Bei einer Haussuchung am 15. Januar 1919 wurden _Karl Liebknecht_ und
_Rosa Luxemburg_ in Wilmersdorf, ohne Haftbefehl, durch die
Einwohnerwehr verhaftet und nach dem Edenhotel, dem Quartier der
Gardekavallerie-Schützendivision, gebracht. Nach der amtlichen
Darstellung vom 16. Januar wurde Liebknecht auf der Flucht erschossen,
Rosa Luxemburg durch eine große Menge gelyncht. »Die Transportführer
traf kein Verschulden.« Nach den Aussagen im Prozeß spielte sich die
Ermordung jedoch folgendermaßen ab:
Der Platz vor dem Edenhotel war völlig leer. (Zweiter Verhandlungstag.)
Karl Liebknecht wurde aus dem Hotel in ein Auto geführt. Der Jäger
_Runge_ schlug ihm darauf zweimal von hinten mit dem Kolben auf den
Kopf. Liebknecht sank halb bewußtlos zusammen. Die Offiziere saßen und
standen um Liebknecht herum, ohne die Schläge zu verhindern. Das
Kommando bestand aus den Offizieren Horst _v. Pflugk-Hartung_, _Stiege_,
_Liepmann_, _v. Ritgen_, _Schulze_, Heinz _v. Pflugk-Hartung_ und dem
Jäger Clemens _Friedrich_, alle natürlich schwer bewaffnet. An Stelle
nach Moabit fuhr das Auto am Neuen See entlang in der Richtung nach der
Charlottenburger Chaussee. An einer Stelle, wo ein völlig unbeleuchteter
Fußweg abging, erlitt das Auto angeblich eine Panne. Liebknecht, der
durch die Schläge auf den Kopf noch ganz benommen war, wurde gefragt, ob
er noch gehen könne. Zwei Leute stützten ihn rechts und links, zwei
gingen vor und zwei hinter ihm. Alle mit entsicherten Pistolen und
Handgranaten bewaffnet. Nach wenigen Schritten wurde Liebknecht,
angeblich weil er einen Fluchtversuch machte, erschossen. Den ersten
Schuß gab Kapitän v. Pflugk-Hartung ab. Nach der Tat war das Auto wieder
gebrauchsfähig. Dann wurde die Leiche als »unbekannt« eingeliefert.
Als Rosa Luxemburg durch den Haupteingang fortgeführt wurde, stand
derselbe Runge an der Tür. Hauptmann Petri hatte Befehl gegeben, man
solle dafür sorgen, daß die Luxemburg nicht lebendig ins Gefängnis komme
(Denkschrift des Vollzugsrates). Als Frau Luxemburg durch die Türe kam,
schlug Runge ihr zweimal auf den Kopf, so daß sie umsank. Der den
Transport führende Oberleutnant _Vogel_ hatte nichts dagegen getan. Man
schob Frau Luxemburg in den Wagen. Als der Wagen abfuhr, sprang ein Mann
hinten auf und schlug sie mit einem harten Gegenstand auf den Kopf.
Unterwegs schoß Oberleutnant Vogel der Frau Luxemburg noch eine Kugel
durch den Kopf. Man fuhr zwischen Landwehrkanal und Zoologischem Garten
entlang. Am Landwehrkanal stand eine Gruppe Soldaten. Das Auto hielt,
die Soldaten warfen die Leiche auf Befehl Vogels in den Kanal.
Die am Mord Beteiligten ließen sich am Tage danach bei einem Gelage
photographieren. (Vierter Verhandlungstag.)
Wochenlang geschah in dieser Sache nichts. Die Regierung überließ die
Untersuchung derselben Division, der die Mörder angehörten. Die
Arbeiterräte Rusch und Struve, die zur Untersuchung beigezogen waren,
beantragten eine Reihe von Verhaftungen. Als diese Anträge abgelehnt
wurden, traten sie zurück. (31. Januar, 1919; Denkschrift der Mitglieder
des Zentral- und Vollzugsrates.)
