Gesamtzahl der in München willkürlich Getöteten

Für die bayrischen Standgerichte waren also keinerlei gesetzliche

Grundlagen vorhanden. Es ist auch von Regierungsseite nie versucht

worden, das Vorgehen der Truppen als legal zu rechtfertigen. Trotzdem

ist gegen keinen der Soldaten, die an den 184 »standrechtlichen«

Erschießungen mitgewirkt haben, irgendeine Anklage erhoben worden. Im

Fall Lacher dagegen, wo Rotgardisten ein ungesetzliches Standrecht

eingesetzt hatten, wurden Gefängnisstrafen im Gesamtbetrag von über 50

Jahren verhängt.

Auch die Erschießungen wegen angeblicher oder tatsächlicher Beteiligung

am Kampf waren natürlich, da sie von solchen »Standgerichten« angeordnet

wurden, völlig ungesetzlich.

Faßt man die im Stadtbezirk »standrechtlich« Erschossenen 186 Mann und

die 184 tödlichen »Unglücksfälle« zusammen und rechnet man dazu die 53

in Gräfelfing erschossenen Russen, die 20 in Starnberg, die 4 in

Possenhofen, die 3 in Großhesselohe bezw. Grünwald und die 3 in

Großhadern Erschossenen, ferner die in Schleißheim, Harlaching,

Schäftlarn und Großföhren Erschossenen (je einer), so kommt man auf eine

Gesamtzahl von _457 in München willkürlich Getöteten_. Auch diese Zahl

ist, da sie größtenteils auf amtlichen Angaben beruht, sicher zu klein.

Im obigen Text (vergl. S. 50) habe ich jedoch nur die amtlich als

tödlich verunglückt Bezeichneten als ermordet gerechnet.

Dabei hatte sich der die Operation gegen München leitende General von

Oven in Ingolstadt dem Ministerpräsidenten Hoffmann gegenüber

verpflichtet, daß er willkürliche Erschießungen nicht dulden würde.

Vielmehr sollten alle Gefangenen, auch die Russen der Roten Armee vor

ein Gericht gestellt werden. (Persönliche Mitteilung des jetzigen

Abgeordneten Hoffmann.)

Vier Jahre Politischer Mord · 第 103 / 146 题