Für die bayrischen Standgerichte waren also keinerlei gesetzliche
Grundlagen vorhanden. Es ist auch von Regierungsseite nie versucht
worden, das Vorgehen der Truppen als legal zu rechtfertigen. Trotzdem
ist gegen keinen der Soldaten, die an den 184 »standrechtlichen«
Erschießungen mitgewirkt haben, irgendeine Anklage erhoben worden. Im
Fall Lacher dagegen, wo Rotgardisten ein ungesetzliches Standrecht
eingesetzt hatten, wurden Gefängnisstrafen im Gesamtbetrag von über 50
Jahren verhängt.
Auch die Erschießungen wegen angeblicher oder tatsächlicher Beteiligung
am Kampf waren natürlich, da sie von solchen »Standgerichten« angeordnet
wurden, völlig ungesetzlich.
Faßt man die im Stadtbezirk »standrechtlich« Erschossenen 186 Mann und
die 184 tödlichen »Unglücksfälle« zusammen und rechnet man dazu die 53
in Gräfelfing erschossenen Russen, die 20 in Starnberg, die 4 in
Possenhofen, die 3 in Großhesselohe bezw. Grünwald und die 3 in
Großhadern Erschossenen, ferner die in Schleißheim, Harlaching,
Schäftlarn und Großföhren Erschossenen (je einer), so kommt man auf eine
Gesamtzahl von _457 in München willkürlich Getöteten_. Auch diese Zahl
ist, da sie größtenteils auf amtlichen Angaben beruht, sicher zu klein.
Im obigen Text (vergl. S. 50) habe ich jedoch nur die amtlich als
tödlich verunglückt Bezeichneten als ermordet gerechnet.
Dabei hatte sich der die Operation gegen München leitende General von
Oven in Ingolstadt dem Ministerpräsidenten Hoffmann gegenüber
verpflichtet, daß er willkürliche Erschießungen nicht dulden würde.
Vielmehr sollten alle Gefangenen, auch die Russen der Roten Armee vor
ein Gericht gestellt werden. (Persönliche Mitteilung des jetzigen
Abgeordneten Hoffmann.)