Ebenso erging es im Februar 1814 dem 3. Teil des Werkes »Geist der

Zeit«, worin Arndt mit dem ganzen Pathos seiner volkstümlichen

Beredsamkeit alles heraussprudelte, was er über Napoleons Verbrechen

an der Menschheit und über die unmögliche Versöhnung Deutschlands mit

Frankreich auf dem Herzen hatte. Der erste Teil dieses Werkes war 1806

in Dänemark, bei Hammerich in Altona, ohne Angabe eines Verlegers

erschienen, der zweite Teil 1808 in Schweden, wo sich Arndt vor den

Häschern Napoleons verborgen hielt. Den dritten hatte Reimer 1813 in

Berlin verlegt, ebenso eine 2. Auflage des zweiten Teils, beide unter

der Druckfirma Th. Boosey in London, denn die Berliner Zensur würde nie

die Erlaubnis dazu gegeben haben.

Die Schonung Napoleons.

Für die Schonung Napoleons seitens der Zensur auch während der

Befreiungskriege waren hauptsächlich drei Gründe maßgebend. Für

einen Mann, der einmal -- ob legitim oder illegitim -- den Purpur

getragen, verlangte das Kartell der Fürsten Europas Achtung unter allen

Umständen; er war und blieb ein gekröntes Haupt, dessen Verunglimpfung

auch nicht als Ausnahmefall zugelassen werden durfte. »Der Teufel,

wenngleich ein Höllenfürst, bleibt doch immer ein Souverain«, spottete

Kotzebue in seinen »Politischen Flugblättern«. Obendrein war Napoleon

durch seine Heirat mit der Erzherzogin Marie Luise der Schwiegersohn

des Kaisers Franz, eines der erlauchten Verbündeten. Daher hatte auch

die österreichische Regierung noch nach Wiederbeginn des Krieges alle

»erniedrigenden Ausfälle« gegen Napoleon verboten.

Der zweite Grund war ernster politischer Art: solange man noch hoffte,

mit dem Kaiser von Frankreich zu einem Frieden zu kommen, wollte man

ihn nicht reizen.

Zum dritten war man auch nach seiner Verbannung nach Elba von der

Furcht nicht frei, er werde wiederkommen, und die Tatsachen schienen

ja diesem Bedenken recht zu geben. Die deutschen Regierungen rechneten

also auch nach der Schlacht bei Leipzig mit der Möglichkeit, noch

einmal die Gnade des Siegers anrufen zu müssen. Es ist Deutschland

wahrlich schwer gemacht worden, sich im Vertrauen auf seine Kraft

dauernd zu befestigen.

Von diesen drei Gründen vermochte den ersten auch die Geschichte

niemals aus der Welt zu schaffen. Der Schwiegervater Napoleons, Kaiser

Franz von Österreich, regierte ja noch bis 1835, und bis zu seinem

Tode wenigstens ist dieser allerhöchsten Verwandtschaft seitens der

Zensur in Deutschland stets mit rührendem Zartgefühl Rücksicht getragen

worden.

Fremder Götzendienst.

Genau so wie Arndt erging es den übrigen Patrioten, die ihrem

Temperament nicht die von der Zensur verlangte »Mäßigung« auferlegen

konnten. Der Vorsteher der Berliner Blindenanstalt, Professor August

Zeune, schickte einem Vortrag über das Nibelungenlied, das er als

geeigneten Ersatz für die überschätzte französische Literatur empfahl,

eine Einleitung voll »Feuerbrände und Congrevescher Raketen« gegen

die »Rotte Kora«, das französische Volk, voraus, in der er ebenso wie

Arndt die Verbannung der französischen Sitte und Sprache, die völlige

Abschaffung des »Fremden Götzendienstes« forderte. Die deutsche

Nachahmung der Franzosen erklärte Zeune aus unserer Unkenntnis der

wahren Geschichte Frankreichs, der Bestechung deutscher Gelehrten durch

Ludwig XIV., der verkehrten Erziehung Friedrichs des Großen durch einen

französischen Hofmeister und »aus der Sucht gewisser hoher Stände,

über das Volk erhaben zu sein«. »In diesem Kapitel«, heißt es in dem

Zensururteil Renfners, »werden nun wieder die Vornehmen, oder wie sie

Herr Zeune nennt, die Vornehmtuer nach Gebühr abgekanzelt.« Der Titel

Herr ist in diesen Akten immer ironisch gemeint, soweit es sich um

Bürgerliche handelt.

