»Ich will Ihnen mitteilen, daß auch noch in den letzten 14 Tagen eine
Anzahl Personen erschossen worden sind, ohne daß man ein Gerichtsurteil
abgewartet hätte. So ist mir mitgeteilt worden, daß in Essen zwei
Personen, in Heißen sechs Personen ohne Urteil erschossen wurden.«
(Steinbrink, Preuß. Landtag, 29. April 1920.)
Darauf antwortete der Minister des Innern, Severing:
»Es ist richtig, daß in Mühlheim, Duisburg, Essen und in anderen Orten
willkürliche Erschießungen durch Soldaten vorgekommen sind« ... »Die
Erschießungen von denen der Herr Abgeordnete Steinbrink gesprochen hat,
waren nicht Vollstreckungen von Todesurteilen, gefällt von
Standgerichten oder außerordentlichen Kriegsgerichten, sondern rein
willkürliche Erschießungen; irgendeine Truppe, die dazu keinen Auftrag
hatte, hat sich Leute herausgeholt, die im Geruch des Bolschewismus oder
Spartakismus standen, und derartige Leute sind ohne Federlesen in einer
ganzen Reihe von Städten erschossen worden. Das ist amtliches Material,
das mir von den von mir eingesetzten Zivilkommissaren beweiskräftig
zugetragen worden ist.«
Der Bergmann Jos. _Soyka_ aus Bottrop, Trewsstr. 77, hat in der
Sicherheitswehr bis zum 31. März Dienst getan und dann seine Waffen
abgegeben. An Kämpfen hatte er nicht teilgenommen. Am 3. April morgens
wurde er von 4 Leuten der Marinebrigade Löwenfeld aus seinem Haus
herausgeholt. Nach einer Anfrage bei seinem Vorgesetzten ließ ihn
Kapitänleutnant _Meyerhofer_ aus Kiel ohne Untersuchung erschießen. Ein
Verfahren ist nicht eingeleitet. Ein Zivilprozeß gegen den Militärfiskus
schwebt unter 5. O. 305/21 beim Landgericht Essen.
Der Bergarbeiter Paul _Graf_ und der Knappschaftsälteste Paul _Langer_,
beide aus Duisburg-Beeck, wurden in der Nacht vom 4. auf 5. April 1920
von den Sipo-Wachtmeistern _Mehl_ und _Friedrich_ und einem dritten
Unbekannten ohne Haftbefehl aus ihren Wohnungen geholt und »auf der
Flucht« erschossen. Gegen beide lag nicht das geringste vor. Nach der
ärztlichen Obduktion wiesen beide Verletzungen an Stirn und Brust auf.
Das Verfahren gegen die Täter schwebt.
_Rogowski_ aus Essen wurde beim Einrücken der Reichswehr am 6. April
1920 auf Grund einer Denunziation verhaftet und im Essener Rathause nach
einem kurzen Verhör »zum Tode verurteilt« und auf Befehl des
Gerichtsoffiziers Leutnant _Linsemeier_ durch den Feldwebel _Block_
erschossen. Der hinzugerufene Oberst v. Baumbach, der die grundlose
Erschießung nicht mehr verhindern konnte, hat der Familie sein Beileid
ausgesprochen und sie pekuniär unterstützt. Gegen Block und Linsemeier
ist ein Verfahren wegen Mord eingeleitet. Block ist in Haft.
Joh. _Schürmann_ aus Essen, Holsterhauser Straße 1, und Engelbert _Kläs_
aus Essen, Holsterhauser Straße 101, wurden am 6. April 1920 von
Mannschaften der 3. Marinebrigade ohne jeden Grund verhaftet,
mißhandelt, nach Mühlheim überführt, dort von Leutnant _Sinnesheimer_
»zum Tode verurteilt«, und mit Kolben erschlagen. Der
Reichsmilitärfiskus wurde zum Schadenersatz verurteilt. (Aktenzeichen 8.
0. 611/20 des Landgerichts Essen, 3 U. 177/21 Oberlandesgericht Hamm.)
Gegen die Täter ist nichts veranlaßt.
Der Bergmann Friedrich _Lichtenauer_ in Essen-Borbeck, Ardelhütte 68 und
Hermann _Riesner_ in Essen, Kesselstr. 56, hatten, auf Veranlassung des
Bürgermeisters Basel in Essen und mit Wissen der Reichswehr nach der
Auflösung der Roten Armee zwecks Verhütung von Plünderungen bis zum
Einzug der Reichswehr, versehen mit einer weißen Armbinde und einem
Ausweis, gestempelt von der Stadt Essen, Sicherheitsdienst getan. Die
Reichswehr war davon benachrichtigt. Der Leutnant einer Patrouille,
Wilhelm _Goeke_ aus Schwelm, Kölnerstr. 78, ließ beim Einrücken am 6.
April 1920 beide erschießen. Angeblich wurde Lichtenauer auf der Flucht,
Reißner in Notwehr erschossen. Der Militärfiskus wurde in erster Instanz
zum Schadenersatz verurteilt. (3 U. 300/21 Oberlandesgericht Hamm.) Ein
Verfahren gegen Goeke ist eingestellt worden.
