Am 6. Mai fand eine Versammlung des katholischen Gesellenvereins St.
Joseph wegen Theaterangelegenheiten im Vereinslokal, Augustenstr. 71,
statt. Sie wurde als »spartakistisch« denunziert. Auf Grund eines
Befehls des Hauptmanns v. Alt-Stutterheim wurden die Gesellen durch eine
Patrouille unter Führung des Offizierstellvertreters Priebe verhaftet,
weil ein Versammlungsverbot existierte. Hauptmann _v. Alt-Stutterheim_
musterte die Verhafteten auf der Straße. Die Leute schrien, sie seien
unschuldig; er sagte, das gehe ihn nichts an, und ließ es zu, daß die
Leute furchtbar mißhandelt wurden. Sieben Gefangene wurden im Hof des
Hauses Karolinenplatz 5 erschossen. Die anderen wurden in den Keller
eingeliefert. Die Soldaten, zum Teil in angetrunkenem Zustand,
trampelten auf den Gefangenen herum, stießen sie wahllos mit dem
Seitengewehr nieder und schlugen derartig um sich, daß ein Seitengewehr
sich verbog und daß das Hirn herumspritzte. So töteten sie weitere 14
Leute und plünderten dann die Leichen aus. Fünf Gefangene wurden schwer
verwundet. »Die Leichen der Erschossenen schauten fürchterlich aus.
Einem war die Nase ins Gesicht hineingetreten, andern fehlte der halbe
Hinterkopf«. (Erster Verhandlungstag.) »Wenn einer der Verwundeten sich
noch regte, wurde auf ihn eingeschlagen und eingestochen. Zwei Soldaten,
die sich umfaßt hatten, führten einen wahren Indianertanz neben den
Leichen auf, schrien und heulten.« (»Bayr. Kurier«, 23. Oktober 1919.)
Die Soldaten glaubten ein Recht dazu zu haben, da ihnen durch ihren
Hauptmann Hoffmann erklärt worden war, wenn sie einen Spartakisten
sähen, sollten sie gleich von der Waffe Gebrauch machen. Ein Soldat
meldete sich denn auch dienstlich von der Erschießung der 21
Spartakisten zurück. Der größte Teil der Täter konnte nicht festgestellt
werden. Das Sektionsprotokoll verschwand aus den Akten. Die Namen der
Ermordeten waren: J. _Lachenmaier_, J. _Stadler_, F. _Adler_, J.
_Bachhuber_, S. _Ballat_, A. _Businger_, J. _Fischer_, M. _Fischer_, F.
_Grammann_, M. _Grünbauer_, J. _Hamberger_, J. _Krapf_, J. _Lang_, B.
_Pichler_, P. _Prachtl_, L. _Ruth_, K. _Samberger_, F. _Schönberger_, A.
_Stadler_, F. _Stöger_, K. _Wimmer_.
Am 25. Oktober 1919 wurde der Soldat Jakob _Müller_ und der
Vizefeldwebel Konstantin _Makowski_ zu 14 Jahren Zuchthaus, _Grabasch_
zu einem Jahr Gefängnis wegen Totschlags verurteilt. Gegen die
verantwortlichen Offiziere der Gardedivision wurde kein Verfahren
eingeleitet. Das Verfahren gegen den Hauptmann von Alt-Stutterheim wurde
eingestellt. (»Münchener Neueste Nachrichten« und »Bayrischer Kurier«,
21. bis 26. Oktober 1919.) (_Schlag_, Das Blutbad am Karolinenplatz.)
Vorsitzender war Oberlandesgerichtsrat Hieber, Staatsanwalt Dr. Mugler.
Am 4. November wurde der ehemalige Husar Stefan _Latosi_, der in der
betr. Nacht blutbefleckt mit gestohlenen Uhren und Geldbörsen den Keller
verlassen hatte, wegen Verbrechen des Totschlags freigesprochen, wegen
schweren Diebstahls zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. (»Münchener
Neueste Nachrichten«, 5. November 1921.)
Da mir leider der Platz fehlt alle Münchener »tödlichen Unglücksfälle«
auch nur mit wenigen Worten zu schildern, begnüge ich mich, die mir
bekannten in tabellarischer Form darzustellen. Der Vorgang ist eintönig
immer dasselbe: Denunziation, Verhaftung, Erschießung an der nächsten
Mauer, Plünderung der Leiche. Der Täter bleibt straflos, denn ein
Verfahren wird gar nicht eingeleitet.
Die folgende Liste umfaßt 161 Ermordete und 273 Hinterbliebene. Sie
enthält auch die im Text bereits aufgeführten Fälle.