Zeit«, worin Arndt mit dem ganzen Pathos seiner volkstümlichen
Beredsamkeit alles heraussprudelte, was er über Napoleons Verbrechen
an der Menschheit und über die unmögliche Versöhnung Deutschlands mit
Frankreich auf dem Herzen hatte. Der erste Teil dieses Werkes war 1806
in Dänemark, bei Hammerich in Altona, ohne Angabe eines Verlegers
erschienen, der zweite Teil 1808 in Schweden, wo sich Arndt vor den
Häschern Napoleons verborgen hielt. Den dritten hatte Reimer 1813 in
Berlin verlegt, ebenso eine 2. Auflage des zweiten Teils, beide unter
der Druckfirma Th. Boosey in London, denn die Berliner Zensur würde nie
die Erlaubnis dazu gegeben haben.
Die Schonung Napoleons.
Für die Schonung Napoleons seitens der Zensur auch während der
Befreiungskriege waren hauptsächlich drei Gründe maßgebend. Für
einen Mann, der einmal -- ob legitim oder illegitim -- den Purpur
getragen, verlangte das Kartell der Fürsten Europas Achtung unter allen
Umständen; er war und blieb ein gekröntes Haupt, dessen Verunglimpfung
auch nicht als Ausnahmefall zugelassen werden durfte. »Der Teufel,
wenngleich ein Höllenfürst, bleibt doch immer ein Souverain«, spottete
Kotzebue in seinen »Politischen Flugblättern«. Obendrein war Napoleon
durch seine Heirat mit der Erzherzogin Marie Luise der Schwiegersohn
des Kaisers Franz, eines der erlauchten Verbündeten. Daher hatte auch
die österreichische Regierung noch nach Wiederbeginn des Krieges alle
»erniedrigenden Ausfälle« gegen Napoleon verboten.
Der zweite Grund war ernster politischer Art: solange man noch hoffte,
mit dem Kaiser von Frankreich zu einem Frieden zu kommen, wollte man
ihn nicht reizen.
Zum dritten war man auch nach seiner Verbannung nach Elba von der
Furcht nicht frei, er werde wiederkommen, und die Tatsachen schienen
ja diesem Bedenken recht zu geben. Die deutschen Regierungen rechneten
also auch nach der Schlacht bei Leipzig mit der Möglichkeit, noch
einmal die Gnade des Siegers anrufen zu müssen. Es ist Deutschland
wahrlich schwer gemacht worden, sich im Vertrauen auf seine Kraft
dauernd zu befestigen.
Von diesen drei Gründen vermochte den ersten auch die Geschichte
niemals aus der Welt zu schaffen. Der Schwiegervater Napoleons, Kaiser
Franz von Österreich, regierte ja noch bis 1835, und bis zu seinem
Tode wenigstens ist dieser allerhöchsten Verwandtschaft seitens der
Zensur in Deutschland stets mit rührendem Zartgefühl Rücksicht getragen
worden.
Fremder Götzendienst.
Genau so wie Arndt erging es den übrigen Patrioten, die ihrem
Temperament nicht die von der Zensur verlangte »Mäßigung« auferlegen
konnten. Der Vorsteher der Berliner Blindenanstalt, Professor August
Zeune, schickte einem Vortrag über das Nibelungenlied, das er als
geeigneten Ersatz für die überschätzte französische Literatur empfahl,
eine Einleitung voll »Feuerbrände und Congrevescher Raketen« gegen
die »Rotte Kora«, das französische Volk, voraus, in der er ebenso wie
Arndt die Verbannung der französischen Sitte und Sprache, die völlige
Abschaffung des »Fremden Götzendienstes« forderte. Die deutsche
Nachahmung der Franzosen erklärte Zeune aus unserer Unkenntnis der
wahren Geschichte Frankreichs, der Bestechung deutscher Gelehrten durch
Ludwig XIV., der verkehrten Erziehung Friedrichs des Großen durch einen
französischen Hofmeister und »aus der Sucht gewisser hoher Stände,
über das Volk erhaben zu sein«. »In diesem Kapitel«, heißt es in dem
Zensururteil Renfners, »werden nun wieder die Vornehmen, oder wie sie
Herr Zeune nennt, die Vornehmtuer nach Gebühr abgekanzelt.« Der Titel
Herr ist in diesen Akten immer ironisch gemeint, soweit es sich um
Bürgerliche handelt.