Runge erhielt durch den Leutnant Liepmann falsche Papiere, wurde
versetzt, dann flüchtig und war zunächst unauffindbar. Mitte April wurde
er verhaftet, Oberleutnant Vogel am 20. Februar. Am 8. Mai begann die
Verhandlung vor dem Kriegsgericht. Der Oberleutnant Grützner sagte aus,
daß von Offiziersseite nachdrücklich auf ihn eingewirkt worden sei, die
Wachmannschaften des Edenhotels zu einer günstigen Aussage zu bestimmen
und ungeeignete Elemente von den Mannschaften zu entfernen. (Dritter
Verhandlungstag.) Pflugk-Hartung gab zu, daß er dem Soldaten Peschel,
dem Lenker des Autos, in dem Liebknecht abtransportiert wurde, 500 Mk.
»geborgt« habe. Die Soldaten Grantke und Weber beschworen, daß
Oberleutnant Vogel den Schuß auf Rosa Luxemburg abgegeben habe (dritter
Verhandlungstag) und die Leiche ins Wasser werfen ließ (vierter
Verhandlungstag). Zwei Angeklagte und Vogel selbst bestritten das
erstere. Das Urteil lautete:
»1. Der Jäger Runge wird wegen Wachvergehens im Feld, versuchten
Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter
Mißbrauch seiner Waffe in zwei Fällen, in einem Fall mit erschwertem
Wachverbrechen und Gebrauch von falschen Urkunden, zu zwei Jahren
Gefängnis, zwei Wochen Haft und vier Jahren Ehrverlust und Entlassung
aus dem Heer bestraft.
2. Leutnant Liepmann wird wegen Anmaßung einer Befehlsbefugnis in
Verbindung mit Begünstigung zu sechs Wochen verschärften Stubenarrests
verurteilt.
3. Oberleutnant Vogel wird wegen erschwerten Wachvergehens im Feld in
Tateinheit mit Begünstigung in Ausübung des Dienstes, wegen Mißbrauch
der Dienstgewalt und Beiseiteschaffung einer Leiche und wissentlich
falscher Dienstmeldung zu zwei Jahren vier Monaten Gefängnis und
Dienstentlassung verurteilt.«
In der Urteilsbegründung nahm das Gericht (Vorsitzender
Kriegsgerichtsrat Erhardt) bei Runge an, daß er aus eigenem Antrieb
gehandelt habe.
Bereits fünf Tage vor Beginn des Prozesses hatten Dr. Grabowski und
Hauptmann Pabst dem Oberlt. Vogel durch das Polizeipräsidium Berlin und
durch die Paßstelle des Auswärtigen Amtes einen Paß nach Holland
verschafft. Am 14. Mai, dem letzten Verhandlungstag, teilte der
Abgeordnete Cohn dies dem Kriegsminister Reinhardt und dem
Ministerialdirektor Rauscher mit. Trotzdem konnte Vogel am 17. Mai mit
Hilfe des Hauptmanns Jansen aus der Untersuchungshaft entführt werden
und entkam nach Holland. (»Der Mord an Karl Liebknecht und Rosa
Luxemburg«. Verlag der »Freiheit«).
Runge legte am 6. Januar 1920 protokollarisch ein Geständnis ab, durch
das die Urteilsbegründung völlig hinfällig wurde. Es heißt darin:
»Was die Sache Liebknecht anbetrifft, hatte ich strikten Befehl von
Offizieren, diesen Lumpen niederzuschlagen mit dem Kolben an der Stelle,
wo er herauskommt. Ich war neu und konnte die Offiziere nicht erkennen,
sah aber nachträglich, daß es meist meine Mitangeklagten waren. Was die
Luxemburg anbetrifft, kamen Offiziere zu mir und sagten: Ich gebe Ihnen
den Befehl, daß die Luxemburg das Edenhotel nicht mehr lebend verläßt.
