Am 2. Mai 1919, nachmittag 5 Uhr, kamen zwei bewaffnete Soldaten des
Freikorps Epp in die Wohnung Daisenhofener Str. 12 des Dr. Karl _Horn_,
Professor für Mathematik und Physik, und brachten ihn nach dem Gefängnis
Stadelheim. Dort verhörte ihn der Kommandant, Leutnant Heußer, und gab
ihm einen Passierschein, auf welchem die Schlußworte standen: »Professor
Dr. Karl Horn irrtümlich verhaftet«.
Horn kehrte um 8 Uhr abends in seine Wohnung zurück. Am nächsten Morgen
früh acht Uhr traten abermals zwei Bewaffnete des Freikorps Epp in die
Wohnung und brachten ihn in das Haus Tegernseer Landstraße 98, wo die
Befehlsstelle mit dem Stab des 1. Bataillons des Schützenregiments I
(Freikorps Epp) lag. Dort wurde er im Hofe von dem herbeigeholten
diensttuenden Leutnant Josef _Dinglreiter_ (Bataillonsadjutant) ohne
Verhör kurz mit den den Worten abgefertigt: »Ab nach Stadelheim,
erledigt« und drei Soldaten zum Transport übergeben. Horn versuchte
umsonst, seinen Passierschein vorzuweisen.
Von einem dieser drei Soldaten wurde Horn auf der vor dem Haus
Stadelheimer Str. 33 befindlichen Wiese um 8-3/4 Uhr durch einen Schuß
von rückwärts durch den Kopf getötet. Die Begleitmannschaft raubte
Schuhe, Uhr mit Kette und Anhänger, plünderte die Taschen und versuchten
den Ehering abzuziehen. (Aussage des Augenzeugen Georg Gruber in meinem
Besitz.) Die Leiche wurde quer über dem Fußweg liegen gelassen.
Der Täter, wahrscheinlich Unteroffizier Georg _Grammetsberger_, kehrte
zur Stadt zurück, die beiden andern Soldaten gingen nach Stadelheim. Um
1/2-3 Uhr nachmittags wurde die Leiche von der Gattin und dem
neunjährigen Sohne am Tatort gefunden. Das Verfahren gegen
Grammetsberger wurde eingestellt. Gegen Dinglreiter fand kein Verfahren
statt.
Sowohl das Landgericht München wie das Oberlandesgericht München haben
die Klage der Witwe abgewiesen, da eigenes Verschulden des Getöteten
vorliegt. Dieser habe zu »jenem Kreis von Leuten gehört, die die
Bevölkerung aufgehetzt und dadurch mittelbar die Ausschreitungen der
Soldaten selbst erzeugt haben.« Die Sache geht jetzt ans Reichsgericht.