Max _Weinberger_ war während der Räterepublik Stadtkommandant von
München. Er wurde beschuldigt, an Bürgerliche, insbesondere an die
Thulegesellschaft, Waffen und Passierscheine ausgegeben zu haben.
(Aussage im Geiselmordprozeß, 8. September.) Er wurde abgesetzt und in
der Polizeidirektion eingesperrt. Eines Nachts wurde er in einem Auto
fortgeführt. Das Auto wurde von einem Unbekannten zum Halten gebracht.
Weinberger wurde erschossen. Seine Leiche wurde erst Ende Mai im
Englischen Garten gefunden. Der Fall blieb völlig unaufgeklärt.
In Miesbach tagte während der bayrischen Räterepublik ein
Revolutionsgericht, um gegen Diebe und Plünderer vorzugehen.
Vorsitzender war der Werkführer Richard Käs aus Mochenwangen. Beisitzer
waren die Mitglieder des dortigen Aktionsausschusses, der Heizer Josef
Mühlbauer aus Hofleiten, der Bergmann Michael Vogl aus Prien;
Anklagevertreter der Stadtkommandant Radl. Da Käs sich in
Gerichtssachen als Laie fühlte, erbat er sich Aufschluß bei dem dortigen
Oberamtsrichter Dollacker, der sich auch bei einer Verhandlung
beteiligte. Als Protokollführer im Falle Lacher diente der
Oberamtsgerichtssekretär Bruckmeyer.
In der Nacht vom 24. auf den 25. April 1919 kam der Rotgardist Ernst
_Lacher_ aus München, der schon vorher bei der roten Armee in Miesbach
als stellvertretender Kommandant tätig war, mit Mannschaften,
Maschinengewehren und Minenwerfern in einem Sonderzug nach Miesbach, um
angeblich mit Ermächtigung des Oberkommandanten Eglhofer die in Miesbach
stehenden Truppen wegen andauernder Ausschreitungen abzulösen und die
Stelle eines Stadtkommandanten zu übernehmen. Das Unternehmen Lachers
mißglückte und er wurde festgenommen.
Der Prokurist Georg _Graf_ aus Zigelbarden, der beim Oberkommando der
Münchener Räteregierung Chef der geheimen Militärpolizei war, war
während dieser Zeit in Miesbach und forderte in den nach dem mißlungenen
Unternehmen gehaltenen Sitzungen des Exekutivkomitees, daß Lacher
erschossen werde und beantwortete auch nach seiner Rückkehr nach München
die an ihn gerichteten Anfragen in diesem Sinne. Graf war im Felde
verschüttet gewesen, hatte sich in einer Nervenheilanstalt befunden und
war Morphinist. Am 27. April 1919 wurde Lacher unter dem Druck der
wütenden Rotgardisten zum Tode verurteilt und das Urteil vollstreckt.
Am 13. Januar 1920 begann vor dem Volksgericht in München 2 der Prozeß
gegen Graf und Genossen. Das Urteil für Graf lautete wegen Verbrechens
der Beihilfe zum Hochverrat auf zwölf Jahre Zuchthaus und zehn Jahre
Ehrverlust, Käs, Mühlbauer und Vogl wurden wegen je eines Verbrechens
der Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Beihilfe zum Hochverrat zu je
sechs, bzw. 3-1/2 bzw. vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Dollacker und
Bruckmeyer, die behaupteten unter dem Druck der Rotgardisten gehandelt
zu haben, wurden überhaupt nicht angeklagt. (»Münchener Neueste
Nachrichten«, 14., 15., 16. Januar 1920.) Acht Mitglieder des
Aktionsausschusses waren schon früher zu Festungsstrafen von einem Jahr
drei Monate bis zu zwei Jahren verurteilt worden.
Der Stadtkommandant und Anklagevertreter _Radl_ wurde nach dem Sturz der
Räterepublik standrechtlich erschossen.
Den weiteren Nachforschungen der Polizei gelang es dann, die Namen der
neun an der Erschießung beteiligten Rotgardisten zu ermitteln. Davon
sind zwei tot, zwei unauffindbar. Gegen die übrigen fünf hat am 21.
Februar 1922 der Prozeß stattgefunden. Sie behaupteten, sie seien von
ihren dienstlichen Vorgesetzten zur Vollstreckung aufgefordert worden
und seien von der Rechtmäßigkeit des Urteils überzeugt gewesen. Dies ist
nicht unglaubwürdig. Denn man wußte damals in Südbayern nichts von der
Existenz der Gegenregierung Hoffmanns, sondern hielt die Räteregierung
für den einzigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt in Bayern. Trotzdem
beantragte der Staatsanwalt die Todesstrafe gegen sie. Die angeklagten
früheren Rotgardisten Ebert, Blechinger und Essig wurden wegen Beihilfe
zum Totschlag zu je 3 Jahren Gefängnis, Anzenberger zu 1 Jahr 6 Monate
Gefängnis verurteilt. Der fünfte, Heuser wurde freigesprochen.
(»Münchener Neueste Nachrichten«, 22. 2. 22.)
Die zwölf Ermordeten waren die einzigen Opfer der Räterepublik. Dagegen
hat der Einzug der Regierungstruppen in München Hunderten von
Unschuldigen das Leben gekostet.