Am 4. Mai rückte das Freikorps Lützow in Perlach, wo niemals gekämpft
worden war, ein. Die Offiziere konferierten mit dem protestantischen
Pastor _Hell_. (Angeblich holten sie dort ein Wäschepaket ab.) Dann
requirierten sie ein Zimmer im Gasthof zur Post und verhafteten die
Arbeiter Johann _Licht_ und Georg _Koch_. Um 3 Uhr morgens wurden dann
auf Grund einer Liste u. a. folgende Perlacher Arbeiter, teils
Parteilose, teils Mitglieder der Mehrheitssozialdemokratie, aus ihren
Betten geholt: Adalbert _Dengler_, Georg _Eichner_, Sebastian
_Hufnagel_, Georg _Jacob_, Josef _Jakob_, Johann _Keil_, Albert _Krebs_,
Josef _Ludwig_, August _Stöber_, Konrad _Zeller_. Bei dem Hafnermeister
Ludwig waren drei ergebnislose Haussuchungen vorausgegangen. Keil und
Dengler hatten Waffen besessen, sie jedoch am 1. Mai laut Aufforderung
abgeliefert. Als der Wirt den Verhafteten Kaffee geben lassen wollte,
hieß es, »die brauchen nichts mehr«. Die Verhafteten mußten
Brieftaschen, Messer und Geldbörsen abgeben, wurden in der Früh um 5 Uhr
auf ein Lastauto verladen und nach dem Hofbräuhauskeller gebracht.
Ludwig wurde gleich hinter das Auto geführt und um 6 Uhr morgens
erschossen. Einige der Verhafteten wurden dann von Offizieren verhört.
Keiner war bei der Roten Armee gewesen. Keiner hatte sich an den Kämpfen
beteiligt, bei keinem waren Waffen gefunden worden, Zeugen schildern,
daß die Gefangenen einen niedergeschlagenen, ja geistesabwesenden
Eindruck machten und flehentlich um ihr Leben baten. Zwischen 11 und 1
Uhr wurden in Abständen erst zwei, dann drei Personen auf dem Hof auf
einem Kohlenhaufen erschossen. Zwei weitere Gefangene, zuerst
zurückgestellt, wurden später erschossen. Insgesamt wurden in Abständen
12 Gefangene ohne Urteil, ohne den Schatten eines Rechts erschossen.
Nach der Erschießung wurden den Toten ihre sämtlichen Wertgegenstände
und Papiere geraubt. Gegen keinen einzigen der Täter oder der
verantwortlichen Offiziere ist jemals auch nur verhandelt worden.
(Aussagen von 14 Augenzeugen sind in meinem Besitz.) 12 Frauen und 35
minderjährige Kinder waren der Ernährer beraubt. Die von den
Hinterbliebenen auf Grund des Aufruhrschadengesetzes erhobenen
Rentenansprüche wurden vom Reichswirtschaftsgericht am 14. August 1921
mit der Begründung abgewiesen, die Erschießung sei keine offene Gewalt
gewesen. (XVII, A.V. 747/21.)
Josef _Graf_, 18 Jahre, wurde am 3. Mai verhaftet. Ein Offizier teilte
dem Vater mit, der Fall werde am nächsten Tag ordnungsgemäß verhandelt.
Am 4. Mai, morgens 1/2-6 Uhr, wurde er auf offener Straße (Warngauer
Straße) erschossen und die Leiche liegen gelassen. (Kein Verfahren.)
Josef _Siegl_, Sanitätssoldat, Rheintaler Str. 64, tat während der
Räterepublik keinen Dienst und ging erst am 1. Mai wieder in Dienst. Auf
dem Weg nach Hause wurde er am 5. Mai wegen seiner Roten Kreuzbinde
erschossen. Die Leiche wurde ausgeraubt.
_Schäffer_, Josephine, Kaufmannsfrau, Hohenzollernstr. 72, wurde am 5.
Mai auf dem Transport nach dem Abteilungsstab des Freikorps Lützow in
der Nähe der Giselaschule erschossen. Nach der Erschießung wurde ihre
Wohnung durchsucht und Gegenstände im Werte von 3000 Mark entwendet. Ihr
Mann war in Haft. Ein Verfahren gegen die Täter ist nicht eingeleitet.