Als Zeune seinen Vortrag auf Wunsch seiner Zuhörer, Männer und
Frauen, herausgeben wollte, verweigerte Renfner die Erlaubnis; nach
seiner Instruktion, versicherte er, könne kein »einziger Satz dieser
Vorlesung« gedruckt werden. Auch sein Versuch, den Vortrag unter dem
Titel »Der Rheinstrom, Deutschlands Weinstrom, nicht Deutschlands
Rainstrom« durchzuschmuggeln, scheiterte an der Wachsamkeit Renfners,
der im Februar 1814 über das Manuskript folgendes Urteil fällte:
»Unter diesem verschrobenen Titel wollte der Prof. Zeune den größten
Teil seiner schon vorhin abgewiesenen Vorlesungen zu Markte bringen,
das alte Frankreich zerstückeln, halb Europa zu Deutschland schlagen,
die Unabhängigkeit mehrerer benachbarten Staaten beeinträchtigen und
nach Gewohnheit auf alles, was französisch ist, derb losschimpfen. Da
dieser unberufene Schriftsteller noch ganz neuerlich schwere politische
Sünden auf sich geladen hat und deshalb von Polizei wegen in strengen
Anspruch genommen worden, so war ich desto mehr befugt, ihn auch
diesmal wieder zur Ruhe zu verweisen. Es ist schlechterdings kein
Auskommen mit ihm.«
Und wie wütete Renfners Rotstift in der massenhaften patriotischen
Lyrik, in der sich der deutsche Zorn mehr oder weniger gelenk austobte!
Überall müssen Strophen voll »rasender Schimpfworte« gegen Napoleon
gestrichen werden. Kein Wunder, daß da nur unangetastet blieb, was
nach Renfners eigenem Urteil »matt, seicht und unschuldig« war. Sogar
der Dichter der »Urania«, Tiedge, wurde mit seinen »Denkmalen der
Zeit« von Renfner im Januar 1814 abgewiesen, obgleich sie, wie der
Zensor selbst zugab, bewundernswerte Stücke enthielten, die das Lob
des Königs von Preußen und Deutschlands mit patriotischem Schwung
sangen; in einigen Gedichten aber flammte eine so heftige Empörung
(»~une rage furibonde~«) gegen Napoleon und Frankreich, daß Renfner
die Druckerlaubnis versagte. Statt ihrer gab er dem Dichter den
ironischen Rat, sich mit diesen hübschen Sächelchen, die er gegen den
Schwiegersohn des Kaisers Franz auf dem Herzen habe, nach -- Österreich
zu wenden! Sie erschienen im selben Jahr zu Leipzig bei J. F. Hartknoch.
Soviel ist gewiß: Lissauers »Haßgesang« wäre mit Zustimmung Renfners
nicht gedruckt worden.
Der Schneider Kakadu.
Wo der tiefe Ernst patriotischer Männer ironisch verächtliche Ablehnung
fand, wie sollte sich da der Übermut des Humors oder gar der Satire
hervorwagen! Im Januar 1814 fand Renfner unter den ihm vorgelegten
Schriften eine in Leipzig gedruckte »Apologie Napoleons des Großen«,
voll »Gelehrsamkeit und Witz in Menge«, wie er selbst zugestand; auch
mußte er »herzlich« darüber lachen, aber zum Verkauf wagte er sie nicht
freizugeben, und den Druck eines Liederspiels »Politisches Quodlibet«,
das bereits in Hannover zwei Auflagen erlebt hatte, verbot er im
Februar hauptsächlich deswegen, weil Napoleon darin die Arie »Ich bin
der Schneider Kakadu« zu singen hatte.
Die europäische Barbierstube.
