Wie eine Erschießung auf der Flucht insceniert wird

Während des Märzaufstandes 1921 kam die Merseburger Polizeihundertschaft

am 31. März durch Gröbers. Dort wurden ihnen von anderen Truppen die

Leichen der verstümmelten Beamten gezeigt, die dort gefallen waren. So

wurden sie zu Morden aufgestachelt. Der kommunistische Ortsvorsteher von

Osmünde, _Mosenhauer_, war verhaftet worden. Auf der Straße nach

Schkeuditz wurde er vom Auto geholt, unter furchtbaren Schlägen auf den

Kopf ins Feld getrieben und von dem nicht zur Bewachungsmannschaft

gehörigen Wachtmeister Rudolf _Böhm_ »auf der Flucht« erschossen.

In seiner ersten Vernehmung am 28. April 1921 durch den Regierungsrat

Dr. Kielhorn war Böhm geständig. Er sagte aus: »als ich sah, daß der

Ortsvorsteher übers Feld _ging_, riß ich einem neben mir stehenden

Beamten den Karabiner weg und schoß, in der Annahme, daß er fliehen

wolle. Ich hatte nicht »Halt« gerufen.«

Nach der Aussage des Oberwachtmeisters Lichtenberg vor dem

Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtages wurde Mosenhauer zweimal

absichtlich auf das Feld geschickt, damit man ihn erschießen könne. Beim

ersten Mal gingen zufällig einige Telegraphenarbeiter vorbei, deshalb

wurde er wieder zurückgerufen. Als die Zeugen sich entfernt hatten,

schickte man Mosenhauer das zweite Mal hinaus. Er ging zögernd und sich

häufig umwendend. Der Schuß fiel, als er das Gesicht nach der Straße

zuwendete. Die tödliche Wunde erhielt er an der linken Brustseite vorn.

Die Leiche lag mit dem Gesicht zum Auto. Am 31. Oktober 1921 wurde Böhm

vor dem Schwurgericht Halle (Anklagevertreter Staatsanwaltschaftsrat

Luther, Vorsitzender Landgerichtsdirektor Thorwest) freigesprochen.

(Vergl. Erich Kuttner: Der Freispruch eines Geständigen. »Die Glocke«,

1. Mai 1922. Untersuchungsausschuß 29. Oktober 1921.)

Vier Jahre Politischer Mord · 第 66 / 146 题