In Mecklenburg hatte General v. Lettow-Vorbeck den Kapp-Putsch
organisiert und die verfassungsmäßige Regierung verhaftet. Zur Abwehr
waren die Arbeiter in den Generalstreik getreten.
Am 14. März beschloß eine Volksversammlung in Waren den Generalstreik
zur Abwehr des Kapp-Putsches. Der »Führer des Reichswehrkommandos Boek«,
Leutnant Peter v. Lefort, und der »Beauftragte der Reichswehrbrigade
für Waren«, Rittmeister Stefan _v. Lefort_, verlangten am 17. sofortige
Ablieferung aller Waffen und Wiederaufnahme der Arbeit und drohten mit
Todesstrafen. Das Ministerium in Schwerin und General von Lettow-Vorbeck
erklärten auf Anfrage aus Waren, daß die genannten Dienststellen nicht
existieren und daß kein diesbezüglicher Auftrag gegeben sei. Am nächsten
Tage drohten die Leforts, »bei Nichterfüllung des Brigadebefehls Waren
nach Artillerievorbereitung mit stürmender Hand zu nehmen.« Als Frist
setzten sie 11 Uhr 43 Min. fest. Als ihnen eine Deputation entgegenfuhr,
verlangten sie bedingungslose Uebergabe der Stadt und 30 Geiseln. Darauf
feuerten sie 5 Granatschüsse auf die Stadt ab. Der Sachschaden war
bedeutend, mehrere Einwohner wurden verletzt, der Arbeiter _Dunn_ und
der Friseur _Schliecker_ getötet; der Schuhmachermeister _Berg_, der
Kürschner _Gerber_ und Fräulein _Köhler_ starben an den Verletzungen.
Stefan v. Lefort wurde durch Beschluß des Landgerichts Güstrow vom 20.
V. 21 außer Verfolgung gesetzt. Der andere ist flüchtig und lebt zur
Zeit in Oesterreich. Sie behaupten, »in Notwehr« gehandelt zu haben.
(Vgl. Aktenmäßige Darstellung der Arbeiten der Stadtverwaltung von Waren
vom 14. bis 22. März 1920.)