In der Stadt Sömmerda waren die Arbeiter wegen des Kappputsches in den
Generalstreik getreten, hatten die Einwohnerwehr entwaffnet und einige
der Führer festgesetzt. Am 24. März 1920 rückte die Reichswehr an und
beschoß die Stadt. Die Streikleitung schickte den Tierarzt _Neubert_ zu
den Truppen, um zu verhandeln.
Fest steht, daß Neubert von der Truppe vor der Stadt Sömmerda
festgenommen wurde, als er als Parlamentär zum Kommandeur sich begeben
hatte. Später wurde er in die Stadt geführt und dort im Rathauskeller
untergebracht. Nach einiger Zeit wurde er auf Befehl des
Truppenkommandeurs von Reichswehrsoldaten wieder vor die Stadt gebracht.
Dieser Befehl wurde vom Kommandeur deshalb erteilt, weil Neubert in der
Stadt vor der Wut der gegen ihn äußerst aufgebrachten Bevölkerung nicht
sicher genug untergebracht war. Vor der Stadt lief Neubert weg, und es
wurde hinter ihm hergeschossen. Schließlich wurde er von einem Soldaten
auf kurze Entfernung getroffen, der dann noch mit dem Gewehrkolben auf
ihn einschlug und einen zweiten Schuß auf ihn abgab. (Brief des
Oberstaatsanwaltes in Erfurt N 6 I 1195/20 vom 20. August 1920, auf die
Anzeige der Frau Neubert.)
Wegen der Erschießung des Neubert schwebte ein Verfahren beim Gericht
der Reichswehrbrigade 11. Infolge der Aufhebung der
Militärgerichtsbarkeit wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft
Erfurt übernommen. Am 9. Oktober 1920 stellte der Oberstaatsanwalt in
Erfurt den Antrag auf Eröffnung der Voruntersuchung gegen vier
Angehörige des Reichswehr-Inftr.-Reg. 21. Das Verfahren schwebt noch.
(Aktenabschrift in meinem Besitz.)