Als Zeune seinen Vortrag auf Wunsch seiner Zuhörer, Männer und

Frauen, herausgeben wollte, verweigerte Renfner die Erlaubnis; nach

seiner Instruktion, versicherte er, könne kein »einziger Satz dieser

Vorlesung« gedruckt werden. Auch sein Versuch, den Vortrag unter dem

Titel »Der Rheinstrom, Deutschlands Weinstrom, nicht Deutschlands

Rainstrom« durchzuschmuggeln, scheiterte an der Wachsamkeit Renfners,

der im Februar 1814 über das Manuskript folgendes Urteil fällte:

»Unter diesem verschrobenen Titel wollte der Prof. Zeune den größten

Teil seiner schon vorhin abgewiesenen Vorlesungen zu Markte bringen,

das alte Frankreich zerstückeln, halb Europa zu Deutschland schlagen,

die Unabhängigkeit mehrerer benachbarten Staaten beeinträchtigen und

nach Gewohnheit auf alles, was französisch ist, derb losschimpfen. Da

dieser unberufene Schriftsteller noch ganz neuerlich schwere politische

Sünden auf sich geladen hat und deshalb von Polizei wegen in strengen

Anspruch genommen worden, so war ich desto mehr befugt, ihn auch

diesmal wieder zur Ruhe zu verweisen. Es ist schlechterdings kein

Auskommen mit ihm.«

Und wie wütete Renfners Rotstift in der massenhaften patriotischen

Lyrik, in der sich der deutsche Zorn mehr oder weniger gelenk austobte!

Überall müssen Strophen voll »rasender Schimpfworte« gegen Napoleon

gestrichen werden. Kein Wunder, daß da nur unangetastet blieb, was

nach Renfners eigenem Urteil »matt, seicht und unschuldig« war. Sogar

der Dichter der »Urania«, Tiedge, wurde mit seinen »Denkmalen der

Zeit« von Renfner im Januar 1814 abgewiesen, obgleich sie, wie der

Zensor selbst zugab, bewundernswerte Stücke enthielten, die das Lob

des Königs von Preußen und Deutschlands mit patriotischem Schwung

sangen; in einigen Gedichten aber flammte eine so heftige Empörung

(»~une rage furibonde~«) gegen Napoleon und Frankreich, daß Renfner

die Druckerlaubnis versagte. Statt ihrer gab er dem Dichter den

ironischen Rat, sich mit diesen hübschen Sächelchen, die er gegen den

Schwiegersohn des Kaisers Franz auf dem Herzen habe, nach -- Österreich

zu wenden! Sie erschienen im selben Jahr zu Leipzig bei J. F. Hartknoch.

Soviel ist gewiß: Lissauers »Haßgesang« wäre mit Zustimmung Renfners

nicht gedruckt worden.

Der Schneider Kakadu.

Wo der tiefe Ernst patriotischer Männer ironisch verächtliche Ablehnung

fand, wie sollte sich da der Übermut des Humors oder gar der Satire

hervorwagen! Im Januar 1814 fand Renfner unter den ihm vorgelegten

Schriften eine in Leipzig gedruckte »Apologie Napoleons des Großen«,

voll »Gelehrsamkeit und Witz in Menge«, wie er selbst zugestand; auch

mußte er »herzlich« darüber lachen, aber zum Verkauf wagte er sie nicht

freizugeben, und den Druck eines Liederspiels »Politisches Quodlibet«,

das bereits in Hannover zwei Auflagen erlebt hatte, verbot er im

Februar hauptsächlich deswegen, weil Napoleon darin die Arie »Ich bin

der Schneider Kakadu« zu singen hatte.

Die europäische Barbierstube.

