Im März 1921 brach in Mitteldeutschland ein Aufstand aus. Die Schuld
daran lag im wesentlichen bei den Kommunisten. _Hölz_ war militärischer
Führer einer sogenannten »Roten Armee«. Zu ihrem Unterhalt nahm sie eine
Reihe von »Requisitionen« vor; auch wurden Gebäude in die Luft
gesprengt. Zu dem Rittergutsbesitzer _Heß_ in Roitschenhagen kam Hölz
mit einem bewaffneten Haufen und verlangte Geld und Mäntel. Heß sagte
zuerst zu, lief dann einige Schritte fort. Es entstand ein Tumult, in
dem Heß durch mehrere Schüsse umkam. Genaueres darüber, wer alles
geschossen hatte, war nicht zu ermitteln. Die Zeugen widersprachen sich.
Das Gericht unterstellte es als wahr, daß Hölz unnötiges Blutvergießen
vermeiden wollte, und verurteilte ihn zu lebenslänglichem Zuchthaus.
Nach der Urteilsbegründung »steht fest, daß Hölz sich an der Tötung des
Gutsbesitzers Heß beteiligt hat. Das Gericht hat jedoch das Moment der
Ueberlegung verneint. Es liegt also Totschlag vor«. (Prozeßberichte in
allen Berliner Zeitungen, 13. bis 23. Juni 1921.)