Nach der Ermordung Eisners übernahm der Zentralrat die Macht. Die Kammer
und das von ihr gebildete mehrheitssozialistische Ministerium Hoffmann
floh nach Bamberg. Der Zentralrat erklärte am 7. April die Räterepublik.
Die Führer waren Unabhängige und Mehrheitssozialisten. Durch einen
Putsch gelang es am 13. April Anhängern der Regierung Hoffmann, einen
Teil der Führer zu verhaften. Doch mißlang der Putsch. Die Betriebsräte
ergriffen die Macht und proklamierten eine zweite kommunistische
Räterepublik. Die Regierung Hoffmann sammelte Truppen dagegen. Bei dem
Vormarsch wurden u. a. erschossen: 20 rote Soldaten, die am 29. April in
Starnberg beim Essen unbewaffnet überrascht wurden, drei Sanitäter, die
in Possenhofen beim Verwundetentransport waren und ein 68 jähriger Mann.
(Dr. Schollenbruch im Münchener »Kampf«, 15. September 1919.)
Im Luitpoldgymnasium, das als Kaserne der Roten Armee diente, waren am
26. April die Stenotypistin Hella v. _Westarp_, der Eisenbahnsekretär
_Daumenlang_, der Freiherr F. W. _v. Seydlitz_, die Kunstmaler Walter
_Neuhaus_ und Walter _Deicke_, endlich der Prinz _von Thurn und Taxis_
als Mitglieder eines »germanischen Ordens«, auch »Thulegesellschaft«
genannt, eingeliefert worden, weil man bei ihnen gefälschte Stempel mit
dem Faksimile des Oberkommandanten Eglhofer, Stempel des Vollzugsrates
sowie Eisenbahnstempel gefunden hatte. (Aussagen im Prozeß, 11. u. 13.
September.) Auch hatten sich in den Klubräumen Waffenlager befunden.
(Aussagen am 8. September.) Am folgenden Tag wurden ferner ein Offizier
v. _Teuchert_ und zwei Husaren der Armee v. Oven, _Linnenbrügger_ und
_Hindorf_, als Gefangene eingeliefert. Außerdem befand sich dort der
Prof. _Berger_, weil er ein Plakat der Räteregierung abgerissen hatte,
und eine Reihe von Geiseln.
Als immer neue Nachrichten von Erschießungen roter Soldaten kamen,
entstand im Lager der Roten große Erregung. Das Infanterieleibregiment
forderte den Oberkommandanten Eglhofer auf, als Repressalie seinerseits
Gefangene zu erschießen. Am 30. April erhielt Fritz _Seidel_, der
Kommandant des Luitpoldgymnasiums, angeblich hierzu den Befehl von
Eglhofer. Doch hat Eglhofer selbst noch am gleichen Tage dies
ausdrücklich bestritten. Zuerst wurden unter Leitung _Schickelhofers_
und _Kammerstädters_ die zwei Husaren erschossen. Dabei beteiligten sich
_Wiedl_ und Josef _Seidl_. Gleich darauf brachten Kick und Pürzer den
schriftlichen Befehl Eglhofers zu weiteren Erschießungen. _Hesselmann_,
_Gsell_ und _Haußmann_ beteiligten sich an der Auswahl der zu
Erschießenden. Der Professor Berger schloß sich aus Mißverständnis dem
abgeführten Trupp an. Seidl zitterte am ganzen Körper vor Aufregung und
hatte jede Herrschaft über seine Soldaten verloren. Er konnte sie in
ihrer Wut nicht mehr zurückhalten. Die Gefangenen wurden einzeln
abgeführt und zwischen 4 und 5-1/2 Uhr nachmittags an die Wand gestellt
und an einem Misthaufen von den aufgestellten 8 bis 10 Schützen durch
Gewehrsalven auf das Kommando »Legt an, Feuer« erschossen. Als _Thurn
und Taxis_ seine Unschuld beteuerte, wurde er nochmals in die Kanzlei
geführt und nach Wiederholung des Befehls erschossen. _Hannes_, _Lermer_
und _Riedmayer_ beteiligten sich an der Aufstellung (nach der
Urteilsbegründung), _Fehmer_ und _Pürzer_ an der Erschießung. So kamen
zehn Menschen um. Doch befand sich unter den Erschossenen, wie aus der
mir vorliegenden beglaubigten Abschrift der Urteilsbegründung
hervorgeht, keine Geisel.
Haußmann, der verantwortlich war, beging am Abend der Erschießungen
Selbstmord. _Eglhofer_ wurde nach seiner Gefangennahme am 3. Mai in der
Residenz ohne Urteil erschossen. Seidel und Schickelhofer wurden wegen
je zweier Verbrechen des Mordes zweimal zum Tode verurteilt. Wiedl,
Pürzer, Fehmer und Josef Seidl wurden wegen je eines Mordes zum Tode
verurteilt. Kick, Gsell, Hesselmann, Lermer, Hannes, Huber und Riedmayer
wurden wegen Beihilfe zu je 15 Jahren Zuchthaus verurteilt.
(Vorsitzender Oberlandesgerichtsrat Aull.) Die Todesstrafen wurden am
nächsten Tage vollstreckt. (Eingehende Prozeßberichte in den »Münchener
Neuesten Nachrichten«, 1.-19. September 1919.) In einem zweiten Prozeß
wurde auch Kammerstädter zum Tode verurteilt und das Urteil am nächsten
Tag vollstreckt. (15. Oktober 1919.) Ferner wurden L. Debus, A.
Strelenko und R. Greiner zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, »weil sie
den Mord gefördert haben, indem sie eventuell bereit waren, selbst zu
schießen«. (Urteilsbegründung in den »Münchener Neuesten Nachrichten«,
14. Oktober 1919.)
Im 3. Geiselmordprozeß wurde am 12. Juni 1920 Ferdinand Rotter zu 7
Jahren Zuchthaus und Heinrich Walleshauser (17 Jahre alt) zum Tode
verurteilt. Die Todesstrafe wurde vollstreckt.