Die Einnahme von München

Am 1. Mai zogen die Truppen der Regierung Hoffmann in München ein. In

dem amtlichen Communiqué schreibt die Regierung:

»Nunmehr liegt das Ergebnis der von der Polizei angestellten Erhebungen

über die Zahl der Opfer der Münchener Kampftage vom 30. April bis 8. Mai

vor. Es bedurfte umfangreicher Arbeit, um diese Zusammenstellung

anfertigen zu können. Die Leichenfrauen wurden angewiesen, alle Toten,

die beerdigt wurden, zu melden. Auf Grund dieses Materials wurde dann

durch die Kriminalkommissare bei den Angehörigen der nähere Sachverhalt

erhoben. Bot dieser Weg auch keine Gewähr für die vollständige

Richtigkeit, so war er doch der einzige, der eine einigermaßen

verläßliche Zusammenstellung ermöglichte.

Die Zahl der Todesopfer der Kämpfe beträgt nach dieser Zusammenstellung

557. Davon fielen kämpfend 38 Mann der Regierungstruppen, 93 Angehörige

der Roten Armee, 7 Russen und 7 Zivilpersonen. Standrechtlich erschossen

wurden 42 Angehörige der Roten Armee und 144 Zivilpersonen. Bei 42 Toten

konnte weder der Name, noch die Art des Todes festgestellt werden.

Vermutlich befinden sich unter diesen 42 unbekannten Personen 18 Russen.

»_Tödlich »verunglückt« bei den Kämpfen sind 184 Zivilpersonen, und zwar

am 30. April 1, 1. Mai 36, 2. Mai 103, 3. Mai 16, 4. Mai 7, 6. Mai 21«._

(»Münchener Neueste Nachrichten«, 10. Juni 1919.)

Den 38 Gefallenen der Regierung Hoffmann stehen also offiziell 107

Gefallene der Roten Armee, 186 standrechtlich Erschossene und 184

»tödlich verunglückte« Anhänger der Räteregierung entgegen. Diese

Angaben beziehen sich aber nur auf den Stadtbezirk München. So fehlen z.

B. die oben erwähnten, in der Umgebung von München von den

Regierungstruppen Erschossenen. Ferner sind natürlich alle Fälle nicht

aufgeführt, wo Leute spurlos verschwanden und die Leichen nicht

eingeliefert wurden, z. B. der siebzehnjährige Johann _Erb_ am 2. Mai.

Die Zahl der Toten ist nach sozialistischen Angaben ungefähr tausend,

eine Zahl, die nach Mitteilung beteiligter Soldaten des Generalkommandos

Oven durchaus glaubhaft erscheint.

Die 184 »tödlich Verunglückten« wird man als Opfer politischer Morde

betrachten müssen. Dies geht aus der oben zitierten amtlichen

Zusammenstellung selbst hervor. Denn in den letztgenannten 21 Fällen

läßt sich die Technik des tödlichen Unglücksfalles genau nachweisen. Am

6. wurden nämlich die 21 katholischen Gesellen ermordet. (Vgl. Seite

41.) Außerdem bin ich in der Lage, weitere 140 in München in den

Maitagen Ermordete namentlich aufzuführen. Wenn man also nicht annehmen

will, daß der Regierungsbericht diese 140 Fälle vollkommen verschweigt

oder den Tatsachen zuwider sie in eine der beiden andern Kategorien

unterbringt und Fälle aus diesen Kategorien verschweigt, so ist man zu

dem Schluß gezwungen, daß die 184 tödlich Verunglückten tatsächlich

ermordet worden sind. Im folgenden einige Einzelfälle.

»Da haben wir Schwein gehabt«

_Huber_, Karl, Landsberger Str. 153, 27 Jahre alt, Mitglied der K.P.D.,

wurde am 30. April nachts aus dem Bett geholt und am andern Morgen nach

kurzem Verhör erschossen. Zeugen bestätigen, daß Huber in keiner Weise

an Kampfhandlungen beteiligt war. Huber hatte bei seiner Festnahme etwa

30 Mark in Bargeld, eine goldene Uhr, eine Uhr mit Stahlgehäuse,

Gamaschen und eine Brieftasche bei sich. Sämtliche Gegenstände fehlten.

