Die unorganisierte Verbreitung von Lügen wich bald einer systematischen
Irreführung der öffentlichen Meinung.
Die Mittel hierzu waren Zensur, Belagerungszustand und Schutzhaft.
Offiziell erstreckte sich die Zensur nur auf militärische
Angelegenheiten. Daher hat man alles Politische als militärisch
betrachtet. Beinahe täglich wurden den Redaktionen Richtlinien, Befehle
oder Verbote zugesandt. Mehrmals wöchentlich wurde eine
»Pressekonferenz« gehalten, um die »richtigen« Nachrichten zu lancieren
und um zu verhindern, daß sich eine selbständige öffentliche Meinung
bildete. Der Sinn der Anweisungen war stets: »So und so verhält es sich,
aber so und so wünschen wir es dargestellt« (manchmal hieß es sogar
wörtlich so). Sorgfältig wurde verhüllt, daß es überhaupt eine Zensur
gebe. Hierzu diente auch das Verbot, von der Zensur gestrichene Stellen
weiß zu lassen, was in allen anderen Ländern erlaubt war. Wurden im
Reichstag Uebergriffe von Zensoren erörtert, so strich der betreffende
Zensor in lokalen Berichten die ganzen Mitteilungen darüber (Reichstag
30. Mai 1916). Jahrelang hat man jede Theateraufführung, jede
wissenschaftliche und künstlerische Bemerkung, jede Annonce, ja jedes
Witzblatt sorgfältig darauf geprüft, wie sie auf die Stimmung des Volkes
wirken. Jahrelang hat man verboten, gewisse unliebsame Ereignisse und
die Namen gewisser unbeliebter Persönlichkeiten überhaupt nur zu
erwähnen, sodaß das Volk nicht einmal erfuhr, daß es Menschen gab, die
protestierten. Umgekehrt hat man gewisse Halbgötter für sakrosankt
erklärt. Die oberste Heeresleitung, eine durch und durch politische
Organisation, durfte nicht in den Bereich der Diskussion gezogen werden.
Auch über die Meinungen der Presse wurde das Volk völlig irregeführt.
Man zwang die gesamte Presse, Regierungsmeinungen als redaktionelle
Aeußerungen einzusetzen, ohne daß die Presse die Möglichkeit irgend
welcher Kritik hatte.
Beim Ueberschreiten auch nur einer der vielen Zensurbestimmungen drohte
den Zeitungen Verbot auf Tage, Wochen oder bis zum Kriegsende, den
Redakteuren die schärfsten Strafen. (Reichstag, 28. Oktober 1916.) War
ein Blatt mit all diesen Mitteln noch nicht klein zu kriegen, so kam es
unter Vorzensur. Die Zensurbeschwerden mit allem, was dazu gehört, wie
Belagerungszustand und Schutzhaft, füllen Tausende von Seiten der
Reichstagsberichte. Zur Zensur kamen dann noch die vielen kleinen
Mittel, die der Regierung zur Verfügung stehen. Regierungstreue Organe
wurden bei der Papierverteilung besonders berücksichtigt, die Redakteure
der oppositionellen Blätter eingezogen. Neue oppositionelle Blätter
durften nicht erscheinen. Man gründete Korrespondenzen, die umsonst
abgedruckt werden durften (z. B. deutsche Kriegsnachrichten) und hatte
so eine regierungstreue Provinzpresse.