Morde im Ruhrgebiet

»Ich will Ihnen mitteilen, daß auch noch in den letzten 14 Tagen eine

Anzahl Personen erschossen worden sind, ohne daß man ein Gerichtsurteil

abgewartet hätte. So ist mir mitgeteilt worden, daß in Essen zwei

Personen, in Heißen sechs Personen ohne Urteil erschossen wurden.«

(Steinbrink, Preuß. Landtag, 29. April 1920.)

Darauf antwortete der Minister des Innern, Severing:

»Es ist richtig, daß in Mühlheim, Duisburg, Essen und in anderen Orten

willkürliche Erschießungen durch Soldaten vorgekommen sind« ... »Die

Erschießungen von denen der Herr Abgeordnete Steinbrink gesprochen hat,

waren nicht Vollstreckungen von Todesurteilen, gefällt von

Standgerichten oder außerordentlichen Kriegsgerichten, sondern rein

willkürliche Erschießungen; irgendeine Truppe, die dazu keinen Auftrag

hatte, hat sich Leute herausgeholt, die im Geruch des Bolschewismus oder

Spartakismus standen, und derartige Leute sind ohne Federlesen in einer

ganzen Reihe von Städten erschossen worden. Das ist amtliches Material,

das mir von den von mir eingesetzten Zivilkommissaren beweiskräftig

zugetragen worden ist.«

Der Bergmann Jos. _Soyka_ aus Bottrop, Trewsstr. 77, hat in der

Sicherheitswehr bis zum 31. März Dienst getan und dann seine Waffen

abgegeben. An Kämpfen hatte er nicht teilgenommen. Am 3. April morgens

wurde er von 4 Leuten der Marinebrigade Löwenfeld aus seinem Haus

herausgeholt. Nach einer Anfrage bei seinem Vorgesetzten ließ ihn

Kapitänleutnant _Meyerhofer_ aus Kiel ohne Untersuchung erschießen. Ein

Verfahren ist nicht eingeleitet. Ein Zivilprozeß gegen den Militärfiskus

schwebt unter 5. O. 305/21 beim Landgericht Essen.

Der Bergarbeiter Paul _Graf_ und der Knappschaftsälteste Paul _Langer_,

beide aus Duisburg-Beeck, wurden in der Nacht vom 4. auf 5. April 1920

von den Sipo-Wachtmeistern _Mehl_ und _Friedrich_ und einem dritten

Unbekannten ohne Haftbefehl aus ihren Wohnungen geholt und »auf der

Flucht« erschossen. Gegen beide lag nicht das geringste vor. Nach der

ärztlichen Obduktion wiesen beide Verletzungen an Stirn und Brust auf.

Das Verfahren gegen die Täter schwebt.

_Rogowski_ aus Essen wurde beim Einrücken der Reichswehr am 6. April

1920 auf Grund einer Denunziation verhaftet und im Essener Rathause nach

einem kurzen Verhör »zum Tode verurteilt« und auf Befehl des

Gerichtsoffiziers Leutnant _Linsemeier_ durch den Feldwebel _Block_

erschossen. Der hinzugerufene Oberst v. Baumbach, der die grundlose

Erschießung nicht mehr verhindern konnte, hat der Familie sein Beileid

ausgesprochen und sie pekuniär unterstützt. Gegen Block und Linsemeier

ist ein Verfahren wegen Mord eingeleitet. Block ist in Haft.

Joh. _Schürmann_ aus Essen, Holsterhauser Straße 1, und Engelbert _Kläs_

aus Essen, Holsterhauser Straße 101, wurden am 6. April 1920 von

Mannschaften der 3. Marinebrigade ohne jeden Grund verhaftet,

mißhandelt, nach Mühlheim überführt, dort von Leutnant _Sinnesheimer_

»zum Tode verurteilt«, und mit Kolben erschlagen. Der

Reichsmilitärfiskus wurde zum Schadenersatz verurteilt. (Aktenzeichen 8.

0. 611/20 des Landgerichts Essen, 3 U. 177/21 Oberlandesgericht Hamm.)

Gegen die Täter ist nichts veranlaßt.

Der Bergmann Friedrich _Lichtenauer_ in Essen-Borbeck, Ardelhütte 68 und

Hermann _Riesner_ in Essen, Kesselstr. 56, hatten, auf Veranlassung des

Bürgermeisters Basel in Essen und mit Wissen der Reichswehr nach der

Auflösung der Roten Armee zwecks Verhütung von Plünderungen bis zum

Einzug der Reichswehr, versehen mit einer weißen Armbinde und einem

Ausweis, gestempelt von der Stadt Essen, Sicherheitsdienst getan. Die

Reichswehr war davon benachrichtigt. Der Leutnant einer Patrouille,

Wilhelm _Goeke_ aus Schwelm, Kölnerstr. 78, ließ beim Einrücken am 6.

April 1920 beide erschießen. Angeblich wurde Lichtenauer auf der Flucht,

Reißner in Notwehr erschossen. Der Militärfiskus wurde in erster Instanz

zum Schadenersatz verurteilt. (3 U. 300/21 Oberlandesgericht Hamm.) Ein

Verfahren gegen Goeke ist eingestellt worden.

