über einen Friedenskongreß, der in Prag zusammengetreten sei und auch
wirklich stattfand. Die Anhänger eines schnellen Friedensschlusses
warnte er, sich nicht vorschnell zu freuen, und die Gegner, darob nicht
zu verzweifeln. Die Ansicht der letztern Partei, zu der Schleiermacher
selbst gehörte, gehe dahin, daß Preußen, »um zu einem würdigen Zustande
zu gelangen«, noch einer »ungeheuern Kraftentwicklung« und Deutschland
im allgemeinen noch »großer entscheidender Ereignisse« bedürfe, die
»den Grund zu einer künftigen Form legen« müßten. Denn, so schrieb
Schleiermacher wörtlich, »was sich Deutschland von einer Verfassung
versprechen kann, welche durch die Willkür sich durchkreuzender
diplomatischer Verhandlungen begründet wäre, das wissen wir seit dem
westphälischen Frieden, der Deutschland zerstörte, indem er es neu zu
bilden glaubte«. Unter dem »würdigen Zustand« Preußens, das ja schon
eine feste »Form« hatte, verstand er die völlige Unabhängigkeit von
Napoleon, und das schwierige Problem der »künftigen Form« Deutschlands
beschäftigte ein Jahr später den Wiener Kongreß. Diese Fragen durften
wohl dem Redakteur eines politischen Blattes einigermaßen am Herzen
liegen. Schleiermacher beruhigte nun die Gegner eines vorschnellen
Friedens mit der Versicherung, ihre »allgemein verbreitete« Ansicht
werde »gewiß auch bei den Friedensverhandlungen eine Stimme haben«;
er meinte damit: dieser oder jener der beteiligten Diplomaten werde
wohl auch so denken. Und wenn auch, erklärte er zuletzt, ein Friede
geschlossen werde, den man noch nicht als »den wahren Anfang einer
neuen Ordnung der Dinge ansehen« könne, so müsse man ihn eben »nach den
Principien eines Waffenstillstandes beurteilen« und alle Vorteile, die
er gewähre, gehörig benutzen.
Am 15. Juli erklärte das Auswärtige Amt Schleiermachers Äußerungen
als »unbefugte anmaßende vorgreifende Urteile einer Privatperson
über künftige Resultate« des Friedenskongresses; die »absprechende
Zurückweisung ›Diplomatischer Verhandlungen‹ und die ›Berufung auf
eine allgemein verbreitete Ansicht, die bei den Friedensverhandlungen
eine Stimme haben werde‹, die Entgegenstellung der Begriffe:
›einzelne Mächte‹ und ›Deutschland und Preußen‹,« gebe eine »Tendenz
pflichtwidriger Eigenmacht und Willkür zu erkennen. Der Ton und die
Tendenz mancher Schriftsteller und ihrer Anhänger, zusammengehalten
mit gleichzeitigen verwegenen Vorgängen, deuten auf ein Streben jener
Personen, ihre Eigenmacht und Willkür an die Stelle der rechtmäßigen
Macht und Autorität zu setzen.« Das Auswärtige Amt glaube daher nach
dem Grundsatz verfahren zu müssen: »den Keimen zu widerstehen« (was
wohl eine Übersetzung des Ovidischen »~Principiis obsta~« sein sollte!)
und berichtete darüber an Hardenberg.
Daraufhin befahl der König am 17., Schleiermacher sofort seines
Predigtamtes zu entsetzen und binnen 48 Stunden über Schwedisch-Pommern
ins Ausland abzuschieben!
Diese Strenge hielt aber Hardenberg offenbar für übertrieben; er wußte
den König umzustimmen, und so wurde die schon fertige Kabinettsorder
dahin gemildert, daß dem Herausgeber des »Preußischen Correspondenten«
sein Benehmen »ernstlich verwiesen« und ihm bedeutet wurde, eine
Wiederholung desselben werde »aufs nachdrücklichste und mit unfehlbarem
Verlust seiner Dienststelle geahndet werden«.
Am 19. mußte Schleiermacher vor dem Minister des Innern von Schuckmann
erscheinen, und dieser »bedeutete« ihm laut Protokoll, der betreffende
Artikel »verkündige die Notwendigkeit einer Umwälzung der preußischen
Staatsform durch gewaltsame Ereignisse und enthalte die Anmaßung des
Zeitungsschreibers, die Schritte der Regierung öffentlich meistern und
leiten zu wollen, um sie diesem Ziele entgegenzuführen«. Das sei nach
dem Landrecht nichts geringeres als _Hochverrat_!
Schleiermacher verteidigte sich ausführlich schriftlich mit großem
Scharfsinn und schlagender Dialektik gegen die unsinnige Auslegung
seines Artikels. Aber seine »Nase« hatte er weg, und dabei blieb es.
»Ich habe aber alles sehr lustig abgeschüttelt«, schrieb er sechs
Jahre später an seinen Freund Arndt, als auch dieser ein Demagog sein
sollte, »und halte mir die Sache nur noch als einen Schinken in Salz«.
Und über die Szene bei Schuckmann berichtete er, dieser habe zwar
erst »mit seiner ganzen Bärenhaftigkeit aufgetatzt«, sei dann aber im
Gespräch mit ihm so »gekirrt« worden, »daß er hernach ordentlich mit
dem Maulkorb herumging«. »Es gibt wohl keine ärgere Erbärmlichkeit für
einen König,« fügte er hinzu, »als solche Schnippchen in der Tasche zu
schlagen, und darum kann man sie ihm ja wohl gönnen.«
Reformation und Revolution.
Kurz vor dem Verfahren gegen Schleiermacher war in Berlin bei Hitzig
eine kleine Broschüre erschienen »Zur politischen Reformation«. Sie
bezeichnete als die schlimmsten Folgen der Französischen Revolution
die »absolute Souverainität, Maschineneinrichtung der Staatsverwaltung
und Conscription«. Der biedere Zensor Himly selbst hatte sie zum
Druck genehmigt, denn er sagte sich: Preußen hat durch Hardenbergs
Finanzedikt vom 27. Oktober 1810 schon eine Nationalrepräsentation
eingeleitet, will also keine absolute Souveränität;
Maschineneinrichtung läßt sich dem preußischen Staat ebenfalls nicht
vorwerfen, und Konskription kennt er nicht; also geht die Tendenz der
Schrift gegen Frankreich und seine Gewaltherrschaft in deutschen Landen.
Am 5. Juli aber kam der Polizeiminister Fürst Wittgenstein darüber.
Der sah in dem Büchlein nur die deutlich ausgesprochene Absicht,
»die monarchische Regierungsform, wie sie in dem preußischen Staat
eingeführt ist, aufzuheben und dem Volke wesentlichen Anteil an der
Verwaltung und recht eigentlich eine Mitregierung einzuräumen«. Man
brauche nur den Ausdruck »Reformation« in »Revolution« umzuändern, dann
habe man den Sinn und Zweck des Schriftchens am richtigsten erfaßt.
Wolle es doch sogar die Sprache »revolutionieren« und die Ausdrücke
abschaffen, »womit seit länger als tausend Jahren die Untertanen die
schuldige Ehrfurcht gegen ihre Regenten an den Tag zu legen gewohnt
sind«. Genau so seien auch die französischen Jakobiner vorgegangen.
Jetzt lag es klar zutage: dieses zunehmende dreiste Verlangen nach
Nationalrepräsentation noch während des Krieges war nichts anderes als
die Folge des unseligen Landsturmedikts, das ja das ganze Volk zur
Verteidigung des Staates aufgerufen hatte! Das unvorsichtige Wort des
Fürsten Kaunitz zu Kaiser Joseph II. von dem ganzen »Volk in Waffen«,
das an Majestät dem Kaiser ebenbürtig sei, war furchtbar lebendig
geworden. Die gefährliche Phrase von einem »Volksheer« brauchte ja
selbst ein Mann wie der General von Clausewitz, der mit Scharnhorst
die ostpreußische Landwehr ins Leben gerufen hatte. Von da bis zur
Regierung des Staates durch ebendieses Volk war nur ein Schritt! Und
hatte nicht der Deutschrusse Kotzebue in seinem »Russisch-deutschen
Volksblatt«, das er von Ende März bis Ende Juni 1813 in Berlin
herausgab, im Anschluß an jene Broschüre schon die künftige Verfassung
Preußens entworfen? Ein Oberhaus wollte er eingerichtet sehen aus
den deutschen Fürsten, und ihm gegenüber ein Unterhaus, das aus den
»freien deutschen Männer des Landsturms« zu bilden sei! Diese Projekte
galt es »in den Keimen« zu ersticken.
Daß Fürst Wittgenstein so dachte, bestätigt der Briefwechsel
zwischen Gneisenau und Clausewitz. Darnach waren sowohl Wittgenstein
wie Polizeipräsident Le Coq und von Bülow der Überzeugung, das
Landsturmedikt sei revolutionär, stürze die Verfassung um und führe
»zu völliger Anarchie und Umsturz des Thrones«. Und ebenjenes anonyme
Büchlein »Zur politischen Reformation« wurde der Anlaß, daß der
Oberkammerherr jetzt auch den König zu seiner Ansicht zu bekehren
wußte. Am 17. Juli, als Friedrich Wilhelm III. die Kabinettsorder
gegen Schleiermacher unterzeichnete, verfügte er auch die Aufhebung
des bisher gebildeten Berliner Landsturms. Die Formation des
Landsturms überhaupt wurde »nunmehr als vollendet« bezeichnet, er
sollte nur noch eine Reserve der Landwehr sein, seine Selbständigkeit
wurde ihm völlig genommen und er nicht nur den ihm vorgesetzten
Kommandanten, sondern allenthalben »den Polizeiobrigkeiten des Orts
oder Bezirks« unterstellt. Auch seine aus Zivilpersonen gewählten
»Schutzdeputationen« wurden beseitigt, und gleich hinterher, am 21.
Juli, eine Verordnung gegen den Mißbrauch der Landsturmwaffe erlassen,
als ob es sich um eine Räuberbande gehandelt hätte.
Dieser 17. Juli ist daher als ein ~dies ater~ in der Geschichte
Preußens zu betrachten, denn er bezeichnete den ersten entschiedenen
Schritt auf dem Wege der Reaktion, auf dem der König von da an,
begleitet von seinem allmächtigen Oberkammerherrn und Polizeiminister,
zeitlebens hartnäckig weiterging.
Engelsturz.
Noch zwei Männer in Preußen hatten Anlaß, in ihrem Kalender den 17.
Juli 1813 mit schwarzer Tinte anzumalen: die beiden Zensoren Himly und
von Schultz. Ersterer hatte durch die Druckerlaubnis der Flugschrift
»Zur politischen Reformation« auch nach Hardenbergs Urteil »alles
Vertrauen als Censor politischer Schriften verloren« und wurde am
selben Tage zu anderer Verwendung seines Amtes enthoben.
Schlimmer erging es dem Zensor von Schultz wegen des »Preußischen
Correspondenten«; dieses Mannes Zensorlaufbahn scheint damit
ihr wohlverdientes Ende gefunden zu haben. Ihn stürzte nicht die
bloße Tatsache, daß er den Artikel Schleiermachers über den Prager
Friedenskongreß hatte durchschlüpfen lassen, sondern die nachträgliche
freche Entschuldigung, daß er dies »zu Erreichung eines großen, auf das
Wohl des Staats gerichteten Zwecks absichtlich« getan habe; er wollte
damit »auf die Gefahr persönlicher Verantwortung einen materiellen,
unzweideutigen Beweis von der eigentlichen Tendenz gewisser
Verbindungen vor Augen bringen, um dadurch womöglich zu kräftigen
Maßregeln gegen Thron und Land verderbliche Anschläge Veranlassung zu
geben«! Diese niederträchtige Dienstbeflissenheit ließ auch Hardenberg
nur als das gelten, was sie war: eine faule Ausrede, denn jenen
»großen« Zweck hätte er ja durch Vorweisung des Korrekturbogens schon
erreichen können.
Und noch ein dritter war von dem Engelsturz am 17. Juli keineswegs
erbaut: der Polizeipräsident Le Coq, denn Hardenberg übertrug
nunmehr ihm trotz seines Sträubens interimistisch die gesamte Zensur
der Berliner Zeitungen sowie der historisch-politischen Flug- und
Zeitschriften.
Schleiermachers Obstruktion.
Der neue Zensor Le Coq las den »Preußischen Correspondenten« mit
besonderer Aufmerksamkeit und mit offenbarer Voreingenommenheit gegen
dessen Herausgeber. Nach seiner Versicherung hörte Schleiermacher auch
nach der ihm gewordenen Zurechtweisung nicht auf, sich durch anstößige
Äußerungen »gegen den Wert der diesseitigen Verfassung, wie gegen
das Ansehen der königlichen Regierung und deren Maßregeln vor andern
auszuzeichnen«, und schon am 2. August stellte er den Antrag, die
Zeitung ganz zu verbieten. Hardenberg ging darauf nicht ein. Gründe zu
nachdrücklicherem Vorgehen fanden sich bald.
Am 12. August erklärte Österreich an Napoleon den Krieg, und das
diesen Schritt begründende, von Friedrich von Gentz verfaßte glänzende
Manifest des Kaisers bedachte Schleiermacher in Nr. 86 vom 28. August
mit hohem Lobe. Er brauchte dabei in dem der Zensur vorgelegten
Text die Wendung: »Die Gesinnung, welche sich hier ausspreche, sei,
wenn man wolle in einer Art Gegensatz gegen die königliche, die
wahrhaft kaiserliche.« Denn, so hieß es weiter, »dem Kaiser gebührt
eine Mehrheit von Staaten, die sich in ihren innern Bestrebungen
sehr unterscheiden können, mit gleicher ruhiger Liebe zu umfassen«.
Zweifellos brauchte Schleiermacher die Worte Kaiser und König hier
gewissermaßen als Quantitätsbegriffe, aber ebenso zweifellos war er
sich des zweideutigen Klangs dieser Wendung voll bewußt. Sie ist eine
frühe Probe des später aufkommenden Zensurstils, dessen Meister der
witzige, oft boshafte Schleiermacher geworden wäre. Le Coq übertrug
denn auch den begrifflichen Gegensatz sofort auf die Personen, den
Kaiser von Österreich und den König von Preußen -- also »grober Anstoß
gegen des Königs Maj. Allerh. Autorität«! Und da der »Correspondent«
ihm auch weiterhin Ärger verursachte, sogar Ausfälle gegen die
Zensur wagte, gegen »die krankhafte Wachsamkeit über alles was durch
Druck der Welt mitgetheilt werden soll«, so forderte Le Coq am 25.
September in einem geharnischten Schriftstück von Schleiermacher
eine strengere Befolgung der Zensurinstruktion. Das Gesetz erlaube
jedem, seine Einwendungen gegen Regierungsmaßregeln dem Oberhaupt
des Staates oder den Vorgesetzten der Departements anzuzeigen; eine
»weit umher cirkulierende politische Zeitung« der Residenz sei dazu
nicht der Ort! Nur die Redaktion des »Correspondenten« gebe zu steten
»Berichtigungen« seitens der Zensur Anlaß und beantworte diese statt
mit größerer Vorsicht nur mit »ungegründeten Klagen über Beschränkung
der Preßfreiheit«.
Schleiermacher antwortete darauf nicht weniger entschieden, nicht
die Redaktion, sondern der Zensor habe für die Beobachtung der
Zensurinstruktion zu sorgen, und auch nicht durch »Berichtigungen«, wie
sich Le Coq auszudrücken beliebe, sondern nur durch »Streichungen«.
Der Vorwurf, als ob er »ein eigenes Vergnügen daran fände, etwas
vorlegen zu lassen, was gestrichen werden« müsse, sei ehrenrührig,
und er verlange dafür Beweise. Er lasse in fremden Aufsätzen manches
stehen, was er selbst, »um die Freude eines recht reinen Censurbogens
zu genießen«, nicht schreiben würde, auch wenn es nicht anstößig sei;
er rechtfertige sich dann bei seinen »nicht bezahlten«, sondern nur
»gefälligen« Korrespondenten durch Vorlegung des Zensurbogens und denke
das auch weiter so zu halten. Auch verstehe er nicht, warum sich Le
Coq darüber beklage: »Das Verhältnis zwischen Schriftsteller und Censor
auf diesem Gebiet ist wie ein Handel, bei welchem es einmal üblich ist,
vorzuschlagen und zu dingen.«
Zum Schluß bedankte er sich noch mit schneidender Ironie für den
Hinweis auf das Gesetz; Le Coq möge ihm aber lieber eine andere Stelle
des Gesetzes nachweisen, die der Zensurbehörde das Recht gebe, Verweise
zu erteilen und Drohungen zu erlassen, denn diesen »Ton« habe er nicht
ohne Befremden in des Polizeipräsidenten geehrter Zuschrift gefunden.
Sollte eine solche Gesetzesstelle nicht existieren, so möge Le Coq
diese Schlußbemerkung gefälligst als einen Gebrauch der Freiheit
betrachten, die das von ihm selbst erwähnte Gesetz zugestehe. Jeder
Satz des Briefes verrät die innere Genugtuung des Schreibers, die
überlegene Schärfe und Geschmeidigkeit seines Stils den Gegner fühlen
zu lassen.
Auf diese vollendete Kriegserklärung konnte die Antwort nicht
ausbleiben. Le Coq legte den Briefwechsel dem Staatskanzler vor, um für
den schon bekannten »Geist der Anmaßung und Renitenz« Schleiermachers
einen neuen Beweis zu bieten, und ersuchte um eine nachdrückliche
Zurückweisung des Widerspenstigen »in die Schranken der Ordnung und des
Gehorsams«. Diesem Verlangen kam Hardenberg mit ungewöhnlicher Schärfe
nach und verwies Schleiermacher nun seinerseits den »unpassenden Ton«
seines Briefes: »Sie scheinen darin ganz vergessen zu haben, daß Sie
dem St.-R. Le Coq Achtung schuldig sind, und daß es Ihnen in keiner
Hinsicht gebührt, sich seinen Verfügungen zu widersetzen ... Sie
haben hierzu als Volkslehrer eine doppelte Verpflichtung und sind
doppelt straffällig, wenn Sie derselben entgegenhandeln.« Für diesmal
wolle er es bei der Zurechtweisung bewendet sein lassen, warne ihn
aber ernstlich, »sich künftig bescheidner gegen Königl. Behörden zu
betragen, widrigenfalls« usw.
Von der Achtung, die der Polizeipräsident einem Manne wie
Schleiermacher schuldig sei, war dabei nicht die Rede.
Schleiermacher nahm auch diese »staatskanzlerische Nase« nicht ohne
Widerspruch entgegen, sondern antwortete sehr kühl und fest: Er habe
seinerseits Ursache genug gehabt, sich über den unangemessenen Ton
des Le Coqschen Schreibens zu beschweren, habe aber den Kanzler, der
»jetzt mehr als je mit den wichtigsten Angelegenheiten nicht nur des
preußischen Staates, sondern des gesamten Europa beschäftigt« sei, mit
dieser »Kleinigkeit« nicht behelligen wollen. Nun das aber durch Le
Coq geschehen sei, müsse er bitten, der Kanzler wolle jenen zum Beweis
oder zur Zurücknahme der ihm gemachten Beschuldigungen veranlassen, da
der gewöhnliche Weg der Injurienklage dem Polizeipräsidenten gegenüber
nicht offen stehe.
Hardenberg gab diese kühne Antwort stillschweigend zu den Akten.
Einer nochmaligen groben Ansprache des Polizeipräsidenten ging aber
Schleiermacher aus dem Wege, indem er am 1. Oktober die Redaktion an
Achim von Arnim abgab. So war es ihm nicht vergönnt, als Journalist ein
Geschichtschreiber des glorreichen Oktobermonats zu werden.
Se. Heiligkeit der Kurialstil.
Im Jahre 1810 war -- auch ein Ergebnis der Neuorientierung dieses
Jahres -- der altehrwürdige Kurialstil im amtlichen preußischen Verkehr
abgeschafft worden. Das bot den »Züllichauer wöchentlichen Nachrichten«
vom 29. August 1813 Anlaß, folgende köstliche Anekdote aus dem Jahre
1800 zu erzählen:
»Ein witziger Berliner erhielt zwei Gerichtsvorladungen auf einmal; die
eine beschied ihn vor das Kammergericht in Berlin, die andere am selben
Tage vor die Kammer zu Küstrin. Beide begannen in der damals üblichen
Form mit den Worten: ›Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden‹ usw.
»Der Geladene erschien weder da noch dort, und als er dieserhalb zur
Rechenschaft gezogen wurde, antwortete er:
›Ew. Kgl. Majestät zu Berlin haben mir allergnädigst befohlen, daß
ich vor allerhöchst demselben erscheinen soll, aber Ew. Kgl. Maj.
in Küstrin haben auch geruhet, mich zu gleicher Zeit vor sich zu
bescheiden. Da aber in der Mathematik der Satz feststeht, daß ein
Objekt, welches von zwei gleichstarken Kräften in demselben Zeitraum
nach zwei entgegengesetzten Richtungen angezogen wird, im Ruhestand
verbleibt, so bin auch ich im Stande der Ruhe verblieben.‹«
Die Gerichtskollegien von 1800 mußten über den Scherz so lachen, daß
sie sich nicht einmal zu einem Verweis aufraffen konnten. Anders die
Berliner Zensurbehörde im Jahre 1813. Am 27. September erklärte der
Kriegsrat Himly, jetzt Zensor der Provinzzeitungen, der Abdruck dieser
Anekdote habe in »ruhigen Zeiten wohl Rüge verdient, da Einrichtungen,
die noch vor wenigen Jahren gegolten haben, der öffentlichen
Verspottung doch wohl noch entzogen bleiben sollten«, und der Geh.
Staatsrat von Raumer war ganz mit ihm einer »erleuchteten« Meinung, daß
der Scherz »besser ungedruckt geblieben« wäre. Die Züllichauer Zeitung
erhielt darob eine »Ermahnung«.
Nicht einmal über abgeschnittene Zöpfe durfte man also seine Glossen
machen, und zu solchen bürokratischen Heldentaten hatte die Berliner
Zensurbehörde noch Zeit und Sammlung drei Wochen vor der Völkerschlacht
bei Leipzig!
Das Dankgebet nach der Leipziger Schlacht.
Ein »Augenzeuge« hatte in einem Brief geschildert, wie Fürst
Schwarzenberg am 19. Oktober 1813 den drei auf dem Monarchenhügel
versammelten verbündeten Fürsten die Siegesnachricht überbrachte.
Kaiser Franz stieg sogleich vom Pferde und kniete zum Gebet nieder;
alle übrigen Anwesenden folgten seinem Beispiel. »Bewunderungswürdig
war es,« setzte der von seiner eigenen Schilderung ergriffene
Berichterstatter hinzu, »daß die zügelfreien Pferde während dieser
imposanten Feierlichkeit ohne einen Hufschlag zu tun, ruhig neben ihren
Reitern standen.«
Dieser Brief war in der »Brünner Zeitung« gedruckt worden, und am 13.
Januar 1814 brachte ihn auch die »Vossische«. Die Redaktion freute sich
gewiß der höchst stimmungsvollen Szene, Schmok würde von »Brillanten«
gesprochen haben, und sie war auch zweifellos ganz nach dem Herzen des
Zensors Le Coq.
Wie bestürzt mag er gewesen sein, als ihm gerade diese zarte
Reporterlyrik einen ziemlich derben Verweis zuzog. Hardenberg fand
nämlich, daß jene rührende Schlußwendung das Gepräge der »Ironie« an
sich trage, und warnte den Zensor, in ein offizielles Blatt nicht
Erzählungen aufzunehmen, »die bei einem großen Teile des Publikums nur
gar zu leicht zu satirischen Bemerkungen Anlaß geben«.
Verwunderlich ist, daß Hardenberg nicht lieber auf die Unrichtigkeit
der Tatsache selbst aufmerksam machte, von der er im Hauptquartier,
wo er weilte, hätte Kenntnis haben oder doch leicht erhalten können.
Die ganze Episode ist bekanntlich von den Historikern als ein Märchen
bezeichnet worden.
Das »System der Mäßigung«.
Solange Napoleon in Deutschland allmächtig war und Preußen wohl oder
übel für die Unantastbarkeit seines ihm gewaltsam aufgedrungenen
Verbündeten einstehen mußte, blieb ihm nichts anderes übrig, als alle
Angriffe gegen den Unüberwindlichen zu unterdrücken. Als aber der
Schlachtendonner des 18. Oktobers den Nimbus des Korsen zerstört hatte,
verlangte das Empfinden des Volkes, das doch die Kosten des Krieges
mit Gut und Blut zu zahlen hatte, die Vogelfreiheit des Gegners.
Statt diesem gerechten Empfinden nachzugeben, versteifte man sich
seitens der preußischen Regierung auch jetzt noch auf ein »System der
Mäßigung«, das mit einer lächerlichen Konsequenz innegehalten wurde.
Eine schlimmere Beleidigung als die Schlacht bei Leipzig konnte wohl
schwerlich das bitterste deutsche Libell dem gestürzten Franzosenkaiser
zufügen.
Die Berliner Zensurbehörde dachte anders. Noch am 20. Dezember
1813 erließ sie eine neue Warnung gegen alle eingeführte
Flugschriftenliteratur, die natürlich zum vorwiegenden Teil an dem
gestürzten Feinde ihr Mütchen kühlte, und die Lektüre dieser ins
Ungemessene wachsenden Druckschriften betrieb der gute Renfner immer
noch so, als ob Napoleon leibhaftig hinter der Tür stände.
Ein so heftiger Napoleonfeind wie Arndt mußte ihm daher manches
zu schaffen machen. Dieser »~écrivain infatigable~« ließ ja kaum
einen Monat verstreichen, ohne immer neue Literaturgranaten auf
den zurückweichenden Gegner zu schleudern. Arndts Flugschrift »Das
preußische Volk und Heer im Jahre 1813« ließ Renfner im Dezember 1813
»gern und willig« durch, »obgleich der Schwung der letzten Seiten wohl
hätte gemildert werden können«. Seine »wütende Einleitung« aber zu den
»Betrachtungen über das Concordat« von dem Russen Uwaroff überschritt
nach Renfners Urteil »alle Grenzen« und wurde verboten, denn Arndt
hatte darin Napoleon den »großen Virtuosen der Lüge« genannt. Arndts
politisches Programm »Der Rhein, Teutschlands Strom, aber nicht
Teutschlands Grenze« kam dem Zensor zwar reichlich »überspannt« vor,
denn es forderte kurzerhand die Vorschiebung der Grenze Deutschlands
»soweit die deutsche Zunge klingt«, bis zu den Ardennen, den Vogesen
und dem Jura, und die Herausgabe Elsaß-Lothringens, Forderungen, auf
denen leider die Diplomaten des Wiener Kongresses zu unserm heutigen
Leidwesen nicht bestanden. Da aber diese »excentrischen Vorschläge mit
ziemlicher Bescheidenheit« vorgetragen seien, gab Renfner im Januar
1814 die Schrift zum Verkauf frei.
Die Feder aber fiel ihm vor Schreck aus der Hand (»~la plume tombe des
mains~«), als er Arndts »Kurze und wahrhaftige Erzählung von Napoleon
Bonapartens verderblichen Anschlägen« (anonym: Germanien 1813) las, und
der unauslöschliche Haß, den die gleichzeitige Schrift »über Volkshaß
und über den Gebrauch einer fremden Sprache« gegen die Franzosen und
ihre Sprache predigte, paßte allerdings wenig zur Proklamation der noch
immer unentschlossen am Rhein stehenden Verbündeten vom 2. Dezember
1813, die Frankreich »groß, stark und glücklich« wünschte, weil es eine
der »Hauptgrundlagen des europäischen Staatsgebäudes« sei.
Beide Schriften wurden nach Vorschlag Renfners am 31. Januar 1814 durch
Hardenberg selbst verboten, weil sie im diametralen Widerspruch standen
zu dem »System der Mäßigung«, das die Alliierten zur Schau trugen.