Die Geheimbünde sind erwachsen auf dem Boden der Deutschen
Vaterlandspartei. Nach der Revolution sammelten sie sich wieder in den
offiziell unpolitischen Bürgerräten, Einwohnerwehren, Freikorps. Den
größten Sammelherd, aus dem pilzartig die Geheimorganisationen
entsprangen, bildete das Baltikumabenteuer. Unter einem angeblichen
Fürsten Awalow-Bermondt und unter dem Grafen v. d. Goltz bildeten sich
Armeen, z. B. die eiserne Division, die sogar eigenes Papiergeld
(gedeckt durch die der deutschen Regierung gehörigen Waffenvorräte)
ausgaben. Die Hoffnung auf Land trieb viele demobilisierte Soldaten
dazu, sich von den von der deutschen Regierung öffentlich unterstützten
Verbänden anwerben zu lassen. Nach dem kläglichen Scheitern des zuerst
gegen die Bolschewisten, dann gegen die lettische Regierung geführten
Kampfes fluteten die Baltikumer nach Deutschland zurück. Sie waren die
Grundlage für den Kapp-Putsch, der ja auch mit der Fiktion des Kampfes
gegen den Bolschewismus inszeniert wurde. Kaum war er gescheitert, so
rief die Ebertregierung, die vor den aufrührerischen Truppen hatte
flüchten müssen, dieselben Truppen zum Kampf gegen die Arbeiter ins
Rheinland. Natürlich mußten so die am Kapp-Putsch beteiligten Truppen
dieses Unternehmen für vollkommen legal halten.
Die Freikorps wurden zum großen Teil auf Betreiben der Entente
aufgelöst. Dies ging nicht immer einfach vor sich. So sollte z. B. in
Soest im Juni 1920 die Maschinengewehrkompagnie Libau (eine baltische
Formation, die seit dem November 1919 in Deutschland verpflegt wurde)
aufgelöst werden. Sie leistete Widerstand und es kam zu einer Schießerei
mit der Reichswehr, bei der fünf Reichswehrsoldaten getötet und mehrere
schwer verwundet wurden. Vor dem Kriegsgericht in Münster kam es zur
Verhandlung. Die Baltikumer gaben an, sie hätten geglaubt, Bolschewiki
vor sich zu haben und wurden auf Grund dieses Putativ-Spartakismus
freigesprochen. (»Freiheit«, 23. Juni 1920.)
Dagegen wurde ein Soldat namens Kaiser, der sich nach dem Kapp-Putsch
unerlaubt aus der Ehrhardt-Brigade entfernt hatte, weil er von einem
Offizier mißhandelt worden war, zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt.
(Preuß. Landtag, 22. Mai 1922.) Auf eine Interpellation antwortete die
Regierung, die Strafe bestehe zu Recht, weil die Marinebrigade des
Kapitän Ehrhardt eine Truppe im Sinne des Militärstrafgesetzes gewesen
sei.
Aus dem Lebenslauf der einzelnen Individuen kann man den Werdegang der
ganzen illegalen Bewegung studieren. Ein großer Teil der Mitglieder,
soweit sie bekannt geworden sind, war nicht im Feld, weil sie damals
noch zu jung waren. Zum Teil dienten sie als Hilfsdienstpflichtige oder
als Jugendwehr. Dann wurden sie Mitglied einer Einwohnerwehr, kämpften
in Freikorps gegen die bayerische Räterepublik, dann im Baltikum,
machten den Kapp-Putsch mit und zuletzt finden wir sie beim Selbstschutz
in Oberschlesien.