Beim Kapp-Putsch erklärte sich der Kommandeur der Reichswehrbrigade 15,
Generalmajor Hagenberg, für Kapp. Die Regierung von Gotha jedoch hielt
zur Verfassung, wurde für abgesetzt erklärt und zum Teil im Namen des
Reichskanzlers Kapp verhaftet. Freiherr v. Schenk, Bezirksbefehlshaber
von Marburg, weigerte sich, am 14. März eine Erklärung zu geben, ob er
zu Ebert oder zu Kapp halte, und erklärte, nur den Befehlen, die aus
Kassel kämen, zu gehorchen. In Kassel aber war General von Schöler, der
zu Lüttwitz hielt. Am 19. März forderte v. Schenk zur Bildung einer
Studentenwehr auf. Am 20. März 1920 rückte das hauptsächlich aus
Korporationsstudenten zusammengesetzte Zeitfreiwilligen-Bataillon unter
Führung des Fregattenkapitäns v. Selchow von Marburg nach Thüringen aus,
um dort »Ruhe und Ordnung« wiederherzustellen. (»Berl. Tageblatt«, 20.
Juni 1920.) Die Studenten zogen mit Musik, mit Fahnen und Bändern
geschmückt, aus. Der Rektor beschwor den Geist von 1914. Es kamen
nämlich von den militärischen Dienststellen alle möglichen
Schauermeldungen über das »in vollem Aufruhr befindliche Thüringen«,
über die »Machtzentren der aufrührerischen Bewegung« in dem friedlichen
Ruhla, über die »heftigen Kämpfe um Gotha, Erfurt, Eisenach«, über
»Artillerie, Minenwerfer und zahlreiche Maschinengewehre«. (Broschüre
des Feldwebels Schaumlöffel: »Das Studentenkorps Marburg in Thüringen«.)
Trotzdem muß Schaumlöffel zugeben, daß das Bataillon am Tage darauf »vom
Gegner unbehelligt in Eisenach einzog«, und vier Tage darauf zieht das
Bataillon ebenso »unbehelligt«, ohne ein einziges Mal ins Gefecht
gekommen zu sein, natürlich auch ohne einen einzigen Toten, Verwundeten
oder Vermißten, in Gotha ein. (S. 66.)
Auch in Bad Thal war alles ruhig. (Angabe des Schultheißen und des
Wachtmeisters Heß im Prozeß.) An Hand einer Liste, die auf Grund völlig
beweisloser Denunziationen zusammengestellt war, wurden 15 Arbeiter
festgenommen. Fünf davon waren Mitglieder der Demokratischen Partei
(Obuch im Landtag, 24. Nov. 1920). Am 25. März, morgens 7 Uhr, trat das
Bataillon den Vormarsch auf Gotha an. Die verhafteten »Spartakisten«
(natürlich sämtlich unbewaffnet), von einer Anzahl Studenten bewacht,
beschlossen, in 500 m Abstand von der Truppe, den Zug. Noch vor 8 Uhr
morgens wurden sie alle 15 in der Nähe Mechterstedts von den Studenten
teils auf der Straße, teils unmittelbar am Rand der Straße erschossen.
Die Leichen blieben ganz einfach liegen, der Zug ging _singend_ weiter.
Angeblich hatten die Leute einen Fluchtversuch unternommen. Fast alle
lagen nebeneinander. Alle mit fürchterlich zerschmettertem Kopf, also
aus nächster Nähe erschossen. Die meisten Verletzungen waren derartig,
daß der Sachverständige, Dr. Jänicke, im Prozeß aussagte, die Schädel
seien total zertrümmert, so daß Feststellungen, von wo die Schüsse
gekommen seien, nicht möglich waren. Bei zweien sei mit Sicherheit
festzustellen, daß sie von vorne gekommen seien (Herzschuß), andere
seien von hinten erfolgt. Einer geht von oben nach unten. (Vierter
Verhandlungstag.)
Die Namen der Getöteten waren: _Hornschuh_, _Hartmann_, _Döll_, _Patz_,
drei Brüder _Füldner_, zwei Brüder _Soldan_, _Wedel_, _Rössiger_, zwei
Brüder _Schröder_ und _Rosenstock_, alle Bürger aus Thal. Am 19. Juni
wurde der stud. jur. Heinrich _Goebel_ aus Spangenberg, Leutnant a. D.,
als Hauptangeklagter, ferner die Studenten cand. med. Heinrich
_Engelbrecht_ aus Cassel, stud. med. Frank _Jahn_ aus Eberswalde, cand.
jur. Hermann _Kraus_ aus Herne, Paul _Herhaber_ aus Duisburg, stud. med.
Heinz _Schüler_ aus Cassel, cand. med. Ernst _Nebelmann_ aus Mühlheim a.
d. Ruhr, cand. med. Kurt _Blum_ aus Gelnhausen, stud. dent. Julius
_Völker_ aus Oberkirchen, Alfred _Voß_ aus Utsen, stud. med. Lorenz
_Lange_, zum großen Teile ehemalige Offiziere, vom Kriegsgericht, d. h.
von ihren eigenen Kameraden, freigesprochen. Einen Beweis für den
Fluchtversuch konnten sie nicht erbringen. Das Verfahren wurde dann vom
Schwurgericht wieder aufgenommen. Der Staatsanwalt hielt eine Rede, die
die Studenten entlastete. Belastungszeugen, wie der Leutnant Duderstadt,
wurden nicht vernommen. Die Studenten wurden von der Anklage des
Totschlags und Mißbrauchs der Waffe freigesprochen. Da der Staatsanwalt
auf Revision verzichtete, wurde das Urteil am 27. Dez. 1920
rechtskräftig. (»Deutsche Tageszeitung«, 29. Dez. 1920; Duderstadt: »Der
Schrei nach dem Recht«.)
Das Verfahren gegen Goebel, Jonas und Gördt wegen Mißhandlung war auf
Grund der Amnestie am 21. Februar 1921 eingestellt worden. Am 13.
Februar 1922 verwarf das Reichsgericht die vom Staatsanwalt dagegen
eingelegte Revision. (W. T. B.)