Die »Hundertschaft zur besonderen Verwendung« unterstützte die
aufrührerischen Truppen im Baltikum, indem sie durch Bestechungen von
Eisenbahnbeamten den Transport von Geld dorthin ermöglichte. Beim
Kapp-Putsch stellte sie sich sofort auf die Seite der einrückenden
Marinebrigade. Trotzdem blieb sie unangefochten. Im Sommer 1920 wurde in
ihr der geheime »Bund der Ringmannen« unter Hauptmann Stennes gebildet,
der zahlreiche Waffen vor der Ablieferung versteckte. Eine Durchsuchung
verlief ergebnislos, da die Hundertschaft vorher gewarnt worden war.
Ueber die vermutlichen Verräter der Waffenschiebung wurde nachts ein
Geheimgericht gehalten. (Vergl. Berliner Tageblatt, 10. September 1921.)
_Buchholz_ bezahlte auf Geheiß seiner Vorgesetzten bis in die Tausende
gehende Beträge an Zivilangestellte, d. h. Spitzel.
Man befürchtete von Buchholz eine Aufdeckung dieser Vorgänge. Am 13.
Juni 1921 wurde er in der Schloßkaserne Charlottenburg tot aufgefunden.
Angeblich hat er wegen Unterschlagung Selbstmord begangen. Doch konnte
eine Unterschlagung nicht nachgewiesen werden. Nach dem Gutachten des
Gerichtssachverständigen, Medizinalrat Dr. Störmer (»Frankfurter
Zeitung«, 18. August 1921), handelte es sich »bestimmt um Tötung durch
dritte Hand.« Die Untersuchung gegen die Hundertschaft wurde zunächst
niedergeschlagen, »da von Zeugen, die unter ständiger Bedrohung seitens
der Hundertschaft stehen, wahrheitsgemäße Angaben nicht zu erwarten
seien.« (Mitteilung des Polizeiwachtmeisters Asmus, »Berliner
Tageblatt«, 24. Juli 1921.)
Am 2. Dezember 1921 wurden die Wachtmeister _Erren_ und _Meyer_ von der
Anklage des Mordes freigesprochen. (Prozeßberichte in allen Berliner
Zeitungen.) Erren war im Zimmer gewesen, »zum telephonieren«, als der
zum fortgehen angezogene Buchholz aus einer Entfernung von über 30 cm
von hinten die Kugel durch den Kopf, angeblich von eigener Hand,
empfing.