Hermann _Witschel_ aus Essen und ein gewisser _Rösner_, Mitglieder der
christlichen Gewerkschaften, waren als Freiwillige am 7. April 1920 in
die Reichswehr (Korps Lützow, Abt. des Hauptmann _Schmidt_) eingetreten.
Zwei Tage darauf wurden sie als angebliche Spartakisten von ihren
Kameraden mit Kolben totgeschlagen, ausgeraubt und heimlich verscharrt.
Ein Zivilprozeß schwebt unter 8. 0. 559/20 beim Landgericht Essen.
Der Straßenbahner Friedrich _Siek_ aus Altenessen, Böhmerheide 122,
wurde am 8. April 1920, morgens 1/2-4 Uhr von einem Wachtmeister und 2
Mann der Sipo ohne Haftbefehl verhaftet und 2 Minuten vom Hause entfernt
»auf der Flucht erschossen«. Gegen Siek lag nicht das geringste vor. Das
Verfahren gegen die beiden Täter ist eingestellt. (4. 0. 425/20
Landgericht Essen.)
Der Straßenbahner Max _Maurer_, Essen, Rankestr. 26, hatte am 17. April
einen Heuwagen der Reichswehrtruppen versehentlich angefahren, wobei ein
Feldwebel der Marinebrigade _Löwenfeld_ unerheblich verletzt wurde. In
der folgenden Nacht wurde er von 20 Angehörigen der Marinebrigade
Löwenfeld, die in einem Lastauto von Bottrop kamen, verhaftet und »auf
der Flucht erschossen«. Gegen die Täter _Gaul_, _Grupat_ und _Fuchs_ ist
nichts veranlaßt. (Aktenzeichen 3 U. 343/21 Oberlandesgericht Hamm;
vergl. auch Seite 116.)
Der Schlosser _Borucki_ aus Bottrop, Weckelstr. 21, wurde in der Nacht
vom 24. zum 25. April 1920 von Angehörigen der Marinebrigade Löwenfeld
unter der Führung des Sergeanten _Adler_ verhaftet, ins Amtsgericht
Bottrop gebracht, dort mißhandelt, aus seiner Zelle herausgeholt und in
einem angrenzenden Gerstenfeld trotz seines Flehens erschossen. Der
Reichsmilitärfiskus wurde zum Schadenersatz verurteilt. (Aktenzeichen 8.
0. 664/20 des Landgerichts Essen.) Gegen die Täter ist nichts veranlaßt.
Die Bergleute Rich. _Peledun_ (Vertrauensmann der U.S.P.D.) und Jos.
_Mainka_ aus Bottrop (Tägtisbeckstr. 15, bzw. Westringstraße 33) wurden
am 17. Mai von den Heereskriminalbeamten der Marinebrigade Löwenfeld,
_Grimm_ und _Eversberg_ in Bottrop auf Grund eines militärischen
Haftbefehls vom April 1920 verhaftet. Die Marinebrigade Löwenfeld war
damals längst von Bottrop abgerückt. Der Haftbefehl, für den der
Militärbefehlshaber überhaupt nicht zuständig war, hätte daher
mindestens von der Polizeibehörde vollstreckt werden müssen. Gegen beide
lag nichts vor. Sie wurden mit der Bahn bis Paderborn transportiert und
dann nachts um 1/2-12 Uhr in einem Wald »auf der Flucht« erschossen, die
Leichen beraubt. Ein Verfahren gegen die Täter ist nicht erfolgt.
Kapitän von Löwenfeld, der Führer der nach ihm benannten Marinebrigade
wurde später Kommandant eines neuerbauten kleinen Kreuzers. (Anfrage im
Reichstage, 17. Juni 1922.) Die Regierung antwortete darauf, Löwenfeld
sei für die Vorkommnisse nicht verantwortlich. (Reichstag, 30. Juni 22.)
Am 1. April 1920 rückte die Reichswehr in Haltern ein. Aus Angst vor den
Schüssen flüchteten 14 Kanalarbeiter mit ihren Werkzeugen in den Keller
des Kolonialwarenhändlers _Meis_. Die Truppen drangen dort ein, und
töteten alle 15. Die Namen der Ermordeten sind: Aug. _Barth_ aus
Rothenburg (geb. 8. 6. 87), Aug. _Dann_ aus Rothenburg (15. 11. 97),
Karl _Edelmann_ aus Rothenburg (5. 2. 91), Leonhard _Frankenberger_ aus
Rothenburg (11. 5. 01), F. _Gläßer_ aus Füllhammer (29. 12. 92), Paul
_Gläßer_ aus Schweidnitz (9. 10. 97), Joh. _Hasenstab_ aus Rothenburg
(15. 3. 01), Georg _Helbling_ aus Reutlingen (7. 6. 91), Fr. _Hurzera_
(15. 5. 68), Th. _Ignazia_ aus Milzilmark (8. 12. 67), Fr. _Joppe_ aus
Ullersdorf (30. 7. 00), Rob. _Krimm_ aus Rothenburg (8. 6. 87), Rob.
