Erschießung auf Grund von Kappgesetzen

Bei dem Tagelöhner Wilhelm _Wittke_ in Niendorf bei Wismar fand am 17.

März 1920, morgens, eine Versammlung statt, bei der die streikenden

Arbeiter beschlossen, wegen einer Lohndifferenz bei dem Gutsbesitzer

Gesandten a. D. Baron _Brandenstein_ vorzusprechen. Auch über den

Kapp-Putsch wurde gesprochen. Baron Brandenstein ließ aus Schwerin

Militär (Freikorps Roßbach, Reichswehrbrigade, Kommando 9) kommen.

Darauf wurde nachts bei Wittke eine Haussuchung gehalten und Wittke vor

das Haus des Barons Brandenstein geschleppt. Ein Soldat sagte dabei zu

Frau Wittke: »Nehmen Sie man gleich Abschied, in einer Stunde ist der

Kerl eine Leiche!« Gleichzeitig wurden auch die Arbeiter Johann

_Steinfurt_, Fritz Möller und Adolf Möller dorthin gebracht. Baron

Brandenstein trat aus dem Schloß, deutete auf Steinfurt und Wittke und

sagte: »Das sind die Richtigen.« Daraufhin wurden die beiden von den

Truppen Kapps vor ein angebliches Standgericht gestellt und zum Tode

verurteilt. Noch in der Nacht wurden sie erschossen.

Die Staatsanwaltschaft in Schwerin hat das später wegen dieser Sache

eingeleitete Verfahren eingestellt. (Die Aussagen des Fritz und Adolf

Möller und der Frau Wittke sind in meinem Besitz. Baron Brandenstein,

dem ich das Manuskript eingesandt habe, hat in einem Briefe den hier

vorgebrachten Behauptungen nicht widersprochen, jedoch hinzugefügt, die

Verurteilung sei »auf Grund der erlassenen Gesetze erfolgt«. Er

persönlich habe sich gegen das Todesurteil ausgesprochen. In einem

zweiten Brief behauptete er aber, der Name des verantwortlichen

Offiziers sei ihm nicht bekannt.)

Vier Jahre Politischer Mord · 第 49 / 146 题