Die Erschießungen im Luitpoldgymnasium

Nach der Ermordung Eisners übernahm der Zentralrat die Macht. Die Kammer

und das von ihr gebildete mehrheitssozialistische Ministerium Hoffmann

floh nach Bamberg. Der Zentralrat erklärte am 7. April die Räterepublik.

Die Führer waren Unabhängige und Mehrheitssozialisten. Durch einen

Putsch gelang es am 13. April Anhängern der Regierung Hoffmann, einen

Teil der Führer zu verhaften. Doch mißlang der Putsch. Die Betriebsräte

ergriffen die Macht und proklamierten eine zweite kommunistische

Räterepublik. Die Regierung Hoffmann sammelte Truppen dagegen. Bei dem

Vormarsch wurden u. a. erschossen: 20 rote Soldaten, die am 29. April in

Starnberg beim Essen unbewaffnet überrascht wurden, drei Sanitäter, die

in Possenhofen beim Verwundetentransport waren und ein 68 jähriger Mann.

(Dr. Schollenbruch im Münchener »Kampf«, 15. September 1919.)

Im Luitpoldgymnasium, das als Kaserne der Roten Armee diente, waren am

26. April die Stenotypistin Hella v. _Westarp_, der Eisenbahnsekretär

_Daumenlang_, der Freiherr F. W. _v. Seydlitz_, die Kunstmaler Walter

_Neuhaus_ und Walter _Deicke_, endlich der Prinz _von Thurn und Taxis_

als Mitglieder eines »germanischen Ordens«, auch »Thulegesellschaft«

genannt, eingeliefert worden, weil man bei ihnen gefälschte Stempel mit

dem Faksimile des Oberkommandanten Eglhofer, Stempel des Vollzugsrates

sowie Eisenbahnstempel gefunden hatte. (Aussagen im Prozeß, 11. u. 13.

September.) Auch hatten sich in den Klubräumen Waffenlager befunden.

(Aussagen am 8. September.) Am folgenden Tag wurden ferner ein Offizier

v. _Teuchert_ und zwei Husaren der Armee v. Oven, _Linnenbrügger_ und

_Hindorf_, als Gefangene eingeliefert. Außerdem befand sich dort der

Prof. _Berger_, weil er ein Plakat der Räteregierung abgerissen hatte,

und eine Reihe von Geiseln.

Als immer neue Nachrichten von Erschießungen roter Soldaten kamen,

entstand im Lager der Roten große Erregung. Das Infanterieleibregiment

forderte den Oberkommandanten Eglhofer auf, als Repressalie seinerseits

Gefangene zu erschießen. Am 30. April erhielt Fritz _Seidel_, der

Kommandant des Luitpoldgymnasiums, angeblich hierzu den Befehl von

Eglhofer. Doch hat Eglhofer selbst noch am gleichen Tage dies

ausdrücklich bestritten. Zuerst wurden unter Leitung _Schickelhofers_

und _Kammerstädters_ die zwei Husaren erschossen. Dabei beteiligten sich

_Wiedl_ und Josef _Seidl_. Gleich darauf brachten Kick und Pürzer den

schriftlichen Befehl Eglhofers zu weiteren Erschießungen. _Hesselmann_,

_Gsell_ und _Haußmann_ beteiligten sich an der Auswahl der zu

Erschießenden. Der Professor Berger schloß sich aus Mißverständnis dem

abgeführten Trupp an. Seidl zitterte am ganzen Körper vor Aufregung und

hatte jede Herrschaft über seine Soldaten verloren. Er konnte sie in

ihrer Wut nicht mehr zurückhalten. Die Gefangenen wurden einzeln

abgeführt und zwischen 4 und 5-1/2 Uhr nachmittags an die Wand gestellt

und an einem Misthaufen von den aufgestellten 8 bis 10 Schützen durch

Gewehrsalven auf das Kommando »Legt an, Feuer« erschossen. Als _Thurn

und Taxis_ seine Unschuld beteuerte, wurde er nochmals in die Kanzlei

geführt und nach Wiederholung des Befehls erschossen. _Hannes_, _Lermer_

und _Riedmayer_ beteiligten sich an der Aufstellung (nach der

Urteilsbegründung), _Fehmer_ und _Pürzer_ an der Erschießung. So kamen

zehn Menschen um. Doch befand sich unter den Erschossenen, wie aus der

mir vorliegenden beglaubigten Abschrift der Urteilsbegründung

hervorgeht, keine Geisel.

Haußmann, der verantwortlich war, beging am Abend der Erschießungen

Selbstmord. _Eglhofer_ wurde nach seiner Gefangennahme am 3. Mai in der

Residenz ohne Urteil erschossen. Seidel und Schickelhofer wurden wegen

je zweier Verbrechen des Mordes zweimal zum Tode verurteilt. Wiedl,

Pürzer, Fehmer und Josef Seidl wurden wegen je eines Mordes zum Tode

verurteilt. Kick, Gsell, Hesselmann, Lermer, Hannes, Huber und Riedmayer

wurden wegen Beihilfe zu je 15 Jahren Zuchthaus verurteilt.

(Vorsitzender Oberlandesgerichtsrat Aull.) Die Todesstrafen wurden am

nächsten Tage vollstreckt. (Eingehende Prozeßberichte in den »Münchener

Neuesten Nachrichten«, 1.-19. September 1919.) In einem zweiten Prozeß

wurde auch Kammerstädter zum Tode verurteilt und das Urteil am nächsten

Tag vollstreckt. (15. Oktober 1919.) Ferner wurden L. Debus, A.

Strelenko und R. Greiner zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, »weil sie

den Mord gefördert haben, indem sie eventuell bereit waren, selbst zu

schießen«. (Urteilsbegründung in den »Münchener Neuesten Nachrichten«,

14. Oktober 1919.)

Im 3. Geiselmordprozeß wurde am 12. Juni 1920 Ferdinand Rotter zu 7

Jahren Zuchthaus und Heinrich Walleshauser (17 Jahre alt) zum Tode

verurteilt. Die Todesstrafe wurde vollstreckt.

Vier Jahre Politischer Mord · 第 33 / 146 题