_Riesbeck_ aus Honst (22. 3. 83), Gottl. _Rottenbücher_ aus Rothenburg
(8. 6. 87), Händler Josef _Meis_.
»Eine Ausgrabung am 7. Juli 1920 ergab, daß bei 10 Leichen keine
Schußwunden vorhanden waren, aber die Schädel waren eingeschlagen und
die Hälse durchschnitten. Einige Leichen sind ohne Hosen und Schuhe
begraben worden.« (Ludwig, Reichstag, 29. Juli 1920.) Die Namen der
verantwortlichen Offiziere wurden ermittelt. Da sie aber angeblich nicht
zu finden waren, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Eine Frau Käthe _Pintsch_ aus Witten a. d. Ruhr wurde erschossen, weil
sie angeblich einen Revolver im Strumpf verborgen hatte. Eine
Krankenschwester bezeugte, daß sie der Frau einen Geldbetrag übergeben
hatte, den sie im Strumpf verbarg. Den Befehl zur Erschießung gab nach
Zeugenaussage (vgl. »Sozialist«, Nr. 10, 7. Juli 1921) der Leutnant
_Horst Kohl_ aus München, Leopoldstraße 238. Ein Verfahren gegen ihn ist
bisher nicht eingeleitet, obwohl die Zeugenaussagen natürlich sofort den
zuständigen militärischen Behörden übergeben wurden.
Der Anstreicher Friedrich Steinbiß, wohnhaft Essen, Schlachthof,
berichtete am 10. April 1920 im »Ruhrecho«:
»Am Donnerstag, den 8. April, spät nachmittags, wurden zwei Arbeiter,
angeblich Rotgardisten, auf dem Schlachthof durch Militär eingeliefert.
Aus dem Wachtraum hörte ich bald darauf Schreien, sodaß ich annahm, die
Verhafteten würden geschlagen. Nach einiger Zeit, es war inzwischen
dunkel geworden, wurden die beiden Leute aus dem Wachtraum
herausgeschickt und entfernten sich in gewöhnlicher Gangart. Der eine
ging durch die Tür in der Richtung nach der Stoppenbergerstraße, während
der andere über den Hof an der Rampe vorbei sich der Eisenbahn zuwandte.
Als der erste etwa 30-40 Meter draußen vor dem Tore war, wurde er durch
einen Soldaten erschossen. Auch der zweite wurde kurze Zeit später tot
aufgefunden. Die Soldaten behaupteten, beide hätten einen Fluchtversuch
unternommen. Nach meiner Ansicht ist das ausgeschlossen. Beide sollen
nur Sicherheitsdienst getan haben.«
Die Täter konnten nicht ermittelt werden. Der Oberstaatsanwalt in Essen
stellte das Verfahren ein. (Aktenzeichen 18 I 738/20.)
Man lese den Bericht des sozialdemokratischen Abgeordneten Osterroth
(»Freiheit«, 9. April 1920 und »Ruhrecho«, 20. April), die Rede des
Abgeordneten Obuch vom 24. November 1920 und die Broschüre von Josef
Ernst »Kapptage im Industriegebiet«. Hierin sind eine Reihe von weiteren
Ermordungen im Ruhrgebiet zum Teil mit Namen aufgeführt.
»Ich kann für ihn nicht garantieren«
Am 1. April hatten in der Nähe von Hüls in Westfalen Kämpfe zwischen
Angehörigen der roten Armee und Regierungstruppen stattgefunden. Im
Anschluß daran wurde ein Haus in Hüls von der Reichswehr umstellt und
alle Bewohner herausgeholt. Sie waren sämtlich waffenlos. Der Landjäger
_Hachmeyer_ erklärte, daß er für alle Bewohner bis auf den Bergarbeiter
_Hülsbusch_ garantieren könne, daß sie keine Spartakisten seien. Darauf
wurde Hülsbusch an die Wand gestellt und von einem Unteroffizier
erschossen. Seine Papiere wurden geraubt.
Wie in einem Beleidigungsprozeß des Hachmeyer gegen den Parteisekretär
der U.S.P. Herwig in Recklinghausen vor dem Schöffengericht festgestellt
wurde, hatte Hülsbusch sich an den Kämpfen nicht beteiligt. Herwig wurde
wegen der Aussage, Hachmeyer sei Schuld am Tode des Hülsbusch, wegen
Beleidigung zu 100 M. Geldstrafe verurteilt. (»Freiheit«, 24. April
1921, 20. Mai 1922.)
Die Witwe erhob Anspruch auf Grund des Tumultschadengesetzes, die in
erster Instanz abgewiesen wurden. Am 15. Mai 22 war Verhandlung vor dem
Reichswirtschaftsgericht als Beschwerdestelle. Die Beschwerde wurde
zurückgewiesen mit der Begründung, die Erschießung sei berechtigt
gewesen, wenn Hülsbusch sich am Aufstand beteiligt hätte. Darüber, ob er
sich beteiligt hätte, könne nicht auf Grund des Tumultschadengesetzes,
sondern nur in einem ordentlichen Prozeß gegen den Reichsfiskus
entschieden werden.