Stadtverordneter Futran

Als Kapp am 13. März 1920 Berlin eroberte, konnte, wie bekannt, Noske in

ganz Berlin keinen regierungstreuen Soldaten finden. Alle Regimenter,

die gesamte Sicherheitswehr und die Einwohnerwehr gingen über. So

schrieb die Zentrale der Einwohnerwehren in einem Flugblatt von der

»neuen Regierung der Arbeit«. Zur Abwehr organisierten sich die

Arbeiter. Als Kapp entfloh, geschah dies unter der Flagge, die beiden

Regierungen hätten sich geeinigt. Die Verhältnisse lagen völlig wirr und

man wußte von den Truppen nicht, ob sie wieder zur Regierung Ebert-Bauer

oder noch zur Gegenregierung Kapp-Lüttwitz hielten.

In Köpenick hatten sich die Arbeiter und auch Teile der Bürgerschaft

unter Führung von _Futran_ aus den dort liegenden Beständen bewaffnet.

Innerhalb der Stadt blieb alles ruhig. Die sogenannte Rote Garde machte

nämlich hauptsächlich Sicherheitsdienst zusammen mit der Polizei,

bewachte die städtischen Lebensmittelvorräte usw. Das Potsdamer

Jägerregiment, Btl. Nr. 3, rückte an. Auch politisch rechtsstehende

Leute, wie der Bürgermeister Behnke (vgl. seine Aussage vor dem

Standgericht), waren sich über den Charakter der anrückenden Truppen

durchaus im unklaren, da sie noch das Zeichen der Regierung Kapp, das

Hakenkreuz, am Helm trugen. Es kam zu einem Kampf, wobei Gefangene

gemacht wurden. Als durch telephonische Anfrage in Berlin festgestellt

wurde, daß die Truppen wieder zur Regierung Ebert hielten, gab Futran

selbst Befehl, die Waffen niederzulegen. Eine Zeitfreiwilligen-Eskadron

zog am 21. kampflos ein, erklärte den verschärften Belagerungszustand

und errichtete ein Standgericht. Futran, der sich so unschuldig fühlte,

daß er sogar aufs Rathaus ging, wurde am gleichen Tag wegen der Delikte,

die er vor Verkündung des Belagerungszustandes begangen haben sollte,

zum Tode verurteilt. Im Protokoll, das in meinem Besitz ist, heißt es:

»Gründe: Durch Zeugen und teilweise eigenes Geständnis des Angeklagten

ist einwandfrei erwiesen, daß er das Haupt des kommunistischen

Aufstandes gewesen ist, daß er eine Rote Armee organisierte und zu

bewaffnetem Widerstande gegen die anrückenden Regierungstruppen

aufgefordert habe. Ferner hat er die gefangenen Offiziere mit dem Tode

durch Erschießen bedroht, sowie die verwundeten Gefangenen als

Schwerverbrecher behandeln lassen. Das Urteil wurde sofort durch eine

Gruppe der 4. Schwadron unter Führung des Leutnants _Kubich_ im Hofe

der Bötzowbrauerei, Grünauer Straße, vollstreckt. Das Standgericht der

4. freiw. Eskadron v. Bebell, Kapitänleutnant; Hedal, Unteroffizier;

Jacks, Freiwilliger; Kubich, Leutnant.«

Zur selben Zeit wie Futran wurden »standrechtlich erschossen« der

Arbeiter W. _Dürre_ auf Grund einer Denunziation, bei ihm seien Waffen

versteckt, obwohl zweimalige Haussuchung das Gegenteil bewies; ferner

der Arbeiter Fritz _Kegel_. Es war den Angehörigen Dürres und Kegels

trotz aller Bemühungen bis heute unmöglich, eine Urteilsbegründung zu

erfahren. (Zeugenaussagen sind in meinem Besitz.) Ferner wurde der

Arbeiter Karl _Gratzke_ und der 17 jährige, etwas beschränkte Karl

_Wienecke_ ohne irgend welches Verfahren auf der Stelle erschossen, weil

sie Waffen versteckt hatten.

Die Truppen verließen die Stadt am gleichen Tage; am nächsten wurden die

Standgerichte aufgehoben. Alle Versuche, eine Sühne dieser Taten zu

erlangen, sind gescheitert.

Vier Jahre Politischer Mord · 第 46 / 146 题