Am 19. März 1920 wurde der Arbeiter Hermann _Litzendorf_ aus Bahrendorf
auf der Landstraße bei Grevesmühlen auf Befehl des Rittergutsbesitzers
Dr. Simon auf Schmachthagen festgenommen, in einen Keller des Gutes
eingesperrt und am andern Morgen, als er zu fliehen versuchte,
erschossen. Dr. Simon zahlte dem Vater des Litzendorf 5000 Mark als
Entschädigung aus.
Nach Angabe der Zeugen Friedrich Siggelkow und Julius Waschull ist Otto
Bobsien der Täter.
Die Staatsanwaltschaft beim Mecklenburg-Schwerinschen Landgericht
stellte das Verfahren gegen Jürgen _Bade_, Felix _Wimarn_, Josef
_Bender_, Otto _Bobsien_ am 29. Oktober 1920 ein. In der Begründung
heißt es: »Es ist mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Tod
des Litzendorf durch den von _Bender_ abgegebenen Schuß herbeigeführt
worden ist. Doch hat er sich zu der Tötung für berechtigt gehalten und
es konnte ihm nicht vorgeworfen werden, daß er bei genügender
Ueberlegung die Unrichtigkeit dieser Annahme hätte erkennen müssen.«