Gustav Landauer

Ueber die Art der »Unglücksfälle« orientiert weiter folgender Bericht in

der Münchener »Neuen Zeitung« vom 3. Juni 1919: »Am 2. Mai stand ich als

Wache vor dem großen Tor zum Stadelheimer Gefängnis. Gegen 1-1/4 Uhr

brachte ein Trupp bayrischer und württembergischer Soldaten Gustav

_Landauer_. Im Hof begegnete der Gruppe ein Major in Zivil (im Prozeß

als Rittergutsbesitzer Freiherr _v. Gagern_ festgestellt), der mit einer

schlegelartigen Keule auf Landauer einschlug. Unter Kolbenschlägen und

den Schlägen des Majors sank Landauer zusammen. Er stand jedoch wieder

auf und wollte zu reden anfangen. Da rief ein Vizewachtmeister: »Geht

mal weg!« Unter Lachen und freudiger Zustimmung der Begleitmannschaften

gab der Vizewachtmeister zwei Schüsse ab, von denen einer Landauer in

den Kopf traf. Landauer atmete immer noch. Unter dem Ruf: »Geht zurück,

dann lassen wir ihm noch eine durch!« schoß der Vizewachtmeister

Landauer in den Rücken, daß es ihm das Herz herausriß und er vom Boden

wegschnellte. Da Landauer immer noch zuckte, trat ihn der

Vizewachtmeister mit Füßen zu Tode. Dann wurde ihm alles

heruntergerissen und seine Leiche zwei Tage lang ins Waschhaus

geworfen.« Wegen dieses Artikels wurde die »Neue Zeitung« unter

Vorzensur gestellt.

Das Oberkommando Oven brachte am 6. Juni einen Gegenbericht: »Landauer

wurde von einem früheren Offizier geschlagen, als er etwas zu den

Soldaten sagen wollte. Nach Aussagen aller Zeugen, mit Ausnahme eines

einzigen, hat er mit einer Reitpeitsche, nicht mit einem Knüttel

geschlagen. Keiner der bisher vernommenen Zeugen konnte angeben, daß

unter Lächeln und freudiger Zustimmung der Begleitmannschaften auf

Landauer geschossen worden sei ... Unrichtig ist, daß ein

Vizewachtmeister drei Schüsse auf Landauer abgegeben hat. Vielmehr ist

erwiesen, daß zwei Infanteristen mit Gewehr oder Karabiner und daß ein

Mann, der als Kavallerist, als Sergeant, als Vizewachtmeister und als

Offizierstellvertreter bezeichnet wurde, mit der Pistole einen Schuß auf

Landauer abgegeben hat. Davon, daß Landauer alles heruntergerissen

wurde, hat kein Zeuge etwas angegeben. Festgestellt ist nur, daß

Landauer die Uhr abgenommen wurde. Der Besitzer der Uhr wurde bereits

ermittelt.« Demnach hat Landauer weder einen Fluchtversuch unternommen,

noch eine andere provokatorische Handlung versucht oder ausgeführt.

Der Münchener Stadtrat Weigel teilt mir über die Agnoszierung der Leiche

Landauers folgendes mit: »Landauers Leichnam fehlten Rock, Hose, Stiefel

und Mantel. Nach dem Sektionsprotokoll waren drei Schüsse auf Landauer

abgegeben, die alle tödlich waren. Der Brustschuß stammte nach Ansicht

des Gerichtsarztes Dr. Schöpflin und des Prof. Oberndorfer

wahrscheinlich nicht von einem Gewehr, sondern von einer Pistole. Doch

wurde dies auf Ersuchen des Kriegsgerichtsrates Christoph nicht

aufgenommen.«

Freiherr v. Gagern bekam vom Amtsgericht München am 13. September 1919

einen Strafbefehl über 300 Mark. Das Verfahren gegen weitere Beteiligte

wurde eingestellt.

»Vor dem Kriegsgericht in Freiburg kam die Anklage gegen den

Unteroffizier _Digele_ wegen Tötung Gustav Landauers zur Verhandlung.

Nachdem ein nicht ermittelter Soldat Landauer in den Kopf geschossen

hatte, gab Digele auf Landauer einen Pistolenschuß ab. Der Angeklagte,

ein Württemberger, der inzwischen bei den Baltikumtruppen zum

Unteroffizier befördert wurde, berief sich darauf, daß er nur den Befehl

eines Vorgesetzten ausgeführt habe. Das Gericht sprach ihn von der

Anklage des Totschlages frei, weil er in dem Glauben sein konnte, nach

Befehl zu handeln, und verurteilte ihn wegen Hehlerei, begangen durch

Aneignung der Uhr des Toten, zu fünf Wochen Gefängnis, die durch die

Untersuchungshaft verbüßt sind.« (»Münchner Neueste Nachrichten«, 22.

März 1920.) (Ein ausführlicher Prozeßbericht, aus dem insbesondere die

Richtigkeit der ersten Darstellung hervorgeht, findet sich in der

Freiburger »Volkswacht« vom 22. und 23. März 1920.)

Ich konnte trotz gütiger Unterstützung durch Behörden nicht feststellen,

ob Gagern mit dem Hauptmann Freiherr v. Gagern-Rickholt (geboren am 21.

1. 1887 in Worms) identisch ist, der am 25. 5. 1915 den belgischen Baron

d'Udekem d'Acoz ermordete. Dieser wurde am 7. Juni 1916 zu 15 Jahren

Zuchthaus verurteilt. Am 16. 1. 1919 aber vom Präsidenten des

Reichsmilitärgerichts freigelassen. (Erklärung der Reichsregierung, 11.

8. 1922.)

Außer Landauer wurden in den ersten Maitagen in Stadelheim noch über 30

wehrlose Gefangene von den Soldaten ohne weiteres Verfahren umgebracht.

Herr Weigel teilt mir hierüber mit: »An der Wand eines inneren

Gefängnishofes, dessen Tor auf den Friedhof hinausführt, habe ich an der

Mauer in Brusthöhe 50 bis 60 Gewehreinschläge gesehen. Rekognosziert

werden sollten 30 bis 40 Tote. Sie waren nach den Angaben der

Gefängnisverwaltung aus dem Massengrab, wo sie ohne Särge lagen,

herausgeholt und in die Särge gelegt worden. An das Massengrab zu gehen,

wurde mir nicht gestattet. Nur wenige Särge wiesen Namen auf, darunter

einen weiblichen.«

Elf Leichen konnten nicht agnosziert werden. (Münchener »Neue Zeitung«,

17. Juni 1919.)

Das Verfahren gegen die Täter ist noch nicht abgeschlossen, hat aber

bisher zu keinerlei Resultaten geführt.

Vier Jahre Politischer Mord · 第 36 / 146 题