Ebenso philisterhaft behandelte man die politischen Karikaturen,

die schon seit dem Frühjahr 1813 wie Mücken nach dem Gewitter

zahlreich zum Vorschein kamen und natürlich nur _ein_ Stichblatt

hatten: Napoleon. Zunächst durften sie nicht »Sitte und sittliche

Würde« verletzen, »soweit nämlich«, wie Polizeipräsident Le Coq

einmal vorsichtig zugab, »der Begriff der letzteren nicht in zu

weiter Ausdehnung gegen die Natur einer _jeden_ Karikatur als solcher

gerichtet sein dürfte«. Vor allem aber durften sie durch keinerlei

»Attribute« irgendwelche Fürstlichkeiten kenntlich machen, auch nicht

»feindliche Souveraine«.

Da war u. a. eine Karikatur erschienen, die den Titel »Die europäische

Barbierstube« führte: Napoleon wird, auf einem Stuhl sitzend, rasiert;

die Messerklinge trägt die Aufschrift 1813 und das blutige Rasiertuch

die Namen Culm, Katzbach, Leipzig und Dennewitz; einer der drei

Barbiere hält den Kunden auf dem Stuhle fest, der andere schlägt

Schaum, und der dritte rasiert. Die drei trugen Offiziersuniform

ohne weitere Abzeichen, und sogar jede persönliche Ähnlichkeit war

vermieden. Nur Napoleon war erkennbar. Das Publikum aber verstand den

Spaß und hatte bald heraus: die erste der drei Figuren ist Kaiser

Franz, die zweite Kaiser Alexander und die dritte König Friedrich

Wilhelm, also »die allerhöchsten Personen der verbündeten Monarchen«.

Diese »bloße Vermutung« genügte dem Berliner Polizeipräsidenten, die

Karikatur sofort überall wegnehmen und »unverzüglich« _verbrennen_

zu lassen! Der Minister von der Goltz billigte das höchlichst; er

wollte zwar nicht alle politischen Karikaturen glattweg verbieten,

»des möglichen Mißbrauchs wegen« und um »die Teilnahme des Publikums

an den Anstrengungen, welche die Pflicht in der gegenwärtigen Zeit

erfordert«, zu erhalten. Le Coq möge nur weiter mit größter Vorsicht

zensieren und alles unterdrücken, was Deutungen wie die obige zulasse.

»Die geheiligten Personen der verbündeten Souveraine« dürften

selbstverständlich »nicht anders als auf eine dem Ernst, der Würde und

der Ehrfurcht angemessene Art bildlich dargestellt werden.«

Für einen Künstler muß dieser ängstliche Zustand sehr anregend gewesen

sein! Bedarf es einer andern Erklärung dafür, daß es damals in

Deutschland noch keine Karikaturisten gab? Sie wären jedenfalls alle

nach Spandau gekommen. Mit Ausnahme etlicher Blätter Schadows ist denn

auch der künstlerische Ertrag jener Zeit an Zerrbildern gleich Null.

Projektenmacher.

Leute wie Arndt, Zeune und Genossen waren nach dem Urteil der damaligen

Zensur lauter »Projektenmacher«, die der allein zuständigen Regierung

ins Handwerk pfuschten, statt in bescheidener Demut zu erwarten, welche

Zukunft ihnen von der unübertrefflichen Weisheit der Staatslenker

von 1806 zugedacht war. Ein Kammergerichtsrat Willmanns forderte in

einem Aufsatz »Über die natürlichen Grenzen Frankreichs«, ebenso wie

Arndt, daß die Grenzen Deutschlands so weit vorgerückt würden, als

deutsch gesprochen wurde. Renfner setzte ein beredtes Ausrufungszeichen

dazu und meldete: »Ich habe ihm mein Imprimatur versagt und zur

Antwort erteilt, daß, da die Absichten der verbündeten Mächte über

die Bestimmung der künftigen Grenzen Deutschlands noch nicht bekannt

sind, es ein Vorgriff sein würde, dieserhalb öffentlich Grundsätze

aufzustellen, die vielleicht nicht genehmigt werden dürften«!

