Eine Frau als Zielscheibe

Georg _Kling_ und seine Tochter Marie _Kling_ taten am 2. Mai in Giesing

freiwillig Sanitätsdienste bei der Roten Armee in einer Station an der

Weinbauerstraße. Sie waren mit Roten Kreuzbinden versehen. Am 3. Mai

wurde Georg Kling auf die Polizeistation Tegernseer Landstraße

transportiert, weil seine andere Tochter Anni angeblich Munition

getragen habe. Marie ging freiwillig mit. Der Schutzmann Keitler

behauptete, Marie habe mit der Sanitätsflagge den Roten Zeichen gegeben.

Sie kam vor ein Standgericht, wurde auf Grund von Zeugenaussagen von

Regierungstruppen freigesprochen und sollte am 4. Mai entlassen werden.

Als der Vater sie morgens abholen wollte, war sie schon nach Stadelheim

abgeführt. Augenzeugen bekunden, daß sie dort als Zielscheibe verwendet

wurde. Zuerst wurde sie ins Fußgelenk, dann in die Wade, dann

Oberschenkel, zuletzt in den Kopf geschossen. Eine Verhandlung gegen die

Täter fand nicht statt. Denn bei der Aufhebung der

Militärgerichtsbarkeit waren die Akten »verloren« gegangen.

Peter _Lohmar_, Journalist, wurde am 3. Mai auf dem Transport in den

Gasteiganlagen, angeblich, weil er sich gewehrt hatte, erschossen.

Tatsächlich konnte er als Kriegsinvalide überhaupt nur am Stock gehen.

Das Verfahren ist eingestellt.

Der Bankbeamte Hans _Bulach_ wurde am 3. Mai auf dem Transport in den

Gasteiganlagen von demselben Gefreiten angeblich auf der Flucht

erschossen.

Der Tagelöhner Theodor _Kirchner_ aus der Winterstr. 4 wurde am 3. Mai

ohne jedes gerichtliche Verfahren in der Kirbacher Str. 11 erschossen,

obwohl er sich weder an den Kämpfen beteiligt, noch sonst strafrechtlich

verfehlt hatte. Ein Gewehr hatte er vorher schon freiwillig ohne

Aufforderung eingeliefert. Er hinterließ eine Witwe und 2 Kinder im

Alter von 2 und 4 Jahren.

Der Tumultschadenausschuß billigte den Hinterbliebenen eine Rente zu.

Hiergegen legte der Reichskommissar beim Tumultschadenausschuß

Beschwerde ein; in der Begründung derselben heißt es: »Als Kirchner

erschossen wurde, war er vollständig wehrlos und von Kirchner drohte

daher keinerlei offene Gewalt, demzufolge konnte seine Erschießung auch

nicht die Abwehr einer offenen Gewalt von seiner Seite bezwecken,

naturgemäß konnte durch diese Erschießung auch nicht die etwa von

anderer Seite drohende Gewalt abgewehrt werden ...«

Das Reichswirtschaftsgericht hob die Entscheidung auf und wies die

sämtlichen Ansprüche ab. Klage zum ordentlichen Gericht schwebt.

Der Privatier Christian _Frohner_, Paulaner Platz 27, wurde am 3. Mai

wegen Verdachtes der Teilnahme an der Aufruhrbewegung von Truppen des

Freikorps Lützow festgenommen. Am 5. Mai 1919 wurde er auf dem Transport

vom »Standgericht« in der Hofbräuhaushalle zur Befehlsstelle der Gruppe

Siebert von dem ihn begleitenden Gefreiten erschossen. Der Bescheid des

Tumultschadenausschusses stellte fest, daß die Erschießung »angeblich

aus Notwehr« erfolgte. Die Leiche wurde ausgeraubt.

Der Antrag auf Zuerkennung einer Rente auf Grund des

Tumultschadengesetzes wurde in beiden Instanzen abgelehnt. Klage zum

ordentlichen Gericht ist anhängig.

Das gegen den Gefreiten wegen Mord eingeleitete Verfahren wurde

eingestellt, weil ein Zeuge nicht auffindbar gewesen ist. Derselbe

Gefreite hat auch Bulach und Lohmar umgebracht.

Der Monteurhelfer Leonhard _Dorsch_, am Feuerbachl 6, wurde nach den der

Witwe vom Tumultschadenausschuß mitgeteilten Feststellungen vom Militär

am 4. Mai verhaftet, »da er der Zugehörigkeit zur Roten Armee verdächtig

war«. Er wurde zunächst einem Gerichtsoffizier in der Wache des 16.

Stadtbezirkes zum Verhör vorgeführt und später »auf nicht aufgeklärte

Weise, vermutlich bei einem Fluchtversuch« erschossen. Kein Verfahren.

Vier Jahre Politischer Mord · 第 40 / 146 题