Georg _Kling_ und seine Tochter Marie _Kling_ taten am 2. Mai in Giesing
freiwillig Sanitätsdienste bei der Roten Armee in einer Station an der
Weinbauerstraße. Sie waren mit Roten Kreuzbinden versehen. Am 3. Mai
wurde Georg Kling auf die Polizeistation Tegernseer Landstraße
transportiert, weil seine andere Tochter Anni angeblich Munition
getragen habe. Marie ging freiwillig mit. Der Schutzmann Keitler
behauptete, Marie habe mit der Sanitätsflagge den Roten Zeichen gegeben.
Sie kam vor ein Standgericht, wurde auf Grund von Zeugenaussagen von
Regierungstruppen freigesprochen und sollte am 4. Mai entlassen werden.
Als der Vater sie morgens abholen wollte, war sie schon nach Stadelheim
abgeführt. Augenzeugen bekunden, daß sie dort als Zielscheibe verwendet
wurde. Zuerst wurde sie ins Fußgelenk, dann in die Wade, dann
Oberschenkel, zuletzt in den Kopf geschossen. Eine Verhandlung gegen die
Täter fand nicht statt. Denn bei der Aufhebung der
Militärgerichtsbarkeit waren die Akten »verloren« gegangen.
Peter _Lohmar_, Journalist, wurde am 3. Mai auf dem Transport in den
Gasteiganlagen, angeblich, weil er sich gewehrt hatte, erschossen.
Tatsächlich konnte er als Kriegsinvalide überhaupt nur am Stock gehen.
Das Verfahren ist eingestellt.
Der Bankbeamte Hans _Bulach_ wurde am 3. Mai auf dem Transport in den
Gasteiganlagen von demselben Gefreiten angeblich auf der Flucht
erschossen.
Der Tagelöhner Theodor _Kirchner_ aus der Winterstr. 4 wurde am 3. Mai
ohne jedes gerichtliche Verfahren in der Kirbacher Str. 11 erschossen,
obwohl er sich weder an den Kämpfen beteiligt, noch sonst strafrechtlich
verfehlt hatte. Ein Gewehr hatte er vorher schon freiwillig ohne
Aufforderung eingeliefert. Er hinterließ eine Witwe und 2 Kinder im
Alter von 2 und 4 Jahren.
Der Tumultschadenausschuß billigte den Hinterbliebenen eine Rente zu.
Hiergegen legte der Reichskommissar beim Tumultschadenausschuß
Beschwerde ein; in der Begründung derselben heißt es: »Als Kirchner
erschossen wurde, war er vollständig wehrlos und von Kirchner drohte
daher keinerlei offene Gewalt, demzufolge konnte seine Erschießung auch
nicht die Abwehr einer offenen Gewalt von seiner Seite bezwecken,
naturgemäß konnte durch diese Erschießung auch nicht die etwa von
anderer Seite drohende Gewalt abgewehrt werden ...«
Das Reichswirtschaftsgericht hob die Entscheidung auf und wies die
sämtlichen Ansprüche ab. Klage zum ordentlichen Gericht schwebt.
Der Privatier Christian _Frohner_, Paulaner Platz 27, wurde am 3. Mai
wegen Verdachtes der Teilnahme an der Aufruhrbewegung von Truppen des
Freikorps Lützow festgenommen. Am 5. Mai 1919 wurde er auf dem Transport
vom »Standgericht« in der Hofbräuhaushalle zur Befehlsstelle der Gruppe
Siebert von dem ihn begleitenden Gefreiten erschossen. Der Bescheid des
Tumultschadenausschusses stellte fest, daß die Erschießung »angeblich
aus Notwehr« erfolgte. Die Leiche wurde ausgeraubt.
Der Antrag auf Zuerkennung einer Rente auf Grund des
Tumultschadengesetzes wurde in beiden Instanzen abgelehnt. Klage zum
ordentlichen Gericht ist anhängig.
Das gegen den Gefreiten wegen Mord eingeleitete Verfahren wurde
eingestellt, weil ein Zeuge nicht auffindbar gewesen ist. Derselbe
Gefreite hat auch Bulach und Lohmar umgebracht.
Der Monteurhelfer Leonhard _Dorsch_, am Feuerbachl 6, wurde nach den der
Witwe vom Tumultschadenausschuß mitgeteilten Feststellungen vom Militär
am 4. Mai verhaftet, »da er der Zugehörigkeit zur Roten Armee verdächtig
war«. Er wurde zunächst einem Gerichtsoffizier in der Wache des 16.
Stadtbezirkes zum Verhör vorgeführt und später »auf nicht aufgeklärte
Weise, vermutlich bei einem Fluchtversuch« erschossen. Kein Verfahren.