Aus einer Ode des Gymnasialkonrektors Pudor zu Marienwerder strich

er eine »boshafte Strophe, die das französische Volk zur Entthronung

Napoleons mit Wut aufforderte«, und aus einem Lied, das er selbst als

»echt patriotisch und auch artig gedichtet« rezensierte, die Verse, die

»den Deutschen die Wiedereroberung vom Elsaß zusagten«.

Ein preußischer Offizier Karl Müller wollte ein strategisches Werk

»Über Dijon nach Paris und weiter« veröffentlichen. Darüber hatte

natürlich das Militärgouvernement zu entscheiden. Aber am Schluß

»verstieg« sich der Verfasser auch in die hohe Politik; er wollte

aus dem Stromgebiet der Rhône einen unabhängigen Staat gebildet, das

Kaisertum in Frankreich abgeschafft und die Bourbons wiedereingesetzt

sehen. »Es versteht sich,« erklärte Renfner im Februar 1814, »daß ich

diesen ganzen zweiten Abschnitt verstoßen mußte.«

Noch hartnäckiger untersagte man im Jahre 1814 die öffentliche

Erörterung der bevorstehenden Teilung Sachsens. Ehe sie erfolgte,

sollte die Presse darüber schweigen, und nachdem sie entschieden war,

erst recht. Und doch hätte das deutsche Volk damals mehr als je

das moralische Recht gehabt, nicht nur Friedens-, sondern geradezu

Kriegsziele ins Auge zu fassen und ein Wort darüber mitzureden.

Zensurfiliale in Königsberg.

Mit den Russen war seit dem Frühjahr 1813 auch die Flut mehr oder

weniger wertvoller patriotischer Volksliteratur nach Berlin gekommen,

die in Rußland und Ostpreußen zur Mobilmachung des Volkes entstanden

und verbreitet worden war. In Petersburg und dann in Königsberg

hatte ja der Freiherr vom Stein sein literarisches Hauptquartier

aufgeschlagen, und Arndt hatte ihm gleichsam als literarischer

Marschall gedient, um mit dem »Zorn der freien Rede« in Liedern,

Aufrufen, Flugschriften und Pamphleten den schwelenden Haß gegen den

Erbfeind zur freien lodernden Flamme aufzuschüren.

Die Mehrzahl dieser aus dem Osten eingeführten Kriegsliteratur, die

jetzt vor allem üppig aufschoß, wo der Augenblick gekommen schien, sich

an dem endlich verblutenden, verhaßten Feinde mit Spott und Hohn zu

rächen, war mit russischer Zensur gedruckt worden, und das preußische

Militärgouvernement der Lande zwischen der russischen Grenze und der

Weichsel hatte gerne seinen Segen dazu gegeben, denn zur Bekämpfung

Napoleons schien ihm mit Recht jede, nur einigermaßen anständige Waffe

willkommen. Darin hielt das Militär es ganz mit Arndt, der schon 1811

gesungen hatte:

Zusammen braust das deutsche Wort

Und weht die fremden Buben fort

Im Schlachtendonnerwetter

Wie Herbstwind dürre Blätter.

Der Berliner Zensurbehörde aber konnte der eingedruckte russische

Zensurstempel keineswegs imponieren. Und obendrein sprach es ja aller

bürokratischen Gepflogenheit Hohn, wenn sich da in Königsberg eine

besondere Zensurbehörde aufgetan hatte, die nach eigenem Ermessen

schaltete und waltete. Nach Wiederaufnahme der Verbindung zwischen

Ostpreußen und der Hauptstadt war es die höchste Zeit, daß dieser Not-

und Ausnahmezustand aufhörte und der Berliner Amtsschimmel wieder

allein den Zensurkarren zu ziehen hatte.

Die Militärs waren mit der Entziehung ihrer eigenen Zensurrechte

keineswegs einverstanden und begriffen ebensowenig, warum noch immer --

dem Buchstaben getreu -- Bücher verboten bleiben sollten, die man nur

den französischen Gewalthabern zuliebe mit dem Interdikt belegt hatte.

