Nach dem »Berliner Tageblatt« vom 15. März wurde in der Holzmarktstr. 61
ein Mann von über 60 Jahren namens _Abrahamson_ ohne weiteres im Hof
erschossen, weil er bei einer Haussuchung Waffen, die er besaß, nicht
angegeben hatte. Der alte, schwächliche Mann leistete keinerlei
Widerstand. Der Offizier (ein Leutnant _Czekalla_ vom Freikorps Lützow,
1. Schwadron) sagte, er sei berechtigt, jeden zu erschießen, der Waffen
verheimliche.
Ein Rechtsanwalt wurde bei dem Gespräch, das er zur Feststellung des
Tatbestandes mit den Bewohnern des betreffenden Hauses führte,
verhaftet, weil er »die Leute aufhetze«.
Der gleiche Leutnant _Czekalla_ hat am 13. März, bei dem Klempnermeister
_Wallmann_ eine Haussuchung vorgenommen. Wallmann war ein angesehener
Mann, deutschnationaler Gesinnung. Aus dem Felde hatte er ein
französisches Infanteriegewehr mitgebracht, das unbrauchbar war. Es war
ihm belassen worden und eine Bescheinigung darüber erteilt. Zu dem
französischen Gewehr besaß er einige französische Patronen. Endlich war
er seit vielen Jahren im Besitz einer Browningpistole, die er aus
Liebhaberei angeschafft hatte. Als der Leutnant Wallmann fragte, ob er
einen Browning besitze, holte er den Browning sofort aus dem Ofen
heraus. Darauf ließ ihn der Leutnant nach der Alexanderkaserne abführen.
Als seine Braut weinte, sagte Wallmann: »Weine doch nicht; ich komme ja
bestimmt wieder, denn ich habe ja nichts getan.« Wallmann wurde in der
Alexanderkaserne auf Befehl des Leutnants in einem Pferdestall
erschossen. Die Leiche wurde von den Soldaten ihrer Stiefel beraubt.
Czekalla behauptet, auf direkten Befehl seines Vorgesetzten, des
Rittmeisters Wilhelm von _Oertzen_ gehandelt zu haben. Das Verfahren
gegen beide schwebt beim Landgericht I Berlin. (»Berliner Volkszeitung«,
16. März 1922.)