Zwei Erschießungen durch Ltn. Czekalla

Nach dem »Berliner Tageblatt« vom 15. März wurde in der Holzmarktstr. 61

ein Mann von über 60 Jahren namens _Abrahamson_ ohne weiteres im Hof

erschossen, weil er bei einer Haussuchung Waffen, die er besaß, nicht

angegeben hatte. Der alte, schwächliche Mann leistete keinerlei

Widerstand. Der Offizier (ein Leutnant _Czekalla_ vom Freikorps Lützow,

1. Schwadron) sagte, er sei berechtigt, jeden zu erschießen, der Waffen

verheimliche.

Ein Rechtsanwalt wurde bei dem Gespräch, das er zur Feststellung des

Tatbestandes mit den Bewohnern des betreffenden Hauses führte,

verhaftet, weil er »die Leute aufhetze«.

Der gleiche Leutnant _Czekalla_ hat am 13. März, bei dem Klempnermeister

_Wallmann_ eine Haussuchung vorgenommen. Wallmann war ein angesehener

Mann, deutschnationaler Gesinnung. Aus dem Felde hatte er ein

französisches Infanteriegewehr mitgebracht, das unbrauchbar war. Es war

ihm belassen worden und eine Bescheinigung darüber erteilt. Zu dem

französischen Gewehr besaß er einige französische Patronen. Endlich war

er seit vielen Jahren im Besitz einer Browningpistole, die er aus

Liebhaberei angeschafft hatte. Als der Leutnant Wallmann fragte, ob er

einen Browning besitze, holte er den Browning sofort aus dem Ofen

heraus. Darauf ließ ihn der Leutnant nach der Alexanderkaserne abführen.

Als seine Braut weinte, sagte Wallmann: »Weine doch nicht; ich komme ja

bestimmt wieder, denn ich habe ja nichts getan.« Wallmann wurde in der

Alexanderkaserne auf Befehl des Leutnants in einem Pferdestall

erschossen. Die Leiche wurde von den Soldaten ihrer Stiefel beraubt.

Czekalla behauptet, auf direkten Befehl seines Vorgesetzten, des

Rittmeisters Wilhelm von _Oertzen_ gehandelt zu haben. Das Verfahren

gegen beide schwebt beim Landgericht I Berlin. (»Berliner Volkszeitung«,

16. März 1922.)

Vier Jahre Politischer Mord · 第 27 / 146 题