Die 14 Arbeiter von Bad Thal

Beim Kapp-Putsch erklärte sich der Kommandeur der Reichswehrbrigade 15,

Generalmajor Hagenberg, für Kapp. Die Regierung von Gotha jedoch hielt

zur Verfassung, wurde für abgesetzt erklärt und zum Teil im Namen des

Reichskanzlers Kapp verhaftet. Freiherr v. Schenk, Bezirksbefehlshaber

von Marburg, weigerte sich, am 14. März eine Erklärung zu geben, ob er

zu Ebert oder zu Kapp halte, und erklärte, nur den Befehlen, die aus

Kassel kämen, zu gehorchen. In Kassel aber war General von Schöler, der

zu Lüttwitz hielt. Am 19. März forderte v. Schenk zur Bildung einer

Studentenwehr auf. Am 20. März 1920 rückte das hauptsächlich aus

Korporationsstudenten zusammengesetzte Zeitfreiwilligen-Bataillon unter

Führung des Fregattenkapitäns v. Selchow von Marburg nach Thüringen aus,

um dort »Ruhe und Ordnung« wiederherzustellen. (»Berl. Tageblatt«, 20.

Juni 1920.) Die Studenten zogen mit Musik, mit Fahnen und Bändern

geschmückt, aus. Der Rektor beschwor den Geist von 1914. Es kamen

nämlich von den militärischen Dienststellen alle möglichen

Schauermeldungen über das »in vollem Aufruhr befindliche Thüringen«,

über die »Machtzentren der aufrührerischen Bewegung« in dem friedlichen

Ruhla, über die »heftigen Kämpfe um Gotha, Erfurt, Eisenach«, über

»Artillerie, Minenwerfer und zahlreiche Maschinengewehre«. (Broschüre

des Feldwebels Schaumlöffel: »Das Studentenkorps Marburg in Thüringen«.)

Trotzdem muß Schaumlöffel zugeben, daß das Bataillon am Tage darauf »vom

Gegner unbehelligt in Eisenach einzog«, und vier Tage darauf zieht das

Bataillon ebenso »unbehelligt«, ohne ein einziges Mal ins Gefecht

gekommen zu sein, natürlich auch ohne einen einzigen Toten, Verwundeten

oder Vermißten, in Gotha ein. (S. 66.)

Auch in Bad Thal war alles ruhig. (Angabe des Schultheißen und des

Wachtmeisters Heß im Prozeß.) An Hand einer Liste, die auf Grund völlig

beweisloser Denunziationen zusammengestellt war, wurden 15 Arbeiter

festgenommen. Fünf davon waren Mitglieder der Demokratischen Partei

(Obuch im Landtag, 24. Nov. 1920). Am 25. März, morgens 7 Uhr, trat das

Bataillon den Vormarsch auf Gotha an. Die verhafteten »Spartakisten«

(natürlich sämtlich unbewaffnet), von einer Anzahl Studenten bewacht,

beschlossen, in 500 m Abstand von der Truppe, den Zug. Noch vor 8 Uhr

morgens wurden sie alle 15 in der Nähe Mechterstedts von den Studenten

teils auf der Straße, teils unmittelbar am Rand der Straße erschossen.

Die Leichen blieben ganz einfach liegen, der Zug ging _singend_ weiter.

Angeblich hatten die Leute einen Fluchtversuch unternommen. Fast alle

lagen nebeneinander. Alle mit fürchterlich zerschmettertem Kopf, also

aus nächster Nähe erschossen. Die meisten Verletzungen waren derartig,

daß der Sachverständige, Dr. Jänicke, im Prozeß aussagte, die Schädel

seien total zertrümmert, so daß Feststellungen, von wo die Schüsse

gekommen seien, nicht möglich waren. Bei zweien sei mit Sicherheit

festzustellen, daß sie von vorne gekommen seien (Herzschuß), andere

seien von hinten erfolgt. Einer geht von oben nach unten. (Vierter

Verhandlungstag.)

Die Namen der Getöteten waren: _Hornschuh_, _Hartmann_, _Döll_, _Patz_,

drei Brüder _Füldner_, zwei Brüder _Soldan_, _Wedel_, _Rössiger_, zwei

Brüder _Schröder_ und _Rosenstock_, alle Bürger aus Thal. Am 19. Juni

wurde der stud. jur. Heinrich _Goebel_ aus Spangenberg, Leutnant a. D.,

als Hauptangeklagter, ferner die Studenten cand. med. Heinrich

_Engelbrecht_ aus Cassel, stud. med. Frank _Jahn_ aus Eberswalde, cand.

jur. Hermann _Kraus_ aus Herne, Paul _Herhaber_ aus Duisburg, stud. med.

Heinz _Schüler_ aus Cassel, cand. med. Ernst _Nebelmann_ aus Mühlheim a.

d. Ruhr, cand. med. Kurt _Blum_ aus Gelnhausen, stud. dent. Julius

_Völker_ aus Oberkirchen, Alfred _Voß_ aus Utsen, stud. med. Lorenz

_Lange_, zum großen Teile ehemalige Offiziere, vom Kriegsgericht, d. h.

von ihren eigenen Kameraden, freigesprochen. Einen Beweis für den

Fluchtversuch konnten sie nicht erbringen. Das Verfahren wurde dann vom

Schwurgericht wieder aufgenommen. Der Staatsanwalt hielt eine Rede, die

die Studenten entlastete. Belastungszeugen, wie der Leutnant Duderstadt,

wurden nicht vernommen. Die Studenten wurden von der Anklage des

Totschlags und Mißbrauchs der Waffe freigesprochen. Da der Staatsanwalt

auf Revision verzichtete, wurde das Urteil am 27. Dez. 1920

rechtskräftig. (»Deutsche Tageszeitung«, 29. Dez. 1920; Duderstadt: »Der

Schrei nach dem Recht«.)

Das Verfahren gegen Goebel, Jonas und Gördt wegen Mißhandlung war auf

Grund der Amnestie am 21. Februar 1921 eingestellt worden. Am 13.

Februar 1922 verwarf das Reichsgericht die vom Staatsanwalt dagegen

eingelegte Revision. (W. T. B.)

Vier Jahre Politischer Mord · 第 55 / 146 题