Merken Sie sich das. Kapitänleutnant v. Pflugk-Hartung schrieb sich
meinen Namen auf und sagte zu mir: Sie wird Ihnen ja durch den
Oberleutnant Vogel in die Arme geführt, so daß Sie nur zuschlagen dürfen
... (was ich auch tat). Als die andern zurückkamen, brüsteten sie sich:
»Liebknecht haben wir eine gebrannt. Es wurde eine Panne markiert und
so die Flucht künstlich herbeigeführt.« Das hat mir auch Oberleutnant
von Ritgen in der Untersuchungshaft später noch einmal gesagt.
Die Untersuchung ist eine Komödie gewesen. Ich sprach mit
Kriegsgerichtsrat Jörns wiederholt privat und er sagte mir: »Nehmen Sie
ruhig alles auf sich, 4 Monate werden es nur, und Sie können sich dann
immer wieder an uns wenden, wenn Sie in Not sind.« Die Zellentüren
standen stets offen. Sämtliche Angeklagten machten den Richter, ich
mußte den Angeklagten spielen, und es wurde immer gesagt, wenn ich meine
Aussagen nicht richtig einlernte, läge mal eine Handgranate im Bett,
wenn ich schlafen ginge. Mit dem Stab des Eden-Hotels stand ich öfters
in telephonischer Verbindung. Ich mußte ihm vor meiner Flucht genau
angeben, mit welchem Zug ich nach Flensburg fahre. -- Husar Otto Runge.«
Hieraus (»Freiheit«, 9. Januar 1921) geht hervor, daß es sich in beiden
Fällen um einen von den Offizieren wohlüberlegten Mord handelte.
Trotzdem erfolgte nichts.
In einer neuen Aussage (»Vorwärts« 29. und 30. Mai 1922) hat Runge noch
genauere Mitteilungen über die beiden Ermordungen gemacht und angegeben,
daß er durch Angehörige des Freikorps Roßbach mit falschen Papieren
versehen und zu einer Reihe von falschen Aussagen vor Gericht veranlaßt
wurde. Nach ihm hat auch Leutnant Krull der Frau Luxemburg, als sie im
Auto saß, eine Kugel durch den Kopf geschossen.
Gegen Krull war ein Verfahren wegen Mordes eingeleitet worden. Er
gestand, beteiligt gewesen zu sein, widerrief aber dann. Darauf wurde
das Verfahren mangels Beweisen eingestellt, später aber wieder
aufgenommen. (»Vossische Zeitung« 22. August 1922.) Während er in
Untersuchungshaft saß, erschien der Oberleutnant Siegfried Bracht in der
Redaktion der »Roten Fahne« und bot die Uhr und Papiere von Rosa
Luxemburg »gegen eine angemessene Entschädigung« an. Er behauptete,
Deutschnationale hätten ihm 12_000 M. dafür geboten. Am 30. Mai 1922
hatte sich Krull wegen Diebstahls und Bracht wegen Hehlerei vor der
dritten Kammer des Landgerichts II (Vorsitzender Landgerichtsdirektor
Dust, Staatsanwalt Dr. Ortmann) zu verantworten. Krull behauptete, die
Uhr sei herrenloses Gut gewesen und im Edenhotel von Hand zu Hand
gegangen.
Krull hielt eine Rede: »Nichts liegt gegen uns vor, was man uns zum
Vorwurf machen könnte. Jeder Deutsche atmete auf, als diese beiden
Lumpen ins Jenseits befördert wurden. Der Dank des Vaterlandes gebührt
uns dafür. Gegen Leute wie Rosa Luxemburg und Liebknecht muß Richter
Lynch auftreten.« Krull wurde wegen Diebstahl in zwei Fällen zu drei
Monaten Gefängnis verurteilt, Bracht wegen versuchten Betrugs zu 500 M.
Geldstrafe. (Berliner Tageblatt, 2. Juni 1922.) Gegen das Urteil haben
Staatsanwalt und Angeklagte Revision eingelegt.