Ueber die Art der »Unglücksfälle« orientiert weiter folgender Bericht in
der Münchener »Neuen Zeitung« vom 3. Juni 1919: »Am 2. Mai stand ich als
Wache vor dem großen Tor zum Stadelheimer Gefängnis. Gegen 1-1/4 Uhr
brachte ein Trupp bayrischer und württembergischer Soldaten Gustav
_Landauer_. Im Hof begegnete der Gruppe ein Major in Zivil (im Prozeß
als Rittergutsbesitzer Freiherr _v. Gagern_ festgestellt), der mit einer
schlegelartigen Keule auf Landauer einschlug. Unter Kolbenschlägen und
den Schlägen des Majors sank Landauer zusammen. Er stand jedoch wieder
auf und wollte zu reden anfangen. Da rief ein Vizewachtmeister: »Geht
mal weg!« Unter Lachen und freudiger Zustimmung der Begleitmannschaften
gab der Vizewachtmeister zwei Schüsse ab, von denen einer Landauer in
den Kopf traf. Landauer atmete immer noch. Unter dem Ruf: »Geht zurück,
dann lassen wir ihm noch eine durch!« schoß der Vizewachtmeister
Landauer in den Rücken, daß es ihm das Herz herausriß und er vom Boden
wegschnellte. Da Landauer immer noch zuckte, trat ihn der
Vizewachtmeister mit Füßen zu Tode. Dann wurde ihm alles
heruntergerissen und seine Leiche zwei Tage lang ins Waschhaus
geworfen.« Wegen dieses Artikels wurde die »Neue Zeitung« unter
Vorzensur gestellt.
Das Oberkommando Oven brachte am 6. Juni einen Gegenbericht: »Landauer
wurde von einem früheren Offizier geschlagen, als er etwas zu den
Soldaten sagen wollte. Nach Aussagen aller Zeugen, mit Ausnahme eines
einzigen, hat er mit einer Reitpeitsche, nicht mit einem Knüttel
geschlagen. Keiner der bisher vernommenen Zeugen konnte angeben, daß
unter Lächeln und freudiger Zustimmung der Begleitmannschaften auf
Landauer geschossen worden sei ... Unrichtig ist, daß ein
Vizewachtmeister drei Schüsse auf Landauer abgegeben hat. Vielmehr ist
erwiesen, daß zwei Infanteristen mit Gewehr oder Karabiner und daß ein
Mann, der als Kavallerist, als Sergeant, als Vizewachtmeister und als
Offizierstellvertreter bezeichnet wurde, mit der Pistole einen Schuß auf
Landauer abgegeben hat. Davon, daß Landauer alles heruntergerissen
wurde, hat kein Zeuge etwas angegeben. Festgestellt ist nur, daß
Landauer die Uhr abgenommen wurde. Der Besitzer der Uhr wurde bereits
ermittelt.« Demnach hat Landauer weder einen Fluchtversuch unternommen,
noch eine andere provokatorische Handlung versucht oder ausgeführt.
Der Münchener Stadtrat Weigel teilt mir über die Agnoszierung der Leiche
Landauers folgendes mit: »Landauers Leichnam fehlten Rock, Hose, Stiefel
und Mantel. Nach dem Sektionsprotokoll waren drei Schüsse auf Landauer
abgegeben, die alle tödlich waren. Der Brustschuß stammte nach Ansicht
des Gerichtsarztes Dr. Schöpflin und des Prof. Oberndorfer
wahrscheinlich nicht von einem Gewehr, sondern von einer Pistole. Doch
wurde dies auf Ersuchen des Kriegsgerichtsrates Christoph nicht
aufgenommen.«
Freiherr v. Gagern bekam vom Amtsgericht München am 13. September 1919
einen Strafbefehl über 300 Mark. Das Verfahren gegen weitere Beteiligte
wurde eingestellt.
»Vor dem Kriegsgericht in Freiburg kam die Anklage gegen den
Unteroffizier _Digele_ wegen Tötung Gustav Landauers zur Verhandlung.
Nachdem ein nicht ermittelter Soldat Landauer in den Kopf geschossen
hatte, gab Digele auf Landauer einen Pistolenschuß ab. Der Angeklagte,
ein Württemberger, der inzwischen bei den Baltikumtruppen zum
Unteroffizier befördert wurde, berief sich darauf, daß er nur den Befehl
eines Vorgesetzten ausgeführt habe. Das Gericht sprach ihn von der
Anklage des Totschlages frei, weil er in dem Glauben sein konnte, nach
Befehl zu handeln, und verurteilte ihn wegen Hehlerei, begangen durch
Aneignung der Uhr des Toten, zu fünf Wochen Gefängnis, die durch die
Untersuchungshaft verbüßt sind.« (»Münchner Neueste Nachrichten«, 22.
März 1920.) (Ein ausführlicher Prozeßbericht, aus dem insbesondere die
Richtigkeit der ersten Darstellung hervorgeht, findet sich in der
Freiburger »Volkswacht« vom 22. und 23. März 1920.)
Ich konnte trotz gütiger Unterstützung durch Behörden nicht feststellen,
ob Gagern mit dem Hauptmann Freiherr v. Gagern-Rickholt (geboren am 21.
1. 1887 in Worms) identisch ist, der am 25. 5. 1915 den belgischen Baron
d'Udekem d'Acoz ermordete. Dieser wurde am 7. Juni 1916 zu 15 Jahren
Zuchthaus verurteilt. Am 16. 1. 1919 aber vom Präsidenten des
Reichsmilitärgerichts freigelassen. (Erklärung der Reichsregierung, 11.
8. 1922.)
Außer Landauer wurden in den ersten Maitagen in Stadelheim noch über 30
wehrlose Gefangene von den Soldaten ohne weiteres Verfahren umgebracht.
Herr Weigel teilt mir hierüber mit: »An der Wand eines inneren
Gefängnishofes, dessen Tor auf den Friedhof hinausführt, habe ich an der
Mauer in Brusthöhe 50 bis 60 Gewehreinschläge gesehen. Rekognosziert
werden sollten 30 bis 40 Tote. Sie waren nach den Angaben der
Gefängnisverwaltung aus dem Massengrab, wo sie ohne Särge lagen,
herausgeholt und in die Särge gelegt worden. An das Massengrab zu gehen,
wurde mir nicht gestattet. Nur wenige Särge wiesen Namen auf, darunter
einen weiblichen.«
Elf Leichen konnten nicht agnosziert werden. (Münchener »Neue Zeitung«,
17. Juni 1919.)
Das Verfahren gegen die Täter ist noch nicht abgeschlossen, hat aber
bisher zu keinerlei Resultaten geführt.