Daraus entwickelte sich zwischen ihnen und den ängstlichen Bürokraten

und Diplomaten in Berlin ein ebenso hartnäckiger wie amüsanter

amtlicher Federkrieg, zu dem vor allem die Schriften von Arndt und

Kotzebue immer neuen Anlaß boten, und dem auch die Schlacht bei Leipzig

kein Ende machte.

Arndts »Historisches Taschenbuch«.

Zu den von Rußland hereingekommenen patriotischen Schriften gehörte

auch Arndts »Historisches Taschenbuch für das Jahr 1813«, sechs Kapitel

aus seiner »teutschen Geschichte«, die erst zwei Jahre später erschien.

Er hatte es in Petersburg mit dortiger Zensur drucken lassen und sogar

der Kaiserin gewidmet. Als er dann am 22. Januar 1813 in Königsberg

eintraf und Stein als russischer Zivilgouverneur zahlreiche Schriften

des Freundes hier drucken und verteilen ließ, übernahm der Verleger

Nicolovius den Verkauf des Taschenbuchs in Deutschland. Er versah

die Exemplare mit einem neuen Titelblatt, setzte seine Firma und, da

sich die Ausgabe des »gehemmten Postenlaufes« wegen verspätete, die

Jahreszahl 1814 darauf und ließ sie von Leipzig aus versenden. So kamen

einige davon auch nach Berlin, wo sie als von auswärts eingeführte

historisch-politische Schrift dem Zensor Renfner vorgelegt werden

mußten.

Arndt war damals noch Schwede, seine Heimat Rügen wurde ja erst 1815 an

Preußen abgetreten, und er erstarb keineswegs in Ehrfurcht vor allen

Hohenzollernfürsten. So war er in diesem Taschenbuch mit Friedrich dem

Großen wegen seines »Buhlens« mit dem Franzosentum scharf ins Gericht

gegangen, hatte ihn gar kurzweg einen Franzosen-»Affen« genannt --

Grund genug, daß nicht nur der Berliner Zensor Renfner die Schrift als

»sträflich« bezeichnete, sondern sich der Minister des Auswärtigen von

der Goltz und sein Staatsrat von Raumer persönlich damit beschäftigten.

Die beiden Herren stellten daraus »die schändlichsten und empörendsten

Schmähungen wider das heilige Andenken des großen Königs« zusammen;

