Als Kapp am 13. März 1920 Berlin eroberte, konnte, wie bekannt, Noske in
ganz Berlin keinen regierungstreuen Soldaten finden. Alle Regimenter,
die gesamte Sicherheitswehr und die Einwohnerwehr gingen über. So
schrieb die Zentrale der Einwohnerwehren in einem Flugblatt von der
»neuen Regierung der Arbeit«. Zur Abwehr organisierten sich die
Arbeiter. Als Kapp entfloh, geschah dies unter der Flagge, die beiden
Regierungen hätten sich geeinigt. Die Verhältnisse lagen völlig wirr und
man wußte von den Truppen nicht, ob sie wieder zur Regierung Ebert-Bauer
oder noch zur Gegenregierung Kapp-Lüttwitz hielten.
In Köpenick hatten sich die Arbeiter und auch Teile der Bürgerschaft
unter Führung von _Futran_ aus den dort liegenden Beständen bewaffnet.
Innerhalb der Stadt blieb alles ruhig. Die sogenannte Rote Garde machte
nämlich hauptsächlich Sicherheitsdienst zusammen mit der Polizei,
bewachte die städtischen Lebensmittelvorräte usw. Das Potsdamer
Jägerregiment, Btl. Nr. 3, rückte an. Auch politisch rechtsstehende
Leute, wie der Bürgermeister Behnke (vgl. seine Aussage vor dem
Standgericht), waren sich über den Charakter der anrückenden Truppen
durchaus im unklaren, da sie noch das Zeichen der Regierung Kapp, das
Hakenkreuz, am Helm trugen. Es kam zu einem Kampf, wobei Gefangene
gemacht wurden. Als durch telephonische Anfrage in Berlin festgestellt
wurde, daß die Truppen wieder zur Regierung Ebert hielten, gab Futran
selbst Befehl, die Waffen niederzulegen. Eine Zeitfreiwilligen-Eskadron
zog am 21. kampflos ein, erklärte den verschärften Belagerungszustand
und errichtete ein Standgericht. Futran, der sich so unschuldig fühlte,
daß er sogar aufs Rathaus ging, wurde am gleichen Tag wegen der Delikte,
die er vor Verkündung des Belagerungszustandes begangen haben sollte,
zum Tode verurteilt. Im Protokoll, das in meinem Besitz ist, heißt es:
»Gründe: Durch Zeugen und teilweise eigenes Geständnis des Angeklagten
ist einwandfrei erwiesen, daß er das Haupt des kommunistischen
Aufstandes gewesen ist, daß er eine Rote Armee organisierte und zu
bewaffnetem Widerstande gegen die anrückenden Regierungstruppen
aufgefordert habe. Ferner hat er die gefangenen Offiziere mit dem Tode
durch Erschießen bedroht, sowie die verwundeten Gefangenen als
Schwerverbrecher behandeln lassen. Das Urteil wurde sofort durch eine
Gruppe der 4. Schwadron unter Führung des Leutnants _Kubich_ im Hofe
der Bötzowbrauerei, Grünauer Straße, vollstreckt. Das Standgericht der
4. freiw. Eskadron v. Bebell, Kapitänleutnant; Hedal, Unteroffizier;
Jacks, Freiwilliger; Kubich, Leutnant.«
Zur selben Zeit wie Futran wurden »standrechtlich erschossen« der
Arbeiter W. _Dürre_ auf Grund einer Denunziation, bei ihm seien Waffen
versteckt, obwohl zweimalige Haussuchung das Gegenteil bewies; ferner
der Arbeiter Fritz _Kegel_. Es war den Angehörigen Dürres und Kegels
trotz aller Bemühungen bis heute unmöglich, eine Urteilsbegründung zu
erfahren. (Zeugenaussagen sind in meinem Besitz.) Ferner wurde der
Arbeiter Karl _Gratzke_ und der 17 jährige, etwas beschränkte Karl
_Wienecke_ ohne irgend welches Verfahren auf der Stelle erschossen, weil
sie Waffen versteckt hatten.
Die Truppen verließen die Stadt am gleichen Tage; am nächsten wurden die
Standgerichte aufgehoben. Alle Versuche, eine Sühne dieser Taten zu
erlangen, sind gescheitert.