Die 29 Matrosen

Die amtliche Nachricht lautete (»Berl. Tageblatt«, 12. März 1919.): »In

der Französischen Str. 32 wurde gestern die Kassenverwaltung der

Volksmarinedivision von Regierungstruppen besetzt. Frühere Angehörige

der jetzt aufgelösten Volksmarinedivision, die von dort noch Gelder

holen wollten, sind festgenommen worden. Die Gefangenen trugen

teilweise noch Waffen. Infolgedessen kam es bei der Verhaftung zu

tätlichem Widerstand. Die Mannschaften der Regierungstruppen ließen sich

von ihren Führern kaum vor Uebergriffen zurückhalten, da die Erbitterung

durch die Vorgänge der letzten Tage natürlich sehr angewachsen war. Es

wurde Munition, darunter auch Dumdumgeschosse, beschlagnahmt. Von den

rund 250 Gefangenen mußten 24 auf der Stelle erschossen werden. Die

übrigen sind unter starker Bedeckung in das Moabiter Zellengefängnis

eingeliefert worden und sehen dort einer Aburteilung durch das

außerordentliche Kriegsgericht entgegen.«

Der wirkliche Vorgang war (vgl. Prozeßbericht, »Deutsche Zeitung« vom 5.

bis 10. Dezember 1919): Am 11. März 1919 war ein Löhnungsappell der

Volksmarinedivision angesetzt. General Lüttwitz gab dem Leutnant Marloh

Auftrag, dort möglichst viele Mitglieder zu verhaften. Die 250 Matrosen,

die völlig ordnungsliebende Elemente waren, -- ein Teil hatte bei den

Unruhen die Reichsbank bewacht, -- kamen einzeln, beinahe alle

unbewaffnet, um sich die ihnen zustehende Löhnung zu holen. Sie wurden

einzeln überwältigt und gefangengesetzt.

Marloh fühlte sich durch die vielen Gefangenen bedroht und telephonierte

an Oberst Reinhardt um Hilfe. Oberst Reinhardt sagte zu Leutnant

Schröter: »Gehen Sie zu Marloh und sagen Sie ihm, er müsse durchgreifen.

Denken Sie an Lichtenberg, wo 60 Polizeibeamte erschossen wurden«.

Schröter meldete Marloh, er solle energisch durchgreifen. Marloh

telephonierte gleich darauf nochmals um Hilfe. Darauf ließ Oberleutnant

v. Kessel dem Marloh durch Leutnant Wehmeyer ausrichten (zweiter

Verhandlungstag): »Bestellen Sie dem Oberleutnant Marloh, daß Oberst

Reinhardt sehr wütend sei, weil er gegen die 300 Matrosen zu schlapp

vorgehe. Er solle in ausgiebigstem Maße von der Waffe Gebrauch machen,

und wenn er 150 Mann erschösse. Alles, was er erschießen könne, solle er

erschießen. Die Verstärkung würde noch ein bis eineinhalb Stunden auf

sich warten lassen. Oberst Reinhardt wisse auch gar nicht, wo er mit den

300 Leuten bleiben solle.«

Marloh gehorchte, sortierte die Leute, indem er diejenigen, die

besonders intelligent erschienen, gute Anzüge oder Schmucksachen hatten,

besonders stellte (erster Verhandlungstag, 4. Dezember 1919). Dann ließ

er durch den Offizierstellvertreter _Penther_ 29 Leute mit dem

Maschinengewehr erschießen. »Die Schußwirkung war furchtbar. Vielen

Leuten wurde die Schädeldecke völlig abgerissen. Die Gehirnmasse

spritzte umher, Leichen und Verwundete fielen übereinander.« (Erster

Verhandlungstag, 4. Dezember 1919.) Die Namen der Ermordeten sind nach

der »Zukunft« (29. November 1919): Jakob _Bonczyk_, Paul _Brandt_,

Theodor _Biertümpel_, Ernst _Bursian_, Kurt _Dehn_, Otto _Deubert_,

Willy _Ferbitz_, Robert _Göppe_, Baruch _Handwohl_, Walter _Harder_,

Alfred _Hintze_, Anton _Hintze_, Hermann _Hinze_, Walter _Jacobowsky_,

Otto _Kanneberg_, Willy _Kuhle_, Max _Kutzner_, Martin _Lewitz_, Herbert

_Lietzau_, Max _Maszterlerz_, Ernst _Mörbe_, Karl _Pobantz_, Paul

_Rösner_, Siegfried _Schulz_, Paul _Ulbrich_, Werner _Weber_, Karl

_Zieske_, Gustav _Zühlsdorf_. Die anderen Matrosen wurden ins Gefängnis

geschafft und bald darauf als unschuldig entlassen.

Marloh erstattete einen wahrheitsgetreuen Bericht an Oberleutnant v.

Kessel. Auf Anraten Kessels ersetzte er ihn Mitte Mai durch einen

anderen, wonach er die Erschießung durch eigenen Entschluß auf Grund des

Noske-Erlasses vorgenommen habe. Zuletzt wurde in Gegenwart des Obersten

Reinhardt noch ein dritter Bericht geschrieben. Marloh blieb monatelang

unbehelligt. Erst als ein Haftbefehl am 2. Juni vorlag, riet ihm Kessel

zu flüchten, und stellte ihm zu diesem Zwecke falsche Papiere aus, die

Leutnant Wehmeyer dem Marloh übergab. Leutnant Hoffmann brachte ihm

Geld. (Zweiter Verhandlungstag.) Am 9. Dezember wurde Marloh von der

Anklage des Totschlags und des Mißbrauches der Dienstgewalt

freigesprochen, wegen unerlaubter Entfernung zu drei Monaten Festung und

wegen Benutzung gefälschter Urkunden zu 30 Mk. Geldstrafe verurteilt. In

der Urteilsbegründung wurde festgestellt, »daß die Erschießungen

objektiv unberechtigt waren, daß die Matrosen, die mit Waffen kamen,

gültige Waffenscheine besaßen, daß keine Plünderer dabei waren, daß die

Lage Marlohs nicht so bedrohlich war, daß er zum Waffengebrauch

berechtigt war, daß er jedoch glaubte, einen Dienstbefehl vor sich zu

haben« (Vorsitzender: Kriegsgerichtsrat Welt).

Der Ausschuß II für Feststellung von Entschädigung für Aufruhrschäden

verneinte den Anspruch der Hinterbliebenen auf eine Rente, da die

Erschießungen in Ausübung der Staatsgewalt als ein Akt der

Strafvollstreckung erfolgt seien. Den meisten Hinterbliebenen wurden

jedoch vom Fiskus im Vergleichswege nach einem Zivilprozesse größere

Abfindungssummen ausbezahlt.

Kessel wurde Hauptmann, Hoffmann Oberleutnant bei der Sicherheitswehr

(»Freiheit«, 7. Dezember.). Gegen Reinhardt und Kessel wurde wegen der

Befehle, die sie Marloh gegeben hatten, kein Verfahren eingeleitet;

gegen Kessel wurde nur ein Verfahren wegen eines im Verlauf des

Prozesses geleisteten Meineids eingeleitet. (14. März 1921.) Am 23. März

1921 wurde er auch von der Anklage des Meineids freigesprochen.

(Eingehende Prozeßberichte in der »Deutschen Zeitung«.) Zuletzt wurden

Wehmeyer und Hoffmann wegen Beihilfe zur Flucht vom Schöffengericht

freigesprochen. (»Deutsche Tageszeitung«, 27. 9. 21.)

Vier Jahre Politischer Mord · 第 23 / 146 题