Hermann _Witschel_ aus Essen und ein gewisser _Rösner_, Mitglieder der

christlichen Gewerkschaften, waren als Freiwillige am 7. April 1920 in

die Reichswehr (Korps Lützow, Abt. des Hauptmann _Schmidt_) eingetreten.

Zwei Tage darauf wurden sie als angebliche Spartakisten von ihren

Kameraden mit Kolben totgeschlagen, ausgeraubt und heimlich verscharrt.

Ein Zivilprozeß schwebt unter 8. 0. 559/20 beim Landgericht Essen.

Der Straßenbahner Friedrich _Siek_ aus Altenessen, Böhmerheide 122,

wurde am 8. April 1920, morgens 1/2-4 Uhr von einem Wachtmeister und 2

Mann der Sipo ohne Haftbefehl verhaftet und 2 Minuten vom Hause entfernt

»auf der Flucht erschossen«. Gegen Siek lag nicht das geringste vor. Das

Verfahren gegen die beiden Täter ist eingestellt. (4. 0. 425/20

Landgericht Essen.)

Der Straßenbahner Max _Maurer_, Essen, Rankestr. 26, hatte am 17. April

einen Heuwagen der Reichswehrtruppen versehentlich angefahren, wobei ein

Feldwebel der Marinebrigade _Löwenfeld_ unerheblich verletzt wurde. In

der folgenden Nacht wurde er von 20 Angehörigen der Marinebrigade

Löwenfeld, die in einem Lastauto von Bottrop kamen, verhaftet und »auf

der Flucht erschossen«. Gegen die Täter _Gaul_, _Grupat_ und _Fuchs_ ist

nichts veranlaßt. (Aktenzeichen 3 U. 343/21 Oberlandesgericht Hamm;

vergl. auch Seite 116.)

Der Schlosser _Borucki_ aus Bottrop, Weckelstr. 21, wurde in der Nacht

vom 24. zum 25. April 1920 von Angehörigen der Marinebrigade Löwenfeld

unter der Führung des Sergeanten _Adler_ verhaftet, ins Amtsgericht

Bottrop gebracht, dort mißhandelt, aus seiner Zelle herausgeholt und in

einem angrenzenden Gerstenfeld trotz seines Flehens erschossen. Der

Reichsmilitärfiskus wurde zum Schadenersatz verurteilt. (Aktenzeichen 8.

0. 664/20 des Landgerichts Essen.) Gegen die Täter ist nichts veranlaßt.

Die Bergleute Rich. _Peledun_ (Vertrauensmann der U.S.P.D.) und Jos.

_Mainka_ aus Bottrop (Tägtisbeckstr. 15, bzw. Westringstraße 33) wurden

am 17. Mai von den Heereskriminalbeamten der Marinebrigade Löwenfeld,

_Grimm_ und _Eversberg_ in Bottrop auf Grund eines militärischen

Haftbefehls vom April 1920 verhaftet. Die Marinebrigade Löwenfeld war

damals längst von Bottrop abgerückt. Der Haftbefehl, für den der

Militärbefehlshaber überhaupt nicht zuständig war, hätte daher

mindestens von der Polizeibehörde vollstreckt werden müssen. Gegen beide

lag nichts vor. Sie wurden mit der Bahn bis Paderborn transportiert und

dann nachts um 1/2-12 Uhr in einem Wald »auf der Flucht« erschossen, die

Leichen beraubt. Ein Verfahren gegen die Täter ist nicht erfolgt.

Kapitän von Löwenfeld, der Führer der nach ihm benannten Marinebrigade

wurde später Kommandant eines neuerbauten kleinen Kreuzers. (Anfrage im

Reichstage, 17. Juni 1922.) Die Regierung antwortete darauf, Löwenfeld

sei für die Vorkommnisse nicht verantwortlich. (Reichstag, 30. Juni 22.)

Am 1. April 1920 rückte die Reichswehr in Haltern ein. Aus Angst vor den

Schüssen flüchteten 14 Kanalarbeiter mit ihren Werkzeugen in den Keller

des Kolonialwarenhändlers _Meis_. Die Truppen drangen dort ein, und

töteten alle 15. Die Namen der Ermordeten sind: Aug. _Barth_ aus

Rothenburg (geb. 8. 6. 87), Aug. _Dann_ aus Rothenburg (15. 11. 97),

Karl _Edelmann_ aus Rothenburg (5. 2. 91), Leonhard _Frankenberger_ aus

Rothenburg (11. 5. 01), F. _Gläßer_ aus Füllhammer (29. 12. 92), Paul

_Gläßer_ aus Schweidnitz (9. 10. 97), Joh. _Hasenstab_ aus Rothenburg

(15. 3. 01), Georg _Helbling_ aus Reutlingen (7. 6. 91), Fr. _Hurzera_

(15. 5. 68), Th. _Ignazia_ aus Milzilmark (8. 12. 67), Fr. _Joppe_ aus

Ullersdorf (30. 7. 00), Rob. _Krimm_ aus Rothenburg (8. 6. 87), Rob.

_Riesbeck_ aus Honst (22. 3. 83), Gottl. _Rottenbücher_ aus Rothenburg

(8. 6. 87), Händler Josef _Meis_.

»Eine Ausgrabung am 7. Juli 1920 ergab, daß bei 10 Leichen keine

Schußwunden vorhanden waren, aber die Schädel waren eingeschlagen und

die Hälse durchschnitten. Einige Leichen sind ohne Hosen und Schuhe

begraben worden.« (Ludwig, Reichstag, 29. Juli 1920.) Die Namen der

verantwortlichen Offiziere wurden ermittelt. Da sie aber angeblich nicht

zu finden waren, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Eine Frau Käthe _Pintsch_ aus Witten a. d. Ruhr wurde erschossen, weil

sie angeblich einen Revolver im Strumpf verborgen hatte. Eine

Krankenschwester bezeugte, daß sie der Frau einen Geldbetrag übergeben

hatte, den sie im Strumpf verbarg. Den Befehl zur Erschießung gab nach

Zeugenaussage (vgl. »Sozialist«, Nr. 10, 7. Juli 1921) der Leutnant

_Horst Kohl_ aus München, Leopoldstraße 238. Ein Verfahren gegen ihn ist

bisher nicht eingeleitet, obwohl die Zeugenaussagen natürlich sofort den

zuständigen militärischen Behörden übergeben wurden.

Der Anstreicher Friedrich Steinbiß, wohnhaft Essen, Schlachthof,

berichtete am 10. April 1920 im »Ruhrecho«:

»Am Donnerstag, den 8. April, spät nachmittags, wurden zwei Arbeiter,

angeblich Rotgardisten, auf dem Schlachthof durch Militär eingeliefert.

Aus dem Wachtraum hörte ich bald darauf Schreien, sodaß ich annahm, die

Verhafteten würden geschlagen. Nach einiger Zeit, es war inzwischen

dunkel geworden, wurden die beiden Leute aus dem Wachtraum

herausgeschickt und entfernten sich in gewöhnlicher Gangart. Der eine

ging durch die Tür in der Richtung nach der Stoppenbergerstraße, während

der andere über den Hof an der Rampe vorbei sich der Eisenbahn zuwandte.

Als der erste etwa 30-40 Meter draußen vor dem Tore war, wurde er durch

einen Soldaten erschossen. Auch der zweite wurde kurze Zeit später tot

aufgefunden. Die Soldaten behaupteten, beide hätten einen Fluchtversuch

unternommen. Nach meiner Ansicht ist das ausgeschlossen. Beide sollen

nur Sicherheitsdienst getan haben.«

Die Täter konnten nicht ermittelt werden. Der Oberstaatsanwalt in Essen

stellte das Verfahren ein. (Aktenzeichen 18 I 738/20.)

Man lese den Bericht des sozialdemokratischen Abgeordneten Osterroth

(»Freiheit«, 9. April 1920 und »Ruhrecho«, 20. April), die Rede des

Abgeordneten Obuch vom 24. November 1920 und die Broschüre von Josef

Ernst »Kapptage im Industriegebiet«. Hierin sind eine Reihe von weiteren

Ermordungen im Ruhrgebiet zum Teil mit Namen aufgeführt.

»Ich kann für ihn nicht garantieren«

Am 1. April hatten in der Nähe von Hüls in Westfalen Kämpfe zwischen

Angehörigen der roten Armee und Regierungstruppen stattgefunden. Im

Anschluß daran wurde ein Haus in Hüls von der Reichswehr umstellt und

alle Bewohner herausgeholt. Sie waren sämtlich waffenlos. Der Landjäger

_Hachmeyer_ erklärte, daß er für alle Bewohner bis auf den Bergarbeiter

_Hülsbusch_ garantieren könne, daß sie keine Spartakisten seien. Darauf

wurde Hülsbusch an die Wand gestellt und von einem Unteroffizier

erschossen. Seine Papiere wurden geraubt.

Wie in einem Beleidigungsprozeß des Hachmeyer gegen den Parteisekretär

der U.S.P. Herwig in Recklinghausen vor dem Schöffengericht festgestellt

wurde, hatte Hülsbusch sich an den Kämpfen nicht beteiligt. Herwig wurde

wegen der Aussage, Hachmeyer sei Schuld am Tode des Hülsbusch, wegen

Beleidigung zu 100 M. Geldstrafe verurteilt. (»Freiheit«, 24. April

1921, 20. Mai 1922.)

Die Witwe erhob Anspruch auf Grund des Tumultschadengesetzes, die in

erster Instanz abgewiesen wurden. Am 15. Mai 22 war Verhandlung vor dem

Reichswirtschaftsgericht als Beschwerdestelle. Die Beschwerde wurde

zurückgewiesen mit der Begründung, die Erschießung sei berechtigt

gewesen, wenn Hülsbusch sich am Aufstand beteiligt hätte. Darüber, ob er

sich beteiligt hätte, könne nicht auf Grund des Tumultschadengesetzes,

sondern nur in einem ordentlichen Prozeß gegen den Reichsfiskus

entschieden werden.

Vier Jahre Politischer Mord · 第 57 / 146 题