Beschießung einer offenen Stadt

In Mecklenburg hatte General v. Lettow-Vorbeck den Kapp-Putsch

organisiert und die verfassungsmäßige Regierung verhaftet. Zur Abwehr

waren die Arbeiter in den Generalstreik getreten.

Am 14. März beschloß eine Volksversammlung in Waren den Generalstreik

zur Abwehr des Kapp-Putsches. Der »Führer des Reichswehrkommandos Boek«,

Leutnant Peter v. Lefort, und der »Beauftragte der Reichswehrbrigade

für Waren«, Rittmeister Stefan _v. Lefort_, verlangten am 17. sofortige

Ablieferung aller Waffen und Wiederaufnahme der Arbeit und drohten mit

Todesstrafen. Das Ministerium in Schwerin und General von Lettow-Vorbeck

erklärten auf Anfrage aus Waren, daß die genannten Dienststellen nicht

existieren und daß kein diesbezüglicher Auftrag gegeben sei. Am nächsten

Tage drohten die Leforts, »bei Nichterfüllung des Brigadebefehls Waren

nach Artillerievorbereitung mit stürmender Hand zu nehmen.« Als Frist

setzten sie 11 Uhr 43 Min. fest. Als ihnen eine Deputation entgegenfuhr,

verlangten sie bedingungslose Uebergabe der Stadt und 30 Geiseln. Darauf

feuerten sie 5 Granatschüsse auf die Stadt ab. Der Sachschaden war

bedeutend, mehrere Einwohner wurden verletzt, der Arbeiter _Dunn_ und

der Friseur _Schliecker_ getötet; der Schuhmachermeister _Berg_, der

Kürschner _Gerber_ und Fräulein _Köhler_ starben an den Verletzungen.

Stefan v. Lefort wurde durch Beschluß des Landgerichts Güstrow vom 20.

V. 21 außer Verfolgung gesetzt. Der andere ist flüchtig und lebt zur

Zeit in Oesterreich. Sie behaupten, »in Notwehr« gehandelt zu haben.

(Vgl. Aktenmäßige Darstellung der Arbeiten der Stadtverwaltung von Waren

vom 14. bis 22. März 1920.)

Vier Jahre Politischer Mord · 第 48 / 146 题