Die relativ wenigen Attentate gegen Reaktionäre sind so gut wie sämtlich
durch schwere Strafe gesühnt, von den sehr zahlreichen Attentaten gegen
Männer der Linken ist dagegen kein einziges gesühnt. Gutgläubigkeit,
falsch verstandene Befehle, tatsächliche oder angebliche Verrücktheit
waren hier immer Entschuldigungsgründe, soweit überhaupt ein Verfahren
stattfand. Die meisten Verfahren werden von der Staatsanwaltschaft, die
andern von den Strafkammern eingestellt.
Wenn der Mörder und der Verlauf der Tat genau bekannt ist, so entwickelt
sich folgende juristische Komödie. Ein Offizier hat einen Befehl
gegeben, der dahin aufgefaßt werden konnte, Spartakisten sind zu
erschießen. Der Untergebene erschießt Menschen, die er für Spartakisten
hält, und wird freigesprochen, weil er in dem Glauben sein könnte, auf
Befehl zu handeln. Er wird also wegen »Putativspartakismus«
freigesprochen. Genau wie seinerzeit der Leutnant Forster wegen
Putativnotwehr. Gegen den Offizier wird aber nicht eingeschritten. Denn
der Befehl hat entweder nicht so gelautet oder, wenn er so gelautet hat,
dann war er eben kein Dienstbefehl. Der »Spartakist« ist natürlich tot.
Schuld ist ... das Karnickel. So endet das Verfahren vor dem
Staatsanwalt. Am interessantesten ist dieser Vorgang dann, wenn in einem
gleichzeitig angestrengten Zivilprozeß der Fiskus wegen der durch einen
Soldaten oder Offizier durchgeführten Ermordung zu Schadenersatz
verurteilt wird. Denn dann ist es gerichtsnotorisch, daß die Tötung
ungesetzlich war. Trotzdem geschieht nichts gegen die Täter.
Die öffentliche Meinung billigt im allgemeinen dies Verfahren. Denn eine
geschickte Propaganda hat ihr beigebracht, jeder Feind des Militarismus
sei ein Spartakist, also ein Feind der Menschheit, also vogelfrei.
Wird ein Anhänger der linken Parteien von Rechts ermordet, so kann sich
eben der Richter unwillkürlich nicht von der Vorstellung loslösen, daß
der Ermordete sein Feind war, und schon durch seine Gesinnung eine
schwere Strafe verdient hätte. Daß der Mörder eigentlich doch nur der
strafenden Gerechtigkeit zuvorgekommen ist. Und schon deswegen mild zu
behandeln ist. So kommt es häufig vor, daß bei der Gerichtsverhandlung
nicht der Mörder, sondern der Ermordete moralisch vor dem Richter steht.
Der Mörder aber gehört derselben sozialen Schicht, demselben Leben an
wie der Richter. Unzählige soziale Bande verknüpfen den Mörder-Offizier
mit dem Richter, der ihn freisprechen wird, dem Staatsanwalt, der das
Verfahren einstellen wird, dem Zeugen, der den »Fluchtversuch« eingehend
schildert. Sie sind Fleisch von einem Fleisch, Blut von einem Blut. Der
Richter versteht ihre Sprache, ihr Fühlen, ihr Denken. Zart schwingt
seine Seele unter der schweren Maske des Formalismus mit den Mördern
mit. Der Mörder geht frei aus.
Wehe aber, wenn der Mörder links steht. Dem Richter, der selbst zu den
früher auch offiziell »oberen« Klassen gehört, ist der Gedanke, daß
diese Wirtschaftsordnung geschützt werden müsse, von altersher vertraut.
Beruht doch auf ihr seine eigene Stellung. Und jeder Gegner dieser
Wirtschaftsordnung ist an sich verwerflich. Der Angeklagte ist jeder
Schandtat fähig. Und kann er auch nur annähernd überführt werden, so ist
strengste Bestrafung sein sicheres Los.
Ich bin nicht optimistisch genug, um zu glauben, daß auf Grund meiner
Arbeit auch nur einer der Mörder bestraft werden wird oder daß die
politischen Morde aufhören. Sollte ich aber durch meine Zeilen dazu
beigetragen haben, daß wenigstens die kommenden politischen Morde eine
Sühne finden, so würde ich meine Aufgabe für erfüllt betrachten.