Goltz fand die Tatsache des Verlags durch die Königsberger Firma,

»wenn es nicht klar zu Tage läge, allen Glauben übersteigend«,

verfügte die sofortige Beschlagnahme und verlangte entschieden,

daß die ostpreußische Regierung den schuldigen Zensor seines Amtes

entsetze oder, wenn der Verleger ohne Zensur habe drucken lassen, das

Zensuredikt von 1788 gegen diesen im voller Schärfe zur Anwendung

bringe. Ihm schien »die Wurzel des Übels tiefer zu liegen und mit neuen

schädlichen Keimen und Sprossen zu drohen«, und er hielt es daher sogar

für notwendig, das Buch dem Staatskanzler Hardenberg vorzulegen, damit

dieser imstande sei, »den bösen Principien in ihren ersten Fäden zu

widerstehen«. Voll tiefer Entrüstung schrieb er am 14. Januar 1814 an

Hardenberg: »Erwägt man den diametralen Widerspruch, in welchem diese

freche Verunglimpfung der Manen Friedrichs mit dem hohen Königlichen

Wort vom 17. März 1813: ›Erinnert euch an den großen Friedrich‹ stehet,

auf welches erhabene Wort so herrliche Taten geschehen sind; erwägt man

ferner, daß die preußische Nation frei von dem bösen Symptom ist, die

Manen ihrer Heroen zu verunglimpfen oder auch nur diese Verunglimpfung

zu gestatten, und auf diese Weise durch Undank gegen die Vorwelt

und gegen verehrte Manen den Undank gegen den lebenden Herrscher

vorzubereiten; erwägt man, daß Arndt, der Verf. der Verunglimpfung,

vielleicht ebensowenig irgend einer der Regierungen Teutschlands, als

der preuß. Regierung angehört und vielmehr unter dem gemißbrauchten

ehrwürdigen Namen eines Teutschen, nach Gründung irgend einer, von

seinem Einfluß beseelten Willkür strebt, erwägt man endlich, daß

dieser Arndt ein talentvoller Mann ist, der in seiner Schrift ݆ber

das Preußische Volk und Heer‹, unter einigen tadelnswerten Zügen, viel

Vortreffliches und der Überlieferung auf die Nachwelt Würdiges gesagt

hat; so wird die Frage interessant, ob eigener böser Wille, eigne

Verkehrtheit und Schmähsucht des Verf. und zugleich eine unbegreifliche

historische Kurzsichtigkeit desselben, die in Preußens ruhmvoller Zeit

unter Friedrich den Keim des preuß. Ruhms in der gegenwärtigen Zeit

nicht zu finden weiß, oder ob vielmehr äußere Impulsion ihn antreibt,

in diesem unwürdigen, frevelnden Ton zu schreiben.«

Der hämische Hinweis des Ministers auf die deutsch-patriotische

Tätigkeit des Ausländers, das Mißtrauen gegen seine Motive und der

Verdacht, daß er ein Werkzeug in der Hand einer fremden Macht sei,

den Namen eines Deutschen mißbrauche (!) und nach revolutionärer

Willkür strebe, sind schon weitere Vorboten der Reaktion, die nach den

Befreiungskriegen mit voller Macht einsetzte.

Hardenberg mußte nach dieser beschwörenden Ansprache wohl oder übel

die Sache weiterverfolgen. Der Verleger Nicolovius hatte das Buch

Arndts gar nicht gelesen, berief sich auf die Petersburger Zensur und

den Freiherrn vom Stein, der mit Arndt in seinem Hause gewohnt hatte,

und meinte sehr kühl, einem Historiker müsse ein freies Urteil erlaubt

sein; stimme es mit den Ansichten »anderer« nicht überein, so werde es

schon Widerspruch finden; nur so könne die Geschichte »Wahrheit als

Haupterforderniß« erhalten.

Ganz andere Saiten aber zog das Militärgouvernement von Zastrow und

von Dohna auf. Es wies zunächst darauf hin, daß Arndt an zahlreichen

Stellen seines Buches Friedrichs II. »mit dem höchsten Lobe« gedenke,

daß sein Tadel des Königs auch in andern, nicht verbotenen Schriften

erhoben werde, und daß dieser Tadel obendrein durchaus berechtigt und

»von der Nation tief gefühlt« worden sei. Die Nachfolger Friedrichs

hätten »die traurigen Folgen« seiner Franzosenschwärmerei »öffentlich

anerkannt und angelegentlich dahin gestrebt, dem großen dadurch

entstandenen Übel entgegenzuwirken«. Nicht durch »Irreligiösität und

Vorliebe für die Franzosen, sondern gerade im Gegenteil durch eine

heilsame Rückkehr zum Bessern, durch allgemein wieder reggewordenen

[religiösen] Sinn und ganz allgemein verbreiteten Haß gegen die

Franzosen« habe die Nation im letzten Jahr so außerordentliche Dinge

geleistet.

Hardenberg erbat sich daraufhin vom Minister von der Goltz ein Exemplar

des Taschenbuchs. Was weiter daraus wurde, darüber besagen die Akten

nichts. Der Staatskanzler war damals mit den verbündeten Heeren auf dem

Wege nach Paris und wird die Sache aus dem Auge verloren haben. Goltz

aber dürfte der Aufforderung Hardenbergs gar nicht nachgekommen sein.

Sein Verhalten in dem gleichzeitig spielenden Fall Kotzebue läßt das

mit Sicherheit annehmen.

