Am 14. Juli 1813 sprach der »Preußische Correspondent« von Gerüchten

über einen Friedenskongreß, der in Prag zusammengetreten sei und auch

wirklich stattfand. Die Anhänger eines schnellen Friedensschlusses

warnte er, sich nicht vorschnell zu freuen, und die Gegner, darob nicht

zu verzweifeln. Die Ansicht der letztern Partei, zu der Schleiermacher

selbst gehörte, gehe dahin, daß Preußen, »um zu einem würdigen Zustande

zu gelangen«, noch einer »ungeheuern Kraftentwicklung« und Deutschland

im allgemeinen noch »großer entscheidender Ereignisse« bedürfe, die

»den Grund zu einer künftigen Form legen« müßten. Denn, so schrieb

Schleiermacher wörtlich, »was sich Deutschland von einer Verfassung

versprechen kann, welche durch die Willkür sich durchkreuzender

diplomatischer Verhandlungen begründet wäre, das wissen wir seit dem

westphälischen Frieden, der Deutschland zerstörte, indem er es neu zu

bilden glaubte«. Unter dem »würdigen Zustand« Preußens, das ja schon

eine feste »Form« hatte, verstand er die völlige Unabhängigkeit von

Napoleon, und das schwierige Problem der »künftigen Form« Deutschlands

beschäftigte ein Jahr später den Wiener Kongreß. Diese Fragen durften

wohl dem Redakteur eines politischen Blattes einigermaßen am Herzen

liegen. Schleiermacher beruhigte nun die Gegner eines vorschnellen

Friedens mit der Versicherung, ihre »allgemein verbreitete« Ansicht

werde »gewiß auch bei den Friedensverhandlungen eine Stimme haben«;

er meinte damit: dieser oder jener der beteiligten Diplomaten werde

wohl auch so denken. Und wenn auch, erklärte er zuletzt, ein Friede

geschlossen werde, den man noch nicht als »den wahren Anfang einer

neuen Ordnung der Dinge ansehen« könne, so müsse man ihn eben »nach den

Principien eines Waffenstillstandes beurteilen« und alle Vorteile, die

er gewähre, gehörig benutzen.

Am 15. Juli erklärte das Auswärtige Amt Schleiermachers Äußerungen

als »unbefugte anmaßende vorgreifende Urteile einer Privatperson

über künftige Resultate« des Friedenskongresses; die »absprechende

Zurückweisung ›Diplomatischer Verhandlungen‹ und die ›Berufung auf

eine allgemein verbreitete Ansicht, die bei den Friedensverhandlungen

eine Stimme haben werde‹, die Entgegenstellung der Begriffe:

›einzelne Mächte‹ und ›Deutschland und Preußen‹,« gebe eine »Tendenz

pflichtwidriger Eigenmacht und Willkür zu erkennen. Der Ton und die

Tendenz mancher Schriftsteller und ihrer Anhänger, zusammengehalten

mit gleichzeitigen verwegenen Vorgängen, deuten auf ein Streben jener

Personen, ihre Eigenmacht und Willkür an die Stelle der rechtmäßigen

Macht und Autorität zu setzen.« Das Auswärtige Amt glaube daher nach

dem Grundsatz verfahren zu müssen: »den Keimen zu widerstehen« (was

wohl eine Übersetzung des Ovidischen »~Principiis obsta~« sein sollte!)

und berichtete darüber an Hardenberg.

Daraufhin befahl der König am 17., Schleiermacher sofort seines

Predigtamtes zu entsetzen und binnen 48 Stunden über Schwedisch-Pommern

ins Ausland abzuschieben!

Diese Strenge hielt aber Hardenberg offenbar für übertrieben; er wußte

den König umzustimmen, und so wurde die schon fertige Kabinettsorder

dahin gemildert, daß dem Herausgeber des »Preußischen Correspondenten«

sein Benehmen »ernstlich verwiesen« und ihm bedeutet wurde, eine

Wiederholung desselben werde »aufs nachdrücklichste und mit unfehlbarem

Verlust seiner Dienststelle geahndet werden«.

