Als _Erzberger_ am 26. Januar 1920 das Gerichtsgebäude in Moabit
verließ, feuerte der Schüler und Fähnrich a. D. Oltwig _v. Hirschfeld_
auf ihn zwei Schüsse ab, die ihn schwer verletzten. Bei der Vernehmung
erklärte er, Erzberger sei ein Schädling und habe wissentlich gegen
Deutschland gearbeitet. Er erklärte, seine Kenntnisse über Erzberger aus
einer Broschüre Helfferichs zu besitzen. Hirschfeld wurde am 21. Februar
1920 wegen Körperverletzung zu 1 Jahr 6 Monate Gefängnis verurteilt.
(Prozeßbericht in allen Berliner Zeitungen.)
Erzberger hatte sich, um den Ausgang seines Prozesses mit Helfferich
abzuwarten, aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen. Am 26. August 1921
wurde er bei einem Spaziergange im Badeorte Griesbach im Schwarzwald von
zwei jungen Leuten überfallen und erschossen. Sein Begleiter, der
Abgeordnete Dietz, wurde verwundet. Als er schon am Boden lag,
vergewisserten sich die Mörder durch weitere Schüsse (im ganzen 12), daß
er tot sei. Dann entflohen sie.
Als man nach den möglichen Tätern suchte, stellte sich heraus, daß
Hirschfeld bereits am 27. April 1921 angeblich wegen Krankheit aus dem
Gefängnis auf vier Monate beurlaubt worden war und nicht zurückgekehrt
war. (»Berliner Tageblatt«, 30. August 1921.) Er benutzte seinen Urlaub
zu vielstündigen Radpartien. Zur Zeit der Begehung der Tat hielt er sich
im benachbarten Calmbach auf. Er wurde in Berlin ermittelt und verbüßte
ab 10. September den Rest seiner Strafe. (»Frankfurter Zeitung«, 15.
September 1921.) Dann wurde er für geisteskrank erklärt, aus der
psychiatrischen Klinik in Freiburg wieder entlassen, zuletzt aber doch
zur Absitzung der Strafe verhaftet. (»Berliner Tageblatt«, 18. Mai 1922,
»Lokal-Anzeiger«, 10. Mai 1922.)
Als Mörder wurden die in München wohnhaften Heinrich _Schulz_ und
Heinrich _Tillessen_ ermittelt. Beide sind frühere Offiziere, dann kamen
sie in den Stab der Marinebrigade Ehrhard, (»Berliner Tageblatt«, 21.
September 1921.) Zuletzt arbeiteten sie in der Landwirtschaftlichen
Zentralgenossenschaft bei Geheimrat Heim. Sie sind Mitglieder des
Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes, der Arbeitsgemeinschaft
Oberland, die früher in Oberschlesien als Freikorps war, und einer
deutschnationalen Geheimorganisation, der Organisation C (Mitteilung des
badischen Staatspräsidenten Dr. Trunk, 22. September 1921.)
Ziele der Organisation waren: Weiterverbreitung des nationalen
Gedankens, Bekämpfung des Internationalismus, des Judentums und Sammlung
entschlossener Männer. »Verräter verfallen der Fehme.« Die Mitglieder
waren zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Schulz und Tillesen besaßen
falsche Pässe auf den Namen Trost und Schwind. Sie flüchteten nach
Ungarn. Als sie in Budapest eine Depesche an den Rechtsanwalt Adolf
Müller in München aufgaben, wurden sie erkannt und verhaftet, aber auf
telephonische Anordnung des Oberstadthauptmanns Dr. Hetheny wieder
freigelassen. Vergl. Aussage des Kriminalinspektors Schumacher im
Offenburger Prozeß (»Berliner Tageblatt«, 9. Juni 1922.)
Der frühere Kapitänleutnant Manfred _v. Killinger_, der Vorgesetzte von
Schulz und Tillessen in der Organisation C (offiziell: Bayerische
Holzverwertungsgesellschaft) wurde angeklagt, den Mördern Beistand
geleistet zu haben. Er hatte nämlich ihre Koffer in Verwahrung genommen,
Briefe in Empfang genommen und auch nach dem Mord mit beiden verkehrt.
Killinger war ursprünglich Offizier gewesen, dann kämpfte er gegen die
bayerische Räte-Republik, machte den Kapp-Putsch mit und besetzte das
Reichswehrministerium. Nach seiner Verhaftung fand man bei ihm einen
Versuch einer Paßfälschung. Am 13. Juni 1922 wurde er vom Schwurgericht
Offenburg freigesprochen (Berichte in allen Berliner Zeitungen).
Die einzige Verurteilung, die bis jetzt in der Erzbergersache erfolgte,
betrifft den verantwortlichen Redakteur des Offenburger Tageblatts,
Franz Huber. Dieser wurde nämlich, weil er Teile der Anklageschrift
veröffentlicht hatte, zu 1000 M. Geldstrafe verurteilt. (»Berliner
Tageblatt«, 17. August 1922.)