Die Technik des Freispruchs

Die relativ wenigen Attentate gegen Reaktionäre sind so gut wie sämtlich

durch schwere Strafe gesühnt, von den sehr zahlreichen Attentaten gegen

Männer der Linken ist dagegen kein einziges gesühnt. Gutgläubigkeit,

falsch verstandene Befehle, tatsächliche oder angebliche Verrücktheit

waren hier immer Entschuldigungsgründe, soweit überhaupt ein Verfahren

stattfand. Die meisten Verfahren werden von der Staatsanwaltschaft, die

andern von den Strafkammern eingestellt.

Wenn der Mörder und der Verlauf der Tat genau bekannt ist, so entwickelt

sich folgende juristische Komödie. Ein Offizier hat einen Befehl

gegeben, der dahin aufgefaßt werden konnte, Spartakisten sind zu

erschießen. Der Untergebene erschießt Menschen, die er für Spartakisten

hält, und wird freigesprochen, weil er in dem Glauben sein könnte, auf

Befehl zu handeln. Er wird also wegen »Putativspartakismus«

freigesprochen. Genau wie seinerzeit der Leutnant Forster wegen

Putativnotwehr. Gegen den Offizier wird aber nicht eingeschritten. Denn

der Befehl hat entweder nicht so gelautet oder, wenn er so gelautet hat,

dann war er eben kein Dienstbefehl. Der »Spartakist« ist natürlich tot.

Schuld ist ... das Karnickel. So endet das Verfahren vor dem

Staatsanwalt. Am interessantesten ist dieser Vorgang dann, wenn in einem

gleichzeitig angestrengten Zivilprozeß der Fiskus wegen der durch einen

Soldaten oder Offizier durchgeführten Ermordung zu Schadenersatz

verurteilt wird. Denn dann ist es gerichtsnotorisch, daß die Tötung

ungesetzlich war. Trotzdem geschieht nichts gegen die Täter.

Die öffentliche Meinung billigt im allgemeinen dies Verfahren. Denn eine

geschickte Propaganda hat ihr beigebracht, jeder Feind des Militarismus

sei ein Spartakist, also ein Feind der Menschheit, also vogelfrei.

Wird ein Anhänger der linken Parteien von Rechts ermordet, so kann sich

eben der Richter unwillkürlich nicht von der Vorstellung loslösen, daß

der Ermordete sein Feind war, und schon durch seine Gesinnung eine

schwere Strafe verdient hätte. Daß der Mörder eigentlich doch nur der

strafenden Gerechtigkeit zuvorgekommen ist. Und schon deswegen mild zu

behandeln ist. So kommt es häufig vor, daß bei der Gerichtsverhandlung

nicht der Mörder, sondern der Ermordete moralisch vor dem Richter steht.

Der Mörder aber gehört derselben sozialen Schicht, demselben Leben an

wie der Richter. Unzählige soziale Bande verknüpfen den Mörder-Offizier

mit dem Richter, der ihn freisprechen wird, dem Staatsanwalt, der das

Verfahren einstellen wird, dem Zeugen, der den »Fluchtversuch« eingehend

schildert. Sie sind Fleisch von einem Fleisch, Blut von einem Blut. Der

Richter versteht ihre Sprache, ihr Fühlen, ihr Denken. Zart schwingt

seine Seele unter der schweren Maske des Formalismus mit den Mördern

mit. Der Mörder geht frei aus.

Wehe aber, wenn der Mörder links steht. Dem Richter, der selbst zu den

früher auch offiziell »oberen« Klassen gehört, ist der Gedanke, daß

diese Wirtschaftsordnung geschützt werden müsse, von altersher vertraut.

Beruht doch auf ihr seine eigene Stellung. Und jeder Gegner dieser

Wirtschaftsordnung ist an sich verwerflich. Der Angeklagte ist jeder

Schandtat fähig. Und kann er auch nur annähernd überführt werden, so ist

strengste Bestrafung sein sicheres Los.

Ich bin nicht optimistisch genug, um zu glauben, daß auf Grund meiner

Arbeit auch nur einer der Mörder bestraft werden wird oder daß die

politischen Morde aufhören. Sollte ich aber durch meine Zeilen dazu

beigetragen haben, daß wenigstens die kommenden politischen Morde eine

Sühne finden, so würde ich meine Aufgabe für erfüllt betrachten.

Vier Jahre Politischer Mord · 第 145 / 146 题