Der geisteskranke Lokomotivführer _Weigelt_ aus der Alvenslebener Straße
11, ein streng patriotischer Mann, versuchte am 24. März 1920 in die
Kadettenanstalt Lichterfelde einzudringen, wo eine hauptsächlich aus
Offizieren bestehende Freiwilligenabteilung lag, angeblich um sich »für
den Schützengraben zu melden.« Er wurde vom Torposten festgenommen, in
der Wachstube mit einem von ihm mitgebrachten Gummiknüppel so
geschlagen, daß er am Kopf blutete, die Treppe heraufgeschleppt, so daß
am andern Tag noch dort Blut lag und in das Zimmer des Leutnant _Schütz_
(Regierungsbaumeister) gebracht. Dort waren 10 Offiziere, über die er
angeblich herfiel. Obwohl er schrie: »Meine Herren Offiziere, lassen Sie
mich doch laufen, ich bin doch krank«, wurde er durch einen Schuß des
Leutnant _Jansen_ und 3 Schüsse des Leutnant _Schütz_ getötet. Die
Schüsse gingen von oben durch die Schädeldecke, so daß anzunehmen ist,
daß er am Boden lag. Schütz kam im Juli 1920 vor das Gericht der
Zeitfreiwilligenabteilung, nach Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit am
24. Februar 1921 vor das Landgericht II (Landgerichtsdirektor Steltzer,
Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann). Schütz wurde freigesprochen, da er
angab in Notwehr gehandelt zu haben. (Prozeßbericht in allen Berliner
Zeitungen.)