Der Arbeiter Paul _Jahnke_ in Hungersdorf, Funktionär des
Landarbeiterverbandes, wurde am 20. März von 10 Zeitfreiwilligen unter
Führung des früheren Leutnants _Thormann_ auf Grund der Angabe seines
Gutsherrn, _v. Puttkammer_, verhaftet. Eine Durchsuchung seiner Wohnung
gab nichts Belastendes. Bei der Patrouille waren Leutnant Franz
_Harlinghausen_, Kurt _Wegner_ und Johannes _Dickmann_. Herr v.
Puttkammer bat wiederholt, dafür zu sorgen, daß Jahnke nicht
wiederkomme, was Harlinghausen versprach. Jahnke wurde abtransportiert
und in eine Sandgrube geführt. Darauf erschoß ihn Harlinghausen mit zwei
Schüssen aus unmittelbarer Nähe während Wegner und Dickmann nach ihren
eigenen Angaben (im Prozeß) zusahen. Im Einverständnis mit dem Mörder
meldete Thormann dann einen Fluchtversuch. Doch wurde durch andere
Zeugen, besonders durch den Kutscher, der Vorgang ermittelt.
Harlinghausen ging, als ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, ins
Ausland. Thormann, der Führer der Patrouille, Wegner und Dickmann, die
zugaben, gewußt zu haben, daß Jahnke erschossen werden sollte, wurden am
8. Dezember 1920 freigesprochen, v. Puttkammer wurde nur als Zeuge
vernommen. (»Das freie Wort«, Schwerin, 9. Dezember 1920; »Vorwärts«,
11. Dezember 1920.) Herr v. Puttkammer gab vor Gericht an, daß er eine
Gehirnerschütterung erlitten habe und daß seine Worte daher nicht ernst
genommen werden könnten. Das Verfahren gegen Harlinghausen, der
vollständig geständig war, wurde auf Grund der Amnestie im März 1922
eingestellt. (»Freiheit«, 21. März 22.)