Bei einer nächtlichen Runde des Detachements v. Grothe trat ein
unbekannt gebliebener Mann, der einen Ausweis des Reichswehrministers
vorwies, auf den Leutnant _Baum_ zu und sagte: »Herr Leutnant, lebt der
Zigarrenhändler _Müller_ noch? Wenn Sie den kriegen, erschießen Sie ihn,
den habe ich zweimal hinter den Barrikaden gesehen!«
Baum begab sich nun am 12. März mit 10 Mann in das Zigarrengeschäft
Memeler Str. 19. Johann Müller war gerade beim Rasieren und kam mit
eingeseiftem Gesicht aus dem Hinterzimmer. Baum durchsuchte die Wohnung.
Es wurden weder Waffen noch Munition gefunden.
Der Leutnant sagte zu Müller: »Sie agitieren ja für die Unabhängigen;
Sie haben acht Karten mit verdächtigen Punkten. Ich habe von anderen
gehört, Sie haben auf uns geschossen. Verabschieden Sie sich von Ihrer
Frau. Es ist meine Pflicht, Sie jetzt zu erschießen!« Die Frau und
Tochter schrien laut auf. Leutnant Baum erblickte in dem
stillschweigenden Verharren des Müller ein Schuldbekenntnis. Müller
verrichtete ein Gebet, wurde dann an die Wand gestellt und 6 Mann
schossen auf ihn. Müller brach zusammen. Ein Sanitäter sollte sich von
der Vollstreckung des Todesurteils überzeugen und die Leiche
wegschaffen. Der Sanitäter fand den Müller noch lebend. Auf Befehl des
Angeklagten gab der zur Patrouille gehörende russische Schüler Alexander
_Köhler_ dem Müller den Gnadenschuß. (»Vorwärts«, 16. August 1919.)
Bei der Verhandlung (»Berl. Tageblatt«, 1. Juni 1920) wurde Baum
freigesprochen mit der Begründung, daß er dem Noske-Erlaß vom 9. März
gefolgt sei, der besagt, daß jeder, der mit der Waffe kämpfend
angetroffen wird, erschossen werden soll.
Am 13. März 1919 wurde bei einer Haussuchung bei dem Gastwirt Wilhelm
_Bilski_, Weidenweg 71, ein Revolver gefunden, den, wie sofort
festgestellt, ein Gast als Pfand gelassen hatte. Bilski wurde abgeführt
und »standrechtlich« erschossen. Durch Zeugen, besonders Frau Bilski,
wurde als leitender Offizier der Leutnant _Baum_ erkannt. Die Akten
verschwanden von der Garde-Kav.-Schützendiv. Am 27. März 1920 wurde der
Militärfiskus von der 26. Zivilkammer zu Schadenersatz verurteilt. In
der Begründung wurde ausdrücklich anerkannt, »daß die Erschießung
rechtswidrig war.« Das Verfahren gegen Baum wurde am 12. April 1920
eingestellt. (Akten in meinem Besitz.)