Geschichte der Geheimorganisationen

Die Geheimbünde sind erwachsen auf dem Boden der Deutschen

Vaterlandspartei. Nach der Revolution sammelten sie sich wieder in den

offiziell unpolitischen Bürgerräten, Einwohnerwehren, Freikorps. Den

größten Sammelherd, aus dem pilzartig die Geheimorganisationen

entsprangen, bildete das Baltikumabenteuer. Unter einem angeblichen

Fürsten Awalow-Bermondt und unter dem Grafen v. d. Goltz bildeten sich

Armeen, z. B. die eiserne Division, die sogar eigenes Papiergeld

(gedeckt durch die der deutschen Regierung gehörigen Waffenvorräte)

ausgaben. Die Hoffnung auf Land trieb viele demobilisierte Soldaten

dazu, sich von den von der deutschen Regierung öffentlich unterstützten

Verbänden anwerben zu lassen. Nach dem kläglichen Scheitern des zuerst

gegen die Bolschewisten, dann gegen die lettische Regierung geführten

Kampfes fluteten die Baltikumer nach Deutschland zurück. Sie waren die

Grundlage für den Kapp-Putsch, der ja auch mit der Fiktion des Kampfes

gegen den Bolschewismus inszeniert wurde. Kaum war er gescheitert, so

rief die Ebertregierung, die vor den aufrührerischen Truppen hatte

flüchten müssen, dieselben Truppen zum Kampf gegen die Arbeiter ins

Rheinland. Natürlich mußten so die am Kapp-Putsch beteiligten Truppen

dieses Unternehmen für vollkommen legal halten.

Die Freikorps wurden zum großen Teil auf Betreiben der Entente

aufgelöst. Dies ging nicht immer einfach vor sich. So sollte z. B. in

Soest im Juni 1920 die Maschinengewehrkompagnie Libau (eine baltische

Formation, die seit dem November 1919 in Deutschland verpflegt wurde)

aufgelöst werden. Sie leistete Widerstand und es kam zu einer Schießerei

mit der Reichswehr, bei der fünf Reichswehrsoldaten getötet und mehrere

schwer verwundet wurden. Vor dem Kriegsgericht in Münster kam es zur

Verhandlung. Die Baltikumer gaben an, sie hätten geglaubt, Bolschewiki

vor sich zu haben und wurden auf Grund dieses Putativ-Spartakismus

freigesprochen. (»Freiheit«, 23. Juni 1920.)

Dagegen wurde ein Soldat namens Kaiser, der sich nach dem Kapp-Putsch

unerlaubt aus der Ehrhardt-Brigade entfernt hatte, weil er von einem

Offizier mißhandelt worden war, zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt.

(Preuß. Landtag, 22. Mai 1922.) Auf eine Interpellation antwortete die

Regierung, die Strafe bestehe zu Recht, weil die Marinebrigade des

Kapitän Ehrhardt eine Truppe im Sinne des Militärstrafgesetzes gewesen

sei.

Aus dem Lebenslauf der einzelnen Individuen kann man den Werdegang der

ganzen illegalen Bewegung studieren. Ein großer Teil der Mitglieder,

soweit sie bekannt geworden sind, war nicht im Feld, weil sie damals

noch zu jung waren. Zum Teil dienten sie als Hilfsdienstpflichtige oder

als Jugendwehr. Dann wurden sie Mitglied einer Einwohnerwehr, kämpften

in Freikorps gegen die bayerische Räterepublik, dann im Baltikum,

machten den Kapp-Putsch mit und zuletzt finden wir sie beim Selbstschutz

in Oberschlesien.

Vier Jahre Politischer Mord · 第 121 / 146 题