Die 21 katholischen Gesellen

Am 6. Mai fand eine Versammlung des katholischen Gesellenvereins St.

Joseph wegen Theaterangelegenheiten im Vereinslokal, Augustenstr. 71,

statt. Sie wurde als »spartakistisch« denunziert. Auf Grund eines

Befehls des Hauptmanns v. Alt-Stutterheim wurden die Gesellen durch eine

Patrouille unter Führung des Offizierstellvertreters Priebe verhaftet,

weil ein Versammlungsverbot existierte. Hauptmann _v. Alt-Stutterheim_

musterte die Verhafteten auf der Straße. Die Leute schrien, sie seien

unschuldig; er sagte, das gehe ihn nichts an, und ließ es zu, daß die

Leute furchtbar mißhandelt wurden. Sieben Gefangene wurden im Hof des

Hauses Karolinenplatz 5 erschossen. Die anderen wurden in den Keller

eingeliefert. Die Soldaten, zum Teil in angetrunkenem Zustand,

trampelten auf den Gefangenen herum, stießen sie wahllos mit dem

Seitengewehr nieder und schlugen derartig um sich, daß ein Seitengewehr

sich verbog und daß das Hirn herumspritzte. So töteten sie weitere 14

Leute und plünderten dann die Leichen aus. Fünf Gefangene wurden schwer

verwundet. »Die Leichen der Erschossenen schauten fürchterlich aus.

Einem war die Nase ins Gesicht hineingetreten, andern fehlte der halbe

Hinterkopf«. (Erster Verhandlungstag.) »Wenn einer der Verwundeten sich

noch regte, wurde auf ihn eingeschlagen und eingestochen. Zwei Soldaten,

die sich umfaßt hatten, führten einen wahren Indianertanz neben den

Leichen auf, schrien und heulten.« (»Bayr. Kurier«, 23. Oktober 1919.)

Die Soldaten glaubten ein Recht dazu zu haben, da ihnen durch ihren

Hauptmann Hoffmann erklärt worden war, wenn sie einen Spartakisten

sähen, sollten sie gleich von der Waffe Gebrauch machen. Ein Soldat

meldete sich denn auch dienstlich von der Erschießung der 21

Spartakisten zurück. Der größte Teil der Täter konnte nicht festgestellt

werden. Das Sektionsprotokoll verschwand aus den Akten. Die Namen der

Ermordeten waren: J. _Lachenmaier_, J. _Stadler_, F. _Adler_, J.

_Bachhuber_, S. _Ballat_, A. _Businger_, J. _Fischer_, M. _Fischer_, F.

_Grammann_, M. _Grünbauer_, J. _Hamberger_, J. _Krapf_, J. _Lang_, B.

_Pichler_, P. _Prachtl_, L. _Ruth_, K. _Samberger_, F. _Schönberger_, A.

_Stadler_, F. _Stöger_, K. _Wimmer_.

Am 25. Oktober 1919 wurde der Soldat Jakob _Müller_ und der

Vizefeldwebel Konstantin _Makowski_ zu 14 Jahren Zuchthaus, _Grabasch_

zu einem Jahr Gefängnis wegen Totschlags verurteilt. Gegen die

verantwortlichen Offiziere der Gardedivision wurde kein Verfahren

eingeleitet. Das Verfahren gegen den Hauptmann von Alt-Stutterheim wurde

eingestellt. (»Münchener Neueste Nachrichten« und »Bayrischer Kurier«,

21. bis 26. Oktober 1919.) (_Schlag_, Das Blutbad am Karolinenplatz.)

Vorsitzender war Oberlandesgerichtsrat Hieber, Staatsanwalt Dr. Mugler.

Am 4. November wurde der ehemalige Husar Stefan _Latosi_, der in der

betr. Nacht blutbefleckt mit gestohlenen Uhren und Geldbörsen den Keller

verlassen hatte, wegen Verbrechen des Totschlags freigesprochen, wegen

schweren Diebstahls zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. (»Münchener

Neueste Nachrichten«, 5. November 1921.)

Da mir leider der Platz fehlt alle Münchener »tödlichen Unglücksfälle«

auch nur mit wenigen Worten zu schildern, begnüge ich mich, die mir

bekannten in tabellarischer Form darzustellen. Der Vorgang ist eintönig

immer dasselbe: Denunziation, Verhaftung, Erschießung an der nächsten

Mauer, Plünderung der Leiche. Der Täter bleibt straflos, denn ein

Verfahren wird gar nicht eingeleitet.

Die folgende Liste umfaßt 161 Ermordete und 273 Hinterbliebene. Sie

enthält auch die im Text bereits aufgeführten Fälle.

Vier Jahre Politischer Mord · 第 42 / 146 题