Am 19. mußte Schleiermacher vor dem Minister des Innern von Schuckmann

erscheinen, und dieser »bedeutete« ihm laut Protokoll, der betreffende

Artikel »verkündige die Notwendigkeit einer Umwälzung der preußischen

Staatsform durch gewaltsame Ereignisse und enthalte die Anmaßung des

Zeitungsschreibers, die Schritte der Regierung öffentlich meistern und

leiten zu wollen, um sie diesem Ziele entgegenzuführen«. Das sei nach

dem Landrecht nichts geringeres als _Hochverrat_!

Schleiermacher verteidigte sich ausführlich schriftlich mit großem

Scharfsinn und schlagender Dialektik gegen die unsinnige Auslegung

seines Artikels. Aber seine »Nase« hatte er weg, und dabei blieb es.

»Ich habe aber alles sehr lustig abgeschüttelt«, schrieb er sechs

Jahre später an seinen Freund Arndt, als auch dieser ein Demagog sein

sollte, »und halte mir die Sache nur noch als einen Schinken in Salz«.

Und über die Szene bei Schuckmann berichtete er, dieser habe zwar

erst »mit seiner ganzen Bärenhaftigkeit aufgetatzt«, sei dann aber im

Gespräch mit ihm so »gekirrt« worden, »daß er hernach ordentlich mit

dem Maulkorb herumging«. »Es gibt wohl keine ärgere Erbärmlichkeit für

einen König,« fügte er hinzu, »als solche Schnippchen in der Tasche zu

schlagen, und darum kann man sie ihm ja wohl gönnen.«

Reformation und Revolution.

Kurz vor dem Verfahren gegen Schleiermacher war in Berlin bei Hitzig

eine kleine Broschüre erschienen »Zur politischen Reformation«. Sie

bezeichnete als die schlimmsten Folgen der Französischen Revolution

die »absolute Souverainität, Maschineneinrichtung der Staatsverwaltung

und Conscription«. Der biedere Zensor Himly selbst hatte sie zum

Druck genehmigt, denn er sagte sich: Preußen hat durch Hardenbergs

Finanzedikt vom 27. Oktober 1810 schon eine Nationalrepräsentation

eingeleitet, will also keine absolute Souveränität;

Maschineneinrichtung läßt sich dem preußischen Staat ebenfalls nicht

vorwerfen, und Konskription kennt er nicht; also geht die Tendenz der

Schrift gegen Frankreich und seine Gewaltherrschaft in deutschen Landen.

Am 5. Juli aber kam der Polizeiminister Fürst Wittgenstein darüber.

Der sah in dem Büchlein nur die deutlich ausgesprochene Absicht,

»die monarchische Regierungsform, wie sie in dem preußischen Staat

eingeführt ist, aufzuheben und dem Volke wesentlichen Anteil an der

Verwaltung und recht eigentlich eine Mitregierung einzuräumen«. Man

brauche nur den Ausdruck »Reformation« in »Revolution« umzuändern, dann

habe man den Sinn und Zweck des Schriftchens am richtigsten erfaßt.

Wolle es doch sogar die Sprache »revolutionieren« und die Ausdrücke

abschaffen, »womit seit länger als tausend Jahren die Untertanen die

schuldige Ehrfurcht gegen ihre Regenten an den Tag zu legen gewohnt

sind«. Genau so seien auch die französischen Jakobiner vorgegangen.

Jetzt lag es klar zutage: dieses zunehmende dreiste Verlangen nach

Nationalrepräsentation noch während des Krieges war nichts anderes als

die Folge des unseligen Landsturmedikts, das ja das ganze Volk zur

Verteidigung des Staates aufgerufen hatte! Das unvorsichtige Wort des

Fürsten Kaunitz zu Kaiser Joseph II. von dem ganzen »Volk in Waffen«,

das an Majestät dem Kaiser ebenbürtig sei, war furchtbar lebendig

geworden. Die gefährliche Phrase von einem »Volksheer« brauchte ja

selbst ein Mann wie der General von Clausewitz, der mit Scharnhorst

die ostpreußische Landwehr ins Leben gerufen hatte. Von da bis zur

Regierung des Staates durch ebendieses Volk war nur ein Schritt! Und

hatte nicht der Deutschrusse Kotzebue in seinem »Russisch-deutschen

Volksblatt«, das er von Ende März bis Ende Juni 1813 in Berlin

herausgab, im Anschluß an jene Broschüre schon die künftige Verfassung

Preußens entworfen? Ein Oberhaus wollte er eingerichtet sehen aus

den deutschen Fürsten, und ihm gegenüber ein Unterhaus, das aus den

»freien deutschen Männer des Landsturms« zu bilden sei! Diese Projekte

galt es »in den Keimen« zu ersticken.

Daß Fürst Wittgenstein so dachte, bestätigt der Briefwechsel

zwischen Gneisenau und Clausewitz. Darnach waren sowohl Wittgenstein

wie Polizeipräsident Le Coq und von Bülow der Überzeugung, das

Landsturmedikt sei revolutionär, stürze die Verfassung um und führe

»zu völliger Anarchie und Umsturz des Thrones«. Und ebenjenes anonyme

Büchlein »Zur politischen Reformation« wurde der Anlaß, daß der

Oberkammerherr jetzt auch den König zu seiner Ansicht zu bekehren

wußte. Am 17. Juli, als Friedrich Wilhelm III. die Kabinettsorder

gegen Schleiermacher unterzeichnete, verfügte er auch die Aufhebung

des bisher gebildeten Berliner Landsturms. Die Formation des

Landsturms überhaupt wurde »nunmehr als vollendet« bezeichnet, er

sollte nur noch eine Reserve der Landwehr sein, seine Selbständigkeit

wurde ihm völlig genommen und er nicht nur den ihm vorgesetzten

Kommandanten, sondern allenthalben »den Polizeiobrigkeiten des Orts

oder Bezirks« unterstellt. Auch seine aus Zivilpersonen gewählten

»Schutzdeputationen« wurden beseitigt, und gleich hinterher, am 21.

Juli, eine Verordnung gegen den Mißbrauch der Landsturmwaffe erlassen,

als ob es sich um eine Räuberbande gehandelt hätte.

Dieser 17. Juli ist daher als ein ~dies ater~ in der Geschichte

Preußens zu betrachten, denn er bezeichnete den ersten entschiedenen

Schritt auf dem Wege der Reaktion, auf dem der König von da an,

begleitet von seinem allmächtigen Oberkammerherrn und Polizeiminister,

zeitlebens hartnäckig weiterging.

Engelsturz.

Noch zwei Männer in Preußen hatten Anlaß, in ihrem Kalender den 17.

Juli 1813 mit schwarzer Tinte anzumalen: die beiden Zensoren Himly und

von Schultz. Ersterer hatte durch die Druckerlaubnis der Flugschrift

»Zur politischen Reformation« auch nach Hardenbergs Urteil »alles

Vertrauen als Censor politischer Schriften verloren« und wurde am

selben Tage zu anderer Verwendung seines Amtes enthoben.

Schlimmer erging es dem Zensor von Schultz wegen des »Preußischen

Correspondenten«; dieses Mannes Zensorlaufbahn scheint damit

ihr wohlverdientes Ende gefunden zu haben. Ihn stürzte nicht die

bloße Tatsache, daß er den Artikel Schleiermachers über den Prager

Friedenskongreß hatte durchschlüpfen lassen, sondern die nachträgliche

freche Entschuldigung, daß er dies »zu Erreichung eines großen, auf das

Wohl des Staats gerichteten Zwecks absichtlich« getan habe; er wollte

damit »auf die Gefahr persönlicher Verantwortung einen materiellen,

unzweideutigen Beweis von der eigentlichen Tendenz gewisser

Verbindungen vor Augen bringen, um dadurch womöglich zu kräftigen

Maßregeln gegen Thron und Land verderbliche Anschläge Veranlassung zu

geben«! Diese niederträchtige Dienstbeflissenheit ließ auch Hardenberg

nur als das gelten, was sie war: eine faule Ausrede, denn jenen

»großen« Zweck hätte er ja durch Vorweisung des Korrekturbogens schon

erreichen können.

Und noch ein dritter war von dem Engelsturz am 17. Juli keineswegs

erbaut: der Polizeipräsident Le Coq, denn Hardenberg übertrug

nunmehr ihm trotz seines Sträubens interimistisch die gesamte Zensur

der Berliner Zeitungen sowie der historisch-politischen Flug- und

Zeitschriften.

Schleiermachers Obstruktion.

Der neue Zensor Le Coq las den »Preußischen Correspondenten« mit

besonderer Aufmerksamkeit und mit offenbarer Voreingenommenheit gegen

dessen Herausgeber. Nach seiner Versicherung hörte Schleiermacher auch

nach der ihm gewordenen Zurechtweisung nicht auf, sich durch anstößige

Äußerungen »gegen den Wert der diesseitigen Verfassung, wie gegen

das Ansehen der königlichen Regierung und deren Maßregeln vor andern

auszuzeichnen«, und schon am 2. August stellte er den Antrag, die

Zeitung ganz zu verbieten. Hardenberg ging darauf nicht ein. Gründe zu

nachdrücklicherem Vorgehen fanden sich bald.

Am 12. August erklärte Österreich an Napoleon den Krieg, und das

diesen Schritt begründende, von Friedrich von Gentz verfaßte glänzende

Manifest des Kaisers bedachte Schleiermacher in Nr. 86 vom 28. August

mit hohem Lobe. Er brauchte dabei in dem der Zensur vorgelegten

Text die Wendung: »Die Gesinnung, welche sich hier ausspreche, sei,

wenn man wolle in einer Art Gegensatz gegen die königliche, die

wahrhaft kaiserliche.« Denn, so hieß es weiter, »dem Kaiser gebührt

eine Mehrheit von Staaten, die sich in ihren innern Bestrebungen

sehr unterscheiden können, mit gleicher ruhiger Liebe zu umfassen«.

Zweifellos brauchte Schleiermacher die Worte Kaiser und König hier

gewissermaßen als Quantitätsbegriffe, aber ebenso zweifellos war er

sich des zweideutigen Klangs dieser Wendung voll bewußt. Sie ist eine

frühe Probe des später aufkommenden Zensurstils, dessen Meister der

witzige, oft boshafte Schleiermacher geworden wäre. Le Coq übertrug

denn auch den begrifflichen Gegensatz sofort auf die Personen, den

Kaiser von Österreich und den König von Preußen -- also »grober Anstoß

gegen des Königs Maj. Allerh. Autorität«! Und da der »Correspondent«

ihm auch weiterhin Ärger verursachte, sogar Ausfälle gegen die

Zensur wagte, gegen »die krankhafte Wachsamkeit über alles was durch

Druck der Welt mitgetheilt werden soll«, so forderte Le Coq am 25.

September in einem geharnischten Schriftstück von Schleiermacher

eine strengere Befolgung der Zensurinstruktion. Das Gesetz erlaube

jedem, seine Einwendungen gegen Regierungsmaßregeln dem Oberhaupt

des Staates oder den Vorgesetzten der Departements anzuzeigen; eine

»weit umher cirkulierende politische Zeitung« der Residenz sei dazu

nicht der Ort! Nur die Redaktion des »Correspondenten« gebe zu steten

»Berichtigungen« seitens der Zensur Anlaß und beantworte diese statt

mit größerer Vorsicht nur mit »ungegründeten Klagen über Beschränkung

der Preßfreiheit«.

Schleiermacher antwortete darauf nicht weniger entschieden, nicht

die Redaktion, sondern der Zensor habe für die Beobachtung der

Zensurinstruktion zu sorgen, und auch nicht durch »Berichtigungen«, wie

sich Le Coq auszudrücken beliebe, sondern nur durch »Streichungen«.

Der Vorwurf, als ob er »ein eigenes Vergnügen daran fände, etwas

vorlegen zu lassen, was gestrichen werden« müsse, sei ehrenrührig,

und er verlange dafür Beweise. Er lasse in fremden Aufsätzen manches

stehen, was er selbst, »um die Freude eines recht reinen Censurbogens

zu genießen«, nicht schreiben würde, auch wenn es nicht anstößig sei;

er rechtfertige sich dann bei seinen »nicht bezahlten«, sondern nur

»gefälligen« Korrespondenten durch Vorlegung des Zensurbogens und denke

das auch weiter so zu halten. Auch verstehe er nicht, warum sich Le

Coq darüber beklage: »Das Verhältnis zwischen Schriftsteller und Censor

auf diesem Gebiet ist wie ein Handel, bei welchem es einmal üblich ist,

vorzuschlagen und zu dingen.«

Zum Schluß bedankte er sich noch mit schneidender Ironie für den

Hinweis auf das Gesetz; Le Coq möge ihm aber lieber eine andere Stelle

des Gesetzes nachweisen, die der Zensurbehörde das Recht gebe, Verweise

zu erteilen und Drohungen zu erlassen, denn diesen »Ton« habe er nicht

ohne Befremden in des Polizeipräsidenten geehrter Zuschrift gefunden.

Sollte eine solche Gesetzesstelle nicht existieren, so möge Le Coq

diese Schlußbemerkung gefälligst als einen Gebrauch der Freiheit

betrachten, die das von ihm selbst erwähnte Gesetz zugestehe. Jeder

Satz des Briefes verrät die innere Genugtuung des Schreibers, die

überlegene Schärfe und Geschmeidigkeit seines Stils den Gegner fühlen

zu lassen.

Auf diese vollendete Kriegserklärung konnte die Antwort nicht

ausbleiben. Le Coq legte den Briefwechsel dem Staatskanzler vor, um für

den schon bekannten »Geist der Anmaßung und Renitenz« Schleiermachers

einen neuen Beweis zu bieten, und ersuchte um eine nachdrückliche

Zurückweisung des Widerspenstigen »in die Schranken der Ordnung und des

Gehorsams«. Diesem Verlangen kam Hardenberg mit ungewöhnlicher Schärfe

nach und verwies Schleiermacher nun seinerseits den »unpassenden Ton«

seines Briefes: »Sie scheinen darin ganz vergessen zu haben, daß Sie

dem St.-R. Le Coq Achtung schuldig sind, und daß es Ihnen in keiner

Hinsicht gebührt, sich seinen Verfügungen zu widersetzen ... Sie

haben hierzu als Volkslehrer eine doppelte Verpflichtung und sind

doppelt straffällig, wenn Sie derselben entgegenhandeln.« Für diesmal

wolle er es bei der Zurechtweisung bewendet sein lassen, warne ihn

aber ernstlich, »sich künftig bescheidner gegen Königl. Behörden zu

betragen, widrigenfalls« usw.

Von der Achtung, die der Polizeipräsident einem Manne wie

Schleiermacher schuldig sei, war dabei nicht die Rede.

Schleiermacher nahm auch diese »staatskanzlerische Nase« nicht ohne

Widerspruch entgegen, sondern antwortete sehr kühl und fest: Er habe

seinerseits Ursache genug gehabt, sich über den unangemessenen Ton

des Le Coqschen Schreibens zu beschweren, habe aber den Kanzler, der

»jetzt mehr als je mit den wichtigsten Angelegenheiten nicht nur des

preußischen Staates, sondern des gesamten Europa beschäftigt« sei, mit

dieser »Kleinigkeit« nicht behelligen wollen. Nun das aber durch Le

Coq geschehen sei, müsse er bitten, der Kanzler wolle jenen zum Beweis

oder zur Zurücknahme der ihm gemachten Beschuldigungen veranlassen, da

der gewöhnliche Weg der Injurienklage dem Polizeipräsidenten gegenüber

nicht offen stehe.

Hardenberg gab diese kühne Antwort stillschweigend zu den Akten.

Einer nochmaligen groben Ansprache des Polizeipräsidenten ging aber

Schleiermacher aus dem Wege, indem er am 1. Oktober die Redaktion an

Achim von Arnim abgab. So war es ihm nicht vergönnt, als Journalist ein

Geschichtschreiber des glorreichen Oktobermonats zu werden.

Se. Heiligkeit der Kurialstil.

Im Jahre 1810 war -- auch ein Ergebnis der Neuorientierung dieses

Jahres -- der altehrwürdige Kurialstil im amtlichen preußischen Verkehr

abgeschafft worden. Das bot den »Züllichauer wöchentlichen Nachrichten«

vom 29. August 1813 Anlaß, folgende köstliche Anekdote aus dem Jahre

1800 zu erzählen:

»Ein witziger Berliner erhielt zwei Gerichtsvorladungen auf einmal; die

eine beschied ihn vor das Kammergericht in Berlin, die andere am selben

Tage vor die Kammer zu Küstrin. Beide begannen in der damals üblichen

Form mit den Worten: ›Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden‹ usw.

»Der Geladene erschien weder da noch dort, und als er dieserhalb zur

Rechenschaft gezogen wurde, antwortete er:

›Ew. Kgl. Majestät zu Berlin haben mir allergnädigst befohlen, daß

ich vor allerhöchst demselben erscheinen soll, aber Ew. Kgl. Maj.

in Küstrin haben auch geruhet, mich zu gleicher Zeit vor sich zu

bescheiden. Da aber in der Mathematik der Satz feststeht, daß ein

Objekt, welches von zwei gleichstarken Kräften in demselben Zeitraum

nach zwei entgegengesetzten Richtungen angezogen wird, im Ruhestand

verbleibt, so bin auch ich im Stande der Ruhe verblieben.‹«

Die Gerichtskollegien von 1800 mußten über den Scherz so lachen, daß

sie sich nicht einmal zu einem Verweis aufraffen konnten. Anders die

Berliner Zensurbehörde im Jahre 1813. Am 27. September erklärte der

Kriegsrat Himly, jetzt Zensor der Provinzzeitungen, der Abdruck dieser

Anekdote habe in »ruhigen Zeiten wohl Rüge verdient, da Einrichtungen,

die noch vor wenigen Jahren gegolten haben, der öffentlichen

Verspottung doch wohl noch entzogen bleiben sollten«, und der Geh.

Staatsrat von Raumer war ganz mit ihm einer »erleuchteten« Meinung, daß

der Scherz »besser ungedruckt geblieben« wäre. Die Züllichauer Zeitung

erhielt darob eine »Ermahnung«.

Nicht einmal über abgeschnittene Zöpfe durfte man also seine Glossen

machen, und zu solchen bürokratischen Heldentaten hatte die Berliner

Zensurbehörde noch Zeit und Sammlung drei Wochen vor der Völkerschlacht

bei Leipzig!

Das Dankgebet nach der Leipziger Schlacht.

Ein »Augenzeuge« hatte in einem Brief geschildert, wie Fürst

Schwarzenberg am 19. Oktober 1813 den drei auf dem Monarchenhügel

versammelten verbündeten Fürsten die Siegesnachricht überbrachte.

Kaiser Franz stieg sogleich vom Pferde und kniete zum Gebet nieder;

alle übrigen Anwesenden folgten seinem Beispiel. »Bewunderungswürdig

war es,« setzte der von seiner eigenen Schilderung ergriffene

Berichterstatter hinzu, »daß die zügelfreien Pferde während dieser

imposanten Feierlichkeit ohne einen Hufschlag zu tun, ruhig neben ihren

Reitern standen.«

Dieser Brief war in der »Brünner Zeitung« gedruckt worden, und am 13.

Januar 1814 brachte ihn auch die »Vossische«. Die Redaktion freute sich

gewiß der höchst stimmungsvollen Szene, Schmok würde von »Brillanten«

gesprochen haben, und sie war auch zweifellos ganz nach dem Herzen des

Zensors Le Coq.

Wie bestürzt mag er gewesen sein, als ihm gerade diese zarte

Reporterlyrik einen ziemlich derben Verweis zuzog. Hardenberg fand

nämlich, daß jene rührende Schlußwendung das Gepräge der »Ironie« an

sich trage, und warnte den Zensor, in ein offizielles Blatt nicht

Erzählungen aufzunehmen, »die bei einem großen Teile des Publikums nur

gar zu leicht zu satirischen Bemerkungen Anlaß geben«.

Verwunderlich ist, daß Hardenberg nicht lieber auf die Unrichtigkeit

der Tatsache selbst aufmerksam machte, von der er im Hauptquartier,

wo er weilte, hätte Kenntnis haben oder doch leicht erhalten können.

Die ganze Episode ist bekanntlich von den Historikern als ein Märchen

bezeichnet worden.

Das »System der Mäßigung«.

Solange Napoleon in Deutschland allmächtig war und Preußen wohl oder

übel für die Unantastbarkeit seines ihm gewaltsam aufgedrungenen

Verbündeten einstehen mußte, blieb ihm nichts anderes übrig, als alle

Angriffe gegen den Unüberwindlichen zu unterdrücken. Als aber der

Schlachtendonner des 18. Oktobers den Nimbus des Korsen zerstört hatte,

verlangte das Empfinden des Volkes, das doch die Kosten des Krieges

mit Gut und Blut zu zahlen hatte, die Vogelfreiheit des Gegners.

Statt diesem gerechten Empfinden nachzugeben, versteifte man sich

seitens der preußischen Regierung auch jetzt noch auf ein »System der

Mäßigung«, das mit einer lächerlichen Konsequenz innegehalten wurde.

Eine schlimmere Beleidigung als die Schlacht bei Leipzig konnte wohl

schwerlich das bitterste deutsche Libell dem gestürzten Franzosenkaiser

zufügen.

Die Berliner Zensurbehörde dachte anders. Noch am 20. Dezember

1813 erließ sie eine neue Warnung gegen alle eingeführte

Flugschriftenliteratur, die natürlich zum vorwiegenden Teil an dem

gestürzten Feinde ihr Mütchen kühlte, und die Lektüre dieser ins

Ungemessene wachsenden Druckschriften betrieb der gute Renfner immer

noch so, als ob Napoleon leibhaftig hinter der Tür stände.

Ein so heftiger Napoleonfeind wie Arndt mußte ihm daher manches

zu schaffen machen. Dieser »~écrivain infatigable~« ließ ja kaum

einen Monat verstreichen, ohne immer neue Literaturgranaten auf

den zurückweichenden Gegner zu schleudern. Arndts Flugschrift »Das

preußische Volk und Heer im Jahre 1813« ließ Renfner im Dezember 1813

»gern und willig« durch, »obgleich der Schwung der letzten Seiten wohl

hätte gemildert werden können«. Seine »wütende Einleitung« aber zu den

»Betrachtungen über das Concordat« von dem Russen Uwaroff überschritt

nach Renfners Urteil »alle Grenzen« und wurde verboten, denn Arndt

hatte darin Napoleon den »großen Virtuosen der Lüge« genannt. Arndts

politisches Programm »Der Rhein, Teutschlands Strom, aber nicht

Teutschlands Grenze« kam dem Zensor zwar reichlich »überspannt« vor,

denn es forderte kurzerhand die Vorschiebung der Grenze Deutschlands

»soweit die deutsche Zunge klingt«, bis zu den Ardennen, den Vogesen

und dem Jura, und die Herausgabe Elsaß-Lothringens, Forderungen, auf

denen leider die Diplomaten des Wiener Kongresses zu unserm heutigen

Leidwesen nicht bestanden. Da aber diese »excentrischen Vorschläge mit

ziemlicher Bescheidenheit« vorgetragen seien, gab Renfner im Januar

1814 die Schrift zum Verkauf frei.

Die Feder aber fiel ihm vor Schreck aus der Hand (»~la plume tombe des

mains~«), als er Arndts »Kurze und wahrhaftige Erzählung von Napoleon

Bonapartens verderblichen Anschlägen« (anonym: Germanien 1813) las, und

der unauslöschliche Haß, den die gleichzeitige Schrift »über Volkshaß

und über den Gebrauch einer fremden Sprache« gegen die Franzosen und

ihre Sprache predigte, paßte allerdings wenig zur Proklamation der noch

immer unentschlossen am Rhein stehenden Verbündeten vom 2. Dezember

1813, die Frankreich »groß, stark und glücklich« wünschte, weil es eine

der »Hauptgrundlagen des europäischen Staatsgebäudes« sei.

Beide Schriften wurden nach Vorschlag Renfners am 31. Januar 1814 durch

Hardenberg selbst verboten, weil sie im diametralen Widerspruch standen

zu dem »System der Mäßigung«, das die Alliierten zur Schau trugen.

Hier Zensur - wer dort? Antworten von gestern auf Fragen von heute · 第 16 / 18 段