Zwei Erschießungen durch Ltn. Baum

Bei einer nächtlichen Runde des Detachements v. Grothe trat ein

unbekannt gebliebener Mann, der einen Ausweis des Reichswehrministers

vorwies, auf den Leutnant _Baum_ zu und sagte: »Herr Leutnant, lebt der

Zigarrenhändler _Müller_ noch? Wenn Sie den kriegen, erschießen Sie ihn,

den habe ich zweimal hinter den Barrikaden gesehen!«

Baum begab sich nun am 12. März mit 10 Mann in das Zigarrengeschäft

Memeler Str. 19. Johann Müller war gerade beim Rasieren und kam mit

eingeseiftem Gesicht aus dem Hinterzimmer. Baum durchsuchte die Wohnung.

Es wurden weder Waffen noch Munition gefunden.

Der Leutnant sagte zu Müller: »Sie agitieren ja für die Unabhängigen;

Sie haben acht Karten mit verdächtigen Punkten. Ich habe von anderen

gehört, Sie haben auf uns geschossen. Verabschieden Sie sich von Ihrer

Frau. Es ist meine Pflicht, Sie jetzt zu erschießen!« Die Frau und

Tochter schrien laut auf. Leutnant Baum erblickte in dem

stillschweigenden Verharren des Müller ein Schuldbekenntnis. Müller

verrichtete ein Gebet, wurde dann an die Wand gestellt und 6 Mann

schossen auf ihn. Müller brach zusammen. Ein Sanitäter sollte sich von

der Vollstreckung des Todesurteils überzeugen und die Leiche

wegschaffen. Der Sanitäter fand den Müller noch lebend. Auf Befehl des

Angeklagten gab der zur Patrouille gehörende russische Schüler Alexander

_Köhler_ dem Müller den Gnadenschuß. (»Vorwärts«, 16. August 1919.)

Bei der Verhandlung (»Berl. Tageblatt«, 1. Juni 1920) wurde Baum

freigesprochen mit der Begründung, daß er dem Noske-Erlaß vom 9. März

gefolgt sei, der besagt, daß jeder, der mit der Waffe kämpfend

angetroffen wird, erschossen werden soll.

Am 13. März 1919 wurde bei einer Haussuchung bei dem Gastwirt Wilhelm

_Bilski_, Weidenweg 71, ein Revolver gefunden, den, wie sofort

festgestellt, ein Gast als Pfand gelassen hatte. Bilski wurde abgeführt

und »standrechtlich« erschossen. Durch Zeugen, besonders Frau Bilski,

wurde als leitender Offizier der Leutnant _Baum_ erkannt. Die Akten

verschwanden von der Garde-Kav.-Schützendiv. Am 27. März 1920 wurde der

Militärfiskus von der 26. Zivilkammer zu Schadenersatz verurteilt. In

der Begründung wurde ausdrücklich anerkannt, »daß die Erschießung

rechtswidrig war.« Das Verfahren gegen Baum wurde am 12. April 1920

eingestellt. (Akten in meinem Besitz.)

Vier Jahre Politischer Mord · 第 26 / 146 题