»Noch Jemands Reise-Abentheuer.«

Ebenso wie Arndts »Historischem Taschenbuch« ging es zur selben Zeit

auch der heroischen Tragi-Komödie »Noch Jemands Reise-Abentheuer«,

worin in lustigen Versen die Abenteuer Noch Jemands (d. i. Napoleons)

und seines Mameluken verspottet waren. Ihr Verfasser war der

unermüdliche Kotzebue, der darin die Taten der Russen und Preußen

verherrlicht und den Patriotismus des Volkes angeregt zu haben glaubte,

wie er dies in zahllosen andern Possen, Komödien und Flugschriften

mit großem Geschick und Erfolg getan hatte. Im übrigen war er der

Überzeugung: »Das Ungeheuer Napoleon ist ein so verabscheuungswürdiger

Gegenstand, daß, so lange unsere Monarchen noch im Krieg gegen ihn

begriffen sind, die Feder sowohl als das Schwert sich alles gegen

denjenigen erlauben darf, der sich mit Schwert und Feder so oft Alles

gegen uns erlaubt hat.«

Kotzebue, der damals in Königsberg als russischer Generalkonsul lebte,

hoffte mit jener Tragi-Komödie eine »Auszeichnung« verdient zu haben;

statt dessen wurde ihm von Berlin eine »Beleidigung« zuteil, denn der

Minister von der Goltz nannte sein Opus ein »Pasquill« und verfügte am

14. Januar 1814 dessen Verbot mit der Begründung: »Schmähungen sind mit

der eigenen Würde einer großen, gerechten Sache nicht vereinbar.«

Dieses Pasquill nun hatte in Reval und Riga eine doppelte

russische Zensur passiert und war schließlich vom Königsberger

Militärgouvernement ausdrücklich genehmigt worden. Daraufhin hatte der

Verleger Nicolovius unbedenklich 500 Exemplare nach Berlin gesandt.

Der Minister lief denn auch mit seinem Verbot bei dem Königsberger

Militärgouvernement sehr übel an. Dieses erwiderte in demselben

Schreiben vom 30. Januar 1814, das Arndts »Historisches Taschenbuch«

in Schutz nahm, sehr scharf, daß derlei Verbote von Schriften, die »in

Rußland und dem jetzt befreiten Deutschland« herausgekommen seien,

im Publikum »eine tief gekränkte und beunruhigte Stimmung so wie

die höchste Indignation gegen die Urheber dieses neuen Geistes und

Preßzwanges hervorgebracht« und außerdem die russische Behörde bereits

zu der »gehässigen Bemerkung« veranlaßt hätten, dieses Verfahren

deute wahrscheinlich auf eine Änderung des politischen Systems hin!

Die gesamte Nation verlange mit Recht, daß man nicht in Berlin alles,

»was zur Belebung des guten Geistes gereichen könne, als Verbrechen

verfolge«! Sei doch gerade von Berlin während der französischen

Besetzung »fast jede unwahre, vergiftende, das Königl. Haus und die

Nation herabwürdigende Darstellung ganz ungehindert« ausgegangen. Das

Militärgouvernement ersuche daher den Staatskanzler, den Minister

anzuweisen, »von einem solchen Verfahren abzustehen« und den Verkauf

aller Schriften zu gestatten, die mit Zensur in den Staaten der

verbündeten Mächte gedruckt würden.

Hardenberg verfügte daraufhin am 11. März die Freigabe der

Kotzebueschen Schrift. Dieses Dementi und die scharfe Kritik des über

die Haltung der Berliner Presse während der Okkupationszeit noch immer

tief empörten Grafen Dohna an der Amtsführung des Ministers von der

Goltz ärgerten letzteren so sehr, daß er es wagte, den Befehl des

Staatskanzlers der Behörde in Königsberg einfach nicht mitzuteilen!

Das »Liedlein nach der Leipziger Schlacht«.

Hatte da zur Feier der Leipziger Völkerschlacht ein anonymer

Verskünstler, wahrscheinlich ein damaliger »Feldgrauer«, in oder

um Königsberg, ein kräftiges Liedlein gedichtet, das durch seinen

volksmäßigen Ton in Verbindung mit einer bekannten Melodie bald auf

allen Etappenstraßen des preußisch-russischen Heeres gesungen wurde. Es

hub an:

Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute · 第 17 / 18 段