Diese Zustände wären natürlich ohne die allerdings vielleicht unbewußte
Mithilfe der Gerichte undenkbar. Man kann es sogar geographisch
beweisen. Im Rheinland, im besetzten Gebiet, ist die Morddichte viel
geringer, als im übrigen Reich. Man weiß, daß dort die
Rheinland-Kommission nicht den Interessenstandpunkt der deutschen
Richter teilen würde. (Wer in ihrem Land ähnliche Dinge vorkommen
würden, so würde sie natürlich wahrscheinlich genau so urteilen.) Ein
weiterer Beweis der unbewußten Mitschuld der Gerichte an den Morden
liegt in der Tatsache, daß die wörtliche Aufforderung zur Ermordung
namhafter Pazifisten keineswegs als Delikt angesehen wird. Einige
Papiermark Strafe -- und der Verbreiter der Aufforderung kann weiter die
Saat des Hasses schüren. Am Tag nach der Ermordung Erzbergers stand im
»Spandauer Tageblatt«: »Aufs Schaffott! Das zweite Opfer, Hello von
Gerlach!« Der Autor, Lehmann, erhielt dafür von der Strafkammer des
Landgerichts II 200 Mark Geldstrafe.
Diese meine These, daß die Milde der deutschen Gerichte eine
Voraussetzung der politischen Morde ist, wird auch von den meisten
rechtsradikalen Blättern vertreten. Häufig kann man dort Sätze lesen,
wie: »Es ist schade, daß der Landesverräter Soundso (ein Pazifist, dem
in strafrechtlicher Hinsicht nicht das Mindeste auch nur nachgesagt
werden kann) nicht in Deutschland, sondern in einem andern Lande lebt.
Dort kann ihn leider nicht wie Erzberger der Arm der strafenden
Gerechtigkeit erreichen«. Man kann demnach einen politischen Gegner, der
im Ausland wohnt, nicht ermorden, aber nicht etwa, weil es technisch
unmöglich wäre (dies ist nicht der Fall) sondern weil man dort das
Risiko trägt, bestraft zu werden.
Trotz dieser grauenhaften Tatsachen möchte ich die Behauptung, daß die
deutschen Richter mit Bewußtsein das Recht beugen, nicht unbedingt
bejahen. Sie lassen zwar über 300 Morde straflos ausgehen. Aber ich
möchte für sie auf mildernde Umstände plaidieren. Es fehlt ihnen das
Bewußtsein der Strafbarkeit ihrer Handlungen. Aus der alten Zeit her,
wo das heutige Wirtschaftssystem von äußeren Angriffen unbedingt
geschützt war und wo die Anhänger der Rechtsparteien unbestritten die
oberen Schichten bildeten, ist ihnen der Gedanke, daß aus dieser Kaste
eine Reihe von Mördern und Mordanstiftern hervorgehen könne,
unvorstellbar. Daher werden die Mörder freigesprochen.
Der größte Teil der öffentlichen Meinung stellt sich demgegenüber auf
den von den zugrundeliegenden Interessen aus begreiflichen Standpunkt:
»Roma locuta, causa finita«; die Gerichte haben die als Mörder
Angeklagten freigesprochen. Sie sind unparteiisch. Die Sache ist
erledigt. Nur ein geringer Teil protestierte und zwar im wesentlichen
immer nur die Parteiangehörigen des jeweils Ermordeten. Diese Fiktion
der Unparteilichkeit der deutschen Gerichte hat übrigens auch eine
außenpolitische Ursache: Es soll gegenüber der Entente jeder Zweifel
beseitigt werden, daß gegen die Kriegsverbrecher in Deutschland selbst
gerechtermaßen eingeschritten wird.