Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg

Bei einer Haussuchung am 15. Januar 1919 wurden _Karl Liebknecht_ und

_Rosa Luxemburg_ in Wilmersdorf, ohne Haftbefehl, durch die

Einwohnerwehr verhaftet und nach dem Edenhotel, dem Quartier der

Gardekavallerie-Schützendivision, gebracht. Nach der amtlichen

Darstellung vom 16. Januar wurde Liebknecht auf der Flucht erschossen,

Rosa Luxemburg durch eine große Menge gelyncht. »Die Transportführer

traf kein Verschulden.« Nach den Aussagen im Prozeß spielte sich die

Ermordung jedoch folgendermaßen ab:

Der Platz vor dem Edenhotel war völlig leer. (Zweiter Verhandlungstag.)

Karl Liebknecht wurde aus dem Hotel in ein Auto geführt. Der Jäger

_Runge_ schlug ihm darauf zweimal von hinten mit dem Kolben auf den

Kopf. Liebknecht sank halb bewußtlos zusammen. Die Offiziere saßen und

standen um Liebknecht herum, ohne die Schläge zu verhindern. Das

Kommando bestand aus den Offizieren Horst _v. Pflugk-Hartung_, _Stiege_,

_Liepmann_, _v. Ritgen_, _Schulze_, Heinz _v. Pflugk-Hartung_ und dem

Jäger Clemens _Friedrich_, alle natürlich schwer bewaffnet. An Stelle

nach Moabit fuhr das Auto am Neuen See entlang in der Richtung nach der

Charlottenburger Chaussee. An einer Stelle, wo ein völlig unbeleuchteter

Fußweg abging, erlitt das Auto angeblich eine Panne. Liebknecht, der

durch die Schläge auf den Kopf noch ganz benommen war, wurde gefragt, ob

er noch gehen könne. Zwei Leute stützten ihn rechts und links, zwei

gingen vor und zwei hinter ihm. Alle mit entsicherten Pistolen und

Handgranaten bewaffnet. Nach wenigen Schritten wurde Liebknecht,

angeblich weil er einen Fluchtversuch machte, erschossen. Den ersten

Schuß gab Kapitän v. Pflugk-Hartung ab. Nach der Tat war das Auto wieder

gebrauchsfähig. Dann wurde die Leiche als »unbekannt« eingeliefert.

Als Rosa Luxemburg durch den Haupteingang fortgeführt wurde, stand

derselbe Runge an der Tür. Hauptmann Petri hatte Befehl gegeben, man

solle dafür sorgen, daß die Luxemburg nicht lebendig ins Gefängnis komme

(Denkschrift des Vollzugsrates). Als Frau Luxemburg durch die Türe kam,

schlug Runge ihr zweimal auf den Kopf, so daß sie umsank. Der den

Transport führende Oberleutnant _Vogel_ hatte nichts dagegen getan. Man

schob Frau Luxemburg in den Wagen. Als der Wagen abfuhr, sprang ein Mann

hinten auf und schlug sie mit einem harten Gegenstand auf den Kopf.

Unterwegs schoß Oberleutnant Vogel der Frau Luxemburg noch eine Kugel

durch den Kopf. Man fuhr zwischen Landwehrkanal und Zoologischem Garten

entlang. Am Landwehrkanal stand eine Gruppe Soldaten. Das Auto hielt,

die Soldaten warfen die Leiche auf Befehl Vogels in den Kanal.

Die am Mord Beteiligten ließen sich am Tage danach bei einem Gelage

photographieren. (Vierter Verhandlungstag.)

Wochenlang geschah in dieser Sache nichts. Die Regierung überließ die

Untersuchung derselben Division, der die Mörder angehörten. Die

Arbeiterräte Rusch und Struve, die zur Untersuchung beigezogen waren,

beantragten eine Reihe von Verhaftungen. Als diese Anträge abgelehnt

wurden, traten sie zurück. (31. Januar, 1919; Denkschrift der Mitglieder

des Zentral- und Vollzugsrates.)

Runge erhielt durch den Leutnant Liepmann falsche Papiere, wurde

versetzt, dann flüchtig und war zunächst unauffindbar. Mitte April wurde

er verhaftet, Oberleutnant Vogel am 20. Februar. Am 8. Mai begann die

Verhandlung vor dem Kriegsgericht. Der Oberleutnant Grützner sagte aus,

daß von Offiziersseite nachdrücklich auf ihn eingewirkt worden sei, die

Wachmannschaften des Edenhotels zu einer günstigen Aussage zu bestimmen

und ungeeignete Elemente von den Mannschaften zu entfernen. (Dritter

Verhandlungstag.) Pflugk-Hartung gab zu, daß er dem Soldaten Peschel,

dem Lenker des Autos, in dem Liebknecht abtransportiert wurde, 500 Mk.

»geborgt« habe. Die Soldaten Grantke und Weber beschworen, daß

Oberleutnant Vogel den Schuß auf Rosa Luxemburg abgegeben habe (dritter

Verhandlungstag) und die Leiche ins Wasser werfen ließ (vierter

Verhandlungstag). Zwei Angeklagte und Vogel selbst bestritten das

erstere. Das Urteil lautete:

»1. Der Jäger Runge wird wegen Wachvergehens im Feld, versuchten

Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter

Mißbrauch seiner Waffe in zwei Fällen, in einem Fall mit erschwertem

Wachverbrechen und Gebrauch von falschen Urkunden, zu zwei Jahren

Gefängnis, zwei Wochen Haft und vier Jahren Ehrverlust und Entlassung

aus dem Heer bestraft.

2. Leutnant Liepmann wird wegen Anmaßung einer Befehlsbefugnis in

Verbindung mit Begünstigung zu sechs Wochen verschärften Stubenarrests

verurteilt.

3. Oberleutnant Vogel wird wegen erschwerten Wachvergehens im Feld in

Tateinheit mit Begünstigung in Ausübung des Dienstes, wegen Mißbrauch

der Dienstgewalt und Beiseiteschaffung einer Leiche und wissentlich

falscher Dienstmeldung zu zwei Jahren vier Monaten Gefängnis und

Dienstentlassung verurteilt.«

In der Urteilsbegründung nahm das Gericht (Vorsitzender

Kriegsgerichtsrat Erhardt) bei Runge an, daß er aus eigenem Antrieb

gehandelt habe.

Bereits fünf Tage vor Beginn des Prozesses hatten Dr. Grabowski und

Hauptmann Pabst dem Oberlt. Vogel durch das Polizeipräsidium Berlin und

durch die Paßstelle des Auswärtigen Amtes einen Paß nach Holland

verschafft. Am 14. Mai, dem letzten Verhandlungstag, teilte der

Abgeordnete Cohn dies dem Kriegsminister Reinhardt und dem

Ministerialdirektor Rauscher mit. Trotzdem konnte Vogel am 17. Mai mit

Hilfe des Hauptmanns Jansen aus der Untersuchungshaft entführt werden

und entkam nach Holland. (»Der Mord an Karl Liebknecht und Rosa

Luxemburg«. Verlag der »Freiheit«).

Runge legte am 6. Januar 1920 protokollarisch ein Geständnis ab, durch

das die Urteilsbegründung völlig hinfällig wurde. Es heißt darin:

»Was die Sache Liebknecht anbetrifft, hatte ich strikten Befehl von

Offizieren, diesen Lumpen niederzuschlagen mit dem Kolben an der Stelle,

wo er herauskommt. Ich war neu und konnte die Offiziere nicht erkennen,

sah aber nachträglich, daß es meist meine Mitangeklagten waren. Was die

Luxemburg anbetrifft, kamen Offiziere zu mir und sagten: Ich gebe Ihnen

den Befehl, daß die Luxemburg das Edenhotel nicht mehr lebend verläßt.

Merken Sie sich das. Kapitänleutnant v. Pflugk-Hartung schrieb sich

meinen Namen auf und sagte zu mir: Sie wird Ihnen ja durch den

Oberleutnant Vogel in die Arme geführt, so daß Sie nur zuschlagen dürfen

... (was ich auch tat). Als die andern zurückkamen, brüsteten sie sich:

»Liebknecht haben wir eine gebrannt. Es wurde eine Panne markiert und

so die Flucht künstlich herbeigeführt.« Das hat mir auch Oberleutnant

von Ritgen in der Untersuchungshaft später noch einmal gesagt.

Die Untersuchung ist eine Komödie gewesen. Ich sprach mit

Kriegsgerichtsrat Jörns wiederholt privat und er sagte mir: »Nehmen Sie

ruhig alles auf sich, 4 Monate werden es nur, und Sie können sich dann

immer wieder an uns wenden, wenn Sie in Not sind.« Die Zellentüren

standen stets offen. Sämtliche Angeklagten machten den Richter, ich

mußte den Angeklagten spielen, und es wurde immer gesagt, wenn ich meine

Aussagen nicht richtig einlernte, läge mal eine Handgranate im Bett,

wenn ich schlafen ginge. Mit dem Stab des Eden-Hotels stand ich öfters

in telephonischer Verbindung. Ich mußte ihm vor meiner Flucht genau

angeben, mit welchem Zug ich nach Flensburg fahre. -- Husar Otto Runge.«

Hieraus (»Freiheit«, 9. Januar 1921) geht hervor, daß es sich in beiden

Fällen um einen von den Offizieren wohlüberlegten Mord handelte.

Trotzdem erfolgte nichts.

In einer neuen Aussage (»Vorwärts« 29. und 30. Mai 1922) hat Runge noch

genauere Mitteilungen über die beiden Ermordungen gemacht und angegeben,

daß er durch Angehörige des Freikorps Roßbach mit falschen Papieren

versehen und zu einer Reihe von falschen Aussagen vor Gericht veranlaßt

wurde. Nach ihm hat auch Leutnant Krull der Frau Luxemburg, als sie im

Auto saß, eine Kugel durch den Kopf geschossen.

Gegen Krull war ein Verfahren wegen Mordes eingeleitet worden. Er

gestand, beteiligt gewesen zu sein, widerrief aber dann. Darauf wurde

das Verfahren mangels Beweisen eingestellt, später aber wieder

aufgenommen. (»Vossische Zeitung« 22. August 1922.) Während er in

Untersuchungshaft saß, erschien der Oberleutnant Siegfried Bracht in der

Redaktion der »Roten Fahne« und bot die Uhr und Papiere von Rosa

Luxemburg »gegen eine angemessene Entschädigung« an. Er behauptete,

Deutschnationale hätten ihm 12_000 M. dafür geboten. Am 30. Mai 1922

hatte sich Krull wegen Diebstahls und Bracht wegen Hehlerei vor der

dritten Kammer des Landgerichts II (Vorsitzender Landgerichtsdirektor

Dust, Staatsanwalt Dr. Ortmann) zu verantworten. Krull behauptete, die

Uhr sei herrenloses Gut gewesen und im Edenhotel von Hand zu Hand

gegangen.

Krull hielt eine Rede: »Nichts liegt gegen uns vor, was man uns zum

Vorwurf machen könnte. Jeder Deutsche atmete auf, als diese beiden

Lumpen ins Jenseits befördert wurden. Der Dank des Vaterlandes gebührt

uns dafür. Gegen Leute wie Rosa Luxemburg und Liebknecht muß Richter

Lynch auftreten.« Krull wurde wegen Diebstahl in zwei Fällen zu drei

Monaten Gefängnis verurteilt, Bracht wegen versuchten Betrugs zu 500 M.

Geldstrafe. (Berliner Tageblatt, 2. Juni 1922.) Gegen das Urteil haben

Staatsanwalt und Angeklagte Revision eingelegt.

Vier Jahre Politischer Mord · 第 15 / 146 题