Ebenso philisterhaft behandelte man die politischen Karikaturen,
die schon seit dem Frühjahr 1813 wie Mücken nach dem Gewitter
zahlreich zum Vorschein kamen und natürlich nur _ein_ Stichblatt
hatten: Napoleon. Zunächst durften sie nicht »Sitte und sittliche
Würde« verletzen, »soweit nämlich«, wie Polizeipräsident Le Coq
einmal vorsichtig zugab, »der Begriff der letzteren nicht in zu
weiter Ausdehnung gegen die Natur einer _jeden_ Karikatur als solcher
gerichtet sein dürfte«. Vor allem aber durften sie durch keinerlei
»Attribute« irgendwelche Fürstlichkeiten kenntlich machen, auch nicht
»feindliche Souveraine«.
Da war u. a. eine Karikatur erschienen, die den Titel »Die europäische
Barbierstube« führte: Napoleon wird, auf einem Stuhl sitzend, rasiert;
die Messerklinge trägt die Aufschrift 1813 und das blutige Rasiertuch
die Namen Culm, Katzbach, Leipzig und Dennewitz; einer der drei
Barbiere hält den Kunden auf dem Stuhle fest, der andere schlägt
Schaum, und der dritte rasiert. Die drei trugen Offiziersuniform
ohne weitere Abzeichen, und sogar jede persönliche Ähnlichkeit war
vermieden. Nur Napoleon war erkennbar. Das Publikum aber verstand den
Spaß und hatte bald heraus: die erste der drei Figuren ist Kaiser
Franz, die zweite Kaiser Alexander und die dritte König Friedrich
Wilhelm, also »die allerhöchsten Personen der verbündeten Monarchen«.
Diese »bloße Vermutung« genügte dem Berliner Polizeipräsidenten, die
Karikatur sofort überall wegnehmen und »unverzüglich« _verbrennen_
zu lassen! Der Minister von der Goltz billigte das höchlichst; er
wollte zwar nicht alle politischen Karikaturen glattweg verbieten,
»des möglichen Mißbrauchs wegen« und um »die Teilnahme des Publikums
an den Anstrengungen, welche die Pflicht in der gegenwärtigen Zeit
erfordert«, zu erhalten. Le Coq möge nur weiter mit größter Vorsicht
zensieren und alles unterdrücken, was Deutungen wie die obige zulasse.
»Die geheiligten Personen der verbündeten Souveraine« dürften
selbstverständlich »nicht anders als auf eine dem Ernst, der Würde und
der Ehrfurcht angemessene Art bildlich dargestellt werden.«
Für einen Künstler muß dieser ängstliche Zustand sehr anregend gewesen
sein! Bedarf es einer andern Erklärung dafür, daß es damals in
Deutschland noch keine Karikaturisten gab? Sie wären jedenfalls alle
nach Spandau gekommen. Mit Ausnahme etlicher Blätter Schadows ist denn
auch der künstlerische Ertrag jener Zeit an Zerrbildern gleich Null.
Projektenmacher.
Leute wie Arndt, Zeune und Genossen waren nach dem Urteil der damaligen
Zensur lauter »Projektenmacher«, die der allein zuständigen Regierung
ins Handwerk pfuschten, statt in bescheidener Demut zu erwarten, welche
Zukunft ihnen von der unübertrefflichen Weisheit der Staatslenker
von 1806 zugedacht war. Ein Kammergerichtsrat Willmanns forderte in
einem Aufsatz »Über die natürlichen Grenzen Frankreichs«, ebenso wie
Arndt, daß die Grenzen Deutschlands so weit vorgerückt würden, als
deutsch gesprochen wurde. Renfner setzte ein beredtes Ausrufungszeichen
dazu und meldete: »Ich habe ihm mein Imprimatur versagt und zur
Antwort erteilt, daß, da die Absichten der verbündeten Mächte über
die Bestimmung der künftigen Grenzen Deutschlands noch nicht bekannt
sind, es ein Vorgriff sein würde, dieserhalb öffentlich Grundsätze
aufzustellen, die vielleicht nicht genehmigt werden dürften«!
