bedroht; Blau lief in

dieser Illegalität und Bedrohung herum und führte vermutlich das Leben

der Geflüchteten: Übernachten da und dort bei Genossen, Treffpunkte in

entlegenen Wirtshäusern da und dort, alles geheim und verborgen.

Am 29. Juli fuhr Blau mit drei Begleitern nach Magdeburg. Deren Namen p. 46

sind Schreiber, Herm und ein gewisser Schuster. Vermutlich war die

Partei die Mittlerin ihrer Bekanntschaft; ob sie persönlich voneinander

gewußt haben, ist unbestimmt. Jedenfalls steht der Name Schuster in

Fragezeichen.

In Magdeburg scheinen sich die vier getrennt zu haben: von Schuster ist p. 46

keine Erwähnung mehr, Schreiber fuhr nach Hötensleben zu den Eltern des

Herm und blieb dort bis nach Auffindung der Leiche (7. August).

Wo Herm geblieben war, ist nicht nachgewiesen; doch kam er noch vor der p. 47

Ermordung des Blau am 2. August abends bei seinen Eltern in Hötensleben

an; nach Angabe des Schreiber aus Berlin.

Blau war am 31. Juli vormittags allein bei einem gewissen Mahlig in p. 46

Sangerhausen, am 1. August nachmittags, wieder ohne Begleitung, in p. 49

Berlin, Bayreuther Straße 10, beim Portier Nowak des Hauses, in dem

seine Frau wohnte.

Vom 1. August abends an ist Blaus Aufenthalt lückenlos festgestellt. Er p. 49

taucht auf in einer Kommunistenversammlung in der Mittenwalder Straße zu

Berlin. Die Versammlung wurde von dem Lederarbeiter Leuschner geleitet. p. 50

Noch während der Versammlung geriet Blau mit Anwesenden in lebhafte

Besprechung; nachher bewegte er sich mit einem Trupp in der Richtung zum

Viktoriapark.

Als seine Begleiter wurden festgestellt: Acosta, Geißler, Gentz, Kluft,

Leuschner, Pohl jun. und sen., Schmidt, Schröder. Später kamen dazu noch

Hoppe und noch ein Mann, der als erster Unbekannter mit (1) bezeichnet

sei.

In der Nähe des Viktoriaparkes trennte sich der Trupp und Blau ging mit p. 50

Hoppe und Geißler in die Wohnung der beiden Pohl, wo anscheinend

geschlafen wurde.

Am Morgen des 2. August ging Geißler weg. Später kam der Mann (1), rief

Hoppe und sprach mit ihm auf dem Flur; ging und kam mit zwei Feldgrauen

(2), (3) zurück; weitere vier Mann (4), (5), (6), (7) waren auf der

Straße und bewachten das Haus.

Weiter kam ein Mann in braunem Anzug (8), der eine Flasche hatte, in der

nach seinen Angaben Morphium war; dieser sprach mit Hoppe und ging dann.

Der Mord am Polizeiagenten Blau · 第 2 / 8 段