Die Mitschuld der Gerichte

Diese Zustände wären natürlich ohne die allerdings vielleicht unbewußte

Mithilfe der Gerichte undenkbar. Man kann es sogar geographisch

beweisen. Im Rheinland, im besetzten Gebiet, ist die Morddichte viel

geringer, als im übrigen Reich. Man weiß, daß dort die

Rheinland-Kommission nicht den Interessenstandpunkt der deutschen

Richter teilen würde. (Wer in ihrem Land ähnliche Dinge vorkommen

würden, so würde sie natürlich wahrscheinlich genau so urteilen.) Ein

weiterer Beweis der unbewußten Mitschuld der Gerichte an den Morden

liegt in der Tatsache, daß die wörtliche Aufforderung zur Ermordung

namhafter Pazifisten keineswegs als Delikt angesehen wird. Einige

Papiermark Strafe -- und der Verbreiter der Aufforderung kann weiter die

Saat des Hasses schüren. Am Tag nach der Ermordung Erzbergers stand im

»Spandauer Tageblatt«: »Aufs Schaffott! Das zweite Opfer, Hello von

Gerlach!« Der Autor, Lehmann, erhielt dafür von der Strafkammer des

Landgerichts II 200 Mark Geldstrafe.

Diese meine These, daß die Milde der deutschen Gerichte eine

Voraussetzung der politischen Morde ist, wird auch von den meisten

rechtsradikalen Blättern vertreten. Häufig kann man dort Sätze lesen,

wie: »Es ist schade, daß der Landesverräter Soundso (ein Pazifist, dem

in strafrechtlicher Hinsicht nicht das Mindeste auch nur nachgesagt

werden kann) nicht in Deutschland, sondern in einem andern Lande lebt.

Dort kann ihn leider nicht wie Erzberger der Arm der strafenden

Gerechtigkeit erreichen«. Man kann demnach einen politischen Gegner, der

im Ausland wohnt, nicht ermorden, aber nicht etwa, weil es technisch

unmöglich wäre (dies ist nicht der Fall) sondern weil man dort das

Risiko trägt, bestraft zu werden.

Trotz dieser grauenhaften Tatsachen möchte ich die Behauptung, daß die

deutschen Richter mit Bewußtsein das Recht beugen, nicht unbedingt

bejahen. Sie lassen zwar über 300 Morde straflos ausgehen. Aber ich

möchte für sie auf mildernde Umstände plaidieren. Es fehlt ihnen das

Bewußtsein der Strafbarkeit ihrer Handlungen. Aus der alten Zeit her,

wo das heutige Wirtschaftssystem von äußeren Angriffen unbedingt

geschützt war und wo die Anhänger der Rechtsparteien unbestritten die

oberen Schichten bildeten, ist ihnen der Gedanke, daß aus dieser Kaste

eine Reihe von Mördern und Mordanstiftern hervorgehen könne,

unvorstellbar. Daher werden die Mörder freigesprochen.

Der größte Teil der öffentlichen Meinung stellt sich demgegenüber auf

den von den zugrundeliegenden Interessen aus begreiflichen Standpunkt:

»Roma locuta, causa finita«; die Gerichte haben die als Mörder

Angeklagten freigesprochen. Sie sind unparteiisch. Die Sache ist

erledigt. Nur ein geringer Teil protestierte und zwar im wesentlichen

immer nur die Parteiangehörigen des jeweils Ermordeten. Diese Fiktion

der Unparteilichkeit der deutschen Gerichte hat übrigens auch eine

außenpolitische Ursache: Es soll gegenüber der Entente jeder Zweifel

beseitigt werden, daß gegen die Kriegsverbrecher in Deutschland selbst

gerechtermaßen eingeschritten wird.

Vier Jahre Politischer Mord · 第 144 / 146 题