Als die Schwester des Huber am 23. Mai wegen der Erschießung ihres

Bruders Erkundigungen einziehen wollte, hörte sie zufällig, wie vor dem

Hause, in dem die 2. Kompagnie des 1. Württembergischen Drag.-Regts.

einquartiert war (Harlaching, Ueber der Klause), zwei Posten sich

äußerten: »Mit dieser schweren Brieftasche und mit den Gamaschen haben

wir mal Schwein gehabt.«

_Bauer_, Johannes, Arbeiter, Unterföhring Nr. 3, 48 Jahre alt,

parteilos, und dessen Sohn Johann, 17 Jahre alt, wurden am 30. April auf

Grund einer Denunziation aus der Wohnung geholt und kurz darauf ohne

Verhör erschossen. Der Vater war parteilos. Der Sohn Mitglied der

Arbeiterwehr. Er hinterließ Frau und vier unmündige Kinder.

Am 1. Mai wurden Peter _Huhn_ und Georg _Kistler_ in Großhesselohe und

der Feinmechaniker _Höpfl_ in Grünwald ohne Urteil erschossen; Verfahren

wurde eingestellt, weil Täter nicht zu ermitteln.

Jakob _Münch_, Forstenrieder Str. 71, wurde am 1. Mai erschossen. Er

wollte seine im Februar gefaßten Waffen abliefern und wurde dabei

verhaftet.

Benno _Huber_, Metzger, Großkarolinenfeld, war bei der Roten Armee in

Rosenheim gewesen und wurde am 2. Mai im Bett erschossen. Hinterläßt

eine Frau mit zwei Kindern.

Der Schuhmacher Emeran _Rötzer_ und der Arbeiter _Kohlmann_ wurden am 2.

Mai auf Grund von Denunziationen durch württembergische Truppen in ihren

Wohnungen, Dreimühlenstr. 14, verhaftet und sofort ohne Urteil im

Schlacht- und Viehhof erschossen. Sie hatten 3 Gewehre, die in ihrem

Privatbesitz waren, darunter 2 Jagdgewehre, am selben Vormittag

abgeliefert. Eine Untersuchung fand nicht statt. Sie wurden beschuldigt,

einen Regierungssoldaten umgebracht zu haben. In Wirklichkeit hatten sie

einen auf der Straße aufgelesenen verwundeten Rotgardisten beherbergt.

Dieser wurde im Bett mit Gewehrkolben geschlagen, dann erschossen.

Rötzer hinterläßt drei Kinder.

_Faust_, Schreiner, leistete am 2. Mai freiwillig Sanitätsdienste bei

der Armee v. Oven und trug eine Rote Kreuzbinde. Die Soldaten sahen dies

für einen Ausweis der Roten Armee an und erschossen ihn. Kein Verfahren.

Der Schriftsteller Hans _Schlagenhaufer_ in Unterhaching wurde am 1. Mai

von dem Hauptmann _Liftl_ aufgefordert, seine Waffen abzugeben. Er

bestritt, Waffen zu besitzen. Doch wurde ein Gewehr gefunden. Er wurde

verhaftet, nach Stadelheim abgeführt und dort am 2. Mai ohne

gerichtliches Verfahren erschossen. Nach einer der Witwe zugestellten

Entscheidung erfolgte die Erschießung wegen des Gewehres und »weil er

sich als Mitglied und späterer Schriftführer der K.P.D. während der

Umsturzbewegung besonders hervorgetan habe.« Der Schadenersatzanspruch

der Witwe auf Grund des Unruheschadengesetzes wurde am 8. November 1921

vom Reichswirtschaftsgericht abgelehnt. (XVII. A. V. 950/21.) Das

Verfahren gegen die Täter wurde eingestellt. Klage beim ordentlichen

Gericht ist anhängig.

Vier Jahre Politischer Mord · 第 35 / 146 题