Die Erschießung in der Sandgrube

Der Arbeiter Paul _Jahnke_ in Hungersdorf, Funktionär des

Landarbeiterverbandes, wurde am 20. März von 10 Zeitfreiwilligen unter

Führung des früheren Leutnants _Thormann_ auf Grund der Angabe seines

Gutsherrn, _v. Puttkammer_, verhaftet. Eine Durchsuchung seiner Wohnung

gab nichts Belastendes. Bei der Patrouille waren Leutnant Franz

_Harlinghausen_, Kurt _Wegner_ und Johannes _Dickmann_. Herr v.

Puttkammer bat wiederholt, dafür zu sorgen, daß Jahnke nicht

wiederkomme, was Harlinghausen versprach. Jahnke wurde abtransportiert

und in eine Sandgrube geführt. Darauf erschoß ihn Harlinghausen mit zwei

Schüssen aus unmittelbarer Nähe während Wegner und Dickmann nach ihren

eigenen Angaben (im Prozeß) zusahen. Im Einverständnis mit dem Mörder

meldete Thormann dann einen Fluchtversuch. Doch wurde durch andere

Zeugen, besonders durch den Kutscher, der Vorgang ermittelt.

Harlinghausen ging, als ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, ins

Ausland. Thormann, der Führer der Patrouille, Wegner und Dickmann, die

zugaben, gewußt zu haben, daß Jahnke erschossen werden sollte, wurden am

8. Dezember 1920 freigesprochen, v. Puttkammer wurde nur als Zeuge

vernommen. (»Das freie Wort«, Schwerin, 9. Dezember 1920; »Vorwärts«,

11. Dezember 1920.) Herr v. Puttkammer gab vor Gericht an, daß er eine

Gehirnerschütterung erlitten habe und daß seine Worte daher nicht ernst

genommen werden könnten. Das Verfahren gegen Harlinghausen, der

vollständig geständig war, wurde auf Grund der Amnestie im März 1922

eingestellt. (»Freiheit«, 21. März 22.)

Vier Jahre Politischer Mord · 第 53 / 146 题