Die amtliche Nachricht lautete (»Berl. Tageblatt«, 12. März 1919.): »In
der Französischen Str. 32 wurde gestern die Kassenverwaltung der
Volksmarinedivision von Regierungstruppen besetzt. Frühere Angehörige
der jetzt aufgelösten Volksmarinedivision, die von dort noch Gelder
holen wollten, sind festgenommen worden. Die Gefangenen trugen
teilweise noch Waffen. Infolgedessen kam es bei der Verhaftung zu
tätlichem Widerstand. Die Mannschaften der Regierungstruppen ließen sich
von ihren Führern kaum vor Uebergriffen zurückhalten, da die Erbitterung
durch die Vorgänge der letzten Tage natürlich sehr angewachsen war. Es
wurde Munition, darunter auch Dumdumgeschosse, beschlagnahmt. Von den
rund 250 Gefangenen mußten 24 auf der Stelle erschossen werden. Die
übrigen sind unter starker Bedeckung in das Moabiter Zellengefängnis
eingeliefert worden und sehen dort einer Aburteilung durch das
außerordentliche Kriegsgericht entgegen.«
Der wirkliche Vorgang war (vgl. Prozeßbericht, »Deutsche Zeitung« vom 5.
bis 10. Dezember 1919): Am 11. März 1919 war ein Löhnungsappell der
Volksmarinedivision angesetzt. General Lüttwitz gab dem Leutnant Marloh
Auftrag, dort möglichst viele Mitglieder zu verhaften. Die 250 Matrosen,
die völlig ordnungsliebende Elemente waren, -- ein Teil hatte bei den
Unruhen die Reichsbank bewacht, -- kamen einzeln, beinahe alle
unbewaffnet, um sich die ihnen zustehende Löhnung zu holen. Sie wurden
einzeln überwältigt und gefangengesetzt.
Marloh fühlte sich durch die vielen Gefangenen bedroht und telephonierte
an Oberst Reinhardt um Hilfe. Oberst Reinhardt sagte zu Leutnant
Schröter: »Gehen Sie zu Marloh und sagen Sie ihm, er müsse durchgreifen.
Denken Sie an Lichtenberg, wo 60 Polizeibeamte erschossen wurden«.
Schröter meldete Marloh, er solle energisch durchgreifen. Marloh
telephonierte gleich darauf nochmals um Hilfe. Darauf ließ Oberleutnant
v. Kessel dem Marloh durch Leutnant Wehmeyer ausrichten (zweiter
Verhandlungstag): »Bestellen Sie dem Oberleutnant Marloh, daß Oberst
Reinhardt sehr wütend sei, weil er gegen die 300 Matrosen zu schlapp
vorgehe. Er solle in ausgiebigstem Maße von der Waffe Gebrauch machen,
und wenn er 150 Mann erschösse. Alles, was er erschießen könne, solle er
erschießen. Die Verstärkung würde noch ein bis eineinhalb Stunden auf
sich warten lassen. Oberst Reinhardt wisse auch gar nicht, wo er mit den
300 Leuten bleiben solle.«
Marloh gehorchte, sortierte die Leute, indem er diejenigen, die
besonders intelligent erschienen, gute Anzüge oder Schmucksachen hatten,
besonders stellte (erster Verhandlungstag, 4. Dezember 1919). Dann ließ
er durch den Offizierstellvertreter _Penther_ 29 Leute mit dem
Maschinengewehr erschießen. »Die Schußwirkung war furchtbar. Vielen
Leuten wurde die Schädeldecke völlig abgerissen. Die Gehirnmasse
spritzte umher, Leichen und Verwundete fielen übereinander.« (Erster
Verhandlungstag, 4. Dezember 1919.) Die Namen der Ermordeten sind nach
der »Zukunft« (29. November 1919): Jakob _Bonczyk_, Paul _Brandt_,
Theodor _Biertümpel_, Ernst _Bursian_, Kurt _Dehn_, Otto _Deubert_,
Willy _Ferbitz_, Robert _Göppe_, Baruch _Handwohl_, Walter _Harder_,
Alfred _Hintze_, Anton _Hintze_, Hermann _Hinze_, Walter _Jacobowsky_,
Otto _Kanneberg_, Willy _Kuhle_, Max _Kutzner_, Martin _Lewitz_, Herbert
_Lietzau_, Max _Maszterlerz_, Ernst _Mörbe_, Karl _Pobantz_, Paul
_Rösner_, Siegfried _Schulz_, Paul _Ulbrich_, Werner _Weber_, Karl
_Zieske_, Gustav _Zühlsdorf_. Die anderen Matrosen wurden ins Gefängnis
geschafft und bald darauf als unschuldig entlassen.
Marloh erstattete einen wahrheitsgetreuen Bericht an Oberleutnant v.
Kessel. Auf Anraten Kessels ersetzte er ihn Mitte Mai durch einen
anderen, wonach er die Erschießung durch eigenen Entschluß auf Grund des
Noske-Erlasses vorgenommen habe. Zuletzt wurde in Gegenwart des Obersten
Reinhardt noch ein dritter Bericht geschrieben. Marloh blieb monatelang
unbehelligt. Erst als ein Haftbefehl am 2. Juni vorlag, riet ihm Kessel
zu flüchten, und stellte ihm zu diesem Zwecke falsche Papiere aus, die
Leutnant Wehmeyer dem Marloh übergab. Leutnant Hoffmann brachte ihm
Geld. (Zweiter Verhandlungstag.) Am 9. Dezember wurde Marloh von der
Anklage des Totschlags und des Mißbrauches der Dienstgewalt
freigesprochen, wegen unerlaubter Entfernung zu drei Monaten Festung und
wegen Benutzung gefälschter Urkunden zu 30 Mk. Geldstrafe verurteilt. In
der Urteilsbegründung wurde festgestellt, »daß die Erschießungen
objektiv unberechtigt waren, daß die Matrosen, die mit Waffen kamen,
gültige Waffenscheine besaßen, daß keine Plünderer dabei waren, daß die
Lage Marlohs nicht so bedrohlich war, daß er zum Waffengebrauch
berechtigt war, daß er jedoch glaubte, einen Dienstbefehl vor sich zu
haben« (Vorsitzender: Kriegsgerichtsrat Welt).
Der Ausschuß II für Feststellung von Entschädigung für Aufruhrschäden
verneinte den Anspruch der Hinterbliebenen auf eine Rente, da die
Erschießungen in Ausübung der Staatsgewalt als ein Akt der
Strafvollstreckung erfolgt seien. Den meisten Hinterbliebenen wurden
jedoch vom Fiskus im Vergleichswege nach einem Zivilprozesse größere
Abfindungssummen ausbezahlt.
Kessel wurde Hauptmann, Hoffmann Oberleutnant bei der Sicherheitswehr
(»Freiheit«, 7. Dezember.). Gegen Reinhardt und Kessel wurde wegen der
Befehle, die sie Marloh gegeben hatten, kein Verfahren eingeleitet;
gegen Kessel wurde nur ein Verfahren wegen eines im Verlauf des
Prozesses geleisteten Meineids eingeleitet. (14. März 1921.) Am 23. März
1921 wurde er auch von der Anklage des Meineids freigesprochen.
(Eingehende Prozeßberichte in der »Deutschen Zeitung«.) Zuletzt wurden
Wehmeyer und Hoffmann wegen Beihilfe zur Flucht vom Schöffengericht
freigesprochen. (»Deutsche Tageszeitung«, 27. 9. 21.)