Während des Märzaufstandes 1921 kam die Merseburger Polizeihundertschaft
am 31. März durch Gröbers. Dort wurden ihnen von anderen Truppen die
Leichen der verstümmelten Beamten gezeigt, die dort gefallen waren. So
wurden sie zu Morden aufgestachelt. Der kommunistische Ortsvorsteher von
Osmünde, _Mosenhauer_, war verhaftet worden. Auf der Straße nach
Schkeuditz wurde er vom Auto geholt, unter furchtbaren Schlägen auf den
Kopf ins Feld getrieben und von dem nicht zur Bewachungsmannschaft
gehörigen Wachtmeister Rudolf _Böhm_ »auf der Flucht« erschossen.
In seiner ersten Vernehmung am 28. April 1921 durch den Regierungsrat
Dr. Kielhorn war Böhm geständig. Er sagte aus: »als ich sah, daß der
Ortsvorsteher übers Feld _ging_, riß ich einem neben mir stehenden
Beamten den Karabiner weg und schoß, in der Annahme, daß er fliehen
wolle. Ich hatte nicht »Halt« gerufen.«
Nach der Aussage des Oberwachtmeisters Lichtenberg vor dem
Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtages wurde Mosenhauer zweimal
absichtlich auf das Feld geschickt, damit man ihn erschießen könne. Beim
ersten Mal gingen zufällig einige Telegraphenarbeiter vorbei, deshalb
wurde er wieder zurückgerufen. Als die Zeugen sich entfernt hatten,
schickte man Mosenhauer das zweite Mal hinaus. Er ging zögernd und sich
häufig umwendend. Der Schuß fiel, als er das Gesicht nach der Straße
zuwendete. Die tödliche Wunde erhielt er an der linken Brustseite vorn.
Die Leiche lag mit dem Gesicht zum Auto. Am 31. Oktober 1921 wurde Böhm
vor dem Schwurgericht Halle (Anklagevertreter Staatsanwaltschaftsrat
Luther, Vorsitzender Landgerichtsdirektor Thorwest) freigesprochen.
(Vergl. Erich Kuttner: Der Freispruch eines Geständigen. »Die Glocke«,
1. Mai 1922. Untersuchungsausschuß 29. Oktober 1921.)