Aus einer Ode des Gymnasialkonrektors Pudor zu Marienwerder strich
er eine »boshafte Strophe, die das französische Volk zur Entthronung
Napoleons mit Wut aufforderte«, und aus einem Lied, das er selbst als
»echt patriotisch und auch artig gedichtet« rezensierte, die Verse, die
»den Deutschen die Wiedereroberung vom Elsaß zusagten«.
Ein preußischer Offizier Karl Müller wollte ein strategisches Werk
»Über Dijon nach Paris und weiter« veröffentlichen. Darüber hatte
natürlich das Militärgouvernement zu entscheiden. Aber am Schluß
»verstieg« sich der Verfasser auch in die hohe Politik; er wollte
aus dem Stromgebiet der Rhône einen unabhängigen Staat gebildet, das
Kaisertum in Frankreich abgeschafft und die Bourbons wiedereingesetzt
sehen. »Es versteht sich,« erklärte Renfner im Februar 1814, »daß ich
diesen ganzen zweiten Abschnitt verstoßen mußte.«
Noch hartnäckiger untersagte man im Jahre 1814 die öffentliche
Erörterung der bevorstehenden Teilung Sachsens. Ehe sie erfolgte,
sollte die Presse darüber schweigen, und nachdem sie entschieden war,
erst recht. Und doch hätte das deutsche Volk damals mehr als je
das moralische Recht gehabt, nicht nur Friedens-, sondern geradezu
Kriegsziele ins Auge zu fassen und ein Wort darüber mitzureden.
Zensurfiliale in Königsberg.
Mit den Russen war seit dem Frühjahr 1813 auch die Flut mehr oder
weniger wertvoller patriotischer Volksliteratur nach Berlin gekommen,
die in Rußland und Ostpreußen zur Mobilmachung des Volkes entstanden
und verbreitet worden war. In Petersburg und dann in Königsberg
hatte ja der Freiherr vom Stein sein literarisches Hauptquartier
aufgeschlagen, und Arndt hatte ihm gleichsam als literarischer
Marschall gedient, um mit dem »Zorn der freien Rede« in Liedern,
Aufrufen, Flugschriften und Pamphleten den schwelenden Haß gegen den
Erbfeind zur freien lodernden Flamme aufzuschüren.
Die Mehrzahl dieser aus dem Osten eingeführten Kriegsliteratur, die
jetzt vor allem üppig aufschoß, wo der Augenblick gekommen schien, sich
an dem endlich verblutenden, verhaßten Feinde mit Spott und Hohn zu
rächen, war mit russischer Zensur gedruckt worden, und das preußische
Militärgouvernement der Lande zwischen der russischen Grenze und der
Weichsel hatte gerne seinen Segen dazu gegeben, denn zur Bekämpfung
Napoleons schien ihm mit Recht jede, nur einigermaßen anständige Waffe
willkommen. Darin hielt das Militär es ganz mit Arndt, der schon 1811
gesungen hatte:
Zusammen braust das deutsche Wort
Und weht die fremden Buben fort
Im Schlachtendonnerwetter
Wie Herbstwind dürre Blätter.
Der Berliner Zensurbehörde aber konnte der eingedruckte russische
Zensurstempel keineswegs imponieren. Und obendrein sprach es ja aller
bürokratischen Gepflogenheit Hohn, wenn sich da in Königsberg eine
besondere Zensurbehörde aufgetan hatte, die nach eigenem Ermessen
schaltete und waltete. Nach Wiederaufnahme der Verbindung zwischen
Ostpreußen und der Hauptstadt war es die höchste Zeit, daß dieser Not-
und Ausnahmezustand aufhörte und der Berliner Amtsschimmel wieder
allein den Zensurkarren zu ziehen hatte.
Die Militärs waren mit der Entziehung ihrer eigenen Zensurrechte
keineswegs einverstanden und begriffen ebensowenig, warum noch immer --
dem Buchstaben getreu -- Bücher verboten bleiben sollten, die man nur
den französischen Gewalthabern zuliebe mit dem Interdikt belegt hatte.
Daraus entwickelte sich zwischen ihnen und den ängstlichen Bürokraten
und Diplomaten in Berlin ein ebenso hartnäckiger wie amüsanter
amtlicher Federkrieg, zu dem vor allem die Schriften von Arndt und
Kotzebue immer neuen Anlaß boten, und dem auch die Schlacht bei Leipzig
kein Ende machte.
Arndts »Historisches Taschenbuch«.
Zu den von Rußland hereingekommenen patriotischen Schriften gehörte
auch Arndts »Historisches Taschenbuch für das Jahr 1813«, sechs Kapitel
aus seiner »teutschen Geschichte«, die erst zwei Jahre später erschien.
Er hatte es in Petersburg mit dortiger Zensur drucken lassen und sogar
der Kaiserin gewidmet. Als er dann am 22. Januar 1813 in Königsberg
eintraf und Stein als russischer Zivilgouverneur zahlreiche Schriften
des Freundes hier drucken und verteilen ließ, übernahm der Verleger
Nicolovius den Verkauf des Taschenbuchs in Deutschland. Er versah
die Exemplare mit einem neuen Titelblatt, setzte seine Firma und, da
sich die Ausgabe des »gehemmten Postenlaufes« wegen verspätete, die
Jahreszahl 1814 darauf und ließ sie von Leipzig aus versenden. So kamen
einige davon auch nach Berlin, wo sie als von auswärts eingeführte
historisch-politische Schrift dem Zensor Renfner vorgelegt werden
mußten.
Arndt war damals noch Schwede, seine Heimat Rügen wurde ja erst 1815 an
Preußen abgetreten, und er erstarb keineswegs in Ehrfurcht vor allen
Hohenzollernfürsten. So war er in diesem Taschenbuch mit Friedrich dem
Großen wegen seines »Buhlens« mit dem Franzosentum scharf ins Gericht
gegangen, hatte ihn gar kurzweg einen Franzosen-»Affen« genannt --
Grund genug, daß nicht nur der Berliner Zensor Renfner die Schrift als
»sträflich« bezeichnete, sondern sich der Minister des Auswärtigen von
der Goltz und sein Staatsrat von Raumer persönlich damit beschäftigten.
Die beiden Herren stellten daraus »die schändlichsten und empörendsten
Schmähungen wider das heilige Andenken des großen Königs« zusammen;
Goltz fand die Tatsache des Verlags durch die Königsberger Firma,
»wenn es nicht klar zu Tage läge, allen Glauben übersteigend«,
verfügte die sofortige Beschlagnahme und verlangte entschieden,
daß die ostpreußische Regierung den schuldigen Zensor seines Amtes
entsetze oder, wenn der Verleger ohne Zensur habe drucken lassen, das
Zensuredikt von 1788 gegen diesen im voller Schärfe zur Anwendung
bringe. Ihm schien »die Wurzel des Übels tiefer zu liegen und mit neuen
schädlichen Keimen und Sprossen zu drohen«, und er hielt es daher sogar
für notwendig, das Buch dem Staatskanzler Hardenberg vorzulegen, damit
dieser imstande sei, »den bösen Principien in ihren ersten Fäden zu
widerstehen«. Voll tiefer Entrüstung schrieb er am 14. Januar 1814 an
Hardenberg: »Erwägt man den diametralen Widerspruch, in welchem diese
freche Verunglimpfung der Manen Friedrichs mit dem hohen Königlichen
Wort vom 17. März 1813: ›Erinnert euch an den großen Friedrich‹ stehet,
auf welches erhabene Wort so herrliche Taten geschehen sind; erwägt man
ferner, daß die preußische Nation frei von dem bösen Symptom ist, die
Manen ihrer Heroen zu verunglimpfen oder auch nur diese Verunglimpfung
zu gestatten, und auf diese Weise durch Undank gegen die Vorwelt
und gegen verehrte Manen den Undank gegen den lebenden Herrscher
vorzubereiten; erwägt man, daß Arndt, der Verf. der Verunglimpfung,
vielleicht ebensowenig irgend einer der Regierungen Teutschlands, als
der preuß. Regierung angehört und vielmehr unter dem gemißbrauchten
ehrwürdigen Namen eines Teutschen, nach Gründung irgend einer, von
seinem Einfluß beseelten Willkür strebt, erwägt man endlich, daß
dieser Arndt ein talentvoller Mann ist, der in seiner Schrift ݆ber
das Preußische Volk und Heer‹, unter einigen tadelnswerten Zügen, viel
Vortreffliches und der Überlieferung auf die Nachwelt Würdiges gesagt
hat; so wird die Frage interessant, ob eigener böser Wille, eigne
Verkehrtheit und Schmähsucht des Verf. und zugleich eine unbegreifliche
historische Kurzsichtigkeit desselben, die in Preußens ruhmvoller Zeit
unter Friedrich den Keim des preuß. Ruhms in der gegenwärtigen Zeit
nicht zu finden weiß, oder ob vielmehr äußere Impulsion ihn antreibt,
in diesem unwürdigen, frevelnden Ton zu schreiben.«
Der hämische Hinweis des Ministers auf die deutsch-patriotische
Tätigkeit des Ausländers, das Mißtrauen gegen seine Motive und der
Verdacht, daß er ein Werkzeug in der Hand einer fremden Macht sei,
den Namen eines Deutschen mißbrauche (!) und nach revolutionärer
Willkür strebe, sind schon weitere Vorboten der Reaktion, die nach den
Befreiungskriegen mit voller Macht einsetzte.
Hardenberg mußte nach dieser beschwörenden Ansprache wohl oder übel
die Sache weiterverfolgen. Der Verleger Nicolovius hatte das Buch
Arndts gar nicht gelesen, berief sich auf die Petersburger Zensur und
den Freiherrn vom Stein, der mit Arndt in seinem Hause gewohnt hatte,
und meinte sehr kühl, einem Historiker müsse ein freies Urteil erlaubt
sein; stimme es mit den Ansichten »anderer« nicht überein, so werde es
schon Widerspruch finden; nur so könne die Geschichte »Wahrheit als
Haupterforderniß« erhalten.
Ganz andere Saiten aber zog das Militärgouvernement von Zastrow und
von Dohna auf. Es wies zunächst darauf hin, daß Arndt an zahlreichen
Stellen seines Buches Friedrichs II. »mit dem höchsten Lobe« gedenke,
daß sein Tadel des Königs auch in andern, nicht verbotenen Schriften
erhoben werde, und daß dieser Tadel obendrein durchaus berechtigt und
»von der Nation tief gefühlt« worden sei. Die Nachfolger Friedrichs
hätten »die traurigen Folgen« seiner Franzosenschwärmerei »öffentlich
anerkannt und angelegentlich dahin gestrebt, dem großen dadurch
entstandenen Übel entgegenzuwirken«. Nicht durch »Irreligiösität und
Vorliebe für die Franzosen, sondern gerade im Gegenteil durch eine
heilsame Rückkehr zum Bessern, durch allgemein wieder reggewordenen
[religiösen] Sinn und ganz allgemein verbreiteten Haß gegen die
Franzosen« habe die Nation im letzten Jahr so außerordentliche Dinge
geleistet.
Hardenberg erbat sich daraufhin vom Minister von der Goltz ein Exemplar
des Taschenbuchs. Was weiter daraus wurde, darüber besagen die Akten
nichts. Der Staatskanzler war damals mit den verbündeten Heeren auf dem
Wege nach Paris und wird die Sache aus dem Auge verloren haben. Goltz
aber dürfte der Aufforderung Hardenbergs gar nicht nachgekommen sein.
Sein Verhalten in dem gleichzeitig spielenden Fall Kotzebue läßt das
mit Sicherheit annehmen.
»Noch Jemands Reise-Abentheuer.«
Ebenso wie Arndts »Historischem Taschenbuch« ging es zur selben Zeit
auch der heroischen Tragi-Komödie »Noch Jemands Reise-Abentheuer«,
worin in lustigen Versen die Abenteuer Noch Jemands (d. i. Napoleons)
und seines Mameluken verspottet waren. Ihr Verfasser war der
unermüdliche Kotzebue, der darin die Taten der Russen und Preußen
verherrlicht und den Patriotismus des Volkes angeregt zu haben glaubte,
wie er dies in zahllosen andern Possen, Komödien und Flugschriften
mit großem Geschick und Erfolg getan hatte. Im übrigen war er der
Überzeugung: »Das Ungeheuer Napoleon ist ein so verabscheuungswürdiger
Gegenstand, daß, so lange unsere Monarchen noch im Krieg gegen ihn
begriffen sind, die Feder sowohl als das Schwert sich alles gegen
denjenigen erlauben darf, der sich mit Schwert und Feder so oft Alles
gegen uns erlaubt hat.«
Kotzebue, der damals in Königsberg als russischer Generalkonsul lebte,
hoffte mit jener Tragi-Komödie eine »Auszeichnung« verdient zu haben;
statt dessen wurde ihm von Berlin eine »Beleidigung« zuteil, denn der
Minister von der Goltz nannte sein Opus ein »Pasquill« und verfügte am
14. Januar 1814 dessen Verbot mit der Begründung: »Schmähungen sind mit
der eigenen Würde einer großen, gerechten Sache nicht vereinbar.«
Dieses Pasquill nun hatte in Reval und Riga eine doppelte
russische Zensur passiert und war schließlich vom Königsberger
Militärgouvernement ausdrücklich genehmigt worden. Daraufhin hatte der
Verleger Nicolovius unbedenklich 500 Exemplare nach Berlin gesandt.
Der Minister lief denn auch mit seinem Verbot bei dem Königsberger
Militärgouvernement sehr übel an. Dieses erwiderte in demselben
Schreiben vom 30. Januar 1814, das Arndts »Historisches Taschenbuch«
in Schutz nahm, sehr scharf, daß derlei Verbote von Schriften, die »in
Rußland und dem jetzt befreiten Deutschland« herausgekommen seien,
im Publikum »eine tief gekränkte und beunruhigte Stimmung so wie
die höchste Indignation gegen die Urheber dieses neuen Geistes und
Preßzwanges hervorgebracht« und außerdem die russische Behörde bereits
zu der »gehässigen Bemerkung« veranlaßt hätten, dieses Verfahren
deute wahrscheinlich auf eine Änderung des politischen Systems hin!
Die gesamte Nation verlange mit Recht, daß man nicht in Berlin alles,
»was zur Belebung des guten Geistes gereichen könne, als Verbrechen
verfolge«! Sei doch gerade von Berlin während der französischen
Besetzung »fast jede unwahre, vergiftende, das Königl. Haus und die
Nation herabwürdigende Darstellung ganz ungehindert« ausgegangen. Das
Militärgouvernement ersuche daher den Staatskanzler, den Minister
anzuweisen, »von einem solchen Verfahren abzustehen« und den Verkauf
aller Schriften zu gestatten, die mit Zensur in den Staaten der
verbündeten Mächte gedruckt würden.
Hardenberg verfügte daraufhin am 11. März die Freigabe der
Kotzebueschen Schrift. Dieses Dementi und die scharfe Kritik des über
die Haltung der Berliner Presse während der Okkupationszeit noch immer
tief empörten Grafen Dohna an der Amtsführung des Ministers von der
Goltz ärgerten letzteren so sehr, daß er es wagte, den Befehl des
Staatskanzlers der Behörde in Königsberg einfach nicht mitzuteilen!
Das »Liedlein nach der Leipziger Schlacht«.
Hatte da zur Feier der Leipziger Völkerschlacht ein anonymer
Verskünstler, wahrscheinlich ein damaliger »Feldgrauer«, in oder
um Königsberg, ein kräftiges Liedlein gedichtet, das durch seinen
volksmäßigen Ton in Verbindung mit einer bekannten Melodie bald auf
allen Etappenstraßen des preußisch-russischen Heeres